PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Preiserhöhung



don
27.10.2005, 15:39
Was ist eigentlich mit W.mpe los?

Folgendes Szenario:
Ich habe eine wunderschöne Rolex mündlich zum alten (!) LP bestellt.
Ich habe 500 Euro angezahlt und dafür eine Quittung erhalten.
Verkäufer ruft mich an und will plötzlich den neuen LP haben.

Ist das rechtens?? 8o

P.S. Nein, es gibt leider keinen Beleg wo der Endpreis drauf steht.
Natürlich alles mündlich verhandelt ;(

Donluigi
27.10.2005, 15:42
Was für ein Modell wars denn?

ehemaliges Mitglied
27.10.2005, 15:42
Nur zum alten LP mündlich bestellt, oder mündliche Zusage des Kaufpreises???

Jur. sind mündl. Kaufvertragszusätze wirksam, sofern nicht Gegenteilig in den AGB's argumentiert wird.

Zeugen dabei gehabt???

watoo
27.10.2005, 15:44
Wenns ne 116520 war nehm ich sie zum neuen Preis.

don
27.10.2005, 15:45
Original von Donluigi
Was für ein Modell wars denn?

Die Frisöruhr mit dem silbernen ZB. :rolleyes:

Andreas
27.10.2005, 15:47
Original von don
Was ist eigentlich mit W.mpe los?

Folgendes Szenario:
Ich habe eine wunderschöne Rolex mündlich zum alten (!) LP bestellt.
Ich habe 500 Euro angezahlt und dafür eine Quittung erhalten.
Verkäufer ruft mich an und will plötzlich den neuen LP haben.

Ist das rechtens?? 8o

P.S. Nein, es gibt leider keinen Beleg wo der Endpreis drauf steht.
Natürlich alles mündlich verhandelt ;(


Für die Anzahlung hast du einen Beleg mit Datum....das mach ihn mal deutlich das dies eigentlich das Kaufdatum ist....ist nicht ganz so rechtens.....

Ferner soll er dir auf den Anzahlungsbeleg, darstellen, dass ausgemacht war, das bei einer Preiserhöhung von der er schon im voraus wußte, du auch den neuen, höheren Endpreis zahlen musst....

Grob gesagt, dann ist es unseriös, was er da betreibt....beide könnt ihr nichts darstellen oder gar beweisen....

Möchte er dich als Kunden, liefert er zum alten Preis, was meiner Meinung nach auch korrekt wäre und ist, tut er dieses nicht, weil er anderer Meinung ist, dann darf er dir die Anzahlung nebst Zinsen zurück erstatten....der Kaufrücktritt ist unverschuldet deinerseits....

Gruß Andreas

don
27.10.2005, 15:48
Original von *gmt*
Nur zum alten LP mündlich bestellt, oder mündliche Zusage des Kaufpreises???


Ersteres.

Ich denke mal, heute steht in jeden AGBs nur schriftliche Zusagen gelten. seufz

Zizou
27.10.2005, 15:49
Red nochmal freundlich mit ihm, wenn er nicht einlenkt suchst Du Dir halt nen neuen Konz., es gibt ja noch ein paar mit dem alten Preis...=)

Zumindest würde ich es so machen.;)

ehemaliges Mitglied
27.10.2005, 15:50
Da hast wohl Recht...leider.

Andreas
27.10.2005, 16:08
Habe mal einen Bekannten angerufen....der diese Problem jetzt nicht ganz versteht, da der Beleg den Kaufpreis ausweist, den Anzahlungsbetrag und den Restbetrag darstellt....

Das dürfte eigenlich in allen Filialen so sein....???

Denn es werden angezahlte Bestellungen auch zu den alten Preisen an Kunden verkauft...

So ist es eigentlich bei guten und seriösen Juwelieren üblich....

ES SEI DENN; ES WURDE AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, das dem nicht so ist....dann wurde aber schon der neue Kaufpreis auf den Beleg quittiert....dies geschah dann, wenn schlauer Kunde eine Woche vor der Preiserhöhung noch zünftig zu den alten Preisen bestellen wollte, dann hat man den Kunden freundlich darauf hingewiesen, das eine Lieferung zum alten Preis leider nicht möglich sei...da ab dann und dann die Preise sich ändern und wir daher nicht zu denn und denn Preisen mehr ausliefern dürfen....da wir Bestellfristen haben, wo wir selber nur noch die Ware zu den alten EK-Preisen beziehen können...

Zeig mal deinen Beleg...


Gruß Andreas

Donluigi
27.10.2005, 16:11
Angeblich wußten die meisten Konzis doch nichts von der PE. Fast alle haben sich doof gestellt, wenn man nachgefragt hatte. Gibts hier dutzende Threads drüber. Wempe Mannheim wußte in der letzten Septemberwoche noch nix davon.

Meine Meinung als Nicht-Jurist: Zeitpunkt der Anzahlung ist Zeitpunkt des Geschäfts, alles andere wäre unlauter. Und da Wempe ohnehin knauserig mit Prozenten ist, verdienen die genug an der Möhre - so oder so.

ehemaliges Mitglied
27.10.2005, 16:16
Jetzt sollte auch jedem klar sein, warum es für die Daytona lediglich Wartelisten, jedoch keine Möglichkeit zur Verbindlichen Anzahlung und Preisbindung gibt ;)

Ernsthaft...man kann es dem Konzi nicht unbedingt anlasten, wenn er wirklich nix von ner Preiserhöhung wußte.

Zum einen versteh ich ihn, da er die Uhr auch teurer einkauft jetzt, zum anderen ist Dein, sofern vorhanden, Anzahlungsbeleg mit ausgewiesenem Gesamtbetrag bindend.

Mich würde es jetzt interessieren, ob dieser Beleg schon eine Angebotsannahme seitens des Verkäufers, und somit eine Verpflichtung zur Lieferung nach alten Konditionen, darstellt, oder ob er die Anzahlung erstatten kann ohne Lieferung!

Rüdiger
27.10.2005, 16:20
....*lol*

.....nicht umsonst gibt's das Rechtsberatungsgesetz :D ;)

Insoman
27.10.2005, 16:43
... aber nicht mehr lange :D :D :D

Andreas
27.10.2005, 16:46
Original von Donluigi
Angeblich wußten die meisten Konzis doch nichts von der PE. Fast alle haben sich doof gestellt, wenn man nachgefragt hatte. Gibts hier dutzende Threads drüber. Wempe Mannheim wußte in der letzten Septemberwoche noch nix davon.

Meine Meinung als Nicht-Jurist: Zeitpunkt der Anzahlung ist Zeitpunkt des Geschäfts, alles andere wäre unlauter. Und da Wempe ohnehin knauserig mit Prozenten ist, verdienen die genug an der Möhre - so oder so.



Das keiner was wußte ist ein Märchen, das viele nichts genaues Wissen sind vorgespielte Tatsachen, denn der Gesetzgeber verlangt dies in Lieferverträgen schon, denn auch der Konzessionär, muss die Möglichkeit haben sich binnen einer Frist,sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen....und dies geschieht auch rechtens nach den Konzessionärsverträgen....Rolex und auch Konzessionäre sind keine Willkür-Täter, dennen man geistige Abstinez bescheinigen kann....

Die Umsetzung wird allerdings meist so gestalltet, das sich viele Konzessionäre absprechen in der Handhabung und der Umsetzung...was aber auch egal ist, wenn der Anzahlungsbeleg ordentlich erstellt ist, eben auch nach den herbeigerufenen AGB`s, dann stellt es sich in der Tat so da, wie du es dir vorstellst oder besagter Händler tritt vom Angebot gegen Schadensersatz zurück...

Gruß Andreas

Master of disaster
27.10.2005, 17:01
Ich war am Samstag mit einem Freund bei W*mpe. Er hat sich für eine
EX II interessiert und bekam auf Nachfrage statt es neuen den alten LP.

Die sollen mal nicht so lange Zähne machen... :D

ehemaliges mitglied
27.10.2005, 18:24
Nei meiner LV stand das sogar in der Vereinbarung zur Anzahlung drin....zum dann gültigen Listenpreis...

don
27.10.2005, 18:56
Nööö, auf lange Gespräche habe ich keine Lust mehr in dem Laden. Hab's jetzt anders gelöst...

Geld geholt, noch 'nen dummen Spruch angehört und dann
500m weiter bei einem kleinerem Konzi den Umsatz gemacht.

Freu mich schon auf das nächste Zusammentreffen mit dem W.mpe-
Servicemeister...

Danke für die zahlreichen Hinweise!
Aber ich finde Uhrenkauf sollte noch immer Spaß machen
und habe keine Lust auf Juristereien. Der Laden fängt bei mir
von vorne an.

Donluigi
27.10.2005, 20:11
Dummer Spruch - was hat er gesagt?

ehemaliges Mitglied
27.10.2005, 20:15
Ja,ja...unsere lieben Konzis.

Je größer, desto wundersamer deren Geschäftsgebaren...

bei Rüschenb... in Do. wollte man mir ernsthaft erzählen Sortmodelle seien noch so gefragt wie vor 4 Jahren und es sei mit Wartezeiten auf ne SubD und SD zu rechnen...

nunja, eine SubNonD und 3 GMTs lagen durch Zufall im Fenster :D

don
27.10.2005, 20:27
Original von Donluigi
Dummer Spruch - was hat er gesagt?

Die Professional-Modelle sind sehr gefragt.
Das wird für Sie sehr schwierig werden an anderer Stelle fündig zu werden. :muede:

Donluigi
27.10.2005, 20:31
Yep, der ist wirklich dumm :D

ehemaliges Mitglied
27.10.2005, 20:52
LOL

Der hatte sich 5min. vorher mit Rüschenb... abgesprochen :wall: