Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit CarSharing geblitzt, unscharfes Foto - Chancen / was machen?
Hallo Zusammen, habe heute einen sehr überraschenden Brief erhalten, dass ich vor 2 Monaten eine Geschwindigkeitsüberschreitung hatte. Ich bin erst Mal meine Rechnungen durchgegangen, da ich mich nicht an einen Blitz erinnern konnte. Leider passen Uhrzeit und CarSharing Kennzeichen zu meiner Rechnung.
Das beigefügte Foto ist derart unscharf, dass nichts zu erkennen ist - nicht Mal, ob überhaupt jemand am Steuer sitzt / ist. CarSharig bedeutet aber, dass ich gefahren sein muss laut AGBs.
Die Überschreitung beträgt nach Abzug der Toleranz 46kmh (Außerhalb geschlossener Ortschaften - BAB) :(. Ich kenne die Strecke und bin - dachte ich bisher - vorschriftsmäßig gefahren.
Laut Bußgeldkatalog sind 160 Euro wahrscheinlich, evtl. Fahrverbot (wäre okay für mich, fahre sehr wenig). Im Schreiben sind noch keine Strafen angegeben.
Any Erfahrung hier? Bitte nicht "Du hast einen Fehler begangen, also musst Du das durch" Posts. Ich bin keine Raser und würde am liebsten die Strecke nochmal abfahren, ob dort wirklich nur 100kmh erlaubt sind, denn ich halte mich - scheinbar eigentlich - an Regeln.
Danke.
Spacewalker
22.09.2018, 13:29
Das Bild, das die Polizei hat, dürfte deutlich schärfer sein, als der Ausdruck den Du erhalten hast.
Die Überschreitung beträgt nach Abzug der Toleranz 46kmh (Außerhalb geschlossener Ortschaften - BAB)
Das ist nicht wenig. Tagesbaustelle oder so was?
Keine Ahnung. Mich ärgert es SEHR. Nicht nur, weil es wahrscheinlich 160 Euro kostet, sondern weil ich immer meine auf die Begrenzung zu achten.
Also: Anrufen und sagen: Okay, ich akzeptiere? Oder doch Widerspruch?
Spacewalker
22.09.2018, 13:59
Wenn Du Einspruch einlegst, dann nur mit Anwalt. Sonst kannst Du Dir das wirklich sparen, auch wegen der zusätzlichen Gebühren.
Donluigi
22.09.2018, 14:03
Wenn Du Dir wirklich so sicher bist, würde ich Einspruch erheben. Dass Blitzer gern mal falsch messen, ist ja nix neues.
shocktrooper
22.09.2018, 14:10
Gut, Kind liegt im Brunnen. 160 Euro plus Nebenkosten plus 2 Punkte und 1 Monat FV. Da das Ganze zwei Monate her ist, muss man sich nicht erinnern, wer das Fahrzeug gefahren hat - also Fahrtenbuch ist schon mal vom Tisch (das Innenverhältnis zum Car-Sharing-Anbieter ist ne andere Baustelle).
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist die Einlassung, man wüsste nicht mehr, wer gefahren ist und bittet um Zusendung eines guten aussagekräftigen Fotos, damit man der Bußgeldstelle den Fahrer mitteilen kann. Alles Weitere sieht man dann. Dann kann im worst case immer noch ein Anwalt (Verkehrsrechtler) sich mit dem Blitzer beschäftigen (korrekte Eichung, Messprotokoll, Einrichtung der Messstelle etc.).
Ich weiß nicht, ob Du nur einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen hast. Aber bei der geschilderten Situation empfehle ich:
Hast Du eine Rechtsschutz (evtl. über ADAC plus)? Dann ab zum Anwalt.
Hast Du keine Rechtsschutz? Dann nichts machen bis der Bußgeldbescheid kommt. Auf den Bußgeldbescheid zahlen, Zeitpunkt des Fahrverbots passend legen (hast vier Monate Zeit zum Antritt) und beim nächsten Mal besser aufpassen.
Noch besser aufpassen :)
Schreiben ist: Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Ihnen wird zur Last gelegt .....
Reagieren musst Du erst, wenn der Bußgeldbescheid kommt. Also jetzt - wie eben gesagt - mit Rechtsschutz zum Anwalt und ohne Rechtsschutz abwarten.
Ach, ich muss nicht antworten / reagieren? Keine Rechtsschutzversicherung :(
Nein, Du musst nicht antworten. Einfach nichts machen, die müssen selber rausfinden, wer der Fahrer ist. Könnte ja sein, dass deren Foto schlecht ist und Du zugibst, dass Du der Fahrer bist: Dann bekommst Du den Bußgeldbescheid. Wenn das Foto schlecht ist und Du es nicht zugibst, dann könnte das Verfahren auch eingestellt werden. Erst beim Bußgeldbescheid musst Du reagieren (Einspruch oder zahlen).
Wenn Du keine Rechtsschutz hast, lohnt sich das Vorgehen dagegen nicht. Du sagst selber, dass Du nicht dringend fahren musst, und mit messtechnischem Gutachten und Anwaltskosten kommst Du da auf € 2.000,-. Lohnt sich meist nicht. Und als Ersttäter musst Du den Führerschein auch nicht sofort abgeben.
Edit: "nicht sofort" heißt nicht am Tag des Bußgeldbescheids, sondern Du kannst den Start des Fahrverbots selber wählen (innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten).
Frankie63
22.09.2018, 17:27
Und als Ersttäter musst Du den Führerschein auch nicht sofort abgeben.
Ich wundere mich sowieso, dass man den Führerschein abgeben muss. Denn es heißt ja: "Fahrverbot" und nicht "Entzug der Fahrerlaubnis", wie bei Alkohol am Steuer oder Ähnlichem. Im Ausland dürfte man nämlich noch fahren. Ist aber schwer, ohne Führerschein in der Brieftasche.
Diese Diskussion hatte ich mit dem Ordnungsamt schon mal durch. Habe mir dann von denen eine beglaubigte Kopie erstellen lassen, mein Fahrverbot innerhalb Deutschlands in den Urlaub in Spanien gelegt, und habe dort dann ohne Probleme einen Mietwagen bekommen.
Auf meine Frage, wie sie (das Ordnungsamt) das denn z.B. mit Holländern machen würden, die ja dann eben in Holland auch noch fahren dürfen, bekam ich die Antwort: denen kleben wir das Fahrverbot auf den Führerschein. Ich stellte natürlich die Frage, wieso das dann bei mir bzw. deutschen Führerscheinen nicht ging. Die Antwort war: die Aufkleber werden dann abgeknibbelt. Meine Aussage "Und die Holländer sind zu doof zum Abknibbeln" beendete dann das Gespräch. Aber die Kopie musste er mir noch zähneknirschend erstellen :-)
Viele Grüße
Frank
Hmm, Frank, ich weiß nicht, ob das so richtig ist.
In verschiedenen Ländern, u.a. in Spanien, ist es verboten (in Spanien sogar strafbar), zu fahren, wenn man den Führerschein in Deutschland abgegeben hat.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahren-trotz-fahrverbots-im-ausland-eine-laenderuebersicht_012624.html
Frankie63
22.09.2018, 18:15
Hmm, Frank, ich weiß nicht, ob das so richtig ist.
In verschiedenen Ländern, u.a. in Spanien, ist es verboten (in Spanien sogar strafbar), zu fahren, wenn man den Führerschein in Deutschland abgegeben hat.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahren-trotz-fahrverbots-im-ausland-eine-laenderuebersicht_012624.html
Für Spanien (in dem Land war ich damals) steht dort ja auch, dass eine beglaubigte Kopie anerkannt wird. Und der Mitarbeiter des Ordnungsamtes kannte ja mein Vorhaben und hat auch nichts dazu gesagt.
Und bei den Holländern ging es darum, wenn die in Deutschland geblitzt wurden, dass sie dann in Holland noch fahren dürften, nur eben in Deutschland nicht, und dafür dann der Aufkleber.
Aber dass das rechtlich dann doch noch so kompliziert ist, hätte ich nicht gedacht.
Viele Grüße
Frank
Da steht, dass das Fahren in Spanien zu einer Zeit, zu der in Deutschland der Führerschein abgegeben ist, strafbar ist, und dass das nur deswegen nicht verfolgt wird, weil die in Spanien nicht wissen, dass der Führerschein abgegeben ist.
Mit solchen Tipps sollten wir hier eher vorsichtig umgehen :dr:
avalanche
22.09.2018, 18:18
Hmm, Frank, ich weiß nicht, ob das so richtig ist.
So richtig interessant dürfte die Diskussion ja erst nach einem verschuldeten Unfall mit Personenschaden im Ausland werden :bgdev:
Frankie63
22.09.2018, 18:39
Mit solchen Tipps sollten wir hier eher vorsichtig umgehen :dr:
Als Tipp sollte das auch nicht verstanden werden.
Da Du in dem Thread hier vorher schon geschrieben hattest hatte ich mir eben genau diese fachkundige Auskunft zu dem Thema erhofft, da ich seinerzeit eben wenig dazu gefunden habe. Und bin jetzt auch schon ein wenig erschrocken.
Aber der Autoverleiher hatte seinerzeit auch keine einzige Frage gestellt zu der Kopie. Wäre wahrscheinlich bei einer Kontrolle der Guardia Civil anders gewesen. Und die hätten dann sicherlich eine Anfrage nach Deutschland gestellt.....
In Deutschland hatte ich seinerzeit die restlichen 16 Tage die Autoschlüssel versteckt weil ich totale Panik hatte, bei einem nächtlichen Anruf im Halbschlaf trotzdem loszufahren, weil ich nicht dran denke.
Viele Grüße
Frank
jannis-noah
23.09.2018, 06:46
Schick das Ganze zu „Blitzer.de“.
Die haben schon einigen Kollegen von mir den Arsch gerettet.
Hi Dirk,
wie meinen? Die Site gibt an, wo "Blitzer" stehen - wird mir also nicht mehr helfen können - oder verstehe ich die Site falsch?
Mal eine grundsätzliche Frage, die rechtlichen Aspekte sind ja von den Profis hier schon abgehandelt worden.
Du sollst 46 Km/h zu schnell gewesen sein, sagst aber Du kennst die Strecke?! Dann muss ja genau an diesem Tag ( es fragte ja schon jemand nach ner Tagesbaustelle ) dort irgendwas gewesen sein. Und Du hast nichts gemerkt?! Da ist doch was faul. Gar nicht mal an Deinen Ausführungen, ich denke da eher an die Messung bzw. Ausschilderung!
...kann ja auch sein, dass er bisher die 100er Beschränkung immer übersehen und damit Glück gehabt hat, ....wahrscheinlicher ....es wurde eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet die er übersehen hat!
jannis-noah
23.09.2018, 21:22
Hi Dirk,
wie meinen? Die Site gibt an, wo "Blitzer" stehen - wird mir also nicht mehr helfen können - oder verstehe ich die Site falsch?
Sorry, ich meinte natürlich „geblitzt.de“.
Bluedial
23.09.2018, 21:34
ich würde das nur übern Anwalt laufen lassen, Akteneinsicht etc.., das ganze Programm;
wer weiss, was dann noch an Verwertbarem übrig bleibt...:gut:
Hhhmmm, da ich keine Rechtschutz habe wäre mir der Anwalt dann doch zu teuer
Bluedial
23.09.2018, 21:55
großer Fehler:op:
Verkehrsrechtsschutz ist lebenswichtig...;):dr:,
hat sich bei mir zig mal rentiert..
shocktrooper
23.09.2018, 21:58
+1
Und wenn dann im Verbund. Arbeits-, Miet- bzw. Vermieterrechtsschutz plus Verkehrsrechtsschutz.
Sorry, ich meinte natürlich „geblitzt.de“.
Danke, aber hier wurde es sehr kontrovers diskutiert https://www.motor-talk.de/forum/erfahrungen-mit-geblitzt-de-t5677274.html?page=6
+1
Und wenn dann im Verbund. Arbeits-, Miet- bzw. Vermieterrechtsschutz plus Verkehrsrechtsschutz.
Ja, wie ich bei meiner Kündigung erleben musste :(
Also als allererstes würd ich doch mal kurz nachschauen ob da jetzt ein 100er Schild steht oder nicht! DAS ist doch jetzt schon mal grundlegend! Wenn ja, dann wird's sicherlich schwierig bei 46km/h Überschreitung sind wohl alle Toleranzen gerissen. Wenn nein, dann kann man entsprechend weitersehen!
Leider habe ich derzeit kein Auto und es wäre ein großer Zeitaufwand, spontan nochmal die Strecke zu fahren (halber Tag, denke ich) - CarSharing nutzen, Autobahn entlang fahren, ...
Auf den Anhörungsbogen muss ich nicht reagieren, das habe ich nun verstanden - auch wenn das Schreiben es deutlich bedrohlicher formuliert. Geblitzt.de ist eher skeptisch zu sehen, aber zu verlieren hat man ja eigentlich nichts?
Habe mal die Tarife beim CarSharing gecheckt: Strafgebühr, wenn jemand gefahren ist, der es nicht durfte (die Daten sind personenbezogen): 1000 Euro ...
Foto ist nichts zu erkennen, aber laut AGBs durfte nur ich fahren. Ich saß nicht alleine im Auto, niemand kann sich an einen Blitz erinnern. Nun denn, wenn temporär nur 100 erlaubt war und ich habe das Schild übersehen ....
löwenzahn
24.09.2018, 17:05
...niemand kann sich an einen Blitz erinnern....
Viele Kameras lösen keinen Blitz mehr aus, wenn sie das zu schnell fahrende Fahrzeug fotografieren. Dann wäre ja der nachfolgende Fahrer gewarnt.
Und manchesmal sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen leicht zu übersehen. Bei uns auf einer Abbiegespur an einem Autobahnkreuz auf 40km/h begrenzt und nur ein Schild in einem mega Schilderwald zuvor. Man will unser Bestes.
Michael
Frankie63
25.09.2018, 11:28
Man will unser Bestes.
Michael
Genau so sehe ich das auch.
Genau so sehe ich das auch.
..hier auf dem Kölner AB-Ring hat man ja sogar bei 80er Schildern den stationären Blitzer auf 60km/h eingestellt und kräftig Knöllchen versandt8o Das Beste war, zunächst wollte man gezahlte Gelder nicht erstatten:op:
Ävver hätt noch joot jejange :D
Ich hab mal die Koordinaten eingegeben, es gab zwei GoogleEinträge von blitzerkanzlei.de mit "Blitzer bekannt, hohe Chancen, bitte online Antrag kostenlos ausfüllen" ... Beim Kölner AB Ring ist es ja durch das massenhafte Auffallen verschiedener Fahrer gekommen.
Mich ärgert es halt, weil auch meine Beifahrer immer sagen, dass ich doch sehr vorschriftsmäßig fahren würde (auch aus Geiz :))
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