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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privater Uhrenverkauf oder: wenn das Finanzamt schreibt und wie man zurückschreibt...



golddieter
06.01.2019, 21:30
Eine kleine Geschichte, welche vielleicht für den Ein oder Anderen hier interessant ist:

Im Frühjahr 2018 habe ich erstmalig eine größere Anzahl Uhren verkauft, 12 an der Zahl. 10 davon direkt an befreundete
Sammler, 1 über C24 und eine über eBay. Da ich kein Freund von Bargeldübergaben bin, wurden alle Beträge auf mein Konto
überwiesen. So weit so gut...

4 Wochen nach der letzten Überweisung bekam ich Post vom Finanzamt, mit der Bitte um Erläuterung zu den ungewöhnlichen
Zahlungseingängen auf meinem Konto. Ihr könnt Euch vorstellen, dass ein solches Schreiben erstmal keine Begeisterung
hervorruft...

Am nächsten Tag direkt mit meinem Steuerberater gesprochen. Er kennt mich seit 20 Jahren und wusste sofort um was es ging: gewerblichen Handel. Würde bedeuten, dass auf jeden Verkauf Umsatzsteuer abzuführen sei sowie zusätzlich der Nachweis über die Herkunft der Gelder zur Anschaffung.

Er wusste natürlich auch, dass gewerblicher Handel bei mir nicht zutraf und die eingesetzten Gelder alle versteuert waren, allerdings gibt es Urteile in denen das FA Recht bekommen hat und Betroffene zahlen mussten.

Unsere Strategie war dann folgende: wir haben akribisch die Unterlagen zu jedem Verkauf und dem zugrunde liegenden vorherigen Kauf zusammengestellt. Glücklicherweise war ich immer sehr penibel und hatte entweder eine Rechnung oder einen Kaufvertrag oder zumindest einen entsprechenden Kontoauszug. So konnten wir zu jeder Uhr nachweisen, dass zwischen Anschaffung und Verkauf deutlich mehr als 12 Monate lagen (Spekulationsfrist). Zum größten Teil waren es mehrere Jahre. Somit war klar, dass die Uhren nicht Teil eines nebenberuflichen Handels waren, sondern teil meiner privaten Vermögensverwaltung.

In Kombination mit meinem Status als Angestellter und penibel korrekten Steuererklärungen (Versteuerung von ausländischen Mieteinnahmen etc.), hatten wir nach 3 Monaten die Kuh von Eis.

Auf meine Frage was passiert wäre, wenn ich evt. selbstständig gewesen wäre und keine Belege vorgelegen hätten, zuckte
er vielsagend mit den Schultern. Im Zweifelsfall liegt die Beweislast bei einem selbst und nicht beim FA. Auf meine zweite Frage, ob ich nun jedesmal zittern müsste bei weiteren Verkäufen, zuckte er nochmal, hatte dann aber eine nette Idee. Ich muss dazu sagen, dass mein Steuerberater zusätzlich Fachanwalt für Steuerrecht ist und jahrelang selbst beim FA gearbeitet hat.

Er hat vorgeschlagen den Spieß umzudrehen und dem FA im Detail zu belegen welche weiteren Uhren sich aktuell in meinem
Eigentum befinden. Wir haben uns dann 2 Tage zusammengesetzt und alles zusammengetragen mit allen Details zur jeweiligen Uhr und allen vorliegenden Belegen, Kontoauszügen etc.

Das Ganze füllte einen dicken Ordner, welchen wir dann dem FA präventiv geschickt haben.

Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: dies wäre sehr „unüblich“ und auch nicht angefordert gewesen. Trotzdem würde man die Unterlagen nun „zwangsweise“ zu meiner Steuerakte nehmen. Von weiteren Zusendungen sollten wir aber
absehen...!!

Mein Berater hat einige Monate später mit der zuständigen Abteilung in einer anderen Angelegenheit gesprochen und den Kollegen auf unseren Ordner angesprochen. Die Reaktion war ein breites Grinsen und der Hinweis, dass unser Ordner im ganzen Amt bekannt sei und für Gelächter und Ärger gleichzeitig gesorgt hat. So etwas hätten sie noch nicht gehabt...

Mein Steuerberater meinte abschließenend, dass ich wohl nie mehr Post vom FA bekommen würde, zumindest nicht
wegen Uhrenverkäufen;)

Ich kann an dieser Stelle nur jedem raten sehr akribisch beim Kauf und Verkauf zu sein. Wir sind schon sehr viel
transparenter als wir denken....

Ein guter Steuerberater ist in diesem Zusammenhang auch kein Fehler:supercool:

LG

obiwankenobi
06.01.2019, 21:34
Was heißt transparenter? Deine Bank hat Dich schlichtweg beim FA gemeldet.

golddieter
06.01.2019, 21:38
Mir ist das klar, aber vielleicht einigen anderen hier nicht..;)

EX-OMEGA
06.01.2019, 21:39
Die Bank meldet nichts unaufgefordert, sondern archiviert für den Fall, das Fragen vom FA kommen.

Stefan79
06.01.2019, 21:41
Danke für den Bericht,
Da gibts nur eins.... Bargeld gegen Uhr.....
Da bekommt das Finanzamt nichts mit ��
Uns Weiß nicht wofür ich mein Geld ausgebe.
Grüße

[Dents]Milchschnitte
06.01.2019, 21:41
Tja, das gute alte Bankgeheimnis. Du kannst Dir in Deutschland so ziemlich alles erlauben ohne große Angst haben zu müssen erwischt zu werden, aber wehe Du bekommst außer der Reihe Kohle auf Dein Konto überwiesen, dann gehts bei Hinz und Kunz immer ganz schnell....

Mali
06.01.2019, 21:46
Danke Dieter. Sehr interessant...

Series3 ExMoD
06.01.2019, 21:48
Danke! Genau darüber habe ich mir letzte Woche auch Gedanken gemacht!

golddieter
06.01.2019, 21:50
Die Bank meldet nichts unaufgefordert, sondern archiviert für den Fall, das Fragen vom FA kommen.

Das stimmt nur so halb: bei Eingängen aus dem Ausland über 12,5k besteht automatisch Meldepflicht gemäß AWG. Wenn man sich die gesamte
Verordung mal durchliest, was aber idR niemand macht, ähnlich wie bei den Nutzungsbedingungen bei apple oder google, dann kann man erahnen
wer anschließend alles Zugriff auf diese Daten hat. Wenn auch offiziell als „bei berechtigten Interesse“ betitelt...

Übrigens: will mit meinem Erlebnis niemandem Angst machen, war vielleicht nur ein Einzelfall. Wobei der Tipp alles in bar zu kaufen
und zu verkaufen jetzt nicht zu 100% empfehlenswert ist;)

usummer
06.01.2019, 21:51
Danke für das Teilen der Geschichte.
Sehr aufschlussreich.

golddieter
06.01.2019, 21:55
Außerdem habe ich wohl „den Fehler“ gemacht innerhalb kurzer Zeit relativ viel zu drehen. Bei 2-3 Uhren im Jahr fragt da wahrscheinlich
niemand nach. Aber wenn man im Radar ist, ist das nicht angenehm. Auch wenn ich heute locker davon berichten kann, war das letztes
Jahr nicht immer soooo lustig...

Abgesehen davon, ist diese ganze steuerliche Betrachtung völlig absurd, vor allem in heutigen Zeiten. Aber das Finanzamt nimmt ja auch nach wie
vor 6% Zinsen über dem Basiszins:)

Also nochmal: wollte keine Panik verbreiten sondern nur meine Erfahrung teilen und der Community etwas für mein angelesenes Wissen
hier im Forum zurückgeben...

EX-OMEGA
06.01.2019, 21:56
Stimmt golddieter, aber die Beträge der Überweisungen aus dem Ausland sind eher für das statistische Bundesamt von Interesse, als für das FA.

Aber Danke für den Erfahrungsbericht, wenn es auch für Dich zeitweise nicht so lustig war, ist es ja positiv ausgegangen.

Mali
06.01.2019, 21:58
2-3 Uhr im Jahr sind okay. Bei mehr könnte die Frage nach der Gewerblichkeit aufkommen.

golddieter
06.01.2019, 21:58
Stimmt golddieter, aber die Beträge der Überweisungen aus dem Ausland sind eher für das statistische Bundesamt von Interesse, als für das FA.

Stimmt Peter, aber in meinem Fall war das Interesse leider nicht darauf beschränkt...=(

Vanessa
06.01.2019, 22:00
Die Bank meldet nichts unaufgefordert, sondern archiviert für den Fall, das Fragen vom FA kommen.

Nicht ganz richtig- die Bank hat verschiedene Gründe zur Meldung, das geht bei Geldwäsche-Verdacht los bis zu xxx

NOmBre
06.01.2019, 22:02
Toller Bericht und krasse Story! :dr:

Aber mal Butter bei den Fischen: Wenn ich eine neue GMT BLRO morgen bekomme und diese fürs doppelte weiter verkaufe, meldet sich dann auch jemand bei mir?:kriese:

Also ich meine so hier liebes FA hier die Rechnung über 8,4k und weiterverkauft für 15k? Ist das nicht "Superspekulativ"??

franklin2511
06.01.2019, 22:03
Aber bei der organisierten Kriminalität schaut man gerne weg oder gibt sich machtlos.

EX-OMEGA
06.01.2019, 22:05
Stimmt Peter, aber in meinem Fall war das Interesse leider nicht darauf beschränkt...=(


Scheinbar nicht.

Aber dennoch gibt die Bank die Vermerke der Überweisungen nicht weiter, sondern archiviert sie nur.
Nur wenn das FA einen begründeten Verdacht hat, wird nachgefragt.

Der Vermerk wird bei jeder grösseren Summe hinterlegt, die nicht den gewöhnlichen Geschäftsverkehr des Kontoinhabers entspricht. Sollte also eine Überweisung aus Versehen ohne Vermerk eingehen, passiert es auch, dass der freundliche Banlangestellte beim Kontoinhaber nachfragt.

In diesem Fall ist es eben auch nicht ratsam eine Antwort unter dem Motto; "das geht Sie nichts an" zu geben. Gibt man dann an; ich habe ein Auto, eine Uhr oder vererbten Antikschmuck verkauft, hat man der Auskunftspflicht genüge getan.

EX-OMEGA
06.01.2019, 22:06
Nicht ganz richtig- die Bank hat verschiedene Gründe zur Meldung, das geht bei Geldwäsche-Verdacht los bis zu xxx

Hmm hat mir ein Bankdirektor am Stammtisch letzens komplett anders erklärt. Den kennst Du auch, glaub ich.

Rolstaff
06.01.2019, 22:13
Ne, Peter. Der Michi hat da vollkommen recht. Die Bank hat einen Geldwäschebauftragten, der Meldung macht, wenn der begründete Verdacht der Geldwäsche besteht. Auch bei Verdacht von Straftaten kann die Bank Meldung machen....

Es müssten doch aber einige Banker hier sein, die das noch genauer wissen....

986boxster
06.01.2019, 22:14
Toller Bericht und krasse Story! :dr:

Aber mal Butter bei den Fischen: Wenn ich eine neue GMT BLRO morgen bekomme und diese fürs doppelte weiter verkaufe, meldet sich dann auch jemand bei mir?:kriese:

Also ich meine so hier liebes FA hier die Rechnung über 8,4k und weiterverkauft für 15k? Ist das nicht "Superspekulativ"??

Auf jeden Fall ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig und muss in der ESt-Erklärung angegeben werden. Sonst ist es strafbare Steuerhinterziehung. Das vergessen viele Flipper, die innerhalb eines Jahres Uhren mit Gewinn verkaufen...

Wiener48
06.01.2019, 22:21
Danke Dieter, sehr interessant, danke für den Bericht.

@Peter, stimmt leider nicht was du sagst, zumindest nicht für hier in A. Es wird so viel automatisch gemeldet, man würde es nicht glauben...

Auch das Internet tut sein übriges dazu, auch Foren wie dieses, da können wir sicher sein.

Denke hier steht uns eine interessante Diskussion bevor, danke für den Anstoß Dieter.

lachender
06.01.2019, 22:22
Toller Bericht und krasse Story! :dr:

Aber mal Butter bei den Fischen: Wenn ich eine neue GMT BLRO morgen bekomme und diese fürs doppelte weiter verkaufe, meldet sich dann auch jemand bei mir?:kriese:

Also ich meine so hier liebes FA hier die Rechnung über 8,4k und weiterverkauft für 15k? Ist das nicht "Superspekulativ"??

Du musst ja nur den Veräußerungsgewinn bei Deiner EKST-Erklärung in der Anlage SO eintragen, dann ist alles gut :gut:
... also wenn man 1. mit Gewinn und 2. innerhalb von 12 Monaten nach Kauf, verkauft.

golddieter
06.01.2019, 22:23
Also um genau zu sein ist jede Bank verpflichtet „Unregelmäßigkeiten“ zu melden, hat was mit compliance zu tun. Wenn also ein Rentner
plötzlich jeden Tag 10k auf sein Konto einzahlt, fackelt der Schaltermitarbeiter nicht lange.

Meint er aber nicht böse, ist seine Pflicht..

Seb4
06.01.2019, 22:23
Unterhaltung & Treffen >> Lebenshilfe. Danke.

Mali
06.01.2019, 22:23
Ich fürchte das wird der Thread des Jahres 19...:D

golddieter
06.01.2019, 22:23
Du musst ja nur den Veräußerungsgewinn bei Deiner EKST-Erklärung in der Anlage SO eintragen, dann ist alles gut :gut:

Yep:gut:

golddieter
06.01.2019, 22:25
Nicht ganz richtig- die Bank hat verschiedene Gründe zur Meldung, das geht bei Geldwäsche-Verdacht los bis zu xxx

Stimmt leider...

Wiener48
06.01.2019, 22:27
Bis jetzt auf alle Fälle. Gut so, interessante Diskussion



Ich fürchte das wird der Thread des Jahres 19...:D

EX-OMEGA
06.01.2019, 22:27
Ne, Peter. Der Michi hat da vollkommen recht. Die Bank hat einen Geldwäschebauftragten, der Meldung macht, wenn der begründete Verdacht der Geldwäsche besteht. Auch bei Verdacht von Straftaten kann die Bank Meldung machen....

Es müssten doch aber einige Banker hier sein, die das noch genauer wissen....

OK, das hatte ich außer Acht gelassen, aber auch hier wieder "begründeter Verdacht" und das kann passieren, wenn der Überweisungsgrund nicht eindeutig deklariert ist und wenn ich eben in der Anzahl und Höhe unübliche Überweisungen habe. Ich weiß nicht um was für Summen es geht, aber wer seine Pepsi 16710 verkauft, wird bestimmt nicht vom Geldwäschebauftragten gemeldet ;)

Vielleicht melden sich in der Tat noch ein paar Banker oder "Der Banker" ;)

Klaus
06.01.2019, 22:33
Wie verhält es sich eigentlich wenn man die eigene Sammlung, sagen wir mal 4-5 Stück (alles Uhren die sich deutlich länger als ein Jahr im Besitz befinden) in einem Paket, bzw. innerhalb eines Kalenderjahres verkauft?

Ist man dann, vorausgesetzt man hat alle Uhren nachweislich seit > 1 Jahr im Besitz, steuerlich außen vor?

Ist doch dann eine private Sammlung...

androtto
06.01.2019, 22:34
Ich finde diesen Aspekt immer wieder interessant.
Meine werte Gattin sagt ja schon seit Jahren
Du erwähnst immer den Mehrerlös, aber den Minderlös eher ungern.
Da hat sie recht.
Ich habe es nicht gezählt, aber gefühlt habe ich in den letzen 4 Jahren bestimmt 20 Uhren gekauft und wieder verkauft.
Aus einem Grund, der für den Herren Finanzbeamten schwer nachvollziehbar ist, einfach einen an der Waffel, oder auch Uhrensüchtig.
Im Ergebnis, also so für das Finanzamt kann ich leider keinen Mehrerlös vermelden, nein das ist bitter, ich habe über die Jahre verloren.
Die meisten Käufer haben immer gesagt, geht nich was am Preis, als echter Junkie hat ich ja ja schon das nächste Objekt der Begierde im Blick und habe dann mit Verlust verkauft ich Trottel.
Leider habe ich mich auch nicht nach den Grundregeln der ordentlichen Buha verhalten, keine Buchung ohne Beleg.
Ich habe die Uhren einfach gekauft und wieder verkauft, nix Vertrag, aber immer über die Konten.
Darf ich jetzt die Mindererlöse der letzten Jahre geltend machen liebes Finanzamt?
Frohes 2019
Ps
ich habe nie von meinem Konzi eine :
Daytona
Pepsi
Frosch
Oder ähnliche Objekte der Begierde mit Mehrerlöspotential bekommen,
Nur die Ladenhüter
Lg und frohes neues Jahr

Wiener48
06.01.2019, 22:37
Das Interesse spricht für sich hier:

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Mali
06.01.2019, 22:37
@Klaus: Das entscheidet dann das zuständige Finanzamt oder im Streitfall die Finanzgerichte, ob es sich hier um eine Gewerblichkeit handelt und Du somit steuerpflichtig bist. Gab Entscheide, da wurde auch bei einer Nachlassauflösung auf Gewerblichkeit und somit Steuerpflichtigkeit entschieden. Das ist eben ein sehr schmaler Grat. Aber gerade hier würde ich vorher einen darauf spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen...

golddieter
06.01.2019, 22:45
Wie verhält es sich eigentlich wenn man die eigene Sammlung, sagen wir mal 4-5 Stück (alles Uhren die sich deutlich länger als ein Jahr im Besitz befinden) in einem Paket, bzw. innerhalb eines Kalenderjahres verkauft?

Ist man dann, vorausgesetzt man hat alle Uhren nachweislich seit > 1 Jahr im Besitz, steuerlich außen vor?

Ist doch dann eine private Sammlung...

Bin ja kein Steuerexperte, musste mich aber wegen meines Falls zwangsweise etwas einarbeiten: wenn Du Deine Sammlung auflöst ist es weniger problematisch als immer wiederkehrende Einzelverkäufe. Dazu gibt es auch Urteile des BFH. Wenn Du allerdings jedes Jahr Deine Sammlung auflöst
ist das nicht so glaubhaft..

Es gibt so viele Urteile zu diesem Thema: einer spekuliert an der Börse und hat 20.000 Trades im Jahr (das schafft kaum ein Profi) und das Gericht sagt „private Vermögensverwaltung“ und nicht gewerblich. Ein Anderer verkauft 30 Pelzmäntel seiner verstorbenen Mutter auf eBay und muss Umsatzsteuer abführen...

Alles ist möglich, die Umstände des Einzelfalls entscheiden. Man sollte dem FA aber deutlich Kontra geben, wenn man nix zu verbergen hat..

lachender
06.01.2019, 22:49
Das ist ja mal ne Frechheit, wenn ein Nachlass aufgelöst wird, das dann ein FA kommt und Gewerbe unterstellt... Muss das nicht irgendwie auf "Dauer" und mit "Gewinnerziehlungsabsicht" einhergehen?

golddieter
06.01.2019, 22:54
Wie gesagt, das FA muss nur behaupten, das Gegenteil beweisen musst Du.

Muss mich jetzt leider verabschieden. Freue mich, dass das Thema Euer Interesse findet. Aber wie gesagt, sollte nur eine Anregung
bzw. ein Hinweis sein, es besteht sicherlich für die meisten hier kein Grund zur Panik:gut:

LG

NicoH
06.01.2019, 22:55
Danke für das "Heads Up" :dr:

Mali
06.01.2019, 23:01
Das ist ja mal ne Frechheit, wenn ein Nachlass aufgelöst wird, das dann ein FA kommt und Gewerbe unterstellt... Muss das nicht irgendwie auf "Dauer" und mit "Gewinnerziehlungsabsicht" einhergehen?

Naja, manche Sammlungen sind groß, da dauerts eben ne zeitlang bis alle Wecker vertickert sind, das kann auf Dauer hinweisen...

golddieter
06.01.2019, 23:01
PS: Theoretisch könnte jeder seine Sachwerte dem FA „präventiv“ mit dem Hinweis melden, dass zukünftig Veräußerungen anstehen.
Die Meldung an sich und ein Verkauf mind. 12 Monate danach ist schon hilfreich.

Ist aber nur empfehlenswert wenn alles sauber dokumentierbar ist..

kronjuwelen
06.01.2019, 23:35
Wie ist es eigentlich bei Käufen, die mit Bargeld getätigt werden? Werden diese ab 10k immer ans FA gemeldet oder nur im Falle eines Verdachts?

Wenn ja dann muss doch das FA wissen was ich gekauft habe und brauch keine Belege, oder?

golddieter
06.01.2019, 23:41
Naja, also wenn Du von privat kaufst wird ja keiner etwas dem FA melden. Ein gewerblicher Händler ist verpflichtet es zu melden,
allerdings befreit Dich das nicht davon einen Beleg aufzubewahren, im eigenen Interesse. Außerdem „vergessen“ 9 von 10 Händlern
es zu melden...

Salamander
06.01.2019, 23:49
Das ist nicht korrekt. Barzahlungen sind insofern nur dann meldepflichtig, wenn ich als Händler den Eindruck habe, dass der Käufer bzw. das Geld aus fragwürdiger Quelle stammt. Ich selbst habe nur nach dem Geldwäschegesetz den Verkauf mit Nachweis (Persokopie) zu dokumentieren und auf Verlangen vorzuzeigen.

FatToni
07.01.2019, 07:47
Sehr interessantes Thema. Vielleicht sind die Meldevorschriften der Bundesbank nicht allen bekannt. Natürlich darf die Bundesbank die Daten nicht an das Finanzamt weiterleiten...

Ich habe Euch mal eine kurze Zusammenfassung der Bundesbank verlinkt:

https://www.bundesbank.de/resource/blob/755288/ae7d09137e14d02cb803018b9cfe743b/mL/einstieg-in-das-meldewesen-data.pdf

Das betrifft zwar nicht die Uhrenverkäufe. Ist aber vielleicht für den ein oder anderen interessant.

golddieter
07.01.2019, 08:33
Das ist nicht korrekt. Barzahlungen sind insofern nur dann meldepflichtig, wenn ich als Händler den Eindruck habe, dass der Käufer bzw. das Geld aus fragwürdiger Quelle stammt. Ich selbst habe nur nach dem Geldwäschegesetz den Verkauf mit Nachweis (Persokopie) zu dokumentieren und auf Verlangen vorzuzeigen.

Ja, Du hast Recht. Es besteht die Pflicht einer Identitätsprüfung durch Ausweisvorlage und die Meldepflicht bei Geldwäsche - oder Terrorismusfinanzierung. Das kann
man als Händler ja auch recht schnell erkennen:D

https://www.bundestag.de/blob/525382/131e434f07765aea13023a2d9cd9fce2/wd-4-058-17-pdf-data.pdf

uhrenfan_rolex
07.01.2019, 08:36
Auf jeden Fall ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig und muss in der ESt-Erklärung angegeben werden. Sonst ist es strafbare Steuerhinterziehung. Das vergessen viele Flipper, die innerhalb eines Jahres Uhren mit Gewinn verkaufen...

Danke dem TS für den Beitrag.

@986boxter: Kann ich dann Verkäufe, die mit Verlust ausgegangen sind, theoretisch gegenrechnen?

golddieter
07.01.2019, 08:38
Nur zur Hälfte in dem betreffenden Steuerjahr. Ich wäre allerdings vorsichtig mit reinen Verlustmeldungen, denn dann wird
ggbf. in den Folgejahren oder auch für die Vorjahre nachgefragt.

Wiener48
07.01.2019, 08:43
Davon kannst du dann ausgehen und die 5 Jahre davor dann auch gleich...

golddieter
07.01.2019, 08:48
:gut:

KaiserKarl
07.01.2019, 08:53
Davon kannst du dann ausgehen und die 5 Jahre davor dann auch gleich...

Wieso 5 Jahre?


Nur zur Hälfte in dem betreffenden Steuerjahr. Ich wäre allerdings vorsichtig mit reinen Verlustmeldungen, denn dann wird
ggbf. in den Folgejahren oder auch für die Vorjahre nachgefragt.

Wieso nur zur Hälfte?

Micha2903
07.01.2019, 08:58
Mich würde interessieren, wie das FA an Deine Daten mit den Kontobewegungen kam. Von der Bank können die eigentlich nicht stammen..... :grb:

kAot
07.01.2019, 08:59
Moin und gesundes neues Jahr,

man sollte alles was möglich ist bar bezahlen und auch bar bezahlen lassen.

Wenn das Bargeld abgeschafft ist, dann sind der Enteignung keine Grenzen mehr gesetzt.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

just my 2 cents

golddieter
07.01.2019, 09:01
Wieso 5 Jahre?

Das FA geht in der Regel bis zu 5 Jahre zurück bei einer Prüfung. Bei festgestellten Verstößen kann auf bis zu
10 Jahre erweitert werden...



Wieso nur zur Hälfte?

Sorry, ich glaube das war vor 2017. Du kannst aber grundsätzlich Verluste nur mit Gewinnen und nicht mit anderen Einkünften
verrechnen.

https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/

Ich glaube wir brauchen hier langsam einen Steuerberater für den Thread...

golddieter
07.01.2019, 09:02
Mich würde interessieren, wie das FA an Deine Daten mit den Kontobewegungen kam. Von der Bank können die eigentlich nicht stammen..... :grb:

Mich auch...eine konkrete Nachfrage meines Anwalts ließ das FA unbeantwortet...

golddieter
07.01.2019, 09:04
Moin und gesundes neues Jahr,

man sollte alles was möglich ist bar bezahlen und auch bar bezahlen lassen.

Wenn das Bargeld abgeschafft ist, dann sind der Enteignung keine Grenzen mehr gesetzt.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

just my 2 cents

Was den zweiten Teil angeht kann ich Dir nur zustimmen. Es gibt diese Diskussionen zur Bargeldabschaffung schon sehr lange. In D sind wir da noch gut
bedient, in anderen EU Staaten liegt die Grenze für Bargeschäfte deutlich niedriger.

Ich denke nicht, dass das Bargeld auf absehbare Zeit komplett abgeschafft wird. "Wir" Deutschen sind zwar oft hörig und lahm im Widerstand, aber Bargeld
ist heiß geliebt und da würde es echten Aufstand geben...

Schmackofatz
07.01.2019, 09:07
Ich fände es gut, wenn das Finanzamt des Öfteren mal genauer hinschauen würde. :gut:

Ingo.L
07.01.2019, 09:34
Mich auch...eine konkrete Nachfrage meines Anwalts ließ das FA unbeantwortet...

Dann fordere bei deiner Bank und deinem FA eine datenschutzrechtliche Selbstauskunft nach DSGVO an. Eigenlich muss darin stehen, wem sie deine Daten weiterleiten bzw aus welcher Quelle sie Ihre Daten erhalten.

Aber bestimmt gibt es auch da wieder Ausnahmen, damit sie nicht antworten müssen :bgdev:

The Banker
07.01.2019, 09:43
Das Ganze ist nicht so mein Thema, ich kenne es aber so: Bei deutlich vom sonstigen Zahlungsverkehr abweichenden Zahlungen wird beim Kunden nachgefragt, dies betrifft insbesondere Bargeschäfte. Wenn der Kunde dies nicht plausibel begründen kann, gibt es eine Geldwäsch-Verdachtsanzeige. Macht keine Bank zum Spaß, da gibt es schlicht Gesetze für.

Wie weit die Finanzämter mittlerweile auf Konten zugreifen können entzieht sich meiner Kenntnis, das wird im Zweifelsfall auch nicht breitgetreten.

Ich hätte ein massives Problem, Käufe und Verkäufe der letzten Jahre zu belegen. Hier mal bar oder per Konto ge- und verkauft, keine Belege... Warum auch, hat mich in Summe Geld gekostet und Spaß gebracht. Würde das FA natürlich im Zweifel anders sehen. Auch dies ist ein Grund dafür, dass ich die Flipperei eingestellt habe.

Schmackofatz
07.01.2019, 10:28
Ich hätte ein massives Problem, Käufe und Verkäufe der letzten Jahre zu belegen. Hier mal bar oder per Konto ge- und verkauft, keine Belege... Warum auch, hat mich in Summe Geld gekostet und Spaß gebracht. Würde das FA natürlich im Zweifel anders sehen. Auch dies ist ein Grund dafür, dass ich die Flipperei eingestellt habe.

Wenn man das einigermaßen plausibel darstellen kann, gibt es i. d. R. auch keine Probleme.

KaiserKarl
07.01.2019, 10:35
Sorry, ich glaube das war vor 2017. Du kannst aber grundsätzlich Verluste nur mit Gewinnen und nicht mit anderen Einkünften
verrechnen.

https://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte/

Ich glaube wir brauchen hier langsam einen Steuerberater für den Thread...

Diese Aussage stimmt so pauschal auch nicht ;) Selbstverständlich ist ein vertikaler Verlustausgleich über alle Einkünfte hier möglich, soweit es sich um gewerbliche Einkünfte handelt (so im vom BFH entschiedenen Fall mit der Verwertung der geerbten Pelzmäntel).

Lediglich bei den Spekugewinnen (und seit 2009 bei den Aktien und WP´s) ist der Ausgleich nur horizontal (also innerhalb der Einkunftsart bzw. Aktie/WP) möglich.

PS: Die weiter oben postulierten "5 Jahre" sind vielleicht im Ösiland relevant. Bei "uns" ist die Festsetzungsverjährung von 4 Jahren und in Fällen von St´Hinterziehung zehn Jahre maßgeblich.

986boxster
07.01.2019, 10:40
Danke dem TS für den Beitrag.

@986boxter: Kann ich dann Verkäufe, die mit Verlust ausgegangen sind, theoretisch gegenrechnen?
Ja, so weit auch da nur ein Jahr Haltedauer. Wenn es gewerblich wird, dann auch länger für Gewinne wie Verluste...

KaiserKarl
07.01.2019, 10:41
Wenn man das einigermaßen plausibel darstellen kann, gibt es i. d. R. auch keine Probleme.

Richtig Peter; meist genügt auch eine mit Excel gefertigte Aufstellung und es wird auf weitere Nachweise verzichtet. Insbesondere dann, wenn am Ende noch´n fettes Minus dransteht :bgdev:. Dann fragen die Sachbearbeiter schon gar nicht mehr weiter nach.

golddieter
07.01.2019, 10:52
Wenn man das einigermaßen plausibel darstellen kann, gibt es i. d. R. auch keine Probleme.

Glaub mir, das FA sieht das gaaaanz anders als Du...unter plausibel verstehen die etwas anderes als der Durchschnitt.

Aber wie mehrfach gesagt, kein Grund zur Panik.

golddieter
07.01.2019, 10:55
Richtig Peter; meist genügt auch eine mit Excel gefertigte Aufstellung und es wird auf weitere Nachweise verzichtet. Insbesondere dann, wenn am Ende noch´n fettes Minus dransteht :bgdev:. Dann fragen die Sachbearbeiter schon gar nicht mehr weiter nach.

Ohoh....da glaube bzw. weiß ich, dass das keine gute Idee ist:op:

LesPreludes
07.01.2019, 11:06
Was heißt transparenter? Deine Bank hat Dich schlichtweg beim FA gemeldet.

Da bin ich mir ziemlich sicher dass das FA direkten Zugriff auf Konten hat. Das FA verzichtet sogar schon seit Jahren auf Kopien der Kontoauszüge zur Einkommenssteuererklärung eben aus diesem Grund. Da gibt's ganz neue Gesetze wegen Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung und Rechtsextremismus die das ermöglichen.

Mali
07.01.2019, 11:07
Mich würde interessieren, wie das FA an Deine Daten mit den Kontobewegungen kam. Von der Bank können die eigentlich nicht stammen..... :grb:

Das ist irgendwo anders aufgepoppt bei der Steuerfahnung oder deren Spysoftware. Ebay, Foren, Verkaufsplattformen etc...

orphie
07.01.2019, 11:23
also sollte ich vorab mit meinem Bankberater sprechen wenn ich demnächst meine Sammlung im Wert von ca. 100k auflöse oder welches Prozedere wäre ratsam?
ab welchen Summen kommen solche Gewerbsverdächtigungen? Sollte man die Transaktionen der einzelnen Uhren auf mehrere Konten splitten?

steboe
07.01.2019, 11:31
1. Im Rahmen einer Steuerprüfung 2018 kam erstaunlicher Weise keinerlei Nachfrage nach höherer Geldherkunft aus CH, GB, HK ( jeweils 6 stellig) per üw!
2. Analog der 3 Objekte Regelung bei Immos empfiehlt sich m E max 3 Uhren per Anno
3. Haltezeit dokumentieren
4. Bei mehr als 3 Uhren prüfen ob man diese nicht an Angehörige schon länger verschenkt hat!

Daytona500
07.01.2019, 11:33
Mich würde mal interessieren, wie es sich beim Tauschen von Uhren mit den vermeintlichen Gewinnen verhält. Da wird ja doch mit sehr virtuellen Werten gearbeitet. Zählt da der Marktpreis oder der Listenpreis?

jk737
07.01.2019, 11:46
Dann fordere bei deiner Bank und deinem FA eine datenschutzrechtliche Selbstauskunft nach DSGVO an. Eigenlich muss darin stehen, wem sie deine Daten weiterleiten bzw aus welcher Quelle sie Ihre Daten erhalten.


Meines Wissens nicht nur in AT, sondern EU weit: Ab einer bestimmten Höhe von Ein- und Ausgängen am Konto (auch zwischen eigenen Konten..., schwachsinnigerweise) geht automatisch eine elektronische Meldung ans FA.

Ich hatte als reiner Pauschalierer (Werbekostenpauschale und KESt) daher heuer eine Steuerprüfung... Völlig gefahrlos für mich, aber irre nervig, weil ich den größten Streber der Behörde ausgefasst habe und daher massiv eigene Zeit versch*** hab (zb Kontoauszüge 5 Jahre zurück suchen zum Nachweis, dass ich die Versicherungsbeiträge, die mir der - börsenotierte - Versicherer bestätigt hat, auch wirklich bezahlt hab) und dadurch auch schöne Steuerberaterkosten versenkt...

Wiener48
07.01.2019, 12:19
Thread des Jahres bis jetzt.

Und, wieder mal bezeichnend dass diejenigen die bei TS "golddieter" mit seinen ersten Postings von wegen Investment Banking etc., über ihn hergefallen sind jetzt die sind die sich bedanken für sein doch offensichtliches Fachwissen, ja ja,...
Schön zu beobachten dass einige hierzu gar nichts sagen, ein Schelm der böses denkt dabei!


Ein Thread der aufweckt, warnt und die Realität zeigt. Vielen denken wirklich es ist ein lustiges Spiele mit Kauf und Verkauf, dem ist bei weitem nicht so und dies zeigt der Thread hier wieder.

Wiener48
07.01.2019, 12:22
Absolut richtig!


Meines Wissens nicht nur in AT, sondern EU weit: Ab einer bestimmten Höhe von Ein- und Ausgängen am Konto (auch zwischen eigenen Konten..., schwachsinnigerweise) geht automatisch eine elektronische Meldung ans FA.

Vanessa
07.01.2019, 12:26
Thread des Jahres bis jetzt.

Und, wieder mal bezeichnend dass diejenigen die bei TS "golddieter" mit seinen ersten Postings von wegen Investment Banking etc., über ihn hergefallen sind jetzt die sind die sich bedanken für sein doch offensichtliches Fachwissen, ja ja,...
Schön zu beobachten dass einige hierzu gar nichts sagen, ein Schelm der böses denkt dabei!


Ein Thread der aufweckt, warnt und die Realität zeigt. Vielen denken wirklich es ist ein lustiges Spiele mit Kauf und Verkauf, dem ist bei weitem nicht so und dies zeigt der Thread hier wieder.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Genau- nichts. (Böser Investor <=> Danksagung)

Ebenso ist es, wenn man nichts schreibt in einem thread- Du machst daraus ein schlechtes Gewissen- von mir aus. Mach das gerne für Dich aber nicht für andere Leute. Wenn ich keinen Bock habe etwas zu schreiben, dann schreibe ich nichts, ob ich was beizutragen hätte oder nicht- simple as that. Beweislastumkehr wie beim FA braucht hier keiner.

Und wer glaubt, daß das FA blind ist, der kriegt halt irgendwann die Quittung- das ist jedem bewußt und jeder hofft halt...

jk737
07.01.2019, 12:28
Und, wieder mal bezeichnend dass diejenigen die bei TS "golddieter" mit seinen ersten Postings von wegen Investment Banking etc., über ihn hergefallen sind jetzt die sind die sich bedanken für sein doch offensichtliches Fachwissen, ja ja,...


+1 :gut:

Wiener48
07.01.2019, 12:32
Die Vanessa, freundlich und direkt wie immer, bleibt der Linie treu, hat auch was.

Fühlst du dich angesprochen mit meinen Worten???

DA bin ich voll bei Dir!!!

Und wer glaubt, daß das FA blind ist, der kriegt halt irgendwann die Quittung- das ist jedem bewußt und jeder hofft halt...


Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Genau- nichts. (Böser Investor <=> Danksagung)

Ebenso ist es, wenn man nichts schreibt in einem thread- Du machst daraus ein schlechtes Gewissen- von mir aus. Mach das gerne für Dich aber nicht für andere Leute. Wenn ich keinen Bock habe etwas zu schreiben, dann schreibe ich nichts, ob ich was beizutragen hätte oder nicht- simple as that. Beweislastumkehr wie beim FA braucht hier keiner.

Und wer glaubt, daß das FA blind ist, der kriegt halt irgendwann die Quittung- das ist jedem bewußt und jeder hofft halt...

LesPreludes
07.01.2019, 12:33
Wunder was ? Ich hab mein erstes Aha-Erlebnis schon vor 3 Jahren gehabt als ich am Bankschalter ein paar Fünfziger in zwei Scheine wechseln wollte, und die am Schalter einen Herkunftsnachweis von mir haben wollte. Wegen 1k :wall:

Hannes
07.01.2019, 12:35
Und, wieder mal bezeichnend dass diejenigen die bei TS "golddieter" mit seinen ersten Postings von wegen Investment Banking etc., über ihn hergefallen sind jetzt die sind die sich bedanken für sein doch offensichtliches Fachwissen, ja ja,...
Als ständig wiederkehrender Multi hier im Forum muss halt mit sowas rechnen :ka:

jk737
07.01.2019, 12:37
8o Das hab ich nicht gecheckt... Die Beiträge im anderen Thread klagen fundiert... :ka: :weg:

Vanessa
07.01.2019, 12:40
@Wiener: Nein, ich fühl mich nicht angesprochen, ich mags nur nicht, wenn generell alle Leute durch nen Spruch erfaßt werden und dadurch alle in einen Topf geworfen werden. Zitat: "Schön zu beobachten dass einige hierzu gar nichts sagen, ein Schelm der böses denkt dabei!"

EX-OMEGA
07.01.2019, 12:41
8o Das hab ich nicht gecheckt... Die Beiträge im anderen Thread klagen fundiert... :ka: :weg:

Hmm ehrlich ? Ich frage mich sogar und nun ja scheinbar auch berechtigt, ob diese Story hier stimmt. Schade sowas.

golddieter
07.01.2019, 12:44
Stimmt zu 100%. Aber die "Aufsicht" hier hat wohl generell etwas gegen fundierte Beiträge....schade sowas.

jk737
07.01.2019, 12:45
Hmm ehrlich ? Ich frage mich sogar und nun ja scheinbar auch berechtigt, ob diese Story hier stimmt. Schade sowas.

Ja :ka: :oops: Ich hab nix dazu geschrieben, aber für mich als Laien bei Vintage, der aber beruflich doch einiges von den Finanzmärkten mitkriegt, hattet Ihr beide recht...

Zu diesem Thread geb ich Dir recht...

golddieter
07.01.2019, 12:46
...und wahrscheinlich auch gegen Investoren an sich. Egal, hoffe trotzdem mit meinem Beitrag etwas zum Nachdenken bzw. zur Vorsicht
angeregt zu haben. Beuge mich der Zensur und bin freiwillig raus hier...

Hannes
07.01.2019, 12:47
Stimmt zu 100%. Aber die "Aufsicht" hier hat wohl generell etwas gegen fundierte Beiträge....schade sowas.

Eher was gegen den Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen:

(1) Sie verpflichten sich, bei der Anmeldung keine falschen oder missverständlichen Angaben zu machen und sich nicht unter Vorgabe einer falschen Identität anzumelden. Pro Person darf nur ein Account angemeldet und genutzt werden. Verstöße diesbezüglich führen zum zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss.

Kalle
07.01.2019, 12:47
Stimmt zu 100%. Aber die "Aufsicht" hier hat wohl generell etwas gegen fundierte Beiträge....schade sowas.

ich glaube gegen fundierte Beiträge hat hier niemand etwas...;) Schon gar nicht die Moderatoren & Chefs...

Gotti
07.01.2019, 12:47
Stimmt zu 100%. Aber die "Aufsicht" hier hat wohl generell etwas gegen fundierte Beiträge....schade sowas.

Man wird halt durch mehrere Accounts nicht glaubwürdiger!?! :ka:

Sowas wird Hannes sich wohl kaum ausdenken als Admin ...

LesPreludes
07.01.2019, 12:56
Ach so, private Veräußerungsgewinne. Das bringt mich auf eine gute Idee: private Veräußerungsverluste, hatte ich bei der einen Uhr die ich verkaufte und könnte man gegenrechnen in der G+V-Rechnung ... die können mir den Buckel runterrutschen.

Wiener48
07.01.2019, 13:01
Wer hat mehrere Accounts? Stehe auf der Leitung, help

Wiener48
07.01.2019, 13:03
Verstehe ich nicht, bitte um Aufklärung, Danke


Als ständig wiederkehrender Multi hier im Forum muss halt mit sowas rechnen :ka:

Wiener48
07.01.2019, 13:10
Niemand wirft alle in einen Topf, sicher nicht, aber ich denke es werden sich einige angesprochen fühlen, gut so, denn wie du schon sehr schön geschrieben hast ist mit dem FA nicht zu spassen und es ist euch kein Kinderspiel oder Kavaliersdelikt, wie manche glauben. UND, da bin ich mir sicher, unbewusst sind viele Händler obwohl sie sich nicht als solche fühlen.

Ich mags auch nicht wie unfreundlich du manchmal bist (denke nur an meinen schönen Einstieg hier vor sehr genau einem Jahr) hier im Forum, speziell zu neuen Mitgliedern und lässig deine absolut vorhandene Fachkompetenz herablassend ausspielst....

Aber ich denke dieser Mix macht es aus in einem Forum ;-)

ps: deswegen auch schade dich nicht mal persönlich kennen lernen zu können, 19.1. München beim Treffen, denke bei einem Bierchen wäre alles ein wenig einfacher.




@Wiener: Nein, ich fühl mich nicht angesprochen, ich mags nur nicht, wenn generell alle Leute durch nen Spruch erfaßt werden und dadurch alle in einen Topf geworfen werden. Zitat: "Schön zu beobachten dass einige hierzu gar nichts sagen, ein Schelm der böses denkt dabei!"

Geraldo
07.01.2019, 13:32
Ich mags auch nicht wie unfreundlich du manchmal bist (denke nur an meinen schönen Einstieg hier vor sehr genau einem Jahr) hier im Forum, speziell zu neuen Mitgliedern und lässig deine absolut vorhandene Fachkompetenz herablassend ausspielst....


Tja, als ich mich 2007 von hier verabschiedet habe war der Member noch ganz klein mit Hut...

lg
Geraldo

Edmundo
07.01.2019, 13:35
Wenn jetzt alle Ihr Uhren vorsorglich dem FA melden, dann haben alle FA viel Spass. :bgdev:

Danke fürs Teilen.

The Banker
07.01.2019, 13:41
Tja, als ich mich 2007 von hier verabschiedet habe war der Member noch ganz klein mit Hut...



Ist mittlerweile gewachsen und trägt noch immer keinen Hut ;).

Salamander
07.01.2019, 13:44
Wenn mir jetzt noch einer erklärt welches "Fachwissen" in diesem Thread vermittelt wird, dann stimme ich vielleicht auch der aktuellen Stimmung zu.

Fakt ist und das wurde hier auch schon in der Vergangenheit mehr als einmal besprochen, dass wer viel dreht, das ganze steuerrechtlich im Blick haben sollte. Fakt ist aber auch, dass in diesem Thread die "Wahrheit" erst stückchenweise zusammengetragen werden musste.

Lustigerweise dachte ich mir bereits beim ersten Post, dass der mir der Threadstarter "spanisch" vorkommt. Erinnerte mich etwas an den Kollegen der für seinen 1680/8 Eimer eine arabische Datumsscheibe suchte :D

Und was Michi (Vanessa) anbelangt. Michi ist so und darf auch so sein. Ruft man richtig in den Wald hinein, kommt bei ihm auch immer eine entsprechend positive Reaktion. Und was die Direktheit anbelangt, besser so als hintenrum.

Wiener48
07.01.2019, 13:45
"golddieter" = TS = gesperrt?

Habe ich was nicht mitbekommen?

Smoke
07.01.2019, 13:47
So ein bisschen kenn ich mich mit der Materie ja auch aus, aber auf diese Idee



Er hat vorgeschlagen den Spieß umzudrehen und dem FA im Detail zu belegen welche weiteren Uhren sich aktuell in meinem
Eigentum befinden. Wir haben uns dann 2 Tage zusammengesetzt und alles zusammengetragen mit allen Details zur jeweiligen Uhr und allen vorliegenden Belegen, Kontoauszügen etc.

Das Ganze füllte einen dicken Ordner, welchen wir dann dem FA präventiv geschickt haben.



wäre weder ich noch sonst jemand, den ich kenne, gekommen.

Dieses Vorgehen ist so absurd, dass ich allein deshalb am Wahrheitsgehalt der Geschichte enorme Zweifel habe.

Micha2903
07.01.2019, 13:48
@Wiener48:
OMG-manchmal ist weniger mehr......:weg:

Um dann für Dich auch noch etwas erhellendes beizutragen: Vanessa ist nicht DIE sondern DER. Auch ich hatte zu Anfang unwissend feuchte Träume bez. seines (vermeintlich) weiblichen Geschlechts. Was ich mir alles vorgestellt habe, die tiefsinnigen Uhrengespräche im Schlafzimmer. Ach lassen wir das......:oops:

ReneS
07.01.2019, 13:49
Hier mal ein wenig Lesestoff:


Kann das Finanzamt mein Konto einsehen? Diese Frage stellen sich viele Steuerzahler. Die Antwort ist eindeutig: Ja, es hat die Möglichkeiten dazu.

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/kontenabruf-durch-das-finanzamt.html

dsq2
07.01.2019, 13:49
Nur zur Info:
1.) Die Bank meldet nichts dem FA
2.) Geldwäscheverdacht wird an den Zoll gemeldet
3.) Der Zoll überprüft das
4.) Die Staatsanwaltschaft ermittelt
5.) Erst die kann im Rahmen ihrer Emittlungen an die Kontobewegungen der Bank

Anderer Fall:
Du wirst angeschwärzt. Die Steuerfahndung ermittelt.. usw.

Zu dem "multi":
Ich habe mir das in dem Investmentbanking-Thread schon gedacht. Wollte erst mit viel Elan mit diskutieren, habe es dann gelassen..

Gotti
07.01.2019, 13:50
"golddieter" = TS = gesperrt?

Habe ich was nicht mitbekommen?


#84

Wiener48
07.01.2019, 13:50
@Christoph, interessant, klär uns bitte auf die Unwissenden? User, war ist bekannt?

Wie gesagt, schade, würde Vanessa gerne persönlich kennen lernen, denke dann wäre einiges einfacher...! Ist so und darf so sein, na ja, lassen wir das mal so stehen.


Mit "direkt" bin ich bei dir, absolut, besser als die vielen Heuchler und Schleimer.

Aber wir driften massiv vom Thema ab.

ps: spannend wie immer "Aktive Benutzer in diesem Thema: 94 (Registrierte Benutzer: 48, Gäste: 46)"

Salamander
07.01.2019, 13:55
Check doch mal den Betrag von Hannes. Der User ist bzw. war ein gesperrter User der sich neu registriert hat und das wohl nicht zum ersten Mal.

Ich würde wetten, dass es sich um den ehemaligen Account PW irgendwas gehandelt hat. So eine Heini mit viel Schrott der hier vor ca. 4 Monaten seine Runde gedreht hat.

Wiener48
07.01.2019, 13:56
Dann eben DER Vanessa, auch gut ;-)

Spaß beiseite, der Unterschied zu DEM Michi ist mir bekannt.

Ich denke ER weiß wies gemeint ist und überlebt es, so wie ER austeilt steckt er das locker ein.





@Wiener48:
OMG-manchmal ist weniger mehr......:weg:

Um dann für Dich auch noch etwas erhellendes beizutragen: Vanessa ist nicht DIE sondern DER. Auch ich hatte zu Anfang unwissend feuchte Träume bez. seines (vermeintlich) weiblichen Geschlechts. Was ich mir alles vorgestellt habe, die tiefsinnigen Uhrengespräche im Schlafzimmer. Ach lassen wir das......:oops:

dsq2
07.01.2019, 13:56
Der gute alte PWP74 :D

Wiener48
07.01.2019, 13:56
Interessant, Danke, wusste ich nicht.


Check doch mal den Betrag von Hannes. Der User ist bzw. war ein gesperrter User der sich neu registriert hat und das wohl nicht zum ersten Mal.

Ich würde wetten, dass es sich um den ehemaligen Account PW irgendwas gehandelt hat. So eine Heini mit viel Schrott der hier vor ca. 4 Monaten seine Runde gedreht hat.

ehemaliges mitglied
07.01.2019, 13:57
Aber wir driften massiv vom Thema ab.

ps: spannend wie immer "Aktive Benutzer in diesem Thema: 94 (Registrierte Benutzer: 48, Gäste: 46)"

der ist gut. :D

falls du es nicht kapierts, warum: sprichst vom thema abdriften und driftest gleich weiter.

hugo
07.01.2019, 14:00
Hier mal ein wenig Lesestoff:



https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/kontenabruf-durch-das-finanzamt.html

Damit sollte alles gesagt sein.Danke.

NOmBre
07.01.2019, 14:01
So kann man halt auch innerhalb eines Jahres auf die Beiträge kommen die ich nicht Mal in 9 Jahren habe :D

LesPreludes
07.01.2019, 14:17
Nur zur Info:
1.) Die Bank meldet nichts dem FA
2.) Geldwäscheverdacht wird an den Zoll gemeldet
3.) Der Zoll überprüft das
4.) Die Staatsanwaltschaft ermittelt
5.) Erst die kann im Rahmen ihrer Emittlungen an die Kontobewegungen der Bank

Anderer Fall:
Du wirst angeschwärzt. Die Steuerfahndung ermittelt.. usw.

Zu dem "multi":
Ich habe mir das in dem Investmentbanking-Thread schon gedacht. Wollte erst mit viel Elan mit diskutieren, habe es dann gelassen..

Der Zoll ist für Schwarzarbeit zuständig und nicht für Geldwäsche. Wenn Du denkst das Finanzamt hätte keinen direkten Zugriff auf deine Kontobewegungen dann ... ... ja dann glaub das ruhig weiter.

https://i.ibb.co/gd15xH5/1jj.jpg

KaiserKarl
07.01.2019, 14:34
Je unglaublicher die Story, um so glaubwürdiger der Inhalt. Ärgere mich schon wieder, dass ich überhaupt was dazu geschrieben habe :motz:

LesPreludes
07.01.2019, 14:37
Ich auch, man fühlt sich immer wieder dazu genötigt 8o

John Wick
07.01.2019, 14:49
zumindest hast du richtigerweise mit der Grafik verdeutlicht wie es tatsächlich funktioniert. In manchen Bundesländern umfasst es noch die örtlichen Polizeipräsidien mit den dort zuständigen Kommissariaten.

LesPreludes
07.01.2019, 14:57
Mit dem Mist habe ich weder beruflich noch privat etwas zu tun. Aber ich weiß um diverse Berufs- und Hobbydenunzianten um einem herum.
Google-Suche: Meldung Geldwäsche - und es kommen gleich 5 Ergebnisse. Denen wird der rote Teppich ausgerollt. Der Wahrheit ist nicht schön

Wiener48
07.01.2019, 15:04
Den den Thread sollte man schliessen, ich bin raus!

Vanessa
07.01.2019, 15:34
Tja, als ich mich 2007 von hier verabschiedet habe war der Member noch ganz klein mit Hut...

lg
Geraldo

Na, wo kommst Du denn her? Egal, da ich mich weder positiv noch negativ an Dich erinnere, war es wohl nichts besonderes.

dsq2
07.01.2019, 16:12
Der Zoll ist für Schwarzarbeit zuständig und nicht für Geldwäsche. Wenn Du denkst das Finanzamt hätte keinen direkten Zugriff auf deine Kontobewegungen dann ... ... ja dann glaub das ruhig weiter.

https://i.ibb.co/gd15xH5/1jj.jpg

Also in NRW ist das FIU beim Zoll angesiedelt. Aber habe gerade noch einmal im GWG Leitfaden nachgelesen:
Die FIU verteilt an die entsprechenden Ermittlungsbehörden. Von daher sind wir beide richtig.

Zum Thema FA:
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/kontenabruf-durch-das-finanzamt.html

LG

Danson
07.01.2019, 16:16
interessantes Thema wie ich finde. Auf Deutsch heißt das, dass man in Deutschland Angst vorm FA haben muss, wenn man seine Uhren (mit Gewinn) innerhalb eines Jahres wieder verkauft. Ich habe viele Uhren über die Jahre aus verschiedenen Gründen ge- und wieder verkauft, trotzdem bin ich kein gewerblicher Händler sondern vielleicht eher Uhrenverrückt. Bei nächstem Kauf muss ich mir also erst überlegen ob ich mit der Uhr die ich kaufe bei einem evtl. Wiederverkauf eher Gewinn oder Verlust mache. Wenn ich Gewinn machen sollte, dann lieber die Finger von lassen!

Und wenn ich bei der Steuererklärung angebe, dass ich bei einem Uhrenverkauf Gewinn gemacht habe, ist das doch wahrscheinlich eher eine Einladung an das FA mein Bankkonto bitte genauer anzuschauen.

max mustermann
07.01.2019, 16:32
Ein 2 min Gespräch mit einem / seinem Banker und schon ist man im Bilde. Da braucht's nicht 9 Seiten Spekulationen in einem Uhrenforum.

Wenn eine ungewöhnlich hohe Summe auf's Girokonto eintrudelt, dann kann es sein, dass man von der bankinternen Korruptionsabteilung (oder wie die das nennen) gefragt wird, warum und weshalb. Dann gibt man halt artig Antwort und beweist es, wenn nötig, mit einem eventuellen Kaufvertrag, E-Mails oder was-weiss-ich.

Wie gesagt: das kann sein, muss aber nicht! Neugierig wird die Bank aber erst ab ein paar Mille, darunter wird das kaum jemanden interessieren.
Wenn da aber faule, unakzeptable Nachweise kommen, wird die Finanz informiert und dann tritt der Fall ein, den der Komiker vorher mit seinen paar verschacherten Stahluhren hergespamt hat. LOL!


Gott sei Dank ist "sauberes" Geld auf's Konto bekommen noch nicht verboten, zumindest in Österreich... :gut:

KaiserKarl
07.01.2019, 16:55
..... Bei nächstem Kauf muss ich mir also erst überlegen ob ich mit der Uhr die ich kaufe bei einem evtl. Wiederverkauf eher Gewinn oder Verlust mache. Wenn ich Gewinn machen sollte, dann lieber die Finger von lassen!...

Nö, solange der Steuersatz unter 100%, lohnt´s noch immer das G´schäftle ;)


Und wenn ich bei der Steuererklärung angebe, dass ich bei einem Uhrenverkauf Gewinn gemacht habe, ist das doch wahrscheinlich eher eine Einladung an das FA mein Bankkonto bitte genauer anzuschauen.

Abbä wägglich net...

jk737
07.01.2019, 16:56
Wenn eine ungewöhnlich hohe Summe auf's Girokonto eintrudelt, dann kann es sein, dass man von der bankinternen Korruptionsabteilung (oder wie die das nennen) gefragt wird, warum und weshalb. Dann gibt man halt artig Antwort und beweist es, wenn nötig, mit einem eventuellen Kaufvertrag, E-Mails oder was-weiss-ich.


Wenn ich eine größere Überweisung kriege, dann ruft immer nur ein Beraterheini an, will mir sinnlose Anlageprodukte verkaufen und ist beleidigt, dass ich kein Interesse an einem Beratungsgespräch hab :rofl:

steboe
07.01.2019, 17:00
Mal mein Bauchgefühl hierzu:
Nur 1 lausiges Jährchen Haltezeit und dann steuerfrei Gewinne teils im Immobereich einsacken-eine Lücke des Systems .Ein Paradies geradezu!

max mustermann
07.01.2019, 17:04
Wenn ich eine größere Überweisung kriege, dann ruft immer nur ein Beraterheini an, will mir sinnlose Anlageprodukte verkaufen und ist beleidigt, dass ich kein Interesse an einem Beratungsgespräch hab :rofl:

Siehst, das ist der Unterschied. Mich ruft der Bankberater jeden Monatsersten, wenn mein karger Lohn einlangt, an, ob ich nicht doch zu einem der zahlreichen Gratiskonto-Anbieter wechseln möchte.... :rofl:

Rolstaff
07.01.2019, 17:07
Wo kann ich so einen Gratiskontoanbieter finden ???

Gerne per PN, Oskar... :rofl:

max mustermann
07.01.2019, 17:08
N26, ING.......

Kalle
07.01.2019, 17:11
Wenn ich im SteuerR richtig aufgepasst habe, dann ist § 2 UStG nicht unwichtig.
Hier muss nicht mal eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Bedeutet das auch bei vorwiegend Verlustgeschäften bei
Uhrenverkäufen die Umsätze steuerbar sind.

Aber das werden die Steuerberater hier wohl genauer wissen.

KeWi
07.01.2019, 18:08
Ich handle nicht mit Uhren, kann aber sagen, dass Finanzämter seltsame Post versenden. Nach 20 Jahren und 20 jährlichen Steuererklärungen bekam ich die Nachricht, dass ich bis zu einem bestimmten Termin mein Geschäftsmodell darstellen möchte. Habe ein mehrseitiges eng beschriebenes Papier eingereicht und nie wieder etwas davon gehört.
Soweit ich erfahren habe, schauen sich die FÄ Konten aktiv an und haken selbst bei kleinen, unklaren Beträgen gezielt und hartnäckig nach. Die Bank meldet nur bei wirklichen Auffälligkeiten. Besser ist es, nichts zu verbergen und ggf. offen auf die Mitarbeiter zuzugehen. Möglichst spät am Tag...

AndreasL
07.01.2019, 18:33
Interessanter Threadverlauf.;)

Das Thema private Veräußerungsgeschäft dürfte auch jeder kennen und wohl nur ein paar glückliche GMT oder D Neukäufer betreffen.

LesPreludes
07.01.2019, 18:39
Ein 2 min Gespräch mit einem / seinem Banker und schon ist man im Bilde.

In dem Formular auf voriger Seite steht was zum Ankreuzen bezüglich "Verdachtsschöpfung aus Anlass eines Auskunftsersuchens". :D
Das 2-Minuten-Gespräch wirkt auf mich eher wie Trick 17 mit Selbstüberlistung.
Spass muß sein, hoffe Du hast soviel Humor und srry dass ich Deinen Post verkürzt wiedergebe.

Smoke
08.01.2019, 09:26
interessantes Thema wie ich finde. Auf Deutsch heißt das, dass man in Deutschland Angst vorm FA haben muss, wenn man seine Uhren (mit Gewinn) innerhalb eines Jahres wieder verkauft. Ich habe viele Uhren über die Jahre aus verschiedenen Gründen ge- und wieder verkauft, trotzdem bin ich kein gewerblicher Händler sondern vielleicht eher Uhrenverrückt. Bei nächstem Kauf muss ich mir also erst überlegen ob ich mit der Uhr die ich kaufe bei einem evtl. Wiederverkauf eher Gewinn oder Verlust mache. Wenn ich Gewinn machen sollte, dann lieber die Finger von lassen!

Und wenn ich bei der Steuererklärung angebe, dass ich bei einem Uhrenverkauf Gewinn gemacht habe, ist das doch wahrscheinlich eher eine Einladung an das FA mein Bankkonto bitte genauer anzuschauen.

Ob Du ein Gewerbe betreibst bestimmt sich in der Regel nicht nach Deinem Gefühl oder Deinen Absichten und Uhrenverrücktheit ist auch kein Abgrenzungsmerkmal
;)


Mal mein Bauchgefühl hierzu:
Nur 1 lausiges Jährchen Haltezeit und dann steuerfrei Gewinne teils im Immobereich einsacken-eine Lücke des Systems .Ein Paradies geradezu!

Bei Immobilien gelten andere Haltefristen.


Wenn ich im SteuerR richtig aufgepasst habe, dann ist § 2 UStG nicht unwichtig.
Hier muss nicht mal eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Bedeutet das auch bei vorwiegend Verlustgeschäften bei
Uhrenverkäufen die Umsätze steuerbar sind.

Aber das werden die Steuerberater hier wohl genauer wissen.

Ja, die umsatzsteuerrechtliche Unternehmerschaft setzt grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht voraus.


Alles in allem ist diese Materie viel zu breit um sie hier auch nur annähernd darlegen zu können. Hinzu kommt, dass für ein belastbares Ergebnis immer der Einzelfall untersucht und geprüft werden muss.

shocktrooper
08.01.2019, 09:51
Ja, die umsatzsteuerrechtliche Unternehmerschaft setzt grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht voraus.

Und wenn dem Nebenerwerbsuhrenhandel ausreichend Gewinn unterstellt wird, auch noch Gewerbesteuer..:op:

Smoke
08.01.2019, 10:01
Und dazu noch ein schnuckeliges Steuerstrafverfahren :D

Kalle
08.01.2019, 10:02
Alles in allem ist diese Materie viel zu breit um sie hier auch nur annähernd darlegen zu können. Hinzu kommt, dass für ein belastbares Ergebnis immer der Einzelfall untersucht und geprüft werden muss.

Definitiv...das kann man nicht pauschalieren. Aber es ist durchaus interessant, wie aus ein paar Uhrenverkäufen als Hobby, ganz schnell ein Gewerbe unterstellt wird.
Und schon rollt eine Abgaben-Lawine auf einen zu.

Smoke
08.01.2019, 10:12
Absolut. Der Grat ist sehr schmal.