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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : !! DER !! Ultimative Rolex (Hausrat-) Versichersicherungs-Thread



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Schmackofatz
28.04.2016, 19:35
Hallo zusammen,:grb:

leider hatten sich in den letzten Wochen die Beiträge mit den Überschriften „Rolex bei Einbruch gestohlen“ gehäuft und die Einbruchsstatistik ging in den letzten Monaten so steil nach oben wie noch nie. ?(

Meistens werden solche Beiträge kommentiert mit Worten wie „Ach Du grüne Neune“ und „Hoffentlich bist Du gut versichert“. Dann folgen wilde Diskussionen geführt von Argumenten wie „Die Versicherungen zahlen sowieso nix“ und „wenn da Gold an der Uhr war, ist’s sowieso Schmuck und keine Uhr“.

Oftmals herrschen hier Vorurteile und Unwissenheit und beim Geschädigten zusätzlich noch Angst und Ratlosigkeit in der ohnehin schon bescheidenen Situation. :rolleyes:

Dem ganzen möchte ich ein für alle Mal Abhilfe schaffen und hier eine Art Leitfaden im Umgang mit Versicherungen vorzeigen. :op:

Nur kurz vorweg – ich bin KEIN Versicherungsmakler, arbeite auch bei keiner Versicherung und möchte auch hier keine Versicherung explizit bewerben. Allerdings habe ich in den letzten 20 Jahren mehrfach unterschiedliche Versicherungen in Anspruch nehmen müssen und habe (leider Gottes…) Schäden im hohen 6-stelligen Bereich regulieren müssen. Alle Schäden wurden vollumfänglich und ohne mit der Wimper zu zucken von den Versicherungen reguliert. Teilweise wurde ich sogar von den Versicherungen auf den ein oder anderen Mehranspruch aufmerksam gemacht.

Diese Erfahrungen und dieses angeeignete Wissen möchte ich gerne mit Euch teilen, und zwar hier am Beispiel einer Hausratversicherung. Ebenfalls anmerken möchte ich, dass die genannten Summen und Uhren NICHT MEINER Versicherung entsprechen und nur als Beispiel dienen.

Es geht los…

Wichtig ist es, sich VOR dem Schadensfall das Kleingedruckte durchzulesen. 8o

Man muss sich einmalig die Mühe zu machen und alle Uhren sorgfältig dokumentieren. Die Uhren sollten aus mehreren Perspektiven fotografiert werden, um den Zustand festzuhalten. Gerne auch mit sichtbarer Seriennummer, mit allem Zubehör und zuletzt als Gruppenfoto. Darüber hinaus sollten alle Unterlagen wie Kaufrechnungen, Revisions- oder Reparaturbelege, Zertifikate etc. eingescannt werden. Diese Bilddokumentation bitte extern lagern, z. B. bei Familienangehörigen, Bankschließfach, in der Cloud oder wo auch immer. Aber nicht bei den Uhren. Und zugleich die Versicherung über den Besitz informieren und schriftlich bestätigen lassen, dass die Uhren im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert sind.

In der Regel liegt der Schmuckanteil einer Hausrat bei 20% der Gesamtversicherungssumme. Hier muss man also zusammenzählen, ob man wertmäßig hinkommt oder nicht. Manche Versicherer bieten gegen einen geringen Mehrbetrag ein „Plus-Paket“ an, in dem z. B. der Schmuckanteil auf 40% aufgestockt wird. Vorteil eines solchen „Plus-Pakets“ kann auch sein, dass z. B. ein Bankschließfach oder auch ein Hotelzimmer automatisch mitversichert ist.

Darüber hinaus sollte man abklären, wie sich der Begriff „Schmuck“ bzw. „Wertsachen“ definiert. Manche Versicherer machen hier offenbar Unterschiede zwischen Stahl und Golduhren, andere nicht. Da wird zwischen einer Brosche, goldenen Manschettenknöpfen und einer Stahl-Submariner kein Unterschied gemacht.

Eine weitere Vorgabe kann u. U. der Besitz und die Nutzung eines „Wertschutzschranks“ (= Tresor) sein. Falls dies in der Tat eine definitive Vorgabe ist, sollte man die Klassifizierung beachten und ob der Tresor verankert werden muss oder nicht. Letzteres entfällt oftmals bei Tresoren mit >200kg Gewicht.

Sehr gute Tresore mit einem tollen Preis-/Leistungsverhältnis bietet Beispielsweise die Firma Eisenbach-Tresore:

http://www.eisenbach-tresore.de/Wertschutztresor-Tresor-Widerstandsgrad-nach-EN-1143-1/Wertschutztresor-mit-einem-Widerstandsgrad-2-nach-EN-1143-24/Format-Wertschutzresor-Topas-Pro-5-tresor-vds-klasse-2.html

Wissen sollte man auch, dass eine Hausratversicherung immer eine „Neuwertversicherung“ ist. Das bedeutet im Klartext, dass man z. B. für den Diebstahl einer fünf Jahre alten Submariner unkompliziert zum nächsten Rolex-Konzessionär gehen kann und sich dort eine neue Uhr zum Listenpreis kaufen kann. Reguliert wird immer „ein gleichwertiges Produkt zum Wert am Tag des Schadens“. Unabhängig, ob man die Uhr neu oder gebraucht und/oder beim Konzi oder Grauhändler gekauft hat.

Wenn z. B. eine Vintage-Uhr gestohlen wird, wird der Wert durch einen Sachverständigen der Versicherung ermittelt. Hierzu ist die eingangs erwähnte Dokumentation absolut von Nöten. Schließlich gibt es bei Vintage keine „Listenpreise“ und der Wert einer Uhr der gleichen Referenz kann am Beispiel einer Submariner 1680 von 4.000 Euro bis 20.000 Euro gehen. :)

Im Rahmen einer Hausratversicherung ist übrigens i. d. R. auch häuslicher Raubüberfall mitversichert. Wenn also Abends die Panzerknacker an der Tür läuten und man nach dem Aufmachen an die Heizung gefesselt wird und die schweren Jungs mit den Uhren davonrennen – kein Problem, wenn man in ausreichender Höhe versichert ist.

Über eine Hausrat nicht mitversichert ist ein Raubüberfall auf offener Straße. Dafür bieten Versicherer aber oftmals explizite „Schmuckversicherungen“ an. :(

Eine Basis-Hausratversicherung über 100.000 Euro bekommt man oftmals schon für ganz wenige hundert Euro. Unabhängig von unseren geliebten Uhren sollte eigentlich jeder Bürger darüber verfügen. Wer z. B. nach einem Wohnungsbrand nur mit den eigenen Kleidern am Leib der Feuerwehr beim Löschen zusieht und nur noch über ein Paar Socken und eine Unterhose verfügt, wird dies zu schätzen wissen. =)

Grundlage für eine unkomplizierte Schadenregulierung ist natürlich eine pünktliche Bezahlung des Beitrags und im Schadenfall ein plausibler, fairer und offener Umgang mit seinem Versicherer. In der Versicherungsbranche gilt der Leitsatz: „Wie man sich präsentiert, wird man reguliert“.

Natürlich hat dieser Beitrag keinerlei juristischen Bestand und sicherlich sind alle Rahmenbedingungen bei den Versicherern unterschiedlich.

Er soll lediglich dazu dienen, etwas zu sensibilisieren, die Aufmerksamkeit im Umgang mit seinem Hab und Gut zu erwirken und manch einem die „Furcht“ vor zu vielen Versicherungen nehmen.

Ich freue mich auf Eure Kommentare/Fragen/Anregungen/Tipps/Kritiken - also auf eine interessante Diskussion zu diesem Thema! :jump:

Euer Peter! :winkewinke:

Michaelx
28.04.2016, 22:24
Hallo Peter,

folgendes hierzu: Stahluhren gelten zumindest bei meiner Versicherung (Helvetia) NICHT als Schmuck, sondern als Zeitmesser, somit zu 100% durch die Versicherung gedeckt. Solange man also noch Kaufbelege hat und nicht Vintage sammelt, alles kein Problem.

Auch wird hierfür kein Tresor oder sonstige Schutzvorrichtung benötigt.

Hab ich auch explizit durch meinen Versicherungsmakler prüfen lassen.

Hoffe das hilft.

Gruss,

Michael

lachender
28.04.2016, 23:19
Peter sehr schön geschrieben.

Michael, das was Dein VR halt definiert ist, das Stahluhren nicht als Schuck sondern als Hausrat angesehen wird und somit keine speziellen Entschädigungsgrenzen (Sublimits) gelten. Hierzu gibt es auch ein U(h)rteil, das Uhren, wenn deren Haupteile nicht aus Edelmetall bestehen, als Gebrauchsgegenstand anzusehen sind und somit als normaler Hausrat anzusehen ist.

Bei anderen VR wird jedoch definiert, das z.B. Uhren mit einem Wert von über 1.000€ als Schmuck gelten und somit unter die Entschädigungsgrenze für Wertgegenstände fallen. Somit muss diese entsprechend angepasst werden falls möglich. Desweiteren kann es zusätzlich vorkommen das ab einer bestimmten Höhe z.B. 20.000€ dieser Schmuck obwohl die Entschädigungsgrenze richtig ermittelt wurde, nur in einem Tresor (+200kg oder fachm. mit dem Gebäude verankert) versichert ist.

Also bis 20k kann er offen rumliegen im Haus und wenn man 40k hat müssen somit hiervon 20k im Tresor sein. Z.b. 100k Hausratsumme vorhanden und versichert, 40% Entschädigunggrenze für Schmuck.

Tip: Schaut in Eure Bedingungen und last Euch das dann vom VR entsprechend bestätigen.

P.S: Peter der Raubüberfall auf der Strasse müsste auch mitversichert sein ,...unter Androhung von Leib und Leben. Die Kriminellen müssen körperliche Gewalt ausüben oder diese zumindest androhen. Am besten ist es, wenn Zeugen existieren, die dies belegen können.

Flo74
28.04.2016, 23:24
Auch wird hierfür kein Tresor oder sonstige Schutzvorrichtung benötigt.
mal nicht ganz kontextgerecht herausgezogen, aber das wäre genu DAS, worum ich mich als erstes kümmern würde.
Denn wenn weg, dann weg.

Ein Bankschließfach ist die Basis jeder Ab(Ver)sicherung.

lachender
28.04.2016, 23:28
1. Hausratsumme (Gesamt) ermitteln (Neuwert)
2. Definition Schmuck nachlesen in Bedingungen
3. Schmucksumme (Gesamt) ermitteln
4. Prüfen in Bedingungen wie hoch Schmuck unverschlossen versichert ist
5. Sollte höherer Schmuck vorhanden sein, prüfen welche Vorgaben beim verschlossenen Behältnis gegeben sind (+200kg etc.)
6. Die richtige HR-Summe und dazu die richtige prozentuale Schmuckentschädigungsgrenze abschließen
7. Und sich alles vom VR bestätigen lassen
8. Die Aufbewahrungsvorgaben einhalten
9. Wie Peter schrieb alles gut dokumentieren und anderswo aufbewahren
10. Alle Obliegenheiten einhalten, dann sollte m.E. alles zu 100% im berechtigen Schadenfall versichert sein

Michaelx
29.04.2016, 06:37
mal nicht ganz kontextgerecht herausgezogen, aber das wäre genu DAS, worum ich mich als erstes kümmern würde.
Denn wenn weg, dann weg.

Ein Bankschließfach ist die Basis jeder Ab(Ver)sicherung.

Bin bei dir Flo, aber Thema war ja die Versicherungsleistung. Und Fakt ist, ob du jetzt einen Tresor in die Bude einbetonieren und diesen durch ein Sondereinsatzkommando bewachen lässt oder nicht, ist der Versicherung in Bezug auf Stahluhren schnurz.

Bei Vintage gaaaanz anderes Thema denn hier bringt mir die Ersatzleistung nicht wirklich was und es ist ein Krampf hier den Wert zu ermitteln.

Das gleiche gilt für Schmuck (Definition bei Uhren: Mit einem Edelmetall-Anteil). Diese sind jedoch meistens in der Hausratversicherung nur prozentual abgedeckt.

Also: Das kleingedruckte checken, ein Bankschliessfach für Edelmetall und Vintage und die Schublade für die Allerwelts Stahl-Zeitmesser dann passts :-)

California
29.04.2016, 07:25
sehr interessanter Beitrag - vielen Dank !!!

ehemaliges mitglied
29.04.2016, 07:41
@Michael: Sorry, was Du nicht verstehst, ist, dass es bei Deiner Versicherung so sein mag, wie Du schreibst ... Fakt ist, dass dies nicht bei allen Versicherern so ist! Es gibt diverse Versicherungen, bei denen eine Stahl Rolex als "Schmuck" gilt! Insofern ist der Hinweis von Peter schon sehr wichtig, dass man genau diesen Punkt mit seiner Versicherung klären muss und dies sollte auch schriftlich fixiert sein.

Ein weiterer Punkt: Bei manchen Versicherungen ist ein Bankschließfach ebenfalls versichert ... bei anderen nicht! Wer also ein Bankschließfach hat, sollte bei seiner Versicherung anfragen, wie das dort geregelt ist ... ich hatte Glück und habe erfahren, dass ich mir eine teure Zusatzversicherung sparen kann, da unser Schließfach bis 100k mit versichert ist.

Departed
29.04.2016, 07:48
Was ist eigentlich wenn man die Rechnung verschlampt hat, die Uhr allerdings der Versicherung noch melden muss? Reicht denen auch ein Garantiebeleg und Bilder der Uhr?

lachender
29.04.2016, 11:48
Departed, Du musst nichts melden o.ä.. Im Schadenfall muss ich als Kunde meinen Schaden "nachweisen" und wenn dieses plausibel ist, wird sich kein VR vermutlich wehren, Dir etwas nicht zu erstatten nur weil Du die Rechnung nicht mehr hast. Ein Garantiebeleg und Fotos der Uhr oder Fotos wo Du diese Uhr auf eine Feier o.ä. trägst, sollten meiner Meinung nach reichen um nachzuweisen, das Dir die Uhr gehört und Du diese bis zum Einbruchdiebstahl besessen hast. Eine Rechnung erleichtert halt nur den Nachweis/Schadenhöhe.

Aber auch hier kann man vorab mit dem VR reden und dieses dokumentieren um im Schadenfall nicht diskutieren zu müssen.

Schmackofatz
29.04.2016, 13:02
Was ist eigentlich wenn man die Rechnung verschlampt hat, die Uhr allerdings der Versicherung noch melden muss? Reicht denen auch ein Garantiebeleg und Bilder der Uhr?

Die Antwort vom Lachenden ist soweit korrekt.

Sofern Alles plausibel ist, sollte es keine Komplikationen bei der Regulierung geben. Man kann ja nicht für Alles, was bei einem Einbruch gestohlen wird eine Quittung haben.

Allerdings zählt auch hier bei der Regulierung der gesunde Menschenverstand. Wenn Du im schlechtesten Viertel Deiner Stadt wohnst, niemals Deine Beiträge pünktlich hast zahlen können, Deine Sozialwohnung 16m² misst, Hartz-IV-Empfänger bist und Dir angeblich zwei Platin-Daytonas gestohlen worden sind, wird's schwierig.

Schmackofatz
29.04.2016, 13:03
sehr interessanter Beitrag - vielen Dank !!!

Gern geschehen, lag mir schon seit langer Zeit auf dem Herzen, hatte aber nie Zeit dazu.

Schmackofatz
29.04.2016, 13:06
P.S: Peter der Raubüberfall auf der Strasse müsste auch mitversichert sein ,...unter Androhung von Leib und Leben. Die Kriminellen müssen körperliche Gewalt ausüben oder diese zumindest androhen. Am besten ist es, wenn Zeugen existieren, die dies belegen können.

Nein, Raubüberfall auf offener Straße ist bei mir definitiv ausgeschlossen. Nur in den eigenen vier Wänden besteht Versicherungsschutz.

Wäre mir auch neu, dass eine "Hausrat" das abdeckt.

Aber natürlich kann es sowas durchaus geben.

Schmackofatz
29.04.2016, 13:08
mal nicht ganz kontextgerecht herausgezogen, aber das wäre genu DAS, worum ich mich als erstes kümmern würde.
Denn wenn weg, dann weg.

Ein Bankschließfach ist die Basis jeder Ab(Ver)sicherung.

Klar, ein Bankschließfach ist in diesem Bereich sicherlich das non-plus-ultra.

Aber nicht jeder möchte das, und die Logistik kann auch stressig sein, wenn die Bank nicht gerade im Nachbargebäude ansässig ist.

Oooha
29.04.2016, 13:12
Klasse Beitrag der gleich ein paar Fragen bei mir aufzeigt die ich mit meiner Versicherung klären muß.

Vielen Dank

Schmackofatz
29.04.2016, 13:12
Bei Vintage gaaaanz anderes Thema denn hier bringt mir die Ersatzleistung nicht wirklich was und es ist ein Krampf hier den Wert zu ermitteln.

Nein, nicht zwingend.

Wenn Du beispielsweise eine Red Sub als Full-Set hast, ordentlich und umfangreich in seiner top-Qualität bebildert und mit einer Kaufrechnung eines Uhrenhändlers, hat man schon mal eine Basis. Und wenn Du die Uhr vor fünf Jahren für 12.000 Euro gekauft hast, Heute aber kein Modell in vergleichbarer Qualität unter 20.000 Euro findest, wirst Du auch die 20.000 Euro als Ersatzleistung reguliert bekommen.

Es gilt der Zeitwert bei Neuanschaffung am Tag des Schadens.

Schmackofatz
29.04.2016, 13:12
Klasse Beitrag der gleich ein paar Fragen bei mir aufzeigt die ich mit meiner Versicherung klären muß.

Vielen Dank

Perfekt, so muss das! :dr:

TheLupus
29.04.2016, 14:00
Danke für die Zusammenfassung. AGB lesen scheinen einige nach wie vor zu überfordern. :)



Nein, Raubüberfall auf offener Straße ist bei mir definitiv ausgeschlossen. Nur in den eigenen vier Wänden besteht Versicherungsschutz.

Wäre mir auch neu, dass eine "Hausrat" das abdeckt.

Aber natürlich kann es sowas durchaus geben.

Meine deckt diesen Fall ab. Da meine nicht über die Hausrat, sonder über die Schließfachversicherung laufen, habe ich nichts davon. Es sei denn, mir wird die Keepall entrissen. ;)

uhrenfan_rolex
29.04.2016, 14:56
Danke für den Beitrag!

Raubüberfall außerhalb der eigenen vier Wände ist bei meiner (Gothaer) über die Außenversicherung, im Rahmen der Hausratversicherung, bis zu einem bestimmten Wert mitversichert.

Hoffe, dass ich die Versicherung nie brauchen werde...

PS: Was machst Du beruflich?

lachender
29.04.2016, 15:20
Peter schau mal in Deine Hausratbed. unter "Aussenversicherung", hier ist auch der Raub, welcher nicht am Versicherungsort unter Androhung Gewalt, Leib und Leben.., versichert.

Hier mal der Auszug aus den GDV Musterbedingungen, welche i.d.R. vom VR nicht schlechter definiert werden:

Raub
Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.

P.S. i.d.R. sind 10% der Versicherungssumme als Aussenversicherung versichert.

lachender
29.04.2016, 15:22
..nützt also nicht wirklich bei einer Patek, bei einer aktuellen Stahlrolex kommt es jedoch bei den meisten hin ;)

Achim993
29.04.2016, 15:50
Und m.E. ganz ganz wichtig,
dass Ihr im Vertrag das sog. "Sachverständigenverfahren" kostenseitig mitversichert habt.
Somit habt Ihr auch die Möglichkeit nicht auf gedeih und verderb auf den versicherungsseitigen Sachverständigen alleine angewiesen zu sein.

BG
Achim

Calimero
29.04.2016, 16:52
..nützt also nicht wirklich bei einer Patek, bei einer aktuellen Stahlrolex kommt es jedoch bei den meisten hin ;)

Kann hier einer Versicherungen benennen, bei denen auch höhere Werte - gerade als Außenversicherung - versicherbar sind?
Ichwerde da, trotz intensiver Internetrecherche, nicht so recht fündig.=(

Michael67
29.04.2016, 17:05
Danke für den Beitrag!

Raubüberfall außerhalb der eigenen vier Wände ist bei meiner (Gothaer) über die Außenversicherung, im Rahmen der Hausratversicherung, bis zu einem bestimmten Wert mitversichert.

Hoffe, dass ich die Versicherung nie brauchen werde...

PS: Was machst Du beruflich?

+1

Bei meiner HRV ist das genauso geregelt (HDI).... Darf nur keine Wertgegenstände auf Aufforderung des Täters an den Tatort bringen :op:

Michaelx
29.04.2016, 18:14
@Michael: Sorry, was Du nicht verstehst, ist, dass es bei Deiner Versicherung so sein mag, wie Du schreibst ... Fakt ist, dass dies nicht bei allen Versicherern so ist! Es gibt diverse Versicherungen, bei denen eine Stahl Rolex als "Schmuck" gilt! Insofern ist der Hinweis von Peter schon sehr wichtig, dass man genau diesen Punkt mit seiner Versicherung klären muss und dies sollte auch schriftlich fixiert sein.

Ein weiterer Punkt: Bei manchen Versicherungen ist ein Bankschließfach ebenfalls versichert ... bei anderen nicht! Wer also ein Bankschließfach hat, sollte bei seiner Versicherung anfragen, wie das dort geregelt ist ... ich hatte Glück und habe erfahren, dass ich mir eine teure Zusatzversicherung sparen kann, da unser Schließfach bis 100k mit versichert ist.

Hallo,

hab ich verstanden, hatte ich bereits in meinem ersten Beitrag geschrieben dass das bei MIR so ist. War nur eine Antwort auf den Kommentar von Flo.

lachender
29.04.2016, 21:54
Achim, genau :gut: oder falls dieses nicht kostenseitig vom Hausratversicherer übernommen wird, müsste zusätzlich noch eine Rechtsschutzversicherung helfen können.

lachender
29.04.2016, 21:58
@alex: z.B. https://www.vhv.de/dam/jcr:ef0499da-4812-4505-baf4-2d1fce36a82f/650.0031.15.pdf

VHV Exklusiv: 20% Aussenversicherung ohne Kapungsgrenze

lachender
29.04.2016, 22:03
alex sollte man speziell eine 100k Uhr o.ä. absichern wollen, hilft eine Valorenversicherung. Hierzu habe ich mal etwas im RLX Forum gerschrieben.

TheLupus
29.04.2016, 22:11
;)


Das ist mehr als ärgerlich und es tut mir richtig Leid für den TS dieses hier zu lesen.

Keine Hausrat-Versicherung wird dieses i.d.R. übernehmen bzw. versichern. Da die Bedingungen dieses nicht hergeben. Es war nach den schildrungen der sog. Einfach Diebstahl. Deiser ist in machen Bedingungen auf bestimmte Gegenstände oder VS-Summen beschränkt.

Ein Raub wäre zwar gem. den Bedingungen versichert, nur hierfür fehlen die Merkmale "Anwendung von Gewalt gegen versicherte Personen bzw. Androhung unter Leib & Leben".

Einzig eine sog. Valorenversicherung könnte eventuell haften, welche im Privatbereich selten bis garnicht vorhanden bzw. angeboten wird. Sie fällt unten den größeren Begriff der Transportversicherung. Hier gibt es auch "Allgefahren Deckungen". Hier gilt es jedoch mal tiefer in die Bed. zu schauen, da es auch hierzu Ausschlüsse gibt.

Hier ein interessanter Artikel dazu,. http://www.finanzarchiv.com/pdfs/RV_3-2011_40-43.pdf

lachender
29.04.2016, 22:29
Robert :gut: :dr:

paddy
29.04.2016, 22:32
Nein, Raubüberfall auf offener Straße ist bei mir definitiv ausgeschlossen. Nur in den eigenen vier Wänden besteht Versicherungsschutz.
Wäre mir auch neu, dass eine "Hausrat" das abdeckt...
Das ist bei manchen Versicherern definitiv der Fall.

Schmackofatz
30.04.2016, 14:31
So, ich muss meine Aussage von Gestern zum Positiven hin revidieren. :embarassed:

Raubüberfall ist in meiner Hausratversicherung tatsächlich mit abgedeckt, auch in ausreichender Höhe. :jump:

Das hätte ich jetzt wirklich nicht für möglich gehalten. Hat sich der Thread bzw. Eure Beiträge also schon gelohnt!

Allerdings muss ausdrücklich "Gefahr für Leib und Leben" bestehen, ein einfacher "Trickdiebstahl" reicht für einen Versicherungsschutz nicht aus.

Gut zu wissen, dass man versichert ist, aber es bleibt zu hoffen, dass man dies niemals in Anspruch nehmen muss.

Schmackofatz
30.04.2016, 14:33
PS: Was machst Du beruflich?

Nichts mit Versicherungen. ;)

Milou
30.04.2016, 20:22
Danke für den praxisrelevanten u. hilfreichen Thread.
(Leider) ne gute Idee hier mal Grundlagenwissen zum Thema EigentumsSchutz und Assekurranz einzustellen und auch zu in seinen Nuancen zu diskutieren.
Erscheint mir auch die richtige Alternative zu den vielen "Menno, Du Armer"-Postings, wenn hier mal wieder einer abgezockt wurde.
Prima Initiative, Chapeau ! (auch an die konstruktiven Kritiker und Beiträger). :dr:

...und trotzdem hier nochmal ein Link zu einem meiner liebsten Jutubs, in dem sich "Spezialisten" ausgiebig mit dem Thema WertsicherungsSchrank auseinandersetzen. Es soll da tatsächlich Produkte an der unteren Schamgrenze (https://www.youtube.com/watch?v=qd4T-sP1EsY) geben...

Schmackofatz
30.04.2016, 21:01
Prima Initiative, Chapeau !

Danke, Milou, ich fühle mich geehrt! :verneig:

Eigentlich wollte ich den Thread schon ein paar Wochen früher starten, hatte nur leider die Zeit nicht dazu.

Ich bin auch total happy darüber, dass mich einige Members darauf aufmerksam gemacht haben, dass auch ein Raubüberfall mitversichert ist.

Obwohl ich die Versicherung schon ewig habe und ich mir auf die eigene Fahne schreibe, mich mit meinen Verträgen auseinanderzusetzen, wusste ich es nicht.

Bin seit heute Mittag total happy...! :jump:

raptus
25.06.2016, 13:04
Danke für ide Info! Hatte mir schon überlegt, wie man mit der VR vorgeht wenn man ein Rolex über ein Forum, d.h. von privat gekauft hat. Ist es für den Fall empfehlenswert, vom Verkäufer eine art Kaufvertrag einzugehen, um die Transaktion und die Kaufsumme zu belegen - und gibt es da schon Standards für?

TheLupus
25.06.2016, 13:28
Nimm eine standardisierten privaten Kaufvertrag.;)

oldgreywolf60
10.07.2016, 11:26
Alles, was Dir im Schadenfall hilft, den Schaden dem Grunde und der Höhe nachzuweisen, ist sinnvoll, den dazu bist Du gegenüber dem Versicherer verpflichtet.
Ein Kaufvertrag ist nicht zwingend notwendig aber sicherlich aus anderen Gesichtspunkten vorteilhaft.

Screenshot des Mailverkehrs, der zum Kauf führte und Zahlungsnachweis mit Empfänger (Überweisung, Paypal, o.ä.) sind gegenüber dem Versicherer ausreichend. Reparatur- und Revisionsrechnungen in der Folge auch aufbewahren.

Fotos sind auch immer empfehlenswert sowie eine Aufstellung der Wertgegenstände mit den wichtigsten Daten (Serien-Nr., Ref-Nr., Material, besondere Merkmale, wann und wo gekauft, Papiere/Nachweise vorhanden?, etc.). Diese Aufstellung hilft der Polizei und dem Versicherer.

Zu guter Letzt sollten die Nachweise so gelagert werden, dass sie bei einem Einbruch nicht wegkommen und auch gegen Feuer und Überschwemmung gesichert sind. Eine Duplizierung dieser Unterlagen - auch in digitaler Form - ist empfehlenswert.

Der Versicherungsumfang muss jeder Einzelne in seinem abgeschlossenen Versicherungsvertrag nachlesen. Es gibt heutzutage so viele verschiedene Deckungskonzepte, dass allgemeine Aussagen für den Einzelnen keinerlei Bedeutung mehr haben. Viele ehemals alggemeingültige Ausschlüsse sind heute in den Premiumprodukten der Versicherer eingeschlossen. Bei all-risk (Allgefahrendeckung) sind kaum noch Ausschlüssen vorhanden.:op:

Schmackofatz
03.08.2016, 11:39
Aus gegebenem Anlass hole ich den Thread einfach mal wieder aus der Versenkung.

Vielleicht gibt es ja auch ein paar neue Member oder Member, die seinerzeit nicht online waren und hieraus einen Nutzen ziehen können.

Die Zahl der Raubüberfälle und Einbrüche scheint ja (leider...) nicht wirklich rückläufig zu sein.

Sette
03.08.2016, 12:53
Nein, nicht zwingend.

Wenn Du beispielsweise eine Red Sub als Full-Set hast, ordentlich und umfangreich in seiner top-Qualität bebildert und mit einer Kaufrechnung eines Uhrenhändlers, hat man schon mal eine Basis. Und wenn Du die Uhr vor fünf Jahren für 12.000 Euro gekauft hast, Heute aber kein M?dell in vergleichbarer Qualität unter 20.000 Euro findest, wirst Du auch die 20.000 Euro als Ersatzleistung reguliert bekommen.

Es gilt der Zeitwert bei Neuanschaffung am Tag des Schadens.
Irgendwie habe ich hier ein Verständnisproblem. Wie wird unterschieden Vintage - aktuell.
Wenn ich 2002 eine SubD um ca. 3.500 kaufe und sie wird 2016 gestohlen "darf" ich das direkte Nachfolgermodell(?) beim Konzi um ca.. 7.000 kaufen?
Wenn mir aber eine SubD auf 1970 gestohlen wird, was wird dann ersetzt? Ein Schätzwert durch einen Gutachter aus der Dokumentation (Fotos, Beschreibung, ...)?

Janufer
03.08.2016, 14:05
Ich würde mal sagen...
Wenn die 2002 Sub 16610 weg ist, bekommst Du den aktuellen Wiederbeschaffungswert einer 2002 Sub 16610.
Ebenfalls bei ner 70er 1680, den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Eben der aktuelle Marktpreis, da haben die Versicherungen genug Spezis, die diesen ermitteln können.

Schmackofatz
03.08.2016, 15:14
Ich würde mal sagen...
Wenn die 2002 Sub 16610 weg ist, bekommst Du den aktuellen Wiederbeschaffungswert einer 2002 Sub 16610.
Ebenfalls bei ner 70er 1680, den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Eben der aktuelle Marktpreis, da haben die Versicherungen genug Spezis, die diesen ermitteln können.

+1

Ich darf mich nochmal selbst zitieren:

Wissen sollte man auch, dass eine Hausratversicherung immer eine „Neuwertversicherung“ ist. Das bedeutet im Klartext, dass man z. B. für den Diebstahl einer fünf Jahre alten Submariner unkompliziert zum nächsten Rolex-Konzessionär gehen kann und sich dort eine neue Uhr zum Listenpreis kaufen kann. Reguliert wird immer „ein gleichwertiges Produkt zum Wert am Tag des Schadens“. Unabhängig, ob man die Uhr neu oder gebraucht und/oder beim Konzi oder Grauhändler gekauft hat.

Wenn z. B. eine Vintage-Uhr gestohlen wird, wird der Wert durch einen Sachverständigen der Versicherung ermittelt. Hierzu ist die eingangs erwähnte Dokumentation absolut von Nöten. Schließlich gibt es bei Vintage keine „Listenpreise“ und der Wert einer Uhr der gleichen Referenz kann am Beispiel einer Submariner 1680 von 4.000 Euro bis 20.000 Euro gehen.

Und da es bei einer "Massenuhr" wie z. B. einer 2002er 16610 große qualitative und preisliche Unterschiede gibt, bitte auch das hier unbedingt beherzigen:

Man muss sich einmalig die Mühe zu machen und alle Uhren sorgfältig dokumentieren. Die Uhren sollten aus mehreren Perspektiven fotografiert werden, um den Zustand festzuhalten. Gerne auch mit sichtbarer Seriennummer, mit allem Zubehör und zuletzt als Gruppenfoto. Darüber hinaus sollten alle Unterlagen wie Kaufrechnungen, Revisions- oder Reparaturbelege, Zertifikate etc. eingescannt werden. Diese Bilddokumentation bitte extern lagern, z. B. bei Familienangehörigen, Bankschließfach, in der Cloud oder wo auch immer. Aber nicht bei den Uhren. Und zugleich die Versicherung über den Besitz informieren und schriftlich bestätigen lassen, dass die Uhren im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert sind.

Man sollte alle paar Monate aktuelle Bilder seiner Uhr machen, besonders wenn es sich um ein "gepflegtes" Stück handelt.

Nur dann kann sich der Mitarbeiter, der mit der Marktpreisfindung beauftragt ist, ein genaues Bild machen und versuchen, einen möglichst realistischen Wert zu ermitteln.

California
03.08.2016, 15:39
Wenn die 2002 Sub 16610 weg ist, bekommst Du den aktuellen Wiederbeschaffungswert einer 2002 Sub 16610.
Ebenfalls bei ner 70er 1680, den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Eben der aktuelle Marktpreis, da haben die Versicherungen genug Spezis, die diesen ermitteln können.

EXAKT diese Auskunft erhielt ich von meinem Hausratversicherer (Allianz) schriftlich.

Mr. Ed
03.08.2016, 17:25
Ich glaube, Du hast mich nicht richtig verstanden: auch ich erhielt die Auskunft, dass Stahl-Uhren und Edelmetall-Uhren im Rahmen der Hausratversicherung versichert sind.

Allerdings ist hierbei zu beachten, wie die Uhren kategorisiert werden.

Nochmal die Info, welche ich bekam:

- Stahluhren, egal wie teuer / wertvoll = normaler Hausrat
- Edelmetall-Uhren = zählt als Schmuck, im Rahmen der Hausratversicherung versichert

Bei mir ist die Deckungssumme bei Schmuck aber nur ca. ein Drittel der kompletten Hausratabdeckung, wer also viele Edelmetalluhren besitzt muss schauen, dass er den aufgeführten Betrag nicht überschreitet.

Mir ging es bei meinem obigen Posting nur darum, dass die Allianz Stahl-Uhren nicht als "Schmuck" wertet, sondern als normalen Gegenstand des Hausrats!

Ab VHB 2016 Standard zählen Uhren über 1500 EUR als Wertsachen. Hängt davon ab welche VHB der Versicheurng zu Grunde liegen. Soweit ich es überblicken konnte, nutzen nur wenige Versicherer und versicherte die aktuellsten VHB. Aber daher Augen auf beim Vertragsupgrade.

Patrick85
03.08.2016, 21:32
von Raubüberfall zu Hausratversicherung ist doch ein logischer Schritt!?:op:

Patrick85
03.08.2016, 21:35
vielmehr stellt sich die Frage, ob "Antanzen" nicht eher als Trickdiebstahl deklariert würde. Welcher zB von meiner Hausrat nicht abgedeckt wäre

gonzo85
03.08.2016, 21:36
Eben. Unter Anderem dafür hat man doch eine Hausrat. :op:

Und für Trickdiebstahl gibt es Zusatzversicherungen.

hallolo
03.08.2016, 22:15
Na dann. Hauptsache versichert :gut:

EDIT: Und für die Nachkommen gibt es ja die Lebensversicherung. :winkewinke:

gonzo85
03.08.2016, 22:37
Zum Glück darf das jeder für sich selbst entscheiden :bgdev:

Microstella
03.08.2016, 23:18
Ich weiss nicht recht was ich von dieser Geschichte halten soll. War es denn nun ein Raubüberfall oder ein Trickdiebstahl. Es hört sich ja eher nach Raubüberfall an. Aber warum geben sich dann die Räuber nur mit der Uhr zufrieden ? Bei einem Opfer mit einer teuren Uhr ist doch noch mehr zu "vermuten". Und warum fährt das Opfer und seine Freundin erstmal nachhause und ruft dann erst die Polizei an ? Hatte denn keiner von den beiden ein Handy dabei ?
Natürlich kann es sein, dass die Ganoven den beiden die Handys und noch andere Wertgegenstände geraubt haben, aber dann sollte das auch in dem Artikel stehen.
Ok, dabei muss man natürlich auch bedenken, dass die Abendzeitung jetzt auch nicht gerade ein Leuchtturm der seriösen Berichterstattung ist.

Patrick85
04.08.2016, 07:45
Ausgehend der vorliegenden Informationen -> Trickdiebstahl (keine Androhung von Gewalt, Gestohlene Gegenstände erst später bemerkt)

Schmackofatz
04.08.2016, 09:08
Ist Trickdiebstahl, da keine Androhung von Gewalt und keine Gefahr für Leib und Leben.

Ergo nichts für die Hausrat. Da hilft dann nur noch eine gesonderte Schmuckversicherung, die sowas und z. B. auch einen einfachen Verlust mitversichert.

Joe Canaries
04.08.2016, 10:25
Für mich ist das Raub, da der Diebstahl sofort bemerkt wurde. Bei 3 Dieben ist davon auszugehen, dass eine abstrakte Gefahr für Leib und Leben besteht, auch wenn diese nicht explizit ausgesprochen wurde.

"Einfacher" Verlust oder Diebstahl ist regulär nicht versicherbar, da ein Nachweis nahezu unmöglich ist. Es gibt Spezialversicherungen für Händler und Juweliere, kommen aber auf Grund der Vorgaben und Preise für Privatpersonen nicht in Betracht.

Schmackofatz
04.08.2016, 10:46
Für mich ist das Raub...

Für einen Richter und basierend auf unserem StGB sicherlich nicht.


"Einfacher" Verlust oder Diebstahl ist regulär nicht versicherbar, da ein Nachweis nahezu unmöglich ist. Es gibt Spezialversicherungen für Händler und Juweliere, kommen aber auf Grund der Vorgaben und Preise für Privatpersonen nicht in Betracht.

Sorry, aber das ist schlichtweg falsch, was Du hier schreibst.

Es gibt genügend Versicherer, die für Privatpersonen sogenannte "Valorenversicherungen" anbieten.

Dies decken dann auch -je nach Vertrag- einen einfachen Verlust z. B. beim Tragen den Uhr oder ein liegenlassen auf dem Klo beim Händewaschen ab.

Allerdings werden solche Versicherungen nicht ohne Weiteres -insbesondere Prüfungen- vergeben und auch nicht offen beworben. Außerdem sind sie relativ teuer.

Joe Canaries
04.08.2016, 11:15
Für einen Richter und basierend auf unserem StGB sicherlich nicht.



Sorry, aber das ist schlichtweg falsch, was Du hier schreibst.

Es gibt genügend Versicherer, die für Privatpersonen sogenannte "Valorenversicherungen" anbieten.

Dies decken dann auch -je nach Vertrag- einen einfachen Verlust z. B. beim Tragen den Uhr oder ein liegenlassen auf dem Klo beim Händewaschen ab.

Allerdings werden solche Versicherungen nicht ohne Weiteres -insbesondere Prüfungen- vergeben und auch nicht offen beworben. Außerdem sind sie relativ teuer.



"Einfacher" Verlust oder Diebstahl ist regulär nicht versicherbar, da ein Nachweis nahezu unmöglich ist. Es gibt Spezialversicherungen für Händler und Juweliere, kommen aber auf Grund der Vorgaben und Preise für Privatpersonen nicht in Betracht.

Der einfache Verlust oder Diebstahl ausserhalb der eigenen 4-Wände (inkl. Hotelzimmer, Fitnessstudio Spint etc.) lässt sich lt. AXA, HUK und Allianz (...mit diesen Dreien habe ich gestern telefoniert) regulär, d.h. mit gängigen Policen nicht versichern. Diese 3 bieten dies auch auf meine Nachfrage nicht an.
Die Argumentation ist überall die gleiche: Der Nachweis ist nahezu unmöglich zu führen und das Risiko für den Versicherungsgeber viel zu hoch.


Es gibt Spezialversicherungen für Händler und Juweliere, kommen aber auf Grund der Vorgaben und Preise für Privatpersonen nicht in Betracht.

Versichern kann man alles: Das machen dann allerdings Spezialversicherungen, wie ich geschrieben habe. Diese sind aber preislich so hoch, dass das für den Otto-Normal-Verbraucher einfach zu teuer ist und keinen Sinn macht.

Hast Du konkrete Beispiele von Versicherungen die explizit gegen Diebstahl (im Freibad von der grünen Wiese; aus dem Rucksack; Taschendieb im Bus in Rom usw.) und Verlust (verloren beim Spazierengehen) versichern mit einem konkreten Preis für einen konkreten Wert?

gonzo85
04.08.2016, 11:21
.

gonzo85
04.08.2016, 11:25
Hast Du konkrete Beispiele von Versicherungen die explizit gegen Diebstahl (im Freibad von der grünen Wiese; aus dem Rucksack; Taschendieb im Bus in Rom usw.) und Verlust (verloren beim Spazierengehen) versichern mit einem konkreten Preis für einen konkreten Wert?

Ja hab ich auf den Seiten vorher bereits mehrfach genannt. Wenn du bei der Allianz bereits eine Hausrat hast kannst du das Paket "Mein Plus" als sog. Allgefahrenabsicherung draufsattel. Dort kann man Uhren (egal ob aus Stahl oder Edelmetall) gegen einfachen Diebstahl und Verlust versichern. Meine Konditionen werde ich hier nicht nennen, aber es ist wirklich bezahlbar.

Den Nachweis eines Verlustes oder einfachen Diebstahls muss du immer über die sofortige Anzeige bei der Polizei bringen. Dazu musst du vorab natürlich der Versicherung detailliert Auskunft zur Uhr geben. Bei mir war es eine Kopie des Kaufbeleges, Fotos der Uhr und eine Kopie des Zertifikates. Zusätzlich war meine Maklerin bei mir vor Ort und wollte die Uhr sehen.


Wie Peter schon geschrieben hat: Solche Versicherungen werden meist nicht groß beworben. Über "Mein Plus" von der Allianz findet man zumindest im Zusammenhang mit Musikinstrumenten oder Kunstgegenständen ein bisschen was in Internet. Darüber kannst du dann auch die Uhren laufen lassen. Ich war übrigens beim Ausfüllen der Eingabemasken am Rechner meiner Maklerin neben ihr und konnte das alles Mitverfolgen. Sie musste dort auch gleich die Dokumente (Zerti, Fotos, Kaufbeleg) hochladen.

mactuch
04.08.2016, 11:33
Also wenn ich jetzt mal bei der Allianz, Hausrat und "Mein Plus" nachschaue, dann finde ich, dass Wertsachen bis zu 40% (des Wertes?) versicherbar sind, ansonsten bis max. 20k wenn Sie im Bankschließfach lagern. Trickdiebstahl daheim ist auch versichert - zu satten 2% der Versicherungssumme. :gut: Was unter Wertsachen fällt, ist nicht angegeben auf der Übersicht.

Ganz so generös ist die Allianz da also nicht wie es den Anschein hatte - oder Du es glaubst. Es sei denn Dein "Mein Plus" ist ein anderes, als ein ganz spezielles "Dein Plus", dass Du da abgeschlossen hast...? Oder auch, ich bin nicht fähig, google zu bedienen und Allianz-Seiten korrekt zu lesen... :grb:

gonzo85
04.08.2016, 11:40
Matthias, auch für dich nochmal:

Das "Mein Plus" wird auf den individuellen Wert der zu versichernden Sache erstellt. In meinem Fall eine Patek für ca. 30k. Dieser Wert ist zu 100% (abzgl. 500 € Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall) abgesichert, und das auch zum Neuwert. Sollte die Uhr also irgendwann mal neu 40k kosten, würde ich diesen Wert ersetzt bekommen.

Dabei muss ich die Wertsache NICHT in einem Safe aufbewahren oder sonstige Bedingungen erfüllen.
Besonderheit: Auch der Einfache Diebstahl ohne Androhung von Gewalt oder einfacher Verlust (Band reisst beim Spazieren gehen, liegenlassen beim Röntgen, etc.) ist da komplett mit dabei.

Es ist kein Produkt von der Stange, daher findest du auch mit Sicherheit keine AGB oder Versicherungsbedingungen im Internet. Das kann dir nur dein (hoffentlich) kompetenter Berater mitteilen.

Hier mal der Link: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/musikinstrument-kamera/

Joe Canaries
04.08.2016, 11:48
Ja hab ich auf den Seiten vorher bereits mehrfach genannt. Wenn du bei der Allianz bereits eine Hausrat hast kannst du das Paket "Mein Plus" als sog. Allgefahrenabsicherung draufsattel. Dort kann man Uhren (egal ob aus Stahl oder Edelmetall) gegen einfachen Diebstahl und Verlust versichern. Meine Konditionen werde ich hier nicht nennen, aber es ist wirklich bezahlbar.

Den Nachweis eines Verlustes oder einfachen Diebstahls muss du immer über die sofortige Anzeige bei der Polizei bringen. Dazu musst du vorab natürlich der Versicherung detailliert Auskunft zur Uhr geben. Bei mir war es eine Kopie des Kaufbeleges, Fotos der Uhr und eine Kopie des Zertifikates. Zusätzlich war meine Maklerin bei mir vor Ort und wollte die Uhr sehen.


Wie Peter schon geschrieben hat: Solche Versicherungen werden meist nicht groß beworben. Über "Mein Plus" von der Allianz findet man zumindest im Zusammenhang mit Musikinstrumenten oder Kunstgegenständen ein bisschen was in Internet. Darüber kannst du dann auch die Uhren laufen lassen. Ich war übrigens beim Ausfüllen der Eingabemasken am Rechner meiner Maklerin neben ihr und konnte das alles Mitverfolgen. Sie musste dort auch gleich die Dokumente (Zerti, Fotos, Kaufbeleg) hochladen.


Mit "Mein Plus" kannst du den Anteil des Versicherungswert von Wertgegenständen erhöhen, das ändert aber nichts daran, dass dies Deine 4-Wände betrifft zzgl. abgeschlossener Spint in einer Umkleide, Kellerabteil etc. und Raub (....wie bei jeder anderen Hausratsversicherung auch).

Wenn Dir Deine Uhr auf der Strasse unbemerkt entwendet wird, oder Du sie verlierst, bekommst Du von der Versicherung nichts erstattet, d.h. Verlust und Diebstahl ausserhalb der 4-Wände (NICHT Raub!).

Versicherungsschutz für 40.000€ Wertsachen (100.000 € total / 70m2 Wohnung) kostet bei der Allianz 210€....

Ich will nicht glauben, dass wenn Du im Freibad eine Golddaytona verlierst, oder Dir diese jemand aus Deinem Rucksack klaut die Allianz Dir 25k überweist..... :bgdev:

gonzo85
04.08.2016, 11:51
Konstantin, bitte klicke auf den Link in meinem letzten Beitrag und dann unten auf "In welchen Fällen greift Allianz MeinPlus?".

Unter dem Stichwort Kameraversicherung oder Musikinstrumentenversicherung findet man dazu einiges im Internet.

Schmackofatz
04.08.2016, 11:52
Der einfache Verlust oder Diebstahl ausserhalb der eigenen 4-Wände (inkl. Hotelzimmer, Fitnessstudio Spint etc.) lässt sich lt. AXA, HUK und Allianz (...mit diesen Dreien habe ich gestern telefoniert) regulär, d.h. mit gängigen Policen nicht versichern. Diese 3 bieten dies auch auf meine Nachfrage nicht an.


Dann bist Du ein zu schlechter Kunde, zumindest was die Allianz angeht. Bei AXA und HUK bin ich nicht fit genug.

Basierend für Valorenversicherungen bzw. sogenannte "Schmuck- und Pelzversicherungen" sind in der Regel immer bestehende Verträge und ein gutes, langjähriges Kundenverhältnis. Dann steht Dir dieses Produkt auch zur Verfügung.

Ist quasi wie bei der neuen Stahldaytona: ordentlich beim Konzi Uhren und Schmuck kaufen sichert oberste Plätze auf der Warteliste.


Versichern kann man alles: Das machen dann allerdings Spezialversicherungen, wie ich geschrieben habe. Diese sind aber preislich so hoch, dass das für den Otto-Normal-Verbraucher einfach zu teuer ist und keinen Sinn macht.

+1


Hast Du konkrete Beispiele von Versicherungen die explizit gegen Diebstahl (im Freibad von der grünen Wiese; aus dem Rucksack; Taschendieb im Bus in Rom usw.) und Verlust (verloren beim Spazierengehen) versichern mit einem konkreten Preis für einen konkreten Wert?

Ja, wie schon geschrieben z. B. die Allianz, aber auch die Mannheimer und die Gothaer sind ganz vorne mit dabei. Eventuell auch Carl Rieck oder die HVAG.


...versichern mit einem konkreten Preis für einen konkreten Wert?

Sowas ist eigentlich nicht vorgesehen.

Man versichert keine 16610 Submariner mit exakt 5000 Euro.

Man hat einen vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz in einer bestimmten Deckungssumme. Wenn Du mit einer 08/15 Submariner unterwegs bist, reichen in der Regel 5-10k Summe.

Wenn Du mit einer Double-Red schlagmichtot Dweller punched papers faded serifen Bond Big Crown NOS Submariner unterwegs bist, würde ich eher zu einer Deckungssumme von 100k + X raten.


Edith sagt, für sowas habe ich eigentlich einen extra Versicherungsthread eröffnet. Vielleicht sollten wir die Diskussion dorthin verlagern...


http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/154730-!!-DER-!!-Ultimative-Rolex-(Hausrat-)-Versichersicherungs-Thread

Joe Canaries
04.08.2016, 11:52
Hier mal der Link: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/musikinstrument-kamera/

...check ich nicht, warum mir das die Allianz nicht gesagt hat. :grb:

Ich lasse mir da mal einen Beratungstermin geben und fühle den auf den Zahn :). Danke für den Link.

Joe Canaries
04.08.2016, 11:54
Konstantin, bitte klicke auf den Link in meinem letzten Beitrag und dann unten auf "In welchen Fällen greift Allianz MeinPlus?".

Unter dem Stichwort Kameraversicherung oder Musikinstrumentenversicherung findet man dazu einiges im Internet.

:dr: Mach ich, Danke...

Schmackofatz
04.08.2016, 11:56
Ich will nicht glauben, dass wenn Du im Freibad eine Golddaytona verlierst, oder Dir diese jemand aus Deinem Rucksack klaut die Allianz Dir 25k überweist..... :bgdev:

Wenn eine Valorenversicherung besteht, wird bezahlt. Ohne wenn und aber.

Mein Freund hat beim Hochseeangeln die Angel ausgeworfen und dabei seine goldene Submariner versenkt.

Wurde ohne zu murren reguliert.

gonzo85
04.08.2016, 11:56
Dann bist Du ein zu schlechter Kunde, zumindest was die Allianz angeht.

Das kann durchaus sein. Wir haben seit Jahren (meine Eltern seit Jahrzehnten) fast alle Versicherungen bei der Allianz.
Mein spezieller Fall musste vor der Freigabe auch durch eine interne Fachabteilung geprüft werden. Dabei ist mit Sicherheit auch bewertet worden wie viele Schadensfälle (egal ob Hausrat, KFZ, etc.) in den letzten Jahren zu regulieren waren und wieviele Verträge bestehen.

Als Neukunde, der mal eben seine 50k Uhrensammlung gegen einfachen Diebstahl versichern will, kann es schon sein, dass man entweder abgelehnt wird, oder die Beiträge sehr hoch sind.

Für die Versicherung bist du ja nur eine "Wahrscheinlichkeitskennzahl". Und die ist bei Neukunden oder bei Kunden mit bisher hoher Regulierungssumme wohl zu hoch...


EDIT: Danke an die Moderation für das Zusammenlegen der Threads :dr:

Joe Canaries
04.08.2016, 12:04
Beim Konzi bekomme ich keine 116500 und bei der Versicherung muss man auch noch beliebt sein...
Ich fühle mich diskriminiert. :D

Schmackofatz
04.08.2016, 12:19
Beim Konzi bekomme ich keine 116500 und bei der Versicherung muss man auch noch beliebt sein...
Ich fühle mich diskriminiert. :D

Naja, komm, ist doch halb so wild. http://www.world-of-smilies.com/wos_love/troest.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

So eine Valorenversicherung... ob man die wirklich braucht?

Ich habe es letztes Jahr durchrechnen lassen und mich dagegen entschieden. Im Grunde genommen kannst Du Dir alle 3-4 Jahresbeiträge eine neue Submariner kaufen, zumindest in Stahl.

Einbruch, Diebstahl, Raubüberfall etc. sind durch die Hausrat gedeckelt und ansonsten muss man eben etwas verantwortungsbewusst mit seinem Hab und Gut umgehen.

Dazu zähle ich, dass ich mich garantiert nicht antanzen lasse oder zum High-Five mit wildfremden Menschen verleiten lasse und beim verlassen des Hotelzimmers einfach nochmal einen Blick auf den Nachttisch werfe, das dort nichts mehr liegt. Diese Dinge kann ich zumindest bewusst beeinflussen.

Und wenn halt mal der Federsteg bricht und die Uhr auf den Boden fällt oder ich beim Radeln den Abgang über den Lenker mache und mit meiner Deepsea ein Loch in den Asphalt kloppe... dann ist es eben so.

Schmackofatz
04.08.2016, 12:24
EDIT: Danke an die Moderation für das Zusammenlegen der Threads :dr:

+1000

Super Arbeit! Danke!

California
04.08.2016, 13:45
Einbruch, Diebstahl, Raubüberfall etc. sind durch die Hausrat gedeckelt und ansonsten muss man eben etwas verantwortungsbewusst mit seinem Hab und Gut umgehen.

Dazu zähle ich, dass ich mich garantiert nicht antanzen lasse oder zum High-Five mit wildfremden Menschen verleiten lasse und beim verlassen des Hotelzimmers einfach nochmal einen Blick auf den Nachttisch werfe, das dort nichts mehr liegt. Diese Dinge kann ich zumindest bewusst beeinflussen.

Und wenn halt mal der Federsteg bricht und die Uhr auf den Boden fällt oder ich beim Radeln den Abgang über den Lenker mache und mit meiner Deepsea ein Loch in den Asphalt kloppe... dann ist es eben so.

exakt meine Herangehensweise :dr:

California
11.08.2016, 07:45
Dann bist Du ein zu schlechter Kunde, zumindest was die Allianz angeht.

ich schloss erst vor wenigen Wochen eine neue Hausratversicherung bei der Allianz ab - ansonsten habe ich keine einzige Versicherung bei diesem Anbieter.

Trotzdem wurde mir ein "mein Plus" Angebot für meine WG-Submariner unterbreitet: 110 Euro / Jahr.

California
11.08.2016, 07:46
Doppelposting, sorry ...

California
11.08.2016, 08:09
ich schloss erst vor wenigen Wochen eine neue Hausratversicherung bei der Allianz ab - ansonsten habe ich keine einzige Versicherung bei diesem Anbieter.

Trotzdem wurde mir ein "mein Plus" Angebot für meine WG-Submariner unterbreitet: 110 Euro / Jahr.

nachfolgend die Hinweise der Allianz zum Angebot:

"... Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro gekürzt. Hiervon abweichend wird die Entschädigung für Schäden durch Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen um 30%, mindestens jedoch 150 Euro, gekürzt.
Eine möglicherweise für die gesamte Hausratversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nicht für Schäden, die in MeinPlus versichert sind....."

Schmackofatz
11.08.2016, 23:38
Ok, 30% Abschlag sind schon eine Hausnummer.

Allerdings müsste man an dieser Stelle natürlich die Beiträge vergleichen und schauen, was das Upgrade des Allianz-Pluspakets im Verhältnis zu einer Valorenversicherung kostet.

Sla
12.01.2017, 20:33
Ich habe mir nun alles durchgelesen - es hat mir wirklich sehr geholfen ! Vielen Dank an alle, die dazu beigetragen habe!

Schmackofatz
13.01.2017, 12:56
Prima, Simon, su sollte es sein, dass freut mich für Dich! :dr:

Schmackofatz
13.01.2017, 13:09
Im übrigen ist noch erwähnenswert, dass wir im Forum den Fall erleben durften, dass einem Member ein neue Daytona 116500, die er von seinem Konzi zum Listenpreis erhalten hat, bei einem Einbruch gestohlen wurde.

Die Hausratversicherung hat hierbei nicht den Listenpreis von derzeit ca. 11.500 Euro, sondern den aktuellen Marktwert reguliert, der derzeit etwa 5000 Euro über dem Listenpreis liegt, weil das Warten auf eine neue Daytona über Jahre hinweg für den Versicherungsnehmer nicht zumutbar ist.

Diese Form der Regulierung ist darin begründet, dass es sich bei der Hausratversicherung um eine "Neuwertversicherung" handelt, anders als bei einer Autoversicherung, die immer nur den "Zeitwert" ersetzt.

Nachzulesen ist das Ganze hier:

http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/159632-Ersetzt-Hausratverscherung-den-Graumarktwert-einer-116500-im-Versicherungsfall?p=5386763&viewfull=1#post5386763

Kormoran
20.01.2017, 12:26
Gerade mal bei Allianz nachgefragt wegen einer goldener Rolex im Wert von 30K. Die MeinPlus geht, allerdings nicht ohne der Hausratversicherung. Insgesamt ca €350 und die MeinPlus €140 davon.
Mit €1000 Selbstbeteiligung für den Hausrat insgesamt ca. €270.
MeinPlus (also die Uhr) in beiden Fällen mit €150 Selbstbeteiligung.

gonzo85
20.01.2017, 12:50
Gerade mal bei Allianz nachgefragt wegen einer goldener Rolex im Wert von 30K. Die MeinPlus geht, allerdings nicht ohne der Hausratversicherung.

Das ist richtig. MeinPlus ist ein Zusatzbaustein zur Hausrat. Hausrat ist bei dem Tarif also Pflicht.

Kormoran
24.01.2017, 12:57
Neuwertdeckung: Die Versicherung ersetzt den Neuwert Ihrer Wertgegenstände
Was soll eigentlich beim Neukauf abgesichert werden, Kaufpreis oder den Listenpreis? Kaufpreis ist ja in der Regel niedriger als der Listenpreis. Soll man also die Versicherungsgrenze für Schmuck und Uhren an der Listenpreis anheben, oder eben bei dem Kaufpreis genügt?

Wenn man nicht eine riesige Hausratabdeckungssumme hat, ist eben diese Grenze für Wertsachen der limitierende Faktor. Und die Grenze wandert mit dem Listenpreis nicht nach oben (Inflation!) Also falls die Uhr z.B. nicht mehr hergestellt wird, kann es ja sein, das man die nur für den Listenpreis oder noch teurerer bekommen könnte. Soll man hier etwas Luft nach oben lassen, oder ist das egal?

Flo74
24.01.2017, 13:45
Kaufpreis ist ja in der Regel niedriger als der Listenpreis.
Echt?

Gotti
24.01.2017, 13:57
Echt?

Ja, warum nicht? :ka:

911erFan
24.01.2017, 14:07
:bgdev:
klar....besonders bei RLX aktuell gängig das man immer niedriger als Liste zahlt...

Du solltest dir ein Expose mit dem Wiederbeschaffungswert (=Listenpreis) aushändigen lassen. Macht jeder seriöse Konzi.
Das der Versicherung einreichen...damit bist du dann auf der sicheren Seite.
Reguliert wird dann zum aktuellen Neuwert zum Schadenszeitpunkt (mit den Ausnahmen wie hier gelesen im Falle Daytona)

Kormoran
24.01.2017, 16:27
:bgdev:
klar....besonders bei RLX aktuell gängig das man immer niedriger als Liste zahlt...

Du solltest dir ein Expose mit dem Wiederbeschaffungswert (=Listenpreis) aushändigen lassen. Macht jeder seriöse Konzi.
Das der Versicherung einreichen...damit bist du dann auf der sicheren Seite.
Reguliert wird dann zum aktuellen Neuwert zum Schadenszeitpunkt (mit den Ausnahmen wie hier gelesen im Falle Daytona)
Der Hintergrund ist ja der, dass man z.B. bei 28 Kaufpreis zu 34 Listenpreis schon 6K (20%) Unterschied hat, und dass spiegelt sich in dem Versicherungspremium wieder.
Also wenn die Versicherung sowieso nur 28 zahlt (also nicht Listenpreis), warum 34 versichern und draufzahlen?

Schmackofatz
24.01.2017, 19:30
Der Hintergrund ist ja der, dass man z.B. bei 28 Kaufpreis zu 34 Listenpreis schon 6K (20%) Unterschied hat, und dass spiegelt sich in dem Versicherungspremium wieder.
Also wenn die Versicherung sowieso nur 28 zahlt (also nicht Listenpreis), warum 34 versichern und draufzahlen?

Wenn 28 Kaufpreis und 34 Listenpreis ist, wird 34 reguliert.

Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Neuwert = Listenpreis.


Wenn Deine getragene Uhr entwendet wird, bekommst Du eine nagelneue.

Gleiches gilt für den gesamten Hausrat:

Wenn Deine Unterhosen verbrannt sind, darfst Du Dir entsprechend neue Unterhosen zulegen und die Versicherung bezahlt.

Das Beispiel mag zwar etwas bizarr sein, trifft den Nagel aber auf den Kopf.

Sette
24.01.2017, 20:39
Wenn 28 Kaufpreis und 34 Listenpreis ist, wird 34 reguliert.

Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Neuwert = Listenpreis.

Ich habe die meisten meiner Uhren gebraucht gekauft - keine Vintage. Ich habe z.B. für meine 2002er SubD 2011 3.400 Euro bezahlt, aktueller Listenpreis ist irgendwo bei 6k. Der Listen(neu)Preis seinerzeit (also 2002) war irgendwo bei 3,8k. Für die Berechnung der Versicherungssumme muss ich jetzt 6k einrechnen? Oder die 3,8k, die ich ja auch angegeben hätte, wenn ich sie 2002 neu gekauft hätte?

Ist schon klar, im Zweifelfall die 6k, kostet ja "nix". Aber wie ist's korrekt? Außerdem habe ich ja nicht nur diese eine Uhr, sondern eher 50.

Schmackofatz
24.01.2017, 21:32
Hi Dietmar,

grundsätzlich gilt, dass Dich die Versicherung in einem Schadenfall gleichstellt.

Das heißt, Du sollst unter dem Schaden aus materieller Sicht nicht leiden, aber auch nicht besser da stehen, als es vor dem Schaden der Fall war.

Der ehemalige Kaufpreis bzw. wo ein Gegenstand gekauft wurde ist in der Regel zur Wertermittlung nicht von Bedeutung.



Jetzt ist natürlich nahezu jeder Fall irgendwie etwas anders gelagert, aber es gibt entsprechende Richtlinien für eine Schadenregulierung.

In Deinem Fall wäre es bei einem Schaden so, dass die Submariner Date die Referenz 16610 sein dürfte, die man neu nicht mehr kaufen kann. Dementsprechend setzt sich nun ein Gutachter oder ein Sachbearbeiter, der mit Deinem Fall vertraut ist hin, und versucht einen Zeitwert für Deine Uhr zu ermitteln.

Im Optimalfall hast Du den Zustand Deiner Uhr vernünftig dokumentiert und kannst dementsprechend z. B. durch Bilder, die den Zustand Deiner Uhr zeigen, Revisionsbelege, Bilder vom Zubehör und Zertifikat etc. pp. belegen, dass es sich bei Deiner Uhr um ein gepflegtes Sammlerstück in einem Top-Zustand handelt.

Zur Wertfindung werden dann Marktpreise von verschiedenen Uhrenhändlern und / oder Chrono24 zu Rate gezogen und verglichen. Bei selteneren Stücken eventuell auch Auktionsergebnisse. Je genauer Du zuvor den Zustand dokumentiert hast, umso präziser kann der Gutachter den Wert einschätzten. Dann werden jeweils die günstigsten und die teuersten Angebote gestrichen und aus den verbleiben Uhren wird ein Mittelwert errechnet, der dann an Dich ausbezahlt wird.

Wenn Du NICHT belegen kannst, dass Du eine top gepflegte Uhr mit allem Pipapo hattest, fließen natürlich auch die Ranzgurken in die Preisfindung mit ein. Im Optimalfall vergleicht der Gutachter aber schon Äpfel mit Apfeln.


Vertragsbestandteil einer Hausratversicherung ist die Klausel "ein gleichwertiges Produkt am Tag des Schadens". Es kann also auch durchaus sein, dass Dir die Versicherung frei stellt, Dir das Nachfolgemodell 116610 zu kaufen, weil es das alte Modell einfach nicht mehr gibt. An dieser Stelle ist eben immer auch etwas Gesprächsbedarf mit dem Schadenregulierer von Nöten und man kann durchaus seine gewünschte Vorgehensweise miteinander anbstimmen. Hier gilt immer auch das Motto "wie man sich präsentiert, so wird man reguliert".

Das Gleiche gilt natürlich für Alles im Hausrat. Hier noch ein paar simple Bespiele zur besseren Verdeutlichung:


Egal, ob beim Hausbrand die 30 Jahre alte Bohrmaschine, Deine Kleidung oder eben Deine Wohnungseinrichtung vernichtet wird.

Wenn Du Dir eine 30 Jahre alte Hilti auf dem Flohmarkt für 50 Euro gekauft hast, bekommst Du im Schadenfall eine ladenneue Hilti.


Bitte NIEMALS eine Hausratversicherung mit einer KFZ-Versicherung vergleichen.

Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung und eine KFZ-Versicherung ist eine Zeitwertversicherung.

Daher gilt bei der Ermittlung der Versicherungssumme immer der Neuwert, um Deine Eingangsfrage zu beantworten. :D

Sla
24.01.2017, 22:03
Im übrigen ist noch erwähnenswert, dass wir im Forum den Fall erleben durften, dass einem Member ein neue Daytona 116500, die er von seinem Konzi zum Listenpreis erhalten hat, bei einem Einbruch gestohlen wurde.

Die Hausratversicherung hat hierbei nicht den Listenpreis von derzeit ca. 11.500 Euro, sondern den aktuellen Marktwert reguliert, der derzeit etwa 5000 Euro über dem Listenpreis liegt, weil das Warten auf eine neue Daytona über Jahre hinweg für den Versicherungsnehmer nicht zumutbar ist.

Diese Form der Regulierung ist darin begründet, dass es sich bei der Hausratversicherung um eine "Neuwertversicherung" handelt, anders als bei einer Autoversicherung, die immer nur den "Zeitwert" ersetzt.

Nachzulesen ist das Ganze hier:

http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/159632-Ersetzt-Hausratverscherung-den-Graumarktwert-einer-116500-im-Versicherungsfall?p=5386763&viewfull=1#post5386763

Wow Klasse!! Vielen Dank für die Info und die Mühen :verneig:

Kormoran
24.01.2017, 23:03
doppelpost

Kormoran
24.01.2017, 23:05
Wenn 28 Kaufpreis und 34 Listenpreis ist, wird 34 reguliert.
SKIP


Danke nochmals für deine ausführlichen Antworten! Aber nochmals auf den Punkt gebracht, was soll ich in meinem Police eintragen lassen, 28K oder 34K?

uhrenfan_rolex
25.01.2017, 10:47
:grb:

M.Soleil
25.01.2017, 11:07
Hallo Kormoran,

wie hoch ist die Beitragsdifferenz? Lohnt es sich daran einen oder mehrere Gedanken zu verschwenden?
Wenn du die 34K eintragen lässt und du damit Ruhe und Sicherheit hast, ist es doch super.
Das ist der Sinn einer Versicherung. :)

Es gibt Dinge die man kaputt denken kann...

Schmackofatz
25.01.2017, 11:31
Danke nochmals für deine ausführlichen Antworten! Aber nochmals auf den Punkt gebracht, was soll ich in meinem Police eintragen lassen, 28K oder 34K?

37K.

Dann hast Du die nächste Preiserhöhung schon mit abgedeckt und musst Dich in den nächsten 2-3 Jahren nicht weiter darum kümmern bzw. anpassen.

ehemaliges mitglied
25.01.2017, 15:06
Geniale Antwort! :rofl:

Schmackofatz
25.01.2017, 15:14
Geniale Antwort! :rofl:

Danke, Sascha. =)

Ist aber in der Tat ernst gemeint. :op:

Letzten Endes variiert der Beitrag dadurch wahrscheinlich gerade mal um einen Euro mehr oder weniger.

Kormoran
25.01.2017, 17:37
Hallo Kormoran,

wie hoch ist die Beitragsdifferenz? Lohnt es sich daran einen oder mehrere Gedanken zu verschwenden?
Wenn du die 34K eintragen lässt und du damit Ruhe und Sicherheit hast, ist es doch super.
Das ist der Sinn einer Versicherung. :)

Es gibt Dinge die man kaputt denken kann...

Die Beitragsdifferenz ist 70€ von 320€ auf 390€ oder so. Ist zwar im Bezug auf 36K nicht die Rede wert, aber weil wir doch darum reden... ;)
Und wenn sowieso nur die 28K abgesichert wären, warum mehr zahlen?

So oder so, ich hab's nun auf 36K gesetzt, der Listenpreis ist 35.800.

Schmackofatz
25.01.2017, 18:08
Die Beitragsdifferenz ist 70€ von 320€ auf 390€ oder so. Ist zwar im Bezug auf 36K nicht die Rede wert, aber weil wir doch darum reden... ;)
Und wenn sowieso nur die 28K abgesichert wären, warum mehr zahlen?

So oder so, ich hab's nun auf 36K gesetzt, der Listenpreis ist 35.800.

Ok, sorry, da habe ich mich wohl mit einem Euro grob verschätzt... :embarassed:

M.Soleil
25.01.2017, 18:27
Manchmal kann es auch Sinn machen die Grundsumme etwas hoch zu setzen.
Kann sein das es durch das günstigere Verhältnis (Wertsache/zu normaler Hausrat) sogar etwas günstiger
wird.
Ist vielleicht einen Versuch wert.

M.Soleil
25.01.2017, 18:31
Gerade mal bei Allianz nachgefragt wegen einer goldener Rolex im Wert von 30K. Die MeinPlus geht, allerdings nicht ohne der Hausratversicherung. Insgesamt ca €350 und die MeinPlus €140 davon.
Mit €1000 Selbstbeteiligung für den Hausrat insgesamt ca. €270.
MeinPlus (also die Uhr) in beiden Fällen mit €150 Selbstbeteiligung.

Habe grade deine erste frage gelesen.
Auf die Gefahr hin das es schon geschrieben wurde...

Die Allianz behält sich bei "mein plus" vor naturalersatz zu leisten...
Ist ok, muss man aber wissen.

Kormoran
26.01.2017, 01:46
Habe grade deine erste frage gelesen.
Auf die Gefahr hin das es schon geschrieben wurde...

Die Allianz behält sich bei "mein plus" vor naturalersatz zu leisten...
Ist ok, muss man aber wissen.


7.6
In welchem Umfang sind wir berechtigt, Natura-
lersatz zu leisten?
Ergänzend zu Ziffer 1.4.1 sind wir berechtigt, anstatt einer Ent-
schädigung in Geld
• erforderliche Reparaturen beschädigter versicherter Sachen
selbst in Auftrag zu geben,
• zerstörte oder abhanden gekommene versicherte Sachen glei-
cher Art und Güte in neuwertigem Zustand (bei Kunstgegenstän-
den und Antiquitäten Sachen in gleicher Art und Güte) selbst zu
beschaffen und Ihnen zu übergeben.
Wenn Sie die Reparatur oder Wiederbeschaffung ohne unsere Zu-
stimmung beauftragen oder vornehmen, so ersetzen wir die Repa-
ratur- oder Wiederbeschaffungskosten nur bis zur Höhe des Be-
trags, den wir selbst aufzuwenden gehabt hätte
Ja, neuwertig geht in Ordnung.

Kormoran
27.01.2017, 13:10
Manchmal kann es auch Sinn machen die Grundsumme etwas hoch zu setzen.
Kann sein das es durch das günstigere Verhältnis (Wertsache/zu normaler Hausrat) sogar etwas günstiger
wird.
Ist vielleicht einen Versuch wert.

Hab leider schon abgeschlossen, glaube nicht, dass es sich lohnt nun den Maklern nochmal zu grillen. Aber der Händler meinte, in dem Exposee wird sowieso nur den Kaufpreis stehen. Also mal schauen, vielleicht ergibt sich daraus doch noch eine Möglichkeit mit dem Versicherungsrechner zu spielen.

uhrenfan_rolex
02.03.2017, 11:43
Gerade mal bei Allianz nachgefragt wegen einer goldener Rolex im Wert von 30K. Die MeinPlus geht, allerdings nicht ohne der Hausratversicherung. Insgesamt ca €350 und die MeinPlus €140 davon.
Mit €1000 Selbstbeteiligung für den Hausrat insgesamt ca. €270.
MeinPlus (also die Uhr) in beiden Fällen mit €150 Selbstbeteiligung.

Hallo,

weißt Du zufällig, ob die Versicherungssumme für die per Zusatzbaustein "Mein Plus" versicherte Golduhr auch zur "normalen" Versicherungssumme der Allianz-Hausratversicherung für Wertsachen (= seit einiger Zeit alle Uhren, egal aus welchem Material) hinzugezählt wird?

Meine Frage hat folgenden Hintergrund:
Wenn ich bspw. 3 Stahluhren zu Hause hätte und eine Golduhr, und die Golduhr nicht zur Versicherungssumme für Wertsachen hinzugezählt würde (da über Mein Plus separat versichert), könnte für die 3 Stahluhren die Versicherungssumme für Wertsachen ausreichend sein. Zählt die Golduhr hingegen mit rein, dann würde es nicht mehr passen.
Da ich zukünftig mehrere Uhren aus dem Schließfach mit nach Hause nehmen will, um wechseln zu können, überlege ich, wie man damit am besten umgeht.

Alternativ überlege ich auch, einen Tresor zu Hause anzuschaffen (> 200kg Eigengewicht), wobei dabei wohl immer auch die Frage ist, ob man das Ding gescheit aufgestellt bekommt.

California
02.03.2017, 13:48
Alternativ überlege ich auch, einen Tresor zu Hause anzuschaffen (> 200kg Eigengewicht), wobei dabei wohl immer auch die Frage ist, ob man das Ding gescheit aufgestellt bekommt.

Thomas, das ist kein Problem: ich legte mir vor wenigen Monaten diesen Tresor zu:

https://www.eisenbach-tresore.de/Geschaeftstresor-17/Format-Wertschutzresor-Rubin-Pro-Widerstandsgrad-3-VDS-EN-1143-1.html

Das ca. 300 kg schwere Teil wurde von der Spedition EXAKT dort platziert, wo ich ihn haben wollte. Der Tresor wird "ausgepackt" bei Dir angeliefert und aufgestellt.

Ich wechsle meine Uhren alle 2-3 Tage, da will ich nicht dauernd zur Bank ans Schließfach rennen.

uhrenfan_rolex
02.03.2017, 16:24
Vielen Dank für Deinen Tip!

M.Soleil
02.03.2017, 19:34
Die Schmucksachen müssen in der Hausratsumme enthalten sein.
Solltest du bestimmte Uhren vom versichericherungsschutz ausschließen wollen, würde
Ich dies über einen individuellen Text vermerken lassen.

California
03.03.2017, 07:29
Vielen Dank für Deinen Tip!

kein Problem, ist doch Sinn und Zweck eines Forums :dr:

Ich bekam den Tipp mit dem Tresor seinerzeit von Peter (der mit dem super-süßen schwarz/weißen Hund) - dafür bin ich heute noch dankbar: war eine überaus sinnvolle Anschaffung.

Yachtmaster 40
03.03.2017, 08:12
Verunsichert von den ganzen unterschiedlichen Klauseln der Versicherer habe ich meiner Versicherung (R+V) eine Auflistung aller Uhren und Schmuckstücke inkl. Foto und Kaufpreis gesendet und um Bestätigung der Versicherung gebeten. Als Überraschung hat man mir schriftlich mitgeteilt, dass alle Uhren, egal ob Stahl oder Gold, kein Schmuck sind und somit unbegrenzt versichert sind! Bisher habe ich immer gedacht, dass hier ein Unterschied zwischen Gold und Stahl gemacht wird.

Moonwalker
03.03.2017, 09:24
Dann würde ich dieses Schreiben in einem feuerfesten und erdbebensicheren Tresor einschließen.


Und eine Rechtschutz abschließen, die wirst du brauchen.

Schmackofatz
04.03.2017, 15:02
kein Problem, ist doch Sinn und Zweck eines Forums :dr:

Ich bekam den Tipp mit dem Tresor seinerzeit von Peter (der mit dem super-süßen schwarz/weißen Hund) - dafür bin ich heute noch dankbar: war eine überaus sinnvolle Anschaffung.

http://www.world-of-smilies.com/wos_love/knuddel01.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

Soeckefeld
04.03.2017, 18:20
Verunsichert von den ganzen unterschiedlichen Klauseln der Versicherer habe ich meiner Versicherung (R+V) eine Auflistung aller Uhren und Schmuckstücke inkl. Foto und Kaufpreis gesendet und um Bestätigung der Versicherung gebeten. Als Überraschung hat man mir schriftlich mitgeteilt, dass alle Uhren, egal ob Stahl oder Gold, kein Schmuck sind und somit unbegrenzt versichert sind! Bisher habe ich immer gedacht, dass hier ein Unterschied zwischen Gold und Stahl gemacht wird.

+1


Dann würde ich dieses Schreiben in einem feuerfesten und erdbebensicheren Tresor einschließen.

Und eine Rechtschutz abschließen, die wirst du brauchen.


Moonwalker
04.03.2017, 20:46
Dann halt nicht :rolleyes:

Shareb
14.06.2017, 17:56
Hallo lieber Mitglieder! Die erste GMT II wird in der nächsten Woche gekauft und hier stellt sich natürlich die Frage, ob es sinnvoll ist einen Hausratsversicherung abzuschließen und inwiefern diese einen möglichen Diebstahl deckt.
Oft bekommt man zu hören, dass bei möglichen Schaden die Versicherungen Probleme bei einer Auszahlung bereitet, sofern die Uhr(en) nicht in einem speziellen Tresor gelagert werden? Ist das wirklich so?

TheLupus
14.06.2017, 18:10
Das musst du deine Hausratversicherung fragen. :ka:

uhrenfan_rolex
14.06.2017, 19:49
Das empfehle ich dir auch.

AndreasL
14.06.2017, 21:03
... Die erste GMT II wird in der nächsten Woche gekauft und hier stellt sich natürlich die Frage, ob es sinnvoll ist einen Hausratsversicherung abzuschließen und inwiefern diese einen möglichen Diebstahl deckt.
...

Sofern keine Hausrat besteht, kann es schon Sinn machen. Ob sie einen Diebstahl deckt, wovon auszugehen ist, sollte Dir die Versicherung problemlos beantworten können.

Shareb
14.06.2017, 22:55
Danke! Hab jetzt einen Sachbearbeiter kontaktiert, welcher sich mit der Thematik auseinander setzt.

Kormoran
15.06.2017, 10:47
Sofern keine Hausrat besteht, kann es schon Sinn machen. Ob sie einen Diebstahl deckt, wovon auszugehen ist, sollte Dir die Versicherung problemlos beantworten können.

Ich hab die Erfahrung gemacht, dass die Ahnung nicht immer vorhanden ist, weil das Thema auch relativ selten vorkommt. Ich musste viel selbst recherchieren. Also für mich war wichtige Erkenntnis gewesen, das die übliche Versicherung kein Trickdiebstahl abdeckt, bwz. ohne direkter Gewalt und es wird wohl ein Tresor zu hause gebraucht.

Die normale Hausrat ist also für die Fälle, wo du wirklich die ganze Zeit 24/7 total beschäftigt bist, dich abzusichern, und trotzdem ausgeraubt warst. Es kostet zwar nur die Hälfte, aber beim bloß 150 Euro Unterschied habe ich natürlich den kompletten Schutz gewählt. So kann ich das normale Leben weiter führen, ohne mich zu einem Wachmeister für meine Uhr machen müssen.

TheLupus
15.06.2017, 10:58
Dann hatte dein Berater keine Ahnung und war zusätzlich zu faul, eine Mail an die Zentrale zu schreiben.
Diese VHB sind übrigens schnell überflogen und entsprechend einzuordnen. Das ist keine Raketentechnologie, sondern nur ein bisschen Text.

Kormoran
15.06.2017, 11:03
Dann hatte dein Berater keine Ahnung und war zusätzlich zu faul, eine Mail an die Zentrale zu schreiben.
Diese VHB sind übrigens schnell überflogen und entsprechend einzuordnen. Das ist keine Raketentechnologie, sondern nur ein bisschen Text.
Das wird wohl so gewesen sein. Waren aber schon zwei unabhängige Niederlassungen aus Westen und Osten, mit denen ich gesprochen hatte. Ich hatte noch den Glück, das die zweite mich an die Planungssoftware rangelassen hatte, so dass ich alle Baublöcke und ihre Auswirkung auf den Preis mal kombinieren und ausprobieren könnte. Was ich übrigens bis heute noch nicht herausbekommen hatte, ob ich den tatsächlichen Kaufpreis oder den (höheren) Listenpreis versichern lassen sollte.

Mit dem Text würde ich dir nicht zustimmen, da gibt viel, was man zuerst verstehen muss. Bzw. es gibt auch viel, was in einer VHB für Hausrat _nicht_ steht und erst in eine Zusatzversicherung abgedeckt wird. Das muss man also auch schon vorab wissen.

t.s
26.02.2018, 19:31
Vielen Dank für den Tipp bzgl. des MeinPlus-Bausteins! :gut:


Matthias, auch für dich nochmal:
...

Dabei muss ich die Wertsache NICHT in einem Safe aufbewahren oder sonstige Bedingungen erfüllen.

...

Hier mal der Link: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/musikinstrument-kamera/

Davon bin ich beim Abschluss der MeinPlus Zusatzversicherung ebenfalls ausgegangen. Auch mein Sachbearbeareiter, die Mitarbeiter der Hotline und des Internet-Kundenservice hatten es so verstanden. Leider ist es so definitv nicht korrekt!

Nachdem ich nun mehrmals, an höherer Stelle, nachgehakt habe, habe ich die Bestätigung erhalten, dass die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung greifen und Wertgegenstände im Haus lediglich bis 30.000 € versichert sind, wenn sie nicht in einem Wertschutzschrank aufbewahrt werden.

Ich hoffe, dass die Info denen hilft, die ihre Wertgegenstände, in der Annahme keinen Tresor zu benötigen, über MeinPlus versichert haben.

uhrenfan_rolex
04.04.2018, 15:44
Danke Tristan! Das ist eine wertvolle Information!!!

Ingo.L
04.04.2018, 18:09
Danke für die Info :gut:

t.s
05.04.2018, 21:18
Gerne! Ich freu mich wenn jemandem eine böse Überraschung erspart bleibt. :)

uhrenfan_rolex
05.04.2018, 21:41
Mal abgesehen vom Erfordernis, einen Tresor (meist schwerer als 200kg) haben zu müssen, ist doch der "MeinPlus" Baustein von der Allianz für das Tragen einer teuren Uhr eine gute Absicherung, oder?
Habe zumindest bei keinem anderen Versicherer eine ähnlich gute Regelung finden können.
Falls es Tips zu anderen Versicherern gibt, dann würde ich mich freuen.

t.s
05.04.2018, 22:00
Bezüglich anderer Versicherer habe ich leider keine Infos, aber der Vollständigkeit halber hier noch die Anforderungen an die Wertschutzschränke.

Bei der Allianz sind es für freistehende Wertschutzschränke sogar 300 Kg.

https://abload.de/img/allianz0jukg.jpg (http://abload.de/image.php?img=allianz0jukg.jpg)

ferryporsche356
05.04.2018, 23:11
Sehr interessant :gut:

paddy
05.04.2018, 23:18
Endlich mal ne saubere Übersicht :top:

uhrenfan_rolex
06.04.2018, 13:36
Danke, klasse!

GG2801
08.04.2018, 00:24
Vielen Dank. :gut:

Donluigi
08.04.2018, 07:00
:gut:

M.Soleil
08.04.2018, 07:10
Hallo,
wie ich schonmal geschrieben habe, ist vieles auch eine Sache der Kommunikation mit dem Versicherer.
Über besondere Texte und Klauseln im Vertrag kann man individuelle Lösungen auch abseits der Bedingungen
vereinbaren.

uhrenfan_rolex
09.04.2018, 18:54
Vielen Dank für den Tipp bzgl. des MeinPlus-Bausteins! :gut:



Davon bin ich beim Abschluss der MeinPlus Zusatzversicherung ebenfalls ausgegangen. Auch mein Sachbearbeareiter, die Mitarbeiter der Hotline und des Internet-Kundenservice hatten es so verstanden. Leider ist es so definitv nicht korrekt!

Nachdem ich nun mehrmals, an höherer Stelle, nachgehakt habe, habe ich die Bestätigung erhalten, dass die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung greifen und Wertgegenstände im Haus lediglich bis 30.000 € versichert sind, wenn sie nicht in einem Wertschutzschrank aufbewahrt werden.

Ich hoffe, dass die Info denen hilft, die ihre Wertgegenstände, in der Annahme keinen Tresor zu benötigen, über MeinPlus versichert haben.

Hallo,

habe mich auch nochmal in die Bedingungen der Allianz eingelesen...wenn ich es richtig verstehe, dann ist bspw. eine Uhr mit einem Wert über 30k über den Baustein "MeinPlus" auch nicht höher als diese Grenze (30k) versicherbar, da die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen auch im Rahmen dieses Bausteins gelten.

Interessant wäre, ob man mit der Allianz etwas individuelles vereinbaren kann.

Hat hier jemand Erfahrungen?

Adeaphon
09.04.2018, 19:03
Ist es bei Volaren hier ähnlich wie bei DHL? Falls der Wert des Gegenstandes die Versicherungsgrenze überschreitet ist er gänzlich nicht abgedeckt und nicht wie häufig vermutet bis zur Höhe der Versicherungsgrenze?

t.s
10.04.2018, 18:04
Hi Thomas,

ich habe jetzt ebenfalls noch einmal nachgelesen.

Unter 9.3 der Versicherungsbedingungen für MeinPlus steht folgendes:

(1) Generelle Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für die jeweilige Sachgruppe ist je Versicherungsfall begrenzt auf den vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme für den Hausrat. Darüber hinaus gelten die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (siehe Ziffer 2.2 Absätze 2 und 3).

--------------------------------------------------------------
Unter Ziffer 2.2 der Hausratversicherung steht:

(2) Entschädigungsgrenze für Wertsachen
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 350 Euro je Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung. Ausnahme: Wir haben etwas anderes mit Ihnen vereinbart.

(3) Besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen außerhalb besonderer Behältnisse
Es gelten besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, die sich außerhalb eines der folgenden Behältnisse befinden:
• Außerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg.
• Außerhalb verschlossener eingemauerter Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür.
• Außerhalb besonders vereinbarter, sonstiger verschlossener Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen (beispielsweise ein Tresor).

Die Entschädigung je Versicherungsfall ist wie folgt begrenzt:
a) Die Entschädigungsgrenze bei Bargeld beträgt 2.000 Euro. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
b) Die Entschädigungsgrenze bei Urkunden, Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren beträgt insgesamt 5.000 Euro.
c) Die Entschädigungsgrenze beträgt insgesamt 30.000 Euro für:
• Schmucksachen;
• Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen;
• Briefmarken, Münzen und Medaillen;
• Sachen aus Gold oder Platin.

--------------------------------------------------------------

(2) Besondere Entschädigungsgrenze in der Außenversicherung
Die Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung gemäß Ziffer 1.3.3 Absatz 7 (Hier wird wieder auf Ziffer 2.2 verwiesen) gilt nicht für Schäden, die in MeinPlus versichert sind. In der Außenversicherung ist jedoch die Entschädigung für die Sachgruppe Schmuck und Pelze auf 10.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt, wenn keine der nachstehend genannten Voraussetzungen erfüllt ist:

Die Sachen werden
• von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person bestimmungsgemäß getragen;
• in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt;
• einem Juwelier zur Schätzung, Reparatur, Umarbeitung oder zu ähnlichen Zwecken übergeben;
• im Kofferraum oder anderen von außen nicht einsehbaren Bereichen eines allseitig verschlossenen Personenkraftwagens zurückgelassen;
• in Hotels, sonstigen Beherbergungsbetrieben, Ferienhäusern oder auf Passagierschiffen in verschlossenen Zimmersafes oder ähnlichen Behältnissen aufbewahrt.

Für mich bedeutet das, dass für ein, gesondert über MeinPlus versichertes Schmuckstück, nicht die Entschädigungsgrenze der Außenversicherung, sondern eine Entschädigungsgrenze in Höhe von 10.000 € gilt, wenn nicht einer der genannten Punkte gegeben ist. Es wird also, bis auf die Selbstbeteiligung, komplett ersetzt, auch wenn es teurer als 30.000 € ist.

Alles andere würde nach meiner Auffassung auch kaum Sinn ergeben, da durchaus Schmuckstücke über 30.000 € von der Allainz akzeptiert werden. :kriese:

Vielleicht gibt es hier ja einen Versicherungsfachmann, oder Anwalt für Versicherungsrecht, der die Auffassung bestätigen oder dementieren kann. :dr:

ReneS
10.04.2018, 20:49
Wenn einer der unter 9.3 (2) genannten Punkte zutrifft, gelten die in 2.2 (2) vereinbarten Versicherungssummen für Wertsachen allgemein und die unter 2.2 (3) genannten Entschädigungsgrenzen, z.B.:
„[…]insgesamt 30.000 Euro für:
• Schmucksachen;
• Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen;
• Briefmarken, Münzen und Medaillen;
• Sachen aus Gold oder Platin.

Wenn Du mir die Bedingungen mal komplett per Mail zukommen lässt, kann ich das gerne ausführlicher erläutern. So liest sich das, als ob es wirklich nur maximal 30.000€ in der Außenversicherung sind.

Kleine Ergänzung zum Thema Safe: Ich habe hier schon mehrfach höhere Summen versichert bekommen, wenn die Tresore eingemauert und versteckt waren.

ReneS
10.04.2018, 20:58
Hallo,

habe mich auch nochmal in die Bedingungen der Allianz eingelesen...wenn ich es richtig verstehe, dann ist bspw. eine Uhr mit einem Wert über 30k über den Baustein "MeinPlus" auch nicht höher als diese Grenze (30k) versicherbar, da die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen auch im Rahmen dieses Bausteins gelten.

Interessant wäre, ob man mit der Allianz etwas individuelles vereinbaren kann.

Hat hier jemand Erfahrungen?

Die 30k gelten nur für bestimmte Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes. Ich denke nicht, dass die Allianz hier höher geht, die 30k in der Außenversicherung sind schon recht gut.

Wenn Du das Tragerisiko mitversichert haben willst, ist es meist sinnvoll, einen All-Risk-Tarif zu wählen. AXA und Allianz haben hier recht gute Produkte. Da wird dann genau nachgefragt was wer wie wo versichert haben möchte und dann ein maßgeschneidertes Angebot erstellt. Habe damit in letzter Zeit öfter zu tun, die beiden Tarife sind ziemlich gut.

harleygraf
10.04.2018, 21:08
Die 30k gelten nur für bestimmte Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes. Ich denke nicht, dass die Allianz hier höher geht, die 30k in der Außenversicherung sind schon recht gut.

Wenn Du das Tragerisiko mitversichert haben willst, ist es meist sinnvoll, einen All-Risk-Tarif zu wählen. AXA und Allianz haben hier recht gute Produkte. Da wird dann genau nachgefragt was wer wie wo versichert haben möchte und dann ein maßgeschneidertes Angebot erstellt. Habe damit in letzter Zeit öfter zu tun, die beiden Tarife sind ziemlich gut.


Stimmt.
Allerdings sind gerade bei diesen Tarifen mit „Allgefahrendeckung“ (zumindest bei der Allianz) die Anforderungen an den VN auch ziemlich hoch.
So wird beispielsweise bei der „Art privat“ ein Tresor der Widerstandsklasse 4 und eine Einbruchmeldeanlage (EMA) der Sicherungsklasse VdS B SH2
gefordert...

t.s
10.04.2018, 21:32
Hallo René,

vielen Dank für deine Antwort!

Laut 9.3 (2) gelten die Entschädigungsgrenzen aus 2.2 Absätze (2) und (3) aber doch nicht, wenn ein Schmuckstück über MeinPlus (das ist die Allgefahrendeckung der Allianz) versichert ist.

Die Begrenzung liegt dann zwar nur bei 10.000 €, allerdings doch auch nur dann, wenn keine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist.

Im Falle einer Uhr gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass eine Voraussetzung erfüllt ist, da sie bestimmungsgemäß am Arm getragen wird.

Gerne sende ich dir die Bedingungen per Mail. (Schicke dir gleich eine PN)

t.s
10.04.2018, 21:39
Die 30k gelten nur für bestimmte Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes. Ich denke nicht, dass die Allianz hier höher geht, die 30k in der Außenversicherung sind schon recht gut.

Wenn Du das Tragerisiko mitversichert haben willst, ist es meist sinnvoll, einen All-Risk-Tarif zu wählen. AXA und Allianz haben hier recht gute Produkte. Da wird dann genau nachgefragt was wer wie wo versichert haben möchte und dann ein maßgeschneidertes Angebot erstellt. Habe damit in letzter Zeit öfter zu tun, die beiden Tarife sind ziemlich gut.

Genau für dieses Tragerisiko ist doch der Baustein "MeinPlus" zuständig, oder steh ich jetzt total auf dem Schlauch. :grb:

ReneS
10.04.2018, 22:00
Stimmt.
Allerdings sind gerade bei diesen Tarifen mit „Allgefahrendeckung“ (zumindest bei der Allianz) die Anforderungen an den VN auch ziemlich hoch.
So wird beispielsweise bei der „Art privat“ ein Tresor der Widerstandsklasse 4 und eine Einbruchmeldeanlage (EMA) der Sicherungsklasse VdS B SH2
gefordert...

Jein, das ist von Kunde zu Kunde unterschiedlich. Sowohl bei Art Privat als auch beim AXA tailor made.

ReneS
10.04.2018, 22:02
Genau für dieses Tragerisiko ist doch der Baustein "MeinPlus" zuständig, oder steh ich jetzt total auf dem Schlauch. :grb:

Ja, aber bei Schmuck/Uhren nur bis 30k wenn ich das richtig interpretiere. Ich checke das morgen mal genau in den Bedingungen und poste dann mein Ergebnis ;)

t.s
10.04.2018, 22:11
Ja, aber bei Schmuck/Uhren nur bis 30k wenn ich das richtig interpretiere. Ich checke das morgen mal genau in den Bedingungen und poste dann mein Ergebnis ;)

Super! :dr:

Das ist ja echt eine Wissenschaft für sich. :)

harleygraf
10.04.2018, 22:20
Jein, das ist von Kunde zu Kunde unterschiedlich. Sowohl bei Art Privat als auch beim AXA tailor made.

So wie ich das verstanden habe, kommt es mehr auf die Höhe der zu versichernden Werte an.
Klar ist das auch vom Kunden abhängig, da ja die „Art Privat“ z.B. nur nach individueller Prüfung überhaupt angeboten wird.
Bei uns ist extra ein Kundenbetreuer aus Berlin gekommen...

uhrenfan_rolex
11.04.2018, 09:56
Ja, aber bei Schmuck/Uhren nur bis 30k wenn ich das richtig interpretiere. Ich checke das morgen mal genau in den Bedingungen und poste dann mein Ergebnis ;)


Super! :dr:

Das ist ja echt eine Wissenschaft für sich. :)

Danke an Euch beide! Freue mich schon auf das Ergebnis.
Könnte Vers.-Bedingungen zur Allianz Hausratversicherung, Stand 12/2017, beisteuern und Bedingungen zu MeinPlus, Stand 10/2016.

Ich verstehe es auch so, dass bei der Allianz Hausrat der Baustein MeinPlus genau das Tragerisiko abdecken soll. Von der Logik wäre ich bei Tristan, dass durch die Absicherung über MeinPlus gerade die summenmäßige Begrenzung in der Außenversicherung aufgehoben wird, wenn bestimmungsgemäßer Gebrauch vorliegt (also bei einer Armbanduhr, wenn sie getragen wird).
:dr:

t.s
11.04.2018, 10:15
Gerne! Wir sind auch schon gespannt und ich freue mich, dass Klarheit geschaffen wird.

Die Bedingungen zur Hausrat (Tarif SicherheitBest) und MeinPlus (jeweils Stand 10/2016) habe ich René gestern zukommen lassen.

Bin gespannt was er herausfindet. :dr:

ReneS
11.04.2018, 10:33
So, hatte da gar keine Geduld mehr und das gleich erledigt :D

Fangen wir an:
Zuerst einmal checken wir was versichert ist:
177444

in 1.4 stehen keine für die Beantwortung der Ausgangsfrage relevanten Informationen.
In 2.2 wird es interessanter:

177445

1. Armbanduhren sind generell Wertsachen
2. ALLE Sachen aus Gold oder Platin ebenso
3. die Entschädigungsgrenze liegt bei 350€/m² außer es ist etwas anderes vereinbart
4. Außerhalb von Wertschutzschränken ist die Entschädigungsgrenze für z.B. Armbanduhren bei maximal 30.000€
Soweit die „normale“ Deckung, kommen wir nun zum Baustein „MeinPlus“:

177446

Das passt also. Soweit nicht hauptberuflich genutzt, sind Armbanduhren hier versicherbar.
Nun kommen wir zu den Entschädigungsgrenzen:

177448

Im markierten Satz werden jetzt die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in der Außenversicherung aufgehoben. In Verbindung mit

177449

habe ich dann einfach bei der Allianz angerufen und mit einem Sachbearbeiter gesprochen, wie genau das mit den besonders benannten versicherten Sachen funktioniert.

Um den MeinPlus-Baustein zu bekommen, muss ich von allen relevanten Gegenständen Gutachten erstellen lassen und diese sowie Farbfotos bei der Allianz einreichen.
Diese werden dann mit den jeweiligen Werten im Versicherungsschein erfasst und sind ab diesem Zeitpunkt entsprechend versichert.

D.h.: Wenn ich theoretisch Schmuck und Uhren im Wert von 500.000€ über MeinPlus versichert habe, dann sind diese auch im Rahmen der Außenversicherung gegen alle Gefahren versichert.

Bitte unbedingt aber folgenden Punkt beachten:

177450

Ist ein ziemlich cooler Tarif und sozusagen das Bindeglied zwischen dem normalen Hausrattarif und dem Art Privat.

uhrenfan_rolex
11.04.2018, 10:50
Vielen Dank René! :verneig:

Punkt 9.3.1. stellt dann aus meiner Sicht auch klar, dass der Baustein MeinPlus in allen sonstigen Fällen (also nicht im Falle der Außenversicherung) keine Verbesserung zum normalen Hausrattarif bringt hinsichtlich der Entschädigungsgrenzen.

Bspw. für den Fall, dass die Uhr zu Hause in einem Schrank liegt, also nicht bestimmungsgemäß benutzt wird, und durch Einbruchdiebstahl abhanden kommt.

Eine Frage habe ich noch zum zu erstellenden Gutachten:
Reicht in solch einem Fall nicht ein Foto sowie die Kaufrechnung aus?
Falls nicht, wer kann ein Gutachten (was ist damit genau gemeint) zu einer Uhr erstellen?

t.s
11.04.2018, 10:59
Vielen Dank René! :verneig:

Punkt 9.3.1. stellt dann aus meiner Sicht auch klar, dass der Baustein MeinPlus in allen sonstigen Fällen (also nicht im Falle der Außenversicherung) keine Verbesserung zum normalen Hausrattarif bringt hinsichtlich der Entschädigungsgrenzen.

Bspw. für den Fall, dass die Uhr zu Hause in einem Schrank liegt, also nicht bestimmungsgemäß benutzt wird, und durch Einbruchdiebstahl abhanden kommt.

Eine Frage habe ich noch zum zu erstellenden Gutachten:
Reicht in solch einem Fall nicht ein Foto sowie die Kaufrechnung aus?
Falls nicht, wer kann ein Gutachten (was ist damit genau gemeint) zu einer Uhr erstellen?

Für Uhren und Schmuckstücke reichten bei mir Fotos der Uhr, Fotos von den Zertifikaten und eine Kopie der Rechnung aus.

Die einzelnen Gegenstände werden dann so aufgelistet:
Gegenstand: Armbanduhr
Beschreibung: Rolex, Datejust II, Ref. 116333, Seriennr. 1A2B3C4D, Wert: 10.000 €

uhrenfan_rolex
11.04.2018, 11:02
Das hört sich ja recht unkompliziert an...

uhrenfan_rolex
11.04.2018, 11:16
Für Uhren und Schmuckstücke reichten bei mir Fotos der Uhr, Fotos von den Zertifikaten und eine Kopie der Rechnung aus.

Die einzelnen Gegenstände werden dann so aufgelistet:
Gegenstand: Armbanduhr
Beschreibung: Rolex, Datejust II, Ref. 116333, Seriennr. 1A2B3C4D, Wert: 10.000 €

Gestatte mir die Frage, wie teuer der Zusatzbaustein für diese Uhr ist?
Bzw. gibt es hier eine Staffelung...für eine Uhr mit 10k Wert = X EUR, 20k Wert = X EUR ?

Musste bei den Fotos der Uhr die Seriennummer erkennbar sein?

---

Ich find es toll, dass wir uns hier im Forum auch bei solch komplexeren Fragestellungen gut weiterhelfen können :dr:

ReneS
11.04.2018, 11:28
Vielen Dank René! :verneig:

Punkt 9.3.1. stellt dann aus meiner Sicht auch klar, dass der Baustein MeinPlus in allen sonstigen Fällen (also nicht im Falle der Außenversicherung) keine Verbesserung zum normalen Hausrattarif bringt hinsichtlich der Entschädigungsgrenzen.


Gerne :dr:

Bzgl. der Entschädigungsgrenzen zu Hause hast Du Recht, sehe ich genauso.




Eine Frage habe ich noch zum zu erstellenden Gutachten:
Reicht in solch einem Fall nicht ein Foto sowie die Kaufrechnung aus?
Falls nicht, wer kann ein Gutachten (was ist damit genau gemeint) zu einer Uhr erstellen?

Der Sachbearbeiter verneinte dies. Ich denke aber das bezieht sich hauptsächlich auf besonders teuren Schmuck oder z.B. Vintage-Uhren. Gemeint ist mit Gutachten, dass z.B. ein Juwelier eine Expertise erstellt, die den Wert des versicherten Gegenstandes glaubwürdig darstellt.


Für Uhren und Schmuckstücke reichten bei mir Fotos der Uhr, Fotos von den Zertifikaten und eine Kopie der Rechnung aus.
Bei "normalen" Wertgegenständen ist das anscheinend nicht erforderlich, würde aber von einem Konzessionär einen schriftlichen Nachweis erstellen lassen, dass die Schließe einwandfrei funktioniert ;)

uhrenfan_rolex
11.04.2018, 11:31
Hallo nochmals,

eine Sache ist mir noch aufgefallen in den Bedingungen zu MeinPlus:

1.6 In welchem Umfang sind wir berechtigt, Naturalersatz
zu leisten?
Ergänzend zu Ziffer 1.4.1 sind wir berechtigt, anstatt einer Entschädigung
in Geld
• erforderliche Reparaturen beschädigter versicherter Sachen
selbst in Auftrag zu geben,
• zerstörte oder abhanden gekommene versicherte Sachen gleicher
Art und Güte in neuwertigem Zustand (bei Kunstgegenständen
und Antiquitäten Sachen in gleicher Art und Güte) selbst zu
beschaffen und Ihnen zu übergeben.
Wenn Sie die Reparatur oder Wiederbeschaffung ohne unsere Zustimmung
beauftragen oder vornehmen, so ersetzen wir die Reparatur-
oder Wiederbeschaffungskosten nur bis zur Höhe des Betrags,
den wir selbst aufzuwenden gehabt hätten.

Diese Regelung dürfte wahrscheinlich allen PTM´s zuwider laufen und gefällt mir ehrlich gesagt auch nicht, da man anscheinend keinen Einfluss darauf nehmen kann, welche Zwiebel man im Versicherungsfall angedreht bekäme, sondern darauf vertrauen müsste, dass ein Allianz Mensch die für einen selbst richtige Auswahl trifft.

Eigentlich ist eine Hausratversicherung eine Neuwertversicherung, ich erhalte also die Menge Geld, die nötig ist, um mir den Gegenstand X neu zu kaufen. Daher empfinde ich diese Abwandlung im Sinne der Allianz als nicht gut...in Ermangelung aber anderweitiger Tarifvarianten, die das Tragerisiko absichern, wohl alternativlos.

uhrenfan_rolex
11.04.2018, 11:36
...

Bei "normalen" Wertgegenständen ist das anscheinend nicht erforderlich, würde aber von einem Konzessionär einen schriftlichen Nachweis erstellen lassen, dass die Schließe einwandfrei funktioniert ;)


Bei meinem Konzessionär erhalte ich standardisiert zusammen mit der Rechnung auch ein Zertifikat (leider ohne Foto), das den Wiederbeschaffungswert darstellt zum Zeitpunkt des Kaufes. Das sollte reichen, denke ich.

Zusätzlich würde ich dann noch, wie von Dir empfohlen, darum bitten, dass die einwandfreie Funktion der Schließe bestätigt wird sowie die korrekte Befestigung des Bandes am Gehäuse und, dass dies auch in Ordnung ist.
:dr::gut:

ReneS
11.04.2018, 11:38
zu Deinem vorletzten Beitrag bzgl. Naturalersatz:

Ich würde mich daran nicht stören. Irgendwie müssen die sich ja absichern. Gerade bei Kunst sind die Spannen teilweise gigantisch. Die wollen ja nicht, dass Du bei Deinem Freund, dem Galeristen ein Werk für Summe X ersetzt, wenn die es für viel weniger beschaffen können ;)

t.s
11.04.2018, 12:38
Gestatte mir die Frage, wie teuer der Zusatzbaustein für diese Uhr ist?
Bzw. gibt es hier eine Staffelung...für eine Uhr mit 10k Wert = X EUR, 20k Wert = X EUR ?

Musste bei den Fotos der Uhr die Seriennummer erkennbar sein?

---

Ich find es toll, dass wir uns hier im Forum auch bei solch komplexeren Fragestellungen gut weiterhelfen können :dr:

Die Preise richten sich nach mehreren Faktoren. (Dauernachlass, Stufennachlass und derzeitige Versicherungssteuer)

Es gibt zum Beispiel Rabatte, wenn man drei Bausteine der Allianz nutzt (z.B. Gebäude-, Hausrat-, und Rechtsschutzversicherung).
Außerdem gibt es "Junge-Leute-Rabatte" die sich jährlich reduzieren usw..

Daher kann ich dir leider keine Auskunft zu den genauen Preisen geben.
Ich erinnere mich aber, dass die einzelnen Preise, je Gegenstand pro Monat, bei der Angebotserstellung, aufgelistet waren. ;)

t.s
11.04.2018, 12:53
P.S.: Ganz vergessen. Die Seriennummer musste auf den Fotos nicht erkennbar sein.

Auch hier noch einmal vielen Dank für deine Mühe und dein Know-how, Renè! :dr:

ReneS
11.04.2018, 22:24
:dr:

uhrenfan_rolex
13.04.2018, 22:07
Ich habe probeweise mal bei 3 Juwelieren (2xnamhafte Kette und 1xfamiliengeführter Rolex-Konzi) nachgefragt, ob solch eine Aussage (9.7.1) für die Versicherung erfolgen könnte. Alle haben bislang abgelehnt. Außer, die jeweilige Uhr würde einer vollständigen Revision unterzogen, dann könne man die sichere Funktion einzelner Komponenten (Schließe usw.) als vorhanden beschreiben.

Wäre m.E. dann allerdings schwierig, der Verpflichtung nachzukommen, wenn man keinen findet, der einem die geschuldete Bestätigung erstellt, wenn man keine Revision will oder sie noch nicht nötig ist.

Naja, mal schauen, was die Allianz im Zweifel tatsächlich haben will.

Schmackofatz
19.12.2018, 09:17
Aufgrund der dunklen Jahreszeit und den immer noch hohen Zahlen an Einbrüchen sowie dem bevorstehenden Jahreswechsel und damit verbundenen möglichen Änderungen in der Versicherung hole ich das Thema mal wieder hoch. :dr:

Vielleicht ist für den ein oder anderen unter Euch ja noch ein guter Tipp dabei! :gut:

Martensit
19.12.2018, 22:17
Mich würde mal interessieren, ob bei einem Mehrpersonenhaushalt immer nur das Eigentum des Versicherungsnehmers oder aber aller Bewohner versichert ist, die dort ihren ständigen Wohnsitz haben. Also bspw. ein unverheiratetes Paar. Bezieht sich das evtl. pauschal auf das versicherte Objekt? Was sehen eure Verträge da im Detail vor? Wird in der Hinsicht überhaupt differenziert, wenn es zu einem Einbruchdiebstahl kommt?

t.s
19.12.2018, 22:26
Bei der Allianz sind die Sachen versichert, die dem Versicherungsnehmer oder Personen gehören, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

Für Kinder gibt es sogar noch einen gesonderten Absatz.

Wenn Ihre Kinder in Deutschland einen eigenen Haushalt gründen, sind sie auch dort bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs versichert. Versicherungsschutz besteht mindestens für 6 Monate. Danach sind Ihre Kinder nur versichert, wenn sie eine eigene Hausratversicherung abschließen.

Definition Kinder
Als Ihre Kinder gelten
• leibliche Kinder;
• Adoptivkinder;
• Stief- und Pflegekinder;
• Kinder Ihres Ehepartners oder Lebenspartners, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder ununterbrochen bis zum Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.

Schmackofatz
20.12.2018, 09:41
Mich würde mal interessieren, ob bei einem Mehrpersonenhaushalt immer nur das Eigentum des Versicherungsnehmers oder aber aller Bewohner versichert ist, die dort ihren ständigen Wohnsitz haben. Also bspw. ein unverheiratetes Paar. Bezieht sich das evtl. pauschal auf das versicherte Objekt? Was sehen eure Verträge da im Detail vor? Wird in der Hinsicht überhaupt differenziert, wenn es zu einem Einbruchdiebstahl kommt?

Das kommt auf den Vertrag an.

Bei meiner Hausrat sind Dank eines für ein paar Euro mehr mitgekauften "De-Luxe-Bausteins" sogar Sachen von Fremden Personen mitversichert, die sich in meinem Haushalt befinden.

Am Besten im Kleingedruckten nachlesen oder kurz bei der Versicherung anrufen.

madmax1982
27.01.2019, 17:46
Ich möchte mal diesen Thread hier hochholen mit einer Frage an die Versicherungsexperten:

Was wäre denn Stand heute die optimale Hausratsversicherung mit folgenden Eckdaten:

Versicherungssumme 250k€ wobei auch Uhren / Schmuck außerhalb eines Safe bis 150k€ mitversichert sein sollen.

Falls es da nix passendes gibt, geht die Welt nicht unter. Bleiben die schönen Stücke halt doch im Bankschließfach.....

Schmackofatz
27.01.2019, 19:44
... wobei auch Uhren / Schmuck außerhalb eines Safe bis 150k€ mitversichert sein sollen.

Puh, dass wird schwierig.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es eine Hausratversicherung gibt, die diese Summe außerhalb eines Tresors abdeckt.

Auch der Schmuckanteil von 150k bei 250k Versicherungssumme liegt bei über 50%, was die nächste Hürde wäre.



Ich denke, bei diesen Eckdaten wirst Du um eine von der Hausratversicherung unabhängige Valorenversicherung nicht herumkommen.

lachender
27.01.2019, 19:53
Da bin ich mir auch zu 99% sicher Peter.

Ausnahme: es handelt sich um Stahluhren und einige Versicherer mögen eventuell dieses noch gemäß (älteren) Bedingungen als Gebrauchsgegenstand sehen und nicht als Schmuck. Damit wäre dann alles in bester Ordnung.

ReneS
27.01.2019, 19:55
Ich möchte mal diesen Thread hier hochholen mit einer Frage an die Versicherungsexperten:

Was wäre denn Stand heute die optimale Hausratsversicherung mit folgenden Eckdaten:

Versicherungssumme 250k€ wobei auch Uhren / Schmuck außerhalb eines Safe bis 150k€ mitversichert sein sollen.

Falls es da nix passendes gibt, geht die Welt nicht unter. Bleiben die schönen Stücke halt doch im Bankschließfach.....

Ich kläre die Woche mal, ob da irgendein Versicherer mitspielt. Schick mir bitte mal Deine Mailadresse und Mobiltelefonnummer per PN.

Schmackofatz
27.01.2019, 20:02
Ich kläre die Woche mal, ob da irgendein Versicherer mitspielt. Schick mir bitte mal Deine Mailadresse und Mobiltelefonnummer per PN.

Die Antwort kannst Du gerne hier posten, würde mich interessieren.

madmax1982
27.01.2019, 20:08
Hmmh, ok. Schade und auch irgendwie verständlich aber nicht tragisch... ;)

Schmackofatz
27.01.2019, 21:10
Mmh, möchtest Du wirklich für 150k Uhren zu Hause offen herumliegennlassen?

Was spricht denn gegen einen Tresor?

ReneS
27.01.2019, 22:23
Die Antwort kannst Du gerne hier posten, würde mich interessieren.

Gerne Peter.

ReneS
06.02.2019, 13:39
Ich möchte mal diesen Thread hier hochholen mit einer Frage an die Versicherungsexperten:
Was wäre denn Stand heute die optimale Hausratsversicherung mit folgenden Eckdaten:
Versicherungssumme 250k€ wobei auch Uhren / Schmuck außerhalb eines Safe bis 150k€ mitversichert sein sollen.
Falls es da nix passendes gibt, geht die Welt nicht unter. Bleiben die schönen Stücke halt doch im Bankschließfach.....

Hallo Max,

da Du meine Antwort ignoriert hast, schreibe ich hier mal ganz allgemein für diejenigen, die es interessiert:

1. 250.000 Hausrat mit 150.000 Wertsachen ist ein komisches Verhältnis. Rechne Dir bitte mal Deinen kompletten Hausrat zusammen, ob das passt (Summe). Möbel, Kleidung, Schuhe, Küche, Elektrogeräte usw...

2. warum legst Du Dir keinen Tresor zu? Ein entsprechender Safe kostet ~3k maximal, muss nirgends verankert werden und bringt auch keine Probleme mit Traglasten. Dann wäre das easy versicherbar.

3. So, nun kommt die eigentliche Antwort: Grundsätzlich nein. Die maximale Summe, wenn rundherum alles passt (Schließzylinder, sonstige Sicherungen...) sind 50.000€ außerhalb eines Tresores. Je nach Versicherung zählen Stahluhren mal dazu, mal nicht. Somit wird die Summe auch wieder relativiert. Wären die 150k also 5 16520 und eine PT-DD, wäre das möglich.

Mali
06.03.2019, 17:29
Frage an die Members hier mit einem Uhreneinzelwert pro Uhr von ca. 50-60 TEUR oder mehr: Welche Valorenversicherung ist hier empfehlenswert oder gibt es eine Hausratversicherung die diese Einzeluhrenwerte ohne Tresor absichert?

ReneS
06.03.2019, 18:08
Vielleicht machst Du Dir die Mühe und liest, was hier einige Member mit viel Arbeit zusammengetragen haben... :dr:

Ah, Moment... die Antwort steht ja genau Deiner Frage...

Mali
06.03.2019, 18:30
Danke Rene, also Valorenversicherung. Gibt es hier Empfehlungen? Ist hier die Voraussetzung auch immer ein Tresor?

Danke für Eure Hilfe!

ReneS
06.03.2019, 18:38
Grob gesagt: Über 50.000€ Schmuck/Uhren zu Hause ist ein Tresor Voraussetzung.

Mali
06.03.2019, 18:40
Danke Rene! Hast Du ne Empfehlung für eine Versicherung bis 50k ohne Tresor?

ReneS
06.03.2019, 19:10
Allianz mit Tragerisiko-Baustein für „kleinen“ Hausrat bis 500.000€ gesamt. Darüber haben sowohl Allianz als auch AXA sehr gute Tarife.

Mali
06.03.2019, 19:56
Vielen Dank lieber Rene! Was besagt dieser Tragerisikobaustein? Ist eine 50k Uhr über die Außenversicherung dann versichert, wenn Sie auf der Straße unter Androhung von Gewalt geraubt wird?

ReneS
06.03.2019, 20:02
Raub ist (fast) immer mitversichert. Da gehts um normalen Diebstahl oder z.B. Verlust.

Mali
06.03.2019, 20:04
Vielen Dank, Rene!

goldencolt
06.04.2019, 00:43
Liebe Foristi,

Da ein Umzug nach Deutschland ansteht, muss ich mich mit dem Abschluss einer Hausratversicherung beschäftigen. Am liebsten wäre mir natürlich, wenn ich meine Stahluhren zuhause lagern könnte, bevorzugt ohne Tresor.

Nachdem ich verschiedene Versicherungen verglichen habe, bin ich bei NeoDigital haengengeblieben. Hier die Versicherungsbedingungen: https://myneo.neodigital.de/dokumente/MM_HR_SP_XL_2018_D01.pdf

A 7 Welche Sachen sind versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein
bezeichneten Versicherungsorts

A 8.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers
zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
A 8.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten
besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach A 18.


A.9.1 Nicht zum Hausrat gehören
A 9.1.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagdund Sportwaffen) versichert sind.

A 18.1.1 Versicherte Wertsachen nach A 8.2 sind:
A 18.1.1.4 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie
alle Sachen aus Gold oder Platin;


A 18.3.1 Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 50.000 EUR entschädigt, sofern
nichts anderes vereinbart ist.
A 18.3.2 Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks nach A
18.2 gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall, höchstens jedoch
der jeweils vereinbarte Betrag:
A 18.3.2.3 - 40.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen,
Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.

Auf Nachfrage bei NeoDigital wurde mir per Email mitgeteilt:


Versicherte Wertsachen nach A 8.2 sind unter anderem alle Uhren aus Gold und Platin. Andere Uhren gehören zum Hausrat.


Nun habe ich bei der Neodigital-XL-Spezial folgende Konditionen:

Versicherungssumme Hausrat: 250.000 EUR
generelle Selbstbeteiligung: 0 EUR
Wertsachen: mitversichert bis 50.000 EUR
Wertsachen im Bankgewahrsam:mitversichert bis 40.000 EUR
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medallien sowie alle Sachen aus Gold und Platin außerhalb Wertschrank: mitversichert bis 40.000 EUR



Aus den Versicherungsbedingungen im Allgemeinen und aus den aufgeschlüsselten Konditionen im Speziellen sowie der Email schließe ich also daraus, dass Uhren aus Stahl als Hausrat bis 250.000 Euro unverschlossen versichert sind und Gold/Platinuhren bis 40.000 unverschlossen, wobei natürlich Höchstsumme gesamt 250.000 gilt.

Habe ich hier irgendetwas übersehen bzw. ist irgendetwas hier nicht schlüssig oder sollte noch geklärt werden?

Jahrestarif: 75 Euro bei 50qm.

Danke jedenfalls!

AndreasL
06.04.2019, 08:02
Kenne die Versicherung nicht, aber die Bedingungen dürften den Musterbedingungen des GDV entsprechen.

Und dann könnte dies noch gelten: http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/valoren/2014/07_telschow/inhalt.htm

Würde mich aber der Fairness halber nicht auf Bedingungen verlassen und noch einmal explizit nachfragen und es mir schriftlich geben lassen.

Edit: Auch so etwas findet sich dazu im Netz: https://www.vergleichen-und-sparen.de/blog/hausratversicherung-teure-uhren/

goldencolt
06.04.2019, 11:55
Andreas, danke für die Hinweise. Werde also explizit nachfragen.

Norman Kade
06.04.2019, 14:15
Ich bin auch gerdae dabei meine Hausrat anzupassen. Die Versicherung kenne nicht, daher ein paar Gedankenanregungen für dich. Gibt es eine Unterversicherungsklausel? Die tritt üblicherweise in Kraft, wenn ein gewisser Versicherungsbetrag pro qm unterschritten ist und dann wird auch nur anteilig erstattet. Was wird entschädigt, Wiederbeschaffung? Beispiel Pepsi LP 8400,- nicht verfügbar, grau 16000,-. Wie musst du im Schadensfall den Besitz nachweisen? Der Beitrag scheint sehr günstig zu sein.

AndreasL
06.04.2019, 14:24
Unterversicherung gab es eher früher als noch die Summen fix vereinbart waren; er liegt sonst bei rd. 700 EUR pro qm. Also würden bei 50 qm rd. 35.000 EUR Versicherungssumme reichen. Die neueren Angebote haben dies aber nicht mehr. Insofern gilt auch bei einem Tiny House wohl die genannte Maximalbegrenzung auf 250.000 EUR. Wenn darin auch 250.000 EUR Stahluhren enthalten wären, wäre dies natürlich traumhaft.

Generell ist eine Hausratversicherung eine Neuwertversicherung. Unter Neuwert versteht man den “Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte”. Das bedeutet also jener Preis, den man zahlen muss, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Spannend wird es also bei 6263 zum Beispiel.;)

Norman Kade
06.04.2019, 15:00
Danke, Andreas. Ich habe tatsächlich noch einen alten Tarif, wo dies so drin steht. Bei mir sind Stahluhren auch noch keine Wertsachen.



Generell ist eine Hausratversicherung eine Neuwertversicherung. Unter Neuwert versteht man den “Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte”. Das bedeutet also jener Preis, den man zahlen muss, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.

Das habe ich auch so verstanden. Mein Hinweis, war darauf bezogen, dass bei einer die Uhr, die aktuell ist, also kein Vintage, aber quasi nicht regulär beim Konzi beschafft werden kann (Bsp. Pepsi) nicht unbedingt der Graupreis erstattet wird. Die Frage ist ja, wieviel Wartezeit ist zumutbar. Hier im Faden gibt es ja positive Beispiele. Urteile dazu habe ich nicht gesehen. Da wird es wohl auf das Regulierungsverhalten der Versicherung ankommen.

Was ich hier im Faden nicht gesehen habe, ist doch die Regulierungspraxis dass bei reiner Erstattung des Preises die 19% USt abgezogen werden...

goldencolt
06.04.2019, 15:19
Ich bin auch gerdae dabei meine Hausrat anzupassen. Die Versicherung kenne nicht, daher ein paar Gedankenanregungen für dich. Gibt es eine Unterversicherungsklausel? Die tritt üblicherweise in Kraft, wenn ein gewisser Versicherungsbetrag pro qm unterschritten ist und dann wird auch nur anteilig erstattet.

Also wenn ich die Versicherung mit meinen qm berechne erscheint "schwarz auf weiss"

Versicherungssumme Hausrat: 250000 EUR
empfohlene VS pro qm Wohnfläche: Höchstentschädigungsgrenze 250.000 EUR
generelle Selbstbeteiligung: 0 EUR

In den AGBs steht dann: Ausreichender Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn er dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die maximal bei uns versicherte Höchstentschädigung beträgt 250.000 EUR. Sofern Sie Ihre Quadratmeterwohnfläche korrekt bei uns angegeben haben, ist Ihr Hausrat in vorhandener Höhe, jedoch maximal bis zurHöchstentschädigungssumme versichert.

Bezueglich Unterversicherung steht auch klar abschliessend:

A 14.3.1 Unterversicherungsverzicht
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet.
Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach A 17.3 kein Abzug.
A 14.3.2 Voraussetzungen:
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen:
A 14.3.2.1 Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche.
A 14.3.2.2 Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort.


Daraus schliesse ich, dass bei korrekter qm Angabe und keiner weiteren HRV die Versicherung auf die Einwendung verszichtet und ich daher bis 250.000 versichert bin.



Was wird entschädigt, Wiederbeschaffung? Beispiel Pepsi LP 8400,- nicht verfügbar, grau 16000,-. Wie musst du im Schadensfall den Besitz nachweisen? Der Beitrag scheint sehr günstig zu sein.


A 14.1 Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
A 14.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen



Der Betrag ist guenstig, finde ich auch, daher bin ich froh, wenn mir hier die Versicherungsprofis Tips geben. Ansonsten ist eine Mail raus und ich wuerde mir vorher die Versicherung von Stahluhren bis zu 250.000 bestaetigen lassen.

AndreasL
06.04.2019, 15:26
Richtig ist die Frage, welche Zeit akzeptabel ist. Keine Idee leider.

Zur MwSt.: https://www.schnittker-versicherungsmakler.de/privat/private-sachversicherung/hausratversicherung/hausratversicherung-erstattung-mehrwertsteuer/

P.S. at Lukas: Bin mal auf die Antwort gespannt.

goldencolt
06.04.2019, 15:31
Danke fuer den Link Andreas!
Ja, bin ebenso gespannt, hatte mich zuvor nie mit den Klauseln einer HRV beschaeftigt, da ich alle Wertsachen/wertvollen Hausrat im Bankschliessfach verwahre. Sollte die HRV die Uhren aber abdecken, kommt mir das sogar guenstiger als die Schliessfaecher und die von der Bank dafuer angebotenen Versicherungen.

Zum Ersatz der MwSt sagen die AGB der NeoDigital uebrigens:

A 17.2 Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

AndreasL
06.04.2019, 15:44
Aber die Frage bleibt ob beim Kauf (natürlich mit MwSt. beim ersten Kauf) oder auch bei der Wiederbeschaffung.

Norman Kade
06.04.2019, 16:13
Aber die Frage bleibt ob beim Kauf (natürlich mit MwSt. beim ersten Kauf) oder auch bei der Wiederbeschaffung.

Ich fand deinen Link weiter oben eigentlich klar und so kenne ich dies auch. Ich hatte mich nur gewundert, dass in diesem Faden niemand auf diesen Umstand hingewiesen hat. Zu klären wäre dies auf jeden Fall mit der jeweiligen Versicherung, ob die auf den Steuerabzug verzichten.

Die Klausel in den VHB von Lukas passt auch dazu. Ich verstehe das jetzt so, dass wenn Ihm sagen wir eine aktuelle Pepsi abhanden kommt und er diese sich erstatten lässt, diese ohne USt (oder doch MwSt?, bin kein Steuerexperte, ist hier auch egal es geht um die 19%) ersetzt wird! Kauft er eine Neue, dann werden auch die 19% erstattet.

Um jetzt noch ein wenig spitzfindiger zu werden. Bei meinem Bsp mit der Pepsi könnte es dann so ablaufen, dass bei Erstattung der aktuelle LP -19% erstattet werden und bei Neukauf, abhängig wieviel Wartezeit zumutbar ist, u. U. der Graupreis. Schon klar, wie ich mich entscheiden würde. Es geht nur ums Verständnis.

Norman Kade
06.04.2019, 16:21
Ansonsten ist eine Mail raus und ich wuerde mir vorher die Versicherung von Stahluhren bis zu 250.000 bestaetigen lassen.

Sorry, dass ich hier auch nochmal einhake. Es scheint, auch dem nach Faden hier, nicht eindeutig zu sein, ob bestimmte Stahluhren Schmucksachen sind, weil Luxusuhr oder zum Hausrat gehören. Hier wurde schon empfohlen, die Uhren genau zu listen und sich dies dann bestätigen zu lassen. Zumindest plane ich dies aktuell bei meiner geplanten Anpassung. Sollten deine Uhr mehr Wert sein als 40k hättest du sonst ggf. ein Problem.

AndreasL
06.04.2019, 16:23
Der Faden regelt es nicht; dies machen die Versicherunggesellschaften. :) Also am besten dort zur Sicherheit nachfragen.

Norman Kade
06.04.2019, 16:36
Der Faden regelt es nicht; dies machen die Versicherunggesellschaften. :) Also am besten dort zur Sicherheit nachfragen.

Yupp, genau so. Nichtsdestotrotz sind hier viele Links und Erfahrungen, die helfen den Versicherungen die richtigen Fragen zu stellen ;)

goldencolt
06.04.2019, 16:48
. Sollten deine Uhr mehr Wert sein als 40k hättest du sonst ggf. ein Problem.

Ja, ich werde das noch genauer in Erfahrung bringen, eigentlich ist aber die schriftliche Aussage der Versicherung


Versicherte Wertsachen nach A 8.2 sind unter anderem alle Uhren aus Gold und Platin. Andere Uhren gehören zum Hausrat.


mE eindeutig. Aber präzisieren geht immer und wird gemacht. :gut:

smallGMT
07.04.2019, 00:35
Hallo

Das ist alles ganz nett.
Jetzt sind wir super versichert .
„Klaus“ aus Osteuropa geht seiner Beschäftigung nach und macht einen Besuch bei euch 🙄.
Uhren weg....
Der Ärger geht los... Versicherung zahlt irgendwann . Verfügbarkeit Neuuhren schlecht. Überlegt euch das mal welch Aufwand.

Würde immer noch ca. 1000€ zusätzlich in einen Tresor VDS mit ordentlicher Verankerung einsetzen.
98 % aller „Klaus“ scheidern daran und eure Uhren sind noch da. 😎

Gruß Stefan

Norman Kade
07.04.2019, 09:41
Der Ärger geht los... Versicherung zahlt irgendwann . Verfügbarkeit Neuuhren schlecht. Überlegt euch das mal welch Aufwand.

Deswegen ist dieser Faden hier hilfreich, um später den Ärger und „Aufwand“ zu vermeiden. Wer geht schon gerne vor Gericht. Eine Entscheidung dort, ob eine Krone Schmuck ist oder nicht ist, kann länger dauern als eine Pepsi vom Konzi zu bekommen.

Den Aufwand betreibe ich übrigens gerne, bevor ich ein langes Gesicht mache und mir meine Sammlung nicht ersetzt wird. Ich habe schon einen Einbruch hinter mir und erlebt, wie schwierig es ist die Kohle von einem renommierten Versicherungsunternehmen wieder zu bekommen!

Ein Tresor zu Hause ist selbstverständlich Pflichtprogramm, wenn entsprechende Werte vorhanden sind und steht seit ein paar Jahren, wie eine angemessene Sicherheitsausstattung von Türen und Fenstern. Hilft nur nicht, wenn die Kollegen mit Brecheisen im Haus vor dir stehen oder die geliebten Kronen im Urlaub abhanden kommen.

goldencolt
08.04.2019, 18:58
Auf meine Frage, ob meine (stahl) Uhren, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören, also auch unverschlossen bis zu 250.000 Euro versichert sind, bekam ich heute die Antwort:


Verschlussvorschrift gibt es ausschließlich für Wertsachen. Ihren Hausrat müssen Sie nicht in einem Tresor einschließen.

Während Ihrer Abwesenheit sollten Sie jedoch darauf achten, dass alle Fenster und Fenstertüren verschlossen zu halten und die Sicherungseinrichtungen zu betätigen sind.

Sicher ist es auch in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie Ihr wertvolles Eigentum bestmöglich vor Einbruchdiebstahl schützen.

Meine Anfrage wurde dann auf Anregung des Threads dahingehend erweitert:


Herzlichen Dank! Ich frage deshalb so genau nach, da ich Uhren (aus Stahl) im Wert von ca xxx.xxx Euro besitze, bei Einzelwert von 2.000 bis 20.000 Euro. Nun wurden manchmal solche Stahluhren gerichtlich als Schmuck und somit Wertsache klassifiziert und manchmal als gewöhnlicher Hausrat (https://www.vergleichen-und-sparen.de/blog/hausratversicherung-teure-uhren/).

Daher konkret die Frage, ob bei NeoDigital beispielsweise die gängigen Uhren wie Rolex Submariner Ref. 114060 aus Stahl, eine Audemars Piguet Ref. 15500 aus Stahl oder auch eine Patek Philippe Ref 5711 mit Wiederbeschaffungswerten bis xx.xxxx Euro als Schmuck bzw als Wertsachen angesehen werden, oder gewöhnlicher Hausrat und daher bis 250.000 Euro versichert.

Wenn ich die Neo L Versicherung abschließe, welche Unterlagen der Uhren in meinem derzeitigen Besitz benötigen Sie, damit diese ordentlich als in meinem Eigentum befindlich dokumentiert sind?

Mali
08.04.2019, 22:45
Bin auf die Antwort gespannt. Kann mir aber nicht vorstellen, dass sie Deine Uhren als Hausrat und nicht als Wersachen klassifizieren...

uhrenfan_rolex
09.04.2019, 10:51
Die Rechtsprechung ist eigentlich eindeutig...Uhren sind immer dann keine Wertsachen, wenn sie nicht als Schmucksachen qualifiziert werden können (also bspw. aus Gold, Platin = Edelmetallen sind und/oder mit Steinen besetzt sind, die maßgeblich den Wert bestimmen).
Auch eine 5711, die bspw. 40.000 EUR als Wiederbeschaffungswert hat, wäre normaler Hausrat.

ReneS
09.04.2019, 11:19
Die Rechtsprechung ist eigentlich eindeutig

sorry, aber: NEIN.

Das Urteil ist von 2011 (http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=JURE120008486&doc.part=L). Mittlerweile benötigt niemand mehr eine Uhr, um die Zeit abzulesen.

Hier gibt es schon ein aktuelleres, wenn auch vages Urteil: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-7-u-119-16-goldene-rolex-uhr-wertsache-hausrat-versicherung-deckungssumme/

Besonders interessant:

Mit einer Entschädigungsgrenze für Schmuck und Wertsachen ohne sichere Aufbewahrung müssten Versicherungsnehmer rechnen, begründete das OLG. Hohe Einzelrisiken könnten gesondert versichert werden.
Das liest sich schon anders. Auch wenn das Gericht nicht darauf eingehen wollte, ob es sich bei den Uhren an sich um Hausrat oder Schmuck handelt, kann man mMn eine klare Tendenz erkennen.

Lukas handhabt das ganz richtig, indem er sich explizit bestätigen lässt, dass die Uhren als normaler Hausrat mitversichert sind :gut:

Norman Kade
09.04.2019, 11:47
Und dazu auch nochmal der Link, der weiter oben schonmal gepostet wurde:

https://www.vergleichen-und-sparen.de/blog/hausratversicherung-teure-uhren/

Zwar unterschiedliche Urteile, aber wie der Autor schreibt, Einigkeit bei den Versicherungen. Ich habe auch gerade wie Lukas eine Anfrage dazu bei meiner HV laufen. Dann werde ich entscheiden, ob ich wechseln muss oder zusätzlich eine Wertsachenverisicherung brauche.

uhrenfan_rolex
09.04.2019, 11:52
Lieber René,

meines Erachtens bestätigen beide Links meine geäußerte Meinung.

Im ersten von Dir genannten Link wird meine These bestätigt:
Auch bei hochwertigen Herrenarmbanduhren, die zudem teilweise mit Gold oder Platin besetzt sind, handelt es sich nicht um "Wertsachen" im Sinne von § 21 Nr. 1 lit. c AHR 2004 als "Schmucksachen" oder "Sachen aus Gold oder Platin".

Im zweiten Link wird von einer Golduhr gesprochen. Da sie aus Gold ist, fällt sie unter den Wertsachenbegriff, da aus Gold bestehend.
Nichts anderes habe ich geschrieben.

Auch das OLG RLP hätte, wenn die in Rede stehenden Uhren aus Gold gewesen wären, genauso entschieden, wie es die Kollegen im zweiten Fall getan haben.

Im Zweifel die Sachlage mit der eigenen Versicherung abzustimmen, ist natürlich nie verkehrt, da viele Versicherer mittlerweile eigene "Lösungsansätze" für diese Problematik haben.

uhrenfan_rolex
09.04.2019, 11:55
Und dazu auch nochmal der Link, der weiter oben schonmal gepostet wurde:

https://www.vergleichen-und-sparen.de/blog/hausratversicherung-teure-uhren/

Zwar unterschiedliche Urteile, aber wie der Autor schreibt, Einigkeit bei den Versicherungen. Ich habe auch gerade wie Lukas eine Anfrage dazu bei meiner HV laufen. Dann werde ich entscheiden, ob ich wechseln muss oder zusätzlich eine Wertsachenverisicherung brauche.

Diesen Link bzw. die Seite, auf die er verweist, würde ich persönlich inhaltlich mit Vorsicht genießen. Ist aber nur meine Meinung.
Eine Rechtsberatung sollte hier auch nicht stattfinden...in einem Forum...sicher geht jeder, indem er bei seiner Versicherung nachfragt.
Ob dann allerdings auch die rechtlich richtige Antwort folgt, ist wiederum eine ganz andere Frage ;)

uhrenfan_rolex
09.04.2019, 12:01
Habe der Vollständigkeit halber auch noch mal die Leitsätze des Urteils (OLG) Frankfurt Az. 7 U 119/16 nachgelesen, die Entscheidung aus Koblenz kannte ich bereits:

Es handelte sich bei der Rolex, deren Ersatz begehrt wurde, um eine vollgoldene Weißgold YMII. Diese besteht aus Gold und ist damit unstrittig eine Schmucksache, also Wertsache. Damit gelten die im Vertrag bzw. den Bedingungen vereinbarten Wertgrenzen.

Interessanter wäre es gewesen, wenn die Frankfurter über eine 116610LN (bspw.) entschieden hätten...dann wäre meines Erachtens genauso, wie in Koblenz entschieden worden, wenn die Vers.-Bedingungen keine Klarstellung gebracht hätten.

ReneS
09.04.2019, 13:06
Ich bin raus aus diesem Thread :winkewinke:

Mali
09.04.2019, 13:18
Bei meiner HV steht z.B. explizit drin in den Bedingungen, dass Uhren mit einem Einzelwert größer 2.500 Euro zu den Schmucksachen zählen.

uhrenfan_rolex
09.04.2019, 13:42
Bei meiner HV steht z.B. explizit drin in den Bedingungen, dass Uhren mit einem Einzelwert größer 2.500 Euro zu den Schmucksachen zählen.

Das ist doch prima, da Du dadurch weißt, wie der Versicherer es regelt.

Mali
09.04.2019, 13:51
Entschädigungsgrenze für Schmuck ist allerdings auch bei 30.000 Euro pro Uhr gedeckelt. Bei der DEVK wären es 50k pro Uhr ohne Tresor.

goldencolt
09.04.2019, 15:55
Antwort auf meine obige Frage:




in unseren Versicherungsbedingungen ist zu den Wertsachen folgendes festgehalten:



Versicherte Wertsachen sind

- A 18.1.1.4 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;

- A 18.1.1.5 Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht in A 18.1.1.4 genannte Sachen aus Silber;



Sind Ihre Uhren nicht aus Gold, Platin oder Silber (auch einzelne Teile), werden sie somit von der Hausratsumme umfasst. Beachten Sie allerdings, dass die Entschädigung für den gesamten Hausrat auf 250.000,- € begrenzt ist.

Mali
09.04.2019, 15:57
Das ist doch mal ein Wort! Hab aber gerade mal auf deren Homepage nachgeschaut und Beispiele gerechnet. Die Wertsachen-Höchstentschädigungsgrenze liegt wohl bei 50.000 Euro.

goldencolt
09.04.2019, 16:06
Ja, verunsichern tut mich nun der Passus der Antwort, dass auch bei Bestehen einzelner Teile der Uhr aus Gold, Silber, Platin diese als Wertsache gesehen wird. Dann sind 1601, 5513 usw mit Goldindizes oder Goldluenetten schon Wertsachen. Daher meine Replik:


Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Danke für die Hinweise. Bei vielen Stahluhren sind Kleinteile wie Zeiger oder Teile der Mechanik aus Gold oder Silber aufgrund verbessertem Korrosionsschutzes. Wird also jede Uhr dadurch zur Wertsache, oder nur, wenn ein überwiegender Teil aus diesen Edelmetallen besteht?

Besten Dank

Mali
09.04.2019, 16:09
Sehr gut Lukas! Bin gespannt! Befürchte aber dadurch mutieren sie zu Wertsachen.

Norman Kade
09.04.2019, 16:32
Diesen Link bzw. die Seite, auf die er verweist, würde ich persönlich inhaltlich mit Vorsicht genießen. Ist aber nur meine Meinung. Eine Rechtsberatung sollte hier auch nicht stattfinden...in einem Forum...sicher geht jeder, indem er bei seiner Versicherung nachfragt.
Ob dann allerdings auch die rechtlich richtige Antwort folgt, ist wiederum eine ganz andere Frage ;)

Ja, geht mir genauso mit dem Link, hatte aber das Bedürfnis einer Klärung verstärkt. Eine Rechtsberatung habe ich hier auch nicht erwartet...

Meine HV regelt in den aktuellen Bedingungen, dass Uhren über 2500,- als Wertsachen anzusehen sind und damit nur begrenzt ersetzt werden. Ich habe noch einen Altvertrag ohne diese Klarstellung und habe um Klärung zu einigen Punkten gebeten. Hier die m.E. für die Diskussion hier interessanten Auszüge aus der Antwort:

"Da bei Uhren die Zeitmessung im Vordergrund steht und nicht der Schmuckcharakter, lassen sich Uhren, die weder mit Gold oder andere Edelmetallen verarbeitet wurden, nicht als „Schmucksachen“ /.../ bewerten. Ihre Luxus-Stahluhren zählen somit im Rahmen der Ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen zum "normalen Hausrat".
/.../
Wiederbeschaffungspreis ist nicht der Preis, den Sie bei der Wiederbeschaffung tatsächlich zahlen, sondern derjenige Preis, der bei dem angenommenen Wiederbeschaffungsvorgang zu zahlen wäre. Wird eine aufwändigere Wiederbeschaffung getätigt, gehen die Mehraufwendungen zu Ihren Lasten. /.../ Stehen jedoch verschiedene Einkaufsquellen zur Verfügung, die Sie regelmäßig nutzen, so kann verlangt werden, dass die preisgünstigere Art der Wiederbeschaffung gewählt wird."
/.../
Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich Bestandteil des Wiederbeschaffungspreises."

Matttho
10.04.2019, 08:27
Wiederbeschaffungspreis ist nicht der Preis, den Sie bei der Wiederbeschaffung tatsächlich zahlen, sondern derjenige Preis, der bei dem angenommenen Wiederbeschaffungsvorgang zu zahlen wäre. Wird eine aufwändigere Wiederbeschaffung getätigt, gehen die Mehraufwendungen zu Ihren Lasten. /.../ Stehen jedoch verschiedene Einkaufsquellen zur Verfügung, die Sie regelmäßig nutzen, so kann verlangt werden, dass die preisgünstigere Art der Wiederbeschaffung gewählt wird."
/.../
Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich Bestandteil des Wiederbeschaffungspreises."

Bedeutet das, z. B. bei der Hulk, Pepsi oder Daytona, dass der jeweils übliche Marktpreis als Wiederbeschaffungspreis gezahlt wird?
Oder ist mit "aufwändigere Wiederbeschaffung" die Lücke zwischen Listenpreis und Marktpreis gemeint? Das wäre dann für die aufgeführten Modelle richtig teuer, da diese Mehraufwendungen ja zu eigenen Lasten gehen.

Norman Kade
10.04.2019, 09:32
Oder ist mit "aufwändigere Wiederbeschaffung" die Lücke zwischen Listenpreis und Marktpreis gemeint? Das wäre dann für die aufgeführten Modelle richtig teuer, da diese Mehraufwendungen ja zu eigenen Lasten gehen.

M. E. ja, d. h. wenn z.B. die Hulk weg ist, dann gibt es den LP, auch wenn beim Konzi keine zu bekommen ist. Der Graumarktpreis würde dann nicht erstattet. Gibt es die Uhr nicht mehr, dann wird es spannend. Ich hatte meine Anfrage entsprechend formuliert.

uhrenfan_rolex
10.04.2019, 09:39
Ob Deine Versicherung mit ihrer Auslegung des Wiederbeschaffungspreises vor Gericht Bestand hätte :grb:

Mali
10.04.2019, 10:14
Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert zahlen, also den aktuellen Graumarktpreis nicht den Listenpreis. So wurde es von meiner Versicherung bestätigt.

uhrenfan_rolex
10.04.2019, 11:14
...sehe ich auch so...

smallGMT
10.04.2019, 12:07
Na denn......
Gut ist es schriftlich zu haben.
Vor Gericht zählen nur Vergleichsurteile,
Oder Argumente der jeweiligen Anwälte.

Besser ist nie einen Schadensfall zu haben.

Gruß Stefan

Norman Kade
10.04.2019, 14:03
Ob Deine Versicherung mit ihrer Auslegung des Wiederbeschaffungspreises vor Gericht Bestand hätte :grb:

Keine Ahnung, wie man hier an der Diskussion sieht, gibt es viele Meinungen, auch anscheinend unter den Versicherungen. Ich habe mal gelernt, dass Recht haben und Recht bekommen sehr unterschiedliche Dinge sein können =(

Bevor ich es darauf ankommen lasse und diverse Jahre darauf warte ggf. Recht zu bekommen, spare ich mir Zeit und Nerven und suche mir eine Versicherung, mit der ich diese Dinge vorab klären kann und suche mir ggf. noch eine Wertsachenversicherung on Top. Ich weiß jetzt zumindest, was und wie ich meine Versicherung anpassen muss. :gut:

Schmackofatz
10.04.2019, 14:28
Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert zahlen, also den aktuellen Graumarktpreis nicht den Listenpreis. So wurde es von meiner Versicherung bestätigt.

So ist es.

Die Hausratversicherung reguliert den Schaden zum Wiederbeschaffungswert.

Wird Dir eine Stahldaytona gestohlen, die Du letzte Woche vom Konzi zum LP gekauft hast und er kann Dir nicht innerhalb einer "moderaten" Zeit eine neue anbieten, kannst Du Dir eine andere neue beim Grauen für den Marktpreis kaufen und bekommst den KP vollumfänglich erstattet.

Gegenbeispiel:

Du kaufst Dir einen Flachbildfernseher im Media Markt für 5k und er kostet eine Woche später nur noch 3k, bekommst Du auch nur noch 3k reguliert.


Deckung durch Deine Police natürlich vorausgesetzt.


In jeden Fall hilft es natürlich immer, Alles mit seiner Versicherung en Detail abzusprechen und gegebenenfalls im Vorfeld eine komplette Aufstellung der Wertsachen dort einzureichen. Dann gibt es im Schadenfall auch keine Probleme mit der Regulierung.

uhrenfanatiker
10.04.2019, 14:57
Komplette Aufstellung mit Fotos, Preis und Dokumentation ist ein Muss.

Aufgrund der Höhe meiner Hausratversicherung war der Leiter des örtlichen Versicherungsbüros zusammen mit einem Herrn von der Regionalstelle bei mir vor Ort und haben sich alles zeigen lassen, notiert und Fotos gemacht. Das ist ab einer bestimmten Höhe bei der Versicherung Pflicht und hilft mir als Versicherten auch, dass ich im Schadensfall eine Sicherheit/Nachweis haben.
Bei einem aktuellen Fall z.B. (beschädigte Tür) wurde das sofort reguliert, weil der Versicherer mir mitteilte, dass er sich ein von ihm gemachtes Foto der Tür rausgesucht hat und damit alles klar ist.

Auch wenn bei euch niemand "von sich aus" kontrollieren möchte, kann ich es sehr empfehlen, euren Versicherungsberater mal auf einen Kaffee einzuladen und ihn in diesem Zuge zu bitten, doch mal euren Hausrat anzuschauen und wenn möglich auch Fotos davon zu machen.

Versichert ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert. Wie oben mitgeteilt ist der bei Elektronik nach ein paar Jahren oft nur noch ein Bruchteil des Neupreises, bei Kunst, Schmuck, edlen Möbeln usw. kann es natürlich genau in die andere Richtung gehen.

Auch bei Schließfachversicherungen sollte man eine genaue Dokumentation und Fotos machen sowie ab einem bestimmten Wert dem Versicherer auch mitteilen, was man im Schließfach hat oder eventuell sogar zeigen.

Das ist natürlich alles für die "Privatsphäre" nicht so gut, aber wer der Versicherung jetzt nicht genau mitteilt oder beweist, was er hat, darf sich im Schadensfall nicht wundern, wenn ihm nicht oder nicht zu 100% geglaubt wird.

Schmackofatz
10.04.2019, 15:17
+100% :gut:

goldencolt
12.04.2019, 10:24
Habe heute Antwort erhalten bezüglich dem Gold, Silber, Platin Anteil. Meine Mail war:



Danke für die Hinweise. Bei vielen Stahluhren sind Kleinteile wie Zeiger oder Teile der Mechanik aus Gold oder Silber aufgrund verbessertem Korrosionsschutzes. Wird also jede Uhr dadurch zur Wertsache, oder nur, wenn ein überwiegender Teil aus diesen Edelmetallen besteht?

Besten Dank

Antwort von NeoDigital:


gerne komme ich auf Ihr Anliegen zurück.

Wenn nur Kleinteile aus den genannten Materialien sind, ist die Uhr im Rahmen der Hausratsumme mitversichert. Erst wenn Teile des Gehäuses aus Gold, Platin oder Silber sind, wird die Uhr zur Wertsache.

Also nach meinem horologischen und sprachüblichen Verständnis habe ich dann selbst mit einer 1601 mit WG Lünette oder einer 16013 in bicolor sowie jeglichen Uhren mit Goldindizes usw Uhren, die als gewoehnlicher Hausrat, versichert sind, da die Gehäuse aus Stahl sind.

Was meinen die Versicherungsprofis?

Mali
12.04.2019, 10:37
Sehr interessant. Frag mal konkret nach, ob Du für eine Einzeluhr z.B. Nautilus Modell aus Stahl, die z.B. 70.000 Euro kostet bzw. diesen Wiederbeschaffungswert hat, ein Tresor in der Wohnung brauchst oder nicht, obwohl sie ja lt. deren Verständnis als Hausrat gilt. Würde mich sehr interessieren. Bei anderen Versicherungen wäre nämlich aufgrund der Schmuck-/Wersachensachen-Einkategorisierung bei 50.000 Schluss.

Vielen lieben Dank vorab Lukas für Deine Bemühungen. Vielleicht wäre NeoDigital aufgrund dieses Vorteils auch für andere Members eine Überlegung wert.

goldencolt
12.04.2019, 11:07
Mali, danke fuer den Input!
Ab 01.05. brauch ich die HRV, also bis dahin, hoffe ich, das geklaert zu haben :gut:



Sehr geehrter Herr xxxx,

Vielen Dank!

Da ich als Uhrensammler mit vielen anderen Sammlern im Austausch stehe, haben einige das Interesse an einer NeoDigital Versicherung geäußert.

Abschließend erlaube ich mir daher eine konkrete Frage:

Eine Patek Philippe Nautilus Ref. 5711/1A-010 mit Stahlgehaeuse und Stahlarmband (https://www.patek.com/de/kollektion/nautilus/5711-1A-010) kostet derzeit zirka 60.000 - 70.000 Euro. Die Uhr wäre nach unserem bisherigen Schriftverkehr also gewöhnlicher Hausrat, da weder Gold, Silber oder Platin und wäre somit gemäß Versicherungsbedingungen NeoDigital L als gewöhnlicher Hausrat - auch unverschlossen - bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswert von derzeit 60.000-70.000 Euro versichert.

Wenn Sie mir das bejahend beantworten können, haben Sie neben mir sicher auch viele andere Neukunden.

Mit freundlichen Grüssen,

Mali
12.04.2019, 11:15
Spitzenmäßig Lukas! Tausend Dank! Bin sehr sehr gespannt!

uhrenfanatiker
12.04.2019, 12:13
Ich bin gespannt was dabei raus kommt bzw. ob man dir überhaupt direkt konkret antwortet.

Wenn es um entsprechende Summen bei kleinen beweglichen Gegenständen geht, werden Versicherungen oft kleinlaut. Man darf nicht vergessen, dass "Durchschnittsmenschen" in ihrer Wohnung oft nicht einmal die Mindestsumme von 650 € pro Quadratmeter haben. Wenn jemand alle Möbel von Ikea und alle Klamotten von H&M hat, kommt da auch bei viel Zeug kein hoher Wert zusammen.

goldencolt
12.04.2019, 12:18
Tom, ich denke auch, dass wieder mit den Versicherungsbedingungen geantwortet wird. Aber ehrlich, nach dem Schriftverkehr gibt es für mich nicht viel Auslegungsspielraum.

Vielleicht werde ich ja noch zum guten Versicherungsnehmer, da meine Moebel alle von IKEA und Kleidungsstuecke alle von HundM sein werden :op:

uhrenfan_rolex
12.04.2019, 12:57
...Vielen lieben Dank vorab Lukas für Deine Bemühungen. Vielleicht wäre NeoDigital aufgrund dieses Vorteils auch für andere Members eine Überlegung wert.

Kann mich nur bedankend anschließen! :gut:

...aufgrund der Aussage der Versicherung würde ich Lünetten mit zum Gehäuse zählen...und Bicolor Uhren tendenziell auch den Wertsachen zuordnen...da das Band Teil der Uhr ist und der Wert der Uhr insgesamt maßgeblich auch durch den Goldanteil des Bandes bestimmt wird...aber was weiß ich schon ;)

Bin gespannt auf die zu erwartende Antwort...

goldencolt
12.04.2019, 14:01
Bin froh, sich hier unter gleich geplagten austauschen zu können, ansonsten wären mit so manche Sache ja nie in den Sinn gekommen, aber das stete Nachfragen hat sicher seinen Sinn.

Bei bicolor gebe ich Dir Recht, uhrenfan, da denke ich auch, dass sie es als Wertsache auslegen werden. Ob WG Lünette reicht? Schwer zu sagen.

uhrenfan_rolex
12.04.2019, 14:57
Hallo Lukas,

prima...bin auch immer froh, mich hier austauschen zu können.

CaLeu
12.04.2019, 15:37
Ich hatte die Gothaer vor ein paar Monaten explizit zu einer Datejust Rolesor (126231) befragt. Hier die Antwort: „Da die Uhr nicht zu wesentlichen Teilen aus Gold besteht, wird diese als Hausrat und nicht unter den Wertsachen deklariert.“

Carsten

Norman Kade
12.04.2019, 18:38
So ist es.

Die Hausratversicherung reguliert den Schaden zum Wiederbeschaffungswert.

Wird Dir eine Stahldaytona gestohlen, die Du letzte Woche vom Konzi zum LP gekauft hast und er kann Dir nicht innerhalb einer "moderaten" Zeit eine neue anbieten, kannst Du Dir eine andere neue beim Grauen für den Marktpreis kaufen und bekommst den KP vollumfänglich erstattet.




Es wäre schön, wenn es auch wirklich so wäre. Wenn deine Hausratversicherung es so handhabt und du es schriftlich bekommen hast, bist du fein raus. Ich denke, das klappt eher nur bei einer Wertsachenversicherung.

In meinen Versicherungsbedingungen (sowie auch in den meisten, die ich mir angeschaut habe) steht

"Versicherungswert:
a. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Dabei berücksichtigen wir auch einen Technologiefortschritt.
Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Falls Sachen in Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß zu verwenden sind, gilt: Versicherungswert ist der Verkaufspreis, den Sie dafür erzielen können (gemeiner Wert).
Sofern die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, gilt: Bei Ermittlung des Versicherungswerts dieser Sachen werden höchstens die jeweiligen Entschädigungsgrenzen berücksichtigt."

Versichert ist also nur der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte, also nicht "der gleichen Sache" oder Marke. Ist halt eine Hausratversicherung. Hat man also seine Stahlsportie zum gewöhnlichen Zeitmesser degradiert, damit er noch zum Hausrat zählt, wird es spannend. Ich denke, so wird es schwer den Graupreis statt des LP zu erhaltenden. Geht eine seltene 5stellige Sub aus dem Hausrat abhanden, würde es mich auch nicht wundern, wenn nur der LP Preis des aktuellen 6-stelligen Modells (Sache gleicher Art und Güte) erstattet wird.

Bevor ein falscher Eindruck entsteht, ich bin kein Versicherungsmakler sondern nur besorgt. Stahlschrank, Fotos/Doku usw. ist schon lange alles erledigt. Jetzt fehlt nur noch eine HV, die mir bestätigt, dass das was hier einige geschrieben haben, z. B. dass bei nicht Verfügbarkeit zum LP auch der Wiederbeschaffungspreis über den Graumarkt bzw. sofern nicht mehr erhältlich der aktuelle Marktpreis erstattet wird. Meine tut es jedenfalls nicht und ich will das auch nicht vor Gericht testen müssen. Ich würde mich daher über eine PN mit einer Empfehlung für eine HV, die sowas schriftlich bestätigt freuen. Bisher habe ich keine gefunden. Eine mündliche Aussage vom Versicherungsvertreter empfinde ich nicht als ausreichend.

Mali
12.04.2019, 21:21
Der Wiederbeschaffungswert ist der Graumarktpreis. Punkt. Wurde mir bisher von LBN und HUK schriftlich bestätigt.

Norman Kade
13.04.2019, 12:22
Der Wiederbeschaffungswert ist der Graumarktpreis. Punkt. Wurde mir bisher von LBN und HUK schriftlich bestätigt.

Vielen Dank, Mali und schön für Dich dass du dies von der HUK so schriftlich bekommen hast. Ich bin ebenfalls bei der HUK und die hat mir diese Woche leider auf meine sehr konkrete Anfrage zu diesem Punkt das geschrieben, was ich hier schon in Auszügen weiter oben gepostet habe.

Ich werde es jetzt mal bei der LBN probieren und das Thema ist hier mich für erstmal abgeschlossen.

Mali
13.04.2019, 13:11
Sie schrieben Dir doch "Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert)". Das reicht doch. Wiederbeschaffungwert heißt nicht nochmal 10 Jahre auf ne Stahl Daytona oder Pepsi warten zu müssen. Sondern der Schaden wird zeitnah ersetzt und dann wird sich ein Gutachter die günstigsten Preise auf Chrono24 oder sonstigen Plattformen von gewerblichen Händlern anschauen und dann bekommst Du das als Wiederbeschaffungswert erstattet.

goldencolt
15.04.2019, 15:24
Meine Anfrage wurde heute von NeoDigital beantwortet.

Meine Anfrage lautete ja konkret:


Sehr geehrter Herr xxxx,

Vielen Dank!

Da ich als Uhrensammler mit vielen anderen Sammlern im Austausch stehe, haben einige das Interesse an einer NeoDigital Versicherung geäußert.

Abschließend erlaube ich mir daher eine konkrete Frage:

Eine Patek Philippe Nautilus Ref. 5711/1A-010 mit Stahlgehaeuse und Stahlarmband (https://www.patek.com/de/kollektion/...us/5711-1A-010) kostet derzeit zirka 60.000 - 70.000 Euro. Die Uhr wäre nach unserem bisherigen Schriftverkehr also gewöhnlicher Hausrat, da weder Gold, Silber oder Platin und wäre somit gemäß Versicherungsbedingungen NeoDigital L als gewöhnlicher Hausrat - auch unverschlossen - bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswert von derzeit 60.000-70.000 Euro versichert.

Wenn Sie mir das bejahend beantworten können, haben Sie neben mir sicher auch viele andere Neukunden.

Mit freundlichen Grüssen,

Als Antwort bekam ich:


Sehr geehrter Herr goldencolt,



gerne bestätigen wir Ihnen, dass die von Ihnen angeführte Uhr im Rahmen der Versicherungssumme für Hausrat mitversichert wäre.

Damit haben sie mich als Kunden gewonnen. :gut:

Mali
15.04.2019, 16:08
Sehr geil!:gut:

Schmackofatz
15.04.2019, 17:25
Klingt doch gut! :gut:

goldencolt
15.04.2019, 17:31
Mali: finde ich auch :]

Peter, danke dass Du was dazu schreibst, Du bist ja der Threadveteran und hast wohl ein sehr breites und fundiertes Wissen bezueglich Versicherungen! :dr:

Schmackofatz
15.04.2019, 18:31
Mali: finde ich auch :]

Peter, danke dass Du was dazu schreibst, Du bist ja der Threadveteran und hast wohl ein sehr breites und fundiertes Wissen bezueglich Versicherungen! :dr:

Danke für die netten Worte. :gut:

Ich bin zwar nicht aus der Versicherungsbranche, habe mich aber in den letzten Jahren intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und auch (leider...) einen Großschaden im mittleren 6-stelligen mit mehreren Versicherungen (Gebäude, Hausrat, Firmenversicherung etc. pp.) gleichzeitig regulieren müssen.

Alleine durch diese (durchweg positiven!) Regulierungen und den Dialogen mit den Versicherungen und deren Schadenregulierern und Gutachtern habe ich Vieles gelernt, dass ich natürlich gerne weitergeben möchte.

Außerdem bin ich (ebenfalls leider...) der Meinung, dass hier ein gefährliches Halbwissen oder sogar falsche Meinungen und Vorstellungen bestehen. In der Regel regulieren Versicherer anstandslos, sofern der Schaden einwandfrei dokumentiert und für die Sachbearbeiter hinter dem Computer plausibel und lückenlos nachvollziehbar ist. Jeder Schmuck-Sachbearbeiter weiß, dass eine Stahl-Daytona nicht innerhalb von zwei Wochen zum Listenpreis beim Konzi nachgekauft werden kann und die Widerbeschaffung in einem zeitlich moderaten Rahmen mit deutlich höheren Preisen verbunden ist. Dem allen unterliegt eben aber auch eine Obligenheitspflicht des Versicherungsnehmers, der oftmals nicht wirklich nachgekommen wird. Und lieber vorher ein paar mal nachgefragt als hinterher blöd aus der Wäsche gucken.

Vieles ist einfacher als man glaubt.

Bestes Beispiel ist die Aussage eines hohen DHL-Managers beim gemeinsamen Abendessen: Täglich kommen Abermillionen von Paketen pünktlich beim Empfänger an, nur schreibt und erzählt das niemand. Die Leute fangen immer nur das Klagen an, wenn ein Paket zu spät kommt. Vom Guten wird einfach zu wenig berichtet.

lachender
23.04.2019, 11:26
Hier noch aktuell ein interessantes U(h)rteil zum ED-Schaden einer Rolex.

https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/der-hausratversicherer-und-die-rolex-135479.php

Mali
23.04.2019, 12:19
Danke fürs Teilen!

tiger071
23.04.2019, 13:27
Danke lachender - sehr interessanter Artikel :gut:

uhrenfanatiker
23.04.2019, 13:43
Sehr interessantes Urteil - da haben sich die Richtigen vor Gericht getroffen ;)

Mali
23.04.2019, 13:58
Ein Hinweis/Info noch zu NeoDigital: Die Außenversicherung greift höchstens bis 50.000 Euro.

Trici90
26.05.2019, 18:35
Ein Hinweis/Info noch zu NeoDigital: Die Außenversicherung greift höchstens bis 50.000 Euro.
Kannst du mir erklären , was eine Außenversicherung ist ?

Ich wollte die Hausratversicherung bei NeoDigital abschließen und benötige sie ausschließlich für meine Stahl Uhren.
Sehe ich es richtig , dass hier das kleinste Paket "Neodigital S" ausreicht , da dieses Stahl-Uhren bei Einbruch - Diebstahl bis 250000 EUR versichert ?

Soeckefeld
26.05.2019, 20:45
Außenversicherung = ausserhalb der Wohnfläche, z.B Auto