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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei Einbruch Deepsea gestohlen, wie geht man vor ???



maxxxi
13.12.2015, 15:01
Hallo und Guten Tag,

Bei mir wurde vor 10 Tagen nachts eingebrochen und unter anderem wurde mir leider meine 2011er Deepsea gestohlen. Leider war ich auch noch anwesend einStock drüber, habe jedoch schlafender weise nichts mitbekommen. Ich kann Euch sagen, das wünsche ich keinem !

Polizei und Versicherung wissen natürlich Bescheid, der erste Schock ist überwunden und nun soll ich der Versicherung eine Liste mit Euro-Werten schicken. Bei Handy-Laptop-Bargeld-sonstigem kein Problem, hier reicht Rechnung, jetzt aber zur Uhr.

Habe diese zusammen mit 3 anderen Uhren (für Freunde und Bruder) im Jahr 2011 für EUR 6700 erstanden, neu mit Papieren, Box usw. Die Uhr ist LC200 und war damals schon verhältnismäßig günstig, sozusagen Paketpreis.

Alles, was ich möchte, ist wieder die selbe Uhr, nur ist diese
inzwischen teurer geworden (soll es ja geben:-)

Also was gebe ich nun an bei Wiederbeschaffungswert ??? Klar werde ich die Rechnung einsenden, aber selbst für Neupreis Liste 2015 finde ich auf die Schnelle keine neue verfügbare 116660 und für den damals bezahlten Preis gibt es nicht mal eine Gebrauchte. Alles, was ich finde, wird über Neupreis angeboten ---rätsel----

Vielen Dank für jegliche Info

[Dents]Milchschnitte
13.12.2015, 15:23
Wiederbeschaffungswert einer neuen Deepsea angeben, der ist von der Hausrat in der Regel zu begleichen.

[Dents]Milchschnitte
13.12.2015, 15:24
Wobei der Versicherungsvertreter in der Regel weiß, dass das nicht unbedingt der aktuelle Listenpreis sein muss.

rainer07
13.12.2015, 15:53
Mir hat schon vor 8 Jahren in einem solchen Fall bei dem Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Datejust 16013 der Versicherungssachverständige ohne nähere Begründung 15% abgezogen - das sei im Handel bei Barzahlung als Rabatt möglich. Mein Konzessionär fand das wenig witzig.
Beste Grüße

rainer07
13.12.2015, 15:56
Edit: 10%!

domer
13.12.2015, 16:04
Gab es dann auch direkt 10% Rabatt auf die Police? Ist ja üblich..... Versicherungen...... und sorry, ich habe bei so einem Verein gelernt und bin froh dort abgehauen zu sein.

maxxxi
13.12.2015, 16:07
Hallo und vielen Dank für die Antwort.... Der Versicherungsvertreter ist sogar ein Feund aus Jugendjahren und hat auch schon gesagt, ich soll mir keine Sorgen machen. So was hört man gerne nach so einem Vorfall.

Und was gebe ich da nun an ? Bin etwas ratlos, da die für mich recherchierenden Preise doch sehr weit auseinanderklaffen....

Neupreis ist -eben nochmal recherchiert- doch etwas höher als das, was am freien Markt angegeben ist. Mein Versehen war, dass ich auf die Schnelle in der Preisliste bei der Seadweller (ist wohl auch 116600, nicht 116660 und ich hab's nicht bemerkt) gelandet war. Nun ist meine Welt wieder etwas gerade gerückter :-)

Denke, ich schicke denen das günstigste, "vernünftigste" Angebot eines Händlers, weil mehr will ich ja nicht.

Und danke nochmals :-)

Ombel
13.12.2015, 16:51
Geh zum Konzi und laß dir eine aktuelle Preisliste geben und den Preis daraus gibst du dann bei deiner Versicherung an.

stephanium
13.12.2015, 17:02
Könnte es sein, dass Du die Listenpreise der Deepsea und der Deepsea mit dunkelblauem Blatt durcheinander bringst?
Eine Standard Deepsea kostet nicht mehr als der LP, eine dunkelblaue allerdings schon.

Ralf1975
13.12.2015, 17:05
Wäre schön, wen Du hier die Seriennummer einstellen könntest.

ehemaliges mitglied
13.12.2015, 17:08
Geh zum Konzi und lass dir ein schriftliches Angebot für eine aktuelle DS machen - wo ist das Problem?
Ärgerlicher - wenn man das bei einem Einbruch mit Anwesenheit überhaupt sagen kann/darf, das möchte ich mir gar nicht vorstellen - wäre es, wenn es sich um ein Erbstück oder eine Uhr mit Geschichte handeln würde. So sollte der Schaden relativ schmerzlos beglichen werden und du bekommst eine neue Uhr... eventuell werden sie aber recherchieren und dir nur den Zeitwert zahlen. Daher gar nicht lange rum machen und Fakten schaffen mit dem Konzi-Angebot.

OQDD
13.12.2015, 17:22
Naja, auf jeden Fall die Nummer der Uhr in einem eigenen Thread posten. Anzeige der Polizei mit einem netten Begleitschreiben nach Köln schicken. An der Uhr soll sich in der Zukunft niemand mehr erfreuen, vielleicht taucht sie ja mal irgendwann zur Revision auf.

beebobperus
13.12.2015, 17:47
Was will die Versicherung beziffert haben?
Den damaligen Kaufpreis? Wiederbeschaffungswert? Zeitwert? oder was

Wenn eine Rechnung über 6700.- vorhanden ist bzw. das der Kaufpreis war und dieser angefragt wird, dann würde ich auch diesen als Kaufpreis angeben. Wiederbeschaffung- oder Zeitwert wird in der Regel im Versicherungsfall, auch bei Uhren, von einem Sachverständigen ermittelt.

Nur mal so am Rande:
Hatte vor Jahren eine Fremdschaden (Versicherungsfall Haftpflicht) an meiner Uhr der letztendlich vollumfänglich reguliert wurde.

Der Sachbearbeiter aus Co...g ist damals im Rahmen seiner Internetrecherche auf meinen Beitrag bzw. mein "Hilfsgesuch zur Vorgehensweise" hier im Forum gestoßen...! Der war bestens informiert durch mein damaliges Hilfsgesuch!

Viel Glück bei der Regulierung...

rainer07
13.12.2015, 18:48
Die Versicherung zahlt - ob ohne oder mit Rabatt -den Wiederbeschaffungswert und richtet sich dabei nach dem derzeit geltenden Listenpreis der Uhr, den auch die Versicherung kennt. Da brauchst Du keine Rechnungen oder Bescheinigungen oder Konzi-Angebote vorzulegen. In meinem zweiten Diebstahlsfall hatte sich der Preis zwischen erstem Gutachten und Abrechnung erhöht ( Rolex eben ) - und die Versicherung hat anstandslos den neuen höheren Preis übernommen. Also alles kein besonderer Grund zur Aufregung, von der ekeligen Erfahrung des Einbruchdiebstahls einmal abgesehen. Und Du musst übrigens auch nicht die gestohlene Uhr dann neu kaufen, vielmehr kannst Du mit dem Schadenersatzbetrag machen, was Du willst.

Popeye
13.12.2015, 20:25
Hausrat- neuwertwert Versicherung . Also alles gut.

Was das andere betrifft, kann ich dir nur beipflichten . Echt ein scheiß Gefühl ( hatten leider kürzlich eine ähnliche Erfahrung )

Wenn es dir und deiner Familie gut geht, dann ist der Rest lediglich Versicherungssache

mask
13.12.2015, 20:34
Ist es denn mittlerweile nun so, dass die Versicherungen auch Uhren anstandslos als Hausrat ersetzen ?
Da gab es doch mal Theater ?!

Popeye
13.12.2015, 20:39
Die muss den Werten dementsprechend angepasst sein, dann ist es kein Problem.

rainer07
13.12.2015, 21:00
Uhren mit Gold - wie bei mir z.B. eine 16013 - wurden sehr lange als Schmuck angesehen, und wenn dann Probleme mit der Höchstgrenze für die Entschädigung von Schmuck auftraten, ging die 16013 im Schmuck unter und wurde nicht separat als Uhr entschädigt. Das Problem hatte ich, allerdings gab es hier im Forum dankenswerte Hinweise auf neuere Rechtsprechung und ich konnte meiner Versicherung vergleichsweise noch den halben Preis einer 116233 aus dem Kreuz leiern.

uhrenfan_rolex
14.12.2015, 09:36
Hallo,

Hausratversicherung ist Neuwertversicherung, also aktuellen Listenpreis vom Konzi schriftlich mitteilen lassen, weiterleiten und auf Zahlung durch Versicherung bestehen. Du musst auch nicht nachweisen, dass Du die Uhr dann auch wieder gekauft hast. Angebot sollte ausreichen. Du musst keinen Rabatt o.ä. einrechnen lassen und Du musst auch keinen damaligen Kaufpreis o.ä. nachweisen. Zeitwert ist eh wurscht.

Stahluhren zählen zum normalen Hausrat, also keine Wert- oder Schmucksachen, auch wenn sehr teuer. Es gibt aber vereinzelt noch Versicherer, die Uhren (egal aus welchem Material) zu den Wertsachen zählen, also auch die 70 EUR Swatch. Wenn das so ist, dann kommt es auf die Wertsachengrenze an. Ist das nicht so, also kein explizieter Einschluss bei den Wertsachen, dann siehe oben.

Von der Versicherung nicht bequatschen lassen.

Viel Erfolg!

gonzo85
14.12.2015, 09:50
Wie weise ich der Versicherung denn nach, dass ich die Uhr tatsächlich besessen habe?

Mal angenommen ich kaufe von Privat (und bekomme dann ja keine Rechnung), reichen dann die Überweisungsbelege samt Emailschriftverkehr mit dem Verkäufer als Nachweis aus?

Departed
14.12.2015, 10:26
Im Idealfall dein privater Kaufvertrag. Ansonsten tut es vielleicht auch ein Zeuge. Aber sowas sollte man der Versicherung doch erst mitteilen oder nicht? Also sofort nach Erwerb der Uhr.

gonzo85
14.12.2015, 10:27
Ja das muss ich noch nachholen... Vorher muss ich aber erst mal meine Versicherungsbedingungen studieren.

crazy_joeblunt
14.12.2015, 10:43
i.d.R. reicht auch der Nachweis über Fotos oder ggf. Thread hier im Forum ala Auspackthread.
Sowas erkennt die Versicherung auch an.

orphie
14.12.2015, 10:58
jup. Fotos reichen

ehemaliges mitglied
14.12.2015, 14:09
Nur mal rein der Interesse halber: Wie siehts bei Vintage aus? Guckt man dann einfach bei Chrono oder wie? :grb:

hugo
14.12.2015, 14:40
so ähnlich

Popeye
14.12.2015, 14:53
Nur mal rein der Interesse halber: Wie siehts bei Vintage aus? Guckt man dann einfach bei Chrono oder wie? :grb:
Bei einer Vintage verhält es sich wie mit einem Oldtimer. Da hilft nur ein Gutachten, was vorher erstellt worden ist.
Ansonsten wird nach Liste gegangen, was das Ding damals neu gekostet hatte.
bei mancher Versicherung kannst du aber auchbGlück haben, dass die sichbauf was anderes einlassen

AndreasL
14.12.2015, 15:02
@ Matze: Und was sollte dann das Gutachten aussagen bzw. belegen? Und wie wird mit Preisveränderungen nach dem Gutachten umgegangen. Zu Oldtimer sage ich lieber nichts.:D

Popeye
14.12.2015, 15:28
Das Gutachten belegt ja den Zustand und Wert zu dem Zeitpunkt wo das Gutachten erstellt worden ist. Nach ein paar Jahren sollte man es halt erneuern.

AndreasL
14.12.2015, 15:37
Die paar Jahre wären dann derzeit ein paar Monate. ;) Welcher Gutachter wird anerkannt? Habe den Passus noch nicht bei der Versicherung von Uhren gesehen.

Sorry der Nachfrage: Woher hast Du Dein Wissen zu Gutachten und deren Nutzung zu Ermittlung des Wiederbeschaffungswert bei Versicherungen? Möchte nur nicht, dass hier etwas nicht Richtiges steht.

AndreasL
14.12.2015, 15:49
Edit zu dem Thema Wert im Schadenfall: http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/147137-Eine-Frage-bzgl-Versicherung?p=4766060&viewfull=1#post4766060

Ralf1975
14.12.2015, 16:29
Ich werde wohl auch mal mit meinem Versicherungsmakler über das Thema sprechen, um da im Fall der Fälle keine böse Überraschung zu erleben.

Wo ist den Eurer Meinung nach die Grenze wo bei einer Vinatage Uhr nach dem aktuellen Wert abgerechnet wird und wo nach dem Wiederbeschaffungskosten einer neuen Uhr?

Da hier ja schon Beispiele genannt wurden für 5 Stellige Referenzen, die dan zum Aktuellen Kurs einer neuen Uhr abgerechnet wurden, kann es ja wohl nicht daran fest gemacht werden, dass man die Uhr neu noch kaufen kann.

Kann man davon ausgehen, wen der Wert höher als die aktuellen LP ein vergleichbaren Uhr ist, dass nach dem Wert abgerechnet wird und ansonsten nach dem aktuellen LP oder bin ich da zu Optimistisch?

AndreasL
14.12.2015, 16:32
Dann lass es uns an den zwei Beispielen durchspielen: 1803 (Marktpreis mit Goldband vielleicht 6 K und Nachfolger deutlich darüber) und 6263 (Marktpreis vielleicht 25 K und NP Nachfolger 10 K).

Würde mir also den Wiederbeschaffungspreis am Markt für beide Uhren erwarten: Also 6 k und 25 k.

Ralf1975
14.12.2015, 16:38
Danke, ich hatte kurz vermutet aus dem Beitrag 18 hier, dass man die 1803 zum Preis einer aktuellen DD reguliert bekommt.

rainer07
14.12.2015, 21:09
Bei mir war es jedenfalls so, dass die gestohlene 16013 von 1985 zum Wiederbeschaffungswert des heutigen Modells 116233 reguliert wurde. Da, wo es ein Nachfolgemodell gibt, ist das m.E. auch richtig. Das würde auch für die 1803 bedeuten, dass der Wiederbeschaffungswert des heutigen Modells 118238 für die Regulierung gilt. Anders ist es natürlich, wenn es praktisch keine gleichen Nachfolgemodelle gibt. Mir war auch eine ältere Chronoswiss Pacific 100 Chronograph gestohlen worden, und da wollte die Versicherung jedenfalls das heutige Modell Pacific von Chronoswiss, was in der Tat nur noch den Namen gemeinsam hat, nicht als Grundlage für die Wiederbeschaffung akzeptieren, sondern hat geschätzt, wie teuer eine gleich gute gebrauchte Chronoswiss Pacific in der Wiederbeschaffung wäre ( das war jedenfalls weniger, als die fabrikneue Pacific ). Mir erscheinen diese Regeln insgesamt durchaus vernünftig und gerecht, und die Schadenssachverständigen der Versicherungen halten sich auch recht konsequent daran.

AndreasL
14.12.2015, 22:00
Würde das Gegenzug bedeuten, dass der Wert eine 166520 als Nachfolger bei dem Diebstahl einer 6263 bezahlt werden würde? Das würde wohl kaum ein Kunde akzeptieren.

Edit: Oder Glück gehabt, dass eine 118238 als Nachfolger einer 1803 angesehen wurde.

Rolex1970
14.12.2015, 23:36
Andreas, bei uns so in etwa ähnlich....richtig alte Milgauss zum Beispiel weg, gibts ne neue Milgauss :D

Ausser speziell versichert inklusive Expertise (hieb-und stichfest als Voraussetzung)

Datejust egal welche, es gibt fast bei allen Nachfolger Modelle welche bei uns anstandslos "Nachrücken" gemäss Referenz.

AndreasL
15.12.2015, 06:40
Könnte anderes Recht bei Euch sein, Pascal. Werde mir mal einen Termin machen und es individuell klären.

DaytonFan
15.12.2015, 10:23
Hallo Andreas, geht doch mal ein paar Türen weiter und Frage Herrn Hipp, der wird dir das sicherlich erklären. Sag ihm schöne Grüße von mir :bgdev:

gonzo85
18.12.2015, 10:51
Ich habe heute mit meiner Versicherungsmakleren gesprochen.

Bei der Allianz gibt es zusätzlich zur normalen Hausratversicherung eine Allgefahrenversicherung, bei der auch das Liegenlassen/Vergessen sowie einfacher Diebstahl mit versichert ist. Die Prämie hält sich im Vergleich zur normalen Hausrat echt in Grenzen.