Diamand&Pearls
04.05.2017, 10:51
Ich habe eine Frage an die Experten
Unser Nachbar hat an der Grundstücksgrenze einen 2 Meter hohen hässlichen Sichtschutz errichtet und davor noch eine 1,60 hohe Hecke, was mich aber nicht stört und ich sogar sehr schön finde,, bei uns in Eppstein gibt es kein Bebauungsplan , also gilt das hessische Nachbarschaftrecht, das besagt das tote Einfriedungen maximal eine Höhe von 1,20 cm haben dürfen ,
Es fing an als wir die kaputte Hainbuchenhecke weg machen wollte, und er behauptete es wäre seine und sie würde auf sein Grundstück stehen, wir haben es dann erstmal beruhen lassen, weil wir kein Streit wollten. Die Pflege und der Bewuchs wurde immer schlimmer, dann sind wir auf die Stadt, und die haben uns die Koordinaten geben lassen, und siehe da , sie war auf unser Grundstück, weil wir laut den Daten auch den Grenzstein gefunden haben, und das Grundstück dort gerade hoch läuft, er hat seine Grenzgarage direkt an uns, die er leider auch benutzt als Terrasse,dort steht sein ganzes Holz darauf, Möbel Rutsche Haus etc.
Was mich aber in dem Sinne nicht stört,mein Mann sagt immer, leben und leben lassen….
Er wird aber immer schlimmer, er behauptet wir hätten den Grenzstein angeblich versetzt , ich sagte darauf , vielleicht auch noch die Garage??
Nun hat er mir direkt an der Grenze einen hohen Sichtschutz hingemacht , der aussieht als würde er umfallen, weil er ihn schräg gesetzt hat, das Problem ist noch , wir liegen ca 1 Meter tiefer , und da ist der Sichtschutz fast 3 Meter hoch von uns
Er hat von uns verlangt wir sollten mit unseren kleinen Zaun ca 40 cm von der Grenze weg bleiben, was mein Mann auch tat , weil er den Ärger aus dem Weg gehen wollte, und nun setzt er sich genau auf der Grenze den hohen hässlichen Sichtzaun , der mich total erdrückt,
Er behauptet auch , wir hätten abgegraben , was überhaupt nicht sein kann, den in unsren Plänen ist der natürliche Verlauf eingezeichnet, und unser Haus war als erstes da, die Aufschüttung bei ihm ist total unnatürlich, es sieht so aus, als würde der Haufen , der nur vor der Garage ist,einfach hoch geschüttet worden, denn danach geht es wieder auf dieselbe Ebene wie bei uns.
Wir sind leicht Hanglage, als ich ihn bat mir doch seine Pläne zu zeigen, weigerte er sich, bestimmt aus guten Grund….
Nun meine Frage
1.Muss ich unbedingt ein Rechtsstreit beginnen damit er den Sichtschutz entfernt oder kürzt, obwohl das Nachbarschaftsrecht besagt nur 1,20 cm hoch
2, Ab welcher Höhe wird der Sichtschutz gemessen von der niedrigsten oder von der höchsten , weil er ja 1 Meter aufgefüllt hat
3. Wie weit muss er mit dem Sichtschutz von der Grenze entfernt bleiben, weil es ist ja kein gemeinschaftlicher Grenzzaun ist
4 Kann ich nachweisen anhand meiner Pläne,wo man den natürlichen Verlauf sieht, das wir oder auch die Vorgänger nicht aufgefüllt haben?
5, es laufen immer Kinder über mein Grundstück auf seine Garage um zu spielen weil dort eine Rutschbahn etc ist, wer ist dann haftbar, denn die Grenzgarage zu mir hat keine Absicherung
Hoffe es kann mir wenigstens ein bisschen geholfen werden
Und ja , wir haben schon alles versucht mit ihm zu reden, und wir haben alles gemacht was er wollte , das Ruhe herrscht, aber er macht was er will ohne zu fragen, unbegreiflich arrogant und Besserwisser
Unser Nachbar hat an der Grundstücksgrenze einen 2 Meter hohen hässlichen Sichtschutz errichtet und davor noch eine 1,60 hohe Hecke, was mich aber nicht stört und ich sogar sehr schön finde,, bei uns in Eppstein gibt es kein Bebauungsplan , also gilt das hessische Nachbarschaftrecht, das besagt das tote Einfriedungen maximal eine Höhe von 1,20 cm haben dürfen ,
Es fing an als wir die kaputte Hainbuchenhecke weg machen wollte, und er behauptete es wäre seine und sie würde auf sein Grundstück stehen, wir haben es dann erstmal beruhen lassen, weil wir kein Streit wollten. Die Pflege und der Bewuchs wurde immer schlimmer, dann sind wir auf die Stadt, und die haben uns die Koordinaten geben lassen, und siehe da , sie war auf unser Grundstück, weil wir laut den Daten auch den Grenzstein gefunden haben, und das Grundstück dort gerade hoch läuft, er hat seine Grenzgarage direkt an uns, die er leider auch benutzt als Terrasse,dort steht sein ganzes Holz darauf, Möbel Rutsche Haus etc.
Was mich aber in dem Sinne nicht stört,mein Mann sagt immer, leben und leben lassen….
Er wird aber immer schlimmer, er behauptet wir hätten den Grenzstein angeblich versetzt , ich sagte darauf , vielleicht auch noch die Garage??
Nun hat er mir direkt an der Grenze einen hohen Sichtschutz hingemacht , der aussieht als würde er umfallen, weil er ihn schräg gesetzt hat, das Problem ist noch , wir liegen ca 1 Meter tiefer , und da ist der Sichtschutz fast 3 Meter hoch von uns
Er hat von uns verlangt wir sollten mit unseren kleinen Zaun ca 40 cm von der Grenze weg bleiben, was mein Mann auch tat , weil er den Ärger aus dem Weg gehen wollte, und nun setzt er sich genau auf der Grenze den hohen hässlichen Sichtzaun , der mich total erdrückt,
Er behauptet auch , wir hätten abgegraben , was überhaupt nicht sein kann, den in unsren Plänen ist der natürliche Verlauf eingezeichnet, und unser Haus war als erstes da, die Aufschüttung bei ihm ist total unnatürlich, es sieht so aus, als würde der Haufen , der nur vor der Garage ist,einfach hoch geschüttet worden, denn danach geht es wieder auf dieselbe Ebene wie bei uns.
Wir sind leicht Hanglage, als ich ihn bat mir doch seine Pläne zu zeigen, weigerte er sich, bestimmt aus guten Grund….
Nun meine Frage
1.Muss ich unbedingt ein Rechtsstreit beginnen damit er den Sichtschutz entfernt oder kürzt, obwohl das Nachbarschaftsrecht besagt nur 1,20 cm hoch
2, Ab welcher Höhe wird der Sichtschutz gemessen von der niedrigsten oder von der höchsten , weil er ja 1 Meter aufgefüllt hat
3. Wie weit muss er mit dem Sichtschutz von der Grenze entfernt bleiben, weil es ist ja kein gemeinschaftlicher Grenzzaun ist
4 Kann ich nachweisen anhand meiner Pläne,wo man den natürlichen Verlauf sieht, das wir oder auch die Vorgänger nicht aufgefüllt haben?
5, es laufen immer Kinder über mein Grundstück auf seine Garage um zu spielen weil dort eine Rutschbahn etc ist, wer ist dann haftbar, denn die Grenzgarage zu mir hat keine Absicherung
Hoffe es kann mir wenigstens ein bisschen geholfen werden
Und ja , wir haben schon alles versucht mit ihm zu reden, und wir haben alles gemacht was er wollte , das Ruhe herrscht, aber er macht was er will ohne zu fragen, unbegreiflich arrogant und Besserwisser