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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsrecht / Versicherung Kurzarbeitergeld



IPAQ1
16.04.2020, 21:02
Hallo

Habe mal ein Frage

Mitarbeiter ist zu 100 % auf Kurzarbeit
Ist dennoch täglich mehrere Stunden im Betrieb.

Wie schaut es mit dem Versicherungsschutz BG/ Unfallversicherung bei Wegeunfall/ Arbeitsunfall aus ..

eigentlich wäre der Mitarbeiter bei 100% garnicht im Betrieb

Danke vorab für Eure Antwort

shocktrooper
16.04.2020, 21:43
Interessante Frage.

Ich würde es aber aus Sicht des AG aus einem anderen Grund sofort abstellen. Wenn da die BA dahinterkommt, könnte die da Betrug unterstellen. Schließlich hat der AG offenkundig getäuscht, da er ja einen 100prozentigen Arbeitsausfall dargelegt hat und der AN die entsprechende Leistung erhält.

Arbolito78
16.04.2020, 21:46
Eine Laienfrage (ich kenn mich nur mit SaisonKug aus..) aber wenn er 100% Kurzarbeitergeld bekommt was macht der dann in der Arbeit? Ist das nicht Betrug?

R.O. Lex
16.04.2020, 21:48
Wenn der Arbeitgeber bei der Endabrechnung dies nicht anhand der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung korrigiert, das sollte Christoph natürlich nicht versäumen.

Ist aber leider auch keine Antwort auf die Frage.

IPAQ1
16.04.2020, 21:56
Interesante Infos Danke

Greenwich
16.04.2020, 21:58
Wenn der AN nur zum Spass kommt kein Versicherungsschutz
Wenn er auf Weisung eines Vorgesezten kommt ist er Versichert
Kurzarbeitergeld ist erst mal eine andere Geschichte.
Im Ernstfall kann das richtig ins Auge gehen.
Eigentlich ganz einfach:
Wird er gebraucht runter auf z.B. 50%
Wird er nicht gebraucht soll er auch daheim bleiben.

Majazz
16.04.2020, 22:07
Hallo

Habe mal ein Frage

Mitarbeiter ist zu 100 % auf Kurzarbeit
Ist dennoch täglich mehrere Stunden im Betrieb.

Wie schaut es mit dem Versicherungsschutz BG/ Unfallversicherung bei Wegeunfall/ Arbeitsunfall aus ..

eigentlich wäre der Mitarbeiter bei 100% garnicht im Betrieb

Danke vorab für Eure Antwort

Einfach die Arbeitszeit nach Stunden abrechnen. Kurzarbeitergeld wird im Nachhinein gezahlt/geleistet, wenn auch vorher schon angemeldet und genehmigt. Wenn aus 100 % weniger wird, freut es den Mitarbeiter, die Agentur für Arbeit und den Arbeitgeber.

Ich habe im Betrieb 50% Kurzarbeit angemeldet und mit dem Lohnbüro vereinbart, dass wir "weiterhin" nach "Stundenzettel" abrechnen.

IPAQ1
17.04.2020, 07:54
Danke für die INfo