Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhrenkauf/ -verkauf mit oder ohne Kaufvertrag?
Wie wird es hier im Forum bei Uhrenverkäufen gehandhabt: werden die Uhren mit Kaufvertrag oder ohne verkauft?
Wie ist es mit dem Ausschluß der Gewährleistung beim Privatverkauf?
newharry
20.07.2005, 19:52
Original von hp2599
Wie wird es hier im Forum bei Uhrenverkäufen gehandhabt: werden die Uhren mit Kaufvertrag oder ohne verkauft?
Wie ist es mit dem Ausschluß der Gewährleistung beim Privatverkauf?
Ohne Kaufvertrag wird es wohl nix mit dem Kauf :D ;)
Meinst wohl schriftlich :rolleyes:
Kommt wohl drauf an, was drinsteht, ob's dann Sinn macht ... :cool:
Ausschluß der Gewährleistung beim Privatverkauf ist eben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Vereinbarungssache ...
lightmyfire
20.07.2005, 19:55
bei verkäufen an händler kam es in letzter Zeit schon vor....
früher nicht. Schwarzgeld ? :D
an privat hab ich noch nichts schriftlich gemacht.
miboroco
20.07.2005, 20:01
Hängt davon ab, wer mit wem hier im SC einen deal abschließt!!!
Für meinen Teil zählt, was ich mündlich zugestehe gilt auch :gut:
da es leider immer wieder ****gurken gibt die einem das Wort im Munde umdrehen: lieber schriftlich und gut ;)
Ansonsten: Mein Wort gilt
Original von miboroco
Für meinen Teil zählt, was ich mündlich zugestehe gilt auch :gut:
Tja, leider denkt nicht jeder so. Ich lasse mir immer kurz formlos quittieren, wieviel ich wem für was bezahlt habe. Bisher hatte jeder Verkäufer dafür Verständnis.
Ich schlafe dann doch irdendwie besser...
Gruß,
Andreas
Was macht Ihr denn mündlich für Zusagen??
Ich dachte immer... gucken... bezahlen... Karton her... fertig.
Wenn ich an dieser Stelle übrigens mal bescheiden anmerken darf: Dass mit der Gewährleistungspflicht für Privatverkäufe wie in 90 % der Ebay-Auktionen geschrieben ist totaler Schmarrn ;)
vincentjun
21.07.2005, 08:48
Original von miboroco
Hängt davon ab, wer mit wem hier im SC einen deal abschließt!!!
Für meinen Teil zählt, was ich mündlich zugestehe gilt auch :gut:
Genau so sehe ich das auch :gut:
Original von chess77
Was macht Ihr denn mündlich für Zusagen??
Ich dachte immer... gucken... bezahlen... Karton her... fertig.
Wenn ich an dieser Stelle übrigens mal bescheiden anmerken darf: Dass mit der Gewährleistungspflicht für Privatverkäufe wie in 90 % der Ebay-Auktionen geschrieben ist totaler Schmarrn ;)
Würde mich mal interessieren, warum der Zusatz totaler Schmarrn ist.
Ich habe hier über die SC schon xx Uhren gekauft, können auch xxx gewesen sein - aber schriftlich habe ich noch nie was gemacht ....... =)
Hier gilt noch das gesprochene Wort nach alter hanseatischer Art ........... :D
Na ja - zumindest zwischen mir und den Jungs mit denen ich deale .......... =)
Und wie wurde der Deal abgewickelt? Vorkasse oder Nachnahme oder persönliches Treffen?
miboroco
21.07.2005, 16:59
Original von chess77
Was macht Ihr denn mündlich für Zusagen??
Ich dachte immer... gucken... bezahlen... Karton her... fertig.
Wenn ich an dieser Stelle übrigens mal bescheiden anmerken darf: Dass mit der Gewährleistungspflicht für Privatverkäufe wie in 90 % der Ebay-Auktionen geschrieben ist totaler Schmarrn ;)
z.B.: Wenn ich sage: Kauf die Uhr und wenn sie dir doch nicht gefällt, nehme ich sie zurück :gut:
Dann mach ich das auch!!!
ehemaliges mitglied3
21.07.2005, 17:13
Original von chess77
Was macht Ihr denn mündlich für Zusagen??
Ich dachte immer... gucken... bezahlen... Karton her... fertig.
Wenn ich an dieser Stelle übrigens mal bescheiden anmerken darf: Dass mit der Gewährleistungspflicht für Privatverkäufe wie in 90 % der Ebay-Auktionen geschrieben ist totaler Schmarrn ;)
Also es ist immer wieder schön, eine Aussage in den Raum zu werfen ohne diese zu begründen :wall:!
Es ist durchaus kein Schmarrn!!!
Denn für privat- VK macht diese durchaus Sinn.
Bei einem Gewebetreibenden allerdings nicht, denn dieser ist laut Gesetz zu einer Gewährleistung verpflichtet.
So habe ich es auch gesehen. Aber ich bin kein Jurist :-)
So und so und so ......... =)
Spaß beiseite - die Jungs haben das Geld geschickt - ich die Uhr =)
Pers. Übergabe macht am meisten Spaß - da sieht man sich wenigstens sporadisch ............. =)
Freunden schicke auch auch schon mal eine Uhr ohne den Geldeingang abzuwarten - und bisher ist jede Uhr bezahlt worden ........... =)
Original von RoSt
Original von chess77
Wenn ich an dieser Stelle übrigens mal bescheiden anmerken darf: Dass mit der Gewährleistungspflicht für Privatverkäufe wie in 90 % der Ebay-Auktionen geschrieben ist totaler Schmarrn ;)
Also es ist immer wieder schön, eine Aussage in den Raum zu werfen ohne diese zu begründen :wall:!
Es ist durchaus kein Schmarrn!!!
Nach welchem deutschen Recht habe ich als Privatmann denn bitte Gewährleistungspflichten zu übernehmen? Irgendwelche dubiosen EU-Richtlinien sind für mich eh kein geltendes anzuwendendes Recht.
Und die "Garantie", dass der Artikel der Beschreibung entspricht und auch - sofern nicht anders angegeben - funktionsfähig ist, und keine bekannten verschwiegenen Mängel hat, kann man so auch nicht ausschließen.
Original von SL_55
Pers. Übergabe macht am meisten Spaß - da sieht man sich wenigstens sporadisch ............. =)
Freunden schicke auch auch schon mal eine Uhr ohne den Geldeingang abzuwarten - und bisher ist jede Uhr bezahlt worden ........... =)
Sehe ich genauso... Übergabe ist immer top! Bin auch schon quer durch D gefahren für meine Uhren.
Ob man vor Geldeingang versendet, ist wohl hauptsächlich abhängig von:
- Wie gut kenne ich den anderen?
- Wie stark trifft mich persönlich ein Totalverlust?
ehemaliges mitglied
21.07.2005, 18:35
Hallo,
Ich mag schon eine Quittung zu haben, kann ich zumindest sagen, von wem ich die Uhr gekauft habe.
Ansonsten, Zahlen, und dann Empfangen.
Eine persöhnliche Übergabe ist mir allerdings am Liebsten. Man sieht sich und trinkt gemeinsam ein Kaffe.
Gruß,
István
Original von miboroco.....Für meinen Teil zählt, was ich mündlich zugestehe gilt auch :gut:
Das sehe ich auch so, sollte eigentlich selbstverständlich sein - kommt aber leider nur noch selten vor ...
newharry
21.07.2005, 20:45
Original von chess77
Original von RoSt
Original von chess77
Wenn ich an dieser Stelle übrigens mal bescheiden anmerken darf: Dass mit der Gewährleistungspflicht für Privatverkäufe wie in 90 % der Ebay-Auktionen geschrieben ist totaler Schmarrn ;)
Also es ist immer wieder schön, eine Aussage in den Raum zu werfen ohne diese zu begründen :wall:!
Es ist durchaus kein Schmarrn!!!
Nach welchem deutschen Recht habe ich als Privatmann denn bitte Gewährleistungspflichten zu übernehmen? Irgendwelche dubiosen EU-Richtlinien sind für mich eh kein geltendes anzuwendendes Recht.
Aber das BGB hoffentlich schon 8o 8o 8o
PS: Auch wenn EU-Richtlinien (seien sie nun dubios oder nicht) für dich keine Bedeutung haben mögen, EU-Verordnungen haben sie dann vielleicht schon - aber sei's drum ;)
meine Erfahrung:
seriöse Händler auf Börsen oder ähnlichen "Veranstaltungen" stellen eine Quittung, bzw. Kaufbeleg aus, damit nach EU-Recht Gewährleistung, keine Garantie.
Von den anderen Händlern lieber die Finger lassen !
Gruss
Original von newharry
Aber das BGB hoffentlich schon 8o 8o 8o
LOL. Aber Hallo! ;)
newharry
21.07.2005, 21:26
Original von PCS
Original von newharry
Aber das BGB hoffentlich schon 8o 8o 8o
LOL. Aber Hallo! ;)
Na, da ist ja endlich der Experte - was ist denn da so einschlägig? §§ 438, 474 und 475 lachen mich da an ... :rolleyes:
Original von newharry
Na, da ist ja endlich der Experte
HAHA! Ich lach' später.... :D
474/475 is ja wieder Verbrauchsgüterkauf. Also Unternehmer / Verbraucher.
Aber 438 trifft's schon ganz gut...
Also doch nix gefunden? :)
newharry
22.07.2005, 21:04
Original von PCS
Original von newharry
Na, da ist ja endlich der Experte
HAHA! Ich lach' später.... :D
474/475 is ja wieder Verbrauchsgüterkauf. Also Unternehmer / Verbraucher.
Aber 438 trifft's schon ganz gut...
Na, damit hast Dich ja schon qualifiziert: :D
http://pics.r-l-x.de/./userfiles/pcs/misc/DSC08453.JPG
Habe jetzt mal kurz hineingesehen - fremdes Rechtssystem ist aber nicht so einfach zu durchschauen ;)
Sieht für mich aber auf den ersten Blick so aus:
Beim Verbrauchsgüterkauf ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (§ 438 Abs 1 Z 3 BGB) bzw bei gebrauchten Verbrauchsgütern von 1 Jahr (§ 475 Abs 2) nicht abdingbar - unter Privaten hingegen schon (§ 474 Abs 1 e contrario) ... die Unterscheidung zum Verbrauchsgüterkauf ist ja auch für die Beweislast (§ 476) von Bedeutung!
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