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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kochmesser im Camper eine Waffe in BRD?



Alessio67
07.10.2015, 12:21
Werte Foristi, folgender Vorfall eines Freundes macht mich stutzig und daher meine Frage.

Kürzlich wurde ein Freund von mir in Mittenwald von der Polizei aufgehalten und es wurde eine Fahrzeugkontrolle durchgeführt. Ein im Handschuhfach gefundenes Klappmesser wurde beanstandet, da die Klingenlänge mit 8,8cm um 3mm zu lange ist. Anzeige, Bussgeld und Vorstrafe sind da angesagt. Lange Diskussion meines Freundes mit den Polizisten, kein Nachgeben.
Erst als er über seine Waffenbesitzkarte in Österreich spricht, wird Rücksprache mit der Zentrale gehalten und ist man sich dort nicht sicher ob diese für BRD gilt, im speziellen für das Messer.
Fazit: 35 EUR Bussgeld und Messer wird vernichtet.

Ich wundere mich schon, dass 3mm Klingenlänge so eine Welle auslösen, im Detail frage ich mich, was ist mit den Kochmessern in meinem Camper?
Ich bin des Öfteren damit in Deutschland unterwegs und sind die Klingenlängen meiner 2 oder 3 Koch/Brotmesser in der Camperküche deutlich über 8cm Klingenlänge.

Danke für eure Hilfe

Cosmic
07.10.2015, 12:39
Im Camper ist das quasi Hausrat. Und da der Camper ja nicht so zugänglich ist, wie das Handschuhfach, auf das man im Wagen - wenn es nicht abgeschlossen ist - quasi sofortigen Zugriff hat, wird man Dir Deine Brot- und Kochmesser (und in unserem Camper unserer Brot- und Kochmesser :gut: ) nicht beanstanden.

Außerdem gibt's Unterschiede, was die Klingenlänge betrifft. Klappmesser - 8,5 cm; Messer mit feststehender Klinge 12 cm. Immer bezogen auf das "Führen".

Für einhändig bedienbare/zu öffnende Klappmesser gibt's allerdings ein generelles Verbot des "Führens".

Hier (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CB4QFjAAahUKEwiu1buBlrDIAhWCHD4KHdUtBY8&url=http%3A%2F%2Fwww.outdoormesser.de%2FMesserrech t-Trageverbot&usg=AFQjCNHYOyOT83c0RUYWQ4TJ-7DTEfJ2ow) gibt's das noch etwas ausführlicher.

Chefcook
07.10.2015, 12:40
Kochmesser sind i.d.R. nicht klappbar und als solche zu erkennen, so dass ein berechtigtes Interesse vorliegt, diese in der Kochschublade des Campers mitzuführen.
Im Handschuhfach mit meinem Klappmesser siehts schon anders aus.

Die dritte Frage ist, warum man denn überhaupt einen Polizisten in sein Wohnmobil lässt. Die haben darin überhaupt nichts verloren.

Alessio67
07.10.2015, 12:54
Ich danke euch für die Hilfe.

Hausrat klingt besser als Kochmesser :dr:

Lord Sinclair
07.10.2015, 13:29
War das eventuell während des G7-Gipfels? Sonst sind die doch nicht so scharf.

ehemaliges mitglied
07.10.2015, 13:56
Uiii, ich hab im Camper in der Türtasche ein Bundesheerfeldmesser und hinten an der Schiebetüre ein Seki Jagdmesser. Vielleicht sollt ich deren Unterbringung überdenken. ;-)

Bei "uns" ist das nicht so rigoros, da ist messertechnisch fast alles erlaubt.

siebensieben
07.10.2015, 14:14
Ab wo gelten die Maße eigentlich? Ab Achse (bei Klappmessern), ab Austritt der Klinge aus dem Heft, ab da, wo das Messer geschärft ist?

Ingo.L
07.10.2015, 14:22
Leg dir eine Machete ins Wohnmobil, die zählt in D als Werkzeug, nicht als Waffe :gut:

Alessio67
07.10.2015, 15:17
Ingo, ohne Scherz 8o

Machete als Werkzeug in einem Rucksack im Kofferraum, na Prost.

Ingo.L
07.10.2015, 15:40
Zunächst ist die Zweckbestimmung entscheidend


In der Anlage 1 zum Waffengesetz werden im Unterabschnitt 2, Punkt 1.1, werden Hieb und Stoßwaffen näher definiert als „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“. Damit ist die Zweckbestimmung ein entscheidendes Kriterium, um ein Werkzeug von einer Waffe abzugrenzen.



Eine Machete, eine Sichel, eine Kettensäge, ein großer Schraubenzieher, ein Rasiermesser. Nach ihrer Zweckbestimmung gelten sie nicht als Waffe. Wenn du sie einsetzt um andere zu verletzen, hast du trotzdem ein Problem ;)

dpg666
07.10.2015, 15:43
Ein Bekannter von mir wurde an der Schweizer Grenze angehalten. Er hatte unter anderem auch Messer dabei, da er
auf dem Weg zum Grillen war, was anhand der restlichen Utensilien auch plausibel war.
Trotzdem hat er eine hohe Strafe bezahlt, da er mit den "Waffen" über den Zoll wollte... :ka:

RobertRuark
07.10.2015, 16:13
Mir ist keine Längenbeschränkung bei Klappmessern bekannt. Bei Springmessern schon.

Frank

hugo
07.10.2015, 16:37
Ab wo gelten die Maße eigentlich? Ab Achse (bei Klappmessern), ab Austritt der Klinge aus dem Heft, ab da, wo das Messer geschärft ist?

Klingenlänge=Spitze bis Heft

hugo
07.10.2015, 16:40
Mir ist keine Längenbeschränkung bei Klappmessern bekannt. Bei Springmessern schon.

Frank

es geht mehr um feststellbare Klinge,auch bei Klappmessern und Taschenmessern und ums Führen der Messer.

Kalle
07.10.2015, 16:50
Ein Bekannter von mir wurde an der Schweizer Grenze angehalten. Er hatte unter anderem auch Messer dabei, da er
auf dem Weg zum Grillen war, was anhand der restlichen Utensilien auch plausibel war.
Trotzdem hat er eine hohe Strafe bezahlt, da er mit den "Waffen" über den Zoll wollte... :ka:

Das allerdings wundert mich stark...hat er die auf dem Beifahrersitz zugriffbereit gehabt ?

ehemaliges mitglied
07.10.2015, 17:41
ARG.

Alessio67
07.10.2015, 18:23
Für mich eine Lehre.
Also auf keinen Fall ein Jagdmesser im Auto vergessen, wenn's über die Grenze geht.
Beim Camper kann ich dann getrost so wie bisher reisen :gut:

@ Stefan
Nein, vor einer Woche =(

HD_Klaus
07.10.2015, 19:07
Wennst aber nen Jagdschein hast, sieht die Sache anders aus...dann darfst das Messer mitnehmen ;)

Chefcook
07.10.2015, 19:27
Warum lasst Ihr denn überhaupt einen Polizisten in Euer Auto schauen. Die haben da nichts verloren und die haben auch keinen Grund Euer Auto zu durchsuchen, sofern nicht Ihr diesen Grund liefert. Nichtmal erlauben muss man das den Polizisten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, dass ein Polizist ein Messer, das nicht offen rumliegt (aber so dämlich ist hoffentlich keiner) findet:
- §102 Strafprozessordnung, Durchsuchung der verdächtigen Person. Hierzu muss jedoch ein zureichender tatsächlicher Verdacht bestehen. Einfach so auf gut Glück und Gefühl im Urin ist aber kein Verdacht. Verdächtig wäre man zum Beispiel dann, wenn ein Messer sichtbar ist und der Polizist dann prüfen möchte, was man sonst noch so an Waffen mit sich rumschleppt, auch wenn er keine weiteren Waffen sieht. Oder der Karren stinkt nach Cannabis. Das ist auch ein Verdacht. Aber einfach so hat kein deutscher Polizist irgendetwas in einem fremden Auto zu suchen.
- §103 Strafprozessordnung: Durchsuchung der unverdächtigen Person. Hierzu müssen aber laut Gesetzestext konkrete Beweise vorliegen, der Polizist muss also exakt sagen können, was er sucht und warum er der Meinung ist, dass Du das bei Dir führst (glauben reicht auch hier nicht. Ein Beweis wäre zum Beispiel, dass er oder ein anderer Zeuge gesehen hat, dass ein anderer sein Messer in Eurem Auto versteckt hat).

Weder darf noch muss der Polizist in den Fahrzeuginnenraum oder in den Kofferraum schauen im Rahmen der Verkehrskontrolle nach §36 Abs.5 StVO. Ganz im Gegenteil: Erlaubt ihr das dem Polizist nicht ausdrücklich (Achtung: Schweigen gilt als ja!) bzw. liegen keine konkreten Verdachtsmomente oder gar Beweise vor, handelt der Polizist selbst strafbar.

Franky1414
07.10.2015, 19:51
Da hast Du aber nur Befugnisse der Stpo aufgeführt.
Gibt auch noch das jeweilige Polizeirecht und bes. Das BpolG gibt da schon mehr her :supercool:

43 i.v.m. 12 BpolG z.Bsp.

Chefcook
07.10.2015, 20:00
§12 BpolG auch nur mit konkretem Verdacht, genauso §43. In letzterem steht sogar, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen müssen oder Leib und Leben der Person oder des Polizisten gefährdet sein müssen. Das lässt sich nur schwer konstruieren. Anders sähe es nach BpolG §23 aus, wenn man zum Beispiel eine Einrichtung der Bundespolizei, des Verfassungsschutzes oder ein Bundesministerium betreten will. Aber auch das trifft im vorliegenden Fall nicht zu.

Franky1414
07.10.2015, 20:05
Sorry, meinte auch 44 Abs. 2 im Grenzgebiet.
Da reicht ein Verdacht!

Chefcook
07.10.2015, 20:09
Das war doch irgendwas mit 30km von der Grenze und zur Unterbindung illegaler Einwanderung ... darüber könnte man in Mittenwald natürlich reden...

dpg666
07.10.2015, 20:50
Das allerdings wundert mich stark...hat er die auf dem Beifahrersitz zugriffbereit gehabt ?

Er hatte es in einem Picknickkorb im Auto. Wo diesermkorb stand kann ich aber nicht sagen...

Geraldpeter
08.10.2015, 18:47
Naja, wenn wir sonst keine Probleme haben, ist ja alles gut.

Mutti hat alles im Griff - wie schön!

G

Alessio67
08.10.2015, 19:31
Naja, mein Kollege arbeitet für einen amerikanischen Konzern. Eine Vorstrafe könnte ihn seinen Job kosten :(

ehemaliges mitglied
08.10.2015, 21:30
Naja, wenn wir sonst keine Probleme haben, ist ja alles gut.

Mutti hat alles im Griff - wie schön!

G

Dämlicher Beitrag. Hätteste dir auch sparen können. =(