Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage Krankschreibung
Hallo,kann mir hier jemand zum Thema helfen?
Wir sind ein Montage Betrieb, nun ist es so das ein Mitarbeiter von Montag bis Donnerstag arbeitet und seine 40 Stunden voll drin hat. Jetzt wiederholt sich der Fall das er Freitag zum Arzt geht und sich für Freitag krank schreiben lässt,Somit würden 48 Stunden in einer Woche anstehen. Wie läuft das bzw. verhält sich das rechtlich richtig?Er hat ja die 40 Stunden Woche voll von Mo bis Do,gilt der Freitag dann als Krank Tag?Obwohl er ja nicht arbeiten müsste,also er Freitag eigentlich frei hat?
So kann man nämlich unrechtmäßig sein Stundenkonto aufpolieren,meine Meinung!
Hmm, unrechtmäßig? Wenn er krank ist, ist er krank, und wenn er vorher Überstunden gemacht hat, dann bekommt er sie ausbezahlt (oder Freizeit).
Wenn er überstunden macht sicher,sehe ich ein,aber wenn man seine 40 Stunden voll hat für die woche und dann zum Arzt geht um Freitag auch noch 8 Stunden zu kassieren,obwohl das ja Freizeit war.
Wenn ich an einem Tag sowieso Frei habe,also nicht arbeiten müsste,wie ist es dann rechtlich wenn ich doch zum Arzt gehe.Das könnte man ja (übertrieben) jede woche machen und hätte so eine schöne Summe an Überstunden.Auch wenn ich wirklich krank bin,es wäre ja ein freier Tag.
EDIT:Nico richtigist,wenn man krank ist ist man krank. Da sagt auch niemand was. Nur wenn ich Mo-Do arbeite,so meine 40 Tsunden laut AV erfüllt habe und am Freitag krank bin,gehe ich zumindest, doch erst Montag zum Arzt wenn es dann nicht besser ist und bin dann halt ab Montag (wo man wieder arbeiten müsste) Krank geschrieben ?!
Hmm, unrechtmäßig? Wenn er krank ist, ist er krank, und wenn er vorher Überstunden gemacht hat, dann bekommt er sie ausbezahlt (oder Freizeit).
Stimmt. Freitag ist ein Arbeitstag. Fehlt er wegen Krankheit, bekommt er dafür trotzdem die 8 Stunden; was er von MO bis DO gemacht hat, ist für die Krankschreibung am FR unerheblich.
ludicree
08.07.2015, 09:35
Wenn ich an einem Tag sowieso Frei habe,also nicht arbeiten müsste,wie ist es dann rechtlich wenn ich doch zum Arzt gehe.Das könnte man ja (übertrieben) jede woche machen und hätte so eine schöne Summe an Überstunden.Auch wenn ich wirklich krank bin,es wäre ja ein freier Tag.
Wenn der Tag kein Arbeitstag für ihn ist, dann wird der stundenmässig auch nicht angerechnet.
Wenn es ein Arbeitstag ist, dann wird er angerechnet.
Regelarbeitszeit und Überstunden unterliegen einem Splitting oder geht da alles auf ein Konto? Schöne Sache eigentlich, recht flexibel wenn man seine 40 in 4 Tagen vollmachen kann wenn man will. Aber mit einer Krankschreibung wird es dann etwas seltsam.
Wie gesgat wir sind ein Montagebetrieb, und es werden in der Regel Mo-Do 40 Stunden,also jeden Tag 10 gearbeitet, um eben den Freitag raus zu haben.Das hat nichts mit Überstunden zu tun.
Sebastian, ich verstehe Deinen Ärger, aber die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden wird auf acht Stunden am Tag runtergebrochen. Wenn er jeden Tag zehn Stunden arbeitet, dann sind das zwei Überstunden.
Würdest Du anders reagieren, wenn er vor Freitag 32 Stunden gearbeitet hätte und sich am Freitag krankschreiben ließe?
Wie gesgat wir sind ein Montagebetrieb, und es werden in der Regel Mo-Do 40 Stunden,also jeden Tag 10 gearbeitet, um eben den Freitag raus zu haben.Das hat nichts mit Überstunden zu tun.
Steht das so in den Arbeitsverträgen? Das wäre auch wieder problematisch ;)
Sebastian, ich verstehe Deinen Ärger, aber die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden wird auf acht Stunden am Tag runtergebrochen. Wenn er jeden Tag zehn Stunden arbeitet, dann sind das zwei Überstunden.
Würdest Du anders reagieren, wenn er vor Freitag 32 Stunden gearbeitet hätte und sich am Freitag krankschreiben ließe?
Dann wär das kein Problem, es ärgert uns nur, weil es immer 1 bestimmter MA ist und es einfach auffällt, das er es immer so macht und so Plus Stunden sammelt.
So steht es im AV:
Der Arbeitnehmer ist tätig als vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40
Stunden. Die tägliche Arbeits- und Pausenzeiten richten sich nach der betrieblichen Übung
1234marc
08.07.2015, 09:58
Klar, ist ärgerlich. Scheint ja wohl auch System hinter zu stecken.
Wenn der AN krankgeschrieben ist haste da wohl keine Möglichkeiten ausser den Umstand zu akzeptieren.
Ist ja wohl so als wenn sich ein AN im/während des Urlaub krankschreiben lässt, da hängst du auch UT dran.
Die werktägliche Zeit von acht Stunden darf "eigentlich" nicht überschritten werden - so steht es im Arbeitszeitgesetz.
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html
Wie werden denn die Stundennachweise geschrieben,täglich 8 Std. oder nur 4x10Std. ?
An einem freien Tag der durch Mehrarbeit bewilligt/erworben wird kann man nicht durch eine Krankschreibung weitere +Stunden erwerben.
Auf dem Stundenkonto sollte bei Krankschreibung jeder Tag mit 8 Stunden geführt werden da das die reguläre Arbeitszeit ist.
Bei einer längeren Krankschreibung (mehrere Wochen) stehen ja auch nicht plötzlich 4x10Std. + 8 Std. für die Woche auf dem Stundenkonto.
Die 8 Stunden zusätzlich würde ich dem Kollegen aber ganz schnell streichen.
Wichtig daher auch die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz etc.
Der Arbeitsvertrag geht doch von min 5AT die Woche aus; anders wäre ein Durchschnitt von 40h legal nicht zu erreichen. Die Freitags-Krankschreibung ist imho somit rechtens, auch wenn es noch so wurmt.
Anders wäre es bei einem 32h Vertrag mit 4 Arbeitstagen bei dem der AN temporär 2 Überstunden/Tag macht. Dann wäre der Freitag ja vertraglich frei.
Viele Grüße, Marco
Ein Kumpel von mir macht es genau so. Er arbeitet Montag bis Donnerstag ~40h und hat den Freitag immer frei und baut so Überstunden ab, bzw. lässt dadurch keine entstehen. Wenn er jetzt Freitags regelmäßig einen Krankenschein machen würde, hätte er wohl die längste Zeit da gearbeitet...
Mr Mille Gauss
08.07.2015, 13:02
Hallo,
es gilt meiner Meinung nach immer (wenn Vertraglich nichts explizit geregelt ist) wenn eine Wochenarbeitszeit von 40Std. im AV steht. 5AT zu je 8 Stunden.
Wenn er die 40 Std. in 4 Tagen voll hat (gesetzliche Pausen eingehalten) ok.
Er bekommt im Krankheitsfall aber nur die 40 Stunden/Woche und mehr nicht. Für die Krankmeldung von einer Woche braucht er 5 Tage!
Rolexplo
08.07.2015, 14:05
Bevor das Nachahmer findet, würde Ich den AN von Mo-Do a 8 std beschäftigen. Freitags , wenn alle anderen frei haben, ihn antanzen lassen und die Halle fegen lassen u.a diverse andere Aufgaben erledigen lassen. Vorbereitungsarbeiten für Montag für die anderen Kollegen.
Der AN würde keine einzige Überstunde mehr bekommen und ihm sein und mein Verhalten erklären.
Hallo,kann mir hier jemand zum Thema helfen?
Wir sind ein Montage Betrieb, nun ist es so das ein Mitarbeiter von Montag bis Donnerstag arbeitet und seine 40 Stunden voll drin hat. Jetzt wiederholt sich der Fall das er Freitag zum Arzt geht und sich für Freitag krank schreiben lässt,Somit würden 48 Stunden in einer Woche anstehen. Wie läuft das bzw. verhält sich das rechtlich richtig?Er hat ja die 40 Stunden Woche voll von Mo bis Do,gilt der Freitag dann als Krank Tag?Obwohl er ja nicht arbeiten müsste,also er Freitag eigentlich frei hat?
So kann man nämlich unrechtmäßig sein Stundenkonto aufpolieren,meine Meinung!
Ich habe gerade eben mit unserer Personalabteilung telefoniert. Falls ich Dich richtig verstehe, habt ihr eine Wochenarbeitszeit von 40 Std. und die Arbeitswoche geht von Montag bis Freitag. INTERN gibt es aber eine Vereinbarung die besagt, wenn die Wochenarbeitszeit von 40 Std. bereits am Do erreicht ist, kann der Freitag frei genommen werden (diese Vereinbahrung sollte auch intern bleiben, andernfalls gilt der Hinweis von Nico bzgl. des Arbeitszeitgesetzes).
Sollte ich das also richtig verstanden haben, so ist die Krankschreibung für den Freitag eine Nullnummer d.h. es werden keine Stunden gutgeschrieben. Die 40 sind ja erreicht worden. Sollte dieser MA jedoch häufig für den Fr krank geschrieben werden und am Do sind erst 32 Stunden erreicht, wird die fehlende Zeit durch den "Gelben Schein" beglichen, also wie bei jedem normalen Arbeitnehmer auch.
Andree, so ist es!
Zum Punkt mit der "Nullnummer",sehe ich ja auch so,aber wie Begründe ich das im Erstnfall.....
Dem Jungen muss geholfen werden. ;)
Ich würde den mal zum Vertrauensarzt schicken, wenn sich das regelmässig jeden Freitag wiederholt.
Michael,
kannste vergessen,hier bekommst bei jedem Arzt ne krank schreibung,auch wenn du nichts hast,selbst erlebt......traurig aber wahr!8Das soll keine verallgemeinerung sein,nur hier in unserer Gegend leider Tatsache)
Du sollst ihn nicht zu einem Arzt deines Vertrauens schicken, sondern zum Vertrauensarzt seiner Krankenkasse. Jede Krankenkasse hat einen medizinischen Dienst mit eigenen Ärzten, die die "Patienten" bei begründetem Verdacht oder bei Unglaubwürdigkeit der Diagnose des behandelnden Arztes solche Untersuchungen machen.
Der Kollege wird dort hinbestellt, erscheint er nicht, gibt es keine Kohle.
So steht es im AV:
Der Arbeitnehmer ist tätig als vollbeschäftigter Arbeitnehmer mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40
Stunden. Die tägliche Arbeits- und Pausenzeiten richten sich nach der betrieblichen Übung
Ist denn irgendwo die Arbeitswoche definiert? Wenn die Arbeitswoche Montag - Freitag ist, so muss er entweder am Freitag erscheinen oder Überstunden abbauen (genehmigter Gleittag). Ist er an einem genehmigten Gleittag krank, hat er keinen Anspruch auf Stundengutschrift für diesen Tag.
Wir sind ein 24-Stunden Schichtbetrieb, einige arbeiten Schichten, andere Gleitzeit. Für Gleitzeit gilt Arbeitswoche Mo-Fr und oben genanntes. Für die Schichtler gilt, dass sie die Tage, an denen sie zur Schicht eingetragen sind, im Krankheitsfall auch erstattet bekommen, freie Tage eben nicht. Hat jetzt jemand am Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag Schicht und wird von Montag - Donnerstag krank geschrieben, werden nur Montag und Mittwoch gut geschrieben. Also wenn ihr auch "Schichtdienst" habt, greift wohl eher das. Da ich aber kein Arbeitsrechtler bin, würde ich an deiner Stelle einen solchen befragen, die vielschichtigen Meinungen hier helfen dir wohl nichts ;)
Übrigens ist der zweite Satz im AV wohl anfechtbar, weil über jeder betrieblichen Übung noch das Arbeitszeitgesetz steht. Aber das nur so nebenher...
(Serverruckeln, daher doppelt)
Du sollst ihn nicht zu einem Arzt deines Vertrauens schicken, sondern zum Vertrauensarzt seiner Krankenkasse. Jede Krankenkasse hat einen medizinischen Dienst mit eigenen Ärzten, die die "Patienten" bei begründetem Verdacht oder bei Unglaubwürdigkeit der Diagnose des behandelnden Arztes solche Untersuchungen machen.
Der Kollege wird dort hinbestellt, erscheint er nicht, gibt es keine Kohle.
Das haben wir mit einem anderen MA schon gemacht,da kommt nix bei raus,ein Arzt "§beißt" den anderen nicht. Verwertbare Konsequenzen (inkl. Anwalt und pipapo) gleich Null
@DieterD: Frage' Dich doch bitte mal selbst, welche rechtliche Bindekraft eine "interne Vereinbarung", die wegen des Hinweises von Nico zur üblichen werktäglichen Arbeitszeit "auch intern bleiben" sollte, haben kann? :ka:
ludicree
08.07.2015, 15:14
Du sollst ihn nicht zu einem Arzt deines Vertrauens schicken, sondern zum Vertrauensarzt seiner Krankenkasse. Jede Krankenkasse hat einen medizinischen Dienst mit eigenen Ärzten, die die "Patienten" bei begründetem Verdacht oder bei Unglaubwürdigkeit der Diagnose des behandelnden Arztes solche Untersuchungen machen.
Der Kollege wird dort hinbestellt, erscheint er nicht, gibt es keine Kohle.
Sowas gibt es wirklich, wenn man nicht wider Willen zu einem Arzt geht und eine angeordnete Untersuchung macht, wird der Lohn einbehalten?
Wow... ich dachte bisher der Vertrauensarzt der Firma, der dann bei der GL das Arztgeheimnis vergisst, wäre der Tiefpunkt. Aber das ist ja noch würdelosere Haltung.
Mein Tipp: hat schon mal einer ernsthaft mit dem Mitarbeiter geredet? Ich kann mir nicht vorstellen das ein Wink mit dem ganzen Zaun da ungehört bleibt. Im Falle eines renitenten Blaumachers kann man immer noch zu sowas wie oben greifen.
Andi,natürlich haben wir schon gesprochen.Ist auch öfters so, dass wenn ihm eine IEnteilung der Baustelle nicht passt man drauf warten kann das er sich Montag krank meldet.
Was Michael meint nennt sich hier bei uns MdK,Medizinischer Dienst der Krankenkassen,aber wie ich oben schrieb nur bedingt erfolgreich
Interessant wäre mal wie viele Freitage er sich in den letzten 12 Monaten schon Krankschreiben hat lassen?
Hilft dem Thema nicht wirklich,kann ich aber mal schauen.......
Andi,natürlich haben wir schon gesprochen.Ist auch öfters so, dass wenn ihm eine IEnteilung der Baustelle nicht passt man drauf warten kann das er sich Montag krank meldet.
Was Michael meint nennt sich hier bei uns MdK,Medizinischer Dienst der Krankenkassen,aber wie ich oben schrieb nur bedingt erfolgreich
Ich habe hier immer mit den Kollegen des Betroffenen kommuniziert, wenn das Ding erstmal verfahren war und ich keinen Bock mehr auf den Mitarbeiter hatte...frei nach dem Motto: "Wenn der nicht mehr da ist, machen wir ne Party!" Es hat maximal 6 Wochen gedauert, dann hatte ich ne Kündigung auf dem Tisch...
ferryporsche356
08.07.2015, 15:35
Wenn jemand krank ist dann ist das so und der MA bekommt jede Bilfe von mir. Wenn allerdings jemand auffallend oft Freitags krankfeiert oder die Krankmeldung kommt wenn die Einteilung nicht genehm ist und mehrere Gespräche nicht gefruchtet haben dann wäre das die längste Zeit mein Mitarbeiter gewesen.
Da die Kollegen ja die Arbeit für den "Kollegen" erledigen müssen würde ich mehr oder weniger offen dieses Verhalten ansprechen, meist funktioniert der Selbstreinigungsmechanismus in einer Gruppe ganz gut und er sucht sich was neues. ;) Oder es kostet eben, aber die Kosten der Kündigung sind in aller Regel bedeutend billiger als sich die Gruppe zu versauen.
Wenn jemand krank ist dann ist das so und der MA bekommt jede Bilfe von mir. Wenn allerdings jemand auffallend oft Freitags krankfeiert oder die Krankmeldung kommt wenn die Einteilung nicht genehm ist und mehrere Gespräche nicht gefruchtet haben dann wäre das die längste Zeit mein Mitarbeiter gewesen.
Da die Kollegen ja die Arbeit für den "Kollegen" erledigen müssen würde ich mehr oder weniger offen dieses Verhalten ansprechen, meist funktioniert der Selbstreinigungsmechanismus in einer Gruppe ganz gut und er sucht sich was neues. ;) Oder es kostet eben, aber die Kosten der Kündigung sind in aller Regel bedeutend billiger als sich die Gruppe zu versauen.
+1
deshalb gabs hier in den letzten monate ne radikalkur.
Hilft dem Thema nicht wirklich,kann ich aber mal schauen.......
Ich find es schon relevant ob das 2-3 mal im Jahr oder jedes 2te Wochenende ist.
Ab einem bestimmten Prozentsatz an Krankheitstagen könnte man auch Krankheitsbedingt bzw wegen negativer Gesundheitsprognose kündigen.
Ich find es schon relevant ob das 2-3 mal im Jahr oder jedes 2te Wochenende ist.
Krankheitsbedingt bzw wegen negativer Gesundheitsprognose kündigen.
Wirklich?Gibt es da gesetzlich was handfestes?
Wirklich?Gibt es da gesetzlich was handfestes?
Als Arbeitgeber solltest du das beantworten können;)
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Kran kheitsbedingt.html#tocitem1
Yoshi_87
08.07.2015, 16:44
Nicht das der gute Mann auf die Idee kommt die täglichen zwei "Überstunden" einzuklagen, die er bisher jeden Tag hatte. Wobei ich da rechtlich überhaupt keine Ahnung habe, aber es gibt ja solche Vögel.
ludicree
08.07.2015, 16:50
Ein semiprofessioneller Alles-Mitnehmer und -Einkläger ist wohl der Alptraum eines jeden Arbeitgebers.
Smart vorgehen ist die Devise, wenn es eskaliert ist immer schlecht.
klingt asozial,
wenn er nicht wirklich krank ist...
Die werktägliche Zeit von acht Stunden darf "eigentlich" nicht überschritten werden - so steht es im Arbeitszeitgesetz.
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html
So ist es, wenn Du jetzt was dagegen machst, und er das vor dem Gericht erzählt, dass es regelmäßig ist, könnte das problematisch sein. Ganz davon zu schweigen, dass bei einem Unfall Du dann auch mit dran bist.
Grundsätzlich scheint ihr ja nicht auf einer Wellenlänge zu sein, macht das denn dann Sinn für beide Seiten?
@DieterD: Frage' Dich doch bitte mal selbst, welche rechtliche Bindekraft eine "interne Vereinbarung", die wegen des Hinweises von Nico zur üblichen werktäglichen Arbeitszeit "auch intern bleiben" sollte, haben kann? :ka:
Die Antwort ist doch ganz einfach: Gar keine! Genau das war aber auch gemeint, habe mich vielleicht nur etwas "quer" ausgedrückt...
Zahlst Du freiwilliges Weihnachtsgeld?
Der Chef meiner Frau tut dies - und für jeden Krankheitstag zieht er 1/30 ab.
Darf man das so handhaben?
Bei einer freiwilligen Leistung schon
Norman B.
09.07.2015, 10:06
Ist das sinnvoll? Wirklich kranke Arbeitnehmer schleppen sich zur Arbeit, um Ihre Sonderzahlung nicht zu schmälern und stecken andere Mitarbeiter an oder verschlimmern ihre Krankheit? Das ist nicht zielführend.
pfandflsche
09.07.2015, 10:29
wirklich kranke arbeitnehmer pfeifen auf die paar kröten des weihnachtsgeldes,weil es ihnen einfach unmöglich ist,ihrer arbeit nachzukommen.die,die sich "zur arbeit schleppen" tun dies,weil entweder ihr status innerhalb der gemeinschaft der arbeitnehmer schon kippelig ist,weil sie jeden wissen lassen wollen,wie sehr sie sich "einsetzen" oder weil sie im jahr schon so oft abwesend waren,dass eine weitere krankschreibung genau den tropfen zum fass des daraus resultierenden personalgesprächs überlaufen liesse,welches sie partout vermeiden wollen.
in jeder firma muss man leider mit etwa zwei bis drei prozent notorischer krankfeierer leben,denen meist nur sehr schwer beizukommen ist.mal ist ihnen das wetter zu schlecht,mal bekamen sie kein wunschfrei,weil doch die schwiegereltern aus australien aus-ge-rechnet an dem tag der spätschicht anreisen,mal sollten sie aus ihrer normalen schichtfolge herausgelöst werden,mal ist ihnen die schulungsmassnahme zu weit entfernt.gibt hunderte von gründen.
man kennt diese pappenheimer,was nichts daran ändert,dass sie stur ihren stiefel durchziehen.je grösser der betrieb,desto geringer ist der leidensdruck seitens der leitung.
Norman B.
09.07.2015, 10:39
Das sehe ich anders. Vor allem nicht so negativ.
pfandflsche
09.07.2015, 10:42
33 jahre berufsleben in unterschiedlichen branchen von handwerk über dienstleistung bis hin zu halböffentlichen einrichtungen haben mich..leider..anderes gelehrt.
wirklich kranke arbeitnehmer pfeifen auf die paar kröten des weihnachtsgeldes,weil es ihnen einfach unmöglich ist,ihrer arbeit nachzukommen.die,die sich "zur arbeit schleppen" tun dies,weil entweder ihr status innerhalb der gemeinschaft der arbeitnehmer schon kippelig ist,weil sie jeden wissen lassen wollen,wie sehr sie sich "einsetzen" oder weil sie im jahr schon so oft abwesend waren,dass eine weitere krankschreibung genau den tropfen zum fass des daraus resultierenden personalgesprächs überlaufen liesse,welches sie partout vermeiden wollen....
Klares Nein!
Bissi arg pauschale Aussage ...
Es gibt viele, auf die das nicht zutrifft. Zum Beispiel solche, die 100% nach Umsatz bezahlt werden, d.h. bei Urlaub oder Krankheit kein Verdienst. Oder solche, die in einer Firma die Einzigen sind, die genau den laufenden Vorgang innerhalb einer Frist beenden können/müssen weil ansonsten ziemlich viel schief geht.
Ich kenne genügend, die nicht in dein Raster passen, wirklich krank sind und sich vollgepumpt mit Aspirin oder sonstigen Zeug bis zum nächsten WE noch zur Arbeit schleppen, wenn es eigentlich schon nicht mehr geht. Auch wenn das vielleicht nicht clever ist.
Ja, es gibt schlimme AN...mindestens ebenso schlimm finde ich die Gefälligkeits AUBs mancher Ärzte! Ja, es braucht etwas Rückrat um Patienten eine Krankschreibung zu verweigern und bringt oft Ärger...aber es muss imho!
Norman B.
09.07.2015, 10:53
Es soll auch Arbeitnehmer geben, die nicht auf "die paar Kröten des Weihnachtsgeldes" pfeifen können.
Darf man das so handhaben?
Selbstverständlich nicht.
Selbstverständlich nicht.
bei freiwilligen Leistungen? :grb:
....dem steht der Begriff "betriebliche Übung" entgegen...will heissen wenn eine Art XMess Geld oder ähnliches ohne vertragl. Fixierung gewährt wurde kann sich daraus ein Rechtsanspruch entwickeln...
OrangeHand
09.07.2015, 12:04
Selbstverständlich nicht.
8o
Ist bei uns, z.B. bei Bonuszahlungen, auch so. Abzüge gibt es da sogar durch den obligatorischen Urlaub nach der Entbindung.
Naja, wenn der Arbeitgeber das so sagt, wie es hier kommuniziert wird, dann ist das die Weigerung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und auch eine freiwillige Zahlung von Weihnachtsgeld wird nach einiger Zeit verpflichtend. Wenn ich also als Arbeitnehmer seit ein paar Jahren freiwillig Weihnachtsgeld bekomme, dann entsteht daraus ein Anspruch (so genannte "betriebliche Übung (https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Übung)").
Ein Tipp gegen diese Halodries mag es sein mal den Krankschreiber telefonisch zu kontaktieren...sagen darf dieser nichts, zugeben wird er auch nix-aber hoffentlich nachdenken und zukünftig mal mutiger sein und eben nicht so einfach ein Attest/AUB auszudrucken.
wirklich kranke arbeitnehmer pfeifen auf die paar kröten des weihnachtsgeldes,weil es ihnen einfach unmöglich ist,ihrer arbeit nachzukommen.die,die sich "zur arbeit schleppen" tun dies,weil entweder ihr status innerhalb der gemeinschaft der arbeitnehmer schon kippelig ist,weil sie jeden wissen lassen wollen,wie sehr sie sich "einsetzen" oder weil sie im jahr schon so oft abwesend waren,dass eine weitere krankschreibung genau den tropfen zum fass des daraus resultierenden personalgesprächs überlaufen liesse,welches sie partout vermeiden wollen.
in jeder firma muss man leider mit etwa zwei bis drei prozent notorischer krankfeierer leben,denen meist nur sehr schwer beizukommen ist.mal ist ihnen das wetter zu schlecht,mal bekamen sie kein wunschfrei,weil doch die schwiegereltern aus australien aus-ge-rechnet an dem tag der spätschicht anreisen,mal sollten sie aus ihrer normalen schichtfolge herausgelöst werden,mal ist ihnen die schulungsmassnahme zu weit entfernt.gibt hunderte von gründen.
man kennt diese pappenheimer,was nichts daran ändert,dass sie stur ihren stiefel durchziehen.je grösser der betrieb,desto geringer ist der leidensdruck seitens der leitung.
Kann ich voll bestätigen. War nach`m Studium bisher in 3 Großbetrieben (< 50.000 Mitarbeiter) und die Situation ist immer ähnlich gewesen!
Ein Tipp gegen diese Halodries mag es sein mal den Krankschreiber telefonisch zu kontaktieren...sagen darf dieser nichts, zugeben wird er auch nix-aber hoffentlich nachdenken und zukünftig mal mutiger sein und eben nicht so einfach ein Attest/AUB auszudrucken.
Ganz toller Tipp:rolleyes:
Der Arzt würde sich sicherlich über deinen Anruf freuen. Hat er ja nichts besseres zu tun als diversen Arbeitgebern die Gründe seiner täglichen Krankschreibungen zu erläutern. Desweiteren geht es Dich null an und das weis auch der behandelnde Arzt bzw wird er dich auch spüren lassen;)
Wahrscheinlich kommst du mit deinem Anruf eh nicht weiter als zur Sprechstundenhilfe...
Ich glaube, Stephen würde schon durchgestellt ;)
1234marc
09.07.2015, 13:01
Hier, wir haben schon mal Post von einem Anwalt bekommen weil wir einen AN gefragt haben was er denn eigentlich hat (Er hatte telef.mitgeteilt das er krankgeschrieben sei)
Nico, du wirst dich erinnern....
Ich glaube, Stephen würde schon durchgestellt ;)
Auch der Aussteller ist AG...er ärgert sich auch über AUBs seiner AN!
Selbstverständlich nicht.
Schau mal hier (http://openjur.de/u/688281.html), Nico
Ich glaube in allen Betrieben ohne Betriebsrat (und manchen mit) geht's drunter und drüber, was die Gesetzes-Konformität betrifft. Interessant wird's dann immer erst, wenn es vor das AG geht, wobei dann ja eh meist genug Porzellan zerbrochen und das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Zum Thema habe ich weiter oben schon geschrieben, m.E. steht und fällt das mit der Regelung der Arbeitswoche / genehmigtem Überstundenausgleich
Ist denn irgendwo die Arbeitswoche definiert? Wenn die Arbeitswoche Montag - Freitag ist, so muss er entweder am Freitag erscheinen oder Überstunden abbauen (genehmigter Gleittag). Ist er an einem genehmigten Gleittag krank, hat er keinen Anspruch auf Stundengutschrift für diesen Tag.
Das ist bei uns auch so. Die Erklärung hierfür lautet: Bereits mit der Genehmigung eines beantragten Gleittages durch den AG wird die/der Beschäftigte von der geschuldeten Arbeitspflicht für diesen Tag freigestellt. Der AG hat nach der Genehmigung eintretende Umstände nicht zu verantworten. Das Krankheitsrisiko nach der erteilten Freistellung trägt die/der Beschäftigte.
Also wäre es doch die Lösung, dass die ganze Truppe jeweils am Donnerstag für Freitag einen Ausgleichstag beantragt. Und ab dann hat er Pech gehabt mit seinen gelben Zetteln. Da machen doch sicher alle mit, wenn es auch den anderen stinkt...
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