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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwarnung - Blitzerfoto - nicht mein Krad mit fremdem Mann



smarty
06.08.2015, 20:08
Hi Ihr nahezu alles Wissenden,

ich habe ein Verwarnungsschreiben vom ORDNUNGSAMT über 25.- Euro bekommen, wo jemand zu schnell war.
Die "Beweisfotos" zeigen 1.) einen fremden Mann mit unbekannter Kleidung/Helm und 2.) nicht mal meinem Krad.

Ich habe die Personaldaten ausgefüllt und erklärt, dass weder ich noch mein Fahrzeug auf den Fotos ist.
Da das abgebildete Krad völlig unterschiedlich ist, habe ich meinen Motorradtyp zum Kennzeichen (das stimmt neben dem Hersteller) angegeben (Belgarda TT600), mit dem Hinweis, dass sich der Fahzeugunterschied leicht googlen lässt (Doppelscheinwerfer, 2 - Zylinder usw.).
Weiterhin bat ich um Fotos vom Kennzeichen.

Als Antwort kam heute ein weiterer Brief vom OA mit dem Hinweis, dass alles keine Rolle spiele und ich bis zum 18.08. zahlen solle, da sonst ein Bußgeldverfahren eröffnet würde.

Natürlich zahle ich nicht, aber wie verhalte ich mich weiter?

mws
06.08.2015, 20:11
Ab zum Anwalt für Verkehrsrecht damit. Wenn du Rechtschutz hast, kostet es nicht mal etwas.

Ich hätte das gleich abgegeben, und gar nicht erst selber geantwortet (hinterher ist man ja immer schlauer :D)

ehemaliges mitglied
06.08.2015, 20:16
+ 1


Falls du aus dem Ruhrgebiet/ Düsseldorf kommst..

Meine Empfehlung, war mir sehr hilfreich


http://www.linten.de/unsere-rechtsanwaelte/hans-peter-kuhlhoff.html

Thomas

Navigator1337
06.08.2015, 21:05
Hab heute nen Brief bekommen, angeblich war ich 34km/h zu schnell. War zu dem Zeitpunkt, nachweislich, wo ganz anderst.
Geht direkt zum Anwalt.

Hannes
06.08.2015, 21:59
Ist mir auch schon passiert.
Ein Brief vom Anwalt und die Sache wurde eingestellt.

sausapia
07.08.2015, 08:56
Ärgerlich an dem Sachverhalt ist, dass man, obwohl man nachweislich im Recht ist, einen RA beauftragen und bezahlen muss. Auf diesen Kosten bleibt man sitzen. Eigentlich müsste man diese Kosten und seinen eigenen Zeitaufwand in diesen Fällen weiterbelasten. :motz:

drehzahl
07.08.2015, 10:42
So ist das mit der deutschen Justiz. Ich saß gestern 2 Stunden am LG nur um der Richterin mitzuteilen das ich zum Hergang keine Aussagen machen kann da ich im Urlaub war. Zumindest bin ich jetzt 24€ Zeugenentschädigung reicher.....

Sluggy
07.08.2015, 10:52
Ähnlicher Fall, Anwalt waren am Ende Kosten von fast 500€

madmax1982
07.08.2015, 11:00
Wärs ne Alternative, so lange ohne anwaltliche Unterstützung Widerspruch einzulegen und keine Aussage zu machen, bis die Sache vor Gericht geht?
Dort braucht man zwar den Anwalt, wenn dann aber alles so läuft wie soll, wird das Verfahren eingestellt und die Kosten muss der Staat tragen.
Wär für mich der sinnvollste weg, wenn ich mir 100% sicher wäre im Recht zu sein....

NicoH
07.08.2015, 11:17
Wenn ich krank bin, gehe ich auch zum Arzt und bezahle das, obwohl ich für meine Krankheit nicht verantwortlich bin.

Es kann sich jeder selbst heilen, der sich das zutraut, und es kann sich jeder vor'm Amtsrichter selbst verteidigen.

mactuch
07.08.2015, 11:21
Selber verteidigen hat bei mir letztens gut funktioniert, Verfahren wurde eingestellt. :gut:

Ansonsten isses echt schon teilweise sehr verwunderlich, was da manchmal in Sachen Bußgeldbescheid weiter verfolgt wird. Da nützen auch Schreiben und Erklärungen und Begründungen von Einsprüchen nix, ich habe das Gefühl, die werden nicht gelesen, das geht dann automatisch in eine Anhörung über.

norton
07.08.2015, 11:29
Identischen Fall hatte ich auch schon einmal
Ich musste damals zur Klärung des Sachverhaltes mit Motorrad und Kleidung, Helm vorstellig werden.
anschliessend war auch dem Beamten klar das ich es nicht gewesen sein kann (Es ging allerdings auch um weit mehr als 25,- Euronen)
Der nette Herr im Blitzauto hatte ein tolles Frontfoto und sich den Motorradtyp und Nummernschild notiert

Grüsse
Norton

madmax1982
07.08.2015, 12:23
Wenn ich krank bin, gehe ich auch zum Arzt und bezahle das, obwohl ich für meine Krankheit nicht verantwortlich bin.

Es kann sich jeder selbst heilen, der sich das zutraut, und es kann sich jeder vor'm Amtsrichter selbst verteidigen.

Hi Nico, mir gehts nicht darum mich selbst zu verteidigen. Vor Gericht würd ich mir das nicht zutrauen. ;)
Nur wenn für den Schriftverkehr mit der Bußgeldstelle mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens einen Anwalt bezahlen muss und auf den Kosten sitzen bleibe auch wenn das Verfahren eingestellt wird und im Gegensatz dazu vor Gericht im Falle der Einstellung die Kosten von der Staatskasse zu tragen sind macht das für mich einen Unterschied; vor allem wenn ich zutiefst unschuldig bin. :D

NicoH
07.08.2015, 12:49
Bei einer Einstellung zahlst Du den Anwalt selber. Die Kosten werden nur erstattet, wenn Du freigesprochen wirst - aber das kann nur das Amtsgericht ;)

Die Bußgeldstelle selber stellt Verfahren praktisch nie ein, denn das ist die einzige Entscheidung, mit der sie etwas falsch machen können. Da geben sie es lieber an Staatsanwaltschaft/Antsgericht ab, dann sollen die diese Entscheidung treffen.

sausapia
07.08.2015, 13:15
Rechtsstaatlich verwerflich ist meiner Meinung, dass man als Unschuldiger, der dies auch beweisen kann, Kosten zu tragen habe.....

Teppo
07.08.2015, 13:33
Die 25 € würde ich zahlen, mich kurz ärgern und dann die Nummer vergessen. Sonst wird das zu einem ewig langen Ärgerniss.

NicoH
07.08.2015, 14:05
Rechtsstaatlich verwerflich ist meiner Meinung, dass man als Unschuldiger, der dies auch beweisen kann, Kosten zu tragen habe.....

Du nimmst beim Anwalt eine Dienstleistung in Anspruch, die Du bezahlst. Dazu zwingt Dich keiner :ka:

Ach ja, auch ich würde das Verwarnungsgeld bezahlen. Das ist das einfachste, schnellste und am wenigsten Deutsche. Wer das nicht möchte, kann sich problemlos selber verteidigen und wird vom Amtsrichter ernster genommen als die meisten Anwälte ;)

MSA
07.08.2015, 15:57
wenn das Gericht die Unschuld festgestellt hat bleibst Du auf keinen Kosten sitzen.

sausapia
07.08.2015, 16:55
Du nimmst beim Anwalt eine Dienstleistung in Anspruch, die Du bezahlst. Dazu zwingt Dich keiner :ka:

Ach ja, auch ich würde das Verwarnungsgeld bezahlen. Das ist das einfachste, schnellste und am wenigsten Deutsche. Wer das nicht möchte, kann sich problemlos selber verteidigen und wird vom Amtsrichter ernster genommen als die meisten Anwälte ;)

Der RA soll sein Geld bekommen. Das ist völlig o.k. Nico.
Ich finde es nur skurril, das eine Behörde etwas behauptet, was man widerlegen kann und diese Behörde dann nicht für die einem entstandenen Kosten aufkommt. Schliesslich ist die Behörde der Verursacher.

Ich würde bei 25,- vermutlich auch bezahlen, damit ich mich nicht ärgern muss.

smarty
07.08.2015, 20:37
Guten Abend Männer,

vielen Dank für eure Meinungen, Anteilnahmen, Anregungen und Stellungnahmen.

Ich habe heute den verantwortlichen Sachbearbeiter im Ordnungsamt angerufen (Nr. steht im Briefkopf) und ihn unter Angabe des AZ verbal sensibilisiert - er war sozusagen in seinem Rahmen recht aufgeschlossen.
Anschließend haben wir begleitetes arbeiten praktiziert und ich habe ihn durch Googles Welt mit ca. 3 Clicks auf TT600 - Bilder geleitet.
Nachdem die Worte "oooooch die sieht ja ganz anders aus ...." vielen, wurde das Verfahren mit dem Hinweis, er könne vor lauter Überlastung nicht jedem Hinweis im einzelnen nachgehen, eingestellt.

Für mich hat sich das gelohnt und die Sache scheint aus der Welt - vielleicht wäre das in euren Fällen ja auch ein gangbarer Weg......

Was bleibt ist ein fahder Nachgeschmack, weil mich interessieren würde, wie es zu der Anschuldigung kam:
im einfachsten Fall hätte sich der städtisch Blitzmeister verlesen - gibt er bestimmt nicht zu. Ein öffentliches Interesse sollte m.E.bestehen, wenn es sich um eine Doublette (Kennzeichen doppelt ausgegeben) oder um eine Kennzeichenfälschung handelte - aber das werden wir (wegen der Überlastung!!!!!) wohl nicht klären. Da sind Busgeldbescheidsandrohungen viel einfacher ........

Rolexplo
07.08.2015, 20:44
Was bleibt ist ein fahder Nachgeschmack, weil mich interessieren würde, wie es zu der Anschuldigung kam:
im einfachsten Fall hätte sich der städtisch Blitzmeister verlesen - gibt er bestimmt nicht zu. Ein öffentliches Interesse sollte m.E.bestehen, wenn es sich um eine Doublette (Kennzeichen doppelt ausgegeben) oder um eine Kennzeichenfälschung handelte - aber das werden wir (wegen der Überlastung!!!!!) wohl nicht klären. Da sind Busgeldbescheidsandrohungen viel einfacher ........

Da bin Ich ganz bei Dir....Ab deinem Eingangspost habe ich mir die Frage gestellt" wenn das mir passiert und es geht dann nicht um 25 Euro " und man könnte es nicht so leicht widerlegen wie in Deinem Fall.

smarty
07.08.2015, 21:07
Tja Jörg,
ich will hier nicht rumunken, aber man könnte auf die Idee kommen, dass in Deutschland die Bußgelder u.a. deshalb so relativ gering sind, damit viele vermeintliche Verkehrssünder leichter zahlen, "um allem Ärger aus dem Weg zu gehen" und man diese Einnahmen sehr begrüßt .....

paddy
08.08.2015, 00:10
Verstehe, die Bußgelder sind also deshalb so niedrig, damit man durch die paar unschuldig Beschuldigten, die diese niedrigen Bußgelder akzeptieren um Ärger aus dem Weg zu gehen, Mehreinnahmen generiert.

Für das Konstrukt muss man aber schon ne rege Phantasie haben ... ;)

Ingo.L
08.08.2015, 00:17
Das hat sich der Staat bei den Abmahnern abgeschaut. Clevere Burschen, diese modernen Politiker

Navigator1337
08.08.2015, 01:19
Tja Jörg,
ich will hier nicht rumunken, aber man könnte auf die Idee kommen, dass in Deutschland die Bußgelder u.a. deshalb so relativ gering sind, damit viele vermeintliche Verkehrssünder leichter zahlen, "um allem Ärger aus dem Weg zu gehen" und man diese Einnahmen sehr begrüßt .....

Sehe ich genau so.
Dieses "sind ja nur 25€" gehabe ist mir zuwider... will nicht wissen wieviel Milliarden das in die Staatskasse spült.

Bin ja mal gespannt wie das bei mir aus geht.

Navigator1337
08.08.2015, 01:21
Verstehe, die Bußgelder sind also deshalb so niedrig, damit man durch die paar unschuldig Beschuldigten, die diese niedrigen Bußgelder akzeptieren um Ärger aus dem Weg zu gehen, Mehreinnahmen generiert.

Für das Konstrukt muss man aber schon ne rege Phantasie haben ... ;)

Dafür brauchts keine Phantasie... wenn das zeitgleich so vielen hier im Forum passiert... wie ist das dann Flächendeckend??

Nicht zahlen, sondern mal die Augen aufmachen hier ist hier angebracht!!

Janufer
08.08.2015, 10:44
Wenn man Schuld hat, bezahlen wie ein Mann. Wenn nicht, dagegen ankämpfen wie ein Mann.

Grüsse Jan

löwenzahn
08.08.2015, 13:14
Wenn man Schuld hat, bezahlen wie ein Mann. Wenn nicht, dagegen ankämpfen wie ein Mann.

+1

Bekam neulich vom Ordnungsamt eine Zahlungsaufforderung wegen Falschparkens. Das Kennzeichen meines Anhängers wurde genannt. Falsch parkendes Fahrzeug ein 3er BMW. Kurzer Anruf beim Ordnungsamt und die Sache war erledigt. Fehler können passieren und wenn man es so aus der Welt schaffen kann, ist es ok.

Leider will niemand in den Ämtern Entscheidungen fällen. Man verschiebt es grundsätzlich zur nächsthöheren Instanz. Das bedeutet für den Beamten weniger Arbeit und keine Chance für Fehlentscheidungen. Geklagt wird speziell in unserer kleinen Gemeinde grundsätzlich gegen Widersprüche und grundsätzlich bis zur höchsten Instanz. An jedem Bürger wird ein Exempel statuiert, um andere Bürger vom Vorgehen gegen die Gemeinde abzuhalten.

LG

Michael

paddy
09.08.2015, 00:02
Dafür brauchts keine Phantasie... wenn das zeitgleich so vielen hier im Forum passiert... wie ist das dann Flächendeckend??...
Bisher ist hier die Rede von 5 oder 6 Fällen, aber runden wir ruhig großzügig auf und sagen, sowas passiert hier im Forum jährlich 200 von 27.000 Membern, also 0,74%. Keine besonders auffällige Fehlerquote.

Aber vermutlich liege ich im zweistelligen Prozentbereich daneben und es handelt sich um eine ganz fiese Absprache sämtlicher Ordnungsämter durch die jährlich Milliarden zusätzlich in die Stadt- und Gemeindekassen gespült werden ...
:kriese:

Ingo.L
09.08.2015, 01:01
Solche Tickets werden zu Millionen an Unschuldige verschickt. Und da ja eigentlich gar nichts passiert ist, landet das Geld nicht in den offiziellen Kanälen, sondern wird für geheime, ach was superdupergeheime Operationen benutzt. 25.- Euro. Wenn man da genau 4 Euro abzieht, was bleibt dann über? Richtig. 21 :op: Klngelt es jetzt ?

21prozent
09.08.2015, 01:13
Bisher ist hier die Rede von 5 oder 6 Fällen, aber runden wir ruhig großzügig auf und sagen, sowas passiert hier im Forum jährlich 200 von 27.000 Membern, also 0,74%. Keine besonders auffällige Fehlerquote.

Aber vermutlich liege ich im zweistelligen Prozentbereich daneben und es handelt sich um eine ganz fiese Absprache sämtlicher Ordnungsämter durch die jährlich Milliarden zusätzlich in die Stadt- und Gemeindekassen gespült werden ...
:kriese:

Ich finde das nicht in Ordnung, dass du dich weigerst an eine Verschwörung zu glauben :kriese:

skask
09.08.2015, 01:33
Richtig. 21 :op: Klngelt es jetzt ?

Und wenn das zweimal passiert, dann hat man die Antwort.

RoyalFlush
10.08.2015, 07:52
Bisher ist hier die Rede von 5 oder 6 Fällen, aber runden wir ruhig großzügig auf und sagen, sowas passiert hier im Forum jährlich 200 von 27.000 Membern, also 0,74%. Keine besonders auffällige Fehlerquote.

Aber vermutlich liege ich im zweistelligen Prozentbereich daneben und es handelt sich um eine ganz fiese Absprache sämtlicher Ordnungsämter durch die jährlich Milliarden zusätzlich in die Stadt- und Gemeindekassen gespült werden ...
:kriese:

Die Erklärung, dass eben ab und zu ein Fehler passiert, ist viel zu einfach und muss daher falsch sein!

cardealer
10.08.2015, 09:05
Richtig. 21 :op: Klngelt es jetzt ?

21 da war doch was:D

http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/35429-Hauptsache-jeder-gibt-seinen-Senf-dazu?highlight=senf

Spacewalker
10.08.2015, 09:27
Übrigens, ab 21 km/h zu schnell gibt es Punkte. :dr: