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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Ensembleschutz" / Denkmalschutz - kennt sich da jemand mit aus?



PCS
30.09.2015, 11:48
Hätte da mal ein, zwei Fragen zum Thema Denkmalschutz, genauer "Ensembleschutz" im Land Hessen.

Gibt's hier jemanden, der sich mit sowas auskennt? Dann würde ich mich über eine PN sehr freuen. :dr:

markus247
30.09.2015, 12:07
Schreib mal den HansE an. Der tummelt sich unter anderem in diesem Bereich.

Agent0815
30.09.2015, 12:18
Breites Thema - wenn´s um das Theam Steuern geht, kann ich berufsbedingt und aus Erfahrungen mit meiner eigenen Hütte weiterhelfen. Wenn´s um das Thema Zuschuss geht, eher weniger - das ist von Bundesland zu Bundesland - in Abhängigkeit von der Kassenlage - verschieden

PCS
30.09.2015, 12:36
Weder noch. geht mehr darum, worauf sich das alles bezieht bzw. nicht bezieht, ergo was man damit machen darf oder nicht darf.

sausapia
30.09.2015, 12:39
Hi Percy,

auf die Schnelle konnte ich das schon mal "fischen":


Das Hessische Denkmalschutzgesetz unterscheidet Kulturdenkmäler in Einzelobjekte (Gebäude oder sonstige Sachen, Sachteile oder Sachgesamtheiten) und Teile von Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Für alle baulichen Maßnahmen an beziehungsweise in Kulturdenkmälern sowie in deren Umgebung und für alle Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild von (historischen) Gebäuden in Gesamtanlagen betreffen, sind vor Beginn der Ausführung denkmalrechtliche Genehmigungen einzuholen. Eine detaillierte Beratung vor Einreichen des Genehmigungsantrages wird empfohlen.´

Wichtig: Auch für Maßnahmen, die nach der Hessischen Bauordnung (HBO) nicht mehr "baugenehmigungspflichtig" sind, kann die denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich sein (zum Beispiel für Außenanstriche, Fenstererneuerung, Sanierungen im Innern von Kulturdenkmälern). Verstöße gegen die denkmalrechtlichen Bestimmungen können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

Cosmic
30.09.2015, 12:43
Das (http://www.dnk.de/_uploads/beitrag-pdf/49152c05aa5074accc9cb1424847edd9.pdf) hattest Du sicher schon selbst gefunden.

Hier im Nordosten geht Ensembleschutz zum Teil sehr weit bis hin zur Art von Einfriedungen von Beeten und der Art ihrer Bepflanzung.

PCS
30.09.2015, 12:48
Das ist schonmal interessant. :gut:

Agent0815
01.10.2015, 09:04
Du musst eh sämtliche Maßnahmen - egal ob Einzeldenkmal oder Ensemble mit der jeweiligen Landesbehörde abstimmen. Du erhältst von denen eine Art denkmalrechtliche Baugenehmigung in der alle Maßnahmen aufgelistet sind.

Teppo
01.10.2015, 09:55
Was geht und was nicht geht, ist schriftlich genau definiert und bei der Behörde erhältlich. Allerdings gibt es auch immer einen gewissen Ermessensspielraum innerhalb der Behörde. Deshalb ist es wichtig, möglichst früh das Gespräch zu suchen und die Beamten einzubinden. Mit dem Hamburger Denkmalschutzamt habe ich nur gute Erfahrungen gemacht, wenn man mal von einer gewissen Überlastung absieht. Auch die Stadtentwicklungsbehörde, die für Erhaltungsverordnungen zuständig ist (ähnlich Ensembleschutz) hilft Lösungen zu finden, mit denen Bauherr und Stadt leben können.

Robson
01.10.2015, 10:00
Unser Haus ist ein Kulturdenkmal und bei jeder Umbaumaßnahme lasse ich die Dame von der Denkmalbehörde kommen und wir besprechen bei Kaffee und Kuchen ;), was und wie es gemacht werden darf. Ist häufig ein geben und nehmen, wir haben aber immer einen guten Kompromiss gefunden.