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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Konzessionär



rolllexxx
14.07.2005, 01:04
Hallo zusammen,


wie verhält es sich eigentlich, wenn ich eine Rolex bei einem Konzessionär vorlege und sich eine Fälschung herausstellen sollte?

Hinweis: Es liegen mir keine Originalpapiere vor, jedoch hat mir der Verkäufer in einer Expertise die Echtheit schriftlich mit Gehäusenummer, etc. bestätigt.

Wie teuer ist die Prüfung bei einem Konzessionär im Nachhinein für mich?


Danke und liebe Grüße von

Michael :]

costafu
14.07.2005, 01:27
Hallo,

natürlich wird dir der Konzi ganz zurückhaltend und wertschätzend mitteilen, dass diese Uhr leider nur ein Plagiat ist...

... und sich seinen Teil denken. :wall: :stupid: :stupid: :stupid:

Oder gibt es anders lautende Verpflichtungen zum Einzug der Uhr?

Grüße

Costa

Edmundo
14.07.2005, 08:45
Original von rolllexxx
Wie teuer ist die Prüfung bei einem Konzessionär im Nachhinein für mich?


Wenn Du eine Uhr prüfen lässt dann teilt man Dir die Kosten VORHER mit. Und die Kosten sind fällig, egal ob die Uhr echt ist oder nicht. Ich denke irgendwo zwischen 30€ und 50€ sind absolut ok und im Rahmen, wenn Du kein Kunde bist. Schliesslich muss die Uhr geöffnet werden und ggf. auch wieder auf Wasserdichtigkeit geprüft nach dem Schließen. Das alles kostet Zeit und der Uhrmacher muss ja auch leben und ist kein Wohlfahrtsinstitut. Wenn Du aber guter Kunde bist, bekommst Du es wahrscheinlich sogar für lau. ;)

oschmidt
14.07.2005, 10:46
Bei Wempe hat mich das nix gekostet.

Die haben die Uhr sogar zu Rolex geschickt. Kam mit Bescheinigung und der Warnung vor einem Weiterverkauf zurück, da ich mich dann angeblich strafbar machen würde.

Aber sowohl der Wempe als auch Rolex selbst haben das Fake wieder herausgerückt.

Beste Grüße

Oliver

ehemaliges mitglied
14.07.2005, 10:54
....erstklassige Erfahrung mit Wempe FFM

Der freundliche Uhrmacher hat die Uhr aufmacht und blieb auch sehr höflich als er mitteilte: sorry Jungens da ist nur das Gold echt..
kosten: Keine, Uhr durften wir wieder mitnehmen und den Jungens in Ballonseide und Schnauzbärten die die uns anboten zurückgeben

ehemaliges mitglied
14.07.2005, 10:56
Naja, aber bei dem Konzi würde ich mich nicht mehr blicken lassen...

ehemaliges mitglied
14.07.2005, 10:57
warum denn? was meinste warum die bei Wempe so zuvorkommend sind...und nicht so kleinkariert wie manche Mickey-Maus-konzis...die wollen ja dass man wiederkommt und ne echte kauft.

ehemaliges mitglied
14.07.2005, 11:07
Mir persönliche wäre es halt peinlich...vielleicht ne komische Einstellung, aber ist sd, wenn ich bei meinem Konzi auftauchen würde....ne, ich würde mich schähmen.

ehemaliges mitglied
14.07.2005, 11:11
....du bist halt noch jünger, ******....

;-)))

ehemaliges mitglied
14.07.2005, 11:26
ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar? 8o

obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:

ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht... :rolleyes:

allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus??? ?(

200D
14.07.2005, 11:29
moin jungs,

kleine geschichte zum schmunzeln.
ein bekannter von mir ist mit seinem fake zum uhrmacher (kein konz),
mit der bitte die krone wieder zu befestigen.
der uhrmacher (auch rolex-träger) meinte kein problem, die uhr können sie in einer woche abholen.
zack, der bekannte nach einer woche die uhr geholt.
leider nicht mehr zu reparieren
entäuscht die uhr erst zuhause ausgepackt...
oh wunder was sieht er da?
das ziffernblatt ist auf dem kopf eingebaut.
und die moral von der geschicht bring nie ein fake zur reparatur.
denn du kannst es schlimmer zurück bekommen wie es vorher ausgesehen hat.

Masta_Ace
14.07.2005, 11:47
Deshalb hol ich mir heut ne echte...

200D
14.07.2005, 11:58
Original von Masta_Ace
Deshalb hol ich mir heut ne echte...

das ist was genaues!

schönen gruß von norderney

200D

Ex Tunc
14.07.2005, 12:03
Original von Grenat
ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar? 8o

obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:

ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht... :rolleyes:

allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus??? ?(

bin zwar kein jurist aber beruflich im patent- und markenrecht tätig.

in deutschland gibts für ein einbehalten einer fake-uhr eines kunden/privatmanns, sei es durch rolex, einen konzi oder irgend einen juwelier KEINERLEI RECHTLICHE GRUNDLAGE.

das hat rolex deutschland schmerzlich bei dem BGH-urteil "rolex-uhr mit diamanten" feststellen müssen. sie mussten eine DD mit einer "pforzheimer lünette" wieder an den einsender (der eine revi wollte) rausrücken. urteilstenor: das tragen einer rolex ist kein handeln im geschäftlichen verkehr und fällt damit nicht unter § 14 MarkenG.

bei einem weiterverkauf siehts natürlich anders aus, es sei denn es wird kein handeln im geschäftlichen verkehr unterstellt. sich mit einem "privatverkauf" zu exkulpieren scheint mir aber etwas gewagt..

von daher ist die situation in der schweiz offensichtlich nicht vergleichbar. kann natürlich sein dass es dort rechtlich genau so aussieht und sich bloss noch niemand gewehrt hat..

ET

ehemaliges mitglied
14.07.2005, 12:45
Original von Ex Tunc

Original von Grenat
ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar? 8o

obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:

ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht... :rolleyes:

allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus??? ?(

bin zwar kein jurist aber beruflich im patent- und markenrecht tätig.

in deutschland gibts für ein einbehalten einer fake-uhr eines kunden/privatmanns, sei es durch rolex, einen konzi oder irgend einen juwelier KEINERLEI RECHTLICHE GRUNDLAGE.

das hat rolex deutschland schmerzlich bei dem BGH-urteil "rolex-uhr mit diamanten" feststellen müssen. sie mussten eine DD mit einer "pforzheimer lünette" wieder an den einsender (der eine revi wollte) rausrücken. urteilstenor: das tragen einer rolex ist kein handeln im geschäftlichen verkehr und fällt damit nicht unter § 14 MarkenG.

bei einem weiterverkauf siehts natürlich anders aus, es sei denn es wird kein handeln im geschäftlichen verkehr unterstellt. sich mit einem "privatverkauf" zu exkulpieren scheint mir aber etwas gewagt..

von daher ist die situation in der schweiz offensichtlich nicht vergleichbar. kann natürlich sein dass es dort rechtlich genau so aussieht und sich bloss noch niemand gewehrt hat..

ET


sehr interessant....wobei ich mir die frage stelle, ob dieses recht bei allen teilen einer rolex gleich ausgelegt wird! ich stell mir gerade vor, dass ich mit einer rolex mit fake blatt zu rolex köln gehe... auf dem zifferblatt ist ne wunderschöne fake-rolex-krone aufgeppet...nun, da verstoss ich doch gegen das markenrecht wenn ich die uhr wieder auf den markt werfe... ob für den weiterverkauf bestimmt oder eigengebrauch ist hier doch hier nicht mehr von bedeutung?!? :rolleyes:

Andreas
14.07.2005, 12:52
Original von Grenat

Original von Ex Tunc

Original von Grenat
ein sehr spannendes thema! würde mich mal interesieren was ein jurist zu dieser geschichte sagt... eine gefälschte uhr wieder auf den markt zu werfen ist doch strafbar? 8o

obwohl ich es schon mal kurz angeschnitten habe in einem anderen thread hier noch einmal die info wie es in genf bei rolex abläuft:

ein kunde mit einer fakeuhr muss die uhr bei rolex lassen. sämtliche nummern und zeichen von rolex werden entfernt! natürlich nur unter zustimmung des kunden. ansonsten gehts vor gericht... :rolleyes:

allerdings ist diese vorgehensweise nur auf die schweiz zu beziehen...in anderen ländern sieht die rechtslage bestimmt wieder ganz anderst aus??? ?(

bin zwar kein jurist aber beruflich im patent- und markenrecht tätig.

in deutschland gibts für ein einbehalten einer fake-uhr eines kunden/privatmanns, sei es durch rolex, einen konzi oder irgend einen juwelier KEINERLEI RECHTLICHE GRUNDLAGE.

das hat rolex deutschland schmerzlich bei dem BGH-urteil "rolex-uhr mit diamanten" feststellen müssen. sie mussten eine DD mit einer "pforzheimer lünette" wieder an den einsender (der eine revi wollte) rausrücken. urteilstenor: das tragen einer rolex ist kein handeln im geschäftlichen verkehr und fällt damit nicht unter § 14 MarkenG.

bei einem weiterverkauf siehts natürlich anders aus, es sei denn es wird kein handeln im geschäftlichen verkehr unterstellt. sich mit einem "privatverkauf" zu exkulpieren scheint mir aber etwas gewagt..

von daher ist die situation in der schweiz offensichtlich nicht vergleichbar. kann natürlich sein dass es dort rechtlich genau so aussieht und sich bloss noch niemand gewehrt hat..

ET


sehr interessant....wobei ich mir die frage stelle, ob dieses recht bei allen teilen einer rolex gleich ausgelegt wird! ich stell mir gerade vor, dass ich mit einer rolex mit fake blatt zu rolex köln gehe... auf dem zifferblatt ist ne wunderschöne fake-rolex-krone aufgeppet...nun, da verstoss ich doch gegen das markenrecht wenn ich die uhr wieder auf den markt werfe... ob für den weiterverkauf bestimmt oder eigengebrauch ist hier doch hier nicht mehr von bedeutung?!? :rolleyes:


Warum beschäftigt ihr euch mit den Markenrechten, also mit der Pflege der Eitelkeiten der Hersteller...

Es gibt genügend ausreichende Gesetze, was die Fakes betrifft...es sind Zollvergehen, der Zoll kann und darf die Einfuhr unterbinden....das heißt aber auch, das ein Juwelier ein Zollvergehen anzeigen kann....bei den Zollbehörden...ach so, der Zoll darf auch solche Ware vernichten...natürlich auf Kosten, des Kostenverursachers...


Gruß Andreas

THX_Ultra
14.07.2005, 13:06
Kannst du das mal genauer erläutern?
Würde mich wirklich interessieren wie das geht. Soweit ich informiert bin geht das nicht so einfach.
Der Besitz eines Plagiates ist ja nicht strafbar.

D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?

newharry
14.07.2005, 13:16
Original von THX_Ultra
D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?

Müßte mir das jetzt auch genauer ansehen, da absolut nicht mein Spezialgebiet ... aber nur grundsätzlich: "einbehalten" darf die Wäscherei natürlich eigentlich nichts, das Zollvergehen anzeigen aber schon (wie auch jeder andere) und dann können unter Umständen die Zollleute auf den Plan treten ...

watchman
14.07.2005, 13:40
Original von THX_Ultra

Der Besitz eines Plagiates ist ja nicht strafbar.

D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?

lol, michael geh lieber schnell und hol sie ab von der wäscherei bevor sie sie einbehalten ... ;) ich marschiere auch gleich los :D

bei all den überlegungen hier, wird meiner meinung nach das theoretische mit dem praktischen nicht übereinstimmend verglichen...

wo passiert es denn das was einbehalen wird, siehe wumpe...

also gesetzlich ist das sicher geregelt, doch die welt funktioniert nicht nur nach gesetzen. zum glück und zum glück erst recht nicht in deutschland, wo jeder fur* geregelt ist ;)

Ex Tunc
14.07.2005, 13:57
@Grenat: ob Eigengebrauch oder Weiterverkauf, das ist genau die entscheidende Frage. Ein beabsichtigter Weiterverkauf kann nicht einfach unterstellt werden. (nur wenn grosse Mengen aufgefunden werden)

@Andreas: 1. war von Einfuhr keine Rede, 2. nicht ganz richtig, denn auch die Einfuhr von Fakes zum privaten Gebrauch ist innerhalb der Zollfreigrenzen (dabei ist der Preis des Fakes massgeblich, ca. 175 Euro) gestattet, siehe Art. 10 EG-Produktpiraterieverordnung.

Die Beschlagnahmebefugnis des Zolls findet seine Grundlage im Markenrecht (Art. 146 MarkenG). Verstehe deine Unterscheidung von (deiner Meinung nach) ggf. unnötigem Markenrecht und "Zollvergehen" nicht. Kannst du das nochmal erklären?

betr. Anzeige beim Zoll: die Einfuhr muss ja erstmal bewiesen werden. Nicht jedes Produkt/Fake ist ja zwangsläufig eingeführt worden.

Butch
14.07.2005, 14:33
Original von Ex Tunc
@Andreas: 1. war von Einfuhr keine Rede, 2. nicht ganz richtig, denn auch die Einfuhr von Fakes zum privaten Gebrauch ist innerhalb der Zollfreigrenzen (dabei ist der Preis des Fakes massgeblich, ca. 175 Euro) gestattet, siehe Art. 10 EG-Produktpiraterieverordnung.


Entschuldige, aber wo steht denn das? 8o
In meiner Ausgabe jedenfalls kein Wort davon-eher das Gegenteil:

Kapitel III,Artikel 10
Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (Amtsblatt Nr. L 196 vom 02/08/2003 S. 0007 - 0014)

Ob ein Recht geistigen Eigentums nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften verletzt ist, richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich die Waren in einer der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Situationen befinden.

Zum anderen:
Eine Verordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz, sondern begründet sich auf einem solchen...

python
14.07.2005, 14:33
Also, mir nimmt niemand etwas weg, ausser:

1. mit einer richterlichen Verfügung oder
2. Beschlagnahme als Beweisstück durch die Polizei ( Staataanwalt )
gegen Quittung

ansonsten mache ich von meinen Grundrechten gebrauch, vorher wird aber ein empfindliches Übel angedroht, falls er es mir nicht zurückgibt. :D

Wer eine fremde bewegliche Sache sich aneignet.......usw.


MFG Roland.

Butch
14.07.2005, 14:37
Original von python
Also, mir nimmt niemand etwas weg, ausser:

1. mit einer richterlichen Verfügung oder
2. Beschlagnahme als Beweisstück durch die Polizei ( Staataanwalt )
gegen Quittung

ansonsten mache ich von meinen Grundrechten gebrauch, vorher wird aber ein empfindliches Übel angedroht, falls er es mir nicht zurückgibt. :D

Wer eine fremde bewegliche Sache sich *rechtswidrig* aneignet.......usw.


MFG Roland.

Musst auch *alles* zitieren. Nicht gleich schlagen... ;)

ehemaliges mitglied
14.07.2005, 14:48
Genau !! Es lebe die Selbstjustiz ....... ;-))

Andreas
14.07.2005, 15:04
Original von THX_Ultra
Kannst du das mal genauer erläutern?
Würde mich wirklich interessieren wie das geht. Soweit ich informiert bin geht das nicht so einfach.
Der Besitz eines Plagiates ist ja nicht strafbar.

D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?



Es geht nicht um den Besitz, sondern es geht um die Einfuhr...der Besitz gefakter Ware ist als Einzelstück, also nicht für den privaten und gewerblichen Handel, zwar erlaubt (steht auch irgendwo auf so ein Gesetzestextblatt was hier wieder nicht zu finden ist), aber die Einfuhr ist untersagt...

Zitat:
"....hinzu kommt, dass Plagiate bekannter Marken gar nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen und direkt an der Grenze eingezogen und vernichtet werden können...."

Dies kann aber auch noch später erfolgen, denn der Besitzer muss den Beweis der legalen Einfuhr erbringen....im Falle einer Anzeige z.B.: kann er aber nicht...und es ist unerheblich ob er dies wissend oder unwissend tut.....denn fakt ist: ist es ein Plagiat ist es weg, da Einfuhr untersagt ist...

Nur fakt ist auch, was wir als Fachhändler daraus machen, ist manchmal nicht ock...

Ich persönlich sehe es so, das es mir egal ist was in diesem Falle meine Mitmenschen so machen, es darf ihnen nur nicht egal sein was ich mache, denn ich beteilige mich nicht an illegalen Geschäften....sprich: Batteriewechsel oder andere Arbeiten an Plagiaten führe ich nicht aus, egal wer da als vermeindlicher Kunde kommt...aber ich führe es auch nicht zur Anzeige oder dergleichen, weil ich nicht der Handlanger der Industrie bin, der an der Kundenfront, den Kopf für Versäumnisse der Industrie und der Exicutiven Gewalten im Lande hinhält...

Kurz, ich bin kein Terminator....der als Vollstrecker die Menschen ärgert...ich kläre gerne auf und berate auch und weise ungehobelten Kunden auch den Weg zur Tür...aber zu mehr lang mein Interesse an Plagiaten nicht....


Besagte Wäscherei wäre gut beraten Plagiate nicht zu bearbeiten, denn geht etwas daneben, kann sie keine Ersatzleistung erbringen und müsste a) beweisen, das es sich um ein Plagiat handelt, was es dann meisten ja nicht war im Schadensfalle (wurde ausgetauscht um den Schaden zu vertuschen, da nicht zahlen wollen...) und b) was soll ersetzt werden, was man nich legal einführen darf...

Gruß Andreas

Ex Tunc
14.07.2005, 15:05
Original von Butch

Original von Ex Tunc
@Andreas: 1. war von Einfuhr keine Rede, 2. nicht ganz richtig, denn auch die Einfuhr von Fakes zum privaten Gebrauch ist innerhalb der Zollfreigrenzen (dabei ist der Preis des Fakes massgeblich, ca. 175 Euro) gestattet, siehe Art. 10 EG-Produktpiraterieverordnung.


Entschuldige, aber wo steht denn das? 8o
In meiner Ausgabe jedenfalls kein Wort davon-eher das Gegenteil:


gut gut, stimmt ja, hatte noch die alte VO 3295/94 vorliegen, die auch noch im neuesten Ströbele/Hacker drin ist.

Jetzt (in der VO 1383/2003) ist es Artikel 3 Abs. 2, der lautet:

Enthält das persönliche Gepäck von Reisenden Waren ohne kommerziellen Charakter in den Grenzen, die für die Gewährung einer Zollbefreiung festgelegt sind, und liegen keine konkreten Hinweise vor, die darauf schließen lassen, dass diese Waren Gegenstand eines gewerblichen Handels sind, so betrachten die Mitgliedstaaten diese Waren als aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen.

hier die Einverleibung ins deutsche Recht in § 146 MarkenG (noch alte Version):

(1) Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem Gesetz geschützten Marke oder geschäftlichen Bezeichnung versehen sind, unterliegen, soweit nicht die Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr (ABl. EG Nr. L 341 S. 8) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist, auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei ihrer Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist. Dies gilt für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur, soweit Kontrollen durch die Zollbehörden stattfinden.

python
14.07.2005, 15:09
@ Butch : Vielen Dank, habe das " rechtswidrig " in der Eile vergessen.

Ich schlage selten gleich, nur in putativer Notwehr :D



@ Ticktacktom : Wenn ich mir mein Eigentum zurückhole, ist das keine Selbstjustiz, sondern mein gutes Recht, als gesetzestreuer Staatsbürger.:cool:

MFG Roland

ehemaliges mitglied
14.07.2005, 15:13
Original von Andreas

Ich persönlich sehe es so, das es mir egal ist was in diesem Falle meine Mitmenschen so machen, es darf ihnen nur nicht egal sein was ich mache, denn ich beteilige mich nicht an illegalen Geschäften....sprich: Batteriewechsel oder andere Arbeiten an Plagiaten führe ich nicht aus, egal wer da als vermeindlicher Kunde kommt...aber ich führe es auch nicht zur Anzeige oder dergleichen, weil ich nicht der Handlanger der Industrie bin, der an der Kundenfront, den Kopf für Versäumnisse der Industrie und der Exicutiven Gewalten im Lande hinhält...


das find ich doch schon mal eine konsequente haltung :gut: nur ist mir nach dieser artikel flut in extremdeutsch immer noch nicht klar ob ich nicht gegen das gesetz verstosse wenn ich EINE fälschung habe... woher will den rolex wissen, dass ich diese eine uhr nicht doch bei e-bay als echt verhökere?

ehemaliges mitglied
14.07.2005, 20:03
Original von python

@ Ticktacktom : Wenn ich mir mein Eigentum zurückhole, ist das keine Selbstjustiz, sondern mein gutes Recht, als gesetzestreuer Staatsbürger.:cool:

MFG Roland


Das war auch halt ironisch gemeint, sehe es selbst ja auch wie du......

newharry
14.07.2005, 21:10
Original von Butch
Zum anderen:
Eine Verordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz, sondern begründet sich auf einem solchen...

also erstens: eine EG-Verordnung hat nix mit einer nationalen Veordnung zu tun, wie Du sie aus dem deutschen Recht kennst ...

... und zweitens: nur weil die Zollbehörden mit bestimmten Aufgaben betraut sind, kann man daraus alleine noch nicht schließen, daß es sich nur um ein Vergehen bei der Einfuhr handeln muß ...

... also drittens: nicht so viel rumraten, sondern sich genauer damit beschäftigen oder es bei einer allgemeinen Diskussion belassen ...

... hat ja auch etwas für sich :cool:

Butch
14.07.2005, 21:31
Zu Punkt 2: hab' ich nichts Gegenteiliges behauptet (ich habe überhaupt nur zitiert)

Zu Punkt 3: Wo und/oder wann hab' ich geraten..?

Und bevor du mich hier maßregelst, solltest *Du* nochmal etwas genauer hinschauen. Mein Satz schließt nämlich mit einem Fragezeichen ab.
Ich hab' hier niemanden belehren wollen, noch habe ich deine Kompetenzen in Frage gestellt. Insofern sind deine Allgemeinplätze in meine Richtung auch nicht sehr aufhellend.

Edit:
Ich hab' jetzt den ganzen thread nochmal durchgelesen. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was Du überhaupt von mir willst? Ich habe hier keinerlei Rechtstheorie oder gar -behauptung aufgestellt. Tut mir leid, aber auf solche Anwürfe reagiere ich nicht mehr.

python
14.07.2005, 22:17
@ all : Jungs , die Ruhe bewahren :)

MFG Roland ( Opa )

Butch
14.07.2005, 22:31
Yo, hast recht (Opa) Roland!

Aber ich habe zu den Aufgaben der Zollbehörden kein einziges Wort
verloren und auch keine "Schlüsse daraus gezogen" noch sonstwie über den Sachverhalt "gerätselt".
Mit geht das dann schon gehörig gegen den Strich, wenn wenn man solche Äußerungen einfach untergeschoben bekommt, weil der Poster sich nicht mal die Mühe macht, seine jeweiligen Argumente der richtigen Person zuzuordnen. Und wenn's in der Sache auch noch falsch ist (in Deutschland braucht man für strafrechtliche Eingriffe grundsätzlich eine Befugnis nach StPO/StGB und nicht etwa nach der EU-Verordnung), macht's schon gleich gar keinen Spaß mehr.
Aber wie schon erwähnt: Sache erledigt-Schwamm drüber! ;)

python
14.07.2005, 22:46
Alles roger, wir haben ja Meinungsfreiheit :D

Und Meinungen gehen halt oft auseinander, je nach Standpunkt, oder wird falsch verstanden.

Um dich mal abzulenken, denk mal an die Öscher Bend.;)
War als Badener früher oft in deiner Gegend ( Schwager )

MFG Roland

Andreas
15.07.2005, 10:12
Original von Grenat

Original von Andreas

Ich persönlich sehe es so, das es mir egal ist was in diesem Falle meine Mitmenschen so machen, es darf ihnen nur nicht egal sein was ich mache, denn ich beteilige mich nicht an illegalen Geschäften....sprich: Batteriewechsel oder andere Arbeiten an Plagiaten führe ich nicht aus, egal wer da als vermeindlicher Kunde kommt...aber ich führe es auch nicht zur Anzeige oder dergleichen, weil ich nicht der Handlanger der Industrie bin, der an der Kundenfront, den Kopf für Versäumnisse der Industrie und der Exicutiven Gewalten im Lande hinhält...


das find ich doch schon mal eine konsequente haltung :gut: nur ist mir nach dieser artikel flut in extremdeutsch immer noch nicht klar ob ich nicht gegen das gesetz verstosse wenn ich EINE fälschung habe... woher will den rolex wissen, dass ich diese eine uhr nicht doch bei e-bay als echt verhökere?


Hallöle Grenat,

wenn du ein Plagiat besitzt, ist dies in Deutschland erlaubt...erlaubt ist aber nicht die Einfuhr des Plagiats in die BRD....

Beispiel:

Du kaufst auf einer Urlaubsreise in Sonstirgendwo, das Plagiat von Sonstirgendwas....Das ist nicht verboten...

Nun möchtest du aber das Plagiat von Sonsirgendwas, gerne auf der Rückreise von Sonstirgendwo, auf einenm Abstecher in der BRD, Sonstirgendwem zeigen oder gar schenken...Das ist ein Verstoß gegen geltene Einfuhrbestimmungen von Plagiaten...

Das hat der Deutsche ZOLL zu regeln an seinen Außengrenzen und nicht der Juwelier am Ort...

Was jetzt ROLEX macht und weiß oder eben nicht weiß, ist eigentlich egal, es sei denn sie haben ein erhöhtes Interesse gegen die Produktpiraterie vorzugehen, dann könnte man auch unabhängig ob man nun Konzessionär ist oder nicht, einen Verbund gründen, von allen Hersteller oder interessierten Herstellern und entsprechend dem interessiertem Fachhandel, um Plagiat Besitzern am Ort durch Zollanzeigen das Leben mit dem Plagiat zu erschweren...

Der Fachhändler wäre dann zwar u.a. der Handlanger an der Kundenfront, nur müssten dann die Hersteller auch konsquent und immer wieder in aller Öffentlichkeit den ihnen gemeldeten Plagiat Besitzern zur strecke bringen....und sich nicht hinter der Ausrede wie bisher verstecken....es könnte ein größerer Imageschaden entstehen, wenn wir etwas tun...
Umgekehrt ist das wohl eher der Fall....denn was spricht für ein Produkt, was nichts gegen sein eigenes Plagiat unternimmt...was tut es dann für mich, außer ein erworbenes Image mir anzubieten...das ist für soviel Geld leider zu wenig, da es ein Massenprodukt ist und kein Luxusprodukt was wenigen vorbehalten ist, dies zu erwerben...

Wer da behauptet, das wenn ein Produkt kopiert wird, hat man es geschafft erfolgreich am Markt zu sein, der ist ziemlich naiv und dumm...

Kunden mit Geld sind aber nicht naiv und dumm, nur Kunden die ein auf dicke Hose machen....und da liegt auch das Problem der Luxusuhrenhersteller....Das Verhältnis Image-Produkt-Preis, stimmt zum Kundenklientel nicht....von daher ist es egal was man hat, ob reich oder dicke Hose, denn es ist auch egal was man trägt, ob Original oder Plagiat, denn beides ist hoffähig...dank der Industrie, die einfach gepennt hat...

Gruß Andreas

Ex Tunc
15.07.2005, 11:31
Original von Andreas

Nun möchtest du aber das Plagiat von Sonsirgendwas, gerne auf der Rückreise von Sonstirgendwo, auf einenm Abstecher in der BRD, Sonstirgendwem zeigen oder gar schenken...Das ist ein Verstoß gegen geltene Einfuhrbestimmungen von Plagiaten...



Falsch. Wird auch durch Wiederholungen nicht richtig. Es ist darauf abzustellen ob

1) Handeln im geschäftl. Verkehr -> dann Verstoß
2) Privat und unter der Zollfreigrenze -> Es gilt die EG-PrPVO (s.o.), erlaubt.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,364318,00.html

Falls du andere Infos hast nenne doch endlich mal deine Quellen anstatt fundierte Aussagen beharrlich zu ignorieren.

ET

honi
15.07.2005, 12:31
Also der deutsche Zoll sagt
das

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0_marken_piraterie/b0_grenzbeschlagnahme/e0_private_einfuhren/

newharry
15.07.2005, 12:34
Original von Butch
Zu Punkt 2: hab' ich nichts Gegenteiliges behauptet (ich habe überhaupt nur zitiert)

Zu Punkt 3: Wo und/oder wann hab' ich geraten..?

Und bevor du mich hier maßregelst, solltest *Du* nochmal etwas genauer hinschauen. Mein Satz schließt nämlich mit einem Fragezeichen ab.
Ich hab' hier niemanden belehren wollen, noch habe ich deine Kompetenzen in Frage gestellt. Insofern sind deine Allgemeinplätze in meine Richtung auch nicht sehr aufhellend.

Edit:
Ich hab' jetzt den ganzen thread nochmal durchgelesen. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was Du überhaupt von mir willst? Ich habe hier keinerlei Rechtstheorie oder gar -behauptung aufgestellt. Tut mir leid, aber auf solche Anwürfe reagiere ich nicht mehr.

Hallo Friedel - hab' jetzt erst gerade Deinen Beitrag gesehen ... Du hast schon recht - mein Beitrag konnte schon falsch verstanden werden ... denn außer "erstens" bezog er sich gar nicht auf Dich persönlich ... sorry dafür ...

.. die restlichen Bemerkungen bezogen sich auf die allgemeine Diskussion, und gerade wenn ich mir den letzten Beitrag wieder ansehe, so bestätigt das wiederum nur meine Aussage, daß generell hier viel geraten und wenig gewußt wird ...

Andreas
15.07.2005, 13:04
Original von Ex Tunc

Original von Andreas

Nun möchtest du aber das Plagiat von Sonsirgendwas, gerne auf der Rückreise von Sonstirgendwo, auf einenm Abstecher in der BRD, Sonstirgendwem zeigen oder gar schenken...Das ist ein Verstoß gegen geltene Einfuhrbestimmungen von Plagiaten...



Falsch. Wird auch durch Wiederholungen nicht richtig. Es ist darauf abzustellen ob

1) Handeln im geschäftl. Verkehr -> dann Verstoß
2) Privat und unter der Zollfreigrenze -> Es gilt die EG-PrPVO (s.o.), erlaubt.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,364318,00.html

Falls du andere Infos hast nenne doch endlich mal deine Quellen anstatt fundierte Aussagen beharrlich zu ignorieren.

ET


Ich ignoriere das nicht, aber es stimmt so nicht indem Zusammenhang, wie ich es darlege, da kannst du die Paragraphen noch so oft zitieren...

Lege mal vorahandene Parapraphen auf ihrer praktische Handhabung aus...also nicht der Ermessungsspielraum eines einzelnen, der keine Lust hat....

Provokativ ausgedrückt: ....wer mehr als zwei Plagiate im Gepäck hat....handelt gewerblich...oder erweckt den Verdacht desen...

Da ist Handlungsspielraum....und Bedarf....

Einige Präsenzfälle gibt es und wenn du Informationen benötigst, OLG Urteile werden pupliziert und sind daher nachlesbar....

Daher denke ich, das vorhandene Gesetze ausreichen, auch wohlwissend, das einige Beamte dies gerne übersehen, da sie genau wissen, wie lange sie weiter untätig sein dürfen bis angeblich andere und bessere Gesetze geschaffen werden....kleine Frotzelei am Rande.....LOL

Gruß Andreas

rolllexxx
17.07.2005, 21:49
Zunächst einmal herzlichen Dank an die Juristen. :tongue:


Könnte bitte noch einmal jemand den Bezug zu meiner Eingangsfrage herstellen? :rolleyes:


Es dankt Euch allen Michael :rolleyes:

don
17.07.2005, 21:55
Schrei nicht so. Ich hab noch von gestern an dickn Kopp! Danke!

PCS
17.07.2005, 23:47
Wenn Du schon so nett fragst....


Original von rolllexxx
wie verhält es sich eigentlich, wenn ich eine Rolex bei einem Konzessionär vorlege und sich eine Fälschung herausstellen sollte?


Er wird Dir sagen, dass die Uhr eine Fälschung ist und kriegst sie zurück.
Oder auch nicht - siehe dazu die Posts der letzten 3 Seiten.


Original von rolllexxx
Wie teuer ist die Prüfung bei einem Konzessionär im Nachhinein für mich?


Das kommt auf den Konzi an. Bei manchen läuft das unter Service, manche
verlangen 5 oder 10 Euro. Am besten vorher abklären.

joo
17.07.2005, 23:57
Original von rolllexxx
Hallo zusammen,


wie verhält es sich eigentlich, wenn ich eine Rolex bei einem Konzessionär vorlege und sich eine Fälschung herausstellen sollte?

Hinweis: Es liegen mir keine Originalpapiere vor, jedoch hat mir der Verkäufer in einer Expertise die Echtheit schriftlich mit Gehäusenummer, etc. bestätigt.

Wie teuer ist die Prüfung bei einem Konzessionär im Nachhinein für mich?
Danke und liebe Grüße von

Michael :]

In Juristen-Deutsch: Es kommt darauf an

Bei einem fremden Konzi wird's wohl in der Gegend von 100,- Euro liegen.