Mr.16200
10.04.2016, 10:10
Hallo zusammen,
als kurze Einführung: Ich werde im Sommer meine Liebste heiraten :jump:
Für uns steht fest, dass wir einen Ehevertrag schließen wollen. Meine Recherche im Internet hat mich leider nur teilweise klüger gemacht. Daher möchte ich die Profis hier im Forum kurz um Rat fragen.
Was ich bisher weiß:
• Der Vertragsentwurf wird von einem Anwalt erstellt. Dieser erhebt Gebühren nach einer Gebührenordnung, oder einer Vergütungsvereinbarung.
• Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Für diese Leistung werden wieder Gebühren fällig.
• Bei der Berechnung der jeweiligen Gebühren wird die „zu regelnde“ Finanzmasse zugrunde gelegt.
• Der Ehevertrag kann zu jedem Zeitpunkt geschlossen werden.
Was ich noch nicht weiß:
1. Wie wird der Wert der Immobilien bei der Gebührenberechnung angesetzt? Nach dem Einheitswert, oder nach dem (aktuellen) Verkehrswert? Hier ist ja ein himmelweiter Unterschied.
2. Wird auch Bargeld bei der Gebührenermittlung angesetzt (ist zwar eine dumme Frage, aber da bräuchte der Anwalt und Notar ja Einsicht in die Konten)?
3. Besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung als Pauschale? Dann würde sich ein „Preisvergleich“ bei den Anwälten lohnen.
4. Gibt es eine Obergrenze für die Honorare des Anwalts und des Notars?
5. Besteht die Möglichkeit, den Vertrag gleich vom Notar aufsetzten zu lassen?
6. Greift der Notar dann zweimal Honorar ab?
Ich möchte nicht kleinlich erscheinen, aber ich fürchte, ohne Gebührenobergrenze kommen da bei uns Honorare in der Größenordnung eines Kleinwagens zusammen. Dieses Geld würde ich lieber auf der Hochzeitsreise „verblitzen“.
Mir ist klar, dass die Fragen vermutlich nicht pauschal beantwortet werden können, aber evtl. hat einer der Profis hier im Forum kurze Infos für mich.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Sollten die Fragen zu unqualifiziert sein, könnt ihr mich nach Lust und Laune dissen. Ihr müsst es aber nicht tun ;)
als kurze Einführung: Ich werde im Sommer meine Liebste heiraten :jump:
Für uns steht fest, dass wir einen Ehevertrag schließen wollen. Meine Recherche im Internet hat mich leider nur teilweise klüger gemacht. Daher möchte ich die Profis hier im Forum kurz um Rat fragen.
Was ich bisher weiß:
• Der Vertragsentwurf wird von einem Anwalt erstellt. Dieser erhebt Gebühren nach einer Gebührenordnung, oder einer Vergütungsvereinbarung.
• Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Für diese Leistung werden wieder Gebühren fällig.
• Bei der Berechnung der jeweiligen Gebühren wird die „zu regelnde“ Finanzmasse zugrunde gelegt.
• Der Ehevertrag kann zu jedem Zeitpunkt geschlossen werden.
Was ich noch nicht weiß:
1. Wie wird der Wert der Immobilien bei der Gebührenberechnung angesetzt? Nach dem Einheitswert, oder nach dem (aktuellen) Verkehrswert? Hier ist ja ein himmelweiter Unterschied.
2. Wird auch Bargeld bei der Gebührenermittlung angesetzt (ist zwar eine dumme Frage, aber da bräuchte der Anwalt und Notar ja Einsicht in die Konten)?
3. Besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung als Pauschale? Dann würde sich ein „Preisvergleich“ bei den Anwälten lohnen.
4. Gibt es eine Obergrenze für die Honorare des Anwalts und des Notars?
5. Besteht die Möglichkeit, den Vertrag gleich vom Notar aufsetzten zu lassen?
6. Greift der Notar dann zweimal Honorar ab?
Ich möchte nicht kleinlich erscheinen, aber ich fürchte, ohne Gebührenobergrenze kommen da bei uns Honorare in der Größenordnung eines Kleinwagens zusammen. Dieses Geld würde ich lieber auf der Hochzeitsreise „verblitzen“.
Mir ist klar, dass die Fragen vermutlich nicht pauschal beantwortet werden können, aber evtl. hat einer der Profis hier im Forum kurze Infos für mich.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Sollten die Fragen zu unqualifiziert sein, könnt ihr mich nach Lust und Laune dissen. Ihr müsst es aber nicht tun ;)