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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsschutz lehnt Deckung ab, ist dies so rechtens?



Alfafahrer
16.09.2015, 19:46
Folgendes Problem:
Der Hund, eher das Hündchen, einer guten Freundin von uns hat das 3-jährige Mädchen einer Nachbarfamilie ins Bein gezwickt, das Mädchen hat den Hund wohl geärgert worauf dieser aus dem Garten ausgebüchst ist und eben zugeschnappt hat.
Die Familie fordert nunmehr über den Anwalt Schmerzensgeld ein(Die Wunde hat eine Größe von 3 mm und ist nur oberflächlich an der Haut) und droht mit Klage.
Unsere Freundin hat diesen Vorfall nun bei Ihrer Rechtsschutz gemeldet (eine Meldung dass etwas kommen kann ist bereits im Vorfeld erfolgt).
Die Rechtsschutz lehnt die Übernahme der entstehende Anwaltskosten eines durch unsere Freundin nun zu beauftragenden Anwalts und eventuell entstehender Prozesskosten mit der Begründung ab, dass es sich hierbei um eine "Abwehrleistung" handelt, d.h. man sich hier gegen eine Schadensersatzklage wehren muss.
Ist dies so rechtens, wozu dient dann eine Rechtsschutzversicherung?

Grüße
Hans-Jürgen

ehemaliges mitglied
16.09.2015, 19:53
Zum Klagen. *** Weitere Ratschläge entfernt ***

Departed
16.09.2015, 19:56
So ist das mit Versicherungen. Wenn man mal wirklich was von den möchte...

franklin2511
16.09.2015, 20:14
Nachhaken! Die lehnen eine Deckung fast immer erst mal ab! Bei mir in einem Arbeitsrechtsfall mit der Begründung, ich sei bei Abschluß der Versicherung schon da beschäftigt gewesen! 8o :wall:

lachender
16.09.2015, 20:18
alles rechtens! sag denen, das sie sich an ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung wenden sollen, die übernehmen den gesamten Vorgang.

Falls man vergessen haben sollte die THV abzuschließen, besteht i.d.R. Deckung über die Privathaftpflcihtversicherung wenn der Hund in der laufenden Versicherungsperiode hinzugekommen ist und man vergessen hat dieses neue Risiko anzumelden (Vorläufige Deckung bis zur Hauptfälligkeit bei neue hinzukommenden Risiken).

Alfafahrer
16.09.2015, 20:25
alles rechtens! sag denen, das sie sich an ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung wenden sollen, die übernehmen den gesamten Vorgang.

Falls man vergessen haben sollte die THV abzuschließen, besteht i.d.R. Deckung über die Privathaftpflcihtversicherung wenn der Hund in der laufenden Versicherungsperiode hinzugekommen ist und man vergessen hat dieses neue Risiko anzumelden (Vorläufige Deckung bis zur Hauptfälligkeit bei neue hinzukommenden Risiken).

Die Haftpflicht lehnt die Regulierung auch ab, eben weil der Hund nicht angemeldet war, ist aber in der Zwischenzeit erfolgt.
Gilt die vorläufige Deckung auch noch wenn der Hund schon 3 Jahre im Besitz ist?

lachender
16.09.2015, 20:27
natürlich nicht!

Alfafahrer
16.09.2015, 20:29
ok, danke

lachender
16.09.2015, 20:31
...das neu hinzukommende Risiko gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit als mitversichert. Hintergrund ist das der Versicherer im "Kleingedrucktem" zur Hauptfälligkeit des Vertrages fragt ob neue Risiken hinzugekommen sind, welche dann zeitnah gemeldet werden und eingeschlossen werden müssen, dann gilt dieses Risiko ab "kauf" als mitversichert (also auch rückwirkend in der laufenden bzw. abgelaufenden Versicherungsperiode/Versicherungsjahr).

Departed
16.09.2015, 21:49
Darf man fragen, was da so an Schmerzensgeld verlangt wird oder ist das erstmal eine leere Drohung gewesen?

Alfafahrer
16.09.2015, 21:53
Nein, keine leere Drohung. Bis heute steht eine Forderung von 500 Euro Schmerzensgeld zzgl. 84.- Euro Anwaltskosten als Forderung an.
Wobei das Kind seit dem "Biss" unter einem Trauma leiden soll und wohl psychologisch behandelt werden muss

löwenzahn
16.09.2015, 22:12
Meine Frau wurde vor Jahren ebenfalls von einem Hund gebissen. Die Versicherung hatte von sich aus Schmerzensgeld angeboten. Die Summe war 4-500 DM.

LG

Michael

hadi
16.09.2015, 22:33
So ist das mit Versicherungen. Wenn man mal wirklich was von den möchte...

Ein Qualitätspost allererster Güte :gut:


Nachhaken! Die lehnen eine Deckung fast immer erst mal ab! Bei mir in einem Arbeitsrechtsfall mit der Begründung, ich sei bei Abschluß der Versicherung schon da beschäftigt gewesen! 8o :wall:

Warum nachhaken? Da gibt's aus der Rechtsschutz - wie schon erklärt - nichts zu decken!

Haftpflicht dient zur Abwehr oder Befriedigung (je nachdem, ob die Ansprüche unberechtigt oder gerechtfertigt sind)

Rechtsschutz um zu fordern.

crazy_joeblunt
16.09.2015, 22:44
...das neu hinzukommende Risiko gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit als mitversichert. Hintergrund ist das der Versicherer im "Kleingedrucktem" zur Hauptfälligkeit des Vertrages fragt ob neue Risiken hinzugekommen sind, welche dann zeitnah gemeldet werden und eingeschlossen werden müssen, dann gilt dieses Risiko ab "kauf" als mitversichert (also auch rückwirkend in der laufenden bzw. abgelaufenden Versicherungsperiode/Versicherungsjahr).

Wenn die Tierhalterhaftpflicht Bestandteil der Privathaftpflicht wäre, dann ja.
Das es eine eigenständige Police ist, wohl eher nicht......

Falls jetzt aber ein............kommt, poste bitte den Auszug aus den Allgemein gültigen AHB bitte mit dazu.

lachender
16.09.2015, 22:46
uns hund hat den Postboten gebissen bzw. gezwickt , jedoch sofort wieder losgelassen, so das dieser einen "blauen Fleck" in der Waade hatte (bluterguss). Er wollte ca. 800 Euro Schmerzensgeld und hat ca. die hälfte erhalten.

lachender
16.09.2015, 22:52
Wenn die Tierhalterhaftpflicht Bestandteil der Privathaftpflicht wäre, dann ja.
Das es eine eigenständige Police ist, wohl eher nicht......

Falls jetzt aber ein............kommt, poste bitte den Auszug aus den Allgemein gültigen AHB bitte mit dazu.

Gern crasy_joeblunt, z.B. hier: Musterbedingungen des GDV §4 Vorsorgeversicherung.... https://www.beck.de/rsw/upload/SKA/AHB_2008_1.pdf

Morgan911
16.09.2015, 23:14
lachender. Da kann man nur lachen.:rofl:

crazy_joeblunt
16.09.2015, 23:19
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für bestimmte Risiken: u.a. die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (dazu gehören Hunde)

lachender
16.09.2015, 23:25
ist leider nicht richtig Jörn. Hier gerne noch eine etwas verständliche Erläuterung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeversicherung

Sonst müsste ich ja eine THV abschließen bevor ich den Hund beim Züchter abhole !

@Klaus: dann gehe mal zum lachen in den Keller ;)

P.S: zumindet bin ich nicht der Meiung das der Hund zur Deckungsvorsorgepflicht zählt

lachender
16.09.2015, 23:55
Hier mit genau dem Schadenbeispiel (Fall 5, Seite 89 - 103) Auflösung Seite 103, letzter Absatz unter 4.) ;)

https://books.google.de/books?id=kY0fWQIwX9gC&pg=PA97&lpg=PA97&dq=Deckungsvorsorgepflicht+Hund&source=bl&ots=TWR_cqizW4&sig=mPMvXhi5jXhpJXejDXo2LXt4Hbg&hl=de&sa=X&ved=0CCsQ6AEwATgKahUKEwiWpqanwvzHAhVjz3IKHZBFBtc#v =onepage&q=Deckungsvorsorgepflicht%20Hund&f=false

Also keine quantitative und qualitative Risikoerhöhung, sondern echtes "Neues Risiko", daher im Rahmen der Vorsorgeversicherung AHB mitversichert.

NOmBre
17.09.2015, 02:11
Da wohl keine THV vorhanden ist würde ich folgendes versuchen:

1. Mich mit der Familie und mit dem "traumatisiertem Kind" in Verbindung zu setzen und versuchen sie auf 300 Euro inkl. Anwaltskosten einzulassen.
2. Mit dem Anwalt reden.
2. Wenn´s nicht klappt das Geld zahlen und daraus lernen.

Meiner Meinung nach haben aber auch die Eltern versagt auf ihr Kind aufzupassen wenn diese zulassen, dass ihr Kind einen Nachbarshund ärgert...
Wenn mein Kind ständig an einer gefährlichen Straße spielt, ist es auch nur eine Frage der Zeit, wann ein Auto vorbeifährt.

Und traumatisiert? Ein 3-jähriges Kind unter Psychologischer Behandlung?? Kann das Kind überhaupt schon sprechen? Man kann´s auch übertreiben. Das Kind wird wohl jetzt halt ein wenig mehr Angst und Respekt vor Hunden haben. Wie sagt man so schön? Man lernt immer dazu im Leben.

Hochachtungsvoll :dr:

FatToni
17.09.2015, 06:15
Wenn die gute Freundin mit der Nachbarsfamilie oder dem Anwalt dieser verhandeln will, muss man vorher wissen was man erreichen möchte. Die Forderung von 500€ klingt jetzt nicht utopisch! Davon wird die Gegenpartei wohl eher nicht abrücken. Läßt man sich über einen eigenen Anwalt vertreten, so muss man zu dem Schmerzensgeld auch noch diesen bezahlen. Da anscheinend keine THV vorhanden ist, alles aus eigener Tasche.

Zu dem Vorfall, wenn das Nachbarskind den Hund geärgert hat:
1. Ich habe das als Halter mitbekommen und nicht unterbunden ===> selber Schuld
2. Ich habe das als Halter nicht mitbekommen und kann dementsprechend nichts beweisen, aussagen ===> selber Schuld
3. Der Hund konnte aus dem Garten ausbüchsen und das Kind zwicken ===> selber Schuld

Ich würde mit dem Kind und den Eltern das Gespräch suchen. Eure Freundin muss das wohl zahlen. Argumente um das Schmerzensgeld zu drücken springen mir nicht gerade ins Auge.

Zu der psychologischen Behandlung, da würde es vielleicht Sinn machen, sich eine Erstberatung bei einem Anwalt zu gönnen.

Cosmic
17.09.2015, 08:10
...Zu dem Vorfall, wenn das Nachbarskind den Hund geärgert hat:
1. Ich habe das als Halter mitbekommen und nicht unterbunden ===> selber Schuld
2. Ich habe das als Halter nicht mitbekommen und kann dementsprechend nichts beweisen, aussagen ===> selber Schuld
3. Der Hund konnte aus dem Garten ausbüchsen und das Kind zwicken ===> selber Schuld

Ich würde mit dem Kind und den Eltern das Gespräch suchen. Eure Freundin muss das wohl zahlen. Argumente um das Schmerzensgeld zu drücken springen mir nicht gerade ins Auge.

Zu der psychologischen Behandlung, da würde es vielleicht Sinn machen, sich eine Erstberatung bei einem Anwalt zu gönnen.

Du sprichst mir aus der Seele, Holger. Irgendwie liest sich das Eingangspost so, als sei der Hund hier das "Opfer". :gut:

FatToni
17.09.2015, 09:17
Dirk, wir sind selber Hundehalter. Aber auch wir wollen nicht von anderen Hunden gebissen werden.
Unser Hund ist in unserer Haftpflicht mitversichert. Und ja, er kostet mehr Beitrag als wir für uns zahlen müssen.
Wie bei dem Menschen ist die Haftpflicht bei dem Hund die wichtigste Versicherung.
Aber die Leute versichern lieber das neue iPhone..... :ka:

FatToni
17.09.2015, 09:18
Sorry, Doppelpost!

21prozent
17.09.2015, 12:18
Du sprichst mir aus der Seele, Holger. Irgendwie liest sich das Eingangspost so, als sei der Hund hier das "Opfer". :gut:

Wäre bestimmt super interessant, mal die Sicht der anderen Seite zu hören :gut:
Vielleicht war Hundi doch nicht ganz unschuldig daran, dass er eine Dreijährige beissen - tschuldigung' 'zwicken' - musste :ka:

promnight
17.09.2015, 13:25
eh egal... besondere Tiergefahr, 833 BGB, "Schuld Hund oder Kind" im Zusammenhang Unsinn. siehe Gefährdungshaftung vs. Verschuldenshaftung

Ingo.L
17.09.2015, 13:40
Der Hund war ungenügend gesichert und hat ein Kind gebissen. Zudem war nicht versichert. Und jetzt probiert man sich mit aller Gewalt vor der Verantwortung zu drücken.

Einfach mal gerade machen, den Arsch zukneifen und zu seiner Verantwortung stehen :gut: Und froh sein, dass nix schlimmeres passiert ist

biffbiffsen
17.09.2015, 13:59
Haftpflicht dient zur Abwehr oder Befriedigung (je nachdem, ob die Ansprüche unberechtigt oder gerechtfertigt sind)

Rechtsschutz um zu fordern.

Danke für die verständliche Info.

Warum verwenden nicht alle Experten so einfache Worte!

:gut:

siebensieben
17.09.2015, 15:26
Der Hund... hat das 3-jährige Mädchen einer Nachbarfamilie ins Bein gezwickt, das Mädchen hat den Hund wohl geärgert worauf dieser aus dem Garten ausgebüchst ist und eben zugeschnappt hat....

Ausgebüxt heißt, kein Zaun? Wenn der Hund dann wegläuft, egal wohin, sehe ich eine Pflicht beim Hundehalter.

RBLU
17.09.2015, 17:50
Du sprichst mir aus der Seele, Holger. Irgendwie liest sich das Eingangspost so, als sei der Hund hier das "Opfer". :gut:

So einfach ist das nicht: Wenn das Maedchen den Hund vorher "geaergert" hat wie beschrieben :)

In meiner Jugend wurde eigentlich jeder irgendwann mal von einem Hund gebissen, das gehoert schon zur Lebenserfahrung! Aehnlich wie vom Fahrrad zu fallen.

Ein Beispiel mit meinem Hund: Eine Mutter kommt mit Kind und fraegt, ob das Kind meinen Hund streicheln kann. Daraufhin steckt das Kind seinen Finger auf/in das Auge des Hundes. Ich konne noch schnell genug reagieren und es nichts passiert ausser einer wilden Bellerei. Die Mutter beschwerte sich, wie gefaehrlich der Hund sei :)

Hamburger
17.09.2015, 19:50
Das Hündchen hat Hat das Kind nur gezwickt, der ist ja geil der Satz. Das klingt ja noch besser als Hape Kerkeling Peter Imhof reingelegt hat, "Ich hab Sie nicht geschlagen, ich hab Sie vielleicht kräftig am Arm gepackt.

Da kann Manns frohe sein das das Kind den Hund nicht totgeschlagen hat, ich besorge mal schnell bei Amazon eine Leine für meine Kids, ist ja eine echte Gefahr solche Kinder

superkeule
17.09.2015, 20:56
Ich sehe berufsbedingt leider oft schlimme Hundebissverletzungen. Das Kind und der Hundehalter haben Glück gehabt dass nichts schlimmeres passiert ist. Drei Jahre im Besitz und nicht haftpflichtversichert? Natürlich hat das Kind Anspruch auf ein Schmerzensgeld.

Alfafahrer
17.09.2015, 20:57
Das Hündchen hat Hat das Kind nur gezwickt, der ist ja geil der Satz. Das klingt ja noch besser als Hape Kerkeling Peter Imhof reingelegt hat, "Ich hab Sie nicht geschlagen, ich hab Sie vielleicht kräftig am Arm gepackt.

Da kann Manns frohe sein das das Kind den Hund nicht totgeschlagen hat, ich besorge mal schnell bei Amazon eine Leine für meine Kids, ist ja eine echte Gefahr solche Kinder

Schlechtes Wetter in Hamburg?
Ich habe nicht geschrieben "nur" gezwickt, ich habe keine Wertung abgegeben wie ich zu dem Sachverhalt stehe sondern nur wiedergegeben was mir geschildert wurde, letztlich wollte ich nur eine Information darüber ob das Verhalten der Rechtsschutzversicherung korrekt ist.
Dies wurde mir auch zwischenzeitlich plausibel erklärt, dafür auch vielen Dank.
Unsere Freundin wird das Schmerzensgeld bezahlen.
Auf Antworten wie Deine kann ich aber gerne verzichten.

Uhromat
18.09.2015, 11:58
Mein Schwager hat sich beim Radfahren durch einen Überschlag aufgrund einer Schockbremsung den Unterarm gebrochen, weil ihn ein Dackel aus dem Garten heraus laufend "attackieren" wollte.

Er hat damals 5000 DM Schmerzenssgeld via Versicherung des Hundehalters bekommen.

ehemaliges mitglied
18.09.2015, 12:01
So einfach ist das nicht: Wenn das Maedchen den Hund vorher "geaergert" hat wie beschrieben :)

In meiner Jugend wurde eigentlich jeder irgendwann mal von einem Hund gebissen, das gehoert schon zur Lebenserfahrung! Aehnlich wie vom Fahrrad zu fallen.

Ein Beispiel mit meinem Hund: Eine Mutter kommt mit Kind und fraegt, ob das Kind meinen Hund streicheln kann. Daraufhin steckt das Kind seinen Finger auf/in das Auge des Hundes. Ich konne noch schnell genug reagieren und es nichts passiert ausser einer wilden Bellerei. Die Mutter beschwerte sich, wie gefaehrlich der Hund sei :)

Gibts oft nix Schlimmeres und Dooferes als Jungmütter....... :motz:

Cosmic
18.09.2015, 12:04
Irgendwie scheint der Sachverhalt "Hund büxt aus und beißt 3(!)-jähriges Mädchen" extrem viel Interpretationsspielraum zu bieten. :ka:

Greenwich
18.09.2015, 13:24
Mein Sohn wurde an seinem 4 Geburtstag auf einem Spielplatz gebissen.
Er hat heute mit 12 J. vor nichts Angst.
auser halt vor Hunden!

Ich habe damals 400€ an den Hundehalter bezahlt! (müssen)

Im Nachlauf würde ich es sofort wieder so machen.

Greenwich

chrisom-77
18.09.2015, 13:32
Mein Sohn wurde an seinem 4 Geburtstag auf einem Spielplatz gebissen.
Er hat heute mit 12 J. vor nichts Angst.
auser halt vor Hunden!

Ich habe damals 400€ an den Hundehalter bezahlt! (müssen)

Im Nachlauf würde ich es sofort wieder so machen.

Greenwich

...versteh ich nicht (vorausgesetzt du hast deinen Sohn lieb)

Donluigi
18.09.2015, 13:36
Bissi Angst, oder besser: Respekt vor Hunden ist kein Fehler.

Aber warum mußtest Du zahlen? Hast Du den Hund danach erwürgt?

Lübke
18.09.2015, 14:02
Wahrscheinlich. :D


Bei der Diskussion fällt mir eine Situation aus dem Sommer ein:

Mein Sohn geht auf einen Hund samt Herrchen zu und möchte den Hund streicheln.

ICH: Stop, Jonas, Du musst fragen ob Du ihn streichlen darfst.
JONAS: OK.
ICH: Gut.
JONAS ZUM HUND: Darf ich dich streicheln?
Ich und Hundebesitzer: :rofl:

Donluigi
18.09.2015, 14:02
Geil =)

Greenwich
18.09.2015, 14:16
Bissi Angst, oder besser: Respekt vor Hunden ist kein Fehler.

Aber warum mußtest Du zahlen? Hast Du den Hund danach erwürgt?

Dem Hund habe ich nichts getan.
Wie wir ja jetzt festgestellt haben ist der Halter verantwortlich.
Wie das alles genau war kann ich gar nicht mehr sagen.
Aber warscheinlich hat der Halter utner anderem mit seiner Rechtschutzversicherung gedroht.

Zack, hat er Eine gefangen.

Greenwich

Cosmic
18.09.2015, 14:22
Ah soooo... :bgdev:

ehemaliges mitglied
18.09.2015, 14:42
Ah soooo... :bgdev:

... und das findest du amüsant???? 8o :flop:

Donluigi
18.09.2015, 14:48
Hundebesitzer können zuweilen so uncool sein wie Mütter. Ich versteh das.

ehemaliges mitglied
18.09.2015, 14:50
Also ner uncoolen, nervigen Mutter dann auch ne Schelle...

... oder wie?

:kriese: :weg:

Donluigi
18.09.2015, 14:52
"A packerl Photzn is glei aufg'macht", wie der Bayer sagt.

21prozent
18.09.2015, 14:56
... und das findest du amüsant???? 8o :flop:

Also ich finde es auch amüsant :D
Besser als es in sich hineinfressen - gibt nur ein Magengeschwür :kriese:


Dem Hund habe ich nichts getan.
Wie wir ja jetzt festgestellt haben ist der Halter verantwortlich.
Wie das alles genau war kann ich gar nicht mehr sagen.
Aber warscheinlich hat der Halter utner anderem mit seiner Rechtschutzversicherung gedroht.

Zack, hat er Eine gefangen.

Greenwich

Made my day :)

Hypophyse
18.09.2015, 17:18
Man stelle sich vor, das Kind hätte den Hund gebissen. Randale im Forum von hundemamiweb.de!

FatToni
18.09.2015, 19:22
Wahrscheinlich ist jeder befangen wenn es um seine eigenen Lieblinge geht! Egal ob Hund oder Mensch.

Das Problem mit bissigen Hunden sind eher die Halter. Wenn ein Hund nichts kennt, dann hat er Angst. Die meisten Bisse entstehen durch Angst! Ein sozialisierter Hund der raus kommt, der beißt eher nicht. Unser guckt sich andere Hunde erst von weitem an und entscheidet dann ob er hin geht. Menschen interessieren ihn eher nicht.

Hudlhe
18.09.2015, 19:38
Das Problem mit blöden Kindern sind auch meistens die Eltern;)

syncros
18.09.2015, 19:54
Wenn ein Hund nichts kennt, dann hat er Angst. Die meisten Bisse entstehen durch Angst! Ein sozialisierter Hund der raus kommt, der beißt eher nicht. Unser guckt sich andere Hunde erst von weitem an und entscheidet dann ob er hin geht. Menschen interessieren ihn eher nicht.

fullack, ich kenne normale Familienhunde auch nur äußerst relaxed, wenn da ein Kind den Finger ins Auge steckt drehen die sich um und das wars...

ehemaliges mitglied
19.09.2015, 09:11
Das Problem mit blöden Kindern sind auch meistens die Eltern;)

:rofl: .... :weg:

:dr: