Doktor Krone
20.09.2017, 17:20
Werte Gemeinde!
Meine Mutter wohnt seit etwa 20 Jahren in einer schönen Mietwohnung in einem 4-Parteien-Haus.
Nun ist vor einigen Monaten die - wirklich sehr alte - Besitzerin gestorben.
Gestern hatte meine Mutter Post im Briefkasten: die Wohnung soll veräußert werden (anscheinend alle einzeln, nichts jenaues weiß man nicht), ihr solle an dieser Stelle die Möglichkeit des Kaufes gegeben werden. Kaufpreis nicht genannt - allerdings auch nicht relevant, da keine Option.
Nun meine Frage: wenn jemand die Wohnung erwirbt (eine der besten Wohngegenden in der schönen Stadt Osnabrück) und sich überlegt, sie als Wohnraum für sich zu nutzen - wie sieht es mit Mieterschutz aus hinsichtlich der Frist eines erzwungenen Auszuges? Ungefähr halt.
Und wie sieht es mit Mieterhöhung aus? Da ist man hier doch auch vor plötzlichem Wucher geschützt, solange z.B. keine aufwendigen Gebäudeaufwertungen / Baumaßnahmen dies rechtfertigen würden, oder?
Danke Euch sehr für Antworten! :gut:
Meine Mutter wohnt seit etwa 20 Jahren in einer schönen Mietwohnung in einem 4-Parteien-Haus.
Nun ist vor einigen Monaten die - wirklich sehr alte - Besitzerin gestorben.
Gestern hatte meine Mutter Post im Briefkasten: die Wohnung soll veräußert werden (anscheinend alle einzeln, nichts jenaues weiß man nicht), ihr solle an dieser Stelle die Möglichkeit des Kaufes gegeben werden. Kaufpreis nicht genannt - allerdings auch nicht relevant, da keine Option.
Nun meine Frage: wenn jemand die Wohnung erwirbt (eine der besten Wohngegenden in der schönen Stadt Osnabrück) und sich überlegt, sie als Wohnraum für sich zu nutzen - wie sieht es mit Mieterschutz aus hinsichtlich der Frist eines erzwungenen Auszuges? Ungefähr halt.
Und wie sieht es mit Mieterhöhung aus? Da ist man hier doch auch vor plötzlichem Wucher geschützt, solange z.B. keine aufwendigen Gebäudeaufwertungen / Baumaßnahmen dies rechtfertigen würden, oder?
Danke Euch sehr für Antworten! :gut: