Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Möbel: wie lange Reparatur und wann Austausch?
ehemaliges mitglied
24.11.2015, 18:45
Hallo, folgender Sachverhalt:
In den Monaten Juli, August, September hat ein Möbelhaus mehrere teure Möbel, überwiegend hergestellt in deutschen, österreichischen und italienischen Manufakturen, geliefert. An mehreren Möbeln gab es etwas zu bemängeln, was teils vor Ort und teils beim Hersteller "korrigiert" wurde.
Nun tritt ein Mangel an einem weiteren Möbelstück (Tisch) auf. Lt. Händler möchte der Hersteller das Möbelstück abholen und im Werk reparieren. Ich bin damit allerdings nicht einverstanden, sondern erwarte den Austausch des schadhaften Teils (Tischplatte), was problemlos möglich ist.
Bei einer Reparatur gehe ich von Folgeschäden aus, die ich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend machen kann.
Außerdem wird das Möbelstück täglich benötigt und ein längerer Verzicht ist in meinen Augen unzumutbar.
Eine Mitarbeiterin des Händlers/Möbelhauses ist der Auffassung, dass ich dem Hersteller die Möglichkeit der Nachbesserung geben muss.
Ich bin der Meinung, dass schon genug an anderen Möbeln repariert wurde und ich somit ausreichend Zugeständnisse gemacht habe. Außerdem ist das Möbelhaus mein Vertragspartner und nicht der Hersteller des Möbelstückes. Wie sich Händler und Hersteller einigen soll mir letztendlich egal sein.
Ich habe so langsam das Gefühl, dass man mittlerweile in hochwertigen Häusern bzw. bei hochpreisigen Artikeln als Karl Ar*** dasteht, egal, ob es sich um Luxusuhren, teure Autos etc. handelt und man in Häusern wie Ikea, Zalando und Co. mit sehr kundenorientiertem Verhalten bei Garantie, Gewährleistung oder Kulanz rechnen kann. Irre ich, oder seht ihr das genauso?
Generelle Frage:
Muss man einem Händler beim Kauf mehrerer Teile eigentlich bei jedem Teil die Möglichkeit der Nachbesserung geben?
Mich würden ja mal die Namen der Hersteller interessieren und um welche konkreten Mängel es geht.
ehemaliges mitglied
24.11.2015, 19:37
Es handelt sich um eine kleine Manufaktur, der Name ist nebensächlich. Ich möchte ihn nicht im Netz nennen, zumindest nicht, solange keine Klärung herbeigeführt wurde.
Es handelt sich um eine ca. 4 cm dicke Eichentischplatte, die jetzt nach 3 Monaten am Rand einen ca. 8-10 cm langen ca. 3 mm tiefen Riss bekommen hat. Der Hersteller möchte die Platte abholen und aufarbeiten, sprich schleifen und neu ölen.
Ein ortsansässiger Schreiner ist der Meinung, dass das Holz nicht genug getrocknet wurde und, da auf der Schnittfläche die Mitte der Jahresringe zu sehen ist, es in der Folge zu erneuten Rissen kommen kann.
Die Platte besteht aus mehreren zusammengefügten Eichendielen. Man sieht an den Schnittflächen die Maserung des Stammes. Die Diele, die jetzt den Riss aufweist, scheint aus der Mitte zu sein, denn dort ist anhand der kreisförmigen Jahresringe die Mitte des Stammes erkennbar. Sieht aus wie eine kleine Rosette. Dort beginnt der Riss.
Hallo Kai
Ich kenne mich - aus beruflichen Gründen - mit solchen Anliegen sehr gut aus.
Aufgrund Deiner Angaben kann ich Dir aber nicht wirklich antworten/helfen.
Meine Fragen:
* Wurde ein Kaufvertrag über diverse Positionen mit Teillieferungen vereinbart, oder wurden getrennte Aufträge zu verschiedenen
Zeiten in Auftrag gegeben.
* Was wurde vertraglich vereinbart. Was sagen die AGB`s?
* Um was für Mängel handelt es sich. Eindeutige Mängel, oder Beanstandungen, die in Kulanz überarbeitet werden oder ggf.
erst einmal durch den Lieferanten im Werk überprüft werden sollen?
Dein Vergleich - IKEA, Zalando - und Co hinkt meiner Meinung nach. Es ist doch klar, dass sich diese Firmen bei
einer Beanstandung kein Bein ausreissen, wenn sie die Ware einfach zurücknehmen oder einen Austausch vornehmen.
Der Warenwert ist so geringfügig, dass der Schaden des Imageverlustes überwiegen würde.
Insbesondere bei hochwertigen Gütern (Häusern, Autos, etc.) ist dies in der Regel nicht so einfach möglich. Zumal
der Hersteller in der Regel auf sein Nachbesserungsrecht besteht.
Kauft der Kunde einen Beistelltisch für 39,- Euro, so wird dieser einfach annulliert und im Zweifelsfall verschrottet.
Was machst Du mit einem Tisch für 15000,- Euro? Einfach verschrotten. Insbesondere wenn es eine Sonderbestellung
für den Kunden ist, dann kann es bei einem kleinen Möbelhaus ein nicht unbedeutender Betrag sein...
Wenn der Tisch wirklich ins Werk gehen soll, dann lass Dir zusichern, dass der Mangel danach wirklich beseitigt sein wird und
Du ansonsten keiner weiteren Nachbesserung zustimmen möchtest. Ggf. kann Dir der Händler für die Übergangszeit auch
einen Leihtisch zur Verfügung stellen?
Gerne stehe ich Dir bei Fragen per PN zur Verfügung. Viel Erfolg.
P.S.: Unsere Antworten haben sich grad überschnitten. Melde Dich einfach bei mir. Ich bin mir sicher, dass ich Dir helfen kann...
ehemaliges mitglied
24.11.2015, 19:45
Dass der Vergleich mit Ikea, Zalando und Co. hinkt, dessen bin ich mir bewusst. War auch mehr sarkastisch gemeint.
Die AGB des Möbelhauses habe ich gerade nicht vorliegen. Zum Kauf: alle Möbel wurden in zwei Auftrag erfasst, da ein Raum später über das Möbelhaus ausgestattet wurde, was zum Zeitpunkt des 1. Vertrages nicht geplant war. Und es wurde Teillieferung nach Verfügbarkeit vereinbart. Die Möbel wurden dann in 4 oder 5 Touren angeliefert und aufgebaut.
Ok, was Deni hier schreibt hört sich an, als wisse er, wovon er spricht. Da will ich mit meinem gesunden Halbwissen gar nicht um die Ecke kommen. Ich bin nur ein Liebhaber, der schon deutlich mehr Geld für Möbel ausgegeben hat als für Armbanduhren.
Wenn ich Deine Schilderung aber lese, und angesichts meiner Erfahrungen mit ambitionierten Kleinherstellern, denke ich, es könnte sich u. U. lohnen, dem Hersteller direkt eine Info über die Qualiätsmängel zukommen zu lassen. Diese Manufakturen sind ja auch oft von Leidenschaft getrieben und verfügen über einen gewissen Ehrgeiz. Würde mich nicht wundern, wenn der Hersteller mit dem Händler dann eine Lösung auf dem kleinen Dienstweg fände.
War das ein einfacher Kaufvertrag oder hast Du die Möbel für Dich herstellen lassen? Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Kauf handelt.
Lt. Händler möchte der Hersteller das Möbelstück abholen und im Werk reparieren. Ich bin damit allerdings nicht einverstanden, sondern erwarte den Austausch des schadhaften Teils (Tischplatte), was problemlos möglich ist.
Es ist egal, was der Hersteller will. Dein Vertragspartner ist der Verkäufer, und der muss Dir gegenüber geradestehen. In § 439 BGB heißt es "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen". Es gibt Ausnahmen, wenn etwas "unzumutbar" ist, aber das ist erst einmal der Grundsatz.
Nico, ich weiss nicht wie es rechtlich in D. aussieht. In der CH haben aber die AGB's - sofern zulässige Klauseln - Vorrang.
Und es ist durchaus üblich, dass sich ein Nachbesserungsrecht vorbehalten wird....
ehemaliges mitglied
24.11.2015, 21:32
Erst mal vielen Dank für eure Meinungen und Hinweise, Dir Niko für den Verweis auf den 439 BGB. Meistens wird von Verkäufern ja immer gerne auf die zwei Nachbeserungsversuche verwiesen, die man dem Händler/Hersteller angeblich einräumen muss.
Es war ein Kauf, wobei einige Teile für mich abgeändert wurden. So erhielten Stühle einen speziellen Bezugsstoff und Schrankelemente wurden entsprechend meiner Wünsche lackiert. Das eigentliche Möbel war aber aus dem Programm des Herstellers. Der Tisch, um den es jetzt geht, ist standardmäßig so im Programm.
Soweit ich weiß Deni dürfen einen die AGB nicht schlechter stellen als das Gesetz, aber da müsste Nico sich wohl besser auskennen.
Ich kenne mich sehr gut in der Möbelbranche und im Schweizer Recht aus. Hier bin ich beruflich aktiv.
Mich würde es aber erstaunen, wenn der Händler/Hersteller in Deinem Fall kein Nachbesserungsrecht hat.
Nico wird hier aber mit Sicherheit weiterhelfen.
Wenn Du möchtest kannst Du mir detaillierte Bilder vom Mangel zukommen lassen, dann prüfe ich es morgen mit unserer
QS und kann Dir so mit Sicherheit wichtige Inputs liefern. Kannst Du z.B. ausschliessen, dass es sich um Risse aufgrund zu niedriger
Raumluftfeuchtigkeit handelt?
Soweit ich weiß Deni dürfen einen die AGB nicht schlechter stellen als das Gesetz, aber da müsste Nico sich wohl besser auskennen.
Doch, das dürfen sie, aber nicht endlos, und sie müssen Dir vor dem Kauf bekannt gegeben worden sein (möglicherweise durch Aushang im Laden).
Sind im Normalfall auf der Rückseite des Kaufvertrages und es gibt den Hinweis, dass die rückseitig aufgedruckten AGB's Vertragsbestandteil und anerkannt sind.
Hier dürfte doch auch die Verhältnismässigkeit eine Rolle spielen. Zumindest wäre es in der CH so. Und somit hätte der Händler ein Nachbesserungsrecht...
ehemaliges mitglied
25.11.2015, 11:29
Deni, es handelt sich um einen ca. 2.000€ teuren Tisch. Es wird nicht erwartet den kompletten Tisch auszutauschen, sondern nur die Platte. Die ist mir 6 Schrauben am Standfuß befestigt. Das sehe ich nicht als unverhältnismäßig an. Unverhältnismäßig größer, da nicht kalkulierbar, ist doch für mich das Risiko, dass an gleicher Stelle ein erneuter Riss entsteht, dann aber außerhalb der Gewährleistung.
Das Montieren einer neuen Holzplatte ist doch unwesentlich teurer als das Aufarbeiten der alten Platte, zumal die dann entsprechend dünner wird, da vom Abschleifen die Rede war.
Ich frage mich, wo fängt die Unverhältnismäßigkeit an und wo hört die Verhältnismäßigkeit auf?
Werde berichten, sobald mir die abschließende Antwort zum Vorgang vorliegt.
Bei einem Tisch in dieser Preisklasse sollte es für den Händler durchaus möglich sein, dass die Platte ersetzt wird.
Wobei ich persönlich mit einer - fachmännischen - Reparatur auch keine Probleme hätte, da Holz ein Naturprodukt ist
und es Dir grundsätzlich auch bei der neuen Platte passieren kann.
Weitere Aussagen- ohne das Produkt zu kennen und ohne Bilder vorliegen zu haben - kann ich nicht machen.
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.