Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grauhändler möchte nach über einem Jahr Kopie von Garantiekarte
ottoerbe
01.10.2016, 16:05
Hallo,
habe vor rund 18 Monaten eine Explorer bei einem nicht unbekannten Grauhändler gekauft. Jetzt hat dieser mich angeschrieben und nach einer Kopie der Vorder- und Rückseite der Garantiekarte gefragt. Kommt mir merkwürdig vor. Was haltet ihr davon?
Viele Grüße
Soeckefeld
01.10.2016, 16:07
welchen Grund gibt er dafür an?
ottoerbe
01.10.2016, 16:11
statistische und betriebliche Gründe
obiwankenobi
01.10.2016, 16:13
Geht vermutlich nur darum, über welchen Namen damals gekauft wurde.
Was würde er denn tun, wenn sie schon verkauft wäre?
Wenn ich den Händler gut kenne und sich die Uhr noch in meinen Besitz befinden würde, würde ich Ihm diese Unterlagen schicken, muss aber jeder für sich selbst entscheiden....den Grund verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz, da müsste mir mein Händler schon ein paar mehr Infos geben!!
Soeckefeld
01.10.2016, 16:21
Ich hätte wohl keine Bedenken....
Aktuell macht mein Händler eine Rechnung fertig, inkl. Kopie der Garantiekarte für seine Unterlagen.
Hamburger
01.10.2016, 16:57
Habe ich beim Kunden auch schonmal angefragt, und der hat gar nicht lange gezögert und hat mir alles zukommen lassen. Da gibt es die verschiedensten Gründe warum so etwas angefragt wird.
Ralf1975
01.10.2016, 17:19
Da gibt es die verschiedensten Gründe warum so etwas angefragt wird.
Hallo Arne,
und welche können das sein, nach 18 Monaten?
Aktuell sind die Finanzämter ja sehr aktiv was die MwSt. angeht, kann mir da aber keinen Zusammenhang herstellen.
Viele Grüße
Ralf
TheLupus
01.10.2016, 17:30
Ganz einfach: Geldwäschegesetz.
Ab 1 k in bar ist eine "verschärfte" Identifikation des Gegenübers notwendig, sofern noch keine Geschäftsbeziehung besteht. Besteht schon eine Geschäftsbeziehung, 15 k. GWG § 3 (2)
The Banker
01.10.2016, 17:36
Bei einer Ex ;)?
TheLupus
01.10.2016, 17:46
Kommt auf die Ex an. :)
Aber ich kenne keine, die weniger als 1 k kostet.
obiwankenobi
01.10.2016, 17:48
Ganz einfach: Geldwäschegesetz.
Ab 1 k in bar ist eine "verschärfte" Identifikation des Gegenübers notwendig, sofern noch keine Geschäftsbeziehung besteht. Besteht schon eine Geschäftsbeziehung, 15 k. GWG § 3 (2)
Ausschlaggebend ist dabei von wem du kassierst. Hier muss vom rechnungsempfänger das Identifikationsformular zum geldwäschegesetz unterschrieben werden. Abgeleitet von der Rechnung. Persokopie und Unterschrift.
Auf dem zerti kann vom Grauhändler entweder kein Name oder max Mustermann stehen. Das hat aber mit dem Geldwäschegesetz nix zu tun.
In meinen Augen klingt deine Ableitung nicht schlüssig.
TheLupus
01.10.2016, 17:53
Sofern in bar gezahlt wurde, ist meine Ableitung nicht nur schlüssig, sondern Gesetz.
und wenn der Graue eine Papierschumpe ist und ihm die Angaben zur Uhr fehlen, dann brauch er wohl noch einmal die Daten vom Zerti. ;)
obiwankenobi
01.10.2016, 17:56
Wir haben ja beide recht.
Wenn der konzi es mit Papier nicht korrekt ablegt... ist das klar.
Ich habe jetzt eher unterstellt, Dass alles andere in der Rechnung drin steht..
TheLupus
01.10.2016, 17:57
Du hast Recht.
Habe mir eingebildet, etwas von Person gelesen zu haben. :wall:
babablau
01.10.2016, 18:00
hatte den gleichen Fall erst vor Kurzem auch - Bilder vom Zerti / Garantiekarte gemacht und gemailt.
Marco
obiwankenobi
01.10.2016, 18:01
Das meinte ich ja auch mit dem Formular zur Identifikation zum Geldwäschegesetz.
Ich meinte auch nicht die Rechnung sondern das zerti. Hab aber nicht daran gedacht, dass die serial draufsteht.
Wenn es ein bekannter Grauhändler hier ist, sehe ich da kein Problem drin... ;)
Schmackofatz
01.10.2016, 18:04
statistische und betriebliche Gründe
Statistik?
Alles klar...! :troll:
alles i-wie sehr komisch. Ich weiß schon, warum ich immer zu einen offiziellen Konzession gehe. Wenn man diesen nett darum bittet dann bekommt man auch einen entsprechenden Rabatt und man hat im Nachhinein keinen solchen ärger. Im Gegenteil: Man bekommt einen TOP Service!
Was denn für einen Ärger... :grb:
Hab schon bei Beiden mehrmals gekauft, aber mein Grauhändler (Alessandro) ist mir lieber wie jeder Konzi... :dr:
Brauch kein Gedöns wie Schampus oder Bauchpinselei, mir gehts um die Uhr, die Person bei der ich kauf und der Service...
Cleanerco.
01.10.2016, 19:29
Ich bin auch angeschrieben worden. Da die Uhren teilweise schon vor 10 Jahren gekauft wurden die letzte vor ca. 7 Jahren und sich auch teilweise garnicht mehr in meinem Besitz befinden, ist das schon komisch Post von dem netten Händler aus Bonn zu bekommen. Er hat doch Rechnungen erstellt mit Namen & SN, Ref. etc.
Was denn für einen Ärger... :grb:
Hab schon bei Beiden mehrmals gekauft, aber mein Grauhändler (Alessandro) ist mir lieber wie jeder Konzi... :dr:
Brauch kein Gedöns wie Schampus oder Bauchpinselei, mir gehts um die Uhr, die Person bei der ich kauf und der Service...
So! +1 :dr:
TheLupus
01.10.2016, 19:45
...
Brauch kein Gedöns wie Schampus oder Bauchpinselei, mir gehts um die Uhr, die Person bei der ich kauf und der Service...
Also bei meinem Konzi gibt's so etwas nicht. Und die Preise beim Grauen sind mir persönlich zu hoch.
Deshalb würde ich das auch nicht so verallgemeinern. Just my two cents.
Nee das stimmt. Verallgemeinern kann man das nicht. Konzikauf kann auch super sein! :gut:
ottoerbe
01.10.2016, 21:04
Ich bin auch angeschrieben worden. Da die Uhren teilweise schon vor 10 Jahren gekauft wurden die letzte vor ca. 7 Jahren und sich auch teilweise garnicht mehr in meinem Besitz befinden, ist das schon komisch Post von dem netten Händler aus Bonn zu bekommen. Er hat doch Rechnungen erstellt mit Namen & SN, Ref. etc.
Ich finde den ganzen Vorgang auch sehr merkwürdig.
Wenn alles sauber, seriös und ordentlich abgewickelt wurde, fällt mit kein Grund ein, warum man nach so langer Zeit noch einmal nach einem Zerti fragen sollte!
Le Rolexier
02.10.2016, 08:05
Genau. Er muss hier dem FA die Betriebsausgaben nachweisen. Vermutlich hatte die Ankaufsrechnung Formfehler und er muss diese berichtigen. Wenn nicht, muss er den Verkauf voll versteuern.
... und man hat im Nachhinein keinen solchen ärger. ...
Ärger? Weil ein Händler um eine Kopie des Zerti bittet? Eieiei ...
TheLupus
02.10.2016, 08:28
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da etwas passiert. Einfach ein Bild davon machen und mailen.
Andere zeigen Bilder vom kompletten Zerti hier im Forum oder in einer Verkaufsanzeige. Da passiert nichts.
löwenzahn
02.10.2016, 08:48
Bekannter Grauhändler bittet um 2 Fotos. Ich sehe kein Problem ihm die Fotos der Garantiekarte zuzusenden.
Noch dazu, wenn man ihn vor einer Steuernachzahlung (siehe Post #28 ) bewahren kann.
LG
Michael
ehemaliges mitglied
02.10.2016, 09:01
Wie lange ist die private Haltepflicht, bevor ich eine Uhr ohne Versteuerung weiter verkaufen darf?
Will das FA prüfen, ob die Uhr noch im Besitz ist?
Langsam wird man paranoid8o
TheLupus
02.10.2016, 09:08
Eine Haltepflicht gibt's nicht, jedoch eine Steuerpflicht, sofern du die Uhr innerhalb eines Jahres verkaufst und dabei Gewinn erzielst. Versteuern musst du natürlich nur den Gewinn und auch nur, wenn die Freigrenze (=Summe aller erzielten Gewinne in einem Kalenderjahr) von 600 € p.a. überstiegen wird.
Also wenn du heute deine 5980 mit realistischen 15 k Gewinn verkaufen würdest, ist das Ganze steuerfrei für dich.
ehemaliges mitglied
02.10.2016, 09:13
Ja, das ist dann aber was ich meine. Wenn ich innerhalb 12 Monate die Uhr verkaufe, dann muss ich den Gewinn versteuern.
Das würde mit den 18Monaten passen:op:
Die Fähigkeiten der FAer nimmt halt immer mehr zu.
TheLupus
02.10.2016, 09:19
Achso. Du meinst, das Amt schaut aufs Konto und sieht stattliche 4 k Geldeingang von xy.
Anschließend wird xy angeschrieben und gefragt ob er dem Amt einen Fragebogen ausfüllt (von wem ist die Uhr, wo hat der VK die wohl Uhr erworben ...) und der Graue wir ermittelt, das Verkaufsdatum festgestellt und geprüft, ob weniger als 12 Monate dazwischen liegen?
Das ist zuuuu umständlich.
Manchmal sind die einfachsten Erklärungen die besten. :)
Sollte das Amt was wollen, bekommt der private Verkäufer einen Anhörungsbogen und muss sich zu dem Sachverhalt äußern.
Interessantes Thema- kann man dann auch Gewinne und Verluste als Privatverkäufer (Flipperer) gegeneinander aufrechnen?
TheLupus
02.10.2016, 09:57
Nein.
Schmackofatz
02.10.2016, 12:28
Interessantes Thema- kann man dann auch Gewinne und Verluste als Privatverkäufer (Flipperer) gegeneinander aufrechnen?
Nö, dass können nur Händler.
:grb:Ähhh Robert und Peter...warum sollen negative Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht mit positiven Einnahmen dergleichen verrechnet werden dürfen?
ehemaliges mitglied
02.10.2016, 14:15
Weil es für Privatpersonen nur wenige Möglichkeiten gibt, Kosten geltend zu machen.
Wir reden doch hier nicht von Kosten sondern von negativen Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Und wenn die Flipperei solche generiert, warum sollen die nicht mit positiven Flippereinnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften gegengerechtnet werden dürfen?
TheLupus
02.10.2016, 18:14
Interessantes Thema- kann man dann auch Gewinne und Verluste als Privatverkäufer (Flipperer) gegeneinander aufrechnen?
Nein.
Meine "nein" bezog sich auf die Verrechnung auch mit anderen Einkunftsarten.
Bei privaten Veräußerungsgeschäfts kann man innerhalb eines Jahres Gewinne mit Verlusten verrechnen. Selbst Verlustvorträge sind möglich.
Aber Flipperer aufgepasst: Bei zu hoher Intensität wird einem vielleicht Gewerbe unterstellt.
Jetzt wird ein Schuh draus...:D
TheLupus
02.10.2016, 18:20
:dr:
androtto
03.10.2016, 07:38
Moin,
Naja wenn mir bei zu hoher Flipperei Gewinnabsicht unterstellt wird, dann ist es mit dieser Absicht leider nix geworden.
Deswegen hoffe ich immer noch das endlich mal ein FA kommt und meine ganzen Verluste anerkennt und ich diese dann von meinen sonstigen Einkommen abziehen darf.
Schade das wird wohl nichts....:D
Lg
Andreas
Schmackofatz
03.10.2016, 10:06
Hallo Andreas,
bitte denke nicht nur an die Einkommenssteuer und vergiss die Umsatzsteuer nicht. :op:
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