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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer kann helfen ? Verkäufer bei ebay will nicht liefern!



Daytona MOP
30.04.2004, 13:16
Hallo Forumsteilnehmer,
habe da ein Problem:
Habe eine Auktion gewonnen über einen Artikel (Daytona Stahl).
Da ich zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion bei ebay Höchstbietender war, habe ich den Artikel ersteigert.
Jetzt will der Verkäufer nicht zu dem Preis liefern .
Das ist doch nicht mein Problem, oder ?
Es geht um eine Stahl-Daytona neu aus Dänemark, 100%ig original ( wurde auch schon mal hier angeboten, siehe Sales Corner , in schwarz) zum Preis von 2010 Euro.

Er rückt das Ding nicht raus :wall:
Aber es ist doch ein rechtskr. Vertrag entstanden.

Meine Beschwerde über ebay habe ich geschrieben.
Hier die Antwort:
Sehr geehrtes eBay-Mitglied,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise nur genereller Natur
sind, da es uns nicht gestattet ist, eine verbindliche Rechtsberatung zu
geben.

Generell kommt bei erfolgreichem Abschluss einer Auktion zwischen
Verkaeufer und Kaeufer ein Kaufvertrag zustande.

Der Kaufpreis eines Auktionsartikels setzt sich zusammen aus dem
jeweiligen Hoechstgebot plus etwaiger in der Artikelbeschreibung
genannten Nebenkosten (z.B. Versand- und Verpackungskosten).

Darueberhinaus ist es fuer Verkaeufer nicht zulaessig, im Nachhinein
(etwa per E-Mail) weitere Kosten aufzuschlagen, die einem Kaeufer nicht
schon bei Gebotsabgabe bekannt waren.

Der Kaeufer ist zur Abnahme eines Artikels unter nachtraeglich
geaenderten Verkaufsbedingungen nicht verpflichtet, wenn er diesen
Aenderungen nicht ausdruecklich zugestimmt hat.

Einem Kaeufer steht es weiterhin frei, auf dem Rechtsweg die Einhaltung
der Vertragspflichten seitens des Verkaeufers zu bewirken.

Mit freundlichen Gruessen


eBay - Sicherheit

eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!



Gibt es hier Leute die Erfahrungen haben diesbezüglich ?
Kann jemand helfen?

Ingo.L
30.04.2004, 13:25
Original von Daytona MOP
Da ich zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion bei ebay Höchstbietender war, habe ich den Artikel ersteigert.


Wer hat die Auktion abgebrochen ??

roland
30.04.2004, 13:27
Du schreibst nicht, warum er die Auktion abgebrochen hat. Wenn er begründet,daß Teil sei kaputt gegangen oder er hat im Nachhinein einen Mangel festgestellt und deswegen die Auktion beendet ist es sein Recht die Sache abzubrechen. Das es nicht am Betrag liegt,davon gehe ich mal aus.Ist zwar nur ne Daytona aber minimal mehr als 2000,- würde ich doch für so ein Teil erwarten oder ? ;) ;) ;) :D :D


Also ich denke Du hast da keine Chance die Uhr für sowenig Geld zu bekommen!

Daytona MOP
30.04.2004, 13:29
Die Auktion wurde vorzeitig beendet vom Verkäufer, aber nicht so das er die Gebote gestrichen hat.
Ich bin der Gewinner der AUKTION !

SL_55
30.04.2004, 13:30
Wäre die Auktion regulär ausgelaufen wärest Du im Recht - bei Abbruch, aus welchem Grunde auch immer, darfst Du Dir die Mütze aufsetzen ;) :(

Daytona MOP
30.04.2004, 13:30
Original von roland



Also ich denke Du hast da keine Chance die Uhr für sowenig Geld zu bekommen!

Und warum nicht ?

Kalle
30.04.2004, 13:30
Aber wenn er die Auktion gewonnen hat, so wurde nicht abgebrochen, sondern die Auktion vorzeitig beendet zum Höchstgebot.

Daytona MOP
30.04.2004, 13:31
Original von R'lex
Aber wenn er die Auktion gewonnen hat, so wurde nicht abgebrochen, sondern die Auktion vorzeitig beendet zum Höchstgebot.

Genau so ist es ! :))

roland
30.04.2004, 13:32
Original von Daytona MOP

Original von roland



Also ich denke Du hast da keine Chance die Uhr für sowenig Geld zu bekommen!

Und warum nicht ?

siehe Wolfram´s Antwort!

Rocco
30.04.2004, 13:33
2100 für eine Daytona Stahl NEU?

Geraldo

Insoman
30.04.2004, 13:34
Also,

wie ich die Sache verstehe hat er die Auktion vorzeitig beendet, wohl aber versehentlich nicht alle Gebote gelöscht, sondern vorzeitig beendet und dann den Zuschlag dem Meistbietenden erteilt.

Mithin ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen worden und Du hast einen Anspruch auf Lieferung zug um zug gegn Zahlung des Kaufpreises.
Diesen Anspruch kannst Du selbstvertändlich auch durchsetzen (lassen)

Problem: Dänemark, Ausland, etwas komplizierter.


Aber:

Der VErkäufer könnte z.B. schlüssig darlegen, daß er bei der vorzeitigen Angebotsbeendigung sich einfach 2verklickt" hat mithin im Irrtum war und somit den KAufvertrag anficht.

Falls er dies Sinngemäß so dargestellt aht hast Du wiederum schlechte Karten.

Kalle
30.04.2004, 13:35
Es gibt doch zwei Möglichkeiten bei Ebay...

1. Abruch: Bei Beschädigung usw.

2. Vorzeitiges Beenden der Auktion zum Höchstgebot

Daytona MOP
30.04.2004, 13:36
[quote]Original von Insoman
Also,

wie ich die Sache verstehe hat er die Auktion vorzeitig beendet, wohl aber versehentlich nicht alle Gebote gelöscht, sondern vorzeitig beendet und dann den Zuschlag dem Meistbietenden erteilt.

quote]

Genau so ist es !
Es ist ein Kaufvertrag entstanden !
Aber sicherlich hat er auch falsch geklickt und wollte das nicht, wer will schon eine Daytona Stahl für 2010 Euro freiwillig hergeben ?

Daytona MOP
30.04.2004, 13:36
Original von R'lex
Es gibt doch zwei Möglichkeiten bei Ebay...

1. Abruch: Bei Beschädigung usw.

2. Vorzeitiges Beenden der Auktion zum Höchstgebot

Genau , und er hat Punkt 2 gewählt !

Kalle
30.04.2004, 13:36
Nicht, wenn der Verkäufer 2 klicks machen musste

Und ich denke, die sind bei Ebay nötig, bevor abgebrochen wird...

Ingo.L
30.04.2004, 13:45
Um das bis Dänemark durchzuklagen, hast Du das Geld für 3-4 neue D's an Deinen Anwalt bezahlt. Von den vielen Stunden die Du vergeudest mal ganz abgesehen. Und am Ende kriegst Du trotzdem nur 'ne Tüte heiße Luft.

Verbuch es einfach als Erfahrungswert und beschäftige Dich mit was sinnvollem ;)

inversator
30.04.2004, 13:52
Hol dir eine Anständige Rechtsberatung bei einem Anwalt ein. Ich hoffe du bist Rechtsschutzversichert? Und wenn nicht, wäre es mir 1-200? Wert. Hier im Forum zu lamentieren bringt dich nicht weiter.
Das Recht ist auf deiner Seite. Jedoch sind "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ein guter Anwalt wird schon ausloten können ob der Kaufvertrag vom Verkäufer wegen Irrtums angefochten werden kann. Zumal der Kaufpreis ja weit unter dem Marktwert wäre.
Gruß
Holger

dreimal_m
30.04.2004, 13:53
@Ingo
Meine uneingeschränkte Zustimmung

Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Schuhe.

gmt
30.04.2004, 14:04
wirst wohl keine chance haben ;(

ehemaliges mitglied
30.04.2004, 14:09
Hallo all,

Du wirst die Uhr nicht zu diesem Preis bekommen!! Da hilft auch kein noch so guter Anwalt. Der Verkäufer wird sich auf eine Fehlbedienung berufen und Du hättest eine solche erkennen können, da eine gravierende Diskrepanz zwischen Wert und Preis liegt. Das Gericht wird Dir möglicherweise als Vergleich den Kauf zum Zeitwert anbieten. Dazu deine Anwaltskosten vergiß es. Es sollte bereits zumindest deutsche Urteile in ähnlichen Fällen geben.

Gruß

Uwe


P.S. eine geschickte Antwort des Verkäufers wäre: Habe Auktion zurückgezogen, da ich gemerkt habe, daß es ein Fake ist. Selbstverständlich kann er Dir diesen Fake dann geben, wird wohl einen auftreiben können. Oder er sagt er sei nicht der rechtmäßige Besitzer usw.
Es sind unendlich gute Ausreden möglich

Ingo.L
30.04.2004, 14:13
Frag doch mal


suess-waren-king( 0 )


Der scheint spezielle Beziehungen zu haben :D

hugo
30.04.2004, 14:14
alle machen rätselraten und keiner weiss was genaues.
her mit dem link der auktion und dann können genaue
aussagen getroffen werden.
so wird das nichts.
gruß
hugo

Red_Sub69
30.04.2004, 14:20
@Hugo:

100% agree!

Mal was anderes: Was ist aus der Sache mit dem Käufer Deiner Tudor geworden?

Gruß,

Christian

sloth
30.04.2004, 14:21
Hir ist auch ein Daytona zum Kaufen!!!
http://www.vintageure.dk/koeb_og_salg_nyeste_annoncer.asp :wall:

inversator
30.04.2004, 14:26
Habe ein Urteil zu einem ähnlich gelagerten Fall ausgegraben.


Anfechtung wegen irrtümlich abgegebenen Mindestgebots

Ein gewerblicher Anbieter offerierte bei einer Onlineversteigerung im Auftrag eines Kunden Antikmöbel zu einem Mindestgebot von 100 EUR. In Wirklichkeit wollte er einen Mindestbetrag von 1000 EUR eingeben. Der einzige Bieter verlangte die Lieferung der Möbel für die von ihm gebotenen 100 EUR.

Der Anbieter konnte das Zustandekommen des Kaufvertrags jedoch wegen Irrtums anfechten. Ein derartiges Anfechtungsrecht besteht - so das Oberlandesgericht Oldenburg - jedenfalls dann, wenn der Irrtum für den Vertragspartner erkennbar ist. In diesem Fall steht diesem auch kein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu.

Hier hatten die Vertragsparteien bereits außerhalb der Auktion verhandelt, wobei die Forderung des Anbieters in Höhe von 1.500 EUR und das Angebot des Käufers über 150 EUR mehr als deutlich auseinander gingen. Unter diesen Umständen durfte der Bieter nicht ernsthaft erwarten, die wertvollen Möbel für gerade einmal 100 Euro ersteigern zu können.

Urteil des OLG Oldenburg vom 30.10.2003
8 U 136/03
NJW 2004, 168

Daytona MOP
30.04.2004, 14:33
Hier der Link zu der Auktion !

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4108208853&category=22258&sspagename=STRK%3AMEBWN%3AIT&rd=1

SL_55
30.04.2004, 14:51
Mach Dir einen Ausdruck vom Ende der Auktion !!

Da steht es schwarz auf weiß : "Der Verkäufer hat die Auktion vorzeitig beendet, um zum aktuellen Gebot an den bzw. die Höchstbietenden zu verkaufen."

Ich würde das als "Willenserklärung" deuten - und rechtlich durchsetzen !

Rolexplo
30.04.2004, 15:07
Was soll eigentlich der Satz in dem Auktionstext

100% authentisch 8o



Hat Uwe vielleicht recht und der Verkäufer brauch sich gar keine Ausrede einfallen lassen.


Habe Auktion zurückgezogen, da ich gemerkt habe, daß es ein Fake ist

gruß

GG2801
30.04.2004, 15:13
Ich würde da keinerlei Herzblut mehr dran verschwenden und die Sache abhaken...lohnt nicht und ist schlecht für den Blutdruck... ;) :D ;)

SL_55
30.04.2004, 15:15
Neneneeeeeeeeee - die Bilder sprechen für sich - es ist zweifelsfrei ein Original abgebildet.

Sogar die Schutzfolien sind zu erkennen - sowohl auf dem Gehäuse als auch am Band.

Mit der Ausrede kommt er nicht durch !!

Außerdem ist klar beschrieben das es sich um ein Original handelt, selbst das Werk wurde genau bezeichnet

GG2801
30.04.2004, 15:20
Mir wäre der Act ein zu großer - man(n) muß wissen, wann es sich lohnt zu kämpfen... ;)

Kalle
30.04.2004, 15:49
@ Rolexplo

authentisch = original // 100% original

ehemaliges mitglied
30.04.2004, 15:55
Original von Daytona MOP
Hallo Forumsteilnehmer,
habe da ein Problem:
Habe eine Auktion gewonnen über einen Artikel (Daytona Stahl).
Da ich zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion bei ebay Höchstbietender war, habe ich den Artikel ersteigert.
Jetzt will der Verkäufer nicht zu dem Preis liefern .
Das ist doch nicht mein Problem, oder ?
Es geht um eine Stahl-Daytona neu aus Dänemark, 100%ig original ( wurde auch schon mal hier angeboten, siehe Sales Corner , in schwarz) zum Preis von 2010 Euro.

Er rückt das Ding nicht raus :wall:
Aber es ist doch ein rechtskr. Vertrag entstanden.

Meine Beschwerde über ebay habe ich geschrieben.
Hier die Antwort:
Sehr geehrtes eBay-Mitglied,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise nur genereller Natur
sind, da es uns nicht gestattet ist, eine verbindliche Rechtsberatung zu
geben.

Generell kommt bei erfolgreichem Abschluss einer Auktion zwischen
Verkaeufer und Kaeufer ein Kaufvertrag zustande.

Der Kaufpreis eines Auktionsartikels setzt sich zusammen aus dem
jeweiligen Hoechstgebot plus etwaiger in der Artikelbeschreibung
genannten Nebenkosten (z.B. Versand- und Verpackungskosten).

Darueberhinaus ist es fuer Verkaeufer nicht zulaessig, im Nachhinein
(etwa per E-Mail) weitere Kosten aufzuschlagen, die einem Kaeufer nicht
schon bei Gebotsabgabe bekannt waren.

Der Kaeufer ist zur Abnahme eines Artikels unter nachtraeglich
geaenderten Verkaufsbedingungen nicht verpflichtet, wenn er diesen
Aenderungen nicht ausdruecklich zugestimmt hat.

Einem Kaeufer steht es weiterhin frei, auf dem Rechtsweg die Einhaltung
der Vertragspflichten seitens des Verkaeufers zu bewirken.

Mit freundlichen Gruessen


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Gibt es hier Leute die Erfahrungen haben diesbezüglich ?
Kann jemand helfen?


tsstsstsss-markus - life is a ***** - nachdem die ******** im ebay auch schon mit mir ihre spielchen machen konnten (würg - der smile fehlt mir noch) sehe ich das ganze so: der Typ hat 9 bewertungen , positive quote = sch.... , der account wurde mehrere monate nicht genutzt, eventuell um artikel-nachforschungen auszuschließen. der ist über dänemark angemeldet. der hat nur auf einen gewartet, der ohne mullen und knullen freudig die kohle zahlt und du hättest nix oder ein fake bekommen. wie wolltest du denn das mit der uhrenübergabe managen ? sicher nicht per versand, oder ? und da beginnt für diese sorte doch das problem, wenn nämlich persönliche übergabe erfolgen soll. und dann muß er ja nen rückzieher machen. und gerichtlich verfolgen: kannste knicken, wo nix zu holen ist, wirste auch nix kriegen. -
schnäppchenjadg läßt einen oft stolpern...
wenn ich da an den einen beitrag denke, daß man im ausland ohne prüfung des wohnsitzes einen account anmelden kann... wer weiß, wo es deinen anbieter überhaupt gibt.
und schaut bei der gelegenheit mal auf die artikel-nr. 4107866590 "sub 2004". ?(
außerdem: die daytona ist mit weißem zifferblatt doch schöner. :]
und die dänische wird´s nicht werden - markus, traurig aber wahr. ;(
ciao
sylvie

und die ebay-hilfe kannst du auch in der pfeife rauchen, da kommt nämlich nix außer seitenlangem blabla und vielleicht sperren sie ihm den account - naja, dann macht er halt nen anderen auf.

BESP
30.04.2004, 16:20
vergiss es, Grundguter,

und denk dran - Was sind 400 Anwälte auf dem Grund des Atlantiks?
Ein guter Anfang :D :D :D :D :D :D :D :D

Grüsse, Bernard

16610 LV
30.04.2004, 17:14
schlechte Aussichten..................

las_vegas
30.04.2004, 17:48
Hallo Markus!

Es tut mir in diesen Fall sehr leid für Dich, doch es wird hier niemanden im Forum geben, der glaubt, eine Originale Rolex Daytona in Stahl, zu diesen Preis zu erwerben. Hier muß einfach etwas nicht in Ordnung sein. Es wird Dir auch kein Gericht recht geben, denn bei diesen Preis ist zumindest der Verdacht der Hehlerei gegeben! Ich würde die ganze Sache einfach vergessen.





mfg


Adolf

geist
30.04.2004, 17:50
keine Chance !


Grüsse

Jochen

siebensieben
30.04.2004, 18:30
Solange du noch kein Geld ausgegeben hast, sei doch froh - und vergiss das Ganze, es sei denn, dein Hobby sind Rechtsstreitigkeiten - mit ungewissem Ausgang... Klingt hart, aber ich glaube, alles andere ist ziemlich unrealistisch.

sd1220
30.04.2004, 20:18
Ich würde auch sagen, dass Du einen Haken daran machen kannst. ;(
Lieber ein Ende mit Schrecken ale ein Schrecken ohne Ende.

ehemaliges mitglied
30.04.2004, 20:24
Auch ich kann die als Anwalt nur den Rat geben, die Sache abzuhaken. Ok, der verkäufer scheint eine unseriöse Type zu sein - warum er abgebrochen hat, ist aufgrund des Höchstbetrages klar erkennbar.

Aber: um deinen möglichen Anspruch durchzusetzen, müßtest du ihn an seinem Wohnort - damit Dänemark - verklagen. Das kann in der Regel kein deutscher Anwalt, dafür brauchst du einen in Dänemark - dermuß sich nämlich im dänischen Zivilrecht auskennen. wenn du nicht rechtschutzversichert bist, dürfte damit auch die Frage auf dich zukommender Anwalts- und Gerichtskosten völlig offen sein.

Dann: unter welchen Bedingungen das dänische Recht dir einen Anspruch zuerkennen wird, ist vorab nicht ohne entsprechende Prüfung zu ersehen. Selbst wenn alles glatt laufen sollte und du einen Prozeß in Dänemark auf Hergabe der D gewinnen solltest - wer sagt dir, daß der Verkäufer die Uhr dann noch hat ???? Und wer garantiert dir, daß du selbst im Fall eines gewonnenen Prozesses deine Kosten vom Gegner erstattet bekommst ???? Mein Rat daher nochmals: laß es sein und beschäftige dich mit weniger ärgererregenden Dingen......

ehemaliges mitglied
30.04.2004, 20:28
...und wenn BESP nochmal so einen dummen Witz macht, dann machen die 400 Anwälte ihren Anang mit ihm.......... :evil: :evil: :evil:

BESP
30.04.2004, 20:51
Original von Ticktacktom
...und wenn BESP nochmal so einen dummen Witz macht, dann machen die 400 Anwälte ihren Anang mit ihm.......... :evil: :evil: :evil:


:tongue: :D :D :D


eidestattliche Grüsse, Bernard