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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kaufvertrag "Uhr von Privat"



usummer
03.03.2018, 18:07
Hallo.

Hat jemand einen Link für einen Kaufvertrag parat?

Die Verträge in den älteren Threads sind alle nicht mehr aufrufbar.

Vielen Dank.

hugo
03.03.2018, 18:14
http://www.die-luxusuhr.de/images/downloads/muster-kaufvertrag.docx

https://bilder.markt.de/cmsfiles/vertrag/allgemeinerkaufvertrag.pdf

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigedoc/muster/Kaufvertrag

Und viele andere mehr wenn du bei Google „Kaufvertrag Uhr“ suchst.

Zur Not geht auch ein Bierdeckel,oder handschriftlich in 1 Minute auf einen DIN A4 Blatt ....

1325fritz
03.03.2018, 18:15
Hallo Ulf, hier.

http://up.picr.de/31990613bk.png

hugo
03.03.2018, 18:17
Und wenn einer kommt von wegen mit Ausweiskopie,Personalausweisnummer,Bankdaten ... schick ihn weiter ;)

usummer
03.03.2018, 18:22
Danke!

Mali
03.03.2018, 18:29
Fehlt noch der Passus, dass auf der Uhr keine Zoll- oder Steuerlast liegt...:D

Nautilus5990
03.03.2018, 18:37
Was "Ihr" immer mit der Steuerlast habt. Ist denn schon mal einer real hier diesbezüglich später von der Steuerbehörde "aufgebracht" worden mit einer von Euch preowned gekauften Uhr? Ich hab das noch nie gehört. Lese aber über diese Sorge darüber hier desöfteren.
Zolllast übrigens 80 Cent ...

Grüße,
Holger

Mali
03.03.2018, 18:41
Ich hab den Passus drin. Gibt mir ein besseres Gefühl, wobei man auch ohne ihn mit ordentlichem Kaufvertrag als Käufer aus dem Schneider ist was das Steuerthema angeht. Zoll kann man glaub ich vernachlässigen...;)

DAX
03.03.2018, 18:59
.

DAX
03.03.2018, 19:00
Was "Ihr" immer mit der Steuerlast habt. Ist denn schon mal einer real hier diesbezüglich später von der Steuerbehörde "aufgebracht" worden mit einer von Euch preowned gekauften Uhr? Ich hab das noch nie gehört. Lese aber über diese Sorge darüber hier desöfteren.
Zolllast übrigens 80 Cent ...

Grüße,
Holger

Word.

Micha2903
03.03.2018, 19:32
http://www.die-luxusuhr.de/images/downloads/muster-kaufvertrag.docx

https://bilder.markt.de/cmsfiles/vertrag/allgemeinerkaufvertrag.pdf

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigedoc/muster/Kaufvertrag

Und viele andere mehr wenn du bei Google „Kaufvertrag Uhr“ suchst.

Zur Not geht auch ein Bierdeckel,oder handschriftlich in 1 Minute auf einen DIN A4 Blatt ....

Bei mir bisher zumeist per Handschlag.....:gut:

Nautilus5990
03.03.2018, 20:36
Eine Steuerschuld hat nicht die Uhr, sondern derjenige, der diese Uhr einführt. Wenn er danach die Uhr verkauft, bleibt seine Steuerschuld bei ihm, seine Straftat kann er nicht mitverkaufen.

Mali
03.03.2018, 20:50
Du musst aber ggf. dem Zoll nachweisen woher Du die Uhr hast und insofern ist ein KV ganz hilfreich...

_mokka
03.03.2018, 20:56
Meine zuletzt gekaufte telefonischen per Handschlag. Passte sehr gut. Beim Grauen oder Konzi mit Rechnung.

hallolo
03.03.2018, 21:14
Was "Ihr" immer mit der Steuerlast habt. Ist denn schon mal einer real hier diesbezüglich später von der Steuerbehörde "aufgebracht" worden mit einer von Euch preowned gekauften Uhr? Ich hab das noch nie gehört. Lese aber über diese Sorge darüber hier desöfteren.
Zolllast übrigens 80 Cent ...

Grüße,
Holger


Ich hab den Passus drin. Gibt mir ein besseres Gefühl, wobei man auch ohne ihn mit ordentlichem Kaufvertrag als Käufer aus dem Schneider ist was das Steuerthema angeht. Zoll kann man glaub ich vernachlässigen...;)


Eine Steuerschuld hat nicht die Uhr, sondern derjenige, der diese Uhr einführt. Wenn er danach die Uhr verkauft, bleibt seine Steuerschuld bei ihm, seine Straftat kann er nicht mitverkaufen.


Du musst aber ggf. dem Zoll nachweisen woher Du die Uhr hast und insofern ist ein KV ganz hilfreich...

Was ich schon alles erlebt habe deswegen ... vermutlich alles Ausreden um die Uhr doch nicht zu kaufen ... Ansonsten wie Nautilus5990 schreibt. Alles gesagt.

harleygraf
03.03.2018, 21:20
Bei mir bisher zumeist per Handschlag.....:gut:

So halte ich es auch.
Bei Geschäften mit Ehrenmännern zählt für mich ein Wort mehr als jeder Vertrag.

Mali
03.03.2018, 22:39
So halte ich es auch.
Bei Geschäften mit Ehrenmännern zählt für mich ein Wort mehr als jeder Vertrag.

Wenn Ihr Euch ja immer sicher seid mit Ehrenmännern zu tun zu haben, dann braucht Ihr in der Tat keinen Kaufvertrag.

hugo
03.03.2018, 22:42
Du musst aber ggf. dem Zoll nachweisen woher Du die Uhr hast und insofern ist ein KV ganz hilfreich...

Wenn das soweit ist hast du ganz andere und sehr,sehr viel größere Probleme.

harleygraf
03.03.2018, 22:45
Wenn Ihr Euch ja immer sicher seid mit Ehrenmännern zu tun zu haben, dann braucht Ihr in der Tat keinen Kaufvertrag.

Right.
Und wenn ich nur den geringsten Zweifel habe lasse ich es lieber....=)

Mali
03.03.2018, 23:22
Wenn das soweit ist hast du ganz andere und sehr,sehr viel größere Probleme.

Aber ohne KV noch ein weiteres neben denen von Dir erwähnten...

Carsten65
03.03.2018, 23:42
Right.
Und wenn ich nur den geringsten Zweifel habe lasse ich es lieber....=)

Genau so

hugo
04.03.2018, 00:02
Aber ohne KV noch ein weiteres neben denen von Dir erwähnten...

Ja,Problem Nr. 986,kommt denn an die Reihe wenn nach Jahren Problem Nr.985 gelöst wurde.
Ansonsten hilft bei Reisen in nicht EU Länder ein einfacher Zettel vom Zoll ;)
Einfacher wie Kaufverträge,Rechnungen,Kreditkartenabrechnungen,Ü berweisungsbelege etc. als Kaufnachweis ständig im Bordgepäck mit sich rum zu schleppen ;)
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html

Wie war noch mal die Frage des Ts ? ;)

Alles andere würde hier schon XXXXXXXfach bis zum Erb..... durchgekaut :D

Mali
04.03.2018, 00:33
Und was nützt dieser Wisch Udo, wenn sich später (bei der Wiedereinreise) herausstellt, dass die Uhr irgenwann einmal ausgeführt wurde und nicht wieder ordnungsgemäß eingeführt wurde in der Vergangenheit? Lerne gerne dazu...

hugo
04.03.2018, 01:00
Das ist kein Wisch,das ist dein amtlicher Nachweis das bereits bei Ausreise bei dir.Da stellt sich auch bei Einreise später nichts raus.
Fiktiv wäre das dein denn Problem Nr.987 ;)
Und die weiteren ganz fiktiven Fälle wären denn 988/989/990 .....
Einfach auf die Frage des Zöllners antworten,nein nicht neu sondern gebraucht und schon lange bei mir.
Den Rest muss er denn beweisen ;) Wer allerdings anfängt Belege etc. zu präsentieren für Käufe die vielleicht Jahre zurück liegen
weckt Interesse,wird dann ordentlich gefilzt und darf dann die Stange Fluppen versteckt in der Schmutzwäsche verzollen+Strafe versteht
sich.
Gehe seit ca. 20 Jahren so 3-4 mal durch den roten Ausgang weil 2-3 Schachteln Zigaretten zuviel,Uhren und Schmuck haben da noch niemanden interessiert.
Außer ein mal schöne Uhr,ist die neu ? Oder schönes Collier,ist das neu ? angesprochen kam da nie etwas,selbst bei mehreren Uhren/teuren Schmuckstücken im Gepäck.Da offensichtlich gebraucht ;)
Die können unehrlich riechen,auf 10m Entfernung ;)

Aber jeder wie er mag.

Mali
04.03.2018, 09:43
Danke Udo für deine Erfahrungswerte.:gut:

Popeye
04.03.2018, 18:13
Kaufvertrag finde ich für den Käufer ganz nett, sofern er dann ein besseres Gefühl hat. Also warum nicht.
Wenn man sich kennt, bzw. sich auskennt, dann ist sind Handschlag in meinen Augen genauso viel Wert.... ggf. nicht rechtlich gesehen, mir reicht es jedoch bei bekannten Leuten.
Dieses „Übergabe beim Konzi“ gedöhns geht mir eher gegen die Schnur bei Privatverkäufen/ Tausch. Der hat schließlich seinen Laden um seine Geschäfte abzuwickeln.
So ein Kaufvertrag mal eben auszuformulieren ist da doch echt keine Hürde :gut:

Lord Sinclair
05.03.2018, 10:31
Das ist kein Wisch,das ist dein amtlicher Nachweis das bereits bei Ausreise bei dir.Da stellt sich auch bei Einreise später nichts raus.


Ganz so trivial ist es nicht, zumindest nicht beim österreichischen Zoll.
Ich wollte bei der Ausreise in die Schweiz genau so einen amtlichen Nachweis. Der Zöllner meinte nur: "Woher soll ich wissen, daß Sie diese Uhr legal eingeführt haben? Mit diesem Nachweis würde ich sie ja legalisieren."

Da kann ich ja gleich die Rechnung eines EU-Händlers mitnehmen, da brauche ich diesen Wisch nicht.

Joe1010
05.03.2018, 10:37
Damit legalisiert der Herr mal gar gar gar nichts. Und Doch es ist so einfach!

Er bescheinigt nämlich lediglich, dass Du die Uhr XY SN ZX zum Zeitpunkt der Ausreise in besagtes nicht EU Land bereits in deinem Besitz bzw am Handgelenk hattest ;)

Nicht mehr, aber eben auch ganz relevant, nicht weniger!

Und überkorrekt geht man natürlich auch bei der Wiedereinreise zum Schalter...