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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nutzungsausfallerstattung ohne MwSt?



Marky
15.08.2017, 19:12
Ich hatte einen unverschuldeten Autounfall. Für den Nutzungsausfall meines PKW während der Reparaturdauer hat mir die Versicherung des Unfallgegners nun den im Gutachten für die Zeitraum genannten Betrag ausgezahlt. Allerdings unter Abzug der Mehrwertsteuer. Ist das so üblich?

Danke!

Gruß
Mark

habepe
15.08.2017, 19:23
War der Wagen denn in der Werkstatt?

Marky
15.08.2017, 19:29
Ja, wurde gem. Gutachten repariert. Nur einen Leihwagen habe ich halt nicht in Anspruch genommen sondern mir den Nutzungsausfall gem. Gutachten auszahlen lassen.

NicoH
15.08.2017, 19:31
D.h. die Umsatzsteuer für die Reparatur hast Du bezahlt und erstattet erhalten, und jetzt geht es nur um die Umsatzsteuer beim Nutzungsausfall? Also Umsatzsteuer bei dem Tagessatz?

habepe
15.08.2017, 19:32
Habe noch nie davon gehört, dass nur netto ausgezahlt wird. Ist der Nutzungsausfall denn netto/brutto im Gutachten aufgeführt?

AndreasL
15.08.2017, 19:33
Also eine Art fiktiver Abrechnung? 8o

habepe
15.08.2017, 19:34
Also eine Art fiktiver Abrechnung? 8o
Nein, er hat doch reparieren lassen.

Marky
15.08.2017, 19:57
Die Reparaturkosten sind im Gutachten inkl. MwSt. aufgeführt. Die Reparatur habe ich durchführen lassen und damit auch die MwSt. gezahlt. Soweit alles i. O. Den mir für die Zeit der Reparatur zustehenden Ersatzwagen habe ich nicht in Anspruch genommen und mir stattdessen lieber den Nutzungsausfall auszahlen lassen. Im Gutachten stehen hierfür 85€/Tag. Ob mit oder ohne MwSt ist nicht ausgeführt. Ich denke aber mal der Betrag ist inkl. MwSt.

habepe
15.08.2017, 20:01
Dann müsstest Du auch für jeden Tag, den der Wagen nicht zur Verfügung stand, 85€ bekommen.

paddy
15.08.2017, 23:11
Umsatzsteuer nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Steht zumindest so im BGB, siehe § 294, Abs. 2, letzter Satz:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html

habepe
16.08.2017, 07:31
Die Pauschale für den Nutzungsausfall wird ja nur gezahlt, wenn der Geschädigte auf einen Leihwagen verzichtet. So gesehen also doch eine fiktive Abrechnung. Wie soll denn da eine Steuer anfallen?

Masta_Ace
16.08.2017, 07:49
Ist die Frage denn nicht die, ob du Vorsteuerabzugsberechtigt bist?

Denn falls ja, wird dir die Versicherung nur netto ersetzen, denn den Steuerbetrag kannst du dir ja grds. zurückholen.

Mit anderen Worten, die dir in Rechnung gestellte USt wäre bei Vorsteuerabzugsberechtigung für dich ein durchlaufender Posten, von daher kein Grund für die Versicherung dir hier was zu ersetzen.

paddy
16.08.2017, 07:58
Imho wird auch bei nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigten bei fiktiver Abrechnung lediglich netto abgerechnet, weil de facto keine USt. angefallen ist.


Die Pauschale für den Nutzungsausfall wird ja nur gezahlt, wenn der Geschädigte auf einen Leihwagen verzichtet. So gesehen also doch eine fiktive Abrechnung. Wie soll denn da eine Steuer anfallen?
Eben, deshalb wird neddo ausbezahlt.

habepe
16.08.2017, 08:12
Nochmal: Der Betrag ist ein Pauschalbetrag festgelegt in einer Tabelle; da gibt es nicht netto/brutto !

Waschi.1
16.08.2017, 09:34
Und du hast ja auch keinen Beleg mit dem du die MwSt zurück bekommst. Normal ist der Nutzungsausfall netto=brutto
Fordere die Differenz ein, plus die Telefon/Portokosten Pauschale die Dir auch zusteht.

PIMP
06.09.2017, 10:20
Bist Du sicher, dass die MwSt vom Nutzungsausfall abgezogen haben? Das wäre unzulässig.
Es kann aber auch sein, dass Sie Dir den Nutzungsausfall eine Klasse tiefer auszahlen, aufgrund des Alters des Fahrzeuges. Das wäre erlaubt.