Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einfuhrsteuer bei Währungsunterschied/-verfall
ellsurex
25.01.2020, 15:17
Welche Berechnungsgrundlage gilt für die Versteuerung bei Währungsverfall?
Beispiel:
Die Original-Rechnung des Rolexhändlers ist in türkischer Lira ausgestellt.
2015 Uhrenkauf, Preis 50.000 Lira = 10.000€
2020 Einfuhr nach D. 50.000 Lira = ~8.000€
Was gilt beim Zoll am Flughafen? Schaut man nach dem Kaufdatum, sucht sich den Umrechnungskurs heraus und nimmt den damaligen Europreis als Berechnungsgrundlage oder den ausgezeichneten Betrag auf der Rechnung und den heutigen Kurs? Danke
Das habe ich mal auf die Schnelle gefunden, somit sollte auch der damalige FX-Kurs gelten.
"Berechnungsgrundlage des Zollwertes ist nach Artikel 1 des Gatt-Zollwertkodex der Kaufpreis der Ware laut Rechnung"
Der Zoll wird wissen wollen, was Du für die Ware bezahlt hast. Entscheidend ist ja der heutige Wert und nicht der vor 5 Jahren. Ich nehme in der Regel einen Paypal-Beleg oder Kreditkartenauszug mit in dem der Betrag in Originalwährung und in € ersichtlich ist. Das nehmen die dann als Grundlage für die Zollermittlung. Liegt nur ein Beleg in Fremdwährung vor nehmen sie den aktuellen Wechselkurs zur Umrechnung.
Viele Grüße, Marco
AndreasL
25.01.2020, 16:13
Denke auch, dass es der Marktwert sein müsste. Stell Dir mal vor Du müsstest für ein fünf Jahre altes Auto den Rechnungsbetrag aus 2015 versteuern.
Und wenn der Strassenpreis heute höher ist als der Listenpreis damals war?
Der Wert, der auf dem Beleg steht. Umrechnungskurs wird einmal monatlich festgelegt beim Zoll.
AndreasL
25.01.2020, 17:07
Du meinst auf dem heutigen Beleg oder?
Der aktuell bezahlte Kaufbetrag wird herangezogen.
nominator
25.01.2020, 18:26
Bei Ungewißheit kann ein Steuerbescheid vorläufig gemacht werden - dann wird der aktuelle Zollwert ermittelt und der Bescheid geändert (evtl.) und endgültig gemacht.
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