PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhörungsbogen beantworten?



Ichfreumich
19.11.2015, 21:36
Hallo an Alle,

Habe heute einen Anhörungsbogen wg. zu geringem Abstand auf der Autobahn erhalten. Weniger als 5/10 des halben Tachowertes bei 157 km/h. Auf dem Blitzerbild ist eindeutig erkennbar, dass der vor mir fahrende PKW nach Überholen eines Busses nicht rechts einschert, obwohl weit und breit auf dem rechten Fahrstreifen kein Fahrzeug. Ist es sinnvoll, dies anzuführen oder wie würdet Ihr vorgehen?

Vielen Dank für eine Info evtl auch eines im Verkehrsrecht kundigen Memebers.

ehemaliges mitglied
19.11.2015, 21:44
Und deshalb bist du deinem Vordermann dann zu dicht aufgefahren ? Nachvollziehbar, aber juristisch irrelevant.

natas78
19.11.2015, 21:48
Hallo an Alle,
Auf dem Blitzerbild ist eindeutig erkennbar, dass der vor mir fahrende PKW nach Überholen eines Busses nicht rechts einschert, obwohl weit und breit auf dem rechten Fahrstreifen kein Fahrzeug.

Sorry, aber selten so einen Mist gelesen.
Wie will man auf einem Bild erkennen, dass der vorausfahrende PKW

a) gerade einen Bus überholt hat
b) nach dem Überholvorgang nicht direkt dem Drängler hinter ihm Platz gemacht hat
c) der Drängler hinter ihm nicht schon vor dem Überholvorgang so dicht aufgefahren ist?

NicoH
19.11.2015, 21:51
Rechtsschutzversichert?

ehemaliges mitglied
19.11.2015, 21:51
Mir fällt dazu nur ein:
"Gib Dränglern keine Chance - fahr rechts!"

... btw. bin ich ganz klar für Punkte bei Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebots - um Missverständnisse zu vermeiden. :dr:

Coney
19.11.2015, 21:52
Unschöner Tonfall, natas. Wenn an der richtigen Stelle der rechten Spur ein Bus erkennbar ist, kann man sich sehr wohl zusammenreimen, dass der bei gemessenen 157km/h vermutlich nicht gerade ansetzt, rechts zu überholen.

heradot
19.11.2015, 21:52
Ist das Auto auf Dich zugelassen? Kleiner Tipp: Es gibt Arbeitgeber die ziemlich allergisch reagieren wenn sie mit so einem Kram konfrontiert werden was bei Nichtbeantwortung passieren wird. Wenn zu dicht aufgefahren, nimm es wie ein Mann.

Viele Grüße, Marco

natas78
19.11.2015, 21:56
Unschöner Tonfall, natas. Wenn an der richtigen Stelle der rechten Spur ein Bus erkennbar ist, kann man sich sehr wohl zusammenreimen, dass der bei gemessenen 157km/h vermutlich nicht gerade ansetzt, rechts zu überholen.

Deshalb gibt es ja Beweisfotos, die Fakten schaffen. Vermutungen kann jeder anstellen und wenn es dann zu einer Verhandlung kommt, dann geht es halt um Fakten.

ehemaliges mitglied
19.11.2015, 21:57
Sowas nennt man wohl "Einsicht"! :gut:

Coney
19.11.2015, 21:57
Ich habe es vorsichtig formuliert, um dir den "Mist" zu erklären.

HD_Klaus
19.11.2015, 21:59
Bist Du zu weit aufgefahren ? Wenn ja, sei ein Mann und zahle ;) !

Ichfreumich
19.11.2015, 21:59
Und deshalb bist du deinem Vordermann dann zu dicht aufgefahren ? Nachvollziehbar, aber juristisch irrelevant.

Ich weiß, dass dies als Drängeln aufgefasst werden kann, daher meine Frage, ob man mit dem Rechtsfahrgebot argumentieren kann.

Ichfreumich
19.11.2015, 22:01
Rechtsschutzversichert?

Nein, leider nicht , Nicoh

siebensieben
19.11.2015, 22:03
Mich würde interessieren, was man auf dem Bild sieht und wie das aufgenommen ist. Stell's doch mal ein, kannst ja Schild und Gesicht pixeln. (Nein, möchte es nicht im Selbstversuch ausprobieren. ;) ) Machen die nicht seit einiger Zeit eine Art Film? Sehe oft eine kleine Kamera zwischen den Brückengeländern. Oder was wird da gefilmt? Handygebrauch?

Nixus77
19.11.2015, 22:06
Ich weiß, dass dies als Drängeln aufgefasst werden kann, daher meine Frage, ob man mit dem Rechtsfahrgebot argumentieren kann.

Nur weil er Fehler macht, darfst du trotzdem nicht zu dicht auffahren.

Ichfreumich
19.11.2015, 22:07
Danke, Christian. Auf dem Bild ist eine freie Autobahn mit drei Fahrzeugen zu erkennen. Der vor mir fahrende PKW und ich auf dem linken Fahrstreifen sowie der Bus deutlich hinter uns auf dem rechten Fahrstreifen. Als ich den Bus mit höherer Geschwindigkeit überholt habe, bin ich davon ausgegangen, dass der vor mir fahrende nach dessen Überholvorgang rechts einschert. Deswegen habe ich die Geschwindigkeit auch nicht stark ( genug ) reduziert, was man auch als Drängeln verstehen kann. Ich bitte mich nicht falsch zu verstehen. Selbstverständlich stehe ich zu meinem Fehler, meine Frage bezieht sich nur darauf, ob es Argumente geben könnte, die eine Einstellung nach sich ziehen kann.

Edmundo
19.11.2015, 22:14
Möchte mal den sehen, der immer auf der Autobahn bei 160 km/h fast den Abstand zwischen drei Leitpfosten hat. Achtet mal bewusst drauf, das ist gefühlt extrem weit. Sicher ist da richtig, aber da wird man schneller zum Täter als das es einem lieb ist, einfach aus Unachtsamkeit. Und weniger als 5/10 ist dann immer noch der Abstand zwischen zwei Pfosten, was jetzt gefühlt ausreicht, was es natürlich gar nicht tut. Also mal bewusst drauf achten, gefühlt ausreichend Abstand und echt ausreichend Abstand sind zweit Dinge.

Peter_O
19.11.2015, 22:16
Ich kann leider nichts erhellendes beitragen, finde das Thema aber ziemlich interessant, das passiert ja leider dauernd. Man denkt "der wird ja nach dem Überholen sicher gleich wieder einscheren" und er macht es einfach nicht...

Zusatzfrage: anhand eines einzigen Standbildes könnte es doch genausogut sein daß der Wagen vor dir gerade erst auf die linke Spur gewechselt ist (aus welchem Grund auch immer)?

Nixus77
19.11.2015, 22:21
Möchte mal den sehen, der immer auf der Autobahn bei 160 km/h fast den Abstand zwischen drei Leitpfosten hat. Achtet mal bewusst drauf, das ist gefühlt extrem weit.

Klappt meistens gar nicht, da fahren direkt 3 Autos dazwischen.

Herr Vorragend
19.11.2015, 22:23
Bei Abstandsmessungen gibt es imho kein einzelnes Standbild. Es ist immer ein Video auf dem man die letzten 500-700m vor dem 'Blitzer' sieht. Darauf ist auch zu erkennen, wer wen wann und wie überholt.

NicoH
19.11.2015, 22:25
Nein, leider nicht , Nicoh

Dann würde ich zahlen. Habe ich selber vor einigen Wochen gemacht, als mir zu wenig Abstand vorgeworfen wurde. Die Chance, das wegzubekommen, ist bei 10-15%, punktefrei zu werden bei 50%. Wenn Du nicht schon bei fünf Punkten bist, lohnt es sich nicht, hiergegen vorzugehen.

Spacewalker
19.11.2015, 22:27
Ich weiß, dass dies als Drängeln aufgefasst werden kann, daher meine Frage, ob man mit dem Rechtsfahrgebot argumentieren kann.

Das würde ich nicht machen. Es könnte dann ein Vorsatz unterstellt werden. Und dieser erhöht, zumindest bei Geschwindigkeitsverstößen, das Bußgeld.

Ichfreumich
19.11.2015, 22:29
Mich würde interessieren, was man auf dem Bild sieht und wie das aufgenommen ist. Stell's doch mal ein, kannst ja Schild und Gesicht pixeln. (Nein, möchte es nicht im Selbstversuch ausprobieren. ;) ) Machen die nicht seit einiger Zeit eine Art Film? Sehe oft eine kleine Kamera zwischen den Brückengeländern. Oder was wird da gefilmt? Handygebrauch?


Keine Ahnung, ob man was erkennen kann.

http://thumbs.picr.de/23755052yc.jpg (http://show.picr.de/23755052yc.jpg.html)

natas78
19.11.2015, 22:30
Also wenn es sich hierbei um eine Abstandsmessung auf z.B. einer Brücke handelt und nicht nur um ein Blitzerfoto wird tatsächlich ein längerer Film gemacht, von dem nun ein Standbild zugeschickt wurde.
Das dient einfach dazu, um nachzuweisen, das es sich hierbei nicht um eine Fahrzeug handelt, dass kurz vorher auf den linken Streifen gewechselt ist oder eine Vollbremsung hingelegt hat, bei der sich der Abstand auch verkürzt haben könnte.

Spacewalker
19.11.2015, 22:42
Möchte mal den sehen, der immer auf der Autobahn bei 160 km/h fast den Abstand zwischen drei Leitpfosten hat. Achtet mal bewusst drauf, das ist gefühlt extrem weit. Sicher ist da richtig, aber da wird man schneller zum Täter als das es einem lieb ist, einfach aus Unachtsamkeit. Und weniger als 5/10 ist dann immer noch der Abstand zwischen zwei Pfosten, was jetzt gefühlt ausreicht, was es natürlich gar nicht tut. Also mal bewusst drauf achten, gefühlt ausreichend Abstand und echt ausreichend Abstand sind zweit Dinge.

5/10 des halben Tachowertes sind bei 160 km/h 40m. Der Abstand zwischen den Pfosten ist 50m. Mit dem Pfostenabstand ist man also bis 200 km/h noch auf der sicheren Seite.

dj74
19.11.2015, 22:51
Ich würde jetzt nicht "sicher" sagen, eher straffrei ;-)
Musste erst diese Woche eine Vollbremsung bei etwa 250 km/h einleiten weil einer ohne Vorwarnung mit geschätzten 100 km/h ca. 80 - 100 Meter vor mir auf die linke Spur gezogen ist, obgleich er noch gute 300 Meter von dem vor ihm fahrenden Fahrzeug entfernt war und nicht wesentlich schneller als derjenige war.
Das entspricht ja knapp zwei Pfosten Abstand und ich muss sagen, das war KEIN Spaß mehr, wenn dir bei dem Tempo das ABS eindeutig vermittelt, dass das Limit der Bremswirkung erreicht ist. Glücklicherweise ging alles gut aus, aber ich habe eindrucksvoll erfahren, wie schnell so ein Sicherheitsabstand weg ist.

NicoH
19.11.2015, 22:52
Jan, sowas ist auf dem Video sichtbar.

Spacewalker
19.11.2015, 22:56
Ich würde jetzt nicht "sicher" sagen, eher straffrei ;-)

Sorry, war falsch ausgedrückt. Ich meinte ja auch: Sicher gegenüber der Rennleitung. ;)

Wobei ein vorausfahrendes Fahrzeug, auf der gleichen Spur, ja in etwa die gleiche Geschwindigkeit hat, wie man selber. Im Gegensatz zu einem langsam fahrenden Fahrzeug, das ausschert.

dj74
19.11.2015, 22:59
@Nico
War vielleicht unglücklich formuliert... klar wäre das auf einem Abstandsvideo erkennbar und somit nicht strafrelevant.
Ich meinte das eher im Bezug auf die Aussage weiter oben, ein Pfosten Abstand wäre sicher bis 200 km/h.
Ich halte das nicht für sicher, weil eben 50 Meter bei 200 km/h einfach in einem Sekundenbruchteil aufgezehrt sind.
Dann interessiert auch eine theoretische Abstandsstrafe nicht mehr, wenn man seinem Vordermann reingefahren ist, weil der für weiße Mäuse bremst...

Edit:zeitliche Überschneidung
@ Stefan
ja, dachte mir schon sowas ;)

P.S.
Ich bin auch kein Engel :bgdev:

Ichfreumich
19.11.2015, 23:05
Dann würde ich zahlen. Habe ich selber vor einigen Wochen gemacht, als mir zu wenig Abstand vorgeworfen wurde. Die Chance, das wegzubekommen, ist bei 10-15%, punktefrei zu werden bei 50%. Wenn Du nicht schon bei fünf Punkten bist, lohnt es sich nicht, hiergegen vorzugehen.

Wenn ich ohne Punkte aus der Sache raus käme, wäre ich schon zufrieden. Eine Höhe des Bußgeldes wurde mir ja noch nicht mitgeteilt. Macht es Sinn, in dem Anhörungsbogen eine Stellungnahme abzugeben, oder einfach nur den Verstoß zugeben?

Knipser
19.11.2015, 23:15
Weisst du, ob es ein Video gibt? In der Regel ist es das und da ist auch deutlich erkennbar, wie lange und eventuell warum/warum nicht, du zu dicht aufgefahren bist.
Wenn du weisst, dass die Sache klar ist, bleibt eigentlich nur zahlen.

Sippel
20.11.2015, 07:12
Ingo, du weisst ja sicher wie es war, Auch wenn es ärgerlich ist, weil einer nicht wieder rechts rüber fährt. zu dicht ist zu dicht.

Musste ich erst vor ein paar Wochen erfahren als ich mein geliebtes Auto geschrottet habe. Ich dachte immer ich kann gut Auto fahren und bremsen, das schaff ich schon. war eben nicht so und ich bin froh das alle Beteiligten ohne Schäden raus gekommen sind. Deshalb,einfach ma Abstand halten , auch wenn es nervt und einer meint den "Oberlehrer" zu spielen und links zu bleiben. Was sparen wir ean Zeit wenn wir diese "wegschieben"? eine Minute, vielleicht 2?

Mein Leben ist mir da mehr Wert. Und wenn du mit über 150 KM/h irgendwo rein knallst, wars das eh, ich bin am Ende mit ca 40-50 Km/h auf den stehenden Vordermann aufgefahren, Ende vom Lied 25k € Schaden,nur an meinem KFZ und ein Schock fürs Leben.


PS:was ich damit sagen will, warst du einfach zu dicht und der vor dir hat dich eben einfach nur genervt?dann Zahle und nimms als Lehrgeld!

Edmundo
20.11.2015, 07:31
5/10 des halben Tachowertes sind bei 160 km/h 40m. Der Abstand zwischen den Pfosten ist 50m. Mit dem Pfostenabstand ist man also bis 200 km/h noch auf der sicheren Seite.
Nein, halber Tachowert ist der Mindestabstand. Bei 200km/h sind 100m, also 3* Leitpfosten, da 50m, der Mindestabstand. Die 5/10 des halben Tachowerts, also 1/4 Tachowert, sind also nicht erlaubt, sondern für das Strafmaß relevant. ;)

kurvenfeger
20.11.2015, 07:35
Es sollte einen Film dazu geben, dieser deckt etwa 300m vor dem Blitzer ab. Das Blitzerfoto wird separat von unten gemacht für die Gesichtserkennung.
Für Deinen Sachverhalt ist das Verhalten der vorausfahrenden Fzgs irrelevant.
Wenn Dir nicht gerade eben einer vor die Nase gefahren ist, dann wirst Du eher wenig Erfolg haben.

The Banker
20.11.2015, 07:39
Klappt meistens gar nicht, da fahren direkt 3 Autos dazwischen.

Gerade auf der AB nutze ich gern ACC, das Dingens sollte halbwegs den Mindestabstand halten. Aber der Dicke kommt aus dem Bremsen nicht mehr raus, weil laufend jemand in die "riesenhafte Lücke" reinfährt. Mindestabstand interessiert keinen...

kurvenfeger
20.11.2015, 07:43
Das ist so, ACC nutze ich nur im Stop&Go oder auf halbwegs freier Bahn.

NicoH
20.11.2015, 08:38
Wenn ich ohne Punkte aus der Sache raus käme, wäre ich schon zufrieden. Eine Höhe des Bußgeldes wurde mir ja noch nicht mitgeteilt. Macht es Sinn, in dem Anhörungsbogen eine Stellungnahme abzugeben, oder einfach nur den Verstoß zugeben?

Macht keinen Sinn, weil das dort, wo es ankommt, niemanden interessiert.

Man kriegt das vielleicht vor dem Richter in den Bereich ohne Punkte, aber das kostet viel Geld beim Anwalt. Daher meinte ich, dass sich das ohne Rechtsschutz nicht lohnt, wenn Du nicht schon an der Punktegrenze kratzt.

Ichfreumich
20.11.2015, 08:43
Alles klar, Danke Nico.

sukram09
20.11.2015, 09:15
Hallo Ingo,

mein Vater hatte letztens die gleiche Situation wie du. Er hat den Bogen ausgefüllt und darüber hinaus noch ausführlich den Vorgang aus seiner Sicht geschildert. Das alles hat im Endeffekt überhaupt nichts gebracht. Er musste zahlen und hat die Punkte "bekommen".

Viele Grüße

Markus

NicoH
20.11.2015, 09:21
Zum Hintergrund noch einmal: Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid kommen von der Bußgeldstelle. Das ist eine Behörde, der es darum geht, das Geld von Verkehrssündern einzuziehen.

Erfahrungsgemäß lassen sich die Mitarbeiter von Bußgeldstellen nicht auf Diskussionen ein. Die sind in der komfortablen Situation, entscheiden zu können, aber nie zu müssen. Sie können sagen "Vielleicht ist meine Entscheidung falsch, aber das kann ja notfalls noch der Richter klären". Insofern können sie, wenn sie das Verfahren einstellen, einen Fehler machen. Wenn sie das Verfahren aber nicht einstellen, machen sie zumindest keinen Fehler, denn es wäre ja noch alles vor dem Amtsgericht überprüfbar. "Nichts machen" heißt bei der Bußgeldstelle eben "Keinen Fehler machen".

ludicree
20.11.2015, 12:03
Diese Bögen sind nett und rechtlich erforderlich, aber ich glaube nicht das die Behörde die zurückbekommen will. ;)

160 km/h und 80m Abstand - da schert einem sofort einer rein. Oder zwei. Jedenfalls wenn Verkehr ist.

Aber ich hab mir mal sagen lassen die Blitzer für diese Dinge verfolgen relativ lange das Geschehen und sollen nur "echte" Vorfälle knipsen.

BeepBeepImAJeep
20.11.2015, 12:39
Ich kann dir jedenfalls sagen, dass dich das gute 100 Euro kosten wird, die Bearbeitungsgebühr des einen Punktes inklusive.
Ich hatte bei 99 km/h sage und schreibe 1m zu wenig, nämlich 24m. Im Kolonnenverkehr hinter einem LKW hatte gefühlt keiner mehr Abstand. Das entspricht dann auch knapp der Hälfte des Mindestabstandes von 50%.

Schmackofatz
20.11.2015, 16:54
Ich würde antworten, dass der Vordermann zu dicht vorneweg gefahren ist und er der Verursacher des Problems ist! :troll:

siebensieben
20.11.2015, 21:02
Danke fürs Foto-Einstellen. Man sieht zwar, dass der Vorausfahrende locker hätte rechts fahren können, hat er aber nicht. Und wenn er nicht hat, ist der Abstand zu gering. Aber an die Spezialisten: MUSS es denn zum Nachweis ein Video geben, oder reichen Geschwindigkeit und Abstand, beides ist ja durch Messung und Foto dokumentierbar.

NicoH
20.11.2015, 21:32
Nein, ein Foto reicht nicht, weil der Vordermann ja von der mittleren Spur in die linke gezogen sein (und dort sogar gebremst haben) könnte.

Ein Video ist auch wieder nicht wirklich erlaubt, weil das nur fallweise gefilmt werden darf, d.h. dann, wenn der Polizist im Einsatzwagen ein zu dichtes Auffahren auf dem Monitor sieht, darf er das aufnehmen. Früher wurde alles gefilmt und der stundenlange Film später auf Verstöße durchsucht. Das hat das Bundesverfassungsgericht aber untersagt, weil da zahlreiche Unschuldige gefilmt worden sind, und das darf der Staat nicht ;)

Also: Ein Video wie ein Foto geht, d.h. es muss im Einzelfall aufgenommen werden, nicht mehr und nicht weniger.

siebensieben
21.11.2015, 10:35
Danke, Nico!

PS: Dann ist das ja für die Jungs im Fahrzeug richtig Arbeit! :op: Nicht so wie beim Zu-Schnell-Blitzen, wo die Damen und Herren gelangweilt im Auto sitzen, mit ihrem Smartphone spielen und nur ihr Equipement bewachen.