PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung wegen Eigenbedarfs - Kündigungssperrfristen - What shall we do?



Son Goku
11.01.2016, 12:32
Hallo werte Gemeinde :dr:

Innerhalb meiner Familie wird aktuell über den Kauf einer Eigentumswohnung zur Eigennutzung nachgedacht um darin unseren Studenten einzuquartieren. Besichtigungen haben stattgefunden, auch preislich ist man bereits auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Lediglich ein Problem bremst das Vorhaben gerade aus:

Die Wohnung ist noch vermietet und der Eigentürmer weigert sich aktuell noch, sich um den Auszug des Mieters zu kümmern.:wall:

Ist es so, dass die ordentliche Kündigungsfrist für den Eigentümer max. 9 Monate beträgt (je nach Dauer des Mietverhältnisses), sich der Erwerber und Neueigentümer allerdings erst nach einer Sperrfrist von 3 Jahren (im schlechtesten Fall sogar 10 Jahre) auf Eigenbedarf berufen kann?

Für fundiertes Input wäre ich überaus dankbar. Wir haben die Hoffnung, dem Verkäufer einen Weg aufzeigen zu können, mit dem ER das Problem vor dem Eigentürmerwechsel lösen kann.


Vielen Dank vorab :verneig:

NicoH
11.01.2016, 12:35
Hmm, wenn der heutige Eigentümer die Wohnung verkaufen will und selber keinen Eigenbedarf hat, dürfte er gar keinen Kündigungsgrund haben.

Sperrfristen sind abhängig von der Gemeinde, in welcher die Wohnung liegt. Über welchen Teil unseres Landes sprechen wir denn?

Son Goku
11.01.2016, 12:42
Die Wohnung ist im Münsterland (NRW)

franzi01
11.01.2016, 13:35
Üblicherweise reflektiert doch der Kaufpreis. ob der Eigentümer einen Weg finden muss, den Mieter aus der Wohnung zu bekommen.

Wenn die Wohnung vermietet verkauft wird, ist der Preis entsprechend niedriger und man hat das Problem der Eigenbedarfskündigung mit allen Riskiken am Hacken....

Aber Wohnung günstig ( günstiger jedenfalls im Vergleich zu einer leeren und beziehbaren ) UND ein Alt-Eigentümer, der sich um die Entmietung kümmert, hatte ich persönlich bisher noch nie.

Smoke
11.01.2016, 13:35
Die Sperrfrist (§ 577a BGB; gleich ob 3 Jahre oder - je nach Gebiet - mehr) gilt aber nur für während der Mietzeit in WEG umgewandelt Wohnungen.

Vorsicht: Bei Altverträgen kann die maximale Kündigungsfrist auch 12 Monate betragen.

Der Verkäufer wird wegen Eigenbedarfs hier überhaupt nicht kündigen können.
Eine Abtretung des Kündigungsrechts und auch eine Ermächtigung zur Kündigung gehen nicht.

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs geht erst nach Eintrag des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

NOmBre
11.01.2016, 16:10
Ohje,

gibt nix schlimmeres als einen Mieter aus seiner neu erworbenen Wohnung zu schmeissen.

Würde mir lieber eine leer stehende Wohnung suchen.

X-E-L-O-R
11.01.2016, 16:11
Nur mal so zum Verständnis, vielleicht habe ich ja andernsorts etwas überlesen.
Ihr wollt auf Eigenbedarf kündigen, um dann euren "Studenten" reinzusetzen?
Wie ist das genau zu verstehen? Familienangehöriger?

Grundsätzlich muss natürlich der neue Eigentümer kündigen, wie oben schon richtig angemerkt.
Bei Eigenbedarfskündigungen sind enge Grenzen gesetzt. Ich habe das vor 5 Jahren (zum Glück mit einem guten Ausgang) durchexerziert, wohlwissend, dass da auch schnell ein Rechtsstreit draus werden kann. :op:

Im Vorfeld hatte ich mich auch hier im Forum nach der Meinung erkundigt. Der Rat, die Kündigung von einem Anwalt aufsetzen zu lassen (auch wenn ich das Schreiben dann auf meinen Namen ausgestellt habe), war goldrichtig. :gut:

Noch viel wichtiger war aber das pers. Gespräch, das ich im Vorfeld mit dem Mieter gesucht habe. Nachdem ich ihm ganz nüchtern die Fakten aufgezeigt habe - seine recht, meine Rechte - war bei ihm die Entscheidung zur Akzeptanz im Grunde schon gefallen.

Es gab allerdings einen kleinen, aber feinen Unterschied zu dieser Situation hier: Ich hatte das berechtigtes Interesse, selbst mit Ehefrau und Baby einzuziehen!

Wenn man auf Eigenbedarf kündigt, um dann einen Studenten einzuquartieren (auch wenn es ein Familienmitglied ist!), könnte der Schuss m. E. nach nach hinten losgehen. Das wäre auf jeden Fall mein Ansatzpunkt, wenn ich der (vielleicht schon ältere) Mieter wäre, der seit zig Jahren in der Bude lebt. :D

Smoke
11.01.2016, 16:25
Kündigung vom Anwalt aufsetzen zu lassen ist dringend zu empfehlen.

Ansonsten ist der (berechtige) Eigenbedarf für einen Familienangehörigen einer der Kündigungsgründe, denen mieterseits am wenigsten entgegenzusetzen ist.
Schlimmstenfalls kommt es zu zeitlichen Verzögerungen.
Der BGH hat in den letzten Jahren den Kündigungsgrund "Eigenbedarf" deutlich gestärkt.
Natürlich muss aber der gesamte (!) Einzelfall beurteilt werden, d.h. Faktoren wie weiteres Wohneigentum, Größe der Wohnung, Familienangehöriger, evtl. Krankheit und Alter des Mieters usw. usf..

Vom Kauf einer - ansonsten - guten Wohnung würde mich die Kündigung des bisherigen Mieters grundsätzlich eher nicht abhalten.

natas78
11.01.2016, 16:56
Wenn ihr jetzt in einem Eigenheim mit dem Studenten wohnt, wird eine Kündigung wegen Eigenbedarf wohl auch schwierig werden, da ihr ja schon ein Eigenheim habt. Wenn der Student bereits alleine wohnt, dann könnte er die Wohnung kaufen und dann Eigenbedarf anmelden.

Ingo.L
11.01.2016, 17:50
Mit dem Mieter sprechen und ihm die Situation schildern. Fragen, was er an Handgeld will um auszuziehen und wenn die Summe passt, versuchen den Kaufpreis entsprechend anzupassen und den Mieter auszahlen.

Smoke
11.01.2016, 18:54
Geld anbieten würde ich nur wenn es schnell gehen muss.
Wie gesagt, dem berechtigten Eigengebrauch ist nahezu nichts entgegenzusetzen.

Geh am besten zu einem RA, schildere ihm alles und lass Dich beraten und ihn dann ggf. auch die Kündigung aussprechen.
Kostest was, aber bringt zumeist auch was ;-)

kAot
11.01.2016, 20:55
mal ne Frage: angenommen es liegt eine berechtigte Kündigung aus Eigenbedarf vor (und diese is auch juristisch korrekt verfasst), gibts es doch aber trotzdem noch eine Frist, die der alte Mieter Zeit haben muss, um sich eine geeignete andere Wohnung zu suchen, oder?
Kann mir nicht vorstellen, dass ich nur weil die Wohnung in der ich lebe mal eben verkauft wurde, plötzlich ausziehen muss und dann obdachlos bin...

hugo
11.01.2016, 20:59
Kündigungsfrist ..... Lies mal alles ....

kAot
11.01.2016, 21:02
alles klar, Danke :gut: also kann ich erstmal von mind. 3 Jahren Sperrfrist ausgehen?

avalanche
11.01.2016, 21:06
alles klar, Danke :gut: also kann ich erstmal von mind. 3 Jahren Sperrfrist ausgehen?

Kommt auf deine juristische Vorbildung an, oder auf deinen Anwalt ;)

kAot
11.01.2016, 21:09
das man in so einem Fall nicht am Anwalt sparen wird, ist klar! =)

kannst und magst du mir noch etwas Konkretes sagen/empfehlen oder verstehe ich den ;) falsch???

raul
11.01.2016, 21:12
Also gleich mal vorweg. Der aktuelle Vermieter hat eigentlich keine Chance dem Mieter zu kündigen. Er hat keinen Eigenbedarf, und eine ordentliche Kündigung ist nahezu unmöglich. Also außerordentlich, für welche er aber auch einen Grund haben muss, wie z.B. ausbleibende Mietzahlungen, gewerbliche Nutzung der Wohnung etc. Der Mieter muss sich also was zu schulden kommen lassen!!!

Bei der Eigenbedarfskündigung wird im Streitfall, und den muss man ja als worst-case betrachten, das Gericht die berechtigten Interessen des Mieters und des Eigentümers gegeneinander abwägen. Hat der Eigentümer selbst eine entsprechende Wohnung, oder möchte ein Mitglied der Familie unterbringen, welches aber auch aktuell schon eine Wohnung hat, und auf der anderen Seite sitz der Mieter mit Frau und kleinem Kind in der Wohnung und wird so schnell nichts gleichwertiges finden, dann siehst schlecht für den Eigentümer aus! Aber das Ganze steht und fällt mit der jeweiligen Situation…und dann dem entscheidenden Richter!

Daher wäre die sicherste Variante wirklich vorher mit dem Mieter zu sprechen und sich bereits zu einigen, z.B. in dem der Mieter bereits jetzt eine Kündigung zum gewünschten Termin ausspricht! Ich würde mich nicht auf das Thema Eigenbedarf anmelden einlassen. Selbst bei Wohnungsmietern die die Bude vergammeln lassen und keine Miete zahlen können Gerichtsverfahren sich um die 12 Monate hinziehen….und wenn man Pech hat wird der Mieter dann seitens der Stadt in die Wohnung "eingewiesen" weil die Stadt ihm keinen Ersatz anbieten kann. Einziger Vorteil, die Stadt muss dann die Miete zahlen =(

Und egal wie uns was du machst, mach es mit Anwalt, damit alles sauber ist!

raul
11.01.2016, 21:17
…kurzer Nachtrag. Geh davon aus, dass der Mieter keine Schönheitsreparaturen mehr ausführen muss. Die meisten Altverträge sind diesbezüglich nicht mehr wirksam. Kannst also im Zweifel noch ein paar Euros für die Herrichtung der Bude einplanen!

Smoke
11.01.2016, 21:19
alles klar, Danke :gut: also kann ich erstmal von mind. 3 Jahren Sperrfrist ausgehen?
Eben nicht. Das ist der Sonderfall des 577a BGB.
Ansonsten gelten die normalen, nach Mietzeit gestaffelten Fristen.
Ich habe in vielen Jahren und unzähligen Eigenbedarfskündigungen erst einen einzigen Prozess verloren und zwar wegen einer schweren Erkrankung der Mieterin.
Meistens kommt es nicht zu gerichtlichen Verfahren, weil es eben kaum Abwehrmöglichkeiten gibt.

raul
11.01.2016, 21:28
…genau deshalb machst ja auch Sinn vorher mit dem Mieter zu sprechen. Da weiss man schon wo der Wind herweht! Wenn der schon komplett blockt, könnte es ja sein, dass er es zum Prozess kommen lässt. Ich hätte dann keine Lust ne Wohnung zu kaufen, dabei zwar zu wissen, dass ich den Prozess wahrscheinlich gewinnen werde, aber erst hab ich eben mal nen Prozess am Hals!

sausapia
11.01.2016, 21:29
Thomas,
hier ist alles schon geschrieben. Je nach Mieter kann es länger dauern und nervenaufreibend sein.

Ich hatte als Mieter pensonierte Lehrer. Das war hardcore und dauerte trotz hieb- und stichfesten Eigendbedarfs und einem exzellenten Anwalts über drei Jahre. :motz:

raul
11.01.2016, 21:32
…es gibt keine schlimmeren Mieter als LEHRER….die wissen alles besser und haben auch noch viel Zeit lange Briefe zu schreiben etc.:bgdev:

MattR
11.01.2016, 21:33
…es gibt keine schlimmeren Mieter als LEHRER….die wissen alles besser und haben auch noch viel Zeit lange Briefe zu schreiben etc.:bgdev:

Juristen.

raul
11.01.2016, 21:36
…nee, die meisten kennen halt ihre Rechte aber auch Pflichten, und ich hab die Erfahrung gemacht, dass man mit denen zumeist sehr gut reden kann! Bin aber auch schon einige Jahre aus dem Wohnungsbereich raus…vielleicht sind die penetranter geworden;)

ehemaliges mitglied
11.01.2016, 21:36
…es gibt keine schlimmeren Mieter als LEHRER….die wissen alles besser und haben auch noch viel Zeit lange Briefe zu schreiben etc.:bgdev:

Frührentner!

Mal im Ernst; warum spricht ihr nicht erst einmal mit dem Mieter? Vielleicht hat er mit dem Auszug und der Anerkennung der Eigenbedarfskündigung kein Problem. Warum immer gleich vom Schlimmsten ausgehen? Muss irgendwie an unserer Mentalität liegen.

kAot
11.01.2016, 21:37
Danke!

"...Aufgrund der Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013 gilt in Berlin nun für alle Bezirke seit dem 1. Oktober 2013 eine Sperrfrist von zehn Jahren.
Beispiel: Anmietung einer Wohnung zum 1. Juni 2005, Umwandlung in Wohnungseigentum am 1. Juni 2009, erster Verkauf der Eigentumswohnung (Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch) am 1. Juni 2010: Die Kündigung ist erstmals am (nicht zum!) 1. Juni 2020 möglich, egal, wie viele weitere Eigentümerwechsel bis dahin stattgefunden haben."

Quelle: http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/verkauf-einer-eigentumswohnung-und-beginn-der-kuendigungssperrfrist-gemaess-577-a-bgb.html

ich miete die Wohnung in einer 10-Parteien-Einheit seit 2008,
die Eigentümerin wohnt selbst in einer Partei,
3 Parteien stehen leer,
eine Partei ist schon seit vor 2008 an eine andere Eigentürmerin verkauft, die selbst dort wohnt,
die 3 leer stehenden Einheiten sollen wohl (teilweise) verkauft werden,
eine bewohnte Einheit wurde innerhalb der letzten 2 Jahre verkauft, die Mieterin zahlt nun an jmd. anderen...
ich zahle unverändert an die Eigentümerin (>70 Jahre, glaub kinderlos, pflegebedürftig)...
ob sämtliche Einheiten in Wohneigentum umgewandet wurden oder vlt. schon immer waren? weiß ich nicht...
habe selbst mal über den Kauf nachgedacht aber nichts Konkretes angefragt...

was ich jetzt so recherchiert habe, bin ich rel. entspannt, dass wenn die Whg., die ich momentan miete, verkauft wird, ich nicht plötzlich ausziehen muss...

wie schon jmd. in dem Thread geschrieben hat, ist ein Gespräch mit dem Mieter sicher sinnvoll... wenn mir ein potentieller neuer Eigentümer seinen Eigenbedarf schildert und mir eine entsprechend geeignete Whg. besorgt und den Umzug bezahlt, würde ich eventl. auch kurzfristig ausziehen,...
andernfalls würde ich das aber auch mit Anwalthilfe maximal in die Länge ziehen, wenn ich mich schlecht behandelt fühle, schließlich weiß ein Käufer ja, ob eine Immobilie vermietet ist oder nicht... da gilt für mich: vermietet kauft man wegen Rendite und für Eigennutzung kauft man unvermietet...

raul
11.01.2016, 21:38
…sind das nicht DIE, DIE eher am Fenster hängen und jede kleine Verfehlung der Nachbarn rügen, oder gleich anschwärzen:op:

raul
11.01.2016, 21:39
So jetzt isst genug…ich mach mich hier bei diversen Bevölkerungsgruppen unbeliebt :weg:

sausapia
11.01.2016, 21:40
Ich hatte die doppelte Dröhnung: frühpensionierte Lehrer :motz:
Mit RA´s kann man noch verhandeln, aber Lehrer..... Diese haben (als Beamte) nie Konflikte austragen müssen. Darüber hinaus haben sie "dummen" Schülern etwas beigebracht, so dass diese das Gefühl haben, sie wissen alles besser...

Son Goku
11.01.2016, 22:46
Herzlichen Dank an alle für die schnelle Hilfe :verneig:

Mein kleiner Bruder studiert und bewohnt aktuell eine Mietwohnung. Jener will die Eigentumswohnung kaufen, allerdings zunächst mit Rückendeckung von meinem Paps. Sorry, dass ich mich da nicht gleich klar ausgedrückt hab'.

Demnach dürfte zumindest der Stand für eine Eigenbedarfskündigung gegeben sein, richtig?
Verstanden hab' ich, dass wir uns um den Mieter kümmern müssen und nicht der Verkäufer.
Ich besorge mir am besten erstmal eine Abschrift vom aktuellen Mietvertrag und hole mir dann eine erste Einschätzung vom Fachjuristen. Anschließend gehe ich nochmal auf dem Mieter zu und schaue mal, wohin die Reise geht.

Nochmals vielen Dank für die Mühe:verneig:

Son Goku
11.01.2016, 22:57
…genau deshalb machst ja auch Sinn vorher mit dem Mieter zu sprechen. Da weiss man schon wo der Wind herweht! Wenn der schon komplett blockt, könnte es ja sein, dass er es zum Prozess kommen lässt. Ich hätte dann keine Lust ne Wohnung zu kaufen, dabei zwar zu wissen, dass ich den Prozess wahrscheinlich gewinnen werde, aber erst hab ich eben mal nen Prozess am Hals!

Der erste Smalltalk mit dem Mieter bei der Besichtigung war zwar nicht allzu konkret, hat aber schonmal so ein G'schmäkle hinterlassen.?( Ich trage daher zunächst, wie schon geschrieben, ein paar Infos zusammen und suche dann nochmal ein intensiveres Gespräch. Das scheint mir hier der passende Weg zu sein. Wenn die Sache garnicht mehr schmecken will, dann lassen wir's halt:ka:

Son Goku
11.01.2016, 23:00
Je nach Mieter kann es länger dauern und nervenaufreibend sein.

Wenn der ganze Vorgang ein bissl Arbeit mitbringt, dann sei's drum, sofern die Größenordnung absehbar ist.

sausapia
11.01.2016, 23:17
Ich hatte eine gute Rechtsschutzversicherung, aber der Papierkrieg und das Wechselbad der Gefühle war schon heftig.

Son Goku
11.01.2016, 23:33
Na ja, das kann ich nachvollziehen. Ich hab' einen Mieter, den man hin und wieder an seine Zahlungspflicht erinnern muss. Das's nicht allzu schön=(

Jockl
12.01.2016, 05:53
Der erste Smalltalk mit dem Mieter bei der Besichtigung war zwar nicht allzu konkret, hat aber schonmal so ein G'schmäkle hinterlassen.?( Ich trage daher zunächst, wie schon geschrieben, ein paar Infos zusammen und suche dann nochmal ein intensiveres Gespräch. Das scheint mir hier der passende Weg zu sein. Wenn die Sache garnicht mehr schmecken will, dann lassen wir's halt:ka:

Ich würde das Mieterverhalten auch nicht überbewerten. Falls Du nicht der einzige Interessent bist führt der vielleicht schon zum x ten Mal ein ungewolltes Gespräch mit unbekannten Leuten, wann er denn endlich ausziehen möchte - dann kann ich mir auch bei netten Zeitgenossen vorstellen dass man kurz angebunden ist. Auch wenn man weiss was los ist.

Meine vorherige Eigentumswohnung war in einem Haus in dem zwei andere Wohnungen in der Zwangsversteigerung waren. Mir begegneten wiederholt fremde Leute im meinem Treppenhaus und Garten, quasi den Zollstollstock gezückt, als wäre eine Versteigerungsankündigung eine Einladung zur freien Besichtigung. Bei denen habe ich als potentieller WEG Miteigentümer auch bleibenden Eindruck hinterlassen.

ehemaliges mitglied
12.01.2016, 07:00
Na ja, das kann ich nachvollziehen. Ich hab' einen Mieter, den man hin und wieder an seine Zahlungspflicht erinnern muss. Das's nicht allzu schön=(
Wenn die Miete dann kommt, ist das ja noch zu verschmerzen, wenn auch ärgerlich. Andere Vermieter leiden da viel mehr.

paddy
12.01.2016, 07:29
Na ja, das kann ich nachvollziehen. Ich hab' einen Mieter, den man hin und wieder an seine Zahlungspflicht erinnern muss. Das's nicht allzu schön=(
Schleppende Mietzahlung ist ggf. ein Kündigungsgrund.

Edmundo
12.01.2016, 07:44
Ich würde das Mieterverhalten auch nicht überbewerten. Falls Du nicht der einzige Interessent bist führt der vielleicht schon zum x ten Mal ein ungewolltes Gespräch mit unbekannten Leuten, wann er denn endlich ausziehen möchte - dann kann ich mir auch bei netten Zeitgenossen vorstellen dass man kurz angebunden ist. Auch wenn man weiss was los ist.
Man kann sich auch vorstellen, dass er bestimmt keine Lust hat, auszuziehen, sich in der Wohnung vielleicht sehr wohl fühlt. Vielleicht gibt es auch in der Stadt gerade keine gleichwertige Wohnung und er müsste sich da verschlechtern, müsste eine höhere Miete zahlen und/oder ggf. auch noch Provision. Meistens kann man mit einem Angebot einer Zahlung bei einem früheren Auszug das beschleunigen, d.h. keine Konfrontation - dann zieht sich der Nervenkrieg ewig hin - sondern eher Verständnis und Entgegenkommen. Vielleicht auch eine "Taktik", um zum Ziel zu kommen.

MacLeon
12.01.2016, 07:55
So ein Umzug ist ja auch nicht ganz unaufwändig für den Mieter. Er muss eine neue Wohnung finden, diese herrichten, seinen Hausrat in die neue Wohnung bringen, neuen Hausrat anschaffen, zu den Behörden rennen und zahlt am Ende wahrscheinlich auch noch mehr. Das sind Wochen von Aufwand und tausende Euro. Ehrlich gesagt würde ich mir das als Mieter freiwillig auch nicht antun.

kAot
12.01.2016, 09:11
So ein Umzug ist ja auch nicht ganz unaufwändig für den Mieter. Er muss eine neue Wohnung finden, diese herrichten, seinen Hausrat in die neue Wohnung bringen, neuen Hausrat anschaffen, zu den Behörden rennen und zahlt am Ende wahrscheinlich auch noch mehr. Das sind Wochen von Aufwand und tausende Euro. Ehrlich gesagt würde ich mir das als Mieter freiwillig auch nicht antun.

:gut:

Son Goku
12.01.2016, 09:56
Da hast' schon recht. Daher zunächst das Gesprächsgesuch. Mal sehen, ob man ihn da unterstützen kann. Auf ein paar Monate kommt's im Grunde nicht an.

MacLeon
12.01.2016, 10:46
Mein Vorgehen wäre, dass ich mich über meine rechtliche Lage sehr gut informieren würde. Wenn ich dann mit Sicherheit wüsste, dass ich den Mieter regulär frühestens zu einem bestimmten, späten Zeitpunkt rausbekomme, würde ich ihm einen Anreiz bieten, wenn er die Wohnung zu einem wesentlich früheren Datum räumt. Der Anreiz könnte ein Teil der gesparten Miete Deines Bruders jetziger Wohnung sein.

Son Goku
12.01.2016, 11:12
Ja, schon recht.
Eine ernsthafte Mietersparnis gibt's ja eigentlich nicht, weil die Wohnung ja in der Zeit einen Mietertrag in ähnlicher Höhe bringt. Die Miete, die mein Bruder monatlich ausgibt, nimmt er ja mit der ETW ein. Wir groß die Spanne zwischen den beiden Beträgen tatsächlich ist, kann der Steuerberater im Detail ermitteln.

ehemaliges mitglied
12.01.2016, 12:49
Vorsichtig gefragt: Worin besteht der Eigenbedarf? Nur darin, in der eigenen Wohnung leben zu wollen? Wenn er am dauerhaften Wohnort bereits eine Wohnung hat, sehe ich nicht den Bedarf. Ehrlich gesagt sehe ich das so wie kAot: Wer für sich selbst kauft, sollte ein leerstehendes Objekt kaufen ... oder sich zumindest mit dem Mieter einvernehmlich einigen!

Für viele Menschen ist die Wohnung nicht nur eine Unterkunft, sondern weit mehr. Da spielen auch nicht nur finanzielle Aspekte eine Rolle. Und Ersatz ist derzeit beim oftmals knappen Wohnraum auch alles andere als leicht zu bekommen und nicht jeder kann sich eine eigene Wohnung kaufen ... es gibt genügend Menschen, für die selbst ein Umzug ein massives finanzielles Problem darstellt ... daran sollte man ggf. auch einen Gedanken verschwenden und nicht nur an die eigenen rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten denken. Aber mir ist schon klar, dass ich in diesem Forum mit meiner Meinung ziemlich einsam stehe ...

raul
12.01.2016, 12:57
:gut:

Ich würde aus den schon von mir genannten Gründen auch immer eine leere Wohnung kaufen, außer es ist halt nur Kapitalanlage. Die von Dir gebrachten Argumente werden im Zweifel den Mieter genau dazu bringen alles mögliche zu tun um in der Wohnung bleiben zu können, oder zumindest so lange wie möglich...das muß eben nicht nur Kalkül sein, sondern kann auch aus der Not geboren werden.

Idee hierzu, wenn der Bruder eine ähnliche Wohnung hat, könnte man ja ggf. "tauschen". Da muss aber auch der Vermieter des Bruders mitspielen.

NicoH
12.01.2016, 13:03
Nun, Thomas hat nach der Rechtslage gefragt und nicht nach Lebenshilfe.

ehemaliges mitglied
12.01.2016, 13:22
Nun, Thomas hat nach der Rechtslage gefragt und nicht nach Lebenshilfe.

Verzeihung, dass ich es gewagt habe, meine Meinung zu sagen ... schon klar, dass es hier weltfremd ist, nicht alles nach rein rechtlichen Aspekten zu sehen. Bin schon raus hier ... :weg:

X-E-L-O-R
12.01.2016, 13:27
Ist doch alles gut, entspannt euch!
Dass das Thema Eigenbedarf u.U. nicht ganz emotionslos diskutiert wird, zumal vor den genannten Hintergründen, dürfte dem TS klar gewesen sein.

paddy
12.01.2016, 13:44
Vorsichtig gefragt: Worin besteht der Eigenbedarf? Nur darin, in der eigenen Wohnung leben zu wollen? Wenn er am dauerhaften Wohnort bereits eine Wohnung hat, sehe ich nicht den Bedarf. Ehrlich gesagt sehe ich das so wie kAot: Wer für sich selbst kauft, sollte ein leerstehendes Objekt kaufen ... oder sich zumindest mit dem Mieter einvernehmlich einigen!

Für viele Menschen ist die Wohnung nicht nur eine Unterkunft, sondern weit mehr. Da spielen auch nicht nur finanzielle Aspekte eine Rolle. Und Ersatz ist derzeit beim oftmals knappen Wohnraum auch alles andere als leicht zu bekommen und nicht jeder kann sich eine eigene Wohnung kaufen ... es gibt genügend Menschen, für die selbst ein Umzug ein massives finanzielles Problem darstellt ... daran sollte man ggf. auch einen Gedanken verschwenden und nicht nur an die eigenen rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten denken. Aber mir ist schon klar, dass ich in diesem Forum mit meiner Meinung ziemlich einsam stehe ...
Du musst ja auch keinen Bedarf sehen, wichtig ist, dass der Gesetzgeber das so sieht. Und wenn jemand von einer Miet- in seine Eigentumswohnung wo auch immer ziehen will, dann ist das Eigenbedarf.

Wer mit Wohnkosten ein massives finanzielles Problem hat, muss stattliche Hilfen beantragen. Es ist nicht Aufgabe von Privateigentümern Wohnraum sozial zu fördern, das ist Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Dass die dieser Aufgabe aktuell wenig bis gar nicht entgegen kommen, steht auf einem anderen Blatt.

Im Übrigen kenne ich keinen Mieter, der sich umgekehrt für die finanzielle Situation seines Vermieters interessiert. Wieso also sollte es umgekehrt so sein.

Ich kann das gebetsmühlenartige Gejauner auch nicht nachvollziehen, keiner kennt hier beide Seiten. Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, der unter Einhaltung gültiger Gesetze eben auch gekündigt werden kann. Sonst wärs ein Dauernutzungsvertrag.

Herman
12.01.2016, 14:10
... Aber mir ist schon klar, dass ich in diesem Forum mit meiner Meinung ziemlich einsam stehe ...

Bin mit dabei =)



... Im Übrigen kenne ich keinen Mieter, der sich umgekehrt für die finanzielle Situation seines Vermieters interessiert. ...

Ich würde mich dafür interessieren!
Wenn die Stierlaus den Bach runtergeht und die Bank mit der Zange kommt, könnte sich beim Mieter auch etwas an der vergangenen Situation ändern.





Was ist denn an DER Wohnung so toll Thomas?
Vielleicht ist es ja kein schlechter Tipp eine leere Wohnung zu kaufen um anschließend selbst/Familie darin zu wohnen?


Alles Gute!
Johann

raul
12.01.2016, 15:05
Nun, wie bekannt sind "Recht" haben und "Recht" bekommen nicht immer unbedingt deckungsgleich. Weiter ging es darum aufzuzeigen aus welchen Gründen ein Mieter sich ggf. quer stellen könnte. Es schadet im allgemeinen nicht, sich in die Situation der anderen Seite zu versetzen, um diese besser zu verstehen, aber auch um deren Handeln vorhersehen und entsprechend selbst handeln zu können. Darüber hinaus ist es meistens der bessere Weg, mit fundiertem rechtlichen Hintergrund in Gespräche zu gehen, und zu versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden!

All das hat wenig mit "Lebenshilfe" oder sozialer Unterstützung von Mietern zu tun, sondern hilft die eigene Position realistischer einschätzen zu können. Wenn ich dies getan habe kann ich für mich entscheiden, ob ich meine Rechtsposition durchsetzen möchte, oder ob es ggf. für ALLE Beteiligten besser ist mich nach Alternativen umzuschauen.

Smoke
12.01.2016, 15:19
Vielleicht ist es ja kein schlechter Tipp eine leere Wohnung zu kaufen um anschließend selbst/Familie darin zu wohnen?
Leere Wohnungen sind halt deutlich seltener als vermietete.

Das Grundgesetz schützt das Eigentum. Wie ich finde zu Recht.
Also habe ich als Eigentümer das Recht meine Wohnung, oder eine meiner Wohnungen selbst zu nutzen; gleich wo und gleich wie und gleich ob für mich oder Angehörige.
Die Eigenbedarfskündigung ist das Instrument. Es berücksichtigt bis zu einem gewissen Maß auch die - nicht grundgesetzlich geschützten - Interessen des Mieters.
Entsprechend ist hier das Recht mehr auf seiten des Eigentümers und Vermieters. Wie schon gesagt: Meiner Meinung nach zu Recht. So hat der Vermieter doch ohnehin schon die ganz überwiegenden Risiken zu tragen und auch die Investition getätigt.
Wer mit dieser Situation nicht zu Recht kommt muss selbst kaufen oder eben staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Herman
12.01.2016, 15:32
... Das Grundgesetz schützt das Eigentum. Wie ich finde zu Recht. ...

Das steht ja völlig zurecht außer Frage.
Ebenso, wie Eigentum verpflichtet Art.14 GG

Ich habe die "Anfrage" und Diskussion hier aber anders verstanden.

Was nichts macht =)

Grüße,
Johann

max mustermann
12.01.2016, 15:51
Mich hat mal eine Mieterin angerufen und mir erläutert, dass sie ab heute keine Miete mehr bezahlen wird und noch genau 11 Monate in der Wohnung bleibt, ohne einen Cent zu bezahlen, so lange nämlich würde es dauern, bis die Wohnung gerichtlich geräumt wird.

Was soll ich sagen, die beste hatte recht! :jump:

Der Trampel kostete mich rund 12k und bin heute noch heilfroh, dass die in der Zwischenzeit niemand geschwängert hat.


Mich jucken jegliche Anliegen meiner Mieter genau NULL! :bgdev:

Herman
12.01.2016, 15:55
Mich jucken jegliche Anliegen meiner Vermieter genau NULL! :bgdev:

Huch! Jetzt hab ich kurz gedacht Du bis Thomas neuer Mieter :verneig:

max mustermann
12.01.2016, 16:01
Alter Fälscher....:op:

Son Goku
12.01.2016, 16:03
Im Ursprung habe ich mit der Thread-Eröffnung rechtliche Aspekte in dieser Sache erfahren wollen und nun auch erfahren.
Wohlweislich, damit ggf. auch Diskussionen auszulösen. Warum nicht? Es gibt zu jedem Thema in jede Richtung Hardliner und viele, die sich irgendwo dazwischen bewegen. Also irgendwie zwischen Donald Trump und Mutter Theresa. Jeder möge bitte gerne seinen Standpunkt dazu beitragen und ich für meinen Teil darf daraus die Essenzen ziehen, die mir für mich am sinnvollsten erscheinen.
Natürlich sehe ich die Sache rein geschäftlich, das steht außer Frage, aber mit der gewissen Grundaufrichtigkeit, die mir persönlich zu Eigen ist. Daher überlese ich auch Beiträge, die der eine oder andere als polemisch bezeichnen würde, keineswegs.
Insbesondere der Aspekt, zu versuchen, sich gedanklich in die mögliche Situation des Mieters zu versetzen, hat mittlerweile einen nicht unerheblichen Einfluss auf meine Strategieentwicklung genommen. Ich werd' daran zwar noch ein bissl feilen, bin mir aber schon ziemlich sicher, wie ich es anpacken werde.

Vielen Dank an alle für Eure Mithilfe :dr:

Son Goku
12.01.2016, 16:06
Mich jucken jegliche Anliegen meiner Vermieter genau NULL! :bgdev:

Huch! Jetzt hab ich kurz gedacht Du bis Thomas neuer Mieter :verneig:


Der bringt ja Blüten in Umlauf :kriese:

max mustermann
12.01.2016, 16:22
Genau. Wie ein Weib! :rofl:

Vanessa
12.01.2016, 16:23
...

Der Trampel kostete mich rund 12k und bin heute noch heilfroh, dass ich die in der Zwischenzeit nicht geschwängert habe.




Find ich nicht nett, daß Du von Deiner Freundin Miete verlangst und wie Du über sie sprichst.... :weg:

Herman
12.01.2016, 16:26
Genau. Wie ein Weib! :rofl:

:lipstick:



:rofl:

kAot
12.01.2016, 19:03
Im Ursprung habe ich mit der Thread-Eröffnung rechtliche Aspekte in dieser Sache erfahren wollen und nun auch erfahren.
Wohlweislich, damit ggf. auch Diskussionen auszulösen. Warum nicht? Es gibt zu jedem Thema in jede Richtung Hardliner und viele, die sich irgendwo dazwischen bewegen. Also irgendwie zwischen Donald Trump und Mutter Theresa. Jeder möge bitte gerne seinen Standpunkt dazu beitragen und ich für meinen Teil darf daraus die Essenzen ziehen, die mir für mich am sinnvollsten erscheinen.
Natürlich sehe ich die Sache rein geschäftlich, das steht außer Frage, aber mit der gewissen Grundaufrichtigkeit, die mir persönlich zu Eigen ist. Daher überlese ich auch Beiträge, die der eine oder andere als polemisch bezeichnen würde, keineswegs.
Insbesondere der Aspekt, zu versuchen, sich gedanklich in die mögliche Situation des Mieters zu versetzen, hat mittlerweile einen nicht unerheblichen Einfluss auf meine Strategieentwicklung genommen. Ich werd' daran zwar noch ein bissl feilen, bin mir aber schon ziemlich sicher, wie ich es anpacken werde.

Vielen Dank an alle für Eure Mithilfe :dr:

:gut:

raul
12.01.2016, 21:34
:gut:


..da schließe ich mich an:gut: