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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht am Bild - Grabsteinsammlung online



Insoman
29.09.2015, 20:07
Ich bin beim Surfen auf diese Website gestoßen: http://grabsteine.genealogy.net/

Hierin fand ich auch den Grabstein meines Vaters.

Wie ich bei weiteren Recherchen feststellen musste, weigert sich diese Verein den Bitten der Hinterbliebenen diese Bulder von der Website zu nehmen nachzukommen.
Ich finde dieses sehr bestürzend. Zumal die Brüder auch anfangen den Friedhof auf dem wir im April diesen Jahres meine Mutter begraben mussten fotomäßig zu erfassen.

Habe ich wirklich keine Möglichkeit denen es zu untersagen ungefragt die Daten meiner verstorbenen Eltern für jedermann sichtbar ins Netz zu stellen?

kAot
29.09.2015, 20:24
interessante Frage! kann zwar nichts dazu beitragen, aber bin diesbez. bei dir und gespannt auf Antworten...

avalanche
29.09.2015, 20:33
Recht am Bild dürfte beim Fotograf des Grabsteins liegen. Ob durch die Publikation des Grabsteins im Web eine Störung der Totenruhe vorliegt, wage ich zu bezweifeln, kann das so aber nicht abschliessend beantworten.

Edmundo
29.09.2015, 20:37
Ein Stein ist keine Person, hier ist das erst mal problematisch.

Aber der Stein ist ein Design eines Künstlers, der kann hier das untersagen. Also mal an den Bildhauer wenden.

Und der Friedhof ist ja vermutlich kein öffentlicher Grund, sondern gehört jemanden (Stadt, Kirche, ...) und die können natürlich verbieten da zu fotografieren und können auch auch verlangen das zu löschen. So wie man ein Schloss per Panoramafreiheit von der Straße i.d.R. fotografieren kann, ein Foto von deren Grundstück aber u.U. verboten sein kann.

So würde ich es sehen.

Aber ist es jetzt wirklich so schlimm, dass es sich da lohnt, mit einem Anwalt vorzugehen. Ohne auf gutes Zureden werden die Betreiber ja anscheinend nicht aktiv. Ergo bleibt nur die Keule.

R.O. Lex
29.09.2015, 20:41
Ich bin wahrlich auch kein Experte auf dem Gebiet, aber sind die auf einem Grabstein üblicherweise zu findenden Daten (Name, Geburts- und Todestag) nicht über die Personenstandsregister ohnehin für jeden einsehbar? Und es kann ja auch jeder über jeden Friedhof gehen und diese Angaben sehen. Aber dann, selbst Google Street View macht KFZ-Kennzeichen unkenntlich, und das bestimmt nicht aus eigener höherer ethischer Überzeugung.

Ob ich eine solche Bildersammlung geschmackvoll finde, das steht auf einem ganz anderen Blatt.

Spacewalker
29.09.2015, 20:45
Im Gegensatz zu einem Grabstein ist ein Automobil. ;)

Hamburger
29.09.2015, 20:59
Der Betreiber der Homepage schreibt folgendes
Dürfen wir das?

Wir haben uns zu Beginn des Projektes über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Grabsteinbildern beraten lassen. Mit dem Aufstellen eines Grabsteins ist die Öffentlichkeit hergestellt, zudem werden Daten verstorbener Personen vom Schutzbereich der datenschutzrechtlichen Vorschriften ausdrücklich nicht erfasst. Dennoch haben wir uns mit Rücksicht auf trauernde Angehörige dazu entschlossen, das traditionelle Trauerjahr zu respektieren. Deshalb zeigen wir keine Grabsteinbilder von Personen, die im laufenden oder vorhergehenden Jahr verstorben sind.

RBLU
29.09.2015, 21:01
Ich finde das jetzt nicht so schlimm.

Das einzige was mich stoert, dass die ganzen Ahnenforschungen (zumindest in den USA) oft auf die LDS-Sekte (Mormonen) zufueckzufuehren sind und diese Datenbanken mit "Stammbaeumen" erstellen.
Das ist ein Riesenprojekt und wird auch weltweit finanziell unterstuetzt!

Hier ein Link:

https://en.wikipedia.org/wiki/Family_History_Library

Insoman
29.09.2015, 21:02
Aber es handelt sich m.E. Um eine andere Qualität der Öffentlichkeit. Ich finde es aber auch befremdlich, wenn man dort den Wünschen der Angehörigen auf Löschung nicht nachkommt

Ingo.L
29.09.2015, 21:09
Warum stellt man einen Grabstein mit Namen und Geburts- und Todesdatum überhaupt auf? Doch warscheinlich um der Welt kund zu tun, wer dort begraben ist.

Jetzt nimmt die Welt davon Kenntnis und es ist wieder nicht gut :ka:

Mein Vater wünschte sich ein anonymes Urnengrab. Das hat er bekommen und mich vor solchen Problemen verschont :gut:

ehemaliges mitglied
29.09.2015, 21:09
Hi,
ich fürchte, es kommt auf die Fiedhofsordnung an. Sollte da das Fotografieren nicht untersagt sein, dürfte die Veröffentlichung in der Tat erlaubt sein, da das Recht am eigenen Bild mit dem Tod erlischt. Man könnte es natürlich mit Störung der Totenruhe versuchen, aber ob man das durch bekommt?

Auf jeden Fall ist es befremdlich und unterste Schublade, nicht den Wünschen der Familie nachzukommen, da fehlen mir die Worte.

RBLU
29.09.2015, 21:13
Ich frage mich was eigentlich stoert: 1) Das Bild des Grabsteins oder 2) die Information auf dem Grabstein bzw. deren Verwendung in der Ahnenforschung?

Insoman
29.09.2015, 21:18
Mich stört es die Daten meiner Eltern, die mit dem Internet überhaupt nix zu tun hatten in selbigen wiederzufinden.

Meine Mutter lebte sehr zurückgezogen. Sie wollte nicht einmal Zeitungsanzeigen haben. Das Internet war für sie Teufelszeug.

Ich finde es ist etwas anderes, wenn jemand über einen Friedhof geht und dort schaut oder irgendwo am anderen Ende der Welt einfach nur auf eine Website gucken muss.


Zudem finde ich auch, dass man einer Bitte auf Löschung ohne weitere unwürdige Diskussion nachkommen sollte

RBLU
29.09.2015, 21:30
Hier noch ein interessanter Link exakt zu dem Thema:
http://wiki-commons.genealogy.net/images/6/63/2011-11-06-Sonntagsjournal_Brhv.pdf

Janufer
29.09.2015, 22:44
Mich stört es die Daten meiner Eltern, die mit dem Internet überhaupt nix zu tun hatten in selbigen wiederzufinden.

Meine Mutter lebte sehr zurückgezogen. Sie wollte nicht einmal Zeitungsanzeigen haben. Das Internet war für sie Teufelszeug.

Ich finde es ist etwas anderes, wenn jemand über einen Friedhof geht und dort schaut oder irgendwo am anderen Ende der Welt einfach nur auf eine Website gucken muss.


Zudem finde ich auch, dass man einer Bitte auf Löschung ohne weitere unwürdige Diskussion nachkommen sollte
Da bin ich zu 100% bei Dir. Ich finde sowas gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Irgendwo hört auch der ach so tolle Internetspass auf.

ehemaliges mitglied
29.09.2015, 22:47
Da bin ich zu 100% bei Dir. Ich finde sowas gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Irgendwo hört auch der ach so tolle Internetspass auf.

+1! Auf den Punkt!

Ingo.L
29.09.2015, 22:59
Was soll der Betreiber denn machen, wenn sich drei Hinterbliebene melden? Der Erste will es gelöscht haben, der Zweite will es unbedingt im Internet haben und dem Dritten ist es egal :ka:

Es mag zwar sein, dass es dem einen oder anderen Angehörigen pietätlos erscheint, aber verboten ist es wohl nicht.

geimer
29.09.2015, 23:05
+1! Auf den Punkt!

+2

tela
30.09.2015, 03:38
Was facebook & co. nicht mehr schafft zu sammeln, wird wohl so zumindest irgendwann möglich gemacht ergänzt zu werden.
(und ja, das stört mich ebenfalls)

Insoman
30.09.2015, 05:53
Was soll der Betreiber denn machen, wenn sich drei Hinterbliebene melden? Der Erste will es gelöscht haben, der Zweite will es unbedingt im Internet haben und dem Dritten ist es egal :ka:

Es mag zwar sein, dass es dem einen oder anderen Angehörigen pietätlos erscheint, aber verboten ist es wohl nicht.


Was er machen soll? Den Willen der Hinterbliebenen respektieren !!!!!

Janufer
30.09.2015, 06:12
Was soll der Betreiber denn machen, wenn sich drei Hinterbliebene melden? Der Erste will es gelöscht haben, der Zweite will es unbedingt im Internet haben und dem Dritten ist es egal :ka:

Es mag zwar sein, dass es dem einen oder anderen Angehörigen pietätlos erscheint, aber verboten ist es wohl nicht.

Kann ich Dir sagen. Einfach mal lassen! Irgendwo muss doch eine Grenze sein.

Grüsse Jan

1234marc
30.09.2015, 09:54
Was er machen soll? Den Willen der Hinterbliebenen respektieren !!!!!


Kann ich Dir sagen. Einfach mal lassen! Irgendwo muss doch eine Grenze sein.

Grüsse Jan

Richtig

Hätte nicht gedacht das es Befürwörter für das, wie ich finde, unverschämte Verhalten gibt.

Mawal
30.09.2015, 10:19
ich denke, hier gibt es eine moralische und eine rechtliche Dimension.


Die moralischer Dimension, einfacher menschlicher Anstand gebietet das Bild zu löschen, tut mir sehr leid Stefan, dass der Anbieter so verstockt reagiert.

Edmundo
30.09.2015, 10:33
Für die Beurteilung, ob ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vorliegt, kommt es u.a. auch auf die Bedeutung des Urhebers und auf einen möglichen Gebrauchszweck der Schöpfung an. Es liegt auf der Hand, daß einem Werk von einem bedeutenden Urheber leichter die erforderliche Gestaltungshöhe zuerkannt wird als etwa dem eines Unbekannten (“Fettecke” von Joseph Beuys ).

Andererseits hat ein Werk, das vor allem für einen bestimmten Gebrauchszweck geschaffen wird, zumeist nur geringen Spielraum für eine eigenschöpferische Entfaltung. Sofern dieser Zweck dominant ist, spricht man deshalb in solchen Fällen nicht von einem urheberrechtsfähigen Werk. Das kann etwa gelten für Bedienungsanleitungen, Anwaltsschriftsätze oder Möbel.

Schutzfähige Werke im Sinne des §2 UrhG sind:
Sprach-. und Schriftwerke wie Bücher und Zeitungsartikel oder Reden, Musikwerke, wie z. B. Platten- und Kassettenaufnahmen, Noten, Werke der Malerei, der Bildhauer, und der Baukunst Filme und Fotografien, pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst, Programme für die
Datenverarbeitung, ferner wissenschaftli
Quelle: http://nibis.ni.schule.de/nli1/melinga/service/material/video/y_RechtFilmproduktion.pdf

Ich glaube der Zweck des Grabsteins ist dominant und dadurch wohl nicht ein schutzfähiges Werk eines Bildhauers.

ehemaliges mitglied
30.09.2015, 11:14
ich denke, hier gibt es eine moralische und eine rechtliche Dimension.


Die moralischer Dimension, einfacher menschlicher Anstand gebietet das Bild zu löschen, tut mir sehr leid Stefan, dass der Anbieter so verstockt reagiert.

Sehr gut geschrieben!

Kalle
30.09.2015, 11:36
Ich sehe das zum ersten mal und weiss ar nicht, wie ich das finden soll