Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwalt der sich mit Beamtenrecht auskennt gesucht...
gibts hier einen anwalt der sich damit auskennt???
es geht um meinen sportunfall der als dienstunfall abgelehnt wurde. hab erstmal widerspruch eingelegt und versuche es auf kleinem dienstweg zu regeln...
für tips wäre ich dankbar...
ehemaliges mitglied
20.07.2005, 16:47
Entschuldige... wie willst du nen Sportunfall als Dienstunfall reindrücken? ???
Hast Du eine Advocard? Dann frag dort bei der Hotline nach. Kann ich übrigens sehr empfehlen.
War es ein Motorsportunfall? Frag beim ADAC nach, die kennen meist die besten Spezis für das jeweilige Gebiet.
Trifft alles nicht zu würde ich mal Deine Stadt Suchdienst des AVs eingeben: http://www.anwaltauskunft.de/
Nein, er war dienstlich bei einer Sportveranstaltung...
ich dachte, als Beamtensport ist offiziell nur Mikado (wer sich als Erstes bewegt, hat verloren) anerkannt ... ;)
Bei Verwaltungs-und Kultusbeamten ja...
Original von Submaniac
Entschuldige... wie willst du nen Sportunfall als Dienstunfall reindrücken? ???
hab mich wohl unglücklich ausgedrückt...ich habe dienstsportpflicht und in diesem rahmen hatte ich den unfall beim fußballspielen...
das fußballspiel wurde vom personalrat veranstaltet...jetzt wollen sie mir einen reindrücken,weil es eine freizeitveranstaltung war...
nur der organisator muss doch zumindest eine versicherung abschliessen,oder???
@don,
bin bei der huk rechtschutzversichert,no advocard
Wenn Du Dienstsportpflicht hast, dann war das Fußballspiel doch auch Arbeitszeit, oder? Ich meine Du warst doch genauso "eingestempelt", wie bei einer Fortbildung o.ä.?
Ich kenne mich da überhaupt nicht aus, aber ein Arbeitsunfall ist doch ein Unfall während der Arbeitszeit!?!
Die Frage ist, Sascha, ob der Behördenleiter diese Veranstaltung unter
Dienstunfallschutz gestellt hat oder nicht. Er tut dies inder Regel audrücklich
bei den obligatorischen Tennis- oder Fußballturnieren der verschiedenen Dienststellen einer Behörde.
Findet die in Rede stehende Veranstaltung während der regulären
Dienstzeit ohne Abzug von Mehrdienst statt (sog. Dienstsport), wird sie mit großer Wahrscheinlichkeit unter Dienstunfallschutz stehen (natürlich nur, wenn gem Dienstanweisung ein "Übungsleiter" mit dabei war).
Wurde der Behördenleiter vorher(!) allerdings gar nicht um einen solchen Schutz ersucht, ist er hernach definitiv raus...!
Original von Butch
Die Frage ist, Sascha, ob der Behördenleiter diese Veranstaltung unter
Dienstunfallschutz gestellt hat oder nicht. Er tut dies inder Regel audrücklich
bei den obligatorischen Tennis- oder Fußballturnieren.
Findet die in Rede stehende Veranstaltung während der regulären
Dienstzeit ohne Abzug von Mehrdienst statt (sog. Dienstsport), wird sie mit großer Wahrscheinlichkeit unter Dienstunfallschutz stehen.
Wurde der Behördenleiter vorher(!) gar nicht um einen solchen Schutz
ersucht, ist er hernach definitiv raus.
das heisst in meinem falle, der behördenleiter des personalrats???
mein leiter lehnt die anerkennung ab...
die veranstaltung begann um 17 uhr, also freizeit für personalrat und bauhof...aber dienstzeit für mich...
sie haben meinen antrag aufgrund §31 abs 1 beamtvg abgelehnt
Unabhängig von der Problematik:
Worin liegt der Vorteil, wenn das als Dienstunfall läuft? Du bekommst doch eh Beihilfe, oder? Oder gibt's da noch andere finanzielle Aspekte?
Hilf einem Unwissenden auf die Sprünge!
Original von Butch
Wurde der Behördenleiter vorher(!) allerdings gar nicht um einen solchen Schutz ersucht, ist er hernach definitiv raus...!
dann muss es aber doch eine andere versicherung geben...
ich kann doch keine sportveranstaltung planen,leute einladen und im V fall nicht für die schäden aufkommen....
Original von Zizou
Unabhängig von der Problematik:
Worin liegt der Vorteil, wenn das als Dienstunfall läuft? Du bekommst doch eh Beihilfe, oder? Oder gibt's da noch andere finanzielle Aspekte?
Hilf einem Unwissenden auf die Sprünge!
die kosten werden von pkv und beihilfe erstattet,no prob...
aber ich habe einen finanziellen ausfall und möchte für spätfolgen abgesichert sein...
watchman
20.07.2005, 19:13
Original von Maga
ich dachte, als Beamtensport ist offiziell nur Mikado (wer sich als Erstes bewegt, hat verloren) anerkannt ... ;)
rofl http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d050.gif
Original von watchman
Original von Maga
ich dachte, als Beamtensport ist offiziell nur Mikado (wer sich als Erstes bewegt, hat verloren) anerkannt ... ;)
rofl http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d050.gif
lool...ihr beiden nappo´s :D :D :D
Original von gmt
..sie haben meinen antrag aufgrund §31 abs 1 beamtvg abgelehnt
D.h. der Behördenleiter beurteilt dein Tun nicht(!) als dienstliche- oder eine ihr nahe stehende Tätigkeit.
Demzufolge wäre natürlich auch kein Dienstunfallschutz gegeben. Hier müsstest Du Dich an den Veranstalter wenden, der entweder generell die Haftung ausschließt oder eine entsprechende Unfallversicherung abgeschlossen hat.
Du kennst sicher auch die "Tage zur Förderung der Betriebsgemeinschaft"..?! Da werden häufig Radtouren mit anschließendem Grillen unternommen. Käme hierbei infolge eines Unfalles ein Behördenangehöriger zu Schaden, wäre dies ein Dienstunfall. Natürlich nur, wenn die Veranstaltung vorher(!) vom Behördenleiter o.V.i.A. genehmigt wurde.
Nehmen wir mal an, die Angehörigen des Landgerichts X-Stadt veranstalten alljährlich ein Fußballturnier zugunsten einer karitativen Einrichtung. Hieran nehmen nach alter Sitte auch Mannschaften des Lehrerkollegiums des Städtischen Gymnasiums, der Stabsdienststelle der Bundespolizei und meintwegen, weil sie so fröhlich und trinkfest sind, die Alten Herren vom TuS Y-Stadt e.V. teil.
Der Landgerichtspräsident übernimmt hierfür die Schirmherrschaft und stellt das Turnier unter Dienstunfallschutz, erkennt die aktive Teilnahme seiner Beamten/Angestellten allerdings nicht als Dienst an. Das heißt, dass die Teilnehmer seiner Behörde dies als reine Freizeitaktivität, ohne Anspruch auf Dienstvergütung betreiben.
Der Schuldirektor des Gymnasiums erkennt für seine Mitarbeiter eine dienstliche Relevanz, weil er den persönlichen Kontakt zur Justiz für wichtig hält, wo es doch in seiner Schule gelegentlich zu Sachbeschädigungen und Drogenmissbrauch kommt. Er erteilt seinen Lehrern ebenfalls Dienstunfallschutz.
Die Jungs vom BGS sehen sich als klare Sieger, sind sowieso topfit und verzichten aufgrund ihrer Übermacht auf einen solchen Schutz, und um diese Vorherrschaft zu untermauern, lassen sie den Landesligaspieler Meyer mitmachen, der zufällig während des Turniers im Dienst ist und gerne aushilft.
Auf dem Weg zum Turnier verunfallt Lehrer Lempel mit seinem Pkw verursacherhaftend und verletzt sich leicht. -> Dienstunfall!
Während des Turniers prallen BGS-Mann Meyer und der Alte-Herren-Kicker Müller schwer gegeneinander. Beide müssen stationär ins Krankenhaus und genesen erst nach längerer Rekonvaleszenz wieder. Müller, ein Gerüstbauer, wird infolge dieser Verletzung arbeitunfähig und muss später sogar umgeschult werden.
Meyer (BGS) steht im Regen, denn obwohl er im Dienst war, ist dies kein (!) Dienstunfall (es handelt sich nicht um eine, dem Dienst gleichstehende oder verpflichtende Tätigkeit). Müller kann seine Kosten immerhin über einen Fonds des Fußballverbandes geltend machen, dem der TuS Y-Stadt als e.V. angehört. Für die Folgeschäden tritt dann sogar die Berufsgenossenschaft ein.
Ich hab' das jetzt mal so "auf die Schnelle" reingetippt, ist jetzt nicht alles
gegengeprüft, aber in der Tendenz wohl richtig.
Zumindest ist der Personalrat (falls der Ausrichter war) der erste Ansprechpartner. Wärest du während einer Personalratssitzung vom Stuhl gefallen, sähe es etwas besser aus.
danke für deine ausführung friedel...hab den ganzen tag im www gestöbert. das ist ja alles ziemlich kompliziert...
hab das hier noch gefunden: beamtenversorgungsgesetz ziffer 30:
31.1.3.4
Bei Teilnahme am Dienstsport handelt es sich um Dienst i. S. d. Absatzes 1. Dienstsport ist angeordneter und in den Dienstplan einbezogener Sport mit Teilnahmepflicht des Beamten. Dieser dienstsportpflichtige Personenkreis kann auch bei der Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit unter Dienstunfallschutz stehen, wenn die Dienststelle z. B. aus personalwirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen keinen dienstplanmäßigen Sport durchführen kann oder der Beamte selbst aus dienstlichen Gründen (z. B. Schichtdienst) gehindert ist, am durch Dienstplan festgelegten Sport teilzunehmen. Wettkampfmäßiger oder zur Erzielung von Spitzenleistungen ausgeübter Sport ist nur dann ausnahmsweise dienstunfallgeschützt, wenn der dienstliche Zweck im Vordergrund steht. In allen Fällen muss die sportliche Betätigung materiell und formell dienstbezogen (vgl. Tz 31.1.7), vom Dienstvorgesetzten angeordnet und unter die fachliche Aufsicht einer vom Dienstvorgesetzten bestimmten Person gestellt sein.
ich interpretiere das jetzt mal so wie das von dir geschriebene...
ich lasse meinen widerspruch morgen nochmal korrektur lesen und dann werd ich wohl erstmal abwarten müssen...vielleicht ist ja eine einigung auf kleinem dienstwege möglich...
Ich drück`dir die Daumen. Hattest ja Pech genug.
Und nochmals "Gute Besserung"...!!!!
jo Sascha, viel Glück.
Das Büro Baumeister und Partner in Münster ist sehr empfehlenswert ;)
Ansonsten: Beim Taschenbillard im Dienst hatte ich zum Glück noch keinen Dienstunfall.
Original von gmtvielleicht ist ja eine einigung auf kleinem dienstwege möglich...
in deutschland? :D :D :D
ein kleines inoffizielles statement meines obersten bosses:
die veranstaltung war eine dienstliche ;) hoffe das ich es anfang der nächsten woche schriftlich bekomme ;)
Original von gmt
ein kleines inoffizielles statement meines obersten bosses:
die veranstaltung war eine dienstliche ;) hoffe das ich es anfang der nächsten woche schriftlich bekomme ;)
das liest sich gut, Sascha
weiterhin gute Besserung
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