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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Streit mit Hausverwaltung bezüglich Balkontüre, wie ist die Rechtslage?



Hudlhe
14.12.2015, 12:29
Fenster und Balkontüren galten in unsere Wohnungsgemeinschaft lange als Sondereigentum, bis es vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil gab, dass Fenster und Türen Gemeinschaftseigentum sind.

Vor einigen Jahren wurde bei uns eine Balkonschiebetüre eingebaut, die leider kürzlich kaputt gegangen ist. Sie war blockiert und ließ sich nicht mehr öffnen, drei mal musste der Handwerker kommen und zum Schluss wurde eine neue Eckumlenkung eingebaut und hat uns 520 Euro gekostet.

Die Hausverwaltung weigert sich nun leider die Rechnung zu übernehmen, da die Balkontüre zwar grundsätzlich Gemeinschaftseigentum ist, wir aber außerhalb der Standardtüren die Schiebefunktion haben, die sie als Sonderbeschaffenheit betrachten und sagen, die Eckumlenkung betrifft diese Schiebefunktion und müssen wir selbst bezahlen. Die Hausverwaltung trennt also Schliessmechanismus und Schiebemechanismus und damit auch die Zuständigkeiten. Ist das überhaupt rechtmäßig?

Gut sein lassen oder Aufstand machen? Geht uns weniger ums Geld, kommen uns nur etwas veräppelt vor....

Smoke
14.12.2015, 12:57
Wenn die Zuordnung zum Sondereigentum nichtig ist, kann in der Gesamtschau der Gemeinschaftsordnung hinsichtlich der Kostentragungspflichten eine Umdeutung erfolgen, nach welcher diese Kosten unabhängig von Eigentumszuordnung zu tragen sind.
Man müsste die gesamte Gemeinschaftsordnung kennen um den Sachverhalt beurteilen zu können.

Hudlhe
14.12.2015, 13:48
Danke Jürgen, das hört sich gut an. Für mich als Laie nur etwas unverständlich:tongue:


Das heißt also man kann das nicht so einfach sagen und müsste Einsicht in die Teilungserklärung haben oder?

Für mein Verständnis sind Fesnster und Türen laut dem Gerichtsurteil Gemeinschaftseigentum und von der Hv zu bezahlen:ka:

Smoke
14.12.2015, 14:05
Verzeih =)

Man müsste in der Tat die Gemeinschaftsordnung (oft in die Teilungserklärung mit aufgenommen) sehen.
Es ist richtig, dass (Außenfenster und- türen) nicht zum Sondereigentum bestimmt werden können.
Gleichwohl kann eine solche -nichtige- Bestimmung dazu führen, dass ihr die Kosten dieser Instandhaltung tragen müsst, wenn die Kostentragungspflichten in der Gemeinschaftsordnung so geregelt sind, oder so ausgelegt werden müssen/können.
Auf die bloße Zuordnung zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum allein kommt es nicht an. Das ist jeweils eine Frage des Einzelfalls, abhängig von der Gemeinschaftsordnung.

Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich.

Hudlhe
14.12.2015, 14:19
Danke für die Erklärung, weis es zu schätzen:gut:

Mich macht nur stutzig, das uns schon vor der Reperatur von der Hv mitgeteilt wurde, das es bezahlt wird wenn es den Schliessmechanismus betrifft. Wir es aber selber zahlen müssen wenn es am Schiebemechanismus liegt.

Ich seh schon es wird kompliziert. Man kommt in solchen Sachen ohne Anwalt einfach nicht weiter. Denke in Anbetracht des Betrages ist es besser es einfach zu schlucken...

Smoke
14.12.2015, 14:32
Mit dieser Aufteilung nach Schiebe- oder Schließmechanismus kann ich auch nichts anfangen.
Das dürfte meiner Ansicht nach keine Rolle spielen.

Letztlich müsstest am besten echt alles von einem RA prüfen lassen, was man sich vor dem Hintergrund des Betrages tatsächlich überlegen muss.
Kommt es aber öfter vor und/oder stehen größere Summen im Raum, würde ich schon mal machen.

Viele Grüße,

Hudlhe
14.12.2015, 14:43
Der Handwerker selbst hat bei der Reparatur auf Anfragen immer wieder betont, das man nicht eindeutig sagen kann ob es der Schiebe oder Schliessmechanismus ist. Jetzt heißt es plötzlich ganz eindeutig Schiebemechanismus :motz:

Die Hv arbeitet auch mit dieser Firma großflächig zusammen. Aber andererseits, was soll es der Hv bringen...es geht ja um unser Geld(Gemeindschaftskasse).

Sei's Drum, abhacken, fertig....

J.S.
14.12.2015, 14:59
Sei's Drum, abhacken, fertig....

Da möchte ich kein Hausverwalter bei dir sein :kriese:

;)

Hudlhe
14.12.2015, 15:01
:rofl: ja, wenn ich nur könnte wie wollte;)