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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil zur Hausrat und Rolex Diebstahl



autares
13.02.2021, 08:51
Hallo,

für alle (zukünftig) Geschädigten hat das LG Hamburg ein ermutigendes Urteil gesprochen:

https://www.diekmann-rechtsanwaelte.de/news/details/article/lg-hamburg-hausratversicherung-muss-bei-rolex-armbanduhren-den-aktuellen-marktpreis-erstatten/

VG

F.Porter
13.02.2021, 09:17
Interessant, danke fürs Teilen. Klingt m.M.n. fair das Urteil. Fand es trotzdem verwunderlich, dass man die 126710BLRO als Referenz nimmt. Ich hätte gedacht, dass man dann einige gebrauchte oder NOS Modelle der 16700 als Referenz nehmen würde. Wie würde man denn bei einer 6265 Daytona z.B. vorgehen? Der momentane Marktpreis der 116500LN (23-25 k) würde in diesem Fall ja bei weitem nicht ausreichen. 8o

rainer07
13.02.2021, 09:24
Das Urteil ist - aus Sicht der Versicherung natürlich - noch nicht rechtskräftig. Im Zweifel geht es aus, wie in solchen Fällen häufig: Die Versicherung vergleicht sich, damit um Gottes Willen so eine Urteil nicht rechtskräftig und damit für zukünftige Fälle teuer wird.

wavew
13.02.2021, 09:58
Interessant, danke fürs Teilen. Klingt m.M.n. fair das Urteil. Fand es trotzdem verwunderlich, dass man die 126710BLRO als Referenz nimmt. Ich hätte gedacht, dass man dann einige gebrauchte oder NOS Modelle der 16700 als Referenz nehmen würde. Wie würde man denn bei einer 6265 Daytona z.B. vorgehen? Der momentane Marktpreis der 116500LN (23-25 k) würde in diesem Fall ja bei weitem nicht ausreichen. 8o

?

Das ist eine Einzelfallentscheidung und in diesem Fall war das wohl eben die entwendete Referenz, wieso sollte man sich dann auf eine andere beziehen?

Professor_Zeit
13.02.2021, 10:30
Vielen Dank, sehr interessant! Mal schauen, ob es nun Anpassungen in Versicherungsbedingungen geben wird.

F.Porter
13.02.2021, 10:31
@wavew Nein, die entwendete war ja eine 16700 und keine 126710BLRO. Deswegen mein Bsp. mit der 6265.

WoBe
13.02.2021, 10:40
Kann man nicht die Hausratversicherung auf eine gewünschte und dem Wert entsprechende Schadensersatzhöhe bringen? Bei Oldtimer gibt's Gutachten. Auf Wert wird dann die Prämie errechnet und ggf. abgerechnet.
Gruß Wolfgang

myself
13.02.2021, 11:11
Kann man nicht die Hausratversicherung auf eine gewünschte und dem Wert entsprechende Schadensersatzhöhe bringen? Bei Oldtimer gibt's Gutachten. Auf Wert wird dann die Prämie errechnet und ggf. abgerechnet.
Gruß Wolfgang

Hier gibt es die gesammelten Informationen dazu: https://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/154730-!!-DER-!!-Ultimative-Rolex-(Hausrat-)-Versichersicherungs-Thread

ReneS
13.02.2021, 12:33
Kann man nicht die Hausratversicherung auf eine gewünschte und dem Wert entsprechende Schadensersatzhöhe bringen? Bei Oldtimer gibt's Gutachten. Auf Wert wird dann die Prämie errechnet und ggf. abgerechnet.
Gruß Wolfgang

Genau so. Dann muss man im Schadenfall auch nicht streiten :gut:

Mali
13.02.2021, 12:55
Danke fürs Teilen! Wann wird denn so ein Urteil rechtskräftig?

markus247
13.02.2021, 13:08
Wenn die unterlegene Versicherung nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Rechtsmittel einlegt.

Calimero
13.02.2021, 13:13
Ein sehr interessantes Urteil.
Bin gespannt, ob die Versicherung in die nächste Runde geht.

Mali
13.02.2021, 13:38
Danke Markus! Sehr spannend!

flip74
13.02.2021, 14:00
Moin Foris, da kann man nicht mal sein eigenes Urteil selbst posten so fix seid ihr:gut:

flip74
13.02.2021, 14:02
Danke fürs Teilen! Wann wird denn so ein Urteil rechtskräftig?

Hoffentlich am 12.3.....Wer ähnliche Probleme hat, gerne melden

autares
13.02.2021, 14:04
Moin Foris, da kann man nicht mal sein eigenes Urteil selbst posten so fix seid ihr:gut:

Kann ich nix dafür, wenn der Moritz das bei Linkedin postet 😉

flip74
13.02.2021, 14:12
@wavew Nein, die entwendete war ja eine 16700 und keine 126710BLRO. Deswegen mein Bsp. mit der 6265.

dass man den Preis der 126710 als aktuelle „Pepsi“ zugrundelegt, war unstreitig; das interessanteste an dem Urteil ist, dass wir bei der hier gegebenen Neuwertversicherung den Marktpreis zum Schadenszeitpunkt zugrundelegen durften und der Kläger sich nicht mit dem Listenpreis zufriedengeben musste. Es seien die individuellen Möglichkeiten des Geschädigten zugrunde zu legen,d.h. praktisch, wer nicht Stammkunde ist, muss eben zum Marktpreis entschädigt werden.

Series3 ExMoD
13.02.2021, 14:14
Gute Arbeit, Philipp!

flip74
13.02.2021, 14:15
Kann ich nix dafür, wenn der Moritz das bei Linkedin postet ��

:D:gut:

flip74
13.02.2021, 14:17
Gute Arbeit, Philipp!

Dank Dir Stephan:dr:

t.s
13.02.2021, 14:25
Sehr gut, Philipp! :dr:

Hab schon gedacht, dass das doch von einem Member hier kommen muss. Die Argumentation mit der künstlichen Verknappung hätte doch kein Außenstehender verwendet. :rofl:

sant_ant
13.02.2021, 14:37
Hallo,

für alle (zukünftig) Geschädigten hat das LG Hamburg ein ermutigendes Urteil gesprochen:

https://www.diekmann-rechtsanwaelte.de/news/details/article/lg-hamburg-hausratversicherung-muss-bei-rolex-armbanduhren-den-aktuellen-marktpreis-erstatten/

VG

Super, danke für den Hinweis! :) Rolex und Hausrat ist ja immer so eine Sache...

Zum Thema: In Berlin soll ab Frühjahr ein neues Unternehmen 24/7 zugängliche Schließfächer anbieten. Als Alternative zu den Banken, die aktuell ja häufig auch geschlossen haben, vielleicht eine Alternative?!

nooks
13.02.2021, 16:14
interessant, vielen Dank fürs Posten, darf verraten werden um welchen Versicherer es geht?

F.Porter
13.02.2021, 16:38
dass man den Preis der 126710 als aktuelle „Pepsi“ zugrundelegt, war unstreitig; das interessanteste an dem Urteil ist, dass wir bei der hier gegebenen Neuwertversicherung den Marktpreis zum Schadenszeitpunkt zugrundelegen durften und der Kläger sich nicht mit dem Listenpreis zufriedengeben musste. Es seien die individuellen Möglichkeiten des Geschädigten zugrunde zu legen,d.h. praktisch, wer nicht Stammkunde ist, muss eben zum Marktpreis entschädigt werden.

Das war mir schon klar, was das Interessante an dem Urteil ist. Dennoch hatte mich es gewundert, dass da eine gänzlich andere Uhr angewendet werden kann. Das Urteil ist sehr gut, freut mich! :gut:

t.s
13.02.2021, 16:50
interessant, vielen Dank fürs Posten, darf verraten werden um welchen Versicherer es geht?

Geht aus der Urteilsbegründung hervor, da der Tarif LBN Besser Plus heißt. ;)

nooks
13.02.2021, 17:13
danke Dir Tristan, muss ich überlesen haben da LBN bisher unbekannt

t.s
13.02.2021, 17:17
Gerne, Peter. :dr:

Schmackofatz
13.02.2021, 17:23
Das Urteil überrascht mich nicht, zumal ich das Procedere schon immer so gepredigt habe.

Was mich mehr verwundert ist, dass es überhaupt einen juristische Auseinandersetzung gab, zumal die Regulierungsmodalitäten bei den Versichern in der Regel üblich sind.

Eine kurze Rückfrage würde mich allerdings interessieren...

War es von Dir explizit gewünscht, statt der 16700 nunmehr eine neue 126710 als Ausgleich zu erhalten oder war es ein Vorschlag der Versicherung?

Normaler Weise müsstest Du Dich doch eher auf die Suche nach einer anderen 16700 begeben, die in ihrem Zustand in etwa der abhandengekommenen Uhr entspricht?

Mali
13.02.2021, 17:32
Unsere Rede, Peter!

ReneS
13.02.2021, 18:02
Moin Foris, da kann man nicht mal sein eigenes Urteil selbst posten so fix seid ihr:gut:

Sehr gut gemacht :gut: Habe mir das schon für den Notfall gespeichert :D

Freut mich, dass der Fall an einen Profi mit Erfahrung in der Materie ging :supercool:

flip74
13.02.2021, 18:15
Das Urteil überrascht mich nicht, zumal ich das Procedere schon immer so gepredigt habe.

Was mich mehr verwundert ist, dass es überhaupt einen juristische Auseinandersetzung gab, zumal die Regulierungsmodalitäten bei den Versichern in der Regel üblich sind.

Eine kurze Rückfrage würde mich allerdings interessieren...

War es von Dir explizit gewünscht, statt der 16700 nunmehr eine neue 126710 als Ausgleich zu erhalten oder war es ein Vorschlag der Versicherung?

Normaler Weise müsstest Du Dich doch eher auf die Suche nach einer anderen 16700 begeben, die in ihrem Zustand in etwa der abhandengekommenen Uhr entspricht?

Hi Peter,

ich bin nicht der Geschädigte, sondern sein Anwalt. Nein, es handelte sich um eine Versicherung zum Neuwert. Das stand auch nicht im Streit, sondern nur, was man für eine neue gleichwertige Uhr ausgeben muss.

Die Versicherung hatte die 126710 als zur 16700 gleichwertiges (Nachfolge)modell zur Berechnungsgrundlage angesehen, was grundsätzlich ok für uns war, aber eben nicht nur zum LP.

Unserer Erfahrung nach entspricht es eher der üblichen Taktik des Versicherers, das Thema auszusitzen. Mehr als den LP wollte man nicht ersetzen, da mussten wir sie verklagen:bgdev:

Die Erstattung des LP für eine 126710 brachte meinen Mandaten nicht weiter; dafür bekommt er weder eine neue 126710, und erst recht keine ungetragene oder wenigstens neuwertige 16700 mit B&P.

flip74
13.02.2021, 19:54
Das war mir schon klar, was das Interessante an dem Urteil ist. Dennoch hatte mich es gewundert, dass da eine gänzlich andere Uhr angewendet werden kann. Das Urteil ist sehr gut, freut mich! :gut:

:dr:

Schmackofatz
13.02.2021, 21:28
Prima, danke für die Aufklärung. :gut:


Die Versicherung hatte die 126710 als zur 16700 gleichwertiges (Nachfolge)modell zur Berechnungsgrundlage angesehen, was grundsätzlich ok für uns war, aber eben nicht nur zum LP.

Ok, ich denke, daran ist ja grundsätzlich nichts Verwerfliches, wenn beide Vertragspartner damit einverstanden sind.

In diesem Fall liegen der Marktwert einer 16700 und einer 126710 wohl auch relativ nah beisammen, vorausgesetzt das Dein Mandant über B&P verfügt (hat) und die Uhr nicht irgendwann mal vom Hochhausdach heruntergefallen ist.



Unserer Erfahrung nach entspricht es eher der üblichen Taktik des Versicherers, das Thema auszusitzen. Mehr als den LP wollte man nicht ersetzen, da mussten wir sie verklagen:bgdev:

Mmh... naja. Kommt wohl stark auf die Gesellschaft an.



Aber letzten Endes schön zu sehen, dass Dein Mandant und Du den Prozess gewonnen habt und die Versicherung dazu verklagt wurde, sich an den Vetrag zu halten.

Schmackofatz
13.02.2021, 21:50
@Philipp

Noch 'ne Frage...

Hätte Dein Mandant eigentlich die Möglichkeit gehabt, die Beschaffung der neuen Uhr der Versicherung zu überlassen oder ist die Wiederbeschaffung eine Obligenheitspflicht des VN/Geschädigten?

Morgan911
13.02.2021, 21:59
Ist es ein OLG Urteil oder mehr so..?

Ich verstehen den Versicherer nicht . Warum hat er nicht normal reguliert?

Lexiseine
13.02.2021, 22:07
Naja was heißt denn normal regulieren.... in so einem Fall ist normal regulieren genauso einfach und normal wie eine Rolex einfach beim Konzi zu kaufen. Ich finde das grundsätzlich nicht so schlimm, es bedarf einfach auch einer gerichtlichen Klarstellung. Dieses hilft am Ende bei der Schadenregulierung aber auch bei der Tarifentwicklung. Und natürlich der Preisfindung, dieses Klarstellung wird entweder dazu führen, dass die Bedingungen angepasst werden oder die Preise bzw. die Summenermittlung geändert werden müssen.

Morgan911
13.02.2021, 22:33
Na ich geh noch weiter. Für eine stinknormale 16700 für 16400 EUR?

Ich würd mal sagen, das das Gericht keine Ahnung hat. Ich als Versicherer würde in Revision gehen.

MKTile
13.02.2021, 22:37
Ich würd mal sagen, das das Gericht keine Ahnung hat.
Das du dich da mal nicht täuschst, Klaus. Die lesen sich schon rein. Keine Sorge.

flip74
13.02.2021, 23:04
@Philipp

Noch 'ne Frage...

Hätte Dein Mandant eigentlich die Möglichkeit gehabt, die Beschaffung der neuen Uhr der Versicherung zu überlassen oder ist die Wiederbeschaffung eine Obligenheitspflicht des VN/Geschädigten?

Hey Peter,
Nein, das stand nicht zur Debatte. Die Entschädigung ist ja auch in Geld zu zahlen. Das wäre aber sicherlich lustig geworden, dann hätten sie nämlich gemerkt, dass es beim Konzi und auch sonstwo nichts für 8.400 EuR zu kaufen gibt - wie auch der Gerichtssachverständige festgestellt hat;)....letztlich lässt sich das aus meiner Sicht alles wie folgt zusammenfassen: Versicherer hat keine Ahnung und keinen Bock. Da unsere Schreiben außergerichtlich nichts gebracht haben, durfte das LG was dazu sagen:].....mehr noch, der Versicherer wollte auch 8,4K nur gegen Unterzeichnung eines Abgeltungsvergleichs zahlen. Da wir den nicht unterzeichnen wollten, wurde außergerichtlich kein Cent gezahlt und wir mussten die ganzen 16,4K einklagen.

flip74
13.02.2021, 23:13
Na ich geh noch weiter. Für eine stinknormale 16700 für 16400 EUR?

Ich würd mal sagen, das das Gericht keine Ahnung hat. Ich als Versicherer würde in Revision gehen.

Na, wenn dann erstmal Berufung;)....der Versicherer selbst hatte wie gesagt die 126710 als Berechnungsgrundlage vorgeschlagen, wollte aber nur LP ersetzen.....Man hätte sich natürlich auch darüber streiten können, ob man nicht den Marktpreis einer ungetragenen/neuwertigem 16700 mit B&P zugrundelegt, dann lägen wir aber immernoch WEIT über 8,4K, dazu kam es aber nicht.


eine ungetragene 16700 B&P für 16.400 EUR

Morgan911
13.02.2021, 23:23
Sorry Berufung. Wenn du ehrlich bist steht dein Mandant besser da als vorher.

rainer07
13.02.2021, 23:39
Das Schöne - unter Vielem - an Rolex ist, dass es zu beinahe allen Uhren ihrer Geschichte heute noch Nachfolgemodelle gibt. Deren Neubeschaffung muss die Versicherung bezahlen. Dabei spielt übrigens der Zustand der gestohlenen Uhr keine Rolle, selbst die total verranzte 16700 ohne alles hier im Forum wertsteigendere Zubehör müsste so wieder beschafft werden, wie in dem hier vom Landgericht entschiedenen Fall. Ob man dann dafür eine NOS 16700 "mit alles" kaufen könnte, ist daher auch vollkommen irrelevant.

flip74
14.02.2021, 00:13
Sorry Berufung. Wenn du ehrlich bist steht dein Mandant besser da als vorher.

Er hat grundsätzlich genau das zugesprochen bekommen, was er aufwenden muss, um sich das wiederbeschaffen zu können, was ihm entwendet wurde und laut Versicherungsvertrag zusteht, nämlich eine Sache gleicher Art und Güte zum Neuwert. Dann darf der Versicherer keine Neuwertversicherung anbieten (die er sich auch entsprechend vergüten lässt). Wenn Du Dich daran aufhängst, dass eine ungetragene 16700 laut Ch24 derzeit „nur“ 15.967,- EUR kostet (statt der zugesprochenen 16.340 EUR), hast Du recht:ka:

Mogli369
14.02.2021, 02:41
Ich bin kein Jurist aber mir gefällt das Urteil!

Norman Kade
14.02.2021, 08:31
Er hat grundsätzlich genau das zugesprochen bekommen, was er aufwenden muss, um sich das wiederbeschaffen zu können, was ihm entwendet wurde und laut Versicherungsvertrag zusteht, nämlich eine Sache gleicher Art und Güte zum Neuwert. Dann darf der Versicherer keine Neuwertversicherung anbieten (die er sich auch entsprechend vergüten lässt). Wenn Du Dich daran aufhängst, dass eine ungetragene 16700 laut Ch24 derzeit „nur“ 15.967,- EUR kostet (statt der zugesprochenen 16.340 EUR), hast Du recht:ka:

Erstmal vielen dank für das Teilen der Informationen. Die Klarstellung ist doch sehr erfreulich und beruhigt ein wenig.

Heißt dies jetzt im Umkehrschluss aber auch, dass wenn eine nicht mehr erhältliche Uhr aktuell bei sagen wir 20k€ liegen würde, das Nachfolgemodell bei 15k€ liegt, eine Hausratversicherung sich auf dieses Urteil berufen könnte und dann auch nur die 15k€ erstattet?

Reini913
14.02.2021, 09:21
Nein. Abgesehen davon, dass es natürlich auf die jeweiligen Vetragsbedingungen ankommt, gilt dieses Urteil (nur) für die Parteien in diesem Prozess. Somit kann ein anderes Gericht auch anders entscheiden. Würde man annehmen, dass ein anderes Gericht (hoffentlich) auch so über den Wiederbeschaffungswert auf dem freien Markt gehen wird, würde es in dem von dir gestellten Fall die 20.000€ zusprechen, da es um das Modell geht. Hier haben sich die Parteien aber ja geeinigt das Nachfolgermodell als Grundlage zu nehmen, da es für den Mandanten ebenfalls erfolgsversprechend und in Ordnung war -> Hauptsache die Kohle!

MKTile
14.02.2021, 09:32
Gute Arbeit Philipp. Das Urteil bestärkt. Bei dem hier geschriebenen kann dein Mandant wohl froh sein, dass man ihm keine 4-Stellige Paul Newman Daytona gestohlen hat. Auf welcher Grundlage dieser Schaden wohl bemessen worden wäre, mag ich mir gar nicht vorstellen.

Schmackofatz
14.02.2021, 10:10
Sorry Berufung. Wenn du ehrlich bist steht dein Mandant besser da als vorher.

Aus materieller Sicht ja, weil die "Gleichstellung" oftmals eben nicht perfekt funktionieren kann.

Wenn Dir die Wohnung abbrennt, und Du einen zehn Jahre Fernseher für 10k hattest, bekommst Du eben einen neuen Fernseher, der noch viel kann, aber die Versicherung nur noch 5k kostet, weil Elektronik eben billiger geworden ist.

Dann bist Du auch "besser" gestellt.


Allerdings könnte ich gerne auf einen Brand, Einbruchdiebstahl, Trickbetrug oder Raubüberfall verzichten, nur dass ich dann die neuere Uhr für kleines Geld am Arm habe oder noch doller Fernseh gucken kann. :ka:

Schmackofatz
14.02.2021, 10:14
Hey Peter,
Nein, das stand nicht zur Debatte. Die Entschädigung ist ja auch in Geld zu zahlen. Das wäre aber sicherlich lustig geworden, dann hätten sie nämlich gemerkt, dass es beim Konzi und auch sonstwo nichts für 8.400 EuR zu kaufen gibt - wie auch der Gerichtssachverständige festgestellt hat;)....letztlich lässt sich das aus meiner Sicht alles wie folgt zusammenfassen: Versicherer hat keine Ahnung und keinen Bock. Da unsere Schreiben außergerichtlich nichts gebracht haben, durfte das LG was dazu sagen:].....mehr noch, der Versicherer wollte auch 8,4K nur gegen Unterzeichnung eines Abgeltungsvergleichs zahlen. Da wir den nicht unterzeichnen wollten, wurde außergerichtlich kein Cent gezahlt und wir mussten die ganzen 16,4K einklagen.

Denn Fall kenne ich noch aus den frühen 1990ern.

Da wurde eine Stahl-Daytona gestohlen und die Versicherung sagte seinerzeit "kein Problem, wir organisieren Ihnen eine neue", wenn Sie sagen, dass geht nicht so einfach.

Darauf erfolgt ein Anruf der Versicherung bei einem lokalen Konzi, man möge doch ein Stahl-Daytona zur Abholung bereit legen, die nachher von einem Mitarbeiter der Versicherung abgeholt wird. :rofl:

Nach drei Monaten hat's der Sachbearbeiter aufgegeben und der Wiederbeschaffungspreis wurde reguliert - allerdings außergerichtlich und ohne zu murren.

MKTile
14.02.2021, 10:20
Denn Fall kenne ich noch aus den frühen 1990ern.

Da wurde eine Stahl-Daytona gestohlen und die Versicherung sagte seinerzeit "kein Problem, wir organisieren Ihnen eine neue", wenn Sie sagen, dass geht nicht so einfach.

Darauf erfolgt ein Anruf der Versicherung bei einem lokalen Konzi, man möge doch ein Stahl-Daytona zur Abholung bereit legen, die nachher von einem Mitarbeiter der Versicherung abgeholt wird. :rofl:

Nach drei Monaten hat's der Sachbearbeiter aufgegeben und der Wiederbeschaffungspreis wurde reguliert - allerdings außergerichtlich und ohne zu murren.
Das denk ich mir schon. Hat denn der Mitarbeiter, der seinerzeit behauptete, dass es kein Problem sei Ersatz zu leisten, denn mittlerweile wieder einen Job gefunden?:bgdev:

MKTile
14.02.2021, 10:21
Sorry Doppelpost:facepalm:

Schmackofatz
14.02.2021, 10:52
Das denk ich mir schon. Hat denn der Mitarbeiter, der seinerzeit behauptete, dass es kein Problem sei Ersatz zu leisten, denn mittlerweile wieder einen Job gefunden?:bgdev:

Vermutlich ist er schon verrentent, dass war ja noch vorm Internetz. :)

ReneS
14.02.2021, 11:37
Gute Arbeit Philipp. Das Urteil bestärkt. Bei dem hier geschriebenen kann dein Mandant wohl froh sein, dass man ihm keine 4-Stellige Paul Newman Daytona gestohlen hat. Auf welcher Grundlage dieser Schaden wohl bemessen worden wäre, mag ich mir gar nicht vorstellen.

Wer eine PN hat, hat die auch richtig versichert...

uhrenfan_rolex
14.02.2021, 21:28
Gute Arbeit! Super, dass wir hier fachkundige Foren-Anwälte haben...immer gut zu wissen, wohin man sich ggf. wenden kann.

flip74
14.02.2021, 21:44
:gut:

Luxmaggie
15.02.2021, 22:07
Hallo,

Vielen Dank dass du dasteilst. Es hört sich auf jeden Fall interessant an.

Ich sehe da um ehrlich zu sein auch keine Chance wie dieses Prachtstück für seinen eigentlichen Preis ersetzt wird. Wunderlich welche Vergleiche die da ziehen.

Aber nun gut, schlussendlich bleibt keine andere Möglichkeit als abwarten.

ehemaliges mitglied
23.02.2021, 17:10
Das Urteil gefällt mir auch, ABER es kann durchaus sein das demnächst keine Versicherung mehr eine Rolex versichert, bzw. die Prämien astronomisch steigen werden, das es sich mehr lohnt eine Rolex zu versichern.

papagonzo
23.02.2021, 17:18
Diese Aussage entbehrt für mich jegliche Substanz. :facepalm:

Schmackofatz
23.02.2021, 18:57
.

(ich lass' es lieber)

MattR
23.02.2021, 22:13
Das Urteil gefällt mir auch, ABER es kann durchaus sein das demnächst keine Versicherung mehr eine Rolex versichert, bzw. die Prämien astronomisch steigen werden, das es sich mehr lohnt eine Rolex zu versichern.

Stahl Uhren sind Haushaltsgegenstände die sind immer mit drin egal ob Wecker oder 10.000€ Rolex. Wenn etwa der Goldanteil überwiegt verschiebt es sich in den Schmuck Bereich. Führt aber trotzdem oft zu Diskussionen .

rainer07
23.02.2021, 22:46
Das mit den Uhren als Haushaltsgegenständen war einmal. In den neueren Versicherungsbedingungen für die Hausratsversicherung (VHB 2019) sind "Schmucksachen (dazu zählen auch Armband- und Taschenuhren mit einem Versicherungswert ... von 2.500 € pro Stück)" nur noch begrenzt versichert, je nach Vertrag 20 oder 40% der gesamten Versicherungssumme. Die Versicherungen haben ganz offensichtlich die Wertsteigerungen bei Uhren, unabhängig vom Material, schmerzhaft zu spüren bekommen und deshalb ihre Bedingungen angepasst.

nicsn
24.02.2021, 05:37
@Rainer
Du sprichst jetzt für alle Versicherungen?

paia99
24.02.2021, 05:56
Das ist natürlich ein gutes Urteil für den Versicherten, dass man aus meiner rechtlichen Sicht aber (leider) nicht verallgemeinern können wird.

Entscheidend dürfte für das Ergebnis des Verfahrens gewesen sein, dass, wie Philipp schrieb, der Versicherer keine Ahnung und keinen Bock hatte ( was auch die Ausnahme sein wird). Ansonsten hätte er nicht eine Vereinbarung über eine neue BLNR als Entschädigungsleistung vorgeschlagen. Eine 16700 ist ja auf dem Markt easy verfügbar. Und den Zustand der Sache und deren Wert nachzuweisen wird eine Obliegenheit des Geschädigten sein.
Er hat keinen Anspruch darauf, durch den Schadensfall besser gestellt zu werden, als ohne das schädigende Ereignis. Dies wird er in unserem Fall aber, es sei denn seine 16700 war ungetragen und NOS.

Hier wurde seitens des Versicherers also sehr dilettantisch vorgegangen. Dürfte ein Einzelfall sein.

Dieses Urteil würde verallgemeinert bedeuten, man könnte sich mit vintage Modellen von Uhrenmarken eindecken, deren alte Modelle im Verhältnis zum Neupreis der Nachfolgemodelle sehr billig zu haben sind ( zB Grand Seiko, Ulysse Nardin oder Ähnliches). Und würde im Diebstahlsfalle dann den 5 bis 10- fachen Wert der gestohlenen Uhr in Geld vom Versicherer erstattet bekommen.

Was als tatsächliche Kernaussage des Urteils bleibt, ist das der VN nicht darauf verwiesen werden kann, auf eine Ersatzbeschaffung einer Sache nicht Jahre zu warten. Das ist denke ich auch nichts Neues, für Uhren angesichts der schwierigen Beschaffungslage derzeit aber natürlich sehr interessant. Ich bekomme also eine BLNR zum Graumarkt- Preis ersetzt, wenn mir eine BLNR gestohlen wird. Zumindest vor dieser Abteilung des LG Hamburg.
Andere LGs dürfen das aber anders entscheiden.

Sehr interessantes Urteil jedenfalls Philipp, Danke fürs Teilen und ich gratuliere Dir zu diesem Erfolg. Der Mandant sollte Dir sehr dankbar sein :dr:

MKTile
24.02.2021, 06:22
Hallo Andreas. In o.g. Fall wurde aber die aktuelle BLRO als Vergleich herangezogen. Nicht die BLNR:op: Dein Post (als Jurist) ist aber ebenfalls sehr interessant. Merce;)

California
24.02.2021, 07:15
Das mit den Uhren als Haushaltsgegenständen war einmal. In den neueren Versicherungsbedingungen für die Hausratsversicherung (VHB 2019) sind "Schmucksachen (dazu zählen auch Armband- und Taschenuhren mit einem Versicherungswert ... von 2.500 € pro Stück)" nur noch begrenzt versichert, je nach Vertrag 20 oder 40% der gesamten Versicherungssumme. Die Versicherungen haben ganz offensichtlich die Wertsteigerungen bei Uhren, unabhängig vom Material, schmerzhaft zu spüren bekommen und deshalb ihre Bedingungen angepasst.

Verfügt man über einen älteren Vertrag, wo die Stahluhren noch als Haushaltsgegenstände anerkannt waren, bleibt diese Regelung aber doch weiterhin bestehen, oder?

Deine Schilderung betrifft nur neue Verträge - richtig?

flip74
24.02.2021, 09:00
Das ist natürlich ein gutes Urteil für den Versicherten, dass man aus meiner rechtlichen Sicht aber (leider) nicht verallgemeinern können wird.

Entscheidend dürfte für das Ergebnis des Verfahrens gewesen sein, dass, wie Philipp schrieb, der Versicherer keine Ahnung und keinen Bock hatte ( was auch die Ausnahme sein wird). Ansonsten hätte er nicht eine Vereinbarung über eine neue BLNR als Entschädigungsleistung vorgeschlagen. Eine 16700 ist ja auf dem Markt easy verfügbar. Und den Zustand der Sache und deren Wert nachzuweisen wird eine Obliegenheit des Geschädigten sein.
Er hat keinen Anspruch darauf, durch den Schadensfall besser gestellt zu werden, als ohne das schädigende Ereignis. Dies wird er in unserem Fall aber, es sei denn seine 16700 war ungetragen und NOS.

Hier wurde seitens des Versicherers also sehr dilettantisch vorgegangen. Dürfte ein Einzelfall sein.

Dieses Urteil würde verallgemeinert bedeuten, man könnte sich mit vintage Modellen von Uhrenmarken eindecken, deren alte Modelle im Verhältnis zum Neupreis der Nachfolgemodelle sehr billig zu haben sind ( zB Grand Seiko, Ulysse Nardin oder Ähnliches). Und würde im Diebstahlsfalle dann den 5 bis 10- fachen Wert der gestohlenen Uhr in Geld vom Versicherer erstattet bekommen.

Was als tatsächliche Kernaussage des Urteils bleibt, ist das der VN nicht darauf verwiesen werden kann, auf eine Ersatzbeschaffung einer Sache nicht Jahre zu warten. Das ist denke ich auch nichts Neues, für Uhren angesichts der schwierigen Beschaffungslage derzeit aber natürlich sehr interessant. Ich bekomme also eine BLNR zum Graumarkt- Preis ersetzt, wenn mir eine BLNR gestohlen wird. Zumindest vor dieser Abteilung des LG Hamburg.
Andere LGs dürfen das aber anders entscheiden.

Sehr interessantes Urteil jedenfalls Philipp, Danke fürs Teilen und ich gratuliere Dir zu diesem Erfolg. Der Mandant sollte Dir sehr dankbar sein :dr:


Danke auch noch mal auf diesem Wege Andreas:dr:...es ging letztlich "nur" um die Berechnungsgrundlage für die neuwertige Sache gleicher Art und Güte, die (laut VHB2018) zu ersetzen war. Dafür hatte der Versicherer selbst die Keramik-Pepsi 126710BLRO vorgeschlagen, was uns recht war; wir wollten aber den Marktpreis, nicht nur den LP.

Für wirklich besser gestellt halte ich den Mdten nicht. Ich weiß, dass nur der Stress, den man hat, letztlich nicht eingepreist wird. Dennoch, dass der Versicherer erst mit Unterzeichnung eines Abgeltungsvergleichs zu seinen Konditionen (Ersatz von 8,4k EUR) überhaupt IRGENDETWAS zahlen wollte, war eine Frechheit und grenzt objektiv an versuchter Erpressung.

Der Mdt. hatte eine 16700 B&P im getragenen Zustand; wenn Du allerdings eine neuwertige 16700 B&P (worunter ich letztlich "neu/ungetragen" verstehe) zu Grunde legen wolltest, wärst Du zum Schadenszeitpunkt (2019) zumindest laut Chrono24 mit rund 13k EUR und aktuell mit 16.575 EUR dabei. Letzterer Betrag übersteigt nunmehr sogar den Marktpreis der Keramik-Pepsi ungetragen B&P zum Schadensdatum, den wir erstritten haben (16.340 EUR).

Norman Kade
24.02.2021, 09:28
Verfügt man über einen älteren Vertrag, wo die Stahluhren noch als Haushaltsgegenstände anerkannt waren, bleibt diese Regelung aber doch weiterhin bestehen, oder?

Bei meiner HR Versicherung gelten weiterhin die alten Bedingungen, nach der Stahluhren ohne Wertgrenze zum HR zählen. Die habe ich mir auch schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen. Prüfen solltest du, ob du irgendwann zB mal eine Tarifanpassung gemacht wurde und Dir die „neuen“ Bedingungen untergejubelt wurden. Auf der Jahresanpassung müssten die Bedingungen jeweils aktuell vermerkt sein.

Es gibt nach der Auskunft meiner Versicherung auch keine Zwangsumstellung auf die neuen Tarife.

California
24.02.2021, 09:30
Bei meiner HR Versicherung gelten weiterhin die alten Bedingungen, nach der Stahluhren ohne Wertgrenze zum HR zählen. Die habe ich mir auch schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen. Prüfen solltest du, ob du irgendwann zB mal eine Tarifanpassung gemacht wurde und Dir die „neuen“ Bedingungen untergejubelt wurden. Auf der Jahresanpassung müssten die Bedingungen jeweils aktuell vermerkt sein.

Es gibt nach der Auskunft meiner Versicherung auch keine Zwangsumstellung auf die neuen Tarife.

Danke für den Tipp, Norman: ich werde meine Versicherung auf jeden Fall mal kontaktieren.

C1973
24.02.2021, 11:08
Das ist doch immer ein leidiges Thema mit den Versicherungen. Bei Oldtimern und Youngtimern geht man da einfach zu OCC und man ist sicher, dass die ordentlich versichert sind. Gibt es so etwas für Uhren eigentlich auch?

orphie
24.02.2021, 11:39
nicht explizit für Uhren, aber für Kunstgegenstände wie Gemälde, Skulpturen etc.
Damit sind auch Uhren abgedeckt.

Philly
24.02.2021, 14:02
Der Kunde macht hier die aktuellen sogenannten Wiederbeschaffungskosten aufgrund von Verfügbarkeit, Wartezeit, Internet-Ausrufpreise, etc. geltend:
Hat der Kunde die Versicherung auf regelmässiger Basis aufgrund des steigenden Wertes der Uhr angepasst?

flip74
18.03.2021, 08:33
Zur Info: Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Beklagte hat keine Berufung eingelegt.

paia99
18.03.2021, 09:16
Cool:supercool::dr:

Mali
18.03.2021, 09:37
Sehr geil! Danke Philipp!

Philly
18.03.2021, 10:05
Der Kunde macht hier die aktuellen sogenannten Wiederbeschaffungskosten aufgrund von Verfügbarkeit, Wartezeit, Internet-Ausrufpreise, etc. geltend:
Hat der Kunde die Versicherung auf regelmässiger Basis aufgrund des steigenden Wertes der Uhr angepasst?

Somit: ein Preis-Wunschkonzert.

Gut für den Mandanten. Komische Versicherungsgesellschaft.
Der Kunde erhält mehr - als wofür er eine Versicherungsprämie bezahlt:
Die Versicherung bezahlt dem Kunden eine nicht-versicherte und somit nicht-bezahlte Wertsteigerung..."Wiederbeschaffungswert" will heissen: die 20k-Hublot braucht der Versicherer nur mit 10k zu ersetzen...die 22k-5711/1A mit CH24-100k...

Korrekt und nachvollziehbar wäre der aktuelle LP der Folgereferenz - ausser die Uhr wäre explizit vom Kunden als höherwertig versichert worden.

Compact
18.03.2021, 10:37
Somit: ein Preis-Wunschkonzert.

Gut für den Mandanten. Komische Versicherungsgesellschaft.
Der Kunde erhält mehr - als wofür er eine Versicherungsprämie bezahlt:
Die Versicherung bezahlt dem Kunden eine nicht-versicherte und somit nicht-bezahlte Wertsteigerung..."Wiederbeschaffungswert" will heissen: die 20k-Hublot braucht der Versicherer nur mit 10k zu ersetzen...die 22k-5711/1A mit CH24-100k...

Korrekt und nachvollziehbar wäre der aktuelle LP der Folgereferenz - ausser die Uhr wäre explizit vom Kunden als höherwertig versichert worden.

Achja? Das wäre also für Dich okay, wenn Dir jemand deine Paul Newman Daytona klaut und du bekommst die aktuellen 12.250 EUR von der Versicherung.
Dann stehst du da, Sammlerstück weg und selbst für die 12,2k kriegst du keine Daytona. :dr:

PCS
18.03.2021, 10:46
Naja, Philly setzt das ja ins Verhältnis zur gezahlten Versicherungsprämie. Die wird bei ner PN eben auch nicht dort liegen, wie wenn du ne 116520 daheim hast, schätze ich.

Compact
18.03.2021, 10:49
Müsste ich nachschauen :D

flip74
18.03.2021, 10:57
Somit: ein Preis-Wunschkonzert.

(...)

Korrekt und nachvollziehbar wäre der aktuelle LP der Folgereferenz - ausser die Uhr wäre explizit vom Kunden als höherwertig versichert worden.

Genau das hat das LG anders gesehen, der VN erhält das erstattet, was er seinen individuellen Möglichkeiten nach (kein VIP o.ä.) aufwenden muss, um die aktuelle Referenz zum Schadenszeitpunkt am (insoweit: Sekundär)markt zu kaufen.

Im Übrigen gilt auch: Dass der dem Kläger durch das Abhandenkommen entstandene Schaden möglicherweise geringer ist, als die vom Versicherer zu leistende Entschädigung, ist der Neuwertversicherung immanent und Teil des Leistungsversprechens des Versicherers.

Mali
18.03.2021, 11:10
Danke Philipp für die fachmännische Aufklärung!

Philly
18.03.2021, 11:41
Müsste ich nachschauen :D
Da hast Du die Antwort.

Es liegt in meiner Verantwortung als Versicherter die Versicherungsgesellschaft über signifikante Wertänderung einer versicherten Uhr zu informieren - resp. die Versicherungssumme und SOMIT die Versicherungsprämie anzupassen. Falls ich dies nicht tue, ist die Uhr nicht marktgerecht versichert - und somit in einem Schadenfall mein Problem/mein Verlust.
Hier vermischen sich für mich Uhren-Passion und Wunschvorstellungen insbesondere beim Begriff: "Wiederbeschaffungswert", welcher in Relation zum von Mandanten explizit deklarierten Versicherungswert (oder besser: unabhängige Schätzungsexpertise durch einen Sachverständigen) versichert wird.

uhrenfan_rolex
18.03.2021, 11:43
Da hast Du die Antwort.

Es liegt in meiner Verantwortung als Versicherter die Versicherungsgesellschaft über signifikante Wertänderung einer versicherten Uhr zu informieren - resp. die Versicherungssumme und SOMIT die Versicherungsprämie anzupassen. Falls ich dies nicht tue, ist die Uhr nicht marktgerecht versichert - und somit in einem Schadenfall mein Problem/mein Verlust.
Hier vermischen sich für mich Uhren-Passion und Wunschvorstellungen insbesondere beim Begriff: "Wiederbeschaffungswert", welcher in Relation zum von Mandanten explizit deklarierten Versicherungswert (oder besser: unabhängige Schätzungsexpertise durch einen Sachverständigen) versichert wird.

Da es sich Versicherungen, meiner beruflichen Erfahrung nach, IMMER recht einfach machen in dieser Beziehung, bedarf es manchmal einfach eines Urteils, dass auch ein Versicherer erkennt, dass er nicht im rechtsfreien Raum agiert.

flip74
18.03.2021, 11:48
Da es sich Versicherungen, meiner beruflichen Erfahrung nach, IMMER recht einfach machen in dieser Beziehung, bedarf es manchmal einfach eines Urteils, dass auch ein Versicherer erkennt, dass er nicht im rechtsfreien Raum agiert.

Word

Pappie
18.03.2021, 13:20
Hier wurde expliziert keine Uhr versichert, sondern der Hausrat.

Dazu gehört die Uhr.

Somit gab es auch keine Versicherungssumme für die Uhr.

Versichert ist der Neuwert oder aber „Ersatz gleicher Art und Güte“.

Die Gesamtsumme für den Hausrat ist vielleicht begrenzt durch eine Versicherungssumme. Nicht die für einzelne Hausratgegenstände (gibt sicher auch Ausnahmen).

In guten Verträgen gibt es auch gar keine Versicherungssumme mehr, sondern der Hausrat ist ohne Begrenzung versichert.

Wenn ich mal dazu komme, schreibe ich auch im anderen Hausrat-Thread etwas dazu.

Somit ist die Regulierung nun auch richtig - und ordentliche Versicherer leisten gleich so.

Mali
18.03.2021, 13:22
Genau so ist es auch bei mir.

Lexiseine
18.03.2021, 21:13
Da hast Du die Antwort.

Es liegt in meiner Verantwortung als Versicherter die Versicherungsgesellschaft über signifikante Wertänderung einer versicherten Uhr zu informieren - resp. die Versicherungssumme und SOMIT die Versicherungsprämie anzupassen. Falls ich dies nicht tue, ist die Uhr nicht marktgerecht versichert - und somit in einem Schadenfall mein Problem/mein Verlust.
Hier vermischen sich für mich Uhren-Passion und Wunschvorstellungen insbesondere beim Begriff: "Wiederbeschaffungswert", welcher in Relation zum von Mandanten explizit deklarierten Versicherungswert (oder besser: unabhängige Schätzungsexpertise durch einen Sachverständigen) versichert wird.

Genau darum geht es. Ich teile deine Meinung dazu.
Wenn es ein Totalschaden am Hausrat gibt, dann wird die Wertsteigerung aber zu einem riesigen Problem, wenn die gesamte Summe dann nämlich nicht mehr passt.
Aber gut auch diese Fälle werden sich in sehr naher Zukunft in Bedingungen und Prämien wiederfinden und das ist auch ja auch gut so.
Ist wie bei den KFZ Schäden, gebe es nicht die standardisierten Schmerzen im Nacken und HWS Themen, dann noch Anwalt und Gerichte zu entschädigen, dann könnte man als Versicherter ziemlich viel Geld sparen.....

flip74
18.03.2021, 21:15
Danke Philipp für die fachmännische Aufklärung!

:dr:

Berdy
18.03.2021, 22:00
Marc G.hatte ein interessantes YouTube Video mit seinem Versicherungsvertreter eingestellt, der hat es nochmal ganz genau erklärt.
Und ja ich weiß wohl das dieser Mensch Effekthascherei Pur betreibt und dort in erster Linie Werbung verkauft, aber dieses Thema hatte mich direkt interessiert.

uhrenfan_rolex
19.03.2021, 15:39
Falls Du das Video meinst, das ich im Hinterkopf habe, dann kann ich nur sagen, dass m.E. mindestens ein Viertel der Erläuterungen nicht korrekt ist.
Ich wäre bei YouTube Erläuterungen generell vorsichtig.

Ingo.L
19.03.2021, 15:54
Wie sieht es denn aus, wenn man ein entsprechendes Wertgutachten besitzt, welches den aktuellen Wert der Uhr wiederspiegelt und das der Versicherung bereits vor dem Schadensfall zur Verfügung gestellt wurde? Bekommt man den Schaden dann leichter reguliert? Funktioniert doch bei Oldtimern auch recht gut.

ReneS
19.03.2021, 15:58
Ja Ingo. Geht sogar noch einfacher: Einfach einen Wert angeben und hinterlegen lassen. Ohne Gutachten. Da reicht eine Liste. Diesen Wert regelmäßig überprüfen und ggf. korrigieren, dann gibt es im Schadenfall NULL Stress.

Ingo.L
19.03.2021, 16:01
Auch bei einer Uhr, wo der Ersatz über dem Listenpreis des aktuellen Modells liegt? Einfach auf Zuruf und ohne sich anschließend vor Gericht zu treffen?

ReneS
19.03.2021, 16:14
Ja, wenn das im Vertrag hinterlegt ist, gibts keinen Zoff.

Berdy
19.03.2021, 16:17
Falls Du das Video meinst, das ich im Hinterkopf habe, dann kann ich nur sagen, dass m.E. mindestens ein Viertel der Erläuterungen nicht korrekt ist.
Ich wäre bei YouTube Erläuterungen generell vorsichtig.

Ist natürlich richtig, nur die Hälfte glauben was da verbreitet wird.
Aber ist ja jetzt wohl Rechtskräftig das Urteil. Sorgt zumindest in diesem Fall für Klarheit.
Was mich noch umtreibt ist der Fall... Was passiert wenn die Uhr nach der Auszahlung wieder Auftaucht? Wem gehört sie dann ? Wird dann Rückabgewickelt?

shocktrooper
19.03.2021, 16:32
Die Versicherung kann sie Dir wieder anbieten - dann zahlst Du die Versicherungsleistung zurück. Oder Du lehnst ab, dann gehört sie der Versicherung. Wie mit einem gestohlenen Auto, das wieder auftaucht.

EnteLippens
20.03.2021, 13:03
Nach all den teilweise unterschiedlichen Angaben war ich etwas verunsichert und habe meine Hausratversicherung detailliert auf meine Situation aufmerksam gemacht. D.h. Versicherungssumme 100000 € aber Wiederbeschaffungswert meiner Uhrensammlung von ca. 80000 €. Heute kam dann die schriftliche Antwort, nachdem meine telefonische Anfrage die Mitarbeiter überforderte. Danach sind u.a. Uhren ab 2500 € als Wertsache eingestuft und bis 40% der Versicherungssumme abgesichert. „ Für bestimmte Wertgegenstände, bspw. Bargeld, Schmucksachen, gibt es zusätzlich noch besondere Entschädigungsgrenzen. Diese Grenzen sind enger als die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen: Schmucksachen (auch Uhren ab 2500€) bis 30000 €. Sofern diese Grenze nicht, steht die Entschädigungsgrenze von 40% zur Verfügung, wenn sich die Uhren zum Zeitpunkt des Schadensfalles in einem Tresor befanden. Der wiederum muss mindestens 200 KG wiegen, mehrwandig sein oder eingemauert sein.
Hat jemand eine Lösung, wie und wo ich eine möglichst 100% Absicherung abschließen kann?

Pappie
20.03.2021, 13:07
Nach all den teilweise unterschiedlichen Angaben war ich etwas verunsichert und habe meine Hausratversicherung detailliert auf meine Situation aufmerksam gemacht. D.h. Versicherungssumme 100000 € aber Wiederbeschaffungswert meiner Uhrensammlung von ca. 80000 €. Heute kam dann die schriftliche Antwort, nachdem meine telefonische Anfrage die Mitarbeiter überforderte. Danach sind u.a. Uhren ab 2500 € als Wertsache eingestuft und bis 40% der Versicherungssumme abgesichert. „ Für bestimmte Wertgegenstände, bspw. Bargeld, Schmucksachen, gibt es zusätzlich noch besondere Entschädigungsgrenzen. Diese Grenzen sind enger als die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen: Schmucksachen (auch Uhren ab 2500€) bis 30000 €. Sofern diese Grenze nicht, steht die Entschädigungsgrenze von 40% zur Verfügung, wenn sich die Uhren zum Zeitpunkt des Schadensfalles in einem Tresor befanden. Der wiederum muss mindestens 200 KG wiegen, mehrwandig sein oder eingemauert sein.
Hat jemand eine Lösung, wie und wo ich eine möglichst 100% Absicherung abschließen kann?

Schreib mir ne PN.

uhrenfan_rolex
20.03.2021, 13:09
Am besten einen Versicherer suchen, der Uhren nicht als Wertsachen deklariert, außer das Material (wie bspw. Gold) macht sie zu einer Schmucksache.

Mali
20.03.2021, 13:10
+1, z.B. Neodigital

Pappie
20.03.2021, 13:28
+1, z.B. Neodigital

Ich würde ja bei Hausratversicherungen jetzt nicht ausschließlich auf die Uhren als Wertsache achten...;)

Neodigital im besten Tarif:

Begrenzte Versicherungssumme insgesamt
Begrenzte Kosten insgesamt
Mehrverbrauch bei Rohrbruch begrenzt
Büro zu Hause ausgeschlossen
Sachverständigenverfahren nicht dabei
Sehr viele sonstige Kosten auf niedrigen Niveau gedeckelt

Mali
20.03.2021, 13:38
Für meine Versicherungsbedürfnisse und dem Preis- Leistungsverhältnis für mich ausreichend.

Pappie
20.03.2021, 13:46
Alles klar! Ich wollte es nur angemerkt haben.

Gibt halt für ähnliches Geld auch einiges mehr und eine Hausratversicherung ist ja nicht nur für unsere Uhren da :D

Schmackofatz
20.03.2021, 14:13
Nach all den teilweise unterschiedlichen Angaben war ich etwas verunsichert und habe meine Hausratversicherung detailliert auf meine Situation aufmerksam gemacht. D.h. Versicherungssumme 100000 € aber Wiederbeschaffungswert meiner Uhrensammlung von ca. 80000 €. Heute kam dann die schriftliche Antwort, nachdem meine telefonische Anfrage die Mitarbeiter überforderte. Danach sind u.a. Uhren ab 2500 € als Wertsache eingestuft und bis 40% der Versicherungssumme abgesichert. „ Für bestimmte Wertgegenstände, bspw. Bargeld, Schmucksachen, gibt es zusätzlich noch besondere Entschädigungsgrenzen. Diese Grenzen sind enger als die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen: Schmucksachen (auch Uhren ab 2500€) bis 30000 €. Sofern diese Grenze nicht, steht die Entschädigungsgrenze von 40% zur Verfügung, wenn sich die Uhren zum Zeitpunkt des Schadensfalles in einem Tresor befanden. Der wiederum muss mindestens 200 KG wiegen, mehrwandig sein oder eingemauert sein.
Hat jemand eine Lösung, wie und wo ich eine möglichst 100% Absicherung abschließen kann?


Eckdaten des Versicherungsvertrags entsprechend anpassen, bis die Zahlen stimmen und ausreichende Deckung besteht, gleichzeitig einen Tresor in entsprechend geforderter VDS-Klasse kaufen. Wobei ich bei eingemauerten Tresoren skeptisch bin, dass hört sich zwar oftmals spektakulär an, oftmals ist die VDS-Klasse jedoch niedriger als bei einem herkömlichen Standtresor.

Alternativ eine Valoren-Versicherung abschließen, z. B. die "Haus und Kunst" von Hiscox.


Edith:

100k Hausrat und schon 80k Wert der Sammlung - hört sich wenig passend und unterversichert an, vorausgesetzt Du wohnst nicht in einer 21m² Studentenbude mit Möbeln vom Sperrmüll und Klamotten aus der Kleiderkammer.

uhrenfan_rolex
20.03.2021, 14:38
Kleine Anmerkung zum Thema Tresor...nur am Rande:

Es ist gar nicht so einfach einen Tresor mit über 200kg zu finden, der dann auch im Haus problemlos transportiert werden kann...das fängt bei der Breite der Treppe (falls vorhanden) an und hört bei der Fähigkeit der Herren, das Ding zu tragen auf...

Schmackofatz
20.03.2021, 15:08
Kleine Anmerkung zum Thema Tresor...nur am Rande:

Es ist gar nicht so einfach einen Tresor mit über 200kg zu finden, der dann auch im Haus problemlos transportiert werden kann...das fängt bei der Breite der Treppe (falls vorhanden) an und hört bei der Fähigkeit der Herren, das Ding zu tragen auf...

Naja, so kompliziert ist es aber auch wieder nicht. :ka:


Bsp. der Rubin Pro 5 von Eisenbach, VDS Klasse 3, privat bis 200k versicherbar, 275 Kilo schwer, kostet ab 1.198,00 Euro zzgl. 99,00 Euro bei Aufstellung am Wunschort:

https://www.eisenbach-tresore.de/Wertschutztresor-Tresor-Widerstandsgrad-nach-EN-1143-1/Wertschutztresor-mit-einem-Widerstandsgrad-3-nach-EN-1143-25/Format-Wertschutzschrank-format-rubin-pro-5.html


Die kommen dann zu zweit mit einem elektrischen Treppensteiger, das geht dann schon relativ easy.


Klaro, dass Modell "Bundesbank" wird dann schon aufwändiger... :)

Berdy
20.03.2021, 15:16
IMHO
Ist ein Bankschließfach die beste Wahl, kostet je nach Bank und Größe zwischen 100 und 300 Euro p.a. plus ca. 1 Promille der Versicherungssumme. Man ist im gesamten Gebäude sogar gegen Raub usw.versichert.
Hier gibt's übrigens irgendwo einen Beitrag in Bezug auf Save vs.Schließfach.

Schmackofatz
20.03.2021, 15:30
Ja, klar.

Aber will man das auch mit samt den Umständen und Einschränkungen?

EnteLippens
20.03.2021, 16:43
Bankschließfach habe ich natürlich für längere Abwesenheiten. Nur trage ich meine Uhren gerne und vor dem Büro zur Bank um eine Uhr für den Tag zu wählen ist recht umständlich.��
Was mich bei meiner Hausratversicherung Versicherung verwundert, ist der Umstand mir kein Adäquates Angebot anzubieten. Nur der Hinweis, ich könne mich an Sie wenden, wenn ich meinen Versicherungsschutz verändern möchte. Genau das war doch mein Anliegen mit meinem Anschreiben.

hugo
20.03.2021, 16:52
Kleine Anmerkung zum Thema Tresor...nur am Rande:

Es ist gar nicht so einfach einen Tresor mit über 200kg zu finden, der dann auch im Haus problemlos transportiert werden kann...das fängt bei der Breite der Treppe (falls vorhanden) an und hört bei der Fähigkeit der Herren, das Ding zu tragen auf...

Wenn die Spezis der Hersteller kommen glaubst du da Ding wiegt 50Kg,so spielerisch gehen die mit 500Kg und mehr um.

Schmackofatz
20.03.2021, 17:20
du da Ding

Zuviel Bild-Zeitung gelesen, Udo? :bgdev:

#Submarina

uhrenfan_rolex
20.03.2021, 19:46
Naja, so kompliziert ist es aber auch wieder nicht. :ka:


Bsp. der Rubin Pro 5 von Eisenbach, VDS Klasse 3, privat bis 200k versicherbar, 275 Kilo schwer, kostet ab 1.198,00 Euro zzgl. 99,00 Euro bei Aufstellung am Wunschort:

https://www.eisenbach-tresore.de/Wertschutztresor-Tresor-Widerstandsgrad-nach-EN-1143-1/Wertschutztresor-mit-einem-Widerstandsgrad-3-nach-EN-1143-25/Format-Wertschutzschrank-format-rubin-pro-5.html


Die kommen dann zu zweit mit einem elektrischen Treppensteiger, das geht dann schon relativ easy.


Klaro, dass Modell "Bundesbank" wird dann schon aufwändiger... :)

Bei denen hatte ich in der Tat angefragt ... so easy wäre das dann aber nicht gewesen ... meiner Versicherung war es wichtig, dass es ein Wertschutzschrank ist, der in der Wand verschraubt ist, wenn er leichter als 200 kg ist. Über unsere Treppe im Haus war leider ein so schwerer Tresor mit über 200 kg nicht machbar.



Wenn die Spezis der Hersteller kommen glaubst du da Ding wiegt 50Kg,so spielerisch gehen die mit 500Kg und mehr um.

Vielleicht mal beim nächsten Haus ;)

uhrenfan_rolex
20.03.2021, 20:02
Gibt es Versicherer, die den Inhalt eines Tresors separat vom übrigen Hausrat versichern?

hugo
20.03.2021, 20:13
Zuviel Bild-Zeitung gelesen, Udo? :bgdev:

#Submarina

Du da Ding Dong Dang ;)

madmax12345
21.03.2021, 08:20
In einigen Versicherungensbedingungen findet sich auch die Formulierung:
200kg Gewicht oder in Wand oder Boden verschraubt.

der_mo
21.03.2021, 08:52
Und wiederum verweisen manche Versicherungen schlichtweg auf die Empfehlungen der Tresor-Herstellers zum Erreichen der VdS-Klasse.
Am besten genau prüfen, eine allgemeine Regel scheint es nicht zu geben.

gm_2000
25.03.2021, 09:28
Ich kann nach meiner Recherche noch die Hausrat Premium der SIGNAL IDUNA empfehlen. VS unbegrenzt und 500€ pro m2 für Wertsachen außerhalb vom Tresor. Uhren aus Stahl sind explizit keine Wertsachen. Zudem Filialnetz im Gegensatz zur Neo digital mit persönlichem Ansprechpartner. Preis war sehr günstig für das gebotene.

Pappie
25.03.2021, 10:32
Ich kann nach meiner Recherche noch die Hausrat Premium der SIGNAL IDUNA empfehlen. VS unbegrenzt und 500€ pro m2 für Wertsachen außerhalb vom Tresor. Uhren aus Stahl sind explizit keine Wertsachen. Zudem Filialnetz im Gegensatz zur Neo digital mit persönlichem Ansprechpartner. Preis war sehr günstig für das gebotene.

Gute Wahl!

Das ist der Tarif, den schon einige hier von mir erhalten haben :D

Rafterman
25.03.2021, 10:35
Kann man die m2 einfach höher ansetzen, oder sind die an das Wohnobjekt gebunden?

Pappie
25.03.2021, 10:48
Kann man die m2 einfach höher ansetzen, oder sind die an das Wohnobjekt gebunden?

Du kannst die Wertsachengrenze auch erhöhen. Hier ist dann allerdings eine Wertsachenermittlung nötig. Die 500 Euro pro Quadratmeter sind pauschal versichert.

Entschädigungsgrenze außerhalb von Wertbehältnissen sind 40.000 Euro - wichtig: dazu zählen wie schon genannt keine Stahluhren.

EnteLippens
25.03.2021, 11:26
Die HUK Coburg unterscheidet nicht zwischen Stahl- und Edelmetall Uhren. Da heißt es eindeutig, Uhren ab 2500€ gelten als Wertsache, so wurde es mir schriftlich mitgeteilt. Ich habe mich jetzt entschieden meine Uhren zwischen Bankschließfach und Zuhause aufzuteilen. Auch da gab es eine Überraschung. Der Inhalt der Bankschließfächer ist ohne spezielle Nachversicherung nur mit 500 € versichert. Lässt sich aber relativ günstig, ca. 100€ Jahresprämie für 100.000 € zusätzlich versichern.

Norman Kade
25.03.2021, 14:21
Die HUK Coburg unterscheidet nicht zwischen Stahl- und Edelmetall Uhren. Da heißt es eindeutig, Uhren ab 2500€ gelten als Wertsache, so wurde es mir schriftlich mitgeteilt. Ich habe mich jetzt entschieden meine Uhren zwischen Bankschließfach und Zuhause aufzuteilen. Auch da gab es eine Überraschung. Der Inhalt der Bankschließfächer ist ohne spezielle Nachversicherung nur mit 500 € versichert. Lässt sich aber relativ günstig, ca. 100€ Jahresprämie für 100.000 € zusätzlich versichern.

Jein, hängt von den VHB ab und gilt nur für Neuabschluss. Ich habe noch die älteren VHB vereinbart und da sind Stahluhren über 2500€ keine Wertsachen.