Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LV: erst fix, dann versteigern?
Hi,
Hab mal ne Frage zur LV-Marktsituation in der Bucht.
Der Verkäufer "confidence" hat seine beiden LV zur Versteigerung ausgestellt. Beginn: 1 Euro.
Vorher hatte er dieselben Uhren fix für 4950 Euro angeboten.
Nun meine Frage:
Macht der das immer so (erst fix, dann versteigern), oder geschieht das zum ersten Mal (weil er Geld braucht oder so) ?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass einige Forumskollegen, dîe LV-Situation auf ebay schon länger beobachten und das wissen.
Was hat das wohl für ne Auswirkung auf die ebay-Preise der LV???
(Ich weiss, das hier ist ein Sammler-Forum, also sorry, wenn die Frage bisserl spekulantenmässig rüberkommt. Interessiere mich halt für Märkte. :O :O :O)
ehemaliges mitglied
17.08.2005, 22:07
Ich beobachte auch mal Märkte.
Versteigern ist nicht unbedingt weggeben. Das ist fast alles was ich über die Bucht sagen kann.
Gruß,
István
Der braucht auf alle Fälle keine Kohle, ist ein Händler in der Schweiz.
Na Gut, wer braucht schon keine Kohle, aber er hat bestimmt noch was zu Essen :D
Terminator
17.08.2005, 22:23
Die Uhr war schon ein paar mal drin !!
Die ist wirklich erst weg, wenn der Kurs stimmt ! :D :D :D :D
Gruss
Terminator
@terminator
meint du jetzt "shill bidding" oder was?
THX_Ultra
17.08.2005, 22:35
Möglicherweise hat er noch nicht mitbekommen, dass die LV nicht so knapp ist wie man den Käufern gerne weis machen will.
Die Wartezeit hält sich in Grenzen und im prinzip kann so gut wie jeder der eine zum Listenpreis haben will eine haben - ohne da ein paar Jahre drauf warten zu müssen.
Kann Dennis nur recht geben. "Confidence" dreht schon ein ganz schönes Rad meines Erachtens und nagt zur Zeit bestimmt nicht am Hungertuch.
Des weiteren ist es öfters schon passiert, daß Uhren zum Sofort-Kauf-Preis nicht weggehen, sobald sie jedoch in einer Versteigerungsauktion drin sind dann auch auf das Niveau des Sofort-Kauf-Preises steigen oder sogar darüber.
Terminator
17.08.2005, 22:48
Original von PPR
@terminator
meint du jetzt "shill bidding" oder was?
Kurz und bündig !
Ein Kumpel bietet, kauft, und man einigt sich danach den Deal nicht abzuschliessen ! :D :D
D.h. , Provision zurück, nur die Angebotsgebühr versenkt !
Gruss :D
Terminator
Also alles nur Marketing.
Nur ein pseudo-Schnäppchen um mal ein bisschen Leben in die Bude zu bringen. Sehr wahrscheinlich.
In den USA gibt es schon seit einiger Zeit Sammel-Klagen gegen ebay wg. "shill bidding". Der zweite Bieter einer solchen Auktion darf jeweils klagen.
USA-Lösung: Bekannte dürfen kategorisch nicht mitbieten.
Begründung: Haben mehr Infos über den Gegenstand als ne unbekannte Drittperson.
Aber eigentlicher Grund ist das shill bidding.
In D. ist es auch verboten, aber niemand scheints zu stören. Auch ebay natürlich nicht. Kassieren ja Verkaufsprovision trotzdem.
Und in der Schweiz sind wir da rechtlich gesehen noch im Mittelalter.
ehemaliges mitglied
17.08.2005, 23:02
U nd wie willst beweisen, dass ein Bekannter mitgeboten hat???
Wenn ein User verdacht schöpft, und er dich meldet, dann kommt son Spezial-Team von eBay zum Einsatz und klärt das mal ab. Ruft dich und deinen Kumpel mal an und frägt ein bisschen rum.
Würd ich mal sagen.
Aber wie gesagt. Ohne Sammelklagen interessiert das ebay Deutschland kaum. D.h., das Spezial-Team ist wahrscheinlich ein bekiffter Praktikant.
rainhard
17.08.2005, 23:11
Original von RufusMücke
U nd wie willst beweisen, dass ein Bekannter mitgeboten hat???
Mein Eindruck, das wird in Deutschland regelmäßig praktiziert. Ein Freund bietet den Preis, unter dem man die Ware nicht abgeben will.
A: ich sehe nicht, daß das in Deutschland illegitim ist.
B: Alle machens!
Rainhard
alle machens: vielleicht
illegitim ist es jedenfalls (im Sinne von illegal)
Aber sorry, ich will hier niemanden verängstigen.
Was ich nicht weis macht mich nicht heiss gilt ja wohl jetzt nich mehr.
Sich nicht erwischen lasse, würd ich mal sagen. Wenn die einem das ebay sperren, dann ist man um einen riesen-Marktzugang ärmer. Mich würds frusten.
ehemaliges mitglied
17.08.2005, 23:17
Ja mag ja alles so sein, aber was ist daran so verboten.
eBay = Kaufvertrag = Vertragsfreiheit.
Ich bin kein Jurist.
Aber das hat nichts mit dem Kaufvertrag per se zu tun, sondern mit dem Missbrauch von ebay und dem Betrug an den anderen Bietern.
ehemaliges mitglied
17.08.2005, 23:26
Missbrauch von eBay - ja - nach deren AGBs - aber nur zwischen eBay und VK
VK und unterlegener Bieter - da sehr ich nix, aber ich laß mich gerne belehren:-)
Donluigi
17.08.2005, 23:27
Diese USA-Klagewut sollte kein Vorbild sein, ich finde das total albern und überzogen. Ich sehe nicht, wo du als Bieter geschädigt wirst, wenn dein Gebot nicht zum Zuge kommt. Okay, wir alle machen gern Schnäppchen, aber auch der Verkäufer will doch abgesichert sein. In meiner aktiveren Zeit als Ebayer - mittlerweile ist mir der Verein zu blöd geworden - habe ich festgestellt, daß Uhren per Festpreis kaum verkauft werden. Meine Nautilus wurde per Sofortkauf für 5.000 von mir angeboten und nicht verkauft. Ich habe sie dann für 1,- reingesetzt und habe deutlich mehr dafür erzielt. That's life. Und du glaubst doch nicht im Ernst, daß ich tatenlos vor dem Kasten sitze und drauf warte, daß irgendjemand das Ding unter Wert schießt. Solange niemand mit dir vorm PC sitzt und dich zwingt, ein Gebot abzugeben, ist alles in Ordnung.
Sammelklagen, wenn ich so einen Schmarrn schon höre. :stupid: :stupid: :stupid:
ehemaliges mitglied
17.08.2005, 23:29
Ja, das sehe ich auch so.
Vor allem diese Klagen nach Ami-Vorbild finde ich zum *****n.
nicht VK und unterlegener Bieter,
Aber: eBay und unterlegener Bieter. Möglicherweise? Deshalb auch Sammelklagen unterlegene Bieter vs. eBay in den USA.
Ich mein, eBay muss ja auch gewisse Sachen gewährleisten und nicht einfach ne Lotterie anstatt ne Auktion auf die Beine stellen.
Donluigi
17.08.2005, 23:31
Honey, Auktionen SIND Lotterie ;)
rainhard
17.08.2005, 23:31
Das Problem ist doch, daß bei diesem riesigen Markt niemand mehr den einzelnen Verkauf individuell verfolgen kann! Wer soll denn bei einem Verkauf nachverfolgen, ob da irgendein Bekannter des Verkäufers mitgesteigert hat?
Gruß. Rainhard.
@ Don Luigi
100 % agree.
Aber ich glaub nicht, dass du noch so argumentieren kannst wenns hart auf hart kommt.
Donluigi
17.08.2005, 23:33
Und wen sollte das bitte interessieren? Und warum? Die Konsequenz wäre, das jedes Geschäft völlig transparent und offen gelegt wäre, incl. Beweis der Transaktion. Wo kommen wir denn da hin? Wo bleiben Privatsphäre und Entscheidungsfreiheit?
ehemaliges mitglied
17.08.2005, 23:33
Ach so war das gemeint, aber eBay stellt doch bloß die Plattform für die Verkäufe zur Verfügung.
Auktionen im eigentlichen bzw. rechtlichen Sinne sind es sowieso nicht.
Aber in Amerika, dort sind schon sehr viele skurrile Prozesse gelaufen, die hier völlig anders entschieden würden.
Donluigi
17.08.2005, 23:37
In Amerika bekommt eine vertrottelte Alte Zig Millionen zugesprochen, weil sie sich den heißen Kaffee, den sie soeben bei McDonalds erstanden hat, über ihren Schoß suppt, weil sie weder Auto fahren noch Kaffeebecher halten kann. Wäre der Kaffee zu kalt gewesen, hätte der nächste Depp auf entgangene Frühstücksfreuden geklagt. Nur die Anwälte reiben sich die Hände. Tolles Vorbild :stupid:
ehemaliges mitglied
17.08.2005, 23:40
Ja zum Bleistift.
Oder die Geschichte mit dem Wohnmobil, wo der Depp den Tempomat reintut, sich hinten nen Kaffe macht und dann den Hersteller verklagt, weil er nen Unfall hatte. Und gewonnen hat, da in der Anleitung nicht stand, dass man trotz Tempomat sitzen bleiben muss.
rainhard
18.08.2005, 00:01
Die Diskussion erinnert mich daran, daß es natürlich viele Menschen gibt, die immer eher die Risiken sehen, die arbeiten typischerweise häufig bei Versicherungen von A bis Z. Andere leben einfach und es passiert auch nichts anderes. =)Rainhard
Nur eine kleine Anmerkung zur als Steinzeit bezeichneten Schweizer Rechtslage:
Art. 229 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts enthalten die entsprechenden Regelungen in bestem Wortlaut (insbesondere Art. 230 Abs.1 OR). Der Grund, warum es bisher nicht zu Klagen kam, dürfte einzig in der (überall bei Online-Auktionen bestehenden) Beweisproblematik zu suchen sein. Zudem dürfte man sich in etlichen Fällen noch aussergerichtlich einigen (sorry, die Schweizer leben von Kompromissen...).
Freundliche Grüsse aus der Schweiz
CQM
HollDoll
18.08.2005, 12:44
Original von THX_Ultra
Möglicherweise hat er noch nicht mitbekommen, dass die LV nicht so knapp ist wie man den Käufern gerne weis machen will.
Die Wartezeit hält sich in Grenzen und im prinzip kann so gut wie jeder der eine zum Listenpreis haben will eine haben - ohne da ein paar Jahre drauf warten zu müssen.
Wollte mir vor einer Woche eine kaufen, da waren es angeblich fünf Jahre (Schluck). Wo gibt's denn eine zum LP ?
THX_Ultra
18.08.2005, 14:31
Bei jedem Konzi - die 5 Jahre Wartezeit glaube ich jetzt mal so nicht.
Ich denke hier im Forum hat kaum jemand länger als ein Jahr auf seine LV warten müssen -aber das können ja die "Betroffenen" selbst besser beantworten ;)
Na ja,
Wenn der Konzi sagt: "5 Jahre Wartezeit" meint er meistens "kenn dich nicht, kriegstse nicht"
Wenn er dich kennt, dann dauerts wohl so 1 Jahr plus.
Mit der Daytona ist es genau das gleiche, wenn der Konzi sagt: "8 Jahre Wartezeit".
Ich kenne Leute, die haben grad mal 1 Woche warten müssen, bis sie die LV erhalten habe. Und das war als sie ganz neu draussen war.
Aber das sind dann Key Accounts.
Jetzt mal im Ernst, wenn ihre eine Rolex bei Ebay versteigern würdet, hättet ihr da nicht auch ein Auge drauf das der Preis stimmt??????
Man wäre ja bekloppt wenn nicht!!!
Kauf doch mal eine neue DD beim Konzi oder eine Masterpiece für die Frau, dann bekommst du auf wunsch auch eine daytona oder lv innerhalb kürzester zeit oder sofort ....
Von den rechtlichen Aspekten (arglistige Täuschung,...) einmal abgesehen, ist das "shill bidding" eine miese Abzocke des Verkäufers gegenüber dem Höchstbietenden.
Soweit ich weiß, geht eBay dem über die IP-Adresse des PCs nach. Spätestens, wenn sich ein "shill bidder" wieder einlogt, ist er "am A..."
Wie ihr schon schreibt, ist die Produkt- und Marktkenntnis das A und O.
Statt "shill bidding" 3, 2, 1 -
lieber 1,2 gsuffa.
Mücke
HollDoll
18.08.2005, 15:36
Die 5 Jahre waren eine telefonische Auskunft. Werd mal zu meiner Stammverkäuferin persönlich hingehen, vielleicht geht's dann ja schneller. Falls jemand einen Tipp hat, für LP nehm ich sofort eine.
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