Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erbrechtversicherung - Wer kann etwas empfehlen
Vespapapa
27.01.2017, 00:11
Hallo zusammen,
ich suche eine ERV.
Die bekannten sind m. M. nach immer nur mit einer
Beratung includiert. Das bringt natürlich bei Streitigkeiten
nicht sehr viel.
Bei Streitigkeiten jedoch, so hörte ich, kommen da
mal schnell 5-10.000 € zusammen.
Kennt jemand, der solche höhen, oder mehr versichert
und kurze Wartezeiten zum Vertragsbegginn anbietet.
Für Eure Mühe im Voraus vielen Dank !
markus247
27.01.2017, 06:59
Ralf, auch nach einigen Jahren im Bereich des Erbrechts kenne ich eine solche Versicherung nicht. Einige zahlen über die Beratung hinaus noch ein paar Euro, aber der Großteil bleibt an dir hängen. Gesehen habe ich Obergrenzen von 500 Euro und von 1000 Euro. Die holen es sich aber vorher schon über die Beiträge 😳
Wenn der Erbfall schon eingetreten ist, hilft dir das sowieso nichts mehr. Ist er noch nicht eingetreten, dürfte sich ein vernünftiges Testament anbieten. Das ist besser als jede Rechtsschutzversicherung und erspart in notarieller Form auch noch den Erbschein und dessen Kosten.
Gerne auch mehr per PN, wenn es nicht so öffentlich sein soll.
crazy_joeblunt
27.01.2017, 07:21
Die ARAG bietet sowas bis 10.000€ an.
Meditation ist auch mitversichert.
Musst mal bei den die Hotlinie anrufen und schauen ob Preis und Leistung für Dich passen.
markus247
27.01.2017, 07:27
Aber haben die nicht eine Deckelung bei den anfallenden Gebührentatbeständen? Wenn nicht, kann man sich das mal anschauen.
Vespapapa
27.01.2017, 08:53
Vielen Dank für schnelle Info´s !!
Nein, der Erbfallmist noch nicht eingetreten.
Ich sehe Probleme dahin kommend,
Dass sich einer alles unter den Nagel reisen wird.
Er hat bereits jetzt schon die Kto-Vollmacht !
Und "beherrscht" den Erblasser durch "Angstschüren"
Bevormundung...=(
Es wird aufreden Fall, LEIDER, nicht friedlich
Ablaufen. =(
Vespapapa
27.01.2017, 08:54
Markus, was meinst Du mit "Deckelung bei den anfallenden Gebührentatbeständen" ?
Vespapapa
27.01.2017, 09:06
Meinst Du die "Deckelung" z. B. Auf 10 K ?
markus247
27.01.2017, 09:07
Im außergerichtlichen Bereich wird unter anderem meist eine so genannte Geschäftsgebühr abgerechnet. Bei "normalen" Fällen passiert das auf Basis eines Faktors 1,3. Mit diesem Faktor geht man dann an eine Tabelle heran und errechnet die Gebührenhöhe. Im Erbrecht bieten Umfang und Schwierigkeit meist die Möglichkeit, über den Faktor 1,3 bis hin zu 2,5 abzurechnen.
Die Erstattung hingegen ist bei einigen Versicherern bei 0,5 oder 0,8 gedeckelt.
Vespapapa
27.01.2017, 10:18
Ok, Danke, Markus !
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