Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhörung im Bußgeldverfahren
Mogli369
13.03.2018, 17:13
Hallo Forum,
ich habe erstmals einen Brief "Anhörung im Bußgeldbescheid" bekommen. Ich wurde mit 27km/h (nach Toleranz) außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Punkte habe ich noch keine, geblitzt wurde ich die letzten gut 12 Monate auch nicht.
Meine Frage, muss ich mit einem Fahrverbot rechnen und wie reagiere ich auf die Anhörung? Soll ich was schreiben, soll ich gestehen oder antworte ich nicht?
Bin für jede Antwort dankbar.
chrisom-77
13.03.2018, 17:21
Ich habe zwar keine sachdienliche Info, aber diese Seite (https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/) kennst du?
Spacewalker
13.03.2018, 17:27
Bezahlen, einen Punkt kassieren, und das (>26km/h) zumindest ein Jahr lang nicht wiederholen. ;)
Mogli369
13.03.2018, 17:29
Ich danke euch. Antworten brauche ich dann wohl auch nicht, oder?
Carsten65
13.03.2018, 18:01
Ich würde alles tun, um wenigstens zu versuchen, aus der Sache rauszukommen.
Fachanwalt fragen, und wenn es nur dafür ist, den staatlichen Wegelagerern den Erfolg nicht zu gönnen...
HD_Klaus
13.03.2018, 18:24
Ich würde alles tun, um wenigstens zu versuchen, aus der Sache rauszukommen.
Ich würde die paar Kröten zahlen und versuchen, 12 Monate lang aufzupassen dass ich nicht wieder mit 26 km/h zu schnell erwischt werde ;) !
Zackbumm
13.03.2018, 18:31
Ich würds zahlen und gut. Hab ich vor 2 Jahren auch gemacht, als ich außerorts mit 39km/h drüber gelasert wurde.
Der Anhörungsbogen dient meines Wissens dazu, dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, sich zur Sache zu äußern. Dies ist aber ein Recht und keine Pflicht.
Werden die Punkte nach einem oder 2 Jahren gelöscht?
Zackbumm
13.03.2018, 18:39
Weder noch. Punkte werden, je nach Schwere des Vergehens nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren gelöscht, unabhängig davon, ob neue Punkte dazu kamen.
Punkte aus einer Ordnungswidrigkeit werden nach 2,5 Jahren gelöscht.
Punkte aus einer Ordnungswidrigkeit werden nach 2,5 Jahren gelöscht.
Leider nein. Bist Du 41 außerhalb drüber gibts 2 Punkte, die hast Du dann 5 Jahre an der Backe.... Roticht über 1 Sekunde dasselbe.
Um noch einmal auf die Ausgangsfrage zu antworten: Nein, nicht reagieren. Das ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung, ohne die Du kein Bußgeld bekommen dürftest.
Sehr wahrscheinlich bekommst Du dann in den nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du immer noch alles unternehmen, kannst Dich verteidigen, kannst mit der Behörde oder Staatsanwaltschaft dealen, aber es gibt nichts, was Du jetzt tun kannst, was es für Dich besser macht.
Also: Einfach nichts tun. Den meisten fällt das zwar schwer, aber alles andere bringt hier nichts :dr:
ehemaliges mitglied
13.03.2018, 19:17
... und wenn es nur dafür ist, den staatlichen Wegelagerern den Erfolg nicht zu gönnen...
So so – stattliche Wegelagerer – interessanter Umgang mit Nichteinhaltung von Regeln. :gut:
BTT: Zahlen – zukünftig an Regeln halten und gut is... :dr:
Demnach kannst du beurteilen, dass besagte Radarfalle vorschriftsmäßig platziert war und korrekt funktioniert hat?
siebensieben
13.03.2018, 19:22
...und wenn es nur dafür ist, den staatlichen Wegelagerern den Erfolg nicht zu gönnen...
Tolle Einstellung. :rolleyes:
ehemaliges mitglied
13.03.2018, 19:29
Demnach kannst du beurteilen, dass besagte Radarfalle vorschriftsmäßig platziert war und korrekt funktioniert hat?
Fasse kurz zusammen:
Ist die Radarfalle vorschriftsmäßig platziert, so sind es keine Wegelagerer.
Ist sie unvorschriftsmäßig platziert:
Sind es Wegelagerer und Tempolimits sind Kann–Vorschriften.
Hätte ich selbst drauf kommen können... :wall:
Street Bob
13.03.2018, 19:47
:D
"Geblitzt" ... eine stationäre Anlage? Bei mobilen Anlagen ist es sicher eher denkbar, Aufbau- oder Anschlussfehler nachzuweisen. Die können natürlich passieren.
Die alteingesessenen "Blitzen", so auf die korrekte Geschwindigkeit kalibriert, sind da schon schwieriger zu überführen, da dem örtlichen Gericht nicht nur die albernen "Wegelagerer"-Beschwerden bestens bekannt sind.
Meist weiß man selbst, ob man zu schnell war oder nicht. Bei Zweifeln: Klappe zu, Anwalt.
Rolexplo
13.03.2018, 19:52
Fasse kurz zusammen:
Ist die Radarfalle vorschriftsmäßig platziert, so sind es keine Wegelagerer.
Ist sie unvorschriftsmäßig platziert:
Sind es Wegelagerer und Tempolimits sind Kann–Vorschriften.
Hätte ich selbst drauf kommen können... :wall:
Du weisst doch, vor der eigenen Tür wollen alle Ihre 30 km/h oder noch besser Spielstrasse haben, aber in allen anderen Strassen lauern Wegelagerer.
Hatte mal eine ähnliche Situation, erinnere mich an die Formulierung "Anhörung im Bußgeldverfahren". Hatte den Text auch dahingehend verstanden dass ich mich nicht äußere und irgendwann kommt ein Bußgeldbescheid. Stattdessen kam dann nach einiger Zeit die Polizei persönlich um festzustellen wer gefahren ist etc...
Mogli369
13.03.2018, 22:42
Danke für eure Antworten. Ich werde kein Anwalt einschalten und die Strafe hinnehmen.
Auf den Annhörungsbogen werde ich nicht antworten. Wenn ich es richtig verstehe, muss ich dies auch nicht, insbesondere wenn die Daten wie in meinem Fall alle stimmen.
Über den eigenen Anwalt erst mal Akteneinsicht fordern. Dann einsehen und bewerten.
Fasse kurz zusammen: Ist die Radarfalle vorschriftsmäßig platziert, so sind es keine Wegelagerer. Ist sie unvorschriftsmäßig platziert: Sind es Wegelagerer und Tempolimits sind Kann–Vorschriften. ...
Lesen und verstehen funktioniert offensichtlich nicht immer. Gute Besserung.
Bluedial
13.03.2018, 23:40
ich würde immer versuchen, über einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt Akteneinsicht zu erreichen;
zig Prozent der Messungen enthalten angreifbare Fehler;
Und:
Wegelagerer sind das nicht; Dummes Rasen, gerade in der Stadt, gehört sich nicht.....( meine Meinung;))
( Wo es aber geht, da heize ich auch mal ordentlich gerne=))
good Luck....:winkewinke:
So so – stattliche Wegelagerer – interessanter Umgang mit Nichteinhaltung von Regeln. :gut:
BTT: Zahlen – zukünftig an Regeln halten und gut is... :dr:
Einerseits richtig- wer sich an die Regeln hält lebt entspannt im Hinblick auf Strafverfolgung. Andererseits ist auch der "Regel-Ersteller" - Vater Staat- nicht frei von Fehlern. Wenn einem damit die Möglichkeit gegeben wird, dies überprüfen zu lassen, finde ich dies grundsätzlich mal gut. Wenn dies nicht gegeben wäre, lebten wir in einer Diktatur.
ehemaliges mitglied
14.03.2018, 07:33
Sehe ich grundsätzlich auch so Michi...
... nur die Tatsache an sich, dass der Statt, der seine Regeln kontrolliert, als Wegelagerer tituliert wird, ist imho nicht der richtige Ansatz.
Kommt hinzu, dass ich weiß, ch war in dem Rahmen zu schnell, würde ich zu meinem Fehler stehen und bezahlen.
Aber jeder wie er mag... :dr:
wenn aus Deiner Sicht alles korrekt ist, zahlen und eine Lehre daraus ziehen.
Es wurde ja eigentlich schon alles gesagt. Auf die Anhörung brauchst Du, wenn die Daten zutreffen, nicht reagieren. Unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung und der PTB ist es nicht mehr wirklich einfach, die Ordnungsmäßigkeit einer Messung mittels standardisierter Messverfahren zu erschüttern. Die stressfreieste Lösung ist es wirklich zu zahlen. Ein Fahrverbot wird es ebenfalls nicht geben, da Du im letzten Jahr nicht bereits mit mindestens 26 km/h geblitzt wurdest.
Demnach kannst du beurteilen, dass besagte Radarfalle vorschriftsmäßig platziert war und korrekt funktioniert hat?
mMn die einzig richtige Antwort. Um diesen Sachverhalt zu klären würde ich jetzt einen Fachanwalt einschalten, der das herausfindet. Gerade wenn es um Punkte geht und man danach z.B. mal ein Schild übersieht ist die Freude groß wenn es dafür ein Fahrverbot gibt...
Hätte ich jede fehlerhafte Messung akzeptiert, wäre ich wahrscheinlich die letzten Jahre einige Monate zu Fuß gegangen.
Drevodom
11.04.2018, 09:28
Interessante Sichtweisen und Kommentare hier...
Ich bin Vielfahrer mit ca. 90.000 km im Jahr und bemühe mich sehr die Regeln einzuhalten,
jedoch erwischte es mich auch immer mal wieder, dass ich mit 1-3 km/h zu schnell in die
Punkte gerutscht bin. Alle Verstöße bei mir auf der Autobahn...
Nach der Einführung des neuen Punktesystems vor einigen Jahren wurde ein Erreichen der
kritischen 8-Punkte Grenze noch viel schneller möglich, als die 18 Punkte zuvor.
Um meinen Führerschein zu behalten, muss ich gegen jeden Bußgeldbescheid in Widerspruch
gehen und ca. bei 20 % der Verfahren gab es Messfehler oder mit dem Richter war ein Deal
möglich.
Schon ein doofer Unfall mit einem geringfügig Verletzten kann schlagartig zu vielen Punkten
führen und als beruflicher Vielfahrer braucht man den Lappen, kann sonst die Existenz bedrohen.
Daher immer Widerspruch und vor allem eine Verkehrsrechtsschutz haben...
Wir könnten ja auch einen Dauerthread aufmachen hier...=(:wall:
Heute kam das Briefchen mit der "Anhörung" auch bei mir, 27 kmh, ärgerlich, da ich die Strecke täglich fahre,allerdings die Baustelle nicht auf dem Schirm hatte.
Jetzt warte ich mal ab, leider habe (und brauchte) ich bisher noch keine Rechtsschutzversicherung...Das wird sich jetzt ändern...;)
Hat jemand für den Fall der Fälle einen Anwalt für Verkehrsrecht den er empfehlen kann? Mit welchen Kosten (ca) kann man rechnen?
edit sagt: hat jemand Erfahrungn mit geblitzt.de? Kann mir zwar nicht vorstellen dass diese "vollautomatisierte" Überprüfung wirklich einen guten Anwalt ersetzt, aber man lernt ja nie aus...
Empfehle "pimp". Ist auch in Wiesbaden.
Mogli369
26.04.2018, 19:34
Ich habe 80€ plus 28€ Bearbeitungsgebühr bezahlt. Und einen Punkt gab es noch obendrauf.
Ich habe 80€ plus 28€ Bearbeitungsgebühr bezahlt. Und einen Punkt gab es noch obendrauf.
Jo, 80 Euro sind der Regelsatz. Mindestgebühr von 25 Euro drauf und 3,50 Pauschale für die Zustellung. Bei Voreinstellungen gibt es idR noch einen Aufschlag. Unsere hiesige Bußgeldstelle erhöht um 20 Euro pro Voreinstellung.
Von Massenanwälten würde ich dringend abraten. Schriftsätze sind standardisiert und wenig on point und die Terminsvertretungen nur bedingt engagiert – so meine bisherige Erfahrung.
Raphael, wenn ich vorab mal runterschauen soll, bevor Du einen Verteidiger mandatierst, melde Dich gern.
avalanche
26.04.2018, 20:19
Wir könnten ja auch einen Dauerthread aufmachen hier...=(:wall:
Heute kam das Briefchen mit der "Anhörung" auch bei mir, 27 kmh, ärgerlich, da ich die Strecke täglich fahre,allerdings die Baustelle nicht auf dem Schirm hatte.
Jetzt warte ich mal ab, leider habe (und brauchte) ich bisher noch keine Rechtsschutzversicherung...Das wird sich jetzt ändern...;)
Hat jemand für den Fall der Fälle einen Anwalt für Verkehrsrecht den er empfehlen kann? Mit welchen Kosten (ca) kann man rechnen?
edit sagt: hat jemand Erfahrungn mit geblitzt.de? Kann mir zwar nicht vorstellen dass diese "vollautomatisierte" Überprüfung wirklich einen guten Anwalt ersetzt, aber man lernt ja nie aus...
Punkte, wo du oder dein Anwalt ansetzen können:
- Datum und Zeit der Inbetriebnahme
- genaue Standortbezeichnung mit Messrichtung
- Bezeichnung des Messsystems mit Dokument der letzten Eichung
- Bestätigung der Kontrolle der erfolgreichen Durchführung der Funktionstests
- Registrierung der wichtigsten Parameter (z. B. Sensorabstand, Bildintervallzeit, Fixdistanz, Geschwindigkeitslimite variabel oder fest usw.)
- Verantwortliche Kontrollperson (Name oder deutlich lesbare Unterschrift)
Der Papierkram zum ordentlichen Betrieb eines Blitzers wird - nicht nur in der Schweiz - oft unterschätzt :dr:
Das kann nur der anwalt beanstanden oder?
Nö, das dürftest Du auch selber.
Empfehle "pimp". Ist auch in Wiesbaden.
+1
Um noch einmal auf die Ausgangsfrage zu antworten: Nein, nicht reagieren. Das ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anhörung, ohne die Du kein Bußgeld bekommen dürftest.
Sehr wahrscheinlich bekommst Du dann in den nächsten Wochen einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du immer noch alles unternehmen, kannst Dich verteidigen, kannst mit der Behörde oder Staatsanwaltschaft dealen, aber es gibt nichts, was Du jetzt tun kannst, was es für Dich besser macht.
Also: Einfach nichts tun. Den meisten fällt das zwar schwer, aber alles andere bringt hier nichts :dr:
Moin zusammen! Hab mich auch so verhalten wie von Nico hier beschrieben... Ist schon
ein paar Wochen her und die Tage läuft diese drei Monatsfrist ab in der sie den Fahrer
ermitteln müssen... man darf gespannt sein... Ich war nicht der Fahrer, 1 km/h nach Ab-
zug der Toleranz zu viel... Toi, toi, toi :ka:
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