Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wie kann ich ne Uhr "sicher" kaufen ...
... zumindest einigermaßer sicher.
Fakt:
Der VK sitzt in Hannover - und ich kenne keinen von dort.
der VK akzepiert PayPal / Überweisung und Kreditkarte
er ist Powerseller, hat jedoch kein Geschäft
er gewährt 14 Tage Rückgaberecht.
In dieser Zeit könnte ich die Uhr bei meinem Konzi prüfen lassen.
(Papiere dabei, ob natürlich echt, weiß keiner)
Dachte an Bezahlung per Kreditkarte - kann ich ja immer noch sagen, daß ich nichts bestellt habe, ohne Unterschrift - ist das so richtig??
Dann die Uhr kaufen und bis zum nächsten Abbuchungstag ist der Spaß vergessen.
Aber was, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Karte schon im "Ausland" ist. (würde jedoch eine nehmen, die nach dem Kauf der Uhr nur noch EUR 1000,00 bis zum Limit hat)
Bitte um Eure Hilfe - wie, was tun ???
Danke
Warum soll denn die Karte schon im Ausland sein?
Ich glaube, cih verstehe Deine Frage nicht so ganz.... :rolleyes:
warum denn nicht mit Delcredre, bzw Bankbürgschaft, müßte doch auch gehen...bzw. Paypal ist doch sowas in der art, oder?
Original von PCS
Warum soll denn die Karte schon im Ausland sein?
Ich glaube, cih verstehe Deine Frage nicht so ganz.... :rolleyes:
Die Nummern zum Einkaufen ... ;)
Bei Zahlung mit Kreditkarte kannst Du doch alles stornieren.
Also eigentlich gefahrlos. Oder?
Na, ich hab mich mit sowas mal über ein halbes Jahr rumgeschlagen.
Betrag wurde immer in der nächsten Abrechnung zurückgebucht, einen
Monat drauf dann wieder abgebucht.
Zog sich über ein halbes Jahr hin und hatte erst ein Ende, als ich die
Kreditkarte zurückgab und mir eine Neue holte... ?(
meine Angst war nur, wenn ich keine Uhr bekomme, dafür aber bis zum Limit abgebucht wird .... ;)
Aber alles in trockenen Tüchern ... HILFE aus dem Forum !!! Danke
Wenn er persönliche Übergabe beim Konzi akzeptiert ist alles i.O. - sonst wäre sowieso Vorsicht geboten.
dreikommasechsliter
17.08.2005, 20:32
Gib ihm eine Eizugsermächtigung für das Geld von deinem Konto. Die kann man dann bis zu 6 Wochen danach bei seiner Bank rückgängig machen und bekommt das Geld wieder auf sein Konto.
Gruß
Christoph
Original von dreikommasechsliter
Gib ihm eine Eizugsermächtigung für das Geld von deinem Konto. Die kann man dann bis zu 6 Wochen danach bei seiner Bank rückgängig machen und bekommt das Geld wieder auf sein Konto.
Gruß
Christoph
bei welcher Bank geht das denn, ich meine 6 Wochen Geld zurück holen? No way...
ich denke eher zwei...
edit: wenn nicht nur eine
Warum so kompliziert. Ich komme doch aus Hannover. Ich könnte mich mit dem VK beim Konzi treffen und wenn i.O. die Uhr bar bezahlen. Nachdem ich Dir dann die Uhr geschickt habe, überweist Du mir das Geld. So einfach ist Tennis....=)=)
Danke, Florian.
Habe mich mit Kalle verständigt, der für mich nach Hannover fährt.
Sollte etwas nicht klappen, werde ich mich bei Dir gerne melden.
Vielen Dank !!! :gut: :gut: :gut: Das liebe ich in diesem Forum - viele, nette und hilfsbereite Menschen :] :]
inversator
18.08.2005, 09:19
Original von orange
Warum so kompliziert. Ich komme doch aus Hannover. Ich könnte mich mit dem VK beim Konzi treffen und wenn i.O. die Uhr bar bezahlen. Nachdem ich Dir dann die Uhr geschickt habe, überweist Du mir das Geld. So einfach ist Tennis....=)=)
Dein Angebot ehrt dich.
Aber ich halte es in diesem Rahmen für unangebracht und kompliziert. Wenn du oder der Uhrmacher, einen kleinen Mangel entdecken, dann wird die Uhr nicht gekauft, weil du erst Rücksprache halten mußt. Telefonisch vom Konzessionär aus ziemlich Problematisch wenn eine Beschreibung des Mangels nicht 100% möglich ist. Dann bedarf es wiederum Bilder und E-mail Verkehr um zu einem Kaufentscheid oder einer Ablehnung zu kommen.
Kannst du dir das Kuddelmuddel Bildlich vorstellen?
Der Verkäufer wird dich dann fragen ob du noch alle an der Latte hast und versuchen einen anderen Käufer zu finden.
Und dann wäre da noch die Haftungsfrage bei Irrtum. Was ist, wenn der Uhrmacher beim Konzessionär etwas übersieht. Menschen machen Fehler.
Du kaufst die Uhr und Maga entdeckt den Fehler irgendwann.
Auf wen soll er Sauer sein? Auf den Verkäufer? Auf den ihm unbekannten Konzessionär? Oder etwa auf dich?
Du darfst auch nicht vergessen das kein Fernabsatz mehr vorliegt, wenn du die Uhr vom Verkäufer übernimmst. Die 14 Tage Rückgaberecht ohne wenn und aber sind dann hinfällig. Das kann sich sehr zum Nachteil für Maga herausstellen.
Oder noch schlimmeres Szenario. Die Uhr geht beim Versand von dir zu Maga verloren. Willst du dir das wirklich antun? Es handelt sich ja nicht um eine 200€ MarcelloC. Da wird die Schadensabwicklung schon etwas aufwendiger betrieben.
Ne,nee! Lass man lieber.
Er sollte das Ührchen schön mit der CC bezahlen, und sich im Falle einer Beanstandung direkt mit dem Verkäufer auseinandersetzen. Geht die Uhr verloren haftet der Verkäufer, ist etwas nicht kosher geht die Uhr retour und der Betrag wird zurückgebucht. Und das Versandrisiko bis Maga die Uhr in den Händen hält, trägt zu 100% der Verkäufer.
Gruß
Holger
... das Risiko in allen Ehren ...
Die Uhr habe ich soeben beim Hersteller auf Seriennummer / Konzi checken lassen.
Dort sagte man mir, ein Konzi müsse feststellen können, ob die Uhr echt ist, oder nicht; niocht nur anhand der Seriennummer und des Werkes. ;)
Da sie Uhr danachj sowieso zu Revision kommt, geht es mir primär um die ECHTHEIT der Uhr und, ob das Werk und Gehäuse nicht komplett hinüber sind - sollte bei einer Uhr aus 2000 nicht der Fall sein.
Dies lasse ich mir vom VK schriftlich bestätigen. Auch der Konzi darf mir den Zustand bestätigen (auch gegen eine Rechnung; wie es Wempe macht). Sollte der Zustand nicht mit dem vom VK beschriebenen übereinstimmen, ist Schicht im Schacht, und das weiß der VK auch schon vor dem Treffen beim Konzi.
So müsste es doch gehen, Holger ;)
Explorer Mathy
18.08.2005, 20:19
Hi Markus,
ich habe jetzt erst deinen Thread gelesen.
Ich bin Hannoveraner, wenn ich Dir irgendwie helfen kann, lass es mich wissen.
Gruß,
Mathy
schnecke!
18.08.2005, 20:52
... wird man denn da nicht angemacht, wenn ich woanders 'ne Uhr kaufe, und diese dann dem Uhrmachermmeister meines Vertrauens unter die Nase halte? Oder müssen Konzis den Bestand an hergstellten (echten) Markenfabrikaten pflegen? Oder ist das eine Frage des Berufsethos'?
wie auch immer, falls noch bedarf, helfe ich gern....=)
@ Holger
kann deinen einwand schon verstehen. bei einer sehr wertvollen, alten vintage uhr wäre es sicherlich ratsamer, den von dir beschriebenen weg zu beschreiten.....=)
Original von schnecke!
... wird man denn da nicht angemacht, wenn ich woanders 'ne Uhr kaufe, und diese dann dem Uhrmachermmeister meines Vertrauens unter die Nase halte? Oder müssen Konzis den Bestand an hergstellten (echten) Markenfabrikaten pflegen? Oder ist das eine Frage des Berufsethos'?
Ist wohl eher eine Frage der guten "Sitte". Macht jeder Uhrmacher, wenn Du ihm ne Uhr zur Überprüfung bringst. Du könntest ja dort Kunde werden...
Nicht schlecht kommt, wenn Du was für die Kaffe Kasse dort läßt, denn meistens will man für die Überprüfung nichts haben...ist aber auch im Forum schon mehrfach besprochen worden...Try it ;)
Akzeptiert der VK in Hannover den Bankeinzug? Wenn ja, dann den Betrag einziehen lassen; dann haste 6 Wochen Zeit, ihn ohne Begründung der Bank gegenüber wieder zurück zu holen.
ehemaliges mitglied
19.08.2005, 10:35
Hallo all,
denkt auch mal daran das der Verkäufer sein Geld sicher erhalten muß.
Es soll auch ********ische Käufer geben. ;) ;) (Aber sicher nicht in diesem Forum).
Gruß
Uwe
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