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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schadenmeldung KFZ-Versicherung - eine Erfahrung und eine Frage



pemi
23.02.2016, 21:49
Hallo Zusammen,

meiner Mitfahrerin ist ein kleines Malheur passiert, sie ist einem kleinen Wagen hinten drauf "gefahren". Allerdings unter Schrittgeschwindigkeit, weil sie bei grün losgefahren ist - der vor ihr brauchte aber leider etwas länger :D Nun habe ich pflichtbewusst den "Schaden" bei meiner Versicherung gemeldet, der "Unfall" wurde auf Wunsch des Geschädigten auch per Polizei aufgenommen. Meine Mitfahrerin wusste die Versicherung nicht, deshalb hat der Geschädigte nur meine Privatadresse. Ich konnte heute meiner Versicherung nun alle fehlenden Angaben zur Schadenmeldung geben. Bisher habe ich keine Post des Geschädigten erhalten - es war auch nichts dran, aber man weiß ja nie.

Nun meine Erfahrung: Die Dame an der Verkicherungshotline meinte, sie habe nun alle Angaben und würde nun den Geschädigten kontaktieren. Ich fragte warum, er meldet sich doch sicher, warum "schlafende Hunde wecken".
Sie: Sie haben uns ja en Schaden gemeldet.
Ich: Weil es meine Pflicht ist laut Vertrag.
Sie: Ja, deshalb wenden wir uns nun an den Geschädigten:
Ich: Warum?
Sie: Weil es immer so gemacht wird.
Ich: Mit welcher Begründung?
Sie: Um seine Version zu hören.
Ich: Vertrauen Sie mir als Kunde nicht? Außerdem gibt es ein Polizeikontroll.
Sie: Doch, aber wir machen das immer so. Polizeikontrolle fordern wir nicht an.
Ich: Wo steht, dass Sie den Geschädigten kontaktieren müssen?
Sie: Das weiß ich nicht, da müssen Sie die Vertragsabteilung kontaktieren.
Ich: Gerne, bis dahin möchte ich nicht, dass Sie den Geschädigten kontaktieren.
Sie: Ich kann die Meldung auch schließen, dann regulieren Sie den Fall.
Ich: Nein, ich musste melden und wir warten nun ab.
Sie: Wenn Sie meinen ...

usw.

Ich weiß immer noch nicht, warum meine Versicherung als mein Vertreter ohne Meldung der Gegenpartei diese ansprechen will, einen bisher nicht gemeldeten Schaden regulieren zu wollen. Er hat meine Adresse, wenn was ist, wird er sich bei mir melden.

Vielleicht kann mir jemand helfen?

Danke :)

p.

natas78
23.02.2016, 22:02
Verstehe dich nicht ganz.
Der Versicherung wurde ein "möglicher" Schaden gemeldet, den sie jetzt versucht zu regulieren. Dabei ist es doch unerheblich wer den Schaden meldet. Der einzige, der hier schlafende Hunde geweckt hat, bist du.

pemi
23.02.2016, 22:06
wieso ich? laut meiner Versicherung muss ich ihr den Schaden innerhalb von sieben Tagen melden. Dem bin ich nachgekommen.

PCS
23.02.2016, 22:07
Und damit geht alles seinen Gang. Ich verstehe da Dein Problem ebenfalls nicht. :ka:

natas78
23.02.2016, 22:08
Aber du weißt doch selbst noch nicht, ob es einen Schaden gibt. Der andere Fahrer wollte sich doch bei dir melden, falls er einen Schaden feststellen kann. Deshalb kannst du doch noch keinen Schaden melden, da es ihn vielleicht gar nicht gibt.

hugo
23.02.2016, 22:13
Soll deine Versicherung den deine Schadensmeldung nicht beachten und unbearbeitet ins Archiv legen?
Du hast doch einen Schaden gemeldet,also ist deine Versicherung in der Pflicht.
Verstehe deine Denke nicht.Wenn der Geschädigte keine Forderungen stellt muss deine Versicherung auch nichts zahlen.
Mit deiner Meldung hast du sie jedoch aufgefordert aktiv zu werden.Du hast Fristen eingehalten und deine Versicherung muss ebenso Fristen einhalten.
Mal Abwarten ob was kommt ist ja wohl keine Lösung ....

ehemaliges mitglied
24.02.2016, 04:13
Wenn Du die Versicherungsgesellschaft waerest, wuesstest Du doch auch gerne, was auf Dich zukommt. Immerhin geht es hier um das Geld der Versicherungsnehmer, also irgendwie auch um Deine Kohle (Versicherungsbeitraege). Vielleicht ist der Geschaedigte auf einer Dienstreise oder hat den Wagen zur Schadenaufnahme in der Werkstatt abgegeben und wartet nun auf das Resultat. Was, wenn der Geschaedigte behauptet, beim Aufprall waere die Ming-Vase aus der 3. Dynastie im Kofferraum zerbrochen? Darueber hinaus hast Du ja auch die Moeglichkeit, nachdem die Versicherung den Schaden reguliert hat, ihr diese Kosten zu erstatten, damit Dein SFR unberuehrt bleibt.

Vanessa
24.02.2016, 10:01
Man darf auch nicht vergessen: Bei VK (was zu erfragen ist) zahlen beide VErsicherungen aufgrund des Teilungsabkommens....

paddy
24.02.2016, 10:03
.... Was, wenn der Geschaedigte behauptet, beim Aufprall waere die Ming-Vase aus der 3. Dynastie im Kofferraum zerbrochen? ....
Dann war sie nicht richtig gesichert. ;)

PIMP
24.02.2016, 11:48
Die Versicherung will den Geschädigten immer kontaktieren, damit dieser nicht zum unabhängigen Gutachter und einem Rechtsanwalt geht. So kann der Geschädigte dann einfach "verarztet" werden, indem man ihn in eine Vertragswerkstatt der Versicherung lotst. Die Versicherung spart so einen Haufen Geld auf Kosten des Geschädigten, dessen weitere Ansprüche auf der Strecke bleiben - mangels rechtlichem Beistand.

bernie1978
24.02.2016, 11:56
Hatte der Vordermann denn einen sichtbaren Schaden? Nur so aus Interesse. Und um welche Autos handelt es sich hier?

ehemaliges mitglied
24.02.2016, 12:01
Man darf auch nicht vergessen: Bei VK (was zu erfragen ist) zahlen beide VErsicherungen aufgrund des Teilungsabkommens....

Ähm, sorry, kann sein, dass ich (liege derzeit mit Fieber flach) geistig eingeschränkt bin ... aber: Wenn ich an der Ampel stehe, es wird grün und mir fährt jemand hinten drauf, weil ich nicht "schnell genug" bin, soll meine Vollkasko da einen Teil zahlen? Ich wüßte nicht, wieso!

ehemaliges mitglied
24.02.2016, 12:07
Hatte der Vordermann denn einen sichtbaren Schaden? Nur so aus Interesse. Und um welche Autos handelt es sich hier?

Kleine Geschwindigkeiten und "nichts sichtbar" sind leider keine Garantie ... spreche aus leidvoller Erfahrung in der Familie, wo ein "Parkrempler" nachträglich fast 2k Kosten verursacht hat ... und weil man ja nix sah, ließ man es ohne Adressaustausch / Unfallaufnahme auf sich beruhen ... teurer Fehler ... =(

kAot
24.02.2016, 12:30
Kleine Geschwindigkeiten und "nichts sichtbar" sind leider keine Garantie ... spreche aus leidvoller Erfahrung in der Familie, wo ein "Parkrempler" nachträglich fast 2k Kosten verursacht hat ... und weil man ja nix sah, ließ man es ohne Adressaustausch / Unfallaufnahme auf sich beruhen ... teurer Fehler ... =(

:gut:
da die modernen Autos immer bessere Fahrgastzellen haben, absorbiert der Rest eben entsprechend die Energie, wodurch es auch bei geringen Geschwindigkeiten nicht unerheblich verdeckte Schäden geben kann...

darum als Geschädigter immer zum Anwalt, der die eigenen Interessen vertritt und zum Gutachter eigener Wahl...

Vanessa
24.02.2016, 12:37
Ähm, sorry, kann sein, dass ich (liege derzeit mit Fieber flach) geistig eingeschränkt bin ... aber: Wenn ich an der Ampel stehe, es wird grün und mir fährt jemand hinten drauf, weil ich nicht "schnell genug" bin, soll meine Vollkasko da einen Teil zahlen? Ich wüßte nicht, wieso!

Is halt so- Du hast dadurch keinen Nachteil, aber Deine Versicherung zahlt mit.

ehemaliges mitglied
24.02.2016, 13:50
Is halt so- Du hast dadurch keinen Nachteil, aber Deine Versicherung zahlt mit.

War mir nicht klar ... hatte tatsächlich noch nie einen Feindkontakt ... und lege auch keinen Wert drauf ...

alphie
24.02.2016, 14:30
Am Ort des Geschehens wurden alle notwendigen Daten ausgetauscht.
Ein Schaden, und damit auch die Meldepflicht des VN, sind erst dann gegeben, wenn der Unfallgegner einen Schaden gegenüber dem Versicherungsnehmer oder der Versicherung, falls er die Daten hat, geltend macht.

Ich verstehe auch nicht warum Du, quasi im "vorauseilenden Gehorsam, und, wie du schreibst, "ohne Meldung der Gegenpartei", einen "Schaden" gemeldet hast?!

pemi
24.02.2016, 18:39
@alphie: Weil ein Unfall immer unverzüglich gemeldet werden muss, laut Versicherungsunterlagen. Da die Polizei gerufen wurde, ist es sogar ein "offizieller" Auffahrunfall - deshalb. Aber: Genau wegen Deiner Anmerkung verstehe ich die Kommentare und meine Versicherung nicht ... Es ist kein Schaden bisher bei mir eingegangen, warum sollte sich jemand bei dem anderen melden? Es ändert doch den Sachverhalt nicht. Und wenn es nach Dir geht und ich es erst hätte melden müssen, wenn ich emine Rechnung über einen Schaden bekomme - ist es doch das gleiche was ich von der Versicherung erwarte: erst tätig zu werden, wenn wir wissen, ob es überhaupt einen Schaden gibt.


@bernie1978: Japaner Kleinwagen, kein sichtbarer Unfall und wirklich (!) ... Da wäre ein Tritt fester gewesen.

avernas
24.02.2016, 19:04
@bernie1978: Japaner Kleinwagen, kein sichtbarer Unfall und wirklich (!) ... Da wäre ein Tritt fester gewesen.

Täusch dich mal nicht;)

Ich habe mal beim Rückwärtsfahren/rollen im Leerlauf !!! einen 18 Jahre alten Karren(Opel Astra) berührt,da war auch gar nichts zu sehen.

1.400,-€ hat meine Versicherung überwiesen,das war der ganze Schrott nicht mehr wert:wall: