PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fage zu Zahlungplan (MaBV) und Zahlungsplan des Bauträgers



Rolifan
11.01.2020, 13:57
Liebes Forum,

ich bin gerade dabei, mich mit der Baufinanzierung zu beschäftigen und habe an einer Stelle eine Frage. Vielleicht kennt sich jemand aus den heiligen Reihen hier aus:

Wir haben einen Vertrag mit einem Bauträger abgeschlossen. Dieser hat einen Zahlungsplan im Vertrag. Dieser Zahlungsplan wurde der Bank, welche das Projekt finanziert, natürlich eingereicht.

Das Grundstück auf welchem gebaut werden soll, haben wir schon länger.

Nun haben wir den Darlehensvertrag heute erhalten.

Der Zahlungsplan des Bauträgers sieht eine Abschlagszahlung von 8% bei Übergabe der Baugesuchsunterlagen vor. Sodann eine Abschlagszahlung von 15% nach Rohdecke des Untergeschosses usw.

Der Zahlungsplan des Baufinanzieres orientiert sich nach der MaBV. Darin steht, dass im Baufortschritt "Beginn der Erdarbeiten (für das Grunstück) max. 30% des Gesamtpreises gem. MaBV ausgezahlt werden kann.

Meine Frage ist nun wie es sich verhält, wenn der Bauträger bereits 8% der Bausumme bei Einreichung der Unterlagen möchten und im Kreditvertrag eine Auszahlung von maximal 30% bei Beginn der Erdarbeiten möglich ist. Wird der Baufinanzierer dann die 8% auszahlen?

Des Weiteren enthält der Bauvertrag insgesamt 10 Abschlagszahlungen. Im zahlungsplan des finanzierers steht, dass der Zahlungsplan 13 mögliche Teilzahlungen zur Verfügung stellt, der Bauträger diese zu 7 Teilzahlungen zusammen muss. Gibt es hier ggf. auch Probleme?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Grüße

ReneS
11.01.2020, 16:22
Frag doch einfach Deinen Baufinanzierer, der kann Dir das sicher beantworten :ka:

NicoH
11.01.2020, 16:53
Gibt es hier ggf. auch Probleme?

Nein, das wird sich alles klären lassen, aber - wie René sagt - nur mit dem Finanzierer :gut:

Rolifan
11.01.2020, 19:31
Nein, das wird sich alles klären lassen, aber - wie René sagt - nur mit dem Finanzierer :gut:

Vielen Dank lieber Nico. Ich glaube, der Fehler lag bei mir. Wir haben keinen Bauträger, da Grundstück vorhanden, sondern einen Bauunternehmer (GU). Hierbei dürfte die MaBV keine Anwendung finden.

Ich ruf am Montag mal an zur Klärung.

VG

ReneS
11.01.2020, 20:45
:gut:

superolli
12.01.2020, 09:10
Das war bei mir ähnlich und hatte keinerlei Auswirkungen. Es wurde einfach gezahlt, was eingereicht wurde. Der Finanzierer möchte, dass seine auszuzahlende Summe eine Sicherheit (erschaffener Wert) hat. Der Bauträger möchte möglichst viel Geld für möglichst wenig Baufortschritt erhalten.