Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schenkungssteuer???
Princeofmonacodibaviera
30.08.2018, 09:58
Hallo Freunde des Steuerrechts, sicherlich kann mir hier geholfen werden.
Mal angenommen, meine Eltern ( leben noch) möchten mir Geld schenken. Ab wann muss ich ( also Ihr Kind) Steuern zahlen?
Ich hab mich schon durchgegoogelt, aber da die Thematik mir leider vollkommen unbekannt ist, blicke ich es nicht.
Muss ich Steuern ab 20.000, 100.000 oder erst ab 400.000€ zahlen??
*** entfernt ***
Danke ;)
Der Freibetrag beträgt pro Elternteil 400.000,- €.
Und vielleicht noch interessant: Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut eingesetzt werden (§ 14 ErbStG)
Princeofmonacodibaviera
30.08.2018, 10:46
Klasse, Danke Euch!
Uffpasse, wenn Feind hier mitliest wird nächste Woche der Freibetrag drastisch reduziert bzw die Steuern erhöht :op:
Chris1976
30.08.2018, 11:39
Und bitte auch an die 10 Jahresfrist denken. Im Falle des Falles kann der Schenkungsbetrag zurückgefordert werden. Nicht ganz unerheblich...wie ich finde.
Gruß
Christopher
Und vielleicht noch interessant: Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut eingesetzt werden (§ 14 ErbStG)
Richtig - wird aber ggf. mit einer künftigen Erbschaft verrechnet.
Der Freibetrag i.H.v. 400.000 pro Kind je Elternteil gilt kombiniert für Schenkungen und Erbschaften. Bekommt jemand also 200.000€ in 2018 vom Vater geschenkt und erbt dann in 2022 nochmals 400.000€ vom Vater, müssen dann 200.000€ vom Erbe versteuert werden.
In jedem Fall zu beachten: bei einer Schenkung auch unterhalb des Freibetrags sind Schenkender und Beschenkter verpflichtet, dieses dem Finanzamt mitzuteilen.
Uffpasse, wenn Feind hier mitliest wird nächste Woche der Freibetrag drastisch reduziert bzw die Steuern erhöht :op:
...und erst, wenn die Frau mitliest :op: :kriese:
Masta_Ace
30.08.2018, 13:21
Ggf. rutscht du noch in den Genuss eines besonderen Versorgungsfreibetrages rein. Dazu muss man aber mehr über dich wissen und dazu wär ein StB deines Vertrauens zu Rate zu ziehen ;)
Edit.: Dieser Fall würde nur bei einer tatsächlichen Erbschaft von Todes wegen in Betracht kommen.
Der Freibetrag beträgt pro Elternteil 400.000,- €.
D. h. man kann als Kind einmal 400.000,- vom Papa und im gleichen Zeitraum die gleiche Summe von Mama bekommen?
Gab es da nicht auch mal was von 10.000 Euro pro Jahr?
Nö
Kinder 400.000€ alle 10 Jahre,Ehepartner oder Lebensgefährte 500.000€ Freibetrag.
markus247
30.08.2018, 14:52
Nö
Kinder 400.000€ alle 10 Jahre,Ehepartner oder Lebensgefährte 500.000€ Freibetrag.
Na hier muss ich grad mal reingrätschen.;) Der Lebensgefährte hat einen Freibetrag von 20.000 €. Udo meinte sicher den Lebenspartner.
Der nur geringe Freibetrag führt in der Beratungssitution nicht selten dazu, dass ich langjährige Lebensgefährten vor der Abfassung eines Testamentes erst mal zum Standesamt schicke.;)
Markus247 = The Wedding Planner :verneig:
markus247
30.08.2018, 15:05
Klaro. Obwohl es dafür nicht mal ´nen Gebührentatbestand gibt.:op: Ich betreue aber auch den Weg in die andere Richtung.;) Und kann gar nicht so recht sagen, wo ich glücklichere Mandanten habe...8o
Masta_Ace
30.08.2018, 16:19
Jedenfalls weiß der StB meist mehr als der Psychologe oder Arzt :op:
Jedenfalls weiß der StB meist mehr als der Psychologe oder Arzt :op:
:rofl::gut:
D. h. man kann als Kind einmal 400.000,- vom Papa und im gleichen Zeitraum die gleiche Summe von Mama bekommen?
Yepp :gut:
Na hier muss ich grad mal reingrätschen.;) Der Lebensgefährte hat einen Freibetrag von 20.000 €. Udo meinte sicher den Lebenspartner.
Der nur geringe Freibetrag führt in der Beratungssitution nicht selten dazu, dass ich langjährige Lebensgefährten vor der Abfassung eines Testamentes erst mal zum Standesamt schicke.;)
UPS,stimmt,sorry.
D. h. man kann als Kind einmal 400.000,- vom Papa und im gleichen Zeitraum die gleiche Summe von Mama bekommen?
Und bitte nicht vergessen zu prüfen ob das Geld vorher wirklich bei Mama und Papa jeweils vorhanden war. Wenn Papa die Kohle einen Tag vorher (vor Schenkung an das Kind) zu Mama rüberschaufelt ist das auch schenkungsteuerlich zu würdigen, Freibetrag (500.000, falls verheiratet), Prüfung von anzurechnenden vorschenkungen etc.
Habe dazu auch noch eine Frage.
Ist es von Belang WAS verschenkt wird? (Immobilie, Wertpapiere, Geld, Sachwerte:D)
ein michael
31.08.2018, 11:03
Jepp, da greifen dann Bewertungsfragen
( Immobilien, Firmenanteile etc).
Genau, und ggf spezielle Befreiungen und abschläge (betriebsvermogen, zu wohnzwecken vermiete Gebäude ...).
Ein Fall für deinen StB.
markus247
31.08.2018, 12:26
Du kannst aber auch schon mal selbst ins Bewertungsgesetz schauen.
Masta_Ace
31.08.2018, 13:34
Du kannst aber auch schon mal selbst ins Bewertungsgesetz schauen.
Der war gut ....
ein michael
31.08.2018, 14:01
Musste auch schmunzeln;)
Aber ein Blick in das Gesetz erleichert die Rechtsfindung...
Masta_Ace
31.08.2018, 14:12
Natürlich kann man das machen, ich denke aber mal als Laie ist das einfach nicht zielführend.
Geht ja schon damit los, dass man die Befreiungen, von denen Philipp gesprochen hat, überhaupt nicht im BewG, sondern im ErbStG findet.
Ich würde mir die Zeit sparen und gleich zum StB gehen...
ein michael
31.08.2018, 15:14
Genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Steuerrechtliche Fragen klären sich ja meist nicht durch reinen Gesetzestext...
Ich helfe ja hier öfter und gerne bei Kleinigkeiten.
Aber....
Eine Beratung kostet ein Honorar, keine ggf. ein Vermögen!
Du kannst aber auch schon mal selbst ins Bewertungsgesetz schauen.
:verneig:
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