Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schenkung aus der Schweiz
Hallo liebe Foris,
diese Woche war ich in Zürich bei einem Konzi drin, weil er im Schaufenster die Tudor Black Bay GMT hatte.
Nach der Anprobe sprachen wir über die Abwicklung. Der Standard Weg mit MWST Erstattung und Versteuerung in DE ist bei denen kein Problem gewesen.
Aber die nette Dame gab mir den Hinweis, dass eine Schenkung der beste und günstigste Weg ist.
Laut ihrer Aussage bräuchte ich jemanden aus der Schweiz der mir die Uhr offiziell schenkt und dies auch schriftlich dokumentiert. Danach habe ich keine Probleme in DE und müsste sie nicht in DE versteuern, auch bei zukünftigen Kontrollen reicht der Nachweis.
Kann dies jemand bestätigen? Geht das wirklich so einfach? Gibt es für Schenkungen einen Freibetrag?
Wurde leider im www nicht wirklich schlau, aber vielleicht mit der Hilfe der schlauen Foris.:supercool:
Vielen Dank und schönes Wochenende!:dr:
Spacewalker
29.08.2020, 00:22
Wenn Du Dich hier nur angemeldet hast um Hinweise zum Steuerbeschiss zu bekommen, dann bist Du hier nicht richtig.
Nein das war nicht meine Intension. Ich kam mit dem Thema jetzt in Kontakt und wollte nur in Erfahrung bringen was es mit der Aussage auf sich hat. Ich ging von einer normalen Versteuerung in DE aus und wurde von der netten Dame beim Konzi auf die Möglichkeit hingewiesen.
Schade wenn mir anderes unterstellt wird.
oberstklink
29.08.2020, 01:01
Und das Ganze wegen einer 4k Tudor?
wenn Du das im RM Unterforum gefragt hättest...
Sorry wenn es von der Kategorie falsch adressiert war, war mir dessen nicht bewusst.
Aber es ging mir nicht um die Quantität sondern um die Qualität des Inhalts. Falls die Frage nur ab einem 10K+ Wert legitim ist bitte ich um Verzeihung.
Ich denke, da bringt die Dame etwas durcheinander.
Mein (beschraenktes) Wissen der Materie und der gesunde Menchenverstand sagen mir:
Eine Schenkung unter nicht-Verwandten sollte in Deutschland bis EUR20k alle 10 Jahre von der Schenkungssteuer (!) befreit sein.
Wer aber auch immer der Inverkehrbringer der Uhr in die EU ist, d.h. entweder der Schweizer "Schenker", der die Uhr zum Verbleib in der EU einfuehrt, oder der "Beschenkte", der die Uhr aus der Schweiz zum Verbleib mit nach Deutschland bringt, muss an der Grenze die Uhr ordnungsgemaess verzollen.
Jede andere Interpretation waere nicht schluessig und kaeme mMn einem Umgehungstatbestand gleich.
Ganz generell denke ich, dass man dem steuerlichen Rat eines Einzelhandelsangestellten mit viel Vorsicht begegnen sollte. Ein Anruf beim deutschen Zoll kann da vermutlich sehr viel schneller (und rechtssicherer) fuer Klarheit sorgen.
Wenn Du Dich hier nur angemeldet hast um Hinweise zum Steuerbeschiss zu bekommen, dann bist Du hier nicht richtig.
Immer wenn ich mit Air Berlin geflogen bin kam aus dem Lautsprecher: "Fliegen Sie nach Zürich und eröffnen Sie ein Konto"!
Ich habe den Spruch heute noch im Ohr.
Nun ist beides Geschichte... Airberlin genauso wie diskretes Konti in der Schwüz.
So isses!!
Ich denke, da bringt die Dame etwas durcheinander.
Mein (beschraenktes) Wissen der Materie und der gesunde Menchenverstand sagen mir:
Eine Schenkung unter nicht-Verwandten sollte in Deutschland bis EUR20k alle 10 Jahre von der Schenkungssteuer (!) befreit sein.
Wer aber auch immer der Inverkehrbringer der Uhr in die EU ist, d.h. entweder der Schweizer "Schenker", der die Uhr zum Verbleib in der EU einfuehrt, oder der "Beschenkte", der die Uhr aus der Schweiz zum Verbleib mit nach Deutschland bringt, muss an der Grenze die Uhr ordnungsgemaess verzollen.
Jede andere Interpretation waere nicht schluessig und kaeme mMn einem Umgehungstatbestand gleich.
Ganz generell denke ich, dass man dem steuerlichen Rat eines Einzelhandelsangestellten mit viel Vorsicht begegnen sollte. Ein Anruf beim deutschen Zoll kann da vermutlich sehr viel schneller (und rechtssicherer) fuer Klarheit sorgen.
Geschenke können auch sehr teuer werden :D
https://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/fc-bayern-muenchen/article121745933/Rummenigge-zahlt-249-900-Euro-und-ist-vorbestraft.html
Außerdem heißt es nicht Steuerbeschiss, sondern Steuerverkürzung da kenne ich mich bestens aus:D
Schmackofatz
29.08.2020, 12:01
Außerdem heißt es nicht Steuerbeschiss, sondern Steuerverkürzung da kenne ich mich bestens aus:D
#Mr.Wash :facepalm:
Eine unversteuerte Tudor sollte doch noch im Rahmen des Steuerhinterziehungsfreibetrags liegen, oder? :grb:
Ein Steuerhinterziehungsfreibetrag ist mir nicht bekannt ...
Ein Steuerhinterziehungsfreibetrag ist mir nicht bekannt ...
Ich glaube nicht, dass das ernst gemeint war...
Hans Poll
29.08.2020, 18:53
Ein gewisser Herr K-H Rummenigge, hat vor ein paar Jahren tatsächlich in Dubai von der UEFA 2 Rolex geschenkt bekommen. Wurde leider in München vom Zoll erwischt, musste ordentlich nachzahlen und gilt als vorbestraft wg. Steuerhinterziehung!
Aber mal im Ernst.... Wie kann man überhaupt so eine blöde Frage stellen??
Wenn es so einfach wäre und legal, hätten es doch schon alle gemacht!!!
Wäre auch cool, wenn ich für lau arbeiten gehen könnte und mein Arbeitgeber schenkt mir dafür jeden Monat Geld :jump:
Ein Steuerhinterziehungsfreibetrag ist mir nicht bekannt ...
:facepalm:8o
Schmackofatz
30.08.2020, 22:01
:facepalm:
Basti0609
30.08.2020, 22:10
🤦🏻
Ein gewisser Herr K-H Rummenigge, hat vor ein paar Jahren tatsächlich in Dubai von der UEFA 2 Rolex geschenkt bekommen.
Katar, nicht Dubai. :op:
rainer07
31.08.2020, 10:53
Wenn schon Besserwissermodus: Herr Rummenigge gilt nicht als vorbestraft (sieht also irgendwie nur so aus, ist vielleicht ganz anders), er ist vorbestraft.
Er ist beim FC Bayern und somit schon gestraft genug :op:
Ich denke, da bringt die Dame etwas durcheinander.
Mein (beschraenktes) Wissen der Materie und der gesunde Menchenverstand sagen mir:
Eine Schenkung unter nicht-Verwandten sollte in Deutschland bis EUR20k alle 10 Jahre von der Schenkungssteuer (!) befreit sein.
Wer aber auch immer der Inverkehrbringer der Uhr in die EU ist, d.h. entweder der Schweizer "Schenker", der die Uhr zum Verbleib in der EU einfuehrt, oder der "Beschenkte", der die Uhr aus der Schweiz zum Verbleib mit nach Deutschland bringt, muss an der Grenze die Uhr ordnungsgemaess verzollen.
Jede andere Interpretation waere nicht schluessig und kaeme mMn einem Umgehungstatbestand gleich.
Ganz generell denke ich, dass man dem steuerlichen Rat eines Einzelhandelsangestellten mit viel Vorsicht begegnen sollte. Ein Anruf beim deutschen Zoll kann da vermutlich sehr viel schneller (und rechtssicherer) fuer Klarheit sorgen.
Das ist definitiv logisch und ergibt auch am meisten Sinn. Wenn man den Sachverhalt und diesen Gesichtspunkten betrachtet, gibt es immer einen Grenzübergang und wäre man sicher zumindest verpflichtet die Ware zu verzollen (evtl. könnte es bei der UmSt. anders aussehen).
Ganz koscher hat sich mir ihr Vorschlag auch nicht angehört und daher wollte ich mal die Meinung von euch einholen. Danke für die sachliche Antwort! :gut:
Geschenke können auch sehr teuer werden :D
https://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/fc-bayern-muenchen/article121745933/Rummenigge-zahlt-249-900-Euro-und-ist-vorbestraft.html
Hahaha....das beste lebende Beispiel für die Frage! Danke! :D :gut:
Agent0815
02.09.2020, 22:41
Er ist beim FC Bayern und somit schon gestraft genug :op:
Ich dachte in dem Bereich mal straffällig gewesen zu sein wäre eine Voraussetzung beim FCB in leitender Position..............
Agent0815
02.09.2020, 22:54
Doppelt
Wenn es so einfach wäre, meinst aus dann würde irgendjemand noch am Zoll versteuernd?!
Übrigens möchtet ich noch anfügen, dass der Zoll im Zweifel den Wert schätzen und versteuern lassen kann...
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