PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auf welcher Grundlage hat der Konzi das Recht die Garantiekarte einzubehalten??



HaBe
14.02.2021, 08:46
Ich habe ein neues Thema erstellt weil das vorige "neue Garantiekarte" nicht diese beinhaltet.

Es wird immer wieder geschrieben, dass mache Konzis die Garantiekarte einbehalten damit man die Uhr nicht weiterverkaufen kann,soll,darf.
Jetzt meine Frage aus der Überschrift : Mit welchen Recht darf bzw. kann er es??
Bin gespannt auf die Antworten!!!

Berettameier
14.02.2021, 08:51
1. Dazu gab es schon separat einen Thread.

2. Er hat das Recht, Dir alles mögliche im Rahmen der Legalität zum Kauf anzubieten, oder auch nicht. Du musst keines seiner Angebote annehmen. :ka:

3. Man kann eine Rolex auch ohne Garantiekarte weiterverkaufen.

linz
14.02.2021, 08:52
Es gibt bei Luxusartikeln wohl keinen Kontrahierungszwang also können die Vertragsparteien sich die Vertragsmodalitäten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten frei vereinbaren.

Konzi schafft an - Kunde akzeptiert

Thomex
14.02.2021, 08:56
Zunächst bedingter Kaufvertrag (Vertragsfreiheit). Nur die Uhr wird dann bei Übergabe übereignet. Einigung bzgl Eigentumsübertragung und Übergabe der Karte fehlen schlicht, somit (noch) keine Übereignung dieser. Wird zum bestimmten Zeitpunkt dann nachgeholt. Rechtlich mE unproblematisch.

PCS
14.02.2021, 09:00
Ist doch alles im anderen Thread schon erklärt worden... :ka: