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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rolex Kauf und die Verzollung



LUTZ
07.09.2005, 04:29
Habe folgendes Problem:

In Australien befindet sich das Objekt der Begierde. Die Uhr soll per FedEx oder DHL geschickt werden. Wie bekomme ich sie duch den Zoll bzw. was muss ich an den Zoll bezahlen, um sie ordnungsgemäss einzuführen ?

Laut Zollamt werden 4.5% fällig plus 16% Einfuhrumsatzsteuer fällig:

http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarduty?ProdLine=80&Type=0&Action=1&Lang=DE&SimDate=20050907&YesNo=1&Indent=-1&Flag=1&Test=tarduty&Periodic=0&Download=0&Taric=9102990000&Country=AU%2F0800&Day=07&Month=09&Year=2005

Ist das so richtig, oder hat jemand andere Erfahrungen ?
Gibt es die Möglichkeit mit einem GSP-Form-A die Verzollung zu umgehen ?

Donluigi
07.09.2005, 07:50
Ist die Uhr neu?

ehemaliges mitglied
07.09.2005, 07:54
Also ich hatte da neulich was aus Amiland und konnte es ned umgehen...deine Angaben sind richtig. Wenn der Versender das ganze klassifiziert als Rücksendung zum Besitzer mußt du irgendwie einen Nachweis erbringen können, dass es sich um deine Uhr handelt....da liegt das Problem. Die gucken halt wo die Uhr ursprünglich verkauft worden ist und da kommst du dann nie raus, weil sie ja einmal einfuhrmäßig versteuert worden sein muss....

newharry
07.09.2005, 12:55
Original von LUTZ
Habe folgendes Problem:

In Australien befindet sich das Objekt der Begierde. Die Uhr soll per FedEx oder DHL geschickt werden. Wie bekomme ich sie duch den Zoll bzw. was muss ich an den Zoll bezahlen, um sie ordnungsgemäss einzuführen ?

Laut Zollamt werden 4.5% fällig plus 16% Einfuhrumsatzsteuer fällig:

http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarduty?ProdLine=80&Type=0&Action=1&Lang=DE&SimDate=20050907&YesNo=1&Indent=-1&Flag=1&Test=tarduty&Periodic=0&Download=0&Taric=9102990000&Country=AU%2F0800&Day=07&Month=09&Year=2005

Ist das so richtig, oder hat jemand andere Erfahrungen ?
Gibt es die Möglichkeit mit einem GSP-Form-A die Verzollung zu umgehen ?

Die Angaben sind grundsätzlich richtig, aber der Zoll beträgt nur 80 Cent - lies nochmals nach: "MAX 0.8 EUR / p/st " ;)

Einfuhrumsatzsteuer ist korrekt ...

Zu GSP-Form-A 8o kann ich Dir aber nichts sagen ...

newharry
07.09.2005, 12:59
"GSP Form A

Ursprungszeugnis, das im Allgemeinen Präferenzsystem / -verkehr mit Entwicklungs- und Schwellenländern angewendet wird."


Ob das wohl für Australien gilt ;)

Wie bist Du denn auf dieses Formular gestoßen? Hast Du nähere Infos zum Zusammenhang mit der Verzollung?

LUTZ
07.09.2005, 15:16
@newharry
Das hat mit meinem Beruf zutun. Ich Importiere Waren containerweise aus Asien. Daher ist mir das GSP-Form-A nicht unbekannt. Nur weiss ich selbst noch nicht in wiefern man dieses auf eine gebrauchte Uhr aus Australien anwenden kann.
Wobei sich das mit dem GSP-Form-A schon erledigt hat, sofern nur maximal 80 cent neben der Einfurumsatzsteuer fällig werden. Für 80cent lohnt der Aufwand nicht.

@alle
1) gesetzt der Fall ich hätte einen Bekannten in Australien besucht und dort ZUUUUUFÄLLIGERWEISE meine Uhr vergessen. Der Bekannte sendet mir die Uhr zu. Muss dann beim Zoll zwingend der Nachweis erbracht werden, dass ich die Uhr in D gekauft habe, um eine Verzollung zu umgehen ?

2) Was ist, wenn mir jemand aus Australien eine Uhr schenken will ? D.h. wenn der Inhalt als "cadeaux/present" deklariert ist ? Müssen Geschenke ebenfalls verzollt werden ?

ehemaliges mitglied
07.09.2005, 18:47
Original von LUTZ

@alle
1) gesetzt der Fall ich hätte einen Bekannten in Australien besucht und dort ZUUUUUFÄLLIGERWEISE meine Uhr vergessen. Der Bekannte sendet mir die Uhr zu. Muss dann beim Zoll zwingend der Nachweis erbracht werden, dass ich die Uhr in D gekauft habe, um eine Verzollung zu umgehen ?

2) Was ist, wenn mir jemand aus Australien eine Uhr schenken will ? D.h. wenn der Inhalt als "cadeaux/present" deklariert ist ? Müssen Geschenke ebenfalls verzollt werden ?

Keine Chance, mußte du nachweisen, dass dafür mal irgendwann Einfuhrzoll bezahlt worden ist, wenn sie ned aus DEutschland kommt...glaube mir!

LUTZ
07.09.2005, 19:06
Ist jemand aus dem Forum evtl. Zöllner am Flughafen FRA oder CGN und möchte sich gerne ein paar Euros dazu verdienen ? Bitte PN an mich !






























:D

R.O. Lex
07.09.2005, 21:22
Original von LUTZ
@alle
1) gesetzt der Fall ich hätte einen Bekannten in Australien besucht und dort ZUUUUUFÄLLIGERWEISE meine Uhr vergessen. Der Bekannte sendet mir die Uhr zu. Muss dann beim Zoll zwingend der Nachweis erbracht werden, dass ich die Uhr in D gekauft habe, um eine Verzollung zu umgehen ?

2) Was ist, wenn mir jemand aus Australien eine Uhr schenken will ? D.h. wenn der Inhalt als "cadeaux/present" deklariert ist ? Müssen Geschenke ebenfalls verzollt werden ?


ad 1: Selbst wenn Dir der Zoll entgegenkommt (was nicht zu vermuten ist) und Du nur den Nachweis erbringen mußt, tatsächlich auch in Australien gewesen zu sein, fällst Du vermutlich schon auf die Nase; also laß es.

ad 2: Warum sollen Geschenke, wenn sie die Freibeträge überschreiten, nicht zu verzollen und zu versteuern sein? Kämest Du auf die Idee, einen der Container mit Deinen Importwaren als Geschenk deklarieren zu lassen?

ehemaliges mitglied
07.09.2005, 22:05
Original von LUTZ
Ist jemand aus dem Forum evtl. Zöllner am Flughafen FRA oder CGN und möchte sich gerne ein paar Euros dazu verdienen ? Bitte PN an mich !






























:D
Gibt auch noch andere (illegale) Möglichkeiten.

PCS
07.09.2005, 22:12
Da fällt mir ein - wo ist eigentlich der nette Herr von der Gepäckkontrolle,
dem ich den Link zum Forum gab.......

sonc
06.01.2016, 13:57
ich hol das Thema "Verzollung" mal wieder hoch! Folgende Situation: Mir wurde eine Uhr angeboten mit LC100. Aktuell befindet sich die Uhr allerdings in der Schweiz. Der aktuelle Besitzer hat sie in der bereits in der Schweiz von jemand anderem gekauft. Auf die Frage hin, ob die Uhr bei der Ausfuhr aus Deutschland in die Schweiz verzollt wurde, konnte er mir keine Auskunft geben. Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob die Uhr bereits verzollt wurde?

natas78
06.01.2016, 14:05
Wenn es dafür keinen Beleg gibt, hast du Pech und musst die Uhr verzollen.

hugo
06.01.2016, 14:06
Nein.Bei Einfuhr aus der Schweiz nach Deutschland sind immer 19% Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig.Egal welcher LC,egal ob bei Einfuhr in der Schweiz verzollt (das macht es nur noch komplizierter,besonders bei einem Kauf von privat) .....

sonc
06.01.2016, 14:14
ernsthaft? Also da kauft ein Schweizer seine Uhr in Deutschland und verzollt diese NICHT auf dem Weg in die Schweiz. Anschließend kaufe ich die Uhr in der Schweiz und bringe sie zurück nach D und muss trotzdem die 19% + Zoll zahlen? hätte ich nicht gedacht...

hugo
06.01.2016, 14:17
Er hat Steuerhinterziehung begangen falls nicht und wäre schön blöd gewesen ......
-19% dtsch. bei Einfuhr retour,9% schw. rauf ....
Egal was er gemacht hat,du führst Ware aus einem nicht EU Land ein.
Muss man da ernsthaft drüber diskutieren ?

sonc
06.01.2016, 14:21
diskutieren muss man darüber nicht. Wollte nur wissen, wie das gehandhabt wird... und das hast mir ja beantwortet, vielen Dank!

Ps: Das es nicht klug ist, bei Ausfuhr von D nach CH die Sachen nicht zu verzollen, steht außer Frage ;)

hugo
06.01.2016, 14:29
Das zeigt auch mal wieder wie egal dieser LC ist.Einzig in welchem Land gekauft interessiert.
Und wenn außerhalb der EU wird ein Kaufbeleg gebraucht.Egal ob Rechnung,Quittung,Bierdeckel ....
Hauptsache VK +K Daten,Preis und Seriennummer sind vermerkt.

Schmackofatz
06.01.2016, 14:33
Vorausgesetzt er hat die Uhr in D überhaupt mit MwSt. im Laden gekauft.

Wenn sie gebraucht war unterliegt sie der Differenzbesteuerung nach §25a UstG. und er bekommt nichts zurück, muss aber dennoch die 9% Schweizer Ust. entrichten.

Wenn der Verkäufer es dennoch irgendwie schaffen sollte, einen Zollbeleg für die Einfuhr in die Schweiz zu finden, kannst Du diesen als Ursprungszeugnis verwenden.

Somit würde dann der Zoll entfallen, die Einfuhrumsatzsteuer von 19% bleiben jedoch fällig.

Schmackofatz
06.01.2016, 14:35
Das zeigt auch mal wieder wie egal dieser LC ist.Einzig in welchem Land gekauft interessiert.
Und wenn außerhalb der EU wird ein Kaufbeleg gebraucht.Egal ob Rechnung,Quittung,Bierdeckel ....
Hauptsache VK +K Daten,Preis und Seriennummer sind vermerkt.

Immer das "letzte" Land ist für eine Verzollung maßgeblich.

Un nicht das "erste" Land, in dem die Uhr ursprünglich verkauft wurde.

sonc
06.01.2016, 14:41
Ich danke euch für die Erläuterung! Das der LC grundsätzlich egal ist, war mir durchaus bewusst!

Compact
06.01.2016, 16:15
Moment mal,
die Verzollung lastet doch nicht auf der Ware, sonder auf der Person welche die Uhr/Ware ausführt oder?

TheLupus
06.01.2016, 16:18
Ja. Und Vito führt sie (wieder) nach D ein.

sonc
06.01.2016, 16:32
ok verstehe... also wenn der VK (Wohnhaft Schweiz) mit der Uhr über die Grenze fährt, ohne diese zu verzollen, und mir anschließend in D verkauft, liegt die Steuerlast bei ihm, korrekt?

Die Frage ist für mich zwar nicht mehr relevant, weil ich dem VK bereits eine Absage erteilt habe (Verzollung hätte den "Preisvorteil" zunichtegemacht), aber die Antwort würde mich dennoch interessieren :)

TheLupus
06.01.2016, 16:43
ok verstehe... also wenn der VK (Wohnhaft Schweiz) mit der Uhr über die Grenze fährt, ohne diese zu verzollen, und mir anschließend in D verkauft, liegt die Steuerlast bei ihm, korrekt?
...

Sofern du davon nichts weißt, begeht nur er eine Straftat.

hugo
06.01.2016, 16:49
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Egal ob auf dem Versandweg oder persönliche Abholung,du hast bezahlt,bist somit Eigentümer und in dem Moment der Importeur und Steuerpflichtige.
Auch anders gesponnen wenn als Geschenk etc. deklariert,der Empfänger (du) zahlt ....

sonc
06.01.2016, 16:56
danke euch! :gut:

Rolexswiss
06.01.2016, 17:47
Wir haben 8% Mwst. in der Schweiz:dr:

ehemaliges mitglied
06.01.2016, 20:21
Ich danke euch für die Erläuterung! Das der LC grundsätzlich egal ist, war mir durchaus bewusst!

Gilt das auch, wenn ich Box und Papiere Zuhause habe, aber keine Rechnung mehr besitze?
Selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Uhr bei einem deutschen Konzessionär gekauft wurde und die Papiere korrekt vom Konzessionär ausgefüllt wurden. Doch wohl eher nicht.

TheLupus
06.01.2016, 20:33
Und wie weist du bitte nach, dass du die Uhr innerhalb der für dich geltenden Zollunionen erworben hast?
Davon reden wir doch die ganze Zeit:ein abgelaufenes Zerti mit einem firmeninternen (Länder)Code ist für einen Zollbeamten ein Arschwisch!

AndreasL
06.01.2016, 20:36
btw: Wer ist eigentlich verpflichtet eine Rechnung (länger als zwei Jahre) aufzubewahren?

kAot
06.01.2016, 20:38
ok verstehe... also wenn der VK (Wohnhaft Schweiz) mit der Uhr über die Grenze fährt, ohne diese zu verzollen, und mir anschließend in D verkauft, liegt die Steuerlast bei ihm, korrekt?

Die Frage ist für mich zwar nicht mehr relevant, weil ich dem VK bereits eine Absage erteilt habe (Verzollung hätte den "Preisvorteil" zunichtegemacht), aber die Antwort würde mich dennoch interessieren :)


Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Egal ob auf dem Versandweg oder persönliche Abholung,du hast bezahlt,bist somit Eigentümer und in dem Moment der Importeur und Steuerpflichtige.
Auch anders gesponnen wenn als Geschenk etc. deklariert,der Empfänger (du) zahlt ....

wenn du die Uhr in D kauft, einen Kaufvertrag mit Daten des VK, Seriennr. der Uhr und den Ort (in D) darauf vermerkt hast, dann kannst du die Steuerlast auf den VK abwälzen...

kAot
06.01.2016, 20:40
Gilt das auch, wenn ich Box und Papiere Zuhause habe, aber keine Rechnung mehr besitze?
Selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Uhr bei einem deutschen Konzessionär gekauft wurde und die Papiere korrekt vom Konzessionär ausgefüllt wurden. Doch wohl eher nicht.

ja, die Uhr (auch mit LC100) kann ja aus D ausgeführt worden sein (mit Erstattung der Mwst.) und dann wieder eingeführt worden sein...

hugo
06.01.2016, 20:47
wenn du die Uhr in D kauft, einen Kaufvertrag mit Daten des VK, Seriennr. der Uhr und den Ort (in D) darauf vermerkt hast, dann kannst du die Steuerlast auf den VK abwälzen...

Es geht um einen Kauf in einem nicht EU Land und einen Import nach Deutschland.

PCS
06.01.2016, 20:49
Wenn der Verkäufer es dennoch irgendwie schaffen sollte, einen Zollbeleg für die Einfuhr in die Schweiz zu finden, kannst Du diesen als Ursprungszeugnis verwenden.

Somit würde dann der Zoll entfallen

Wieviel Cent waren das nochmal? 80? :bgdev:

kAot
06.01.2016, 20:50
Es geht um einen Kauf in einem nicht EU Land und einen Import nach Deutschland.


ok verstehe... also wenn der VK (Wohnhaft Schweiz) mit der Uhr über die Grenze fährt, ohne diese zu verzollen, und mir anschließend in D verkauft, liegt die Steuerlast bei ihm, korrekt?

Die Frage ist für mich zwar nicht mehr relevant, weil ich dem VK bereits eine Absage erteilt habe (Verzollung hätte den "Preisvorteil" zunichtegemacht), aber die Antwort würde mich dennoch interessieren :)

darauf bezog sich meine Antwort

hugo
06.01.2016, 20:54
Fehlen nur noch Tips wie man denn das am besten macht ....
Ihr diskutiert hier über Straftaten ....
Schlimmstenfalls sogar über Aufforderung zu einer .....

obiwankenobi
06.01.2016, 22:41
darf ich an dieser stelle anmerken, dass mein cousin für das bka fachbereich wirtschaftskriminalität arbeitet?

ist im ürbigen sowohl rolex träger als auch premium member hier im forum.

ich hätte spass dabei, das theater mit anzuschauen. zurücklehnen und zuschauen. besser als trash-tv.

sonc
06.01.2016, 22:50
Um hier mal eins klar zu stellen: ich hatte zu keinem Zeitpunkt vor, eine Strafzat zu begehen. Und eben genau aus diesem Grund, wollte ich mich hier über die Rechtslage informieren!! Find ich ehrlich gesagt nicht in Ordnung, dass einem jetzt vorgeworfen wird, man wolle eine Straftat begehen 8o

O.J.
07.01.2016, 00:06
Vito - ich glaube, jeder, der Deine Beiträge aufmerksam gelesen hat, kommt zu dem Schluss, dass Du sicherlich keine Tipps für eine Steuerstraftat erbitten wolltest. Ich hatte schon ähnliche Fragen, da ich mal eine Uhr aus der Schweiz kaufen wollte und habe sie mir verkniffen, da ich die in diesem Thread erfolgten - mittlerweile vorhersehbaren - Reaktionen vermeiden wollte.

Ich halte es nicht für verwerflich, wenn man im Rahmen des Legalen seine Steuerzahlungen optimieren möchte. Die Steuerbehörden versuchen auch, hart an der Grenze des Legalen, ihre Einnahmen zu optimieren.

Dass aus so etwas - wie aus vielen anderen Dingen hier im Forum - mittlerweile immer gleich große Aufreger entstehen, finde ich recht mühselig.

Grundsätzlich fände ich es hier im Forum sehr angenehm, wenn den Members zunächst mal keine schlechten Absichten unterstellt würden. Das würde das Miteinander sicherlich vereinfachen und oftmals zu produktiveren und informativeren Diskussionen führen.

O.J.
07.01.2016, 01:05
darf ich an dieser stelle anmerken, dass mein cousin für das bka fachbereich wirtschaftskriminalität arbeitet?

ist im ürbigen sowohl rolex träger als auch premium member hier im forum.

ich hätte spass dabei, das theater mit anzuschauen. zurücklehnen und zuschauen. besser als trash-tv.

Ach ja, auch das ist ein überaus sympathischer Beitrag. Was soll dem gemeinen Forumsmitglied damit gesagt werden?

Ist das Mitglied eine Art BKA-Spitzel, der beim kleinsten Verdacht seinen Cousin informiert, der dann rigoros Fälle von Steuerhinterziehung im dreistelligen Bereich verfolgt? Scheint ja ein besonders wichtiger BKA-Mann zu sein. Ich nehme an, er berichtet direkt an den Innenminister... Ausgesprochen respekteinflößend.

Ist das BKA dermaßen unterfordert, dass es derlei Forumsbeiträge verfolgt? Ist der Highclass-BKA-Cousin deswegen Mitglied hier?

Verdient man beim BKA dermaßen gut, dass man sich eine oder mehrere Rolex und eine Premium-Mitgliedschaft leisten kann? Der Cousin wird doch nicht etwa anderweitige Geschäfte machen, die ihm einen dermaßen kostspieliges Hobby ermöglichen... Vielleicht sollte sein Cousin ihn beim BKA anzeigen...

Über welches Theater freut man sich da? Wenn es anderen Members aus weit hergeholten völlig ungerechtfertigten Gründen an den Kragen geht? Wird dann die kleinbürgerliche Seele befriedigt? Da kann man sich dann richtig schön zurücklehnen und mal was anderes tun als den ganzen Tag Trash-TV schauen...

Eigentlich sollte man so etwas gar nicht kommentieren, aber manchmal...

Compact
07.01.2016, 06:46
Ach ja, auch das ist ein überaus sympathischer Beitrag. Was soll dem gemeinen Forumsmitglied damit gesagt werden?

Ist das Mitglied eine Art BKA-Spitzel, der beim kleinsten Verdacht seinen Cousin informiert, der dann rigoros Fälle von Steuerhinterziehung im dreistelligen Bereich verfolgt? Scheint ja ein besonders wichtiger BKA-Mann zu sein. Ich nehme an, er berichtet direkt an den Innenminister... Ausgesprochen respekteinflößend.

Ist das BKA dermaßen unterfordert, dass es derlei Forumsbeiträge verfolgt? Ist der Highclass-BKA-Cousin deswegen Mitglied hier?

Verdient man beim BKA dermaßen gut, dass man sich eine oder mehrere Rolex und eine Premium-Mitgliedschaft leisten kann? Der Cousin wird doch nicht etwa anderweitige Geschäfte machen, die ihm einen dermaßen kostspieliges Hobby ermöglichen... Vielleicht sollte sein Cousin ihn beim BKA anzeigen...

Über welches Theater freut man sich da? Wenn es anderen Members aus weit hergeholten völlig ungerechtfertigten Gründen an den Kragen geht? Wird dann die kleinbürgerliche Seele befriedigt? Da kann man sich dann richtig schön zurücklehnen und mal was anderes tun als den ganzen Tag Trash-TV schauen...

Eigentlich sollte man so etwas gar nicht kommentieren, aber manchmal...


O.J. ich finde deinen Beitrag auf Seite 2 sehr gut :gut:
Leider hast Du es mit diesem hier etwas zunichte gemacht - weil im Endeffekt sagst du genau das, was du eine Seite vorher kritisiert.

Daher: Editier deinen Beitrag doch hier einfach mit Sternen und alles ist gut :) Das Fordert niemanden auf, das weiter auszuschlachten.
Im Grunde kann ich deine Aufregung und die spitz formulierte Art etwas verstehen :-)

klazomane
07.01.2016, 07:24
Na, hier ist ja mal wieder was los...

Zurück zum Thema:
Verstehe ich das richtig? Sollte die Uhr in bei einem regulären Händler in Deutschland gekauft worden sein und eine entsprechende Rechnung liegt vor, kann sie in D ohne Probleme mit dem Zoll auch wieder gekauft werden. Wenn sich der jetzige Eigentümer/Verkäufer allerdings in der Schweiz befindet und die Uhr unverzollt über die Grenze schmuggelt, begeht er und ein eventueller "mitwissender Käufer" eine Straftat.

Edit: Mir ist in einem renomierten schweizer Skigebiet vor einiger Zeit von einem offiziellen Konzi angeboten worden(ohne Nachfrage meinerseits!!!), dass man mir eine Uhr unverzollt auf deutscher Seite übergibt... 8o
Habe dankend abgelehnt!

kAot
07.01.2016, 07:48
Na, hier ist ja mal wieder was los...

Zurück zum Thema:
Verstehe ich das richtig? Sollte die Uhr in bei einem regulären Händler in Deutschland gekauft worden sein und eine entsprechende Rechnung liegt vor, kann sie in D ohne Probleme mit dem Zoll auch wieder gekauft werden. Wenn sich der jetzige Eigentümer/Verkäufer allerdings in der Schweiz befindet und die Uhr unverzollt über die Grenze schmuggelt, begeht er und ein eventueller "mitwissender Käufer" eine Straftat.

Edit: Mir ist in einem renomierten schweizer Skigebiet vor einiger Zeit von einem offiziellen Konzi angeboten worden(ohne Nachfrage meinerseits!!!), dass man mir eine Uhr unverzollt auf deutscher Seite übergibt... 8o
Habe dankend abgelehnt!

Nein! Denn die Uhr könnte zwischenzeitlich von irgendeinem der vielen Besitzer ausgeführt worden sein (inkl. Erstattung der Mwst.) und dann illegal wieder nach D gekommen sein...

Du bist nur dann auf der sicheren Seite, wenn du eine Rechnung vom VK (ggf. Ausweis zeigen lassen!) mit Seriennr. der Uhr und Ort innerhalb der EU hast!
Mit solch einer Uhr kannst du dann ohne "Zollprobleme" in die EU einreisen (also z. B. CH -> D).

Edith: selbst wenn du von privat eine nur wenige Tage alte (neue) Uhr kaufst, wo dir die Originalrechnung vom Konzi mitgegeben wird, weißt du nicht, ob für diese Uhr nicht eventl. zwischenzeitlich die Mwst. bei Ausfuhr aus D erstattet wurde und sie dann wieder rein geschmuggelt wurde... daher bringt dir eine Originalrechnung aus z. B. D nix!

thomaphil
07.01.2016, 07:53
Ich weiss ehrlich nicht, warum derart viel um den heißen Brei geredet wird!

1. Die Beweislast liegt bei der Finanzbehörde. Diese muss darlegen, dass eine nachweislich nach Deutschland importierte und bereits einmal verzollte Uhr wieder den Weg zurück in die Schweiz gefunden hat. Völlig unmöglich ohne Verzollungsunterlagen der Schweiz!

2. Wenn du die Uhr vom dem Schweizer Urlauber in München kaufst, dann gibt es keine Probleme.

3. Selbst wenn sich jemand entscheidet, die Uhr in der Schweiz zu kaufen und damit über die Grenze fährt, so ist es SEIN Problem und nicht das der Member hier, also spielt euch hier nicht so auf.

Es gibt hier Menschen, welche Uhren im Wert von mehreren 100.000 € vorstellen und diese nur kaufen können, weil sie selbstständig sind. Und besonders Unternehmer versuchen jeden Euro "rauszuholen"!

Jeder wie er will.

TheLupus
07.01.2016, 08:07
Jeden (oder überhaupt einen einzigen) Euro "rauszuholen" geht hier aber nur mit einer Straftat.
Bei Unternehmern, die ich persönlich gut kenne, ist dieses Prinzip nicht die Maxime.

lactor69
07.01.2016, 08:25
Ach ja, auch das ist ein überaus sympathischer Beitrag. Was soll dem gemeinen Forumsmitglied damit gesagt werden?

Ist das Mitglied eine Art BKA-Spitzel, der beim kleinsten Verdacht seinen Cousin informiert, der dann rigoros Fälle von Steuerhinterziehung im dreistelligen Bereich verfolgt? Scheint ja ein besonders wichtiger BKA-Mann zu sein. Ich nehme an, er berichtet direkt an den Innenminister... Ausgesprochen respekteinflößend.

Ist das BKA dermaßen unterfordert, dass es derlei Forumsbeiträge verfolgt? Ist der Highclass-BKA-Cousin deswegen Mitglied hier?

Verdient man beim BKA dermaßen gut, dass man sich eine oder mehrere Rolex und eine Premium-Mitgliedschaft leisten kann? Der Cousin wird doch nicht etwa anderweitige Geschäfte machen, die ihm einen dermaßen kostspieliges Hobby ermöglichen... Vielleicht sollte sein Cousin ihn beim BKA anzeigen...

Über welches Theater freut man sich da? Wenn es anderen Members aus weit hergeholten völlig ungerechtfertigten Gründen an den Kragen geht? Wird dann die kleinbürgerliche Seele befriedigt? Da kann man sich dann richtig schön zurücklehnen und mal was anderes tun als den ganzen Tag Trash-TV schauen...

Eigentlich sollte man so etwas gar nicht kommentieren, aber manchmal...


LOL, überspitzt geschrieben, aber ich hatte ähnliche Gedanken... Lächerlich, womit sich hier einige profilieren wollen...

löwenzahn
07.01.2016, 08:47
Ich habe gerade beim Zollamt angerufen.

Im Falle einer Kontrolle: Man muß einen Nachweis erbringen, dass die Uhr in der EU gekauft wurde. Für eine evtl. Steuerschuld haftet der Verkäufer. Ihr als Besitzer werdet nicht herangezogen, wenn Ihr einen EU internen Kaufnachweis erbringen könnt.

Michael

kAot
07.01.2016, 08:58
mein Reden :gut:

sonc
07.01.2016, 09:04
Ich denke wir kommen jetzt mal alle wieder zur Ruhe!! Ist ja schon unangenehm, welche Ausmaße das hier Stellenweise annimmt!

Meine Frage(n) wurde(n) beantwortet und für MICH macht deshalb ein Kauf in der Schweiz keinen Sinn.

Für mich ist das Thema beendet.

Vielen Dank für die konstruktive Beiträge, die mir sehr geholfen haben.

hugo
07.01.2016, 09:18
Ich habe gerade beim Zollamt angerufen.

Im Falle einer Kontrolle: Man muß einen Nachweis erbringen, dass die Uhr in der EU gekauft wurde. Für eine evtl. Steuerschuld haftet der Verkäufer. Ihr als Besitzer werdet nicht herangezogen, wenn Ihr einen EU internen Kaufnachweis erbringen könnt.

Michael

Schweiz ist nicht EU.Es wird in der Schweiz gekauft und nach Deutschland eingeführt.Es sind 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.Egal ob vorher in Deutschland/EU gekauft,verzollt oder unverzollt mit Kaufbeleg,ohne Kaufbeleg in die Schweiz eingeführt.
Es wird Ware aus einem nicht EU Land nach Deutschland eingeführt.
Was vorher war,wer welchem Staat was schuldet interessiert in so einem Fall nicht.Der Schweizer schuldet 8% dem schweizer Staat,hat theoretisch 19% beim deutschen Staat Guthaben und der Importeur schuldet dem dtsch. Finanzminister bei Einfuhr aus der Schweiz 19%.Sollte die Uhr "so" in die Schweiz gekommen sein
ist der Schweizer "schlecht informiert" und Steuerschuldener,der deutsche Käufer trotzdem der Zahler.
Alles andere sind Konstruktionen die ....

löwenzahn
07.01.2016, 09:43
Udo, ich habe auch folgendene Konstellation angesprochen:

Uhr kostet angenommene 7k
Uhr wird aus Drittland (=nicht EU) unverzollt eingeführt
Uhr wird in Deutschland verkauft
Kaufquittung mit allen Daten und in Deutschland quittiert

Gleiche Antwort: Käufer kann Erwerb innerhalb der EU nachweisen, die Steuerschuld liegt beim Verkäufer.

LG

Michael

blarch
07.01.2016, 10:27
(...) muss aber dennoch die 9% Schweizer Ust. entrichten (...)
Wir haben hier (noch) 8% MwSt. :op:

obiwankenobi
07.01.2016, 10:32
Ach ja, auch das ist ein überaus sympathischer Beitrag. Was soll dem gemeinen Forumsmitglied damit gesagt werden?

Ist das Mitglied eine Art BKA-Spitzel, der beim kleinsten Verdacht seinen Cousin informiert, der dann rigoros Fälle von Steuerhinterziehung im dreistelligen Bereich verfolgt? Scheint ja ein besonders wichtiger BKA-Mann zu sein. Ich nehme an, er berichtet direkt an den Innenminister... Ausgesprochen respekteinflößend.

Ist das BKA dermaßen unterfordert, dass es derlei Forumsbeiträge verfolgt? Ist der Highclass-BKA-Cousin deswegen Mitglied hier?

Verdient man beim BKA dermaßen gut, dass man sich eine oder mehrere Rolex und eine Premium-Mitgliedschaft leisten kann? Der Cousin wird doch nicht etwa anderweitige Geschäfte machen, die ihm einen dermaßen kostspieliges Hobby ermöglichen... Vielleicht sollte sein Cousin ihn beim BKA anzeigen...

Über welches Theater freut man sich da? Wenn es anderen Members aus weit hergeholten völlig ungerechtfertigten Gründen an den Kragen geht? Wird dann die kleinbürgerliche Seele befriedigt? Da kann man sich dann richtig schön zurücklehnen und mal was anderes tun als den ganzen Tag Trash-TV schauen...

Eigentlich sollte man so etwas gar nicht kommentieren, aber manchmal...

:rofl:

sorry, das kommentierst du aber und das kann niemand ernst nehmen, was du schreibst.

aber wenn du den tread richtig verfolgt hättest, wäre dir die vorlage von hugo aufgefallen, auf die ich eingestiegen bin mit meiner aussage:

"Fehlen nur noch Tips wie man denn das am besten macht ....
Ihr diskutiert hier über Straftaten ....
Schlimmstenfalls sogar über Aufforderung zu einer ..... "

aber bitte wieder btt

ehemaliges mitglied
07.01.2016, 10:55
Es gibt hier Menschen, welche Uhren im Wert von mehreren 100.000 € vorstellen und diese nur kaufen können, weil sie selbstständig sind.


Was haben hochwertige Uhren mit Selbstständigkeit zutun? Seit wann kann man Uhren absetzen? :grb:

Schmackofatz
07.01.2016, 11:04
Was haben hochwertige Uhren mit Selbstständigkeit zutun? Seit wann kann man Uhren absetzen? :grb:

Wenn ich selbstständiger Berufstaucher bin brauche ich eine James Bond Big Crown Submariner! :op: :D

Schmackofatz
07.01.2016, 11:05
Wir haben hier (noch) 8% MwSt. :op:

Mea maxima culpa! :verneig:

Schmackofatz
07.01.2016, 11:06
Wieviel Cent waren das nochmal? 80? :bgdev:


Immerhin, oder...? :flauschi:

Schmackofatz
07.01.2016, 11:13
Und besonders Unternehmer versuchen jeden Euro "rauszuholen"!



Oh Mann, was ein Kalauer.

Solch eine Pauschalverurteilung geht mir gelinde ausgedrückt auf den Keks! :motz:

Traurig, dass man sich hier sowas anhören muss. ?(

kAot
07.01.2016, 11:35
Udo, ich habe auch folgendene Konstellation angesprochen:

Uhr kostet angenommene 7k
Uhr wird aus Drittland (=nicht EU) unverzollt eingeführt
Uhr wird in Deutschland verkauft
Kaufquittung mit allen Daten und in Deutschland quittiert

Gleiche Antwort: Käufer kann Erwerb innerhalb der EU nachweisen, die Steuerschuld liegt beim Verkäufer.

LG

Michael

korrekt :gut:

mws
07.01.2016, 11:43
Zoll & LC Diskussionen enden hier wie immer :flauschi:

Sette
09.01.2016, 00:09
Aber man erkennt: der (firmeninterne) LC von Rolex hilft einem bei gar nix, weder Zoll noch bei sonstwas. Mir war er ja schon immer egal, aber hier gibt es ja viele (bekennende) LC-100-Fans :rofl:

Btw., ich bin Ösi und kennen unseren LC gar nicht :ka:

Andi S. aus V.
09.01.2016, 00:46
Ich weiss ehrlich nicht, warum derart viel um den heißen Brei geredet wird!

1. Die Beweislast liegt bei der Finanzbehörde. Diese muss darlegen, dass eine nachweislich nach Deutschland importierte und bereits einmal verzollte Uhr wieder den Weg zurück in die Schweiz gefunden hat. Völlig unmöglich ohne Verzollungsunterlagen der Schweiz!

2. Wenn du die Uhr vom dem Schweizer Urlauber in München kaufst, dann gibt es keine Probleme.

3. Selbst wenn sich jemand entscheidet, die Uhr in der Schweiz zu kaufen und damit über die Grenze fährt, so ist es SEIN Problem und nicht das der Member hier, also spielt euch hier nicht so auf.

Es gibt hier Menschen, welche Uhren im Wert von mehreren 100.000 € vorstellen und diese nur kaufen können, weil sie selbstständig sind. Und besonders Unternehmer versuchen jeden Euro "rauszuholen"!

Jeder wie er will.

Sorry, aber ich habe in diesem Forum selten so einen Quatsch gelesen. 1. und 2. sind schlichtweg falsch und der Rest ist leider auch nicht zielführend :flop:

thomaphil
09.01.2016, 09:23
Sorry, aber ich habe in diesem Forum selten so einen Quatsch gelesen. 1. und 2. sind schlichtweg falsch und der Rest ist leider auch nicht zielführend :flop:




Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr... halten. Ist am besten für alle!

Lies mal, vielleicht reicht dir das:

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/feststellung-einer-steuerhinterziehung-aufgrund-von-wahrscheinlichkeiten_idesk_PI11525_HI2364567.html

Outlaw
09.01.2016, 09:27
Eventeull eine andere Tonart wählen, wenn man sich im Forum äussert... Diese aggressive Ausdrucksweise hat meiner Meinung bei RLX nichts zu suchen... Man kann auch höflich auf Quellen hinweisen um seine Meinung zu untermauern...

obiwankenobi
09.01.2016, 09:28
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr... halten. Ist am besten für alle!

Lies mal, vielleicht reicht dir das:

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/feststellung-einer-steuerhinterziehung-aufgrund-von-wahrscheinlichkeiten_idesk_PI11525_HI2364567.html

...

Michael67
09.01.2016, 09:32
Geht's hier um Beweislasten oder um das positive Vorliegen der Erfüllungstatbestände von Steuerdelikten ?
Derjenige, der zur Abgabe einer Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet ist hat dies anzumelden. Tut er das nicht dann ist er ganz schnell im Strafrecht. Unabhängig davon, ob es nachzuweisen ist oder nicht.

Und jetzt haben wir uns hoffentlich alle wieder lieb und wechseln die Tonart =(

newharry
09.01.2016, 11:14
Für die weitere Diskussion ersuche ich hier ausdrücklich um das Unterlassen persönlicher Anfeindungen, sachliche Beiträge sind dagegen herzlich willkommen! Andernfalls wären hier wohl bald einschneidende Eingriffe des Moderationsteams erforderlich.

nordpol
25.04.2016, 16:23
kann was beisteuern zum dem Vorhaben, wenn man eine Uhr nach USA schicken will.
Zur Reparatur, weil man sie dorthin verkauft hat, als Geschenk oder sonstige Gründe.
Die beiden Formulare sind auszufüllen und an den amerikanischen Zoll weiterzuleiten.
Weder von FedEx noch von UPS wird man darauf aufmerksam gemacht.
Das muss eigenständig geschehen.
Ohne diese Dokumente wird die Uhr nicht die amerikanische Transit-Zone verlassen.
Nach mehrwöchiger Aufbewahrungszeit im Transit ohne Freigabe wird die Zerstörung der Sendung angeordnet, wenn kein Gesuch zur Rücksendung vorliegt.

http://img4web.com/i/TDU87.jpg
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