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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerfrage: Homeoffice vs. Firmenwagen



MacLeon
14.03.2016, 17:42
Ich habe eine kurze Frage an unsere Steuerexperten.

Wenn ich als Angestellter einen Firmenwagen habe und regelmäßig Homeoffice machen würde, änderte sich dann die Besteuerung des Firmenwagens? Ich denke dabei einerseits an die entfernungsabhängige Besteuerung (0,3 % pro Entfernungskilometer), andererseits an die Werbungskosten. Meine Befürchtung ist, dass durch regelmäßiges Homeoffice die Werbungskosten wegfallen, aber die entfernungsabhängige Besteuerung bleibt, d.h. es am Ende teurer wird als wenn man ins Büro fahren würde.

Vielen Dank für eure Expertise :dr:

Viper
14.03.2016, 18:07
Dein Arbeitgeber muss vertraglich festhalten dass du den Großteil deiner Arbeitszeit aus dem HomeOffice erledigst. In einem konkreten Fall wurde bei einer Prüfung dazu geraten, dass der AN nicht mehr als maximal 2 Arbeitstage pro Monat im Headquarter oder anderem Office verbringt um somit die Versteuerung des Arbeitsweges zu umgehen.

Welche Werbungskosten meinst du? Schließ mit deinem Arbeitgeber einen "Mietvertrag" ab über dein Homeoffice-Zimmer. Macht die ganze Sache noch dichter.

MacLeon
14.03.2016, 18:08
Welche Werbungskosten meinst du?

Danke, Viper! Ich meine die 30 ct pro Kilometer, die pro Tag in Ansatz gebracht werden können.

Viper
14.03.2016, 19:36
Ah. Hatte ich nicht auf dem Schirm. Die fallen dann natürlich weg da du nunmal keinen "Arbeitsweg" mehr hast. Musste mal ausrechnen was günstiger kommt.

RacingTurtles
14.03.2016, 19:40
Mir hat mein "neuer" Arbeitgeber erzählt, dass der Wegfall der 0,003% per km schon seit ende 2014 nicht mehr funktioniert auch bei HomeOffice und Aussendiensttätigkeit:grb:
Vielleicht kann hier mal einer Licht ins Dunkel bringen, würde mich auch sehr interessieren...

Smoke
14.03.2016, 20:48
Das Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermieten ist nicht wirklich einfach und knüpft an einige Voraussetzungen an.

Shorty, Du meinst vermutlich, dass es bei Homeoffice und Außendienst in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte gibt und daher keine Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (=erste Tätigkeitsstätte).

MacLeon
14.03.2016, 21:56
Mir geht es vor allem um Homeoffice zwischen 20 und 40 % der Zeit. Hintergrund ist, dass Überlegungen zu Open Space angestellt werden und die Flächenkalkulation davon ausgeht, dass maximal 70 % der Mitarbeiter gleichzeitig im Büro sind. Die Frage ist dann, ob man dadurch netto weniger in der Tasche hätte.

AndreasL
14.03.2016, 21:58
Danke, Viper! Ich meine die 30 ct pro Kilometer, die pro Tag in Ansatz gebracht werden können.

Könntest Du diese Werbungskosten trotz Firmenwagen absetzen?

MacLeon
14.03.2016, 22:00
Keine Ahnung.

Smoke
14.03.2016, 22:30
Könntest Du diese Werbungskosten trotz Firmenwagen absetzen?
Wenn der Sachbezug (Firmenwagen) voll versteuert wird: ja

obiwankenobi
14.03.2016, 22:56
mach doch einzelabrechnung der tatsächlich gefahrenen tage. so machen wir das.

RacingTurtles
14.03.2016, 23:03
Das Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermieten ist nicht wirklich einfach und knüpft an einige Voraussetzungen an.

Shorty, Du meinst vermutlich, dass es bei Homeoffice und Außendienst in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte gibt und daher keine Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (=erste Tätigkeitsstätte).

Genau Jürgen, so wurde es mir suggeriert....:ka:

Herman
15.03.2016, 00:28
... 0,3 % pro Entfernungskilometer ...


... 0,003% ...

0,03% :op:



§8 (2) S. 3 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html)

MacLeon
15.03.2016, 06:19
Aber GEFÜHLT sind's 0,3 % :weg:

Smoke
15.03.2016, 07:08
Genau Jürgen, so wurde es mir suggeriert....:ka:
Und das stimmt auch ;)

Agent0815
15.03.2016, 12:55
Wenn der Sachbezug (Firmenwagen) voll versteuert wird: ja

Mit Verlaub, der AG der das noch macht, lebt hinterm Mond oder opfert seine Zeit wichtigeren Überlegungen wie z.B. "open space" ;)

Smoke
15.03.2016, 13:00
Schon, aber die Berechnung bei der Pauschversteuerung darzulegen war mir zu aufwändig ;)

MacLeon
15.03.2016, 13:53
Bernd und Jürgen, ich verstehe nur Bahnhof. Trotzdem danke!

Smoke
15.03.2016, 14:34
Marcus, geh zum Steuerberater oder Fachanwalt Deines Vertrauens und lass ihn das kurz durchrechnen und begutachten.
Kostet nicht wirklich viel und bringt Dir Sicherheit für Deine Entscheidung.
Letztlich darfst Du auch nicht übersehen, dass wegfallende Fahrten Dir mehr Freizeit und damit mehr Lebensqualität bringen. Die musst dann selbst bewerten ;)

Herman
15.03.2016, 14:42
Marcus, bei mir gehen trotz/mit Homeoffice die anzusetzenden Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung mit der entfernungsabhängigen Besteuerung über das Gehalt einher.

w650
15.03.2016, 15:04
Ich habe Firmenwagen und Homeoffice und bezahle nur 1% Versteuerung.

Geht's noch günstiger?

syncros
15.03.2016, 16:30
Mir hat mein "neuer" Arbeitgeber erzählt, dass der Wegfall der 0,003% per km schon seit ende 2014 nicht mehr funktioniert auch bei HomeOffice und Aussendiensttätigkeit:grb:
Vielleicht kann hier mal einer Licht ins Dunkel bringen, würde mich auch sehr interessieren...

Soweit ich mich erinnere hängt ist dies abhängig ob Du eine erste Tätigkeitsstätte hast.
Google hat hier folgenden Link ausgeworfen: http://www.lohn-info.de/erste_taetigkeitsstaette.html
(dauerhaft mindestens 2 Arbeitstage bzw. >90 Tage pro Jahr, bzw. mindestens 1/3 der wöchentlichen Arbeitszeit, oder auch beim Kunden vor Ort bei mind. 3 Tage die Woche und Einsatz von Anfang an für >48 Monate geplant)

november bravo
22.03.2016, 18:06
Hallo.

habe das gerade mit HR durch:

Sobald du <20% in einer Geschäftsstelle bist, fallen die KM weg.
D.h. max. einen Tag pro Woche.

Fluzzwupp
24.03.2016, 13:18
Hallo zusammen, darf ich mich mit einer Firmenwagen Frage anschließen?

Firmenwagen wird mit 1% Regel versteuert.

Ich mache nun eine Weiterbildung (2. Studium, ähnlich MBA), welches steuerlich anerkannt wird.

Darf ich die mit dem Firmenwagen zurückgelegten KM zum Studienort als Fahrtkosten ansetzen?

Fluzzwupp
26.03.2016, 09:28
Hat jemand eine Idee? :)

Agent0815
26.03.2016, 09:41
Hat jemand eine Idee? :)

Ja, ich hab ne Idee: Nein, kanns´t die km nicht geltend machen.

ehemaliges mitglied
26.03.2016, 09:48
Floh, das ist ja genau der Sinn. Pauschalversteuerung deckt die Privtfahrten ab. Du hast ja auch keine Kosten für die Fahrt zur Weiterbildung, da du diese ja mit dem Firmenwagen machst. Da würde ich die Finger von lassen, dem FA gegenüber zu argumentieren, dass du"natürlich mit deinem Privatwagen" die Fahrt gemacht hast. Ist es nich Wert - glaube mir;)

ehemaliges mitglied
26.03.2016, 09:49
Mit Verlaub, der AG der das noch macht, lebt hinterm Mond oder opfert seine Zeit wichtigeren Überlegungen wie z.B. "open space" ;)

Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).

november bravo
26.03.2016, 21:34
Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).

Ich gehe davon aus, dass er Homeoffice Arbeitsverträge meint. Ist ein gängiges Modell, egal, wo der AN tatsächlich arbeitet.

Agent0815
27.03.2016, 12:55
Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).

Claus, ist nicht meine Modell - ist eigentlich Standard:
Den geldwerten Vorteil für die Überlassung des PKWs für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der AG pauschal versteuern (15%) soweit diese als WK abzugsfähig wären. Nur der überschießende Betrag unterliegt dann der individuellen Besteuerung. Sofern der AN die SV-Grenzen noch nicht erreicht hat, erspart man sich dadurch de facto die SV-Beiträge auf die pauschal zu versteuernden Beträge. Der AG kann damit die Pauschalsteuer finanzieren - der AN hat eine definitive Entlastung. Bei der Steuer bringt es nur was, wenn der AN den AN-Pauschbetrag nicht mit anderen WK schon überschritten hat. Hier erfolgt ja durch die Steuererklärung - anders als bei der SV - am Jahresende eine "Nachbetrachtung".

Fluzzwupp
27.03.2016, 13:03
Floh, das ist ja genau der Sinn. Pauschalversteuerung deckt die Privtfahrten ab. Du hast ja auch keine Kosten für die Fahrt zur Weiterbildung, da du diese ja mit dem Firmenwagen machst. Da würde ich die Finger von lassen, dem FA gegenüber zu argumentieren, dass du"natürlich mit deinem Privatwagen" die Fahrt gemacht hast. Ist es nich Wert - glaube mir;)

Es ist aber in dem Fall eine steuerlich absetzbare Fahrt, da ich zum Zweitstudium fahre. Dachte das koennte ich quasi gegen die Pauschalversteuerung rechnen.

Agent0815
27.03.2016, 13:14
Es ist aber in dem Fall eine steuerlich absetzbare Fahrt, da ich zum Zweitstudium fahre. Dachte das koennte ich quasi gegen die Pauschalversteuerung rechnen.

Hat Claus doch geschrieben: Die Pauschalversteuerung deckt private Fahrten ab. Deine Fahrten sind jedoch nicht privat; sie dienen der Einkunftserzielung .................. insofern prinzipiell auch abzugsfähig - nur entstehen dir ja eben keine eigenen Kosten :ka:

Fluzzwupp
27.03.2016, 15:39
Klar ich zahl doch jeden Monat Steuern auf den Wagen und nutz ihn in dem Fall eben nicht privat.

Agent0815
27.03.2016, 20:41
Klar ich zahl doch jeden Monat Steuern auf den Wagen und nutz ihn in dem Fall eben nicht privat.

Für den Fall zahlst Du aber eben auch keine Steuern !
Kannst Du aber ändern - red mal mit deinem AG: Wenn er neben der Privatnutzung und der Fahrten zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch noch die Fahrten zum Zweitstudium zusätzlich lohnversteuert, kannst Du die dann auch als Werbungskosten geltend machen ;).