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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auffahrunfall: Kfz-Versicherung zahlt - aber ich muss Werterhöhung selbst zahlen



Masta_Ace
08.08.2017, 14:37
Liebes Forum,

mein Problem steht quasi schon in der Überschrift.

Mir ist auf unseren Kombi jemand hinten draufgefahren. Schuldfrage ist klar.

Die gegnerische Versicherung - H.U.K. - zahlt den Schaden von knapp 2k EUR, jedoch muss ich 200 EUR selbst zahlen. Die Begründung: Werterhöhung.

Das stößt mir schon etwas auf, ehrlich gesaagt. Ich kann ja nix dafür das Führerscheinneuling mit 5 Wochen Fahrpraxis beim Ranrollen an ne rote Ampel noch paar Whatsapps lesen muss.. Ist das wirklich Gang und Gäbe, dass ich hier in die eigene Tasche langen muss?

Wenns über Anwalt geht, hab ich die A-Karte gezogen, da ich keine Rechtsschutz habe...

NicoH
08.08.2017, 14:41
Noch nicht genügend Infos :)

Aber grundsätzlich: Wenn Du durch den Austausch von Teilen eine Werterhöhung hast, dann wird Dir das angerechnet. Eine neue Stoßstange dürfte wohl nicht werterhöhend sein, außer sie war vorher schon angekratzt. Wenn Du aber neue Hinterräder bekommst, hast Du dadurch eine Werterhöhung, wenn die alten schon abgefahren waren. Sind mit der Werterhöhung Verschleißteile gemeint?

Wie sieht's denn mit der Wertminderung aus? Wird Dir da was ersetzt? Hast Du ein Gutachten machen lassen?

Den Anwalt hätte übrigens die HUK gezahlt ;)

Muigaulwurf
08.08.2017, 14:43
War der Gutachter von HUK oder ein von dir beauftragter? In Haftpflichtfällen *immer* einen eigenen Gutachter nehmen, das muss die gegnerische Versicherung auch anerkennen.

Dass bei einem Fahrzeug eine Wertverbesserung zum Abzug gebracht wird ist je nach Fahrzeug meistens völlig normal. Wenns ein älteres Auto ist, womöglich mit Kratzern oder Gebrauchsspuren, die nach einer Reparatur nicht mehr vorhanden sind, hast du ja hinterher eine Wertverbesserung an deinem Auto.

Einer meiner Leute ist mal beim Rückwärtsfahren einem völlig runtergerockten Polo drangefahren - da war hinterher die Wertverbesserung höher als der eigentliche Schaden.

Moonwalker
08.08.2017, 14:46
Auf die Schnelle hab ich nur diese Regelung gefunden:

Ein Abzug neu für alt ist selbst dann vorzunehmen, wenn dem Geschädigten
die Ausgaben für den Neubau alleine durch die zum
Schadenersatzverpflichtenden Handlungen aufgezwungen worden ist weil
sich die Neuherstellung nur in einer werterhöhenden durchführen lässt.
OLG Koblenz vom 03.06.1986; K 893/85

kraut
08.08.2017, 14:56
Wie sieht's denn mit der Wertminderung aus? Wird Dir da was ersetzt? Hast Du ein Gutachten machen lassen?
M.E. ein ganz wichtiger Punkt, der dringend geklärt werden muss - schließlich handelt es sich (spätestens) jetzt um einen Unfallwagen.


Den Anwalt hätte übrigens die HUK gezahlt ;)
Ein Anwalt auf Kosten der HUK müsste auch jetzt noch eingeschaltet werden können; richtig, Nico?

EDIT: Rechtschreibfehler beseitigt

NicoH
08.08.2017, 15:26
Ein Anwalt auf Kosten der HUK müsste auch jetzt noch eingeschaltet werden können; richtig, Nico?

Jein, d.h. nicht ohne Streiten, denn für die HUK ist das jetzt reguliert, und dann braucht es keinen Anwalt mehr.

Hinzu kommt, dass es jetzt weniger Spaß macht: Wenn Du Dich um € 2.000,- streitest, bekommt der Anwalt € 195,-. Wenn Du Dich - wie jetzt - um € 200,- streitest, bekommt er € 58,50.

ehemaliges mitglied
08.08.2017, 15:51
D.h. - fuer 58,50 hast Du schon noch Spass...etwas wenigstens ? 8o

mws
08.08.2017, 16:00
Aber einen Anwalt finden, der sich um diese Geschichte reißt könnte schwer werden.

madmax1982
08.08.2017, 16:17
Wenn die Sache eh schon gelaufen ist....

Ist das Auto noch fahrbereit? Dann würde ich dazu raten, die Differenz von 1,8k€ auszahlen zu lassen und den Schaden so günstig wie möglich bei einer freihen Werkstatt beheben zu lassen. Im Idealfall bleibt dann sogar noch was von der Kohle übrig.
Falls der Schaden eher "optischer" Natur ist, würde ich bei dem Gesamtwert sogar überlegen, die Kohle einzustreichen und den Wagen noch so lange zu fahren bis Du seiner überdrüssig bist oder der TÜV Euch trennt.

Masta_Ace
08.08.2017, 17:07
Danke schonmal für Euren Input :gut:

Vanessa
08.08.2017, 18:33
Eine Frage sei gestattet: Wie kann man keine Rechtsschutz-Versicherung haben? Das ist die zweite nach der Haftpflicht....

AndreasL
08.08.2017, 18:42
Ich habe auch keine. 8o Ich glaube an das Gute im Menschen.

Hypophyse
08.08.2017, 19:03
Notiere: Andreas kann man Uhren verkaufen. :gut:

AndreasL
08.08.2017, 20:24
:D

pfandflsche
09.08.2017, 04:11
private haftpflicht ja...rechtsschutz seit 20 jahren keine mehr...und bislang auch nicht vermisst,bzw. auch nur gerne gehabt.gab einfach nüscht zur rechtlichen klärung.

kann gerne so bleiben.

NOmBre
09.08.2017, 08:25
Also ganz ehrlich mir scheint diese Wert Erhöhung als Masche der Versicherung.
Würde ich so nicht akzeptieren.
Was wird denn konkret als Wert Erhöhung angegeben? Wie Nico sagt bei neuen Reifen verständlich. Aber was kannst du dafür ne neue Stoßstange oder Rücklichter zu bekommen? Hättest lieber gebrauchte dranschrauben sollen?

Masta_Ace
09.08.2017, 10:39
Eine Frage sei gestattet: Wie kann man keine Rechtsschutz-Versicherung haben? Das ist die zweite nach der Haftpflicht....

Ich glaube das ist ne Typfrage ;) Auf meinem Familienwappen steht nicht die Inschrift "ich möchte sofort den Geschäftsführer sprechen!" :D

Bin eher der entspannte Typ. Ich merke das, wenn ich den Leuten rings um mich zuhöre, über was die sich echauffieren und aufregen können und wo gleich der Anwalt eingeschaltet wird - solche Dinge jucken mich nicht.

Zudem kauf ich Sachen meist neu im Laden - kaum gebraucht. Da spart man sich auch viele Scherereien. Zudem zahle ich meine Miete pünktlich und bin um ein gutes Verhältnis mit meinen Mitmenschen bemüht, v.a. mit jenen, mit denen ich geschäftlich in Kontakt bin - klappt auch immer.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt nicht viele Situationen, bei denen ich ne Rechtsschutz brauche oder gebraucht hätte.

Und das mit dem Auto jetzt - mei, man darf auch mal Pech haben...

hadi
09.08.2017, 10:43
Also ganz ehrlich mir scheint diese Wert Erhöhung als Masche der Versicherung.
Würde ich so nicht akzeptieren.
Was wird denn konkret als Wert Erhöhung angegeben? Wie Nico sagt bei neuen Reifen verständlich. Aber was kannst du dafür ne neue Stoßstange oder Rücklichter zu bekommen? Hättest lieber gebrauchte dranschrauben sollen?

Hat Nico doch erklärt...

Hab ich an einer Stelle einen, nicht von diesem Vorfall verursachten, Schaden, der dann nach Reparatur nicht mehr da ist, hat das Fahrzeug einen Mehrwert, z.B. bei einem Verkauf.

NOmBre
09.08.2017, 11:04
Jau Hannes, aber aus der Sicht von dem Geschädigten lag doch nichts vor?! Ich geh davon aus, dass das Auto in Ordnung und Schadens frei war und auch während der Reparatur keine "Verschleiß Teile" o. ä verbaut wurden.

Daher wären mehr Details von Vorteil ob schon ein Vorschaden dagewesen ist.

Masta_Ace
09.08.2017, 11:17
Hat Nico doch erklärt...

Hab ich an einer Stelle einen, nicht von diesem Vorfall verursachten, Schaden, der dann nach Reparatur nicht mehr da ist, hat das Fahrzeug einen Mehrwert, z.B. bei einem Verkauf.

Das ist aber nur eine Seite der Medaille. De facto hatte ich vor dem Unfall nen unfallfreien Wagen, jetzt nen Unfallwagen. Dass das wertmindernd ist, ist auch klar.

Edit:

Ich sehe gerade, du schrobst >> nicht von diesem Vorfall verursachten, Schaden <<.

Dann bin ich bei dir.

Aber: Ich hatte keinen Vorschaden. Fakt

NicoH
09.08.2017, 11:39
jetzt nen Unfallwagen. Dass das wertmindernd ist, ist auch klar.

Deswegen die Frage, ob Du ein Gutachten hast erstellen lassen, in dem die Wertminderung aufgeführt wird, oder nur einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.

Moonwalker
09.08.2017, 11:40
Nun ja, der Begriff "Unfallwagen" ist doch glaub genau definiert. Einen Heckschaden, mit Austausch des Stoßfängers ohne weitere Karosseriearbeiten würde ich jetzt nicht als "Unfallwagen" sehen.
Ist der Zustand "Unfallwagen" jedoch gegeben, würde ich eine Wertminderung ansetzen.


Edit: Das Fahrzeug ist allerdings nicht mehr als "unfallfrei" zu deklarieren, von daher würde ich die Wertminderung auf jeden Fall anstrengen.
Dazu muss man jetzt auch keinen Rechtstreit vom Zaun brechen. Ein freundliches Telefonat mit dem Schadensachbearbeiter oder eine entsprechende Email könnten hier weiterhelfen.

dpg666
09.08.2017, 18:24
Würde ebenfalls versuchen ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu führen.
Hat mir schon oft geholfen das Problem aus der Welt zu schaffen...

BJH
10.08.2017, 13:38
Wenn die Sache eh schon gelaufen ist....

Ist das Auto noch fahrbereit? Dann würde ich dazu raten, die Differenz von 1,8k€ auszahlen zu lassen und den Schaden so günstig wie möglich bei einer freihen Werkstatt beheben zu lassen. Im Idealfall bleibt dann sogar noch was von der Kohle übrig.

Wenn du nach KVA abrechnest, bekommst du aber nur 1.512,61 ausgezahlt - also 1.800 abzügl. MWSt.