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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Familie kämpft um Haus und Grundstück...



Artur
11.09.2015, 09:27
...Alteigentümer fordert Rückgabe nach Zwangsvollstreckung...

hätte ich jetzt (in Deutschland) nicht für möglich gehalten...Welche Rechtssicherheit hat man den noch bei einem Grundstückskauf?

8o

Krasse Story unweit meines Wohnortes...

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/09/streit-um-zwangsversteigerung-in-rangsdorf.html

Insoman
11.09.2015, 09:46
Alter Falter 8o

Das hatte ich aber auch noch nicht

Dom
11.09.2015, 09:52
Irre... Falls wirklich Rückabgewickelt werden muss, wird die Bank doch vermutlich mangels Sicherheit sofort den Kredit kündigen müssen, oder?

NicoH
11.09.2015, 09:54
Nun, was Du als Käufer machen kannst, steht ja in dem Artikel: schau Dir die Zwangsversteigerungsunterlagen an, mach Dich schlau und guck, was passiert ist, dann kannst Du auch Rechtssicherheit haben.


hätte ich jetzt (in Deutschland) nicht für möglich gehalten...

Nun, sieh es mal aus der anderen Sicht: Du bist Grundstückseigentümer und jemand versteigert Dein Grundstück, ohne Dir Bescheid zu sagen. Würdest Du das Grundstück nicht auch wiederhaben wollen?

Agent0815
11.09.2015, 09:56
Keine Entschädigungsansprüche ? Da hat doch jemand bei Gericht geschlafen - greift da nicht die s.g. Amtshaftung ?

21prozent
11.09.2015, 09:57
Nun, was Du als Käufer machen kannst, steht ja in dem Artikel: schau Dir die Zwangsversteigerungsunterlagen an, mach Dich schlau und guck, was passiert ist, dann kannst Du auch Rechtssicherheit haben.
[...]

Das meinst du jetzt nicht ernst? 8o
Irgendwie habe ich von dir schon weniger zynische Kommentare gelesen :pale:

ferryporsche356
11.09.2015, 10:02
Das AG Luckenwalde hat das Grundstücks zwangsversteigert und dem AG ist dabei ein Fehler unterlaufen. Also müsste das AG dann nicht auch für seinen Fehler geradestehen und aufkommen? :grb:

Dom
11.09.2015, 10:07
Nun, was Du als Käufer machen kannst, steht ja in dem Artikel: schau Dir die Zwangsversteigerungsunterlagen an, mach Dich schlau und guck, was passiert ist, dann kannst Du auch Rechtssicherheit haben.


Die Versteigerung wird doch durch das Gericht betrieben. Das sollte doch deren Job sein als Instanz zu prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Versteigerung vorliegen, oder?

Homer82
11.09.2015, 10:07
Wenn mir eine Gemeinde ein Grundstück verkauft das ihr nicht gehört (bzw. keine recht hat es zu verkaufen), dann müsste/sollte sie auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Sowohl beim Käufer als auch beim Verkäufer.
Ich müsste ja auch haften, wenn ich einfach das Haus meines Nachbarn verkaufen würde (denke und hoffe ich mal). :D

leonifelix
11.09.2015, 10:07
Wenn das Grundstück wirklich zurück an den Alteigentümer geht, sollte es eine Entschädigung analog dem Erbbaurecht "Heimfall" gegen.

Würde geg. ein öffentlicher Aushang (wenn es diesen gegeben hätte wenn ein Schuldner nicht erreicht wird) der damaligen Zwangsvollstreckung die Angelegenheit heilen ??

eos
11.09.2015, 10:09
Das AG Luckenwalde hat das Grundstücks zwangsversteigert und dem AG ist dabei ein Fehler unterlaufen. Also müsste das AG dann nicht auch für seinen Fehler geradestehen und aufkommen? :grb:

Genau so sehe ich das nach meiner inuitiven und nicht fachlich begründeten Rechtsauffassung auch.

franklin2511
11.09.2015, 10:12
Der Staat redet sich immer raus wenn's um seine Haftung geht. Das hat dann nichts mehr mit Recht sondern nur noch mit Rechthaben zu tun.

ehemaliges mitglied
11.09.2015, 10:12
Eben.....auch ohne fundierte Rechtskenntnisse, aber das AG ist ja kein Hinterhof-Basar.....da MUSS ich als Kaeufer doch davon ausgehen, dass alles rechtens ist

franklin2511
11.09.2015, 10:19
Eben.....auch ohne fundierte Rechtskenntnisse, aber das AG ist ja kein Hinterhof-Basar.....da MUSS ich als Kaeufer doch davon ausgehen, dass alles rechtens ist

Sollte man meinen. :D Die Erfahrung lehrt einen aber leider Anderes.

TheLupus
11.09.2015, 10:20
Genau so sehe ich das nach meiner inuitiven und nicht fachlich begründeten Rechtsauffassung auch.

Sollte dies der Fall sein, dann wünsche ich der Familie viel Kraft ... ein Bekannter von mir wartet seit 11 Jahren auf Entschädigung, nachdem er für den Bau einer Autobahn einen Teil seines Grundstücks hat abgeben müssen.

ibi
11.09.2015, 10:25
Bananenrepublik brandenburg.

Artur
11.09.2015, 10:40
Mein Moral(<>Rechts)verständnis sagt: 'jemand' hat hier einen Fehler gemacht, dieser muß geradegerückt werden. Schadfrei sind auf jeden Fall die Hauseigentümer, aber auch zum Teil der ehemalige Grundstücksbesitzer zu halten. (Wobei der Zweite ja eine 'Teilschuld' durch seine Verschuldung mitträgt)...

Chefcook
11.09.2015, 10:45
Ich kenne das AG aus eigener trüber Erfahrung. Dort verschwindet auch schonmal die komplette Akte samt Schriftverkehr zu einem Fall und der Richter informiert den Anwalt erst im Verhandlungstermin darüber, dass jetzt alle unverrichteter Dinge wieder heim fahren dürfen, alles nochmal übersenden sollen und in 9 Monaten ein Ersatztermin stattfinden wird.

franklin2511
11.09.2015, 10:53
(Wobei der Zweite ja eine 'Teilschuld' durch seine Verschuldung mitträgt)...

Wenn ich auf dem Weg zu meinem Insolvenzverwalter vom Auto angefahren werde, trage ich dann auch eine Teilschuld?

paddy
11.09.2015, 10:58
Bei sowas wird im Normalfall ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht eingeleitet:

"Der Eigentümer lebt aber im Ausland, das Amtsgericht kann den Bescheid anscheinend nicht ordnungsgemäß zustellen. Das zumindest lässt der Alteigentümer der rbb-Nachrichtensendung Brandenburg aktuell per Anwalt übermitteln ..."

Imho sind viel zu wenig Informationen verfügbar um die Sache beurteilen zu können.

Cosmic
11.09.2015, 11:02
Bei sowas wird im Normalfall ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht eingeleitet:

"Der Eigentümer lebt aber im Ausland, das Amtsgericht kann den Bescheid anscheinend nicht ordnungsgemäß zustellen. Das zumindest lässt der Alteigentümer der rbb-Nachrichtensendung Brandenburg aktuell per Anwalt übermitteln ..."

Imho sind viel zu wenig Informationen verfügbar um die Sache beurteilen zu können.

Sehe ich auch so. Beitrag auf der Internetseite eines Regional/Landesprogrammes in der Rubrik "Panorama". Daran kann man wohl den Untergang des Rechtstaates noch nicht festmachen. ;)

Coney
11.09.2015, 11:07
Das AG Luckenwalde hat das Grundstücks zwangsversteigert und dem AG ist dabei ein Fehler unterlaufen. Also müsste das AG dann nicht auch für seinen Fehler geradestehen und aufkommen? :grb:

+1
Davon abgesehen: Wenn die Versteigerung nicht rechtmäßig war, wurden auch die Schulden des Eigentümers nicht bedient. Da kommen dann noch ein paar Jahre Zinsen drauf.

Artur
11.09.2015, 12:13
Wenn ich auf dem Weg zu meinem Insolvenzverwalter vom Auto angefahren werde, trage ich dann auch eine Teilschuld?

Teilschuld, weil: er war ja nicht ganz unschuldig... ;)

Zitat:"Der vorherige Besitzer war offenbar bei der Gemeinde verschuldet."

franklin2511
11.09.2015, 12:34
Teilschuld, weil: er war ja nicht ganz unschuldig... ;)

Zitat:"Der vorherige Besitzer war offenbar bei der Gemeinde verschuldet."

Man kann sich aber auch unverschuldet verschulden. Die Tatsache, dass er verschuldet war/ist, ist rechtlich neutral zu bewerten. Die Gemeinden selbst sind in Deutschland ja zum Großteil ebenfalls verschuldet! Bei der Beurteilung einer Teilschuld muss aus juristischer Sicht eine Kausalkette geprüft werden, die bei einer rechtswidrigen Handlung dem Geschädigten eine Mitschuld einräumt. Der Umstand, dass einer verschuldet ist, wo auch immer, rechtfertigt kein rechtswidriges Verhalten Dritter. Und dass er im Ausland lebt/e ist keine Handlung (Tatsache), die der Gemeinde das Recht einräumt, auf einen Zustellbescheid zu verzichten. Es sei denn, er ist nirgendwo gemeldet oder hat seinen Aufenthaltsort verschleiert oder sich der Zustellung des Bescheides willentlich entzogen. Aber das geht, wie schon gesagt, aus dem Bericht nicht hervor. Insofern können wir alle nur Vermutungen äußern und die Familie bedauern, denn die trifft ganz offensichtlich keine Schuld.

Agent0815
11.09.2015, 12:41
BGB
§ 839
Haftung bei Amtspflichtverletzung.


(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.



Die Hauseigentümer kämpfen aber bis dato zuerst einmal darum, ob ihnen überhaupt eín Schaden entsteht..........

The Banker
11.09.2015, 15:06
Bananenrepublik :ka:...

trophy
11.09.2015, 17:41
Der frühere Eigentümer weiß warum er sich aktuell im Ausland aufhält ;) Unglaublich die Story.

watch-watcher
11.09.2015, 19:32
Es sieht so aus, als wenn die Versteigerungsankuendigung nicht "oeffentlich zugestellt" wurde.

Wenn ein Schuldner nicht erreicht werden kann, wird i.d.R. diese, hier eine Zwangsversteigerungsankundigung, in einem oeffentlichen Bekanntmachungsblatt bekannt gemacht und dadurch wird die Zustellung rechtsgültig.

Wahrscheinlich wurde das nicht gemacht und dadurch wurde diese Zwangsversteigerung nicht rechtsgültig.

Sla
11.09.2015, 19:53
Wahnsinn 8o

TheLupus
11.09.2015, 19:58
Kann die Behörde nicht einfach den Alteigentümer entschädigen?

21prozent
11.09.2015, 20:05
Dann müsste sich vermutlich jemand verantwortlich zeigen - und verantwortlich für den Schlamassel ist bei der Behörde sicherlich niemand :dr:

MacLeon
11.09.2015, 20:20
Das Recht muss neutral sein. Wenn hier im Zwangsversteigerungsverfahren tatsächlich ein solches Versagen vorliegt, dann kann der ehemalige Eigentümer das Grundstück herausverlangen. Unabhängig davon, oder dieser verschuldet oder ein hochehrenwertes Mitglied unserer Community ist (von der auch etliche im Ausland leben).

Für den Interessenausgleich gibt es anschließend ein separates Gerichtsverfahren, in dem das Verschulden des AG festzustellen ist.

max mustermann
12.09.2015, 13:33
Das Recht muss neutral sein. Wenn hier im Zwangsversteigerungsverfahren tatsächlich ein solches Versagen vorliegt, dann kann der ehemalige Eigentümer das Grundstück herausverlangen......

Soll er sogar. Nur, er kann es nicht mehr zurückbekommen, weil es nicht mehr verfügbar ist und längst jemanden anderen gehört.
Soll derjenige geradestehen, der dieses Dilemma verursacht hat und wenns noch soviel an Steuergelder kostet. Und den neuen Besitzer, der das Grundstück erworben hat, soll man gefälligst in Ruhe lassen. Er hat das schließlich nicht von irgendwem erworben.

Jedes "das alles ist nicht so einfach...." usw. ist absolut entbehrlich!

Ist das so schwer zu verstehen, werter Rechtsstaat??

markus247
12.09.2015, 13:35
Jetzt wird´s vom Rechtlichen her aber etwas unübersichtlich 8o

paddy
12.09.2015, 15:27
Es sieht so aus, als wenn die Versteigerungsankuendigung nicht "oeffentlich zugestellt" wurde.....
Siehe letzter Beitrag erste Seite oder erster Beitrag zweite Seite, nennt sich Aufgebotsverfahren. ;)

Coney
12.09.2015, 18:14
Jetzt wird´s vom Rechtlichen her aber etwas unübersichtlich 8o

Ich frage mich auch, was das hier bringen soll.

Jockl
12.09.2015, 18:19
Ich frage mich auch, was das hier bringen soll.

Ich find es ganz amüsant die Rechtsauffassung einzelner Member zu lesen :rolleyes:

uhrenfan_rolex
12.09.2015, 21:47
Bananenrepublik :ka:...

:gut::gut::gut:

Leider...was ich beruflich in einer sehr großen Landesbehörde so mitbekomme...da kann ich das unumwunden bestätigen! Wenn man mehr Vitamin B hat als der Durchschnitt, dann wird "ohne Rücksicht" auf die Rechtslage entschieden. Wo kein Kläger da kein Richter...manche sind eben gleicher als andere! Das war schon immer so und wird immer so sein...Kir Royal war eine sooo gute Serie mit sooo viel Wahrheitsgehalt :cool:

In diesem Fall sollte weder dem Alteigentumer noch den Käufern ein Schaden entstehen.

Schuld für dieses Dilemma hat einzig und allein das AG!

Und seien wir mal ehrlich...ich bin zutiefst davon überzeugt, dass ein "normaler" Bürger ruhig darauf vertrauen darf, dass ein deutsches Gericht ordentlich arbeitet. Da muss man nichts nachkontrollieren...ansonsten wüsste ich nicht, wo man mit der Kontrolle anfangen und wo aufhören sollte! :rolleyes:

Man kann nur hoffen, dass beim Weg durch die Instanzen irgendwann mal ein Jurist anwesend ist, der sich einen Funken gesunden Menschenverstand erhalten hat!

franklin2511
13.09.2015, 11:31
Ich find es ganz amüsant die Rechtsauffassung einzelner Member zu lesen :rolleyes:

Die Rechtslage erhellende Beiträge deinerseits sind willkommen. So klingt es ein wenig arrogant.

Donluigi
13.09.2015, 19:39
Überheblich, nicht arrogant :dr:

franklin2511
13.09.2015, 20:00
Überheblich, nicht arrogant :dr:

Da hast Du allerdings recht. Als es mir auffiel, war die Zeit zum Bearbeiten abgelaufen. :dr:

Hausi
25.11.2015, 13:43
Typisch für Deutschland, Wasser predigen und Wein saufen:weg:. Stellt euch mal den umgekehrten Fall vor und Vater Staat oder der Fiskus wäre geschädigt worden.
Das kann unmöglich deren Ernst sein, als Privatperson eine Instanz zu überprüfen, die Recht sprechen sollte. Das ist seitens des AG nicht mehr als eine blöde Ausrede um der Haftung aus dem Weg zu gehen.
Ich wüsste mir in so einem Fall zu helfen um Staatlicher Willkür aus dem Weg zu gehen.:motz::motz:

Das Gericht hätte hier eine Abwesenheitspflegschaft einrichten müssen und dem Eigentümer des Grundstücks zukommen lassen, erst dann hätten das AG das Grundstück versteigern dürfen. Also liegt der Fehler ganz klar beim AG.

ehemaliges mitglied
25.11.2015, 13:52
Ich wüsste mir in so einem Fall zu helfen um Staatlicher Willkür aus dem Weg zu gehen.:motz::motz:

... und wie sähe diese Selbsthilfe dann aus?

(Beim Thema an sich sind sich hier wohl alle einig, das das unfassbar ist...)