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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ersetzt Hausratverscherung den Graumarktwert einer 116500 im Versicherungsfall?



Mali
23.12.2016, 23:11
Hat jemand von Euch sich mal diesbezüglich bei seiner Hausratversicherung jüngst erkundigt? Zählt der Graumarktwert als Wiederbeschaffungswert oder nur der aktuelle Listenpreis?

Danke für Euer Feedback!

ehemaliges mitglied
23.12.2016, 23:35
Ich bekomme bei meinen Uhren, die jünger als fünf Jahre alt sind, den Kaufpreis (Rechnungsbeleg bzw. Zertifikat vom Konzi) erstattet und bei Uhren, die älter sind, den Wiederbeschaffungswert. In meiner Versicherung gelten alle Stahluhren (egal, was sie gekostet haben) als Hausrat ... von daher gibt es keine Einschränkungen. Nur Uhren aus Gold / Platin gelten als Schmuck. Ich kann mit dieser Reglung gut leben und sehe die Versicherung eh als Notfall ... und verlasse mich mehr auf Bankschließfach, Alarmanlage und Einbruchschutz.

Aber: Das ist alles von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Also nachfragen und sich schriftlich bestätigen lassen, wie im Falle von Uhren(sammlungen) verfahren wird!

Mali
23.12.2016, 23:47
Dann hast Du ja, sofern Du eine Dein eigen nennst, einen nicht versicherten Wert von ca. 4-5.000 Euro sofern der Versicherungsfall eintritt. Danke für Dein Feedback.

hugo
23.12.2016, 23:57
Ja nee,klar.
Schau in deinen Vertrag,frage bei deiner Versicherung an und du weißt was bei dir Sache ist.

Mali
24.12.2016, 00:06
Frage nächste Woche an und berichte Euch.

Rolex 24
24.12.2016, 07:26
auf j fall bei der versicherung fragen - normal der verkehrswert wird bezahlt, wenn die versicherungssumme ausreicht und das gute Stück gut dokumentiert mit fotos uns marktwert .

ehemaliges mitglied
24.12.2016, 09:13
Dann hast Du ja, sofern Du eine Dein eigen nennst, einen nicht versicherten Wert von ca. 4-5.000 Euro sofern der Versicherungsfall eintritt. Danke für Dein Feedback.

Irgendwie eine merkwürdige Sichtweise. Es ist das versichert, was ich bezahlt habe. Damit wird mir exakt der Schaden ersetzt, der mir faktisch entstanden ist. Oder auch anders gesagt, ich könnte sie auch wieder ersetzen, was der Sinn einer Versicherung ist ... sie hat (für mich) nicht die Funktion, Spekulationsgewinne zu erwirtschaften.

By the way, hätte ich beim Grauen zum Beispiel 17,5k gezahlt, würde ich die natürlich ersetzt bekommen (eine korrekte Rechnung über die Summe natürlich vorausgesetzt) ... auch wenn in zwei Jahren der Hype vorbei ist und sie für 13k zu bekommen wäre ...

Ich für mich bin mit meiner Versicherung und das, was ich dafür zahle, jedenfalls sehr zufrieden.

Mali
24.12.2016, 09:37
Für mich ist das keine merkwürdige Sichtweise! Stell Dir vor es tritt der Versicherungsfall ein und Du bekommst den Listenpreis ersetzt und Dein Konzi sagt dir dann: Du hast erst eine bekommen, Versicherungsfall hin oder her, und sollst dich jetzt wieder auf der Liste mit 130 Leuten hinten anstellen und 15 Jahre warten. Wenn Dich das dann zufriedenstellt. Mich würde es das nicht...

hugo
24.12.2016, 09:40
Merkwürdiger Thread.Viel Spaß beim der Suche nach einer Versicherung die solche Spekulationen akzeptiert ....

EX-OMEGA
24.12.2016, 09:56
Ja sehr merkwürdig manche Threads, ich kann mich nur wundern, über was sich die Leute Gedanken machen 8o

Habe meine kleine bescheidene Uhrensammlung noch nicht mal bei der Hausrat angegeben und selbst meine Schließfächer sind nicht versichert, bzw. nur bis zu der Summe, die sowieso im Mietpreis enthalten ist, also nicht der Rede wert ;)

hugo
24.12.2016, 10:00
Und gleich passende Werbung ..... ;)


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EX-OMEGA
24.12.2016, 10:03
Mensch Udo, das ist ein Zeichen :verneig:

Jetzt weiß ich auch wie ich finanziell meinem Grail näher komme, denn Lebensversicherungen habe ich ja noch, die verkaufe ich erstmal :gut: ;)

hugo
24.12.2016, 10:05
:D

Sette
24.12.2016, 10:06
Wie ist das bei euren Versicherungen mit Obergrenzen? Wenn EINE Uhr geklaut wird, treten eher weniger Probleme auf, denke ich. Wenn aber plötzlich 10 Uhren zu je 10k weg sind?

EX-OMEGA
24.12.2016, 10:07
Mein Gott lebt Ihr alle in Angst und Schrecken 8o

egghead
24.12.2016, 10:09
Ich bekomme bei meinen Uhren, die jünger als fünf Jahre alt sind, den Kaufpreis (Rechnungsbeleg bzw. Zertifikat vom Konzi) erstattet und bei Uhren, die älter sind, den Wiederbeschaffungswert. In meiner Versicherung gelten alle Stahluhren (egal, was sie gekostet haben) als Hausrat ... von daher gibt es keine Einschränkungen. Nur Uhren aus Gold / Platin gelten als Schmuck. Ich kann mit dieser Reglung gut leben und sehe die Versicherung eh als Notfall ... und verlasse mich mehr auf Bankschließfach, Alarmanlage und Einbruchschutz.

Aber: Das ist alles von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Also nachfragen und sich schriftlich bestätigen lassen, wie im Falle von Uhren(sammlungen) verfahren wird!

Bis 5 Jahre nach Kauf den Kaufpreis? Ist aber schlecht, wenn dazwischen 5 bis 7 Preiserhöhungen stattgefunden haben. Da wäre der Wiederbeschaffungspreis (Warteliste!) fairer.

obiwankenobi
24.12.2016, 10:18
Manchmal hab ich den Eindruck, dass die Verlustängste und die Angst vor Kratzern größer ist, als die reine Tragefreude.

German Angst.

Duc Loan
24.12.2016, 10:28
:bgdev: is' klar..


.. meine kleine bescheidene Uhrensammlung..

ehemaliges mitglied
24.12.2016, 10:43
Wie ist das bei euren Versicherungen mit Obergrenzen? Wenn EINE Uhr geklaut wird, treten eher weniger Probleme auf, denke ich. Wenn aber plötzlich 10 Uhren zu je 10k weg sind?

Im Falle eines Einbruchs zahlt die Versicherung bis zur Höchstgrenze ... und da meine Stahlzwiebeln als Hausrat gelten, ist es egal, ob eine oder mehr Uhren wegkommen ... da ist das Risiko einer Unterversicherung gering ... bei Versicherungen, bei denen Uhren als Wertgegenstände gelten, muss man genau auf die Grenzen achten ... aber mal ehrlich: Da jede Versicheung anders ist, sollte man das mit seiner Versicherung abklären ... solche Diskussionen, was bezahlt wird, sind wenig zielführend ...

obiwankenobi
24.12.2016, 10:46
Im Falle eines Einbruchs zahlt die Versicherung bis zur Höchstgrenze ... und da meine Stahlzwiebeln als Hausrat gelten, ist es egal, ob eine oder mehr Uhren wegkommen ... da ist das Risiko einer Unterversicherung gering ... bei Versicherungen, bei denen Uhren als Wertgegenstände gelten, muss man genau auf die Grenzen achten ... aber mal ehrlich: Da jede Versicheung anders ist, sollte man das mit seiner Versicherung abklären ... solche Diskussionen, was bezahlt wird, sind wenig zielführend ...

+1+1+1+1+1+1+1

ehemaliges mitglied
24.12.2016, 10:49
Bis 5 Jahre nach Kauf den Kaufpreis? Ist aber schlecht, wenn dazwischen 5 bis 7 Preiserhöhungen stattgefunden haben. Da wäre der Wiederbeschaffungspreis (Warteliste!) fairer.

Nichts auf dieser Welt ist ohne Risiko. Der Vorteil: Ich habe noch eine Versicherung, bei der alle Stahluhren Hausrat sind ... bei einer Deckungssumme von 250.000,- Euro Hausrat werde ich mir nie Sorgen machen müssen ... und noch einmal: Für mich ist eine Versicherung für Notfälle gedacht, nicht als Investmentsicherung ... ich bin mit meinem Vertrag zufrieden. ;)

Ich könnte auch in einen aktuellen Vertrag wechseln, aber dann wären Uhren über 2,5k mit Schmuck gleichzusetzen, was schlecht wäre, da in der Regel nur 40% der Versicherungssumme "Wertgegenständen" (Schmuck, Urkunden, Bargeld etc.) vorbehalten ist ... will man das ändern, wird es teuer.

Achim993
24.12.2016, 11:18
Stahluhren ohne Edelmetallanteil (Gold, Platin etc.) sind i.d.R. über Hausrat, wie alles in der Hausratversicherung zum "Neuwert" versichert. (Ausnahmen wenn etwas nicht mehr im Gebrauch ist, gibt es nur den gemeinen Wert; Flohmarktpreis)
Wenn Euch die Ungerbux (Unterhose) gestohlen wird, seit Ihr ja auch nicht mit dem Zeitwert zufrieden, oder?

Das bedeutet umgekehrt aber auch, bei einer PN Daytona gibt's ohne besondere Vereinbarung, nur den Neuwert einer 116520, OK ggfls. noch der 116500 wegen der Keramik-Lünette.
Solch eine Sammlung würde ich bei einem Spezialversicherer explizit separat versichern.

Es grüßt
der Achim

ehemaliges mitglied
24.12.2016, 11:21
Stahluhren ohne Edelmetallanteil (Gold, Platin etc.) sind i.d.R. über Hausrat, ...

Das ist ein Irrtum! Diverse Versicherungen rechnen Stahluhren ab 2,5k "Schmuck und Wertgegenständen" zu ... da muss man genau darauf achten, wie dies bei der eigenen Versicherung ist!

Schmackofatz
24.12.2016, 11:22
Gut, dass es einen ultimativen Hausrat-Versicherungsthread gibt...


http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/154730-!!-DER-!!-Ultimative-Rolex-(Hausrat-)-Versichersicherungs-Thread


Vielleicht kann das ja einer der Mods da hineinverschieben.

The Banker
24.12.2016, 11:27
Bei mir kümmert sich da ein Fori drum, der hat Ahnung und kennt meine Situation und die Uhrenthematik.

ehemaliges mitglied
24.12.2016, 11:29
@Peter: +1

TheLupus
24.12.2016, 15:07
Bei mir kümmert sich da ein Fori drum, der hat Ahnung und kennt meine Situation und die Uhrenthematik.


Bekommt der 14-tätig eine Mail "die bitte rausnehmen und diese dazu ..." ;)

AndreasL
24.12.2016, 15:48
Würde mal bei der Versicherung nachfragen. Die freuen sich bestimmt wegen solch hypothetischen Fragen.;)

Soeckefeld
24.12.2016, 15:54
Das ist ein Irrtum! Diverse Versicherungen rechnen Stahluhren ab 2,5k "Schmuck und Wertgegenständen" zu ... da muss man genau darauf achten, wie dies bei der eigenen Versicherung ist!

Ich kann nur jedem raten, dies sehr genau mit seiner Versicherung abzuklären!
In meinem Fall, habe ich mich schließlich direkt mit der Abteilung für Schadenbearbeitung im Vorfeld geeinigt.
Zunächst suchte ich Beratung bei zwei meiner Versicherungsberater. Bis dato für mich sehr kompetente und kundige Berater, mit langjähriger Erfahrung.
Jedoch beim Thema "Rolex-Edelstahl" im Kontext zu "Hausrat", kamen wir für mich, zu keiner befriedigenden Einigung.

Dies ist nun endgültig, mich zufriedenstellend, ohne unnötige Vertragsänderung, schriftlich fixiert.
In regelmäßigen Abständen, sende ich nun eine aktualisierte Zusammenstellung meines "Rolex-Hausrats" direkt an die Versicherung und habe vor Ort einen Ansprechpartner.
Die beiden Berater / Makler, bekommen bei mir keinen Fuß mehr in die Tür.

was man nicht selber macht....

AndreasL
24.12.2016, 16:04
@ Andreas: Was würdest Du denn im Schadenfall für eine damals neu gekaufte 1601 und 6263 heute erstattet bekommen?

Flo74
25.12.2016, 16:52
Hat jemand von Euch sich mal diesbezüglich bei seiner Hausratversicherung jüngst erkundigt? Zählt der Graumarktwert als Wiederbeschaffungswert oder nur der aktuelle Listenpreis?

Danke für Euer Feedback!
eine Versicherung wird einem eine aktuell als Neuwahre beziehbare Uhr sicher nicht den Spekulationswert auch noch abdecken, lol.

honi soit qui mal y pense...

Schmackofatz
25.12.2016, 17:41
eine Versicherung wird einem eine aktuell als Neuwahre beziehbare Uhr sicher nicht den Spekulationswert auch noch abdecken, lol.

honi soit qui mal y pense...

Flo, dass ist falsch.

Wenn Du Dir heute vom Konzi in Daytona für LP 11.5 K kaufst und Morgen wird sie gestohlen, dann kannst Du Dir Übermorgen beim grauen eine neue für 16 K kaufen und die Versicherung bezahlt Dir das auch.

Ist so bei Hausrat.

Nachteil:

Wenn Du Dir heute bei Media Markt einen Flachbildschirm für 5 K kaufst, und Dir brennt eine Woche später die Hütte ab und der gleiche Fernseher kostet nur noch 4k bei Media Markt, dann gibt es auch nur 4k.

Die Hausratversicherung ist dazu da, um Dich gleichzustellen. Und wenn es weit und breit keine Daytona bei deutschen Konzis gibt, muss eben woanders gekauft werden.

Mali
25.12.2016, 18:25
Danke Peter, habe meine Versicherung angeschrieben und warte auf Antwort.

Popeye
25.12.2016, 21:55
Hausrat ist generell eine Neuwertversicherung. Bei meinem Wasserschadn wurde auch alles zum Neupreis erstattet. Bei den Uhren wird bei meiner Versicherung der Listenpreis gezahlt, welcher zu dem Zeitpunkt gilt...sofern ich mir das Feld auszahlen lasse.
Wenn es Wartelisten gibt und zwischenzeitlich eine PE, so wird der Preis zu dem Zeitpunkt gezahlt...sofern ich denn so lange warten könnte/wollte.
Bei Modelken, welche nicht mehr gebaut werden, gibt es den Wiederbeschaffungswert laut Gutachten.
Also bei Vintage und Einzelstücken muss ich eine Expertise haben.
Bei noch erhältlichen Modellen reicht der Nachweis des Besitzes...Fotos von Uhr/Zertifikat und Rechnung. Bei Privatkauf Uhrenvertrag.

Beim Einbruchsversuch wurde auch alles anstandslos gezahlt, daher bin ich da gut aufgehoben.

Graumarkt über Liste ? .. denke nicht, lass mich allerdings gerne eines besseren belehren

lachender
26.12.2016, 10:38
Wie schon im Hausrat-Thread geschrieben: es gibt beide Varianten bzgl. der Hinzurechnung von Stahluhren über einen KP x€.

Von Vorteil ist für den Stahluhreneigentümer sicherlich die von Achim993 und Mythbuster beschriebene Variante.

Es gibt diese Vertragsvariante immer weniger da die Versicherer hingehen und bei der Moderisierung ihrer Produkte "aktuelle" Marktgegebenheiten miteinbeziehen. Und wenn eine Stahluhr 11.300€ kostet ist dieses für den Durchschnitt doch ehr ein Schmuckstück bzw. Schmuck.

Daher ganz wichtig: Klärt mit eurem Versicherer/ oder schaut in die Bedingungen wie die Definition von Schmuck/ Wertgegenstände formuliert wurde und welche Sicherungen ggf. damit einhergehen und danach ob eure vereinbarten Summen ausreichend, gemessen an dem in den Bedingungen formulierten Wert ist z.B.:

Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).

Und vereinbart den Unterversicherungsverzicht dann habt ihr bei einem Teilschaden nicht die Diskussion ob eure Versicherungssumme insgesamt zu niedrig war, so das der Versicherer bei Teilschäden bis zur vereinbarten VS-Summe zzgl. Vorsorge (i.d.R. 10%) erstatten muss.

Nachweis/ Dokumentation: Rechnung (auf euren Namen), Kaufvertrag, Fotos, Gutachten, Expertise/ Eigentumsnachweis erleichtern im Schadenfall die Findung der Schadenhöhe.

Auch das Sachverständigenverfahren sollte mitversichert sein um bei einem größeren Schaden ggf. professionelle Unterstützung zu erhalten!

heradot
26.12.2016, 11:03
Dann hast Du ja, sofern Du eine Dein eigen nennst, einen nicht versicherten Wert von ca. 4-5.000 Euro sofern der Versicherungsfall eintritt. Danke für Dein Feedback.

Wenn Du ein Auto kaufst, hast Du 5k verloren sobald Du zum Tor herausfährst. Und niemanden kümmert es. Warum meint jeder, bei Uhren müsste man Gewinn machen egal was passiert? Unverständliche Diskussion.

Viele Grüße, Marco

Mali
26.12.2016, 11:09
Es geht in erster Linie den Schaden zu ersetzen und mich so zu stellen, wie es vor dem Versicherungsfall war. Oder findest Du es toll 11.300 Euro zu bekommen und dann wieder 15 Jahre auf Deine geliebte Daytona zu warten?

AndreasL
26.12.2016, 12:53
Frag mal nach; würde mich wirklich interessieren. Vor allem wenn die Du für die höhere Summe auch eine Prämie zahlst.

California
27.12.2016, 07:46
Das ist ein Irrtum! Diverse Versicherungen rechnen Stahluhren ab 2,5k "Schmuck und Wertgegenständen" zu ... da muss man genau darauf achten, wie dies bei der eigenen Versicherung ist!

es gibt aber auch Versicherungen, wo Stahluhren grundsätzlich zum Hausrat zählen, egal wie teuer diese sind / waren bzw. wie viel diese aktuell Wert sind (Vintage-Modelle) - so auch bei mir (Allianz): wurde mir sogar schriftlich bestätigt, nachdem der Versicherung eine Auflistung meiner Uhrensammlung vorlag.

ehemaliges mitglied
27.12.2016, 08:52
es gibt aber auch Versicherungen, wo Stahluhren grundsätzlich zum Hausrat zählen, egal wie teuer diese sind / waren bzw. wie viel diese aktuell Wert sind (Vintage-Modelle) - so auch bei mir (Allianz): wurde mir sogar schriftlich bestätigt, nachdem der Versicherung eine Auflistung meiner Uhrensammlung vorlag.

Ja, ist ja bei meiner auch so! Ich habe ja nur darauf hingewiesen, dass es auch Versicherungen gibt, wo das nicht der Fall ist. ;)

crazy_joeblunt
27.12.2016, 09:19
Es geht in erster Linie den Schaden zu ersetzen und mich so zu stellen, wie es vor dem Versicherungsfall war. Oder findest Du es toll 11.300 Euro zu bekommen und dann wieder 15 Jahre auf Deine geliebte Daytona zu warten?

Der Wiederbeschaffungswert, sofern eine gängige Wäre, orientiert sich natürlich an offiziellen Werten, also dem Händlerpreis und nicht an irgendwelchen Raffzähnen die sich die Tasche vollmachen wollen.

Wenn es Dir vor dem Versicherungsfall wert war, mehr für die Uhr auszugeben, dann kannst Du es nach dem Fall ja auch gerne tun, dass Du dabei Unterstützung findest bezweifle ich...........

California
27.12.2016, 09:51
Ja, ist ja bei meiner auch so! Ich habe ja nur darauf hingewiesen, dass es auch Versicherungen gibt, wo das nicht der Fall ist. ;)

alles klar - :dr:

timob
27.12.2016, 10:48
Wenn es Dir vor dem Versicherungsfall wert war, mehr für die Uhr auszugeben, dann kannst Du es nach dem Fall ja auch gerne tun, dass Du dabei Unterstützung findest bezweifle ich...........

Wenn man vor dem Versicherungsfall für 15,5k gekauft hast und eine entsprechende Rechnung besitzt, wird die Versicherung (zumindest bei mir) 15,5k ersetzten.

Schmackofatz
27.12.2016, 15:53
Der Wiederbeschaffungswert, sofern eine gängige Wäre, orientiert sich natürlich an offiziellen Werten, also dem Händlerpreis und nicht an irgendwelchen Raffzähnen die sich die Tasche vollmachen wollen.

Wenn es Dir vor dem Versicherungsfall wert war, mehr für die Uhr auszugeben, dann kannst Du es nach dem Fall ja auch gerne tun, dass Du dabei Unterstützung findest bezweifle ich...........


Quatsch.

Nochmal: Reguliert wird der "Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Produktes am Tag des Schadens".

Du wirst von der Versicherung gleichgestellt. Und das geht nicht durch den LP, weil nicht verfügbar. Ergo muss zur Gleichstellung auf andere Quellen (= Grauhändler) zurückgegriffen werden. So wird reguliert und nicht anders.

Wenn ich Dir eine Daytona schenke, weil Du mein bester Freund bist und sie wird Dir eine Woche später beim Einbruch geklaut, sagt die Versicherung dann auch nicht "Sie kriegen nix von uns, Sie haben ja nix dafür bezahlt."

Deckung durch Summe und Vertrag bei beiden Beispielen vorausgesetzt.

Fertig. Punkt.


Ich bin entsetzt, wieviel Unwissen, Halbwissen und teilweise sogar gefährlicher Bullschidd hier geschrieben wird.

Kinners, lest mal als Hausaufgabe das Kleingedruckte in Euren Verträgen durch, sofern Ihr welche habt. Und falls nicht, dann schaut Euch nach einer guten Hausratversicherung um. Die Einbrüche und Raubüberfälle werden nicht weniger werden.

Und nicht nur auf das Blablabla hören, dass viele Makler von sich geben. Sicherlich gibt es eine Menge kompetente Makler, aber viele sind schlichtweg mit den Umständen überfordert und einfach nur schlecht geschult.

Am Besten immer DIREKT bei der Versicherung anrufen und sich Umstände erläutern lassen. Und wenn es nicht verstanden wird, dann bitte zwei Mal nachfragen.

So, und ich bin jetzt raus hier und finde es mehr als Schade, dass dieser ganze Thread nich schon vor Tagen wie von einigen Members gefordert in den Versicherungsthread verschoben wurde, indem Vieles gut und einfach verständlich erklärt wurde.

Nachzulesen hier...

http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/154730-!!-DER-!!-Ultimative-Rolex-(Hausrat-)-Versichersicherungs-Thread

Rookie1992
27.12.2016, 17:35
es gibt aber auch Versicherungen, wo Stahluhren grundsätzlich zum Hausrat zählen, egal wie teuer diese sind / waren bzw. wie viel diese aktuell Wert sind (Vintage-Modelle) - so auch bei mir (Allianz): wurde mir sogar schriftlich bestätigt, nachdem der Versicherung eine Auflistung meiner Uhrensammlung vorlag.

Vorsicht California: in den allerneuesten Hausratbedingungen der Allianz sind auch hochwertige Stahluhren NICHT MEHR Hausrat, sondern müssen als Wertsache deklariert werden.
Gruß
Rookie 2008

DaytonFan
27.12.2016, 18:31
es gibt aber auch Versicherungen, wo Stahluhren grundsätzlich zum Hausrat zählen, egal wie teuer diese sind / waren bzw. wie viel diese aktuell Wert sind (Vintage-Modelle) - so auch bei mir (Allianz): wurde mir sogar schriftlich bestätigt, nachdem der Versicherung eine Auflistung meiner Uhrensammlung vorlag.
Aber aufpassen, im neuesten Tarif der Allianz ist das nicht mehr der Fall. Vorsicht bei einer Vertragsumstellung

Hamburger
27.12.2016, 18:54
Ist das Urteil hier nicht mehr aktuell ?

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={221177C9-5D35-4A62-8AEB-777C72967BF0}

Sette
27.12.2016, 19:25
Ja, ist ja bei meiner auch so! Ich habe ja nur darauf hingewiesen, dass es auch Versicherungen gibt, wo das nicht der Fall ist. ;)
Ja, leider auch bei mir (Zürich). Da steht Schmuck, Edelsteine ,... "Uhren jeglicher Art".

Aber dass bei einer aktuellen Uhr mit einem vorliegenden Listenpreis von der Versicherung eine "Lieferbeschleunigung" in Form eines Aufpreises übernommen wird, ist für mich nur schwer vorstellbar - was aber nicht unbedingt etwas heißen muss ;)

uhrenfan_rolex
27.12.2016, 19:56
Quatsch.

Nochmal: Reguliert wird der "Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Produktes am Tag des Schadens".

Du wirst von der Versicherung gleichgestellt. Und das geht nicht durch den LP, weil nicht verfügbar. Ergo muss zur Gleichstellung auf andere Quellen (= Grauhändler) zurückgegriffen werden. So wird reguliert und nicht anders.

Wenn ich Dir eine Daytona schenke, weil Du mein bester Freund bist und sie wird Dir eine Woche später beim Einbruch geklaut, sagt die Versicherung dann auch nicht "Sie kriegen nix von uns, Sie haben ja nix dafür bezahlt."

Deckung durch Summe und Vertrag bei beiden Beispielen vorausgesetzt.

Fertig. Punkt.


Ich bin entsetzt, wieviel Unwissen, Halbwissen und teilweise sogar gefährlicher Bullschidd hier geschrieben wird.

Kinners, lest mal als Hausaufgabe das Kleingedruckte in Euren Verträgen durch, sofern Ihr welche habt. Und falls nicht, dann schaut Euch nach einer guten Hausratversicherung um. Die Einbrüche und Raubüberfälle werden nicht weniger werden.

Und nicht nur auf das Blablabla hören, dass viele Makler von sich geben. Sicherlich gibt es eine Menge kompetente Makler, aber viele sind schlichtweg mit den Umständen überfordert und einfach nur schlecht geschult.

Am Besten immer DIREKT bei der Versicherung anrufen und sich Umstände erläutern lassen. Und wenn es nicht verstanden wird, dann bitte zwei Mal nachfragen.

So, und ich bin jetzt raus hier und finde es mehr als Schade, dass dieser ganze Thread nich schon vor Tagen wie von einigen Members gefordert in den Versicherungsthread verschoben wurde, indem Vieles gut und einfach verständlich erklärt wurde.

Nachzulesen hier...

http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/154730-!!-DER-!!-Ultimative-Rolex-(Hausrat-)-Versichersicherungs-Thread

:gut::gut::gut:

Bei der AXA war man übrigens nicht Willens, mir seitens der Zentrale eine Auskunft zu geben. Für Beratungen wäre der Außendienst zuständig. Ich bin jetzt woanders versichert :D

crazy_joeblunt
27.12.2016, 20:40
Quatsch.

Nochmal: Reguliert wird der "Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Produktes am Tag des Schadens".

Du wirst von der Versicherung gleichgestellt. Und das geht nicht durch den LP, weil nicht verfügbar. Ergo muss zur Gleichstellung auf andere Quellen (= Grauhändler) zurückgegriffen werden. So wird reguliert und nicht anders.

Wenn ich Dir eine Daytona schenke, weil Du mein bester Freund bist und sie wird Dir eine Woche später beim Einbruch geklaut, sagt die Versicherung dann auch nicht "Sie kriegen nix von uns, Sie haben ja nix dafür bezahlt."

Deckung durch Summe und Vertrag bei beiden Beispielen vorausgesetzt.

Fertig. Punkt.


Ich bin entsetzt, wieviel Unwissen, Halbwissen und teilweise sogar gefährlicher Bullschidd hier geschrieben wird.

Kinners, lest mal als Hausaufgabe das Kleingedruckte in Euren Verträgen durch, sofern Ihr welche habt. Und falls nicht, dann schaut Euch nach einer guten Hausratversicherung um. Die Einbrüche und Raubüberfälle werden nicht weniger werden.

Und nicht nur auf das Blablabla hören, dass viele Makler von sich geben. Sicherlich gibt es eine Menge kompetente Makler, aber viele sind schlichtweg mit den Umständen überfordert und einfach nur schlecht geschult.

Am Besten immer DIREKT bei der Versicherung anrufen und sich Umstände erläutern lassen. Und wenn es nicht verstanden wird, dann bitte zwei Mal nachfragen.

So, und ich bin jetzt raus hier und finde es mehr als Schade, dass dieser ganze Thread nich schon vor Tagen wie von einigen Members gefordert in den Versicherungsthread verschoben wurde, indem Vieles gut und einfach verständlich erklärt wurde.

Nachzulesen hier...

http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/154730-!!-DER-!!-Ultimative-Rolex-(Hausrat-)-Versichersicherungs-Thread

Dann viel Spaß beim regulieren lassen:gut:

Halbwissen wie dieses lässt ahnungslose Member ins offene Messer laufen.

Schmackofatz
27.12.2016, 21:21
Jörn, bitte den Ball flachhalten.

Ich habe selbst in den letzten Jahren (leider...) Schäden im knapp siebenstelligen Bereich mit sämtlichen Arten von Versicherungen regulieren müssen und bin u. A. in Beratender Form für mehrere (Groß-) Schadenregulierer tätig.

Halbwissen geht anders.

crazy_joeblunt
27.12.2016, 21:46
Allein der Spruch mit der geschenkten Daytona und der daraus resultierenden Abfolge disqualifiziert Dich aber scheinbar was Dein Wissen angeht.
Auch bei einer geschenkten und geklauten Uhr ist der wiederbeschaffungswert gemäß Liste zu ermitteln i.d.R. Wird dieser vom Hersteller heran gezogen.
Gibt es den Gegenstand nicht mehr, wird ein Mittelwert nach Markt genommen, ggf. der Wert des Nachfolgeartikels.

Aber hey, wie lustig wird das in Zukunft, wenn mir Bentley oder Rolls mein geklauten wagen nicht innerhalb einer gewissen Zeit wiederbeschaffen kann, geh ich halt zum Händler um die Ecke und verlange dass mir der viel höhere Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs ersetzt, weil der Händler Bock hat und Kohle verdienen muss und eben, weil er erfahren hat das ich so ein Auto brauche, den Preis um 30% angehoben hat.

Aber gut, der bist der Experte, ich bin nix:gut:

Schmackofatz
27.12.2016, 22:57
Jörn, nochmal in aller Freundlichkeit und vom Ausgangspunkt angefangen...


Der Wiederbeschaffungswert, sofern eine gängige Wäre, orientiert sich natürlich an offiziellen Werten, also dem Händlerpreis und nicht an irgendwelchen Raffzähnen die sich die Tasche vollmachen wollen.

Korrekt.

Eine Hausratversicherung ist dazu da, um Dich gleichzustellen und es handelt sich hierbei um eine "Neuwertversicherung".

Das heißt, Du sollst nach dem Schaden genauso dastehen wie vor dem Schaden. Nicht besser, aber auch nicht schlechter.

Die Versicherung ist vertraglich dazu verpflichtet.

Der Listenpreis von Rolex mag zwar ein "offizieller" Wert sein, allerdings findet er hier keine Anwendung, weil er rein "fiktiv" ist und eine zeitnahe Wiederbeschaffung ausgeschlossen und damit für den Versicherungsnehmer unzumutbar ist. Das wird jeder Sachbearbeiter, Gutachter oder Schadenregulierer schnell ermitteln.

Dann wird nachgesehen, wo die Uhr verfügbar ist. Meistens geschieht dies ganz banal auf Plattformen wie Chrono24 oder auf Ebay. Die jeweils höchsten Angebote werden gestrichen und aus den übrigen wird ein Mittelmaß ausgerechnet. Dieses Mittelmaß wird dann auch reguliert.

Wenn Du eine etwas seltenere Uhr hast, können zur Ermittlung des Wertes z. B. auch zeitnahe Auktionsergebnisse in die Wertermittlung einfließen.

Der Vergleich mit einem Nachfolgemodell findet in dieser Sparte nicht statt. Und wenn Du Dir meinen Beitrag nochmals durchliest, wirst Du sicherlich auch feststellen, dass ich sehr wohl geschrieben habe, dass es auch für geschenkte Gegenstände einen Versicherungsschutz gibt.



Aber hey, wie lustig wird das in Zukunft, wenn mir Bentley oder Rolls mein geklauten wagen nicht innerhalb einer gewissen Zeit wiederbeschaffen kann, geh ich halt zum Händler um die Ecke und verlange dass mir der viel höhere Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs ersetzt, weil der Händler Bock hat und Kohle verdienen muss und eben, weil er erfahren hat das ich so ein Auto brauche, den Preis um 30% angehoben hat.

Eine KFZ-Versicherung ist eine "Zeitwertversicherung" und wird demnach komplett anders reguliert als eine Hausratversicherung.



Aber gut, der bist der Experte, ich bin nix:gut:

Ich habe niemals für mich beansprucht, ein Experte zu sein. Aber ein Halbwissender bin ich sicherlich nicht.


So, und jetzt ist wirklich Alles gesagt.

Falls noch jemand Fragen hat, beantworte ich diese gerne als PN.

911erFan
28.12.2016, 01:16
das kann ich so unterschreiben.
Ich hatte den Fall eines Einbruchs im Februar 2016...
dabei wurden 4 Uhren gestohlen- zu allen habe ich den aktuellen LP ersetzt bekommen.
Wieso sind die ständig so Aggros unterwegs?!?

Kristian
28.12.2016, 07:23
Ich bin aus der Branche und kann Submarimarianer Ausführungen bestätigen.

California
28.12.2016, 08:09
Vorsicht California: in den allerneuesten Hausratbedingungen der Allianz sind auch hochwertige Stahluhren NICHT MEHR Hausrat, sondern müssen als Wertsache deklariert werden.
Gruß
Rookie 2008

vielen Dank für den Hinweis: eine entsprechende Anfrage an die Allianz ging eben raus - wenn die Antwort vorliegt, werde ich hier berichten.

Schmackofatz
28.12.2016, 11:07
Ich bin aus der Branche und kann Submarimarianer Ausführungen bestätigen.

http://www.world-of-smilies.com/wos_love/knuddel01.gif (http://www.World-of-Smilies.com)

Mali
28.12.2016, 11:08
Klingt alles sehr schlüssig und folgt meinen Argumenten, Peter. Danke!

Rookie1992
28.12.2016, 21:34
vielen Dank für den Hinweis: eine entsprechende Anfrage an die Allianz ging eben raus - wenn die Antwort vorliegt, werde ich hier berichten.

Es ist so California....allerdings wie gesagt nur bei den allerneuesten Bedingungen ab 10/2016

California
29.12.2016, 07:22
da bin ich jetzt aber wirklich gespannt, denn ich schloss meine neue Hausratversicherung erst Mitte September (Beginn des Versicherungsschutzes = 01.01.2017) bei der Allianz ab und bei Vertragsabschluss wurde mir noch schriftlich zugesichert, dass alle meine Stahluhren über die Hausratversicherung im Schadensfall abgesichert sind .....8o

AndreasL
29.12.2016, 07:37
Bin auch gespannt; könnte sich aber ausgehen. Mitte September war ja vor 10/2016.

California
29.12.2016, 07:45
Bin auch gespannt; könnte sich aber ausgehen. Mitte September war ja vor 10/2016.

stimmt .... aber Versicherungsbeginn eben 01.01.2017 ......

AndreasL
29.12.2016, 07:48
stimmt .... aber Versicherungsbeginn eben 01.01.2017 ......

Aber zum Verkaufszeitpunkt dürfte es die neuen Bedingungen noch nicht (oder zumindest nur parallel) gegeben haben. Könnte sich also noch ausgehen.

Edit: Hast Du noch nicht den Vertrag inkl. Bedingungen? Da sollte es schon deutlich werden.

California
29.12.2016, 07:56
Aber zum Verkaufszeitpunkt dürfte es die neuen Bedingungen noch nicht (oder zumindest nur parallel) gegeben haben. Könnte sich also noch ausgehen.

Edit: Hast Du noch nicht den Vertrag inkl. Bedingungen? Da sollte es schon deutlich werden.

der Vertrag liegt mir schon geraume Zeit vor: dort ist alles so vermerkt, wie im Vorfeld per Mail schriftlich bestätigt - eben deshalb bin ich auch ein wenig verwirrt .....

Ich denke, die Antwort auf meine Nachfrage wird in den nächsten Tagen eintreffen und für Klarheit sorgen - Berichterstattung folgt selbstverständlich.

Sette
29.12.2016, 09:48
das kann ich so unterschreiben.
Ich hatte den Fall eines Einbruchs im Februar 2016...
dabei wurden 4 Uhren gestohlen- zu allen habe ich den aktuellen LP ersetzt bekommen.
Wieso sind die ständig so Aggros unterwegs?!?
Naja, bei der Frage ging's ja darum, wenn eine deiner gestohlenen Uhren eine Warteliste von mehreren Jahren hat, dann kannst du dir mit den Listenpreisen nur 3 Uhren sofort kaufen. Wenn die Wartelisten-Uhr für 2k mehr sofort neu käuflich ist, zahlt das die Versicherung deiner Meinung nach?

911erFan
29.12.2016, 23:35
da ich solch ein Problem nicht hatte kann ich dir darauf nicht antworten. Der Gutachter hatte sowieso keinen Plan, er hatte ne Vollgold Sub um und meinte, dass er noch immer 10% auf jede RLX bekäme. Auf meinen angebotenen Handschlag, dass ich jede Uhr bei ihm schriftlich sofort mit 2% Provision beim ihm bestelle wollte er nicht eingehen. ;-)
Aber, die Versicherung ist eine Neuwertversicherung zum Schadenstag.
Ich glaube nicht, dass sich eine Versicherung auf dieses Spielchen einlässt....aber wie gesagt, glauben hat nichts mit Wissen zu tun

Mali
30.12.2016, 13:33
So, habe gerade mit dem Sachbearbeiter meiner Hausratversicherung telefoniert. Er hat mit der Schadensabteilung Rücksprache gehalten:
Es wird in meinem Fall der aktuelle Graumarktpreis (Wiederbeschaffungspreis) im Schadensfall erstattet. Wieder 10 Jahre auf eine erneut zugeteilte Uhr beim Konzi warten zu müssen, wäre in diesem Fall unverhältnismäßig. Aber er meinte 1 oder 2 Monate Wartezeit wäre allerdings zumutbar.

Schmackofatz
30.12.2016, 14:02
So, habe gerade mit dem Sachbearbeiter meiner Hausratversicherung telefoniert. Er hat mit der Schadensabteilung Rücksprache gehalten:
Es wird in meinem Fall der aktuelle Graumarktpreis (Wiederbeschaffungspreis) im Schadensfall erstattet. Wieder 10 Jahre auf eine erneut zugeteilte Uhr beim Konzi warten zu müssen, wäre in diesem Fall unverhältnismäßig. Aber er meinte 1 oder 2 Monate Wartezeit wäre allerdings zumutbar.

Prima, freut mich für Dich. Super! :gut:


Hoffentlich liest das hier auch jeder, der meine Worte angezweifelt hat... die ein oder andere Entschuldigung wäre auch angebracht.

Mali
30.12.2016, 14:15
Danke Dir! Ich glaube, da hat eher der Frust bei dem ein oder anderen über die langen Wartezeiten gesprochen, wobei ich ja selbst noch warte...:D

Schmackofatz
30.12.2016, 14:28
Mag sein, dass es Frust war.

Es ist eigentlich auch überhaupt nicht schlimm, wenn man keine oder nur wenig Ahnung von Etwas hat. Man kann ja nicht Alles wissen.

Keine Ahnung zu haben aber dennoch voller Überzeugung zu sein, ist allerdings das allerdoofste Verhaltensmuster.

Mali
30.12.2016, 14:44
Man sollte als Member hier schon ein wenig diesbezüglich resistent und vorsichtig sein und nicht immer alles für bare Münze nehmen.

Aber schön zu sehen, dass dieser (nach Meinung einiger sehr gestandener Member hier) "sehr merkwürdige Thread" ein plausibles, nachvollziehbares und dennoch sehr unmerkwürdiges Ende genommen hat.

TheLupus
30.12.2016, 18:04
Prima, freut mich für Dich. Super! :gut:


Hoffentlich liest das hier auch jeder, der meine Worte angezweifelt hat... die ein oder andere Entschuldigung wäre auch angebracht.

Wer Eier in der Hose hat, wird er es tun.

California
30.12.2016, 19:31
Keine Ahnung zu haben aber dennoch voller Überzeugung zu sein, ist allerdings das allerdoofste Verhaltensmuster.

vollkommen richtig - ich muss bei solchen Kandidaten immer an den Spruch von Dieter Nuhr denken: "..... wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ****** halten ....." :dr:

Sla
31.12.2016, 10:05
Wer Eier in der Hose hat, wird er es tun.



+1

Und danke für die Erinnerung, eine Hausrat abzuschließen :D

Sette
03.01.2017, 16:29
Falls ich auch gemeint war entschuldige ich mich hiermit. Ich konnte mir das einfach nicht so vorstellen. Als Versicherer würde ich den aktuellen Listenpreis überweisen und fertig.

California
13.01.2017, 07:15
vielen Dank für den Hinweis: eine entsprechende Anfrage an die Allianz ging eben raus - wenn die Antwort vorliegt, werde ich hier berichten.

so, hat ein wenig gedauert, aber die Antwort liegt nun vor - nochmals zur Erinnerung: ich schloss meine Hausrat-Versicherung "PrivatSchutz" bei der Allianz Mitte September diesen Jahres ab, Versicherungsbeginn = 01.01.2017.

" ..... gern bestätigen wir Ihnen, dass in Ihrer Hausratversicherung auf Grundlage der Versicherungsbedingungen Ihre Rolex-Uhren nicht zu den Wertsachen gehören. Ihre Uhren sind im Rahmen der normalen Hausratdeckung versichert. Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Schadenfall immer einen Wertnachweis benötigen.

Die von Ihnen angesprochene Informationen, dass alle Uhren zu den Wertsachen zählen, bezieht sich auf unsere aktuellste Hausratversicherung. Im Oktober 2016 haben wir unser Hausratprodukt aktualisiert. Im Zuge dessen sind auch Uhren als Wertsachen definiert. Dies betrifft jedoch nur Neuabschlüsse ab Oktober 2016 ...."

In meinem Fall hatte ich somit mächtig Glück, da ich meinen Vertrag ca. 2 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen abgeschlossen habe. =)

AndreasL
13.01.2017, 07:19
Danke für das Update. Anders hätte es mich auch sehr überrascht.

uhrenfan_rolex
13.01.2017, 08:21
Sehr schön Gerd, dass Du das Glück hattest! Es ist aber schon ziemlich erstaunlich, dass Uhren generell als Wertsachen betrachtet werden. Mal sehen, ob das vor Gericht Bestand haben wird.

California
13.01.2017, 08:51
Sehr schön Gerd, dass Du das Glück hattest! Es ist aber schon ziemlich erstaunlich, dass Uhren generell als Wertsachen betrachtet werden. Mal sehen, ob das vor Gericht Bestand haben wird.

ich bin auch froh und erleichtert: ansonsten hätte ich meine Hausratversicherung gewaltig aufstocken müssen um die Uhren ausreichend zu versichern .... (ich besitze nur 1 WG-Uhr, alle anderen sind Stahl-Modelle).

Moonwalker
13.01.2017, 09:46
Es ist aber schon ziemlich erstaunlich, dass Uhren generell als Wertsachen betrachtet werden. Mal sehen, ob das vor Gericht Bestand haben wird.

Wo steht denn dass dies so ist?? Und wieso braucht man dazu eine Gericht? Du kannst dir doch einfach eine Versicherung aussuchen, die deine Bedürfnisse abdeckt und dann ist es gut.

Hier mal die Ausführungen "meiner" Versicherung:

Uhren kommt als Hauptzweck die Funktion der Zeitmessung zu, während der Schmuckcharakter eine untergeordnete Rolle spielt. Etwas anderes kann auch nicht im Hinblick darauf gelten, wenn es sich um teure Uhren handelt, die teilweise mit Edelmetallen, Perlen oder Edelsteinen verziert sind. Aus dem Begriff „Schmucksachen“ ergibt sich, dass dieser jegliche Form von Schmuck, also auch wertlosen Modeschmuck, umfasst, solange der Gegenstand Schmuckcharakter hat. Folglich kann es auf den Wert des Gegenstandes für die Einordnung als „Schmucksache“ nicht ankommen. Maßgebend muss nach dem allgemeinen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers sein, ob ein Gegenstand primär zu Schmuckzwecken getragen wird oder – wie z. B. auch eine Brille – nur als Sekundärzweck auch Schmuckzwecken dienen soll. Demnach fallen Uhren – auch wenn sie mit Edelmetallen verzeiert sind – nicht unter den Begriff „Schmucksachen“. So urteilte das OLG Koblenz mit Urteil vom 10.11.2011 (Az.: 10 U 771/11).

Zu Sachen aus Gold oder Platin bzw. auch aus Silber zählt eine Uhr immer dann, wenn sie zumindest in wesentlichen Teilen überwiegend aus einem dieser Edelmetalle besteht, so dass ihr Wert vom Materialwert des Edelmetalls wesentlich mitbestimmt wird. So urteile der BGH mit Urteil vom 16.02.1983; VersR 83 S. 573 f.

Zitate aus dem BGH-Urteil sind: „Der Umstand, dass eine Armbanduhr bestimmungsgemäß ein Zeitmesser und damit Gebrauchsgegenstand ist, schließt nicht aus, dass es sich zugleich um eine Goldsache handeln kann. Der Begriff Goldsache ist nicht auf goldene Schmucksachen beschränkt.“ sowie „Von Golduhren spricht man nur dann, wenn wesentliche Teile des Gegenstandes (bei Uhren das Gehäuse) zumindest überwiegend aus massivem Gold bestehen.“

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Uhren, die nicht überwiegend aus einem der genannten Edelmetalle bestehen, nicht zu den versicherten Wertsachen zählen und damit dem normalen Hausrat zuzuordnen sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob es eine günstige Uhr oder aber eine sehr teure Uhr ist, die ggf. auch teurer sein kann als eine Uhr aus Edelmetall. Golduhren, Platinuhren und Silberuhren sind hingegen Wertsachen und unterliegen den Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (Silberuhren der Gesam-Höchstentschädigungsgrenze für Wertsachen, Gold- und Platinuhren darüberhinaus auch der spezielleren Entschädigungsgrenze von derzeit 20.000 EUR).

Schmucksachen sind als versicherte Wertsachen nicht näher definiert. Es fallen danach alle Schmucksachen – auch Modeschmuck, egal ob billig oder teuer – unter die Entschädigungsgrenze. Modeschmuck wird allerdings selten bei einem Einbruchdiebstahl entwendet. Was im allgemeinen Sprachgebrauch unter einer Wertsache verstanden wird, ist hier nicht maßgeblich. Nach der Definition können günstige/billige Schmucksachen zu den versicherten Wertsachen zählen und auf der anderen Seite teure (Marken-)Uhren z. B. aus Edelstahl nicht darunter fallen. Nach der Defintion in den Hausratversicherungsbedingungen kann nicht vom Wert einer Sache abgeleitet werden, ob sie zu den versicherten Wertsachen zählt oder nicht.

140337

Sla
13.01.2017, 12:08
Günni, darf ich fragen, bei welcher Versicherung das so ist? Gerne per PN.

California
13.01.2017, 12:29
Günni, darf ich fragen, bei welcher Versicherung das so ist? Gerne per PN.

siehe mein Posting weiter vorne: kann bei Günni so sein, aber bei einem Neuabschluss aktuell ganz anders aussehen - deshalb unbedingt vor Vertragsabschluss alles schriftlich bestätigen lassen.

Artur
13.01.2017, 12:33
In meiner (relativ alten) Hausrat ist nirgends die Rede von Uhren, von Wertsachen jedoch schon, dabei ist der Punkt 2. erschreckend:

140356

Kennt Ihr das auch mit 20% bzw ist das üblich?

uhrenfan_rolex
13.01.2017, 12:35
Ja, kann aber von Versicherer zu Versicherer verändert werden. Meines Wissens aber üblich. Ich habe bei meinem Vertrag bspw. 40% Wertsachengrenze.

California
13.01.2017, 12:37
Ja, kann aber von Versicherer zu Versicherer verändert werden. Meines Wissens aber üblich. Ich habe bei meinem Vertrag bspw. 40% Wertsachengrenze.

bei mir sind es auch 40%. Hier gilt es auszurechnen, wie viele "Wertsachen" vorhanden sind.

Artur
13.01.2017, 12:40
Sollten meine Stahluhren zu den Wertsachen zählen dann habe ich bei 20% arg verloren... :(

California
13.01.2017, 12:42
Sollten meine Stahluhren zu den Wertsachen zählen dann habe ich bei 20% arg verloren... :(

gleiches Spiel wie bei mir: Schreiben an die Versicherung senden und nachfragen.

Moonwalker
13.01.2017, 12:45
Günni, darf ich fragen, bei welcher Versicherung das so ist? Gerne per PN.

Kein Ding, ist die R+V Allgemeine.

@Gerd: Das ist das was ich meine. Wenn ich bestimmte Präferenzen habe dann kläre ich das eben vorher ab. Ist bei teuren Fahrrädern, Antiquitäten usw. auch nicht anders. Zu denken "wird schon passen" ist jedenfalls die schlechteste Lösung.

uhrenfan_rolex
13.01.2017, 12:45
Genau...habe auch (in meinem Fall bei der Gothaer) nachgefragt. Antwort binnen Tagen: Stahluhren gehören selbstverständlich nicht zu den Wertsachen...sei auch durch die Rechtsprechung mehrfach so bestätigt worden. Daher auch die Veränderung bei der Allianz, da die Versicherer versuchen, das Risiko auf den Kunden abzuwälzen.

California
13.01.2017, 12:49
@Gerd: Das ist das was ich meine. Wenn ich bestimmte Präferenzen habe dann kläre ich das eben vorher ab. Ist bei teuren Fahrrädern, Antiquitäten usw. auch nicht anders. Zu denken "wird schon passen" ist jedenfalls die schlechteste Lösung.

absolut richtig - ich will mich hier gut versorgt wissen, Tresor hin oder her.

Artur
13.01.2017, 12:50
Da meine Stahluhren aber bis auf eine immer im Bankschließfach liegen, muß ich mich eigentlich um eine Zusatzversicherung dafür kümmern (meine HR versichert keine Fächer).

Moonwalker
13.01.2017, 12:51
Artur, die 20% sind so Standard, lässt sich aber natürlich korrigieren.

Bei aktuellen Hausratversicherungen gibt es allerdings keine Versicherungssumme mehr. Dort wird eine Entschädigungsgrenze €/qm generiert. Auch diese lässt sich ab 300€/qm in 50€ Schritten anpassen.

Hausrat in Bankschließfächern ist hier ebenfalls bis 20/30T€ mitversichert. Ansonsten gibt es dazu separate Verträge.

Schmackofatz
13.01.2017, 12:55
In meinem Fall hatte ich somit mächtig Glück, da ich meinen Vertrag ca. 2 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen abgeschlossen habe. =)

Super, dass freut mich für Dich! :dr:

Schmackofatz
13.01.2017, 13:03
In meiner (relativ alten) Hausrat ist nirgends die Rede von Uhren, von Wertsachen jedoch schon, dabei ist der Punkt 2. erschreckend:

Kennt Ihr das auch mit 20% bzw ist das üblich?



Sollten meine Stahluhren zu den Wertsachen zählen dann habe ich bei 20% arg verloren... :(


Offensichtlich gibt es hier noch eine Menge Aufklärungsarbeit.

Daher habe ich mir erlaubt, meinen erstellten Leitfaden aus dem (Hausrat-) Versicherungsthread einfach hier nochmal zu posten:


Hallo zusammen,:grb:

leider hatten sich in den letzten Wochen die Beiträge mit den Überschriften „Rolex bei Einbruch gestohlen“ gehäuft und die Einbruchsstatistik ging in den letzten Monaten so steil nach oben wie noch nie. ?(

Meistens werden solche Beiträge kommentiert mit Worten wie „Ach Du grüne Neune“ und „Hoffentlich bist Du gut versichert“. Dann folgen wilde Diskussionen geführt von Argumenten wie „Die Versicherungen zahlen sowieso nix“ und „wenn da Gold an der Uhr war, ist’s sowieso Schmuck und keine Uhr“.

Oftmals herrschen hier Vorurteile und Unwissenheit und beim Geschädigten zusätzlich noch Angst und Ratlosigkeit in der ohnehin schon bescheidenen Situation. :rolleyes:

Dem ganzen möchte ich ein für alle Mal Abhilfe schaffen und hier eine Art Leitfaden im Umgang mit Versicherungen vorzeigen. :op:

Nur kurz vorweg – ich bin KEIN Versicherungsmakler, arbeite auch bei keiner Versicherung und möchte auch hier keine Versicherung explizit bewerben. Allerdings habe ich in den letzten 20 Jahren mehrfach unterschiedliche Versicherungen in Anspruch nehmen müssen und habe (leider Gottes…) Schäden im hohen 6-stelligen Bereich regulieren müssen. Alle Schäden wurden vollumfänglich und ohne mit der Wimper zu zucken von den Versicherungen reguliert. Teilweise wurde ich sogar von den Versicherungen auf den ein oder anderen Mehranspruch aufmerksam gemacht.

Diese Erfahrungen und dieses angeeignete Wissen möchte ich gerne mit Euch teilen, und zwar hier am Beispiel einer Hausratversicherung. Ebenfalls anmerken möchte ich, dass die genannten Summen und Uhren NICHT MEINER Versicherung entsprechen und nur als Beispiel dienen.

Es geht los…

Wichtig ist es, sich VOR dem Schadensfall das Kleingedruckte durchzulesen. 8o

Man muss sich einmalig die Mühe zu machen und alle Uhren sorgfältig dokumentieren. Die Uhren sollten aus mehreren Perspektiven fotografiert werden, um den Zustand festzuhalten. Gerne auch mit sichtbarer Seriennummer, mit allem Zubehör und zuletzt als Gruppenfoto. Darüber hinaus sollten alle Unterlagen wie Kaufrechnungen, Revisions- oder Reparaturbelege, Zertifikate etc. eingescannt werden. Diese Bilddokumentation bitte extern lagern, z. B. bei Familienangehörigen, Bankschließfach, in der Cloud oder wo auch immer. Aber nicht bei den Uhren. Und zugleich die Versicherung über den Besitz informieren und schriftlich bestätigen lassen, dass die Uhren im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert sind.

In der Regel liegt der Schmuckanteil einer Hausrat bei 20% der Gesamtversicherungssumme. Hier muss man also zusammenzählen, ob man wertmäßig hinkommt oder nicht. Manche Versicherer bieten gegen einen geringen Mehrbetrag ein „Plus-Paket“ an, in dem z. B. der Schmuckanteil auf 40% aufgestockt wird. Vorteil eines solchen „Plus-Pakets“ kann auch sein, dass z. B. ein Bankschließfach oder auch ein Hotelzimmer automatisch mitversichert ist.

Darüber hinaus sollte man abklären, wie sich der Begriff „Schmuck“ bzw. „Wertsachen“ definiert. Manche Versicherer machen hier offenbar Unterschiede zwischen Stahl und Golduhren, andere nicht. Da wird zwischen einer Brosche, goldenen Manschettenknöpfen und einer Stahl-Submariner kein Unterschied gemacht.

Eine weitere Vorgabe kann u. U. der Besitz und die Nutzung eines „Wertschutzschranks“ (= Tresor) sein. Falls dies in der Tat eine definitive Vorgabe ist, sollte man die Klassifizierung beachten und ob der Tresor verankert werden muss oder nicht. Letzteres entfällt oftmals bei Tresoren mit >200kg Gewicht.

Sehr gute Tresore mit einem tollen Preis-/Leistungsverhältnis bietet Beispielsweise die Firma Eisenbach-Tresore:

http://www.eisenbach-tresore.de/Wertschutztresor-Tresor-Widerstandsgrad-nach-EN-1143-1/Wertschutztresor-mit-einem-Widerstandsgrad-2-nach-EN-1143-24/Format-Wertschutzresor-Topas-Pro-5-tresor-vds-klasse-2.html

Wissen sollte man auch, dass eine Hausratversicherung immer eine „Neuwertversicherung“ ist. Das bedeutet im Klartext, dass man z. B. für den Diebstahl einer fünf Jahre alten Submariner unkompliziert zum nächsten Rolex-Konzessionär gehen kann und sich dort eine neue Uhr zum Listenpreis kaufen kann. Reguliert wird immer „ein gleichwertiges Produkt zum Wert am Tag des Schadens“. Unabhängig, ob man die Uhr neu oder gebraucht und/oder beim Konzi oder Grauhändler gekauft hat.

Wenn z. B. eine Vintage-Uhr gestohlen wird, wird der Wert durch einen Sachverständigen der Versicherung ermittelt. Hierzu ist die eingangs erwähnte Dokumentation absolut von Nöten. Schließlich gibt es bei Vintage keine „Listenpreise“ und der Wert einer Uhr der gleichen Referenz kann am Beispiel einer Submariner 1680 von 4.000 Euro bis 20.000 Euro gehen. :)

Im Rahmen einer Hausratversicherung ist übrigens i. d. R. auch häuslicher Raubüberfall mitversichert. Wenn also Abends die Panzerknacker an der Tür läuten und man nach dem Aufmachen an die Heizung gefesselt wird und die schweren Jungs mit den Uhren davonrennen – kein Problem, wenn man in ausreichender Höhe versichert ist.

Über eine Hausrat ebenfalls mitversichert ist ein Raubüberfall auf offener Straße bei Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben.

Eine Basis-Hausratversicherung über 100.000 Euro bekommt man oftmals schon für ganz wenige hundert Euro. Unabhängig von unseren geliebten Uhren sollte eigentlich jeder Bürger darüber verfügen. Wer z. B. nach einem Wohnungsbrand nur mit den eigenen Kleidern am Leib der Feuerwehr beim Löschen zusieht und nur noch über ein Paar Socken und eine Unterhose verfügt, wird dies zu schätzen wissen. =)

Grundlage für eine unkomplizierte Schadenregulierung ist natürlich eine pünktliche Bezahlung des Beitrags und im Schadenfall ein plausibler, fairer und offener Umgang mit seinem Versicherer. In der Versicherungsbranche gilt der Leitsatz: „Wie man sich präsentiert, wird man reguliert“.

Natürlich hat dieser Beitrag keinerlei juristischen Bestand und sicherlich sind alle Rahmenbedingungen bei den Versicherern unterschiedlich.

Er soll lediglich dazu dienen, etwas zu sensibilisieren, die Aufmerksamkeit im Umgang mit seinem Hab und Gut zu erwirken und manch einem die „Furcht“ vor zu vielen Versicherungen nehmen.

Ich freue mich auf Eure Kommentare/Fragen/Anregungen/Tipps/Kritiken - also auf eine interessante Diskussion zu diesem Thema! :jump:

Euer Peter! :winkewinke:


Mehr Informationen gibt es hier:

http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/154730-!!-DER-!!-Ultimative-Rolex-(Hausrat-)-Versichersicherungs-Thread

TheLupus
13.01.2017, 13:22
Wo steht denn dass dies so ist?? Und wieso braucht man dazu eine Gericht? Du kannst dir doch einfach eine Versicherung aussuchen, die deine Bedürfnisse abdeckt und dann ist es gut.

Hier mal die Ausführungen "meiner" Versicherung:

Uhren kommt als Hauptzweck die Funktion der Zeitmessung zu, während der Schmuckcharakter eine untergeordnete Rolle spielt. Etwas anderes kann auch nicht im Hinblick darauf gelten, wenn es sich um teure Uhren handelt, die teilweise mit Edelmetallen, Perlen oder Edelsteinen verziert sind. Aus dem Begriff „Schmucksachen“ ergibt sich, dass dieser jegliche Form von Schmuck, also auch wertlosen Modeschmuck, umfasst, solange der Gegenstand Schmuckcharakter hat. Folglich kann es auf den Wert des Gegenstandes für die Einordnung als „Schmucksache“ nicht ankommen. Maßgebend muss nach dem allgemeinen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers sein, ob ein Gegenstand primär zu Schmuckzwecken getragen wird oder – wie z. B. auch eine Brille – nur als Sekundärzweck auch Schmuckzwecken dienen soll. Demnach fallen Uhren – auch wenn sie mit Edelmetallen verzeiert sind – nicht unter den Begriff „Schmucksachen“. So urteilte das OLG Koblenz mit Urteil vom 10.11.2011 (Az.: 10 U 771/11).

Zu Sachen aus Gold oder Platin bzw. auch aus Silber zählt eine Uhr immer dann, wenn sie zumindest in wesentlichen Teilen überwiegend aus einem dieser Edelmetalle besteht, so dass ihr Wert vom Materialwert des Edelmetalls wesentlich mitbestimmt wird. So urteile der BGH mit Urteil vom 16.02.1983; VersR 83 S. 573 f.

Zitate aus dem BGH-Urteil sind: „Der Umstand, dass eine Armbanduhr bestimmungsgemäß ein Zeitmesser und damit Gebrauchsgegenstand ist, schließt nicht aus, dass es sich zugleich um eine Goldsache handeln kann. Der Begriff Goldsache ist nicht auf goldene Schmucksachen beschränkt.“ sowie „Von Golduhren spricht man nur dann, wenn wesentliche Teile des Gegenstandes (bei Uhren das Gehäuse) zumindest überwiegend aus massivem Gold bestehen.“

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Uhren, die nicht überwiegend aus einem der genannten Edelmetalle bestehen, nicht zu den versicherten Wertsachen zählen und damit dem normalen Hausrat zuzuordnen sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob es eine günstige Uhr oder aber eine sehr teure Uhr ist, die ggf. auch teurer sein kann als eine Uhr aus Edelmetall. Golduhren, Platinuhren und Silberuhren sind hingegen Wertsachen und unterliegen den Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (Silberuhren der Gesam-Höchstentschädigungsgrenze für Wertsachen, Gold- und Platinuhren darüberhinaus auch der spezielleren Entschädigungsgrenze von derzeit 20.000 EUR).

Schmucksachen sind als versicherte Wertsachen nicht näher definiert. Es fallen danach alle Schmucksachen – auch Modeschmuck, egal ob billig oder teuer – unter die Entschädigungsgrenze. Modeschmuck wird allerdings selten bei einem Einbruchdiebstahl entwendet. Was im allgemeinen Sprachgebrauch unter einer Wertsache verstanden wird, ist hier nicht maßgeblich. Nach der Definition können günstige/billige Schmucksachen zu den versicherten Wertsachen zählen und auf der anderen Seite teure (Marken-)Uhren z. B. aus Edelstahl nicht darunter fallen. Nach der Defintion in den Hausratversicherungsbedingungen kann nicht vom Wert einer Sache abgeleitet werden, ob sie zu den versicherten Wertsachen zählt oder nicht.

http://www.r-l-x.de/forum/attachment.php?attachmentid=140337&stc=1

Beispiel 116618
Edelmetall 4 k
Werk 3 k
Image 24 k

Wie bestimme ich den Edelmetallwert? Preis (116618) - Preis (116610)?

Moonwalker
13.01.2017, 13:33
Wenn man dem BGH folgt, würde ich es an deinem Beispiel am massiven Gehäuse festmachen und die Uhr wäre für mich eine "Wertsache". Ich glaube der Begriff "Edelmetallwert" ist nicht optimal gewählt,. Mir würde "Edelmetallanteil" besser gefallen. Der Wert ist ja relativ, fällt der Goldpreis auf 100€ könntest du das Ding theoretisch in die Tonne knallen ;)

Für mich gilt: Gehäuse und Band massiv = Wertsache. Bicolor wegen des höheren Stahlanteils = Hausrat. Ebenso die 116622, der Platinanteil ist nicht relevant.

Artur
13.01.2017, 13:40
@Submarimarianer

Danke!! :dr:

Für mich (leider) eher so ein 'fire&forget' Thema... Einmal abgeschlossen, da besaß ich nix ( ;) ) - 2008 einmalig den Gesamtwert angepaßt...

Moonwalker
13.01.2017, 14:36
Einen ganz wichtigen Punkt möchte ich noch anhängen:

Wie oben beschrieben, kann man die Entschädigungsgrenze für Wertsachen heraufsetzen.

Beispiel: 100qm Wohnfläche ergibt eine Entschädigungsgrenze für Wertsachen von 20T€

Erhöht man nun die Entschädigungsgrenze auf 40T€ bleibt die darin enthaltene Entschädigungsgrenze für Sachen aus Edelmetall, außerhalb von Wertschränken, davon unberührt.
Diese bliebe in diesem Beispiel bei 20T€ bestehen. Heißt im Schadenfall: Für die Weißgold GMT wird es eng - trotz einer Versicherungssumme von 40T€.

Hier also genau aufpassen und genau lesen!

Schmackofatz
13.01.2017, 15:42
Hi Günni,

ja, grundlegend korrekt.

Allerdings ist eine Entschädigungsgrenze nicht an die Quadratmeterzahl Deiner Wohnung gekoppelt, sondern an die Höhe der Versicherung.

Du kannst eine 100m²-Wohnung mit 20.000 Euro oder aber auch mit 500.000 Euro versichern.

Wenn Du nur IKEA bzw. Sperrmüllmöbel und KIK-Klamotten zu Hause hast, reicht Ersteres.

Falls Du eine Bulthaup-Küche hast, nur mit Minotti eingerichtet bist und Deine Kleidung aus der aktuellsten Givenchy-Kollektion besteht, ist Letzteres empfehlenswerter.

Im ersten Fall hättest Du einen Deckungsschutz von 4.000 Euro für Wertsachen, im zweiten Fall von immerhin 100.000 Uhr für Wertsachen. Grundlage ist jeweils der gängige 20%-Anteil für Wertsachen.

Es bleibt also Dir überlassen, die Höhe der Versicherung auf Deine Lebensumstände anzupassen.


Im übrigen sind gute Tresore nicht unbedingt teuer und man kann neben den Uhren auch andere wichtige Dinge unterbringen.

Ein vernünftiger Tresor fängt bei rund 1000 Euro an. Dieser hier z. B. hat ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis, muss in der Regel nicht verankert werden (da >200 Kilo) und ist laut VDS bei privatem Gebrauch bis 200.000 Euro versicherbar:

http://www.eisenbach-tresore.de/Wertschutztresor-Tresor-Widerstandsgrad-nach-EN-1143-1/Wertschutztresor-mit-einem-Widerstandsgrad-3-nach-EN-1143-25/Format-Wertschutzschrank-format-rubin-pro-5.html

TheLupus
13.01.2017, 16:29
Nicht verankert wird in der Regel erst bei > 1.000 kg.

Schmackofatz
13.01.2017, 16:49
Nicht verankert wird in der Regel erst bei > 1.000 kg.

Mag sein, aber für den privaten Gebrauch ist zumindest bei der VHV (definitiv) und der Allianz (glaube ich) eine Verankerung bei >200 kg nicht notwendig.

Scheint aber eine gängige Schwelle bei Hausrateversichern zu sein.

Aber bitte im Einzelfall immer direkt mit der Versicherung abklären und nicht nur auf das Forum hören! :op:

TheLupus
13.01.2017, 16:56
Wie fahrlässig von den Versicherungen!
Bis ungefähr 1 t nimmt die jeder Honk mit ein paar einfachen Werkzeugen mit.

Schmackofatz
13.01.2017, 17:16
Bei geplanten, ausgespähten und auf ein gezieltes Objekt angepassten Einbrüchen ist das sicherlich so. Da wird die Logistik und das Personal entsprechend vorbereitet und den Umständen angepasst.

Sicherlich sind jedoch 99% aller Wohnungseinbrüche, bei denen vielleicht mal ein, zwei oder drei teure Uhren, ein bißchen Schmuck und etwas Bargeld gestohlen wird nicht entsprechend auf einen 200-Kilo-Tresor vorbereitet.

Und kein Einbrecher trägt Dir bei einem Standard-TWE (Tages-Wohnungs-Einbruch) einen 200-Kilo-Tresor aus dem Haus. Dafür brauchst Du mindestens zwei Mann, wenn es richtige Koffer sind und beide gut gefrühstückt haben, eigentlich aber eher 3-4 Mann. Und selbst dann wird es schwierig, weil unhandlich. Außerdem muss ja noch einer Schmiere stehen. Das macht dann 4-5 Mann in Summe und den Personalaufwendung betreiben keine 08/15 Einbrecher.

Es spricht ja nichts Grundlegendes gegen eine Verankerung, entsprechende Anker sind im Lieferumfang enthalten.

Artur
13.01.2017, 19:08
Wozu mitnehmen wenn man den Hausherren, oder besser die Dame (nachdem der Herr die Bleibe verlassen hat) freundlich mit dem Seitenschneider am kleinen Finger um die Öffnung eben dieses zu bitten? =)

Schmackofatz
13.01.2017, 19:34
Wozu mitnehmen wenn man den Hausherren, oder besser die Dame (nachdem der Herr die Bleibe verlassen hat) freundlich mit dem Seitenschneider am kleinen Finger um die Öffnung eben dieses zu bitten? =)

Klar, wäre eine Alternative. Sofern Du nicht unterwegs sondern zu Hause bist.

Raubüberfall in den eigenen vier Wänden ist in nahezu jeder Hausratversicherung abgedeckt.

Moonwalker
13.01.2017, 20:20
Hi Günni,

ja, grundlegend korrekt.

Allerdings ist eine Entschädigungsgrenze nicht an die Quadratmeterzahl Deiner Wohnung gekoppelt, sondern an die Höhe der Versicherung.

Du kannst eine 100m²-Wohnung mit 20.000 Euro oder aber auch mit 500.000 Euro versichern.

Wenn Du nur IKEA bzw. Sperrmüllmöbel und KIK-Klamotten zu Hause hast, reicht Ersteres.

Falls Du eine Bulthaup-Küche hast, nur mit Minotti eingerichtet bist und Deine Kleidung aus der aktuellsten Givenchy-Kollektion besteht, ist Letzteres empfehlenswerter.

Im ersten Fall hättest Du einen Deckungsschutz von 4.000 Euro für Wertsachen, im zweiten Fall von immerhin 100.000 Uhr für Wertsachen. Grundlage ist jeweils der gängige 20%-Anteil für Wertsachen.

Es bleibt also Dir überlassen, die Höhe der Versicherung auf Deine Lebensumstände anzupassen.



Da hast du mich falsch verstanden. Eine grundsätzliche Versicherungssumme gibt es überhaupt nicht, somit auch keine Unterversicherung wenn die Wohnfläche korrekt angegeben ist.
Würde ich in einer 40qm Wohnung mit lauter Designermöbel und nem Koffer voller Stahldaytonas wohnen, kostet mich das keine 50€ im Jahr - ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme für Wertsachen wird allerdings durch die QM geregelt. Dann gibt es noch eine weitere VS innerhalb der Wertsachen, diese gilt dann nur für Schmuck, Edelmetalle usw.

Ist etwas kompliziert das hier zu Papier zu bringen.

Rookie1992
13.01.2017, 20:30
so, hat ein wenig gedauert, aber die Antwort liegt nun vor - nochmals zur Erinnerung: ich schloss meine Hausrat-Versicherung "PrivatSchutz" bei der Allianz Mitte September diesen Jahres ab, Versicherungsbeginn = 01.01.2017.

" ..... gern bestätigen wir Ihnen, dass in Ihrer Hausratversicherung auf Grundlage der Versicherungsbedingungen Ihre Rolex-Uhren nicht zu den Wertsachen gehören. Ihre Uhren sind im Rahmen der normalen Hausratdeckung versichert. Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Schadenfall immer einen Wertnachweis benötigen.
Viele Grüße
Rookie1992

Die von Ihnen angesprochene Informationen, dass alle Uhren zu den Wertsachen zählen, bezieht sich auf unsere aktuellste Hausratversicherung. Im Oktober 2016 haben wir unser Hausratprodukt aktualisiert. Im Zuge dessen sind auch Uhren als Wertsachen definiert. Dies betrifft jedoch nur Neuabschlüsse ab Oktober 2016 ...."

In meinem Fall hatte ich somit mächtig Glück, da ich meinen Vertrag ca. 2 Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen abgeschlossen habe. =)

Es ist also genau so, wie ich es bereits gesagt habe.
Allerdings...aufpassen........in deinem nächsten Beitrag Nr. 79 schreibst du, dass sonst die Versicherungssumme nicht passen würde
Achte unbedingt darauf, dass deine Gesamtversicherungssumme den Wert der Uhren enthält. Nur so hast du den richtigen Versicherungsschutz
Viele Grüße

Sette
13.01.2017, 21:42
Hi,
jetzt wurden ja schon öfters Tresore erwähnt. Habe ich das richtig verstanden, dass Golduhren im Wert von 65k im Tresor, der lt. Bedingungen für 65k "gut" ist, versichert sind, auch wenn Schmuck- und Wertsachen mit 20k beispielsweise limitiert wären?

hugo
13.01.2017, 22:16
Die sind nicht so hoch versichert.Hier wurde auch schon mehrmals geschrieben fragt eure Versicherung,achtet auf deren Bedingungen ....
Siehe auch #101 Fettschrift.

Schmackofatz
14.01.2017, 01:03
Da hast du mich falsch verstanden. Eine grundsätzliche Versicherungssumme gibt es überhaupt nicht, somit auch keine Unterversicherung wenn die Wohnfläche korrekt angegeben ist.
Würde ich in einer 40qm Wohnung mit lauter Designermöbel und nem Koffer voller Stahldaytonas wohnen, kostet mich das keine 50€ im Jahr - ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme für Wertsachen wird allerdings durch die QM geregelt. Dann gibt es noch eine weitere VS innerhalb der Wertsachen, diese gilt dann nur für Schmuck, Edelmetalle usw.

Ist etwas kompliziert das hier zu Papier zu bringen.

Günni, ich weiß nicht, welche Versicherung Du hast bzw. wie Deine Versicherung vorgeht.

Aber meine Hausratversicherung orientiert sich nicht über die Wohnfläche, sondern über die Höhe der Deckungssumme.

Und diese Höhe lege ich selbst fest, in dem ich den Wert meines gesamten Besitzstandes versuche realistisch einzuschätzen. Und wenn ich dann auf z. B. 300.000 Euro komme, dann schließe ich eine Hausratversicherung über genau diese maximale Deckungssumme ab. Wenn mir 50.000 Euro reichen, wird es günstiger und wenn ich Werte über 500.000 Euro versichern möchte, weil ich so viele tolle Sachen besitze, wird es eben teurer

Ob ich dann letzten Endes auf 50, 100, 200 oder 300m2 wohne, spielt keine Rolle.

Mein Beitrag orintiert sich an der Höhe der Versicherungssumme, nicht an der Quadratmeterzahl der Wohnung.

Schmackofatz
14.01.2017, 01:08
Hi,
jetzt wurden ja schon öfters Tresore erwähnt. Habe ich das richtig verstanden, dass Golduhren im Wert von 65k im Tresor, der lt. Bedingungen für 65k "gut" ist, versichert sind, auch wenn Schmuck- und Wertsachen mit 20k beispielsweise limitiert wären?

Nein, falsch.

Vorausgesetzt das Golduhren mitversichert sind und die Obergrenze Deiner Versicherung 20k ist, dann wird auch nur maximal 20k reguliert.

Du musst das von der anderen Seite her betrachten.

Der Gedanke hinter Deiner Fragestellung würde ja beinhalten, dass Du automatisch mehr Leistung erhalten würdest, nur weil Du einen Tresor hast. Dies ist aber nicht der Fall. Obergrenze 20k heißt Obergrenze 20k.

Wenn Du einen höheren Deckungsschutz brauchst, weil Deine Zu versichernden Werte höher sind, musst Du in dem Fall auch einen höheren Beitrag bezahlen.

AndreasL
14.01.2017, 08:25
Günni meint die neueren Policen und da stimmt es, dass nicht mehr eine Summe die Deckung begrenzt.

Moonwalker
14.01.2017, 09:40
Diese "neueren"Policen gibt es seit mind. 10 Jahren und stellen genau dieses Problem ab, dass du in eine Unterversicherung rutschst. Und wer bitte kann denn schon seine benötigte Versicherungssumme korrekt selbst ermitteln? Hier liegt ein enormes Risiko.
Policen mit fest dokumentierter Versicherungssumme sind nicht mehr zeitgemäß.

TheLupus
14.01.2017, 09:48
Dann sollte man darauf achten, dass ein Unterversicherungsverzicht eingeräumt wird, was bei den meisten Versicherungen üblich ist.
Mehr zum Thema: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/unterversicherungsverzicht




Günni, ich weiß nicht, welche Versicherung Du hast bzw. wie Deine Versicherung vorgeht.

Aber meine Hausratversicherung orientiert sich nicht über die Wohnfläche, sondern über die Höhe der Deckungssumme.

Und diese Höhe lege ich selbst fest, in dem ich den Wert meines gesamten Besitzstandes versuche realistisch einzuschätzen. Und wenn ich dann auf z. B. 300.000 Euro komme, dann schließe ich eine Hausratversicherung über genau diese maximale Deckungssumme ab. Wenn mir 50.000 Euro reichen, wird es günstiger und wenn ich Werte über 500.000 Euro versichern möchte, weil ich so viele tolle Sachen besitze, wird es eben teurer

Ob ich dann letzten Endes auf 50, 100, 200 oder 300m2 wohne, spielt keine Rolle.

Mein Beitrag orintiert sich an der Höhe der Versicherungssumme, nicht an der Quadratmeterzahl der Wohnung.



So ist es. Ein Versicherer kommt halt Pi x Daumen mit einem Vorschlag für deine Versicherungssumme, der da heißt qm x interner Satz (z.B. 400 € pro qm).
Der Versicherungsnehmer entscheidet dann, ob die Summe geändert werden muss oder nicht.
Und den Hausrat mal schnell über den Daumen peilen ist doch in 15 Min erledigt. :ka:

Gotti
14.01.2017, 11:09
So ist es. Ein Versicherer kommt halt Pi x Daumen mit einem Vorschlag für deine Versicherungssumme, der da heißt qm x interner Satz (z.B. 400 € pro qm).
Der Versicherungsnehmer entscheidet dann, ob die Summe geändert werden muss oder nicht.
Und den Hausrat mal schnell über den Daumen peilen ist doch in 15 Min erledigt. :ka:

Jop, stimmt! So war es bei mir auch.

California
14.01.2017, 11:49
Allerdings...aufpassen........in deinem nächsten Beitrag Nr. 79 schreibst du, dass sonst die Versicherungssumme nicht passen würde
Achte unbedingt darauf, dass deine Gesamtversicherungssumme den Wert der Uhren enthält. Nur so hast du den richtigen Versicherungsschutz


wurde von mir selbstverständlich berücksichtigt - trotzdem danke für den Hinweis. :dr:

California
14.01.2017, 11:54
Und wer bitte kann denn schon seine benötigte Versicherungssumme korrekt selbst ermitteln? Hier liegt ein enormes Risiko.


sorry, Günni ... aber wo ist denn das Problem? Muss ja nicht auf den Euro stimmen, ich würde hier lieber noch 20k zum grob überschlagenen Betrag hinzu zählen und gut isses .....



Policen mit fest dokumentierter Versicherungssumme sind nicht mehr zeitgemäß.

auch hier muss ich Dir widersprechen: eben an dieser Versicherungssumme orientiere ich mich.

Moonwalker
14.01.2017, 12:09
Dann sollte man darauf achten, dass ein Unterversicherungsverzicht eingeräumt wird, was bei den meisten Versicherungen üblich ist.
Mehr zum Thema: https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/unterversicherungsverzicht

Das ist schon klar, nur musst du dich an gewisse Vorgaben des Versicherers halten um genau diese Verzichtsklausel zu bekommen.

Früher kursierten mal Vorlagen mit denen der VN seinen Hausrat ermitteln konnte, da sitzt du mit Sicherheit länger als 15 Minuten. Zumal du von sämtlichem Hausrat den Neuwert ermitteln müsstest.
Und wenn du dir dann im Laufe eines Jahres diverse Anschaffungen machst, meldest du das jedesmal dem Versicherer?

Ist es da nicht einfacher wenn der Versicherer sagt: Eine Versicherungsumme gibt es nicht, sämtlicher Hausrat ist unbegrenzt versichert, solange die Wohnfläche korrekt angegeben ist?

Unterversicherungsverzicht ist damit natürlich auch gegeben.

Flo74
14.01.2017, 12:22
Denke, der Thread kann langsam in die Lebenshilfe-Rubrik.

Schmackofatz
14.01.2017, 12:28
Diese "neueren"Policen gibt es seit mind. 10 Jahren und stellen genau dieses Problem ab, dass du in eine Unterversicherung rutschst.

Wieso den in die Unterversicherung rutschen? Dann muss man eben den Vertrag anpassen.

Günni, ich glaube, Du stehst diesbezüglich etwas auf dem Schlauch (?). (sorry, ist jetzt wirklich nicht böse gemeint, bitte nicht in den falschen Hals kriegen... =( )



Und wer bitte kann denn schon seine benötigte Versicherungssumme korrekt selbst ermitteln? Hier liegt ein enormes Risiko.

Ganz einfach.

Setz' Dich mit einem Blatt Papier, Stift und einem Taschenrechner in Dein Wohnzimmer und gehe Schritt für Schritt durch, welche Besitztümer Du hast und was deren Wiederbeschaffung kosten wird.

Natürlich wirst Du es niemals schaffen, einen exakten Wert zu beziffern, dass ist aber auch nicht die Aufgabe. Du sollst nur einen groben Wert bzw. eine Obergrenze festlegen. Und man sollte es ja schaffen festzustellen, ob man einen Hausrat von 50.000 Euro oder 200.000 Euro besitzt.

Einen exakten Wert musst Du bzw. der Gutachter erst im Schadenfall ermitteln. Wobei auch hier niemals ein exakter Wert festgelegt werden kann. Dann ist das Ziel, sich einem realistischen Wert so nah wie möglich anzunähern.



Policen mit fest dokumentierter Versicherungssumme sind nicht mehr zeitgemäß.

Ähem. Räusper.

Das war jetzt nicht ernst gemeint, oder? :kriese:

TheLupus
14.01.2017, 12:35
Das ist schon klar, nur musst du dich an gewisse Vorgaben des Versicherers halten um genau diese Verzichtsklausel zu bekommen.

Früher kursierten mal Vorlagen mit denen der VN seinen Hausrat ermitteln konnte, da sitzt du mit Sicherheit länger als 15 Minuten. Zumal du von sämtlichem Hausrat den Neuwert ermitteln müsstest.
Und wenn du dir dann im Laufe eines Jahres diverse Anschaffungen machst, meldest du das jedesmal dem Versicherer?

Ist es da nicht einfacher wenn der Versicherer sagt: Eine Versicherungsumme gibt es nicht, sämtlicher Hausrat ist unbegrenzt versichert, solange die Wohnfläche korrekt angegeben ist?

Unterversicherungsverzicht ist damit natürlich auch gegeben.

Unterversicherungsverzicht Ist heute fast immer dabei.
Man kann als Theoretiker alles extrem verkomplizieren, wenn man das möchte. ;)
Einfach mal etwas lebensnah und pragmatisch denken.
Pi mal Daumen großzügig + Puffer + Reserve + .. Das macht dann vielleicht 50 € mehr im Jahr. Und alles ist abgesichert.

ehemaliges mitglied
14.01.2017, 12:36
@Günni: Sorry, Deine Versicherung schein einmalig zu sein!

Ich konnte selbst festlegen, wie hoch die Summe sein soll. Klar, anhand der qm Zahl bekommt man eine Empfehlung, aber die orientiert sich am Durchschnitt aller Haushalte. Wer nun teure Möbel, Elektronik etc. im Haus stehen hat, muss darauf achten, entsprechend mehr zu versichern.

Zu meinem Vertrag: Ich habe mir (auch wegen der Diskussionen hier) noch mal die Bedingungen in meinem Vertrag bestätigen lassen:
Uhren aus Stahl sind keine Wertsache und zum Neupreis versichert! Wenn neu nicht mehr zu bekommen, dann Wiederbeschaffungswert oder Neupreis des Nachfolgers. Somit sind Stahluhren bei mir bis zur vollen Versicherungssumme inkludiert.

Wertsachen sind bei uns bis 40% der Gesamtsumme versichert. Aber: Für Wertsachen, die nicht im Safe liegen (200kg, verankert) liegt die maximale Obergrenze bei 50.000,- Euro, unabhängig von der 40% Grenze!

Kürzung aufgrund von Unterversicherung ist bei uns ausgeschlossen.

Ich werde übrigens sogar alle zwei Jahre angeschrieben, ob sich etwas verändert hat und ob ich meine Versicherungssumme anheben möchte, was ich auch schon mal zum Anlass nahm und die Summe um 50k erhöht habe ... und wer nicht in der Lage ist, selbst sein Eigentum einzuschätzen, hat noch ganz andere Probleme ... sorry für die harten Worte.

An dieser Stelle nochmal ein ganz fettes DANKE an Peter für seine Aufklärungen und Informationen rund um das Thema! :verneig:

Schmackofatz
14.01.2017, 12:39
Das ist schon klar, nur musst du dich an gewisse Vorgaben des Versicherers halten um genau diese Verzichtsklausel zu bekommen.


Ist ja wohl nur logisch, das man sich an Vorgaben halten muss.

Z. B. das Du Deine Bargeld nachts nicht auf die Terasse legen sollst.


Früher kursierten mal Vorlagen mit denen der VN seinen Hausrat ermitteln konnte, da sitzt du mit Sicherheit länger als 15 Minuten. Zumal du von sämtlichem Hausrat den Neuwert ermitteln müsstest.


Dann dauert's halt ein oder zwei Stunden. Sollte doch auch kein Problem darstellen.



Und wenn du dir dann im Laufe eines Jahres diverse Anschaffungen machst, meldest du das jedesmal dem Versicherer?


Nein.

Es gibt Hausratversicherungen, die verfügen über eine Dynamik und erhöhen sich automatisch um einen festgelegten Prozentsatz pro Jahr. Somit wären Neuanschaffungen in Inflation weitestgehend berücksichtigt.



Ist es da nicht einfacher wenn der Versicherer sagt: Eine Versicherungsumme gibt es nicht, sämtlicher Hausrat ist unbegrenzt versichert, solange die Wohnfläche korrekt angegeben ist?


Sowas gibt es leider nicht.

Selbst eine KFZ- oder eine Privathaftpflicht ist heutzutage mit einer Obergrenze versehen, die allerdings oftmals im Bereich einer zweistelligen Millionensumme liegt.

Das sollte also passen, sofern Du nicht aus versehen den Berliner Funkturm zum Einsturz bringst, weil Du im Dunkeln dagegengelaufen bist.

Schmackofatz
14.01.2017, 12:43
Denke, der Thread kann langsam in die Lebenshilfe-Rubrik.

Solange es noch Rolex-Begeisterte gibt, die nicht wissen wie eine Hausrat-Versicherung reguliert aber vom Gegenteil überzeugt sind und dann noch ein "LOL" anhängen, kann man den Thread ruhig im Hauptforum lassen:




eine Versicherung wird einem eine aktuell als Neuwahre beziehbare Uhr sicher nicht den Spekulationswert auch noch abdecken, lol.

honi soit qui mal y pense...

Schmackofatz
14.01.2017, 12:52
An dieser Stelle nochmal ein ganz fettes DANKE an Peter für seine Aufklärungen und Informationen rund um das Thema! :verneig:

Danke, Sascha, wirklich gern geschehen.

Lübke
14.01.2017, 12:57
Ist es da nicht einfacher wenn der Versicherer sagt: Eine Versicherungsumme gibt es nicht, sämtlicher Hausrat ist unbegrenzt versichert, solange die Wohnfläche korrekt angegeben ist?

Unterversicherungsverzicht ist damit natürlich auch gegeben.


Doch, Peter, sowas gibt es. Wir haben bei AXA genau so eine Vertrag. Unser Hausrat ist bis zu 1 Million Euro abgesichert. Der Beitrag berechnet sich nach unserer Wohnfläche.

Ich habe nur das Manko, dass Uhren und Uhrensammlungen (auch Stahl) mit max 30TK abgesichert sind. Da hab ich mit meinen 2 Ührchen aber zur Zeit noch kein Problem. Wenn sich das mal ändern sollte, muss ich einen Zusatzbaustein nehmen.

Flo74
14.01.2017, 12:59
Lieber Peter, ließ meinen von Dir zitierten Beitrag nochmal in Gänze.
Mein Komentar bezog sich zu Anfang des Themas darauf, dass ich das Gefühl hatte, dass sich da auf Kosten einer HRV etwas "vergolden" lässt. Was unfein wäre.

Und was die Inanspruchnahme einer HRV im Ernstfall angeht habe ich meine ganz eigenen (leidvollen) Erfahrungen, weswegen es für mich nur eine Lösung gibt: das Bankschliessfach.

Moonwalker
14.01.2017, 13:01
140419

Lassen wir es damit dann gut sein.

Schmackofatz
14.01.2017, 13:04
Doch, Peter, sowas gibt es. Wir haben bei AXA genau so eine Vertrag. Unser Hausrat ist bis zu 1 Million Euro abgesichert. Der Beitrag berechnet sich nach unserer Wohnfläche.


Eine Million ist eine Million und somit begrenzt. Unbegrenzte Deckung ist etwas Anderes.

Wobei eine Million natürlich eine sehr hohe Deckungssumme ist.

max mustermann
14.01.2017, 13:08
....das Bankschliessfach.

Diese Woche war ein Bericht im TV, wo in einer Bank Schliessfächer aufgebrochen wurden und u.a. einem Rechtsanwalt seine Uhren im Wert von 200k entwendet wurden. Der Täter (ein anderer Fachinhaber) wurde sogar ausgeforscht und inhaftiert.

Der Anwalt bleibt auf seinem Schaden sitzen. Die Bank haftet für sowas nicht.

In meinem unversperrten Heustadl ist es schon sicherer, Uhren aufzubewahren.

Schmackofatz
14.01.2017, 13:15
Lieber Peter, ließ meinen von Dir zitierten Beitrag nochmal in Gänze.
Mein Komentar bezog sich zu Anfang des Themas darauf, dass ich das Gefühl hatte, dass sich da auf Kosten einer HRV etwas "vergolden" lässt. Was unfein wäre.

Und was die Inanspruchnahme einer HRV im Ernstfall angeht habe ich meine ganz eigenen (leidvollen) Erfahrungen, weswegen es für mich nur eine Lösung gibt: das Bankschliessfach.


Flo, der Beitrag ist in voller Länge zitiert und auch beim vierten und fünften Lesen kann ich nichts Anderes erkennen, als dass Du eine Regulierung zum teureren Marktpreis ausschließt.

Das "LOL" deute ich als ein darüber lustig machen und bezüglich Deines Verdachts der "Vergoldung" möchte ich keinen Kommentar abgeben.

Aber lassen wir es dabei.

Das Du einen anderen Weg beschreitest, Deine Besitztümer zu schützen, ist doch voll ok. Es spricht nichts gegen ein Bankschließfach, ganz im Gegenteil sogar, es ist etwas sehr vernüftiges.

Für mich ist es eben aber nur ein Baustein, der eben erst in Kombination mit einer Hausrat zu etwas perfektem wird.

Vielleicht genau dann, wenn Du von Deinem Bankschließfach kommst und überfallen wirst.

Trotzdem möchte ich Dir nicht MEINE Vorstellung von Sicherheit aufzwängen, ich kann hier nur Empfehlungen verteilen. Und das Du leidvolle Erfahrungen gemacht hast, glaube ich Dir. Bei mir war es eben anders und ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht.

Lübke
14.01.2017, 13:20
Eine Million ist eine Million und somit begrenzt. Unbegrenzte Deckung ist etwas Anderes.

Wobei eine Million natürlich eine sehr hohe Deckungssumme ist.

OK ok. Da hast du natürlich Recht. Für mich als kleiner Mann, reicht diese Summe aber für 3 Leben.

Aber beim Auszug über meinem Beitrag scheint es ja tatsächlich unbegrenzt.

Wichtiger finde ich zum Beispiel, das auch grober Unfug, oder wie das heißt, mitversichert ist. Also anzünden des Adventskranz und dann den Raum verlassen oder mit Kippe einschlafen. Das ist bei mir mit versichert.

Und: sollte eine Administrator oder Mod. Nicht die Beiträge mal in dem anderen Thread verlagern? Flo hat ja Recht, um die eigentlich Frage des Threads geht es ja nicht mehr.

lordbre
14.01.2017, 13:38
Diese Woche war ein Bericht im TV, wo in einer Bank Schliessfächer aufgebrochen wurden und u.a. einem Rechtsanwalt seine Uhren im Wert von 200k entwendet wurden. Der Täter (ein anderer Fachinhaber) wurde sogar ausgeforscht und inhaftiert.

Der Anwalt bleibt auf seinem Schaden sitzen. Die Bank haftet für sowas nicht.

In meinem unversperrten Heustadl ist es schon sicherer, Uhren aufzubewahren.

Du musst natürlich den Inhalt des Bankschließfachs versichern...diese Versicherung kostet dauerhaft weniger, als für daheim einen Tresor zu kaufen und die Versicherungssumme der HR adäquat zu erhöhen.

max mustermann
14.01.2017, 13:57
Ja klar, aber wer macht das schon?

Es geht aber um das, dass absolut kein Alarm auslöst, wenn jemand mit Gewalt die Schliessfächer aufbricht, noch dazu am helllichten Tag, wo sich sämtliches Sicherheitspersonal in der Bank aufhält...

TheLupus
14.01.2017, 14:24
Ja klar, aber wer macht das schon?

...

Hier. Ich! :op:
Dein Beispiel zeig auch, warum. :)

max mustermann
14.01.2017, 14:26
:gut:

ehemaliges mitglied
14.01.2017, 14:33
In unserer Versicherung ist für unser Schließfach eine "Basisabeckung" über 100.000,- Euro enthalten! Für meine Bedürfnisse ausreichend.

lordbre
15.01.2017, 10:14
Hier. Ich! :op:
Dein Beispiel zeig auch, warum. :)

Ich auch! Habe mich lange mit dem Thema beschäftigt. Ein Tresor daheim bringt nur was, wenn man nicht zu Hause ist, sonst machst den gerne auf, wenn du "höflich" darum gebeten wirst.

Die Kombination mehr Uhren im Haushalt, als getragen werden + hier im Forum posen lädt gewissermaßen den einen oder anderen Schurken geradezu ein....also: alles an Uhren, Wertsachen etc., was nicht gebraucht wird, raus aus dem Haus!

California
16.01.2017, 08:44
Habe mich lange mit dem Thema beschäftigt. Ein Tresor daheim bringt nur was, wenn man nicht zu Hause ist, sonst machst den gerne auf, wenn du "höflich" darum gebeten wirst.


richtig - die Versicherung zahlt aber auch, wenn Du den Einbrechern den Tresor bei Aufforderung öffnest - meine zumindest.


Die Kombination mehr Uhren im Haushalt, als getragen werden + hier im Forum posen lädt gewissermaßen den einen oder anderen Schurken geradezu ein....also: alles an Uhren, Wertsachen etc., was nicht gebraucht wird, raus aus dem Haus!

ich wechsle meine Uhren alle 2-3 Tage, da will ich nicht jedes Mal zur Bank rennen, deshalb entschied ich mich für einen Tresor und kein Bankschließfach.

marceltobias
16.01.2017, 11:23
http://www.r-l-x.de/forum/attachment.php?attachmentid=140419&stc=1

Lassen wir es damit dann gut sein.

200 EUR pro m² sollte man in jedem Fall erhöhen! Das ist ja nix. Da braucht man noch nicht mal besonders teuere Uhren oder Schmuck im Haus.

Moonwalker
16.01.2017, 11:26
So siehts aus, je nachdem welcher Bedarf gedeckt werden soll.

Sette
16.01.2017, 13:48
Nein, falsch.

Vorausgesetzt das Golduhren mitversichert sind und die Obergrenze Deiner Versicherung 20k ist, dann wird auch nur maximal 20k reguliert.

Du musst das von der anderen Seite her betrachten.

Der Gedanke hinter Deiner Fragestellung würde ja beinhalten, dass Du automatisch mehr Leistung erhalten würdest, nur weil Du einen Tresor hast. Dies ist aber nicht der Fall. Obergrenze 20k heißt Obergrenze 20k.

Wenn Du einen höheren Deckungsschutz brauchst, weil Deine Zu versichernden Werte höher sind, musst Du in dem Fall auch einen höheren Beitrag bezahlen.
Das hat mich so verunsichert, dass ich doch glatt meinen Vertrag genauer studiert habe :)
Das ist zum Glück bei mir nicht so. Es steht sinngemäß drinnen, dass Geld, Schmuck und Uhren jeder Art nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert sind - und dieser ist unterschiedlich je nach Aufbewahrung
- frei liegend
- Möbel ohne Sicherheitsklasse
- Tresor bis 40k
- Tresor bis 65k
- Tresor bis 100k
Das Ganze auch additiv, z.B. 2 Tresore einer bis 40k und einer bis 65k ergibt eine Summe von 105k für Uhren und Schmuck.

California
18.01.2017, 09:15
Und was die Inanspruchnahme einer HRV im Ernstfall angeht habe ich meine ganz eigenen (leidvollen) Erfahrungen, weswegen es für mich nur eine Lösung gibt: das Bankschliessfach.

bisschen off Topic: was bezahlt Ihr denn im Monat / Jahr für ein Bankschließfach?

AndreasL
18.01.2017, 09:17
Kleines Fach so 89 EUR im Jahr.

California
18.01.2017, 09:38
Kleines Fach so 89 EUR im Jahr.

danke für die Info - da hast Du in 10 Jahren aber auch die Kosten eines Tresors ....

AndreasL
18.01.2017, 09:42
Es spricht ja nichts gegen Beides. Das subjektive Sicherheitsgefühl muss jeder für sich beurteilen.

California
18.01.2017, 09:46
Es spricht ja nichts gegen Beides. Das subjektive Sicherheitsgefühl muss jeder für sich beurteilen.

stimmt schon .... wie erwähnt, wechsle ich meine Uhren alle 2-3 Tage - alleine aus diesem Grund scheidet bei mir ein Bankschließfach aus.

marceltobias
18.01.2017, 09:55
Hat halt Alles sein für und wieder.

Pro Tresor:
-man kommt immer an seine Sachen dran
-rentiert sich über die Jahre
Contra Tresor:
-nützt nur wenn man im Falle eines Einbruchs nicht im Haus ist

Fürs Bankschließfach kann man die Argumente drehen.

orphie
18.01.2017, 10:00
Hat halt Alles sein für und wieder.
...
Contra Tresor:
-nützt nur wenn man im Falle eines Einbruchs nicht im Haus ist


Ist das dann nicht Raub und wird versicherungstechnisch sowieso anders behandelt? (im Vergleich zu Diebstahl)

ehemaliges mitglied
18.01.2017, 10:01
Vorteil vom Schließfach: Wichtige Dinge gehen nicht verloren, wenn das Haus abbrennt: Urkunden, Verträge und andere wichtige Papiere. All diese Dinge lagern wir im Schließfach (beglaubigte Kopien für den Fall der Fälle im Haus) ... ebenso alle Unterlagen zu meinen Uhren wie auch einige Uhren.

Sollte was mit dem Schließfach passieren, ist es unterm Strich immer noch entspannter zu regeln ...

marceltobias
18.01.2017, 10:12
Ist das dann nicht Raub und wird versicherungstechnisch sowieso anders behandelt? (im Vergleich zu Diebstahl)

Ich meinte eher, dass man (wie hier schon öfters geschrieben hat) "gebeten" wird den Tresor zu öffnen. Sofern man im Haus ist.

Da würde ich ja keine Faxen machen.

California
18.01.2017, 10:34
Ich meinte eher, dass man (wie hier schon öfters geschrieben hat) "gebeten" wird den Tresor zu öffnen. Sofern man im Haus ist.

Da würde ich ja keine Faxen machen.

ist laut Versicherung auch in Ordnung so: bei mir wird erstattet, wenn ich den Tresor den Einbrechern bei Aufforderung öffne.

California
18.01.2017, 10:38
Vorteil vom Schließfach: Wichtige Dinge gehen nicht verloren, wenn das Haus abbrennt

ich hoffe in diesem Fall auf ein schnelles eintreffen der Feuerwehr: mein Tresor verfügt über eine umlaufende Spezialdichtung in der Tür zum Brand- und Feuerschutz - hält einem Feuer wohl 60 min. ohne Schaden stand.

marceltobias
18.01.2017, 10:39
Stellte ich auch nicht in Abrede. Ich meinte nur, dass die Sachen in einem Bankschließfach in 99,9 % der Fälle sicher liegen und der Tresor das Hab und Gut nur dann schützt, wenn man nicht da ist.

California
18.01.2017, 10:44
Stellte ich auch nicht in Abrede. Ich meinte nur, dass die Sachen in einem Bankschließfach in 99,9 % der Fälle sicher liegen und der Tresor das Hab und Gut nur dann schützt, wenn man nicht da ist.

so habe ich Dich auch verstanden. :dr:

ehemaliges mitglied
18.01.2017, 10:44
ich hoffe in diesem Fall auf ein schnelles eintreffen der Feuerwehr: mein Tresor verfügt über eine umlaufende Spezialdichtung in der Tür zum Brand- und Feuerschutz - hält einem Feuer wohl 60 min. ohne Schaden stand.

Ja, soll unser auch ... theoretisch ... ich gehe einfach vom worst case aus: Wir sind nicht da, Haus brennt ab und das Chaos geht los und wer weiß, ob, wie und wann man an den Inhalt vom Tresor kommt ... darum sind alle wichtigen Dinge außer Haus gelagert ... elektronische Daten übrigens auch. ;)

California
18.01.2017, 10:47
Ja, soll unser auch ... theoretisch ... ich gehe einfach vom worst case aus: Wir sind nicht da, Haus brennt ab und das Chaos geht los und wer weiß, ob, wie und wann man an den Inhalt vom Tresor kommt ...

will man sich alles gar nicht vorstellen .... 8o

ehemaliges mitglied
18.01.2017, 11:02
will man sich alles gar nicht vorstellen .... 8o

... nein, aber wenn es wirklich mal ein Unglück gibt, war unsere Überlegung, dass es sinnvoll ist, die wichtigsten Papiere da zu haben, wo sie sicher(er) sind als bei uns. Dann kann man zumindest leichter mit dem "Wiederaufbau" beginnen. Dazu gehört übrigens auch eine Foto- und Video DVD von der kompletten Einrichtung, inkl. Möbel, anderer Einrichtung, Elektronik, Schmuck, Uhren etc. und natürlich alle Rechnungen in digitaler Form ... die DVD wird jährlich erneuert. So hat man einen guten Nachweis, was zu ersetzen ist.

California
18.01.2017, 11:30
... Dazu gehört übrigens auch eine Foto- und Video DVD von der kompletten Einrichtung, inkl. Möbel, anderer Einrichtung, Elektronik, Schmuck, Uhren etc. und natürlich alle Rechnungen in digitaler Form ... die DVD wird jährlich erneuert. So hat man einen guten Nachweis, was zu ersetzen ist.

alle Achtung - bei Euch herrscht Ordnung, ausgesprochen konsequent. :gut:

ehemaliges mitglied
18.01.2017, 12:50
Hallo Gerd,
wenn wir ehrlich sind, wissen wir doch, dass Versicherungen keine Wohlfahrtsverbände sind. Natürlich wollen die Zahlungen so gering wie möglich halten. Um jetzt Diskussionen zu vermeiden, ist es nur sinnvoll, alles so gut wie möglich zu dokumentieren ... besser vorher, als im Schadensfall irgendwie nachzuweisen, was sich im Haus befand und was es gekostet hat. Klar ist das bei der Erstdokumentation viel Arbeit (hat mich rund eine Woche gekostet, bis alles so war, wie ich es wollte) ... die jährliche Aktualisierung kostet mich jetzt maximal einen Nachmittag und das ist mir das "gute Gefühl" wert, im Fall der Fälle alle Ansprüche unproblematisch durchsetzen zu können ... :gut:

TheLupus
18.01.2017, 12:53
danke für die Info - da hast Du in 10 Jahren aber auch die Kosten eines Tresors ....

Klar. Vor allem mit VdS VI.

TheLupus
18.01.2017, 13:03
ich hoffe in diesem Fall auf ein schnelles eintreffen der Feuerwehr: mein Tresor verfügt über eine umlaufende Spezialdichtung in der Tür zum Brand- und Feuerschutz - hält einem Feuer wohl 60 min. ohne Schaden stand.


Welcher Schaden soll denn am Tresor entstehen? ;)
Ich hoffe, der Tresor wurde auch gedämmt (im besten Fall hinsichtlich S 60 P). Sonst schützt die Dichtung nur gegen Rauch. Und gegen Löschwasser, sofern eine Quelldichtung.

Martin 840
18.01.2017, 13:15
Es ist bei jeder Versicherung anders.

Bei mir gelten alle Uhren bis 10.000 Euro als Hausrat und nicht als Schmuck (also auch wenn es einen Stahl Gold GMT ist). Aber eine Daytona Stahl dann nicht mehr, wenn der Kaufpreis über 10.000 so wie bei der 116500 LN war.
Witzigerweise dürfte ich also 30 Sub Stahl am Tisch liegen lassen und wären beim Einbruch zu ersetzen, da ich keine Versicherungssumme habe, sondern alle Werte unlimitiert sind.

Fakt ist aber, dass ich nur eine Uhr zu Hause habe....die Uhr die ich gerade trage. Ich möchte nicht Einbrecher belohnen und sie ermuntern wiederzukommen auch wenn alles versichert wäre.....