Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay Urteil, ganz interessant
Hallo,
hier (http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,368133,00.html) gibt es ein interessantes Urteil, das den frühzeitigen Abbruch von Auktionen wohl etwas komplizierter macht.
Ist vielleicht interessant.
Manuel
Donluigi
03.08.2005, 20:34
Ich kann doch abbrechen, weil sich die Beschaffenheit des Artikels grundlegend geändert hat, ich mich in der Beschreibung geirrt habe oder die Ware zerstört ist. Das müßte mir der potentielle Käufer dann erstmal nachweisen.
Original von Donluigi
Ich kann doch abbrechen, weil sich die Beschaffenheit des Artikels grundlegend geändert hat, ich mich in der Beschreibung geirrt habe oder die Ware zerstört ist. Das müßte mir der potentielle Käufer dann erstmal nachweisen.
das sehe ich genauso...
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