PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhrenverkauf



glucydur
29.08.2005, 19:00
Hallo Leute !
Wie ist das, wenn ich eine original ROLEX über z.b. Chrono24 verkaufe, der Käufer bezahlt die Uhr im Voraus per Überweisung, ich versende die Uhr mit allem Zubehör wie angeboten und natürlich der original Uhr, dann meldet sich der Käufer und sagt die Uhr ist ein Fake !!! für mich ist klar er hat die Uhr ausgetauscht, wie stehe ich rechtlich da ?
GRÜßE - GLUCYDUR

ehemaliges mitglied
29.08.2005, 19:01
Heiße Kiste, hast Zeugen, Beweise für die Echtheit der Uhr?

glucydur
29.08.2005, 19:06
Was meinst du mit Beweise ? Natürlich habe ich alle Papiere, Kaufbelege usw.......

ehemaliges mitglied
29.08.2005, 19:08
Ne er meint ob Du nen Zeugen dafür hast, dass Du die echte eingepackt hast.

Sonst könnte es teuer werden.

ehemaliges mitglied
29.08.2005, 19:09
Danke Rufus, aber ich denke einer der hier anwesenden Anwälte wird es besser beschreiben können, ich denke, dass ein Problem haben wirst...Nachweisführung, etc.

ehemaliges mitglied
29.08.2005, 19:11
Danke, dass Du mir 2 Examina absprichst :D

Insoman
29.08.2005, 19:13
8o 8o 8o


Holla die Waldfee, ganz böse Falle

ehemaliges mitglied
29.08.2005, 19:13
Original von RufusMücke
Danke, dass Du mir 2 Examina absprichst :D

Besser als ich es vermag auszudrücken meinte ich sorry, aber ich wollte Dich ned beleidigen oder ähnliches. :oops:

ehemaliges mitglied
29.08.2005, 19:16
Ne, ne, schon OK, waren übrigens in Jura, die Examina :D

rudi
29.08.2005, 19:17
Original von glucydur
Hallo Leute !
Wie ist das, wenn ich eine original ROLEX über z.b. Chrono24 verkaufe, der Käufer bezahlt die Uhr im Voraus per Überweisung, ich versende die Uhr mit allem Zubehör wie angeboten und natürlich der original Uhr, dann meldet sich der Käufer und sagt die Uhr ist ein Fake !!! für mich ist klar er hat die Uhr ausgetauscht, wie stehe ich rechtlich da ?
GRÜßE - GLUCYDUR

Hi,

jetzt hast du wieder ein paar Leute auf eine Idee gebracht!

Ich denke der Käufer steht auch in der Beweispflicht.

Gruß

Rudi =)

ehemaliges mitglied
29.08.2005, 19:18
Schon, aber wenn der schlauer war, sprich Zeugen hat:-))))

Insoman
29.08.2005, 19:20
Meine Meinung:

die Beweisfrage ist relativ schlecht.
Du wirst immer Stein und Bein schwören, daß es eine Original-Uhr war, die Du verpackt hast, es sei denn Du hat einen unabhängigen Zeugen, der Deine Version untermauern kann.

Der Käufer wird natürlich auc schwören, daß er nur das Fake erhalten hat, und natürlich den Orschinal-Rest

Ich würde dringend raten eine Anwalt aufzusuchen sofern der Käufer mit Klage o.ä. droht.

Dieser sollte auch mal abchecken, ob der K evtl. vorbelastet ist

ehemaliges mitglied
29.08.2005, 19:21
Es gibt Händler, die packen nur unter Video und Zeugen aus- und ein:-)

Warum wohl?

Insoman
29.08.2005, 19:25
ds ist aber auch kein unerschütterlicher Beweis.

Am besten ist, man nimmt immer einen Notar mit....

Daher: am besten nur noch persönliche Übergabe oder aber man kennt den VK / K und kann ihn von vornherein als seriös einstufen

glucydur
29.08.2005, 19:26
Danke für die Antworten ! Ich habe die Uhr noch nicht versendet, mirr ist das nur so in den Kopf gekommen, es geht doch um einiges an Geld. Aber im Grunde kann das jeder von uns machen, sagen die Uhr ist ein Fake, selbst bei den Händlern die uns allen bekannt sind.

ehemaliges mitglied
29.08.2005, 19:27
...und persönliche Übergabe is ned möglich?So rein präventiv beim Konzi.

Insoman
29.08.2005, 19:28
...

Mein Lieber, Du hast aber eine ganz schön kriminelle Energie....

glucydur
29.08.2005, 19:28
Zwischen mir und dem Käufer liegen 400 Km

ehemaliges mitglied
29.08.2005, 19:46
acht stunden fahrt

wieviel ist die uhr wert ?
welchen stundenlohn hast du sonst ?
rechnet sich das ?

Insoman
29.08.2005, 20:04
oder...

kann man das ganze mit nem netten Ausflug verbinden ;)

Donluigi
29.08.2005, 20:27
Wo sitzt denn der Käufer? Vielleicht ist ein RLX Member in der Nähe, der das Ding annimmt und die Übergabe gestaltet. Wenn das Teil bereits bezahlt ist, gibt es da doch kein Risiko.

Ansonsten: Warenschulden sind Holschulden, für den Transport ist idR. der Käufer zuständig. Versand geht immer auf Risiko des Käufers.

chess77
29.08.2005, 20:32
Wenn das Geld per Vorkasse schon gekommen ist, geht mir das Ganze erstmal am A. vorbei :)

Zum Be******** gibt es da bestimmt risikolosere Wege, als erstmal mein Geld wegzugeben und anschließend auch noch meine Daten gerichtlich bekannt zu geben.

Terminator
29.08.2005, 22:03
Kann es nicht oft genug sagen :

NUR persönliche Übergabe, oder von einem Forummember schicken lassen, den Du kennst, oder der Dir empfohlen wird !!

Diese ganze Beweis*****, Eidesstattliche Versicherung etc. pp. kostet
nur Nerven, und bringt meistens nix !!

Ausser, dass Dein Anwalt mal wieder die BRAGO wälzt ! :D :D

Gruss :D

Terminator

ehemaliges mitglied
30.08.2005, 08:07
Dann solltest Du Dir schnell mal nen anderen Anwalt suchen, BRAGO ist so was von out

biggestbigbertha
30.08.2005, 08:21
hallo, als versender bist du erst einmal auf der sicheren seite, wenn du der lieferung einen selbst erstellten lieferschein beilegst, auf dem du den artikel nebst lieferumfang und seine eigenschaften genau beschreibst. auf dem lieferschein unterschreibst dann nicht nur du, sondern auch ein (dritter) zeuge, der die richtigkeiten der angaben bestätigt.

grüßend

joachim

ehemaliges mitglied
30.08.2005, 08:46
Und wenn der Käufer die Uhr angeblich mit einem Zeugen auspackt, dabei Original und Fake vertauscht, danach umgehend mit Fake-Uhr und Zeugen zum Konzi geht und der die Uhr natürlich als Fake erkennt?

Dann kannst den Lieferschein wegwerfen, dann kommts darauf an, wem der Richter mehr glaubt oder wer die besseren Beweismittel hat. Kann dumm ausgehen, oder?

Insoman
30.08.2005, 08:52
aber ich glaube kaum, daß ein ******** erst einmal Geld wegschickt, um es dann über einen langen und unsicheren Weg zurückzuklagen.

ehemaliges mitglied
30.08.2005, 08:58
Wieso, besser und sicherer kann er doch wohl kaum betrügen?

Nimm z.B. ne Stahl Daytona 7.000 EUR ohne Box Papiere, da würds sich rentieren und wäre wohl relativ einfach durchzuführen.

Wenn er keine Gegenanzeige erhält, könnte er es öfters machen, da er den Kaufpreis auch am Wohnort des Verkäufers einklagen kann und soweit mir bekannt sind die Landgerichte in Zivilsachen nicht vernetzt, D ist groß :D

Butch
30.08.2005, 09:00
@Rufus Mücke:

Gegen ein hohes Maß an moralischen und kriminellen Verwerfungen, kann man
sich nicht vollständig schützen. Willst Du uns das sagen..?

Gegen die vom Joachim aufgezeigte Verfahrensweise spricht nichts, und sie
verbessert die Situation des Versenders in einem Zivilprozess möglicherweise entscheidend.
Sie macht aus einem Gauner natürlich keinen ehrlichen Menschen. Insofern
kann ich dir folgen..!

Übrigens: Guten Morgen, allerseits!

watchman
30.08.2005, 09:12
Original von RufusMücke
Dann solltest Du Dir schnell mal nen anderen Anwalt suchen, BRAGO ist so was von out

meiner liest auch die BRAVO :D

es überzeugt mich und bekräftigt mich immer mehr keine dinge von größerem wert über die bucht zu kaufen oder zu verkaufen...

ehemaliges mitglied
30.08.2005, 09:13
Original von Butch
@Rufus Mücke:

Gegen ein hohes Maß an moralischen und kriminellen Verwerfungen, kann man
sich nicht vollständig schützen. Willst Du uns das sagen..?

Gegen die vom Joachim aufgezeigte Verfahrensweise spricht nichts, und sie
verbessert die Situation des Versenders in einem Zivilprozess möglicherweise entscheidend.
Sie macht aus einem Gauner natürlich keinen ehrlichen Menschen. Insofern
kann ich dir folgen..!

Übrigens: Guten Morgen, allerseits!

Ich sage damit, dass man sehr vorsichtig sein soll, insbesondere im Internet und bei eBay. Weiterhin ist bei meinem Beispiel der Lieferschein relativ wertlos, dass er grundsätzlich Sinn macht und eine gute Idee ist, habe ich nie angezweifelt.

P.S. weder BRAGO, noch Bravo, sondern das RVG sollte er lesen.

Terminator
30.08.2005, 10:27
RVG ?????

Ist das die neue "Saugverordnung" der Anwälte ??? :D :D :D :D


Gruss :D

Terminator

alexis
30.08.2005, 10:35
würde mich auch mal interessieren weil bei ebay geht das ja auch so evt.ab!

ehemaliges mitglied
30.08.2005, 10:36
Ja, wobei neu relativ ist, gilt ab 01.07.2004.

RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

glucydur
30.08.2005, 13:50
Hallo ! DANKE für die vielen Antworten, ich habe mich mit dem Käufer geeinigt, das wie uns auf halber Strecke treffen, das ist am einfachsten.
GRUß

Manfred
30.08.2005, 14:58
Geht doch. Kompromisse sind am besten. Auch ein Zeichen, das niemand etwas böses im Schilde führt.

Gruß Manfred

ehemaliges mitglied
30.08.2005, 17:43
Original von glucydur
Hallo ! DANKE für die vielen Antworten, ich habe mich mit dem Käufer geeinigt, das wie uns auf halber Strecke treffen, das ist am einfachsten.
GRUß

Ich würde sagen, die Lösung ist ein Volltreffer. Allerdings nimm eine Zeuge mit! macht mehr Spaß und ist safer!

Gruß,
István