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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zoll(frei)lager - wer kennt sich aus?



heintzi
13.04.2016, 21:50
Darf ich an Waren, die in einem Zolllager liegen, Qualitätstests durchführen im Sinne von stichprobenweisen Messungen - oder zählt das schon als Veredelung?

thegravityphil
13.04.2016, 22:00
Gute Frage. Aber solange da nichts entgültig entnommen wird oder verändert wird sollte das doch kein Problem sein. Zugriff hat der Eigentümer auch immer.

heintzi
13.04.2016, 22:31
Ware kommt im Container per Schiff aus Asien.
Lagerung in Deutschland im Zolllager.
Dann in die Schweiz.

Wir verkaufen DDP, haben also ein Interesse daran, keinen Zoll zu bezahlen.
Import mit Form A aus China ist in die EU für diesen Artikel nicht mehr zollbefreit.

Aber: China und Schweiz haben ein Freihandelsabkommen. Ware müsste also eigentlich direkt aus China in die Schweiz.
Aus logistischen Gründen muss das aber eigentlich über Deutschland laufen. Um Zoll zu vermeiden, dann über Zollfreilager.
Aber: Da darf eigentlich nichts gemacht werden, was die Ware verändert oder veredelt. Das verändert dann den präferenziellen Ursprung, wurde mir erklärt.

Ich frage mich halt, ob diese kleinen Tests unter Veredelung fallen...

avalanche
14.04.2016, 08:07
Wieso muss das über Deutschland laufen, Schweiz hat doch auch Zollfreilager :grb:

http://www.embraport.ch/de/liegenschaft/zollfreilager.html

- Kommissionieren, Umpacken im Transit
- Warenkontrolle, Qualitätskontrolle, Testläufe für Maschinen
und Apparate

Vanessa
14.04.2016, 09:10
Darf ich an Waren, die in einem Zolllager liegen, Qualitätstests durchführen im Sinne von stichprobenweisen Messungen - oder zählt das schon als Veredelung?

Darf man, genauso wie Du Mengen kontrollieren kannst/darfst/sollst/mußt wegen möglicher Steuervergehen- angenommen, der Lieferant überliefert aus Versehen...

RAG
14.04.2016, 10:59
Evtl. steht hier etwas relevantes dabei.
http://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_solr_Formular.html?templateQueryStrin g=zolllager

hugo
14.04.2016, 14:46
Wieso muss das über Deutschland laufen, Schweiz hat doch auch Zollfreilager :grb:

http://www.embraport.ch/de/liegenschaft/zollfreilager.html

- Kommissionieren, Umpacken im Transit
- Warenkontrolle, Qualitätskontrolle, Testläufe für Maschinen
und Apparate

Und auch so schöne große Häfen für die Containerriesen aus China ;-)

hallolo
14.04.2016, 19:37
Darf man, genauso wie Du Mengen kontrollieren kannst/darfst/sollst/mußt wegen möglicher Steuervergehen- angenommen, der Lieferant überliefert aus Versehen...

Das ist auch mein Wissen, im Sinne einer Konformitätsprüfung was Menge und Einhaltung der Produktspezifikation betrifft.

AndreasS
14.04.2016, 21:02
Notfalls würde ich einfach mal beim HZA anrufen. Das mache ich bei Unklarheiten immer, bei uns sind die Leute sehr freundlich und hilfsbereit.

Klar, das hilft Dir jetzt nicht direkt, aber ich wollte es mal erwähnen. :)

heintzi
15.04.2016, 09:44
Danke Euch allen!

Unser HZA sagt, ich darf nichts testen, aber hier hab ich jetzt neues Futter....

heintzi
15.04.2016, 10:54
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollrechtliche-Bestimmung/Verbringen-in-Freizonen-Freilager/Aufloesung-Freihafen-Hamburg/Fragen-Antworten/_functions/frage_14.html?searchResult=true

Hmmmm, den Link werde ich mal meinem HZA schicken....