Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kaufvertrag von / für Rolex-Uhren
Wir hatten ja schon mal das Thema Kaufvertrag beim Kauf / Verkauf von teuren Uhren. Normalerweise ist es bei bekannten Leuten ja nicht nötig, kann aber aus Versicherungssicht (Eigentumsnachweis) schon sinnvoll sein. Deshalb die Frage:
Hat jemand schon einen solchen Vertrag gebastelt? Sollte man einen r-l-x-Vertrag allgemein zur Verfügung stellen?
Und was gehört auf einen solchen Vertrag, der speziell für Uhren ist?
* Name + Anschrift + Ausweisdaten f. Käufer und Verkäufer
* Datum
* Uhrenmarke (Rolex natürlich ;))
* Modell
* Zubehör als Ankreuzfelder (Box, Papers, Chronometerschein, Hangtags) was noch an Zubehör?
* Zustand/Beschädigungen
* Revision ja / nein (ggf. Datum letzte Revision)
* Anmerkungen/ Besonderheiten (z. B. Rotschrift oder so was)
* Der Preis natürlich (fast das Wichtigste)
Aber was noch? Legt mal los! ;) :D Und nicht versemmeln ;)
Formlos in 2-facher Ausführung.
Kaufvertrag:
Verkäufer-/in Käufer-/in
Personalausweis-Nr.:_________ ______________________
Name und Vorname:
Wohnort:
Geb.-Datum:_______________ _______________________
Hiermit verkaufe ich die der/die Unterzeichner-/in wie folgt genannt Verkäufer-/in folgende Gegenstände, wie folgt genannt Verkaufsgegenstände, an_____wie folgt genannt Käufer-/in.
__________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ ___________________________
Ferner erkläre ich der/die Verkäufer-/in hiermit eidesstattlich, dass die von mir aufgeführten Verkaufsgegenstände mein rechtmäßiges Eigentum sind und dass auf diese Verkaufsgegenstände keine rechtmäßigen Ansprüche Dritter bestehen.
Verkaufsgegenstände nochmal auflisten:________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________ _______________________________
Kaufpreis:_________in Euro
Der Kaufpreis wurde vom o.g. Käufer-/in in bar bezahlt.
Gez:_________(Verkäufer-/in) Datum:_______ Ort:______
Gez:__________(Käufer-/in) Datum:_________ Ort:______
So ungefähr...
Spider-Man
27.07.2005, 17:22
Vielleicht so???: :rolleyes:
Kaufvertrag
Verkäufer+Käufer: NAMEN + Anschriften + Geb.datum
Tel.:
Personalausweis-Nr.: ausgestellt am / in...
Gegenstand:
• Original Rolex...
• Modell:...
• Werk-Kaliber: ......
• Gehäusenummer: ...
Inkl.:
• Zertifikat ausgestellt von... am ...
• Original Rolex Band Stahl Ref.: ...
• Original Rolex ...-Schließe Ref.: ...
• Anstöße:
• BOX/Umkarton Ref.: ...
• weiteres Zubehör/Beigaben: ...............
Besonderheiten/Beschädigungen/Zustand
(eventuell siehe beigefügte Fotos...)
Kaufpreis: EUR
Der Gegenstand ist frei von Rechten und Ansprüchen Dritter und zum Zeitpunkt des Verkaufs Eigentum des o.g. Verkäufers.
Der Verkäufer sichert die Echtheit des Gegenstandes zu.
Der Käufer wird den Gegenstand nach Erwerb unverzüglich beim Hersteller (Rolex GmbH, Köln) oder einem Rolex-Konzessionär einer Echtheitsprüfung unterziehen lassen.
Sollte sich diese Echtheitsprüfung ganz oder zu Teilen als negativ herausstellen bzw. die Uhr nebst Werk nicht Original sein, so hat der Käufer ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. In diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer unverzüglich den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
Der Verkäufer hat den o.g. Kaufpreis in voller Höhe in Bar erhalten.
Der Käufer bestätigt den vollständigen Empfang des o.g. Gegenstandes.
ORT+DATUM....
Verkäufer: Unterschriften Käufer:
und was, wenn nicht persönlich übergeben wird????
Wer prüft dann die Ausweisnummer, etc. ??? ;)
Spider-Man
27.07.2005, 17:43
Original von Maga
und was, wenn nicht persönlich übergeben wird????
Wer prüft dann die Ausweisnummer, etc. ??? ;)
FOTOKOPIE DES AUSWEISES beilegen/faxen !
Zusendung beispielsweise per Janus oder DHL schriftlich fixieren
etc. ;)
ich hoffe, Du weißt, was man im Zeitalter des Scanners und PS alles machen kann ... ;)
Wer hat schon mit KV gekauft??? Und wer ohne ???
ich glaube wenn ich diesen Thread richtig begreife, geht es hier in erster Linie, also vorrangig um die Erstellung eines Kaufvertrag Muster für z.B.: Uhren und da bat elmar auch ausdrücklich um sachliche Beiträge....
Wie man hinterher damit verfährt oder welche Möglichkeiten sich wieder User ausdenken um dies oder das zu wiederlegen, sollte doch erst dann geschen, wenn ein Vertragsmuster in einer geltenen Rechtsform vorliegt.
Das man alles, aber auch alles irgendwie auch anders machen kann, das beweist doch Percys Thread nach der Frage des Wahlsonntags und Politik führt doch z.Z. auch kein sinnvolles Ergebnis herbei, aber Verträge haben schon für die Allgemeinheit eine Rechtsverbindlichkeit, die für beide Parteien etwas hat...
Gruß Andreas
ehemaliges mitglied
27.07.2005, 17:58
Hallo,
Ich habe immer schon mit KV gekauft, Vertrag war so inetwa wie von Elmar aufgestellt.
Als zubehör habe ich noch: Kaufbeleg von der Uhr dazugenommen. (Dann ist man 100% komplet) Da ich von dem ersten Eigentümer gekauft habe, geprüft an der Hand eines Ausweises, war die Bestätigung des Eigentums eher eine Formsache. Allerdings ich habe eine solche Bestätigung schon gerne dabei.
Ich habe später die Uhr beim Konzi begutachten lassen und dan ging die Versicherung los.
Ein Formular als PDF-Datei im Forum wäre eine klasse Idee.
Gruß,
István
Ich denke, das es darum geht, Fakten zu sammeln und abschließend ein Vetragsmuster anzubieten....ist doch irgendwie der ADAC hier... :D
Vorallem vereinfacht ein Vetrag das Leben nach dem kauf von Hehlerware...erschützt nicht immer vor Schaden, er hilft aber Unklarheiten zu beseitigen...auch wenn mal ein Restschaden bleibt...
Gruß Andreas
uhrentick
27.07.2005, 20:23
Ich habe mal eine Uhr mit folgendem Vertrag gekauft:
Download Vertragsmuster (http://uhrentick.piranho.de/interaktiv/kaufvertrag/Kaufvertrag Uhr v1.rar)
(Zum Download Rechtsklick, Ziel speichern unter. Es handelt sich um ein
gepacktes .rar Archiv)
Ich weiß nicht, ob dieser Vertrag aus rechtlicher Sicht 'wasserdicht' ist.
Vielleicht kann einer der Juristen etwas dazu sagen?
Ich denke, auch bei Bekannten kann ein Kaufvertrag beim Kauf/ Verkauf einer teuren Uhr nicht schaden, denn die Freundschaft geht bis an den Geldbeutel und nicht weiter. Sollte es nach dem Kauf einmal zu Unstimmigkeiten kommen, ist man mit einem Vertrag auf der sicheren Seite.
Als Vordruck/ Inspiration habe ich beim Uhrenverkauf einen Kfz-Kaufvertrag genommen, den ich dann so umgeschrieben habe, daß er für eine Uhr paßt.
Vordruck auf Wunsch per PN.
mhbnstrt
28.07.2005, 09:53
Also wenn Du einen KFZ-Kaufvertrag umschreibst, würde ich das doch zusätzlich überprüfen lassen ob das rechttlich so i.O. ist... ;)
So kannst Du Dir dann ganz sicher sein!
Außer Du bist natürlich selbst Anwalt. :D
miboroco
28.07.2005, 10:15
Wer euch bechei.... will, tut das auch mit Kaufvertrag :rolleyes:
Es gab mal im Internet- Kaufverträge zum runterladen(kostenlos), aber ich finde die Seite nicht mehr :wall:
Richtig, wer beschei... will, der tut das auch mit Kaufvertrag, aber es wird ihm nicht von Anfang an so leicht gemacht und er muß damit rechnen, für seinen Besch ... (Betrug) zur Rechenschaft gezogen zu werden.
[quote]Original von miboroco
Wer euch bechei.... will, tut das auch mit Kaufvertrag :rolleyes:
Richtig und dennoch falsch.
Kaufverträge machen Sinn, nur ihre Aufgabe ist es nicht kriminelle Machenschaften zu Verhindern....Kaufverträge geben aber Sicherheit in vielerlei Hinsicht um vor diesen Machenschaften zu schützen....auch wenn man alles kriminalisieren kann....machen Verträge schon Sinn...
Ich bin jedenfalls von sog. Handschlag-Geschäften kuriert...gerade von sog. Bekannten wird man oft über den Tisch gezogen, weil einige immer der Meinung sind der Klügere zu sein....deswegen gibt es Spielregel und dazu gehören Verträge und Anwälte die diese wasserdicht machen....und bei Uhrenverkäufen sowie Käufen, sind manche gut beraten, wenn sie eben Kaufverträge abschließen...
Gruß Andreas
Ich würde mir noch überlegen, ob ich nicht in bestimmten Fällen einen Gewährleistungsausschluß in den Vertrag aufnehme.
Das geht natürlich nur bei Verträgen zwischen zwei Verbrauchern.
habe folgenden Kaufvertrag entworfen (http://www.ibgamer.de/pics/KVallgemein.pdf); was meinen unsere RAs dazu.
Was ist gut und vorallem, was muss noch verbessert werden?!?!?
Danke
ehemaliges Mitglied
28.10.2005, 13:11
Bei pers. Übergabe lasse ich mir immer den Perso zeigen und die PersoNr. miteintragen...sonst hast hinterher Fantasiedaten da stehen vom VK :rolleyes:
aber ne Kopie des Persos ist doch auch Nippes .... dank PShop... ;)
ehemaliges Mitglied
28.10.2005, 13:21
Kopie??
Original...sonst nix, oder Füherschein.
ehemaliges mitglied
28.10.2005, 13:26
grunzzzzzzz
elmar würde empfehlen erstmal die suchfunktion zu benutzen bevor man eine frage stellt.................
Guten Morgen, Harald --- Elmar hat diesen Thread am 27. Juli begonnen .... ;) ;) ;)
ehemaliges mitglied
28.10.2005, 13:38
guten morgen Maga, haben wir dieses thema nicht auch danach schon mal abgehandelt ............................
aber einen endgültigen KV hat es doch nicht gegeben ...
und wenn mein Vorschlag i.O. wäre, hätte man ihn ja einstellen können; wie ein ADAC-Kaufvertrag ... ;)
Daytona MOP
21.10.2008, 20:58
würde ich Klasse finden !! :gut:
In den Kaufverträgen steht der Ausschluss einer privaten Garantie drin.
Und was ist mit dem Ausschuss der privaten Gewährleistung????!!!!!
löwenzahn
21.10.2008, 21:31
Es wurde ja schon viel geschieben......
Nehmen wir an ich kenne den Verkäufer nicht und wäre mir unsicher:
Ich würde ein Rückabwicklungsrecht einräumen lassen, abhängig von einer durch Rolex bestätigten REVISIONSFÄHIGKEIT der Uhr.
2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
1. Echtheit der Uhr
2. Der Wecker ist kein Vollschrott.
Liebe Grüße
Michael
AcidUser
21.10.2008, 21:37
Ich dachte sowas haben wir hier schon: Kaufvertrag (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=28821&sid=&hilight=Kaufvertrag+f%FCr+Uhren)
Habe ich selbst schon benutzt!
Wieso grabt ihr jetzt so einen alten Thread aus? :grb:
Bitte klärt mich auf!
Original von wulfman
In den Kaufverträgen steht der Ausschluss einer privaten Garantie drin.
Und was ist mit dem Ausschuss der privaten Gewährleistung????!!!!!
schön das wieder gewürfelt wird :D
Garantie (http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie)
Gewährleistung (http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Deutsches_Gew.C3.A4hrleistungs recht)
quelle wikipedia
welcher private verkäufer soll bitte gewährleistung geben ??
wer von euch würde das bitte machen ??
gibt es noch dünneres eis ??
Original von hugo
Original von wulfman
In den Kaufverträgen steht der Ausschluss einer privaten Garantie drin.
Und was ist mit dem Ausschuss der privaten Gewährleistung????!!!!!
schön das wieder gewürfelt wird :D
Garantie (http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie)
Gewährleistung (http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Deutsches_Gew.C3.A4hrleistungs recht)
quelle wikipedia
Danke Hugo! Ist nämlich schon ein kleiner aber feiner Unterschied... ;)
Charles.
21.10.2008, 21:48
In der Schweiz können Kaufverträge mündlich geschlossen werden.
Dies geschieht bei mir eigentlich immer. Ich habe auch schon sehr teure Uhren telefonisch gekauft. Einzig bei Patek Philippe muss man ein Gesuch (mit Liste) schreiben, und bekommt dann schriftlich eine Zu- oder Absage. Ob Fabrikladen oder :]Fachhändler :D
Mike_Koeln
21.10.2008, 22:26
In Deutschland können KV auch mündlich abgeschlossen werden. Aber KV mündlich? no way, sorry...
Meine Familie und auch meine Person sind seit mehr als 50 Jahren (ich nicht, bin erst 29 :-)) in der Autobranche "aktiv". Mündliche Verträge machen wir dennoch nie! Bei uns wird alles schriftlich abgewickelt. Dieses Thema hat natürlich in der Autobranche noch ein höheres Gewicht, als z.B. bei einem Schmuckstück (einer Uhr). Mit einem Auto, dass man ohne KV erworben hat, kann man nunmal mehr negative Dinge anrichten als mit einer Uhr.
Der Kaufvertrag ist meiner Ansicht nach eines der wirksamsten und wichtigsten Instrumente, sowohl von VK, als auch von K Sicht. Wir sind schließlich nicht mehr im Mittelalter, als Du mir nen falsches Goldstück untergejubelt hast und ich Dir dafür die Rübe abgehauen habe^^.
Hundert % Sicherheit gibt es nicht, aber der KV trägt zur Sicherheit BEIDER Parteien bei.
Ein aktueller, von einem RA geprüfter KV ist deshalb wichtig und ich würd emich freuen, wenn dieses Forum sowas zustande bringt.
Gruss
Der Mike
PS: entschuldigt meinen Aküfi ---> Abkürzungsfimmel
Charles.
21.10.2008, 23:44
Ich habe alle Rolex bei Rolex Fachhändlern gekauft (wie hiess das früher noch? :grb: )
An der Messe, im Geschäft oder am Telefon bestellt. Geld gebracht oder überwiesen. Uhr geholt mit Garantie, Papieren und Zahlungsbestätigung.
Käufe über die Landesgrenze (z.B. einer japanischen Uhr in Frankreich...) waren ebenfalls unkompliziert, bei offiziellen Vertretern. Wegen Artenschutzübereinkommens manchmal mit anderm Band, da sonst für Einzelband viel zu teuerer Papierkram mit Behörden)
Alte Uhren an Börse: Uhr gegen Geld, bei grossen beträgen Quittung.
Kaufte ich allerdings in der Ferne oder gar bei Unbekannten, schlösse auch ich einen schriftlichen Vertrag. Da gibt's allerdings sehr viel, was zu regeln wäre. Für Fälle, die selten eintreffen. Ist kompliziert. Uhren sind für mich Hobby, also verzichte ich normalerweise auf diese Art von Grossen Komplikationen. Einige Beispiele in diesem Forum sind doch eher abschreckend, obwohl sicher das Meiste gut abläuft.
Original von hugo
welcher private verkäufer soll bitte gewährleistung geben ??
wer von euch würde das bitte machen ??
gibt es noch dünneres eis ??
Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist auch der private Verkäufer gewährleistungspflichtig.
D.h. Regelfall: Gewährleistung, Ausnahme: keine Gewährleistung.
dachte ich auch immer, dass es so ist wie Nico sagt...
Original von NicoH
Original von hugo
welcher private verkäufer soll bitte gewährleistung geben ??
wer von euch würde das bitte machen ??
gibt es noch dünneres eis ??
Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist auch der private Verkäufer gewährleistungspflichtig.
D.h. Regelfall: Gewährleistung, Ausnahme: keine Gewährleistung.
das meine ich ja damit.
jeder private verkäufer wird sofern ein funken wissen vorhanden bei einem verkauf die gewährleistung ausschließen.
vor allen beim verkauf eines gebrauchten gegenstandes,egal ob uhr .......
Alles klar, dann hatte ich Dich einfach falsch verstanden.
Ich gebe Dir Recht, natürlich würde ich auch die Gewährleistung als privater Verkäufer immer ausschließen wollen.
vandehölln
11.12.2008, 15:59
Original von Maga
aber ne Kopie des Persos ist doch auch Nippes .... dank PShop... ;)
Naja die Prüfziffern (in der maschinenlesbaren Zeile) nach dem Geb. Datum bzw. nach dem Ablaufdatum die musst du erstmal richtig "erraten" oder errechnen (und da gehe ich davon aus dass es 99,8% nicht können)
Ausserdem haben die Ziffern und Buchstaben ihre "Merkmale" so einfach is das dann doch nicht....
PS: Ich hab den Thread nicht ausgegraben - das waren andere...
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