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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweifamilienhaus an einen Mieter vermieten



P_Wayne
03.11.2022, 18:13
Guten Tag zusammen,

für mein Zweifamilienhaus suche ich zukünftig einen neuen Mieter für die Wohnung im EG. Nun hat der Mieter aus dem OG angefragt, ob er das gesamte Haus mieten könnte.

Weiss jemand, ob in diesem Fall dann der Hausflur als Wohnraum zählt (dies tut er aktuell natürlich noch nicht)?

Weiterhin gibt es im Keller im Prinzip noch eine Art Einliegerwohnung (2 beheizte Räume mit Fenster und einem Bad). Diese sind laut Bauplan als Hobbyräume bezeichnet. Im Falle von 2 Mietern wären diese nur als Keller-/Abstellräume nutzbar, da man um in den Waschkeller zu kommen durch den selben Flur muss. Im Falle von nur einem Mieter wären sie aber voll "nutzbar". Wie macht sich dies auf die Wohnfläche bemerkbar?

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir hier eine Indikation geben. Besten Dank im Voraus.

P_Wayne
03.11.2022, 18:14
Ergänzung: Das Haus befindet sich in Deutschland

P_Wayne
03.11.2022, 18:18
@Admins: Gerade erst gesehen dass der Beitrag im Bereich "Lebenshilfe" besser aufgehoben wäre:bgdev:. Kann als gerne verschoben werden =)

John Wayne
03.11.2022, 18:34
Falsch gelesen.

Mr. Edge
03.11.2022, 19:13
Du bekommst jetzt für 2 Wohnungen die Mieteinnahmen. Hast dann nur noch einen Mieter, willst die Wohnfläche vergrößern. Warum?

Edmundo
03.11.2022, 19:41
Wegen Kohle ;)

kurvenfeger
03.11.2022, 19:48
Selbst wenn es rechtlich haltbar wäre, fände ich es dem Mieter inhaltlich recht schwer vermittelbar.

„Heute 2 zum Preis von 2,1!“

P.S.: nach meinem rechtlich nicht abgesicherten Empfinden hängt es davon ab, ob einen oder zwei Verträge für 2 Wohnungen abschließt oder einen Vertrag für das ganze Haus. Wobei dabei ggf. andere €/qm anzusetzen wären.

P_Wayne
03.11.2022, 20:05
Aktuell ist die Wohnung im EG leer. Das Haus wurde früher als Mehrgenerationenhaus genutzt. Um für 2 Wohnungen ordentliche Nebenkosten abzurechnen, müssten bauliche Veränderungen durchgeführt werden. Es wäre daher für mich -unter anderem aus vorher genannten Grund- einfacher, das gesamte Haus zu vermieten. Finanziell wäre eine Aufteilung lukrativer, ist aber nicht gewünscht. Mir wäre es sogar lieber wenn die Hobbyräume und der Flur in meinem Fall nicht zur Wohnfläche zählen würde, da ich dem Mieter OG gerne das ganze Haus geben würde, er es sich mit 50+ qm mehr Wohnfläche aber nicht mehr leisten werden kann.

Was genau für den Mieter oben schwer vermittelbar ist erschliesst sich mir nicht ganz.

Vanessa
03.11.2022, 20:16
Dann zähl sie halt einfach nicht zur Wohnfläche - fertig, Fisch geputzt... :ka:

Salamander
03.11.2022, 20:22
Ist es ein ordentlicher und langjähriger Mieter? Wenn ja, hinsetzen, Preis absprechen, Vertrag fürs ganze Haus aufsetzen, unterschreiben und sich freuen.
Ob man dann den Flur und die Kellerräume als Wohnfläche zählt ist doch am Ende des Tages schnuppe. Beim Gesamtpreis muss man sich einig werden.

P_Wayne
03.11.2022, 20:25
Wenn ich alleiniger Eigentümer wäre hätte ich es genau so gehandhabt. Da dies aber nicht der Fall ist, müsste eine Erhöhung der Wohnfläche berücksichtigt werden. Daher meine ursprüngliche Frage

Vanessa
03.11.2022, 20:29
Sollte man dann aber schreiben, nicht "...mein Zweifamilienhaus..."

P_Wayne
03.11.2022, 20:38
Die Frage war doch einfach nur "zählen Flur und Hobbyräume zum Wohnraum, wenn ich ein Zweifamilienhaus an einen Mieter vermiete". Zum beantworten dieser Frage ist es doch völlig irrelevant, ob mir das Haus alleine gehört oder nicht.

kabe
03.11.2022, 21:31
Den Flur würde ich als Verkehrsfläche sehen, d.h. weder Wohn- noch Nutzfläche.

Die Kellerräume würde ich bei einem Mieter weiterhin als Nutzfläche sehen, da ich eher von der Nutzung als Hobby- bzw. Nebenräume ausgehen würde. Könnte man eventuell auch im Mietvertrag festhalten, wenn einem das wichtig wäre.

hugo
03.11.2022, 21:36
Die Frage war doch einfach nur "zählen Flur und Hobbyräume zum Wohnraum, wenn ich ein Zweifamilienhaus an einen Mieter vermiete". Zum beantworten dieser Frage ist es doch völlig irrelevant, ob mir das Haus alleine gehört oder nicht.

An zu vermietenden Wohnraum sind bestimmte Kriterien gebunden wie Mindestraumhöhe etc.,dies wird im umgebauten Keller nicht der Fall sein.Es ist und bleibt ein Hobbyraum.
Flur ist Flur und kein Wohnraum.

P_Wayne
03.11.2022, 21:38
Besten Dank Kai und Udo für die Einschätzungen :gut:

666feet
04.11.2022, 06:05
Uffbasse: fuer mich waere entscheidend bzgl Wfl. , was fuer Angaben in der Grundsteuererklaerung ich mache (-n muss) oder gemacht habe.

Mr. Edge
04.11.2022, 09:11
Ich verstehe immer noch nicht das Problem (muss ich ja auch nicht, aber es interessiert mich halt). Hat es steuerliche Gründe, dass es bestimmt werden muss? Oder sonstige Behördengründe (Grundsteuer z. B.). Das wäre sicher für mehrere Interessant.

Geht es nur um Festlegung eines Mietpreises aufgrund mehr Nutzung, bin ich raus, da ist oben alles dazu gesagt.

kurvenfeger
04.11.2022, 09:57
Was genau für den Mieter oben schwer vermittelbar ist erschliesst sich mir nicht ganz.

Ok, da haben mir noch ein paar Infos gefehlt. Ich hatte verstanden, dass es aktuell 2 separat vermietete/vermietbare Wohneinheiten gibt, bei denen der Flur nicht als Wohnfläche zählt und nun bei Vermietung an eine Partei nun hinzugerechnet werden soll. Dem ist ja aber so…

kabe
04.11.2022, 11:24
Ich verstehe immer noch nicht das Problem (muss ich ja auch nicht, aber es interessiert mich halt). Hat es steuerliche Gründe, dass es bestimmt werden muss? Oder sonstige Behördengründe (Grundsteuer z. B.). .

Habe es so interpretiert bzw. zwischen den Zeilen gelesen, daß es mehrere Eigentümer (evtl. Erbengemeinschaft) gibt und daher nach Argumentationshilfen gefragt wurde, damit die Entscheidungsfindung bzgl. Mietpreisberechnung beschleunigt werden kann.

P_Wayne
04.11.2022, 11:27
@Jo: besten Dank für den Input, das werde ich prüfen:dr:

@Claus: Die Antwort auf deine Frage habe ich doch oben skizziert. Es gibt mehr als einen Eigentümer, wenn Hobbyraum und Flur im Falle von nur einem Mieter gesetzlich dazu zählen müssten, dann müsste dies berücksichtigt werde. Wenn ich es mir aussuchen könnte, dann würde ich sogar gerne auf eine Wohnflächenerhöhung von deutlich über 50qm und die damit verbundene Mehrmiete verzichten, um dem langjährigen Mieter zu ermöglichen das ganze Haus zu Mieten.

@Can: Dem ist ja aber eben NICHT so ;) siehe oben!

Vielleicht müssten einige hier in der Diskussion einfach mal die Brille vom raffgierigen Eigentümer der seinen Mietzins optimieren will ablegen, da hier wie beschrieben das Gegenteil der Fall ist :gut:

HolderFloh
04.11.2022, 11:37
Dann geh’ doch zu einem Immobilienmakler o. ä., anstatt hier die Leute anzugehen!

P_Wayne
04.11.2022, 11:40
@Oliver: Wen bin ich wie angegangen?

HolderFloh
04.11.2022, 11:59
Hier




...
Vielleicht müssten einige hier in der Diskussion einfach mal die Brille vom raffgierigen Eigentümer der seinen Mietzins optimieren will ablegen, da hier wie beschrieben das Gegenteil der Fall ist :gut:

P_Wayne
04.11.2022, 12:05
Puh da haben wir dann aber eine ganz unterschiedliche Wahrnehmung. Wenn du meinen initialen Post liesst, lässt dieser absolut nicht darauf schliessen, dass ich daran Interesse habe, Wohnfläche und somit Miete zu erhöhen. Trotzdem wird es von manchen so interpretiert und in diese Richtung gelenkt auch nachdem ich dies erklärt habe.

Der Satz den du von mir zitierst ist kein Angehen, sondern lediglich als freundliche Empfehlung zum Perspektivenwechsel zu verstehen. :dr:

HolderFloh
04.11.2022, 12:26
Na dann. Viel Erfolg trotzdem.

kurvenfeger
04.11.2022, 12:39
Pascal, alles gut. Ich denke Dein Eingangspost hat suggeriert, dass Du im Vergleich zu zwei Einzelwohnungen bei einer Gesamtvermietung Wohnraum erhöhen möchtest. Hat sich zumindest durch meine Brille so gelesen.
Du hast das aber klargestellt. :gut:

P_Wayne
04.11.2022, 12:51
Alles gut Can :dr:

Mr. Edge
04.11.2022, 13:45


@Claus: … Wenn ich es mir aussuchen könnte, dann würde ich sogar gerne auf eine Wohnflächenerhöhung von deutlich über 50qm und die damit verbundene Mehrmiete verzichten, um dem langjährigen Mieter zu ermöglichen das ganze Haus zu Mieten.


Mhh, ich bin vielleicht zu wenig kreativ, aber dann mach das doch einfach:grb:
Miete Wohnung1 + Miete Wohnung2 = Miete ganzes Haus:ka:

Ein Mieter, weniger Stress. Die Nutzung der zusätzlichen Flächen ist dann für ihn der Synergieeffekt, das ganze Haus zu mieten. Aber ich stelle mir das sicher viel zu einfach vor;)

kabe
04.11.2022, 14:05
... Ein Mieter, weniger Stress. ...

Oder: Höheres Risiko, da nur 1 Mieter. :op:

Kommt halt immer auf den Standpunkt drauf an. ;)

Maga
04.11.2022, 15:34
Pascal, und da wir in D sind, gibts ne Wohnflächenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html)

hab mal fix meine Kollegen in der Vermietung gefragt; aus Vermietungssicht sind diese Flächen (Treppenhaus) in einem Einfamilienhaus inkludiert. Im MFH nicht, da sie nicht zu 100% einer definierten Wohnung zugeordnet werden können. Deshalb werden auch die Kosten der Allgemeinbereiche über die Betriebskostenumlage auf alle Mieter umgelegt (Strom, Reinigung, etc.)

Vorteil für Euch wäre auch, dass der Mieter des gesamten Hauses die Versorgerverträge (Strom, Wasser, Gas, Müll) direkt abschießt und Ihr nichts damit zu tun habt.

Greenwich
05.11.2022, 14:03
Oder: Höheres Risiko, da nur 1 Mieter. :op:

Kommt halt immer auf den Standpunkt drauf an. ;)

Erklär bitte mal warum das Risiko höher ist

LG M@rkus

R.O. Lex
05.11.2022, 15:12
Wenn der aus irgendwelchen Gründen die Miete nicht mehr zahlen kann oder will, dann hast Du einen Totalausfall. Bei zwei Mietern bleibt eben noch die Einnahme von dem anderen.

Train
05.11.2022, 15:53
Wer das ganze Haus nutzt zahlt auch für das ganze Haus und nicht nur für die zwei Wohnungen im Haus. Einigt euch auf einem gesamt Mietpreis fürs Haus.

Greenwich
05.11.2022, 17:10
Wenn der aus irgendwelchen Gründen die Miete nicht mehr zahlen kann oder will, dann hast Du einen Totalausfall. Bei zwei Mietern bleibt eben noch die Einnahme von dem anderen.

Bei zwei Mietern ist die Warscheinlichkeit eines Mietausfalls auch doppelt so hoch.
Ich denke, rechnerisch bleibt das Risiko gleich.

R.O. Lex
05.11.2022, 17:27
Servicelink: https://www.medimops.de/christoph-maas-stochastik-fuer-dummies-fur-dummies-taschenbuch-M03527708863.html?variant=UsedGood&creative=&sitelink=&gclid=EAIaIQobChMIgvmTjbqX-wIVxPl3Ch1_hgyTEAQYAyABEgJl7vD_BwE ;)

shocktrooper
05.11.2022, 18:27
Bei zwei Mietern ist die Warscheinlichkeit eines Mietausfalls auch doppelt so hoch.
Ich denke, rechnerisch bleibt das Risiko gleich.

Hmmm :verneig:

Greenwich
05.11.2022, 20:39
Servicelink: https://www.medimops.de/christoph-maas-stochastik-fuer-dummies-fur-dummies-taschenbuch-M03527708863.html?variant=UsedGood&creative=&sitelink=&gclid=EAIaIQobChMIgvmTjbqX-wIVxPl3Ch1_hgyTEAQYAyABEgJl7vD_BwE ;)

Muss man halt auch verstehen ��

kabe
05.11.2022, 21:26
Pascal, und da wir in D sind, gibts ne Wohnflächenverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html)

hab mal fix meine Kollegen in der Vermietung gefragt; aus Vermietungssicht sind diese Flächen (Treppenhaus) in einem Einfamilienhaus inkludiert. Im MFH nicht, da sie nicht zu 100% einer definierten Wohnung zugeordnet werden können. Deshalb werden auch die Kosten der Allgemeinbereiche über die Betriebskostenumlage auf alle Mieter umgelegt (Strom, Reinigung, etc.) ….

Der Mieter könnte doch 2 Wohnungen mieten und nicht das ganze Haus. :)

ein michael
05.11.2022, 21:51
Wäre jetzt auch mein Vorschlag. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind 2 Wohnungen vorhanden. Beide waren vermietet, die unten jetzt leer und Mieter oben möchte jetzt noch zusätzliche Wohnung unten dazu mieten. Nebeneffekt, er weiß er nutzt das Haus alleine.
Dann einfach 2 Wohnungen vermieten. Nutzfläche in den NK als Gemeinschaftsfläche abrechnen. Auch wenn die Gemeinschaft nur ein Person ist, aber eben 2 Wohnungen anteilig betrifft. Weiterer möglicher Vorteil, wenn Mieter irgendwann doch nur noch eine Wohnung möchte, muss nur die gekündigt werden und der Rest bleibt. In den bisherigen MV müsste ja auch geregelt sein welche Wohnung welchen Keller oder Nebenräume nutzen darf, welcher ja keine zu vermietende Wohnfläche darstellt.
Dann müsstest du dich nicht mit Fragen der Wohnflächenerhöhung gegenüber den anderen Miteigentümern rumärgern oder die Miete über ein nicht gewolltes Maß erhöhen. Statt MV des ganzen Objektes, 2 MV für je eine Wohnung.

Maga
07.11.2022, 12:14
Der Mieter könnte doch 2 Wohnungen mieten und nicht das ganze Haus. :)

logisch, dann auch 2x Gebühren für Stromzähler, Heizkostenablesung, Nebenkostenvorauszahlungen an den Vermieter. Trotzdem kann der Vermieter alle Kosten fürs TH (Strom, Reinigung, etc.) auf die beiden Wohnungen umlegen. Ab hier wirds ein reines Renditespiel. 2 Mieter, vielleicht geringere Ausfallmöglichkeit, als bei einem.
Aber auch doppelte Chance sich eine Laus in den Pelz zu holen und Ärger im Haus zu haben.