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HG2
11.08.2005, 19:41
http://people.freenet.de/hoadie/yves.jpg

Pete-LV
11.08.2005, 19:43
Will black Cod

montana-max
11.08.2005, 20:11
klasse Idee :gut:

GMT Biene
11.08.2005, 20:34
ein tolles Bild, wenn auch sehr feminin, aber es gefällt mir sehr gut

trieste
11.08.2005, 20:59
:gut: Wie so oft - sehr gelungen :gut:

Pretender82
11.08.2005, 21:13
Für Badewannentaucher! ;)
Cooles Bild! :gut: =)

HG2
11.08.2005, 21:18
Original von Pretender82
Für Badewannentaucher! ;)



Yep, das trifft's! :D

Wallace
11.08.2005, 21:19
Schönes Bild aber lass dich nicht von den Jungs aus der Fotocommunity erwischen, du Bilderdieb :rolleyes:

HG2
11.08.2005, 21:22
Original von Wallace
Schönes Bild aber lass dich nicht von den Jungs aus der Fotocommunity erwischen, du Bilderdieb :rolleyes:

Hmm, bei fast all meinen Montagen such ich Pics aus dem Web und mix es zusammen =)....is das ein Prob :rolleyes:

Wallace
11.08.2005, 21:24
Na ja, die "Verfremdung" ist schon recht hoch aber das "original"ist gerade im Voting zum Galeriebild und gemachts hat ein Werbefotograf. Weiss nicht wie eng der sowas sieht...

HG2
11.08.2005, 21:26
Original von Wallace
Na ja, die "Verfremdung" ist schon recht hoch aber das "original"ist gerade im Voting zum Galeriebild und gemachts hat ein Werbefotograf. Weiss nicht wie eng der sowas sieht...


....... ist doch nur Spass :D; ich kann's aber auch kicken.

Butch
11.08.2005, 21:26
Copyright ist Copyright.
Verfremdung oder nicht, spielt keine Rol(l)e(x)..!

Wallace
11.08.2005, 21:30
Vielleicht kann ja jemand genaueres sagen zu diesem Thema? wann und wo hört die Urheberrechtsverletzung auf und was kann passieren ?
Es kommt ja immer mal wieder vor, dass Elemente ausgeliehen werden aber im Falle der Fotocommunity als "Quelle" weiss ich z.B. dass da ein paar "scharfe" Hunde bei sind, die da gar nicht drauf stehen.

Butch
11.08.2005, 21:37
Original von Wallace
Vielleicht kann ja jemand genaueres sagen zu diesem Thema? wann und wo hört die Urheberrechtsverletzung auf fast nie! und was kann passieren Klage und Kosten?
Es kommt ja immer mal wieder vor, dass Elemente ausgeliehen "Ausleihen" ist nicht-hier wird "genommen" und zwar ohne Zustimmung des Urhebers werden aber im Falle der Fotocommunity als "Quelle" weiss ich z.B. dass da ein paar "scharfe" Hunde bei sind, die da gar nicht drauf stehen. Kann man doch verstehen, oder?

Anmerkung: Wer sich fremder Arbeit bedient, ist fett im Rennen.
Mehr dazu beim RA des größten Vertrauens.

b-e-c-k-y
11.08.2005, 21:38
8o ich glaub der Yves benutzt diese Flaschen schon lange nimmer (so eine Tante im Rocher-Shop), hoffentlich explodiert da nix....
Andernfalls gab es die linke auch mit einem Massageöl, daß ich gerne nachkaufen würde, bin also für Tips dankbar! ;)

Luis
11.08.2005, 21:42
Original von Butch

Original von Wallace
Vielleicht kann ja jemand genaueres sagen zu diesem Thema? wann und wo hört die Urheberrechtsverletzung auf fast nie! und was kann passieren Klage und Kosten?
Es kommt ja immer mal wieder vor, dass Elemente ausgeliehen "Ausleihen" ist nicht-hier wird "genommen" und zwar ohne Zustimmung des Urhebers werden aber im Falle der Fotocommunity als "Quelle" weiss ich z.B. dass da ein paar "scharfe" Hunde bei sind, die da gar nicht drauf stehen. Kann man doch verstehen, oder?





Anmerkung: Wer sich fremder Arbeit bedient, ist fett im Rennen.
Mehr dazu beim RA des größten Vertrauens.


stimmt meines Erachtens nicht so ganz. Ab, ich glaube so ab 70% Veränderung hat das ganze einen eigenen "schöpferischen Wert". Habe in dem Zusammenhang mal Kontakt mit dem Verein für Bild.- und Urheberrechte in Bonn gehabt

Butch
11.08.2005, 21:49
Sorry, Jörg, aber ich bestehe nicht darauf, dass jemand das so
sieht wie ich.
Soll jeder so machen, wie er mag-Diskussionen dieser Art sind
undankbar und an dieser Stelle nicht letztlich zu klären.
Sieh' es als meine Privatmeinung-und ignorier' sie...! ;)

HG2
11.08.2005, 21:53
....also ich hab das Pic mal modifiziert...wie gesagt, bei 95% aller Montagen, die ich hier poste, bin ich nicht der Urheber aller Bestandteile der Pics.....ich habe ja auch kaum die Möglichkeit, beispielsweise eine Paris Hilton bei mir zu Hause zu fotografieren :D....jedenfalls sind von den Fotoexperten hier im Forum immer wieder mal Montagen zu bestaunen, die auf Pics aus dem Web zurückgreifen....imho nichts verwerfliches ;)

Luis
11.08.2005, 21:53
Original von Butch
Sorry, Jörg, aber ich bestehe nicht darauf, dass jemand das so
sieht wie ich.
Soll jeder so machen, wie er mag-Diskussionen dieser Art sind
undankbar und an dieser Stelle nicht letztlich zu klären.
Sieh' es als meine Privatmeinung-und ignorier' sie...! ;)

sorry, dachte du bewertest mit einem juristischem Hintergrund. Habe ich mich getäuscht?

Butch
11.08.2005, 21:56
Original von HG2
....also ich hab das Pic mal modifiziert...wie gesagt, bei 95% aller Montagen, die ich hier poste, bin ich nicht der Urheber aller Bestandteile der Pics.....ich habe ja auch kaum die Möglichkeit, beispielsweise eine Paris Hilton bei mir zu Hause zu fotografieren :D....jedenfalls sind von den Fotoexperten hier im Forum immer wieder mal Montagen zu bestaunen, die auf Pics aus dem Web zurückgreifen....imho nichts verwerfliches ;)

UrhG § 72 Lichtbilder

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

ohne Kommentar...

Edit /Nachsatz/Kommentar...:
Im Gegensatz zu Lichtbildwerken, die eine persönliche geistige Schöpfung erfordern, bedarf es für den Lichtbildschutz keiner Schöpfung.Erfroderlich ist aber eine persönliche menschliche Leistung. Die Anforderungen hieran sind jedoch nicht sehr hoch. So werden auch Automatenfotos (Paßbild), Luftbildaufnahmen und Satellitenfotos durch § 72 UrhG geschützt. Insbesondere auch durch die Schutzdauerrichtlinie sind die Schutzvoraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz zudem gesunken.[1]

Bei Verwendungen von Fotos, etwa der Abdruck in einem Buch (wenn dazu die Auflösung überhaupt ausreicht) oder die Übernahme in eine Homepage, liegt in der Regel eine zustimmungsbedürftige Nutzung vor. Dabei ist auch zu prüfen, ob und in welche Nutzungen der Ersteller der Fotos evtl. konkludent eingewilligt hat, wenn er die Fotos ins Netz gestellt oder darin eingewilligt hat, daß sie im Internet veröffentlicht werden. Regelmäßg wird er lediglich in das Betrachten am Bildschirm mit den dabei erfolgenden Zwischenspeicherungen im Arbeitsspeicher und im Plattencache eingewilligt haben....

Luis
11.08.2005, 21:59
...ist das mit Lichtbildern grundsätzlich anders als beim Urheberrecht?

HG2
11.08.2005, 22:02
Original von Butch

Original von HG2
....also ich hab das Pic mal modifiziert...wie gesagt, bei 95% aller Montagen, die ich hier poste, bin ich nicht der Urheber aller Bestandteile der Pics.....ich habe ja auch kaum die Möglichkeit, beispielsweise eine Paris Hilton bei mir zu Hause zu fotografieren :D....jedenfalls sind von den Fotoexperten hier im Forum immer wieder mal Montagen zu bestaunen, die auf Pics aus dem Web zurückgreifen....imho nichts verwerfliches ;)

UrhG § 72 Lichtbilder

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

ohne Kommentar...


Was Du hier zitierst, trifft nicht die Thematik, da es um LICHTBILDER geht, und ausserdem in keinem Wort erwähnt wird, wie es aussieht, wenn es nur um Fragmente eines Pics geht ;)

Butch
11.08.2005, 22:09
Ist okay-mir gefallen Deine Bilder auch... :D

Luis
11.08.2005, 22:11
Original von HG2

Original von Butch

Original von HG2
....also ich hab das Pic mal modifiziert...wie gesagt, bei 95% aller Montagen, die ich hier poste, bin ich nicht der Urheber aller Bestandteile der Pics.....ich habe ja auch kaum die Möglichkeit, beispielsweise eine Paris Hilton bei mir zu Hause zu fotografieren :D....jedenfalls sind von den Fotoexperten hier im Forum immer wieder mal Montagen zu bestaunen, die auf Pics aus dem Web zurückgreifen....imho nichts verwerfliches ;)

UrhG § 72 Lichtbilder

(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.

(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.

(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

ohne Kommentar...


Was Du hier zitierst, trifft nicht die Thematik, da es um LICHTBILDER geht, und ausserdem in keinem Wort erwähnt wird, wie es aussieht, wenn es nur um Fragmente eines Pics geht ;)


genau mein reden....hatte mich mit der Thematik mal jurist. befaßt

Also noch mal......ist das mit Lichtbildern grundsätzlich anders als beim Urheberrecht?

Butch
11.08.2005, 22:16
Nicht "grundsätzlich"...aber im Einzelfall...!
Der Gesetzgeber geht in § 60 UrhG davon aus, daß auch Reprofotos Lichtbilder sind.
Hier geht es auch nicht um Prozente von Verfälschungen oder anteilmäßige Nutzungen, sondern um die Verwertung fremder Leistungen, ganz besonders ohne die Zustimmung des Urhebers.
Die Rechtsprechung kennt Fälle, die "sowohl/als auch" entschieden wurden.

Ich würd's aus pekuniären Gründen nicht darauf ankommen lassen.
So, und nun bin ich raus....
Schönen Abend, allerseits! :gut:

Maga
12.08.2005, 11:20
wie immer, Klasse Bild, Helmut :gut:

Moehf
12.08.2005, 11:24
Original von Butch
Die Rechtsprechung kennt Fälle, die "sowohl/als auch" entschieden wurden.


Werden bei uns nicht 99% aller Urteile mit sowohl als auch entschieden ;(

Das Bild ist aber immer noch geil!

PCS
12.08.2005, 11:40
Hallo? Hätte das Bild auch gerne gesehen.

:(

spacedweller
12.08.2005, 11:45
Original von PCS
Hallo? Hätte das Bild auch gerne gesehen.

:(


me too =)

reddisch
12.08.2005, 14:11
Original von spacedweller

Original von PCS
Hallo? Hätte das Bild auch gerne gesehen.

:(


me too =)

schließe mich an