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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsrechtler? Betriebsbedingte Kündigung bei gleichzeitiger Neubesetzung



MattR
31.07.2015, 19:46
Hallo zusammen,

gibt es hier zufällig einen Arbeitsrechtler dem ich kurz etwas schildern könnte? Im groben geht es um eine Kündigung einer Mitarbeiterin bei der mit Auftragslage argumentiert wird bei gleichzeitiger Einstellung der Vorgängerin der Mitarbeiterin auf den gleichen Job.

Danke

markus247
31.07.2015, 23:10
Schreib doch mal den Jürgen (Rolstaff) an. Der ist vom Fach ;)

MattR
31.07.2015, 23:40
Danke für den Hinweis.

Rolstaff
01.08.2015, 11:17
Markus hat recht.

Bin FachRA für Arbeitsrecht. Kannst mich gerne anschreiben....... :dr:

knieschleifer
01.08.2015, 13:46
Betriebsbedingt kündigen und dann auf der selben Position die Vorgängerin einstellen gibt aerger, wenn das die zu kuendigende merkt, ist doch klar!
Bin aber nur Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht

Vespapapa
01.08.2015, 14:07
Was meint den der Betriebsrat dazu ?!

Er muss vor Kündigung dazu angehört werden !

Bei einer Einstellung eines Mitarbeiters ebenfalls.

Bei einem solchen Fall, sollte man dem BR in Kenntnis setzten!

hugo
01.08.2015, 14:16
Als wenn jeder Betrieb einen Br. hat ....

slc5.0
01.08.2015, 14:18
Was meint den der Betriebsrat dazu ?!

Er muss vor Kündigung dazu angehört werden !

Bei einer Einstellung eines Mitarbeiters ebenfalls.

Bei einem solchen Fall, sollte man dem BR in Kenntnis setzten!

Gibt doch nicht nur Betriebe mit Betriebsrat :ka:

Wer sagt denn das in diesem Fall ein Betriebsrat existiert?
Kann zwar keinen fachlichen Rat beisteuern, ist aber super sich vor so einer Entscheidung Rat vom Profi zu holen!!

Gab bei mir auch schon einen Fall bei dem ich mir besser hilfe geholt hätte...

Vespapapa
01.08.2015, 14:41
Hansi,
der Fragesteller hat hier um Hilfe gebeten.

Der eine schlägt einen RA, sehr gute Rat,
der andere schlägt den BR vor,
der andere weis NIX

Beides sind Ratschläge !
Ob es einen BR gibt weis man nicht,
ob ein RA eingeschaltet werden soll, weis man auch nicht.

Der RA wird bei einem solchen Fall von der Unterstützung
der BR's bestimmt profitieren können.


Ich persönlich finde 2 gute Anregungen hat der Themensteller
erhalten !

Vespapapa
01.08.2015, 14:43
Das stimmt, aber wenn...wäre das doch eine Gute Idee, oder ?
Als wenn jeder Betrieb einen Br. hat ....

Rolstaff
01.08.2015, 14:54
Zunächst ist mal massgebend, ob überhaupt das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.....

Rolstaff
01.08.2015, 14:56
Was ein evtl. BR zur Kündigung sagt, ist mal sowas von egal.

Er muss nur ordnungsgemäss angehört werden....

Vespapapa
01.08.2015, 15:06
Jürgen,
habe ich etwas anderes als ANHÖREN geschrieben ?

Rolstaff
01.08.2015, 15:34
Ne, Ralf. War ja auch nicht auf Dich gemünzt.

Wollte nur noch mal explizit darauf hingewiesen haben, weil dem BR in der Praxis meist zu viel Bedeutung beigemessen wird.....

slc5.0
01.08.2015, 15:36
Hat sich so angehört als würde hier ein Betriebsrat vorrausgesetzt... (ich war nicht der einzige der es so verstanden hat)
wollte nur kundtun das es nicht in jedem Fall einen BR gibt war vieleicht nicht unbedingt nötig...

Des weiteren habe ich den Ts darin bestätitgt das es eine gute Entscheidung ist sich Rat einzuholen!!

Der Ts ist mit Rolstaff bestimmt gut versorgt also ist doch alles in Ordnung.

Vespapapa
01.08.2015, 15:45
RA ist immer eine gute Idee ! :gut:

eimsbush
01.08.2015, 16:30
Die Klage auf Wiedereinstellung und damit eine ggfls schöne Abfindung sollte doch bei solch einem stümperhaften Vorgehen der Geschäftsleitung kein Problem sein? Wenn ich daran denke, wie lange bei uns solche Kündigungen die Möglichkeit der Neueinstellung in gleicher oder ähnlicher Position blockieren, wird mir immer übel.

knieschleifer
01.08.2015, 17:52
Zunächst ist mal massgebend, ob überhaupt das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.....
Genau, das ist die weichen stellende Fragestellung:gut:

MattR
01.08.2015, 18:23
Ich habe Rolstaff jetzt erstmal persönlich angeschrieben.

Aber damit Ihr hier weiter spekulieren könnt:

Betriebsrat gibt es keinen.

Kündigungsschutzgesetz greift vermutlich, der Betrieb ist allerdings nicht so groß und viele Azubis, Halbtagskräfte etc. daher kann ich es nicht durchrechnen.

Wir sprechen von einer Konditorin daher ist der Streitwert was das Gehalt angeht nicht so wirklich toll...

Das Thema mit der ehemaligen Kollegin ist aktuell schwer zu durchblicken diese kommt von der Meisterschule zurück ob sie in der Zeit dort angestellt war entzieht sich leider unserer Kenntnis.

Heute wurde recht dramatisch geschildert wie schlecht es dem Betrieb finanziell aktuell geht, ich als BWLer hätte bei den genannten Einbrüchen und Minus Geschäften wohl schon die Reisleine gezogen ob es aber die Wahrheit ist? Ich halte den Chef allerdings für recht glaubhaft.