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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche juristischen Rat ...



Olly
14.05.2004, 15:45
Hallo JungX,

ich erinnere mich schwach hier mal was von Juristen gelesen zu haben. Ich benötige mal einen (fernmündlichen) juristischen Rat.

Welcher RA/ Jurist kann mir auf die schnelle helfen :rolleyes:

roberto
16.05.2004, 00:00
Was für ein Problem hast Du den??
Vielleicht kann mann darüber offen reden??
Gruß Robert
Stelle es ruhig allgemein da.

Olly
16.05.2004, 10:45
Es hat nix mit Uhren zu tun (darum steht's ja auch im Off Topic) :))

Ich möchte das erstmal nicht öffentlich machen, vielleicht gibt's ja später mal 'ne nette Geschichte hier im Thread ...

ehemaliges mitglied
16.05.2004, 11:45
Auf welchem Rechtsgebiet brauchst du denn einen juristischen Rat ?
....vielleicht kannst du ja zumindest soviel verraten........

Olly
16.05.2004, 15:42
Stichwort: Kaufvertrag, Software ...

ehemaliges mitglied
16.05.2004, 19:03
Sorry Olly, leider nicht mein Fachgebiet.......... ;-(

ascanius
17.05.2004, 09:56
Kannst mal eine PN schicken, abere es ist auch nicht mein Fachgebiet.

Olly
19.05.2004, 10:48
So JunX ... jetzt muss ich meinem Ärger mal Luft machen und die ganze Geschichte hier niederschreiben. Ich bin stinksauer :evil:

Ich habe im Oktober 2003 einem Bekannten mein Acer-Notebook inkl. Windows ME (OEM-Software) sowie meine Kodak-Digitalkamera inkl. Software plus Speicherkarte verkauft. Barzahlungspreis: 600 Euro.

Im Vorfeld hatte ich via e-Mail ein Kaufangebot von 900 Euro gemacht. Darin waren XP Lizenzen enthalten. Da ich aber die XP Lizenzen nicht verkaufen möchte, haben wir den Preis auf 600 Euro gesenkt.

Nun habe ich bei der ganzen Sache zwei Fehler gemacht:

1. Ich habe meine Software bei der Übergabe auf dem Notebook belassen.

2. Ich habe keinen schriftlichen Kaufvertrag.


Mein Bekannter hat mir versprochen, die Windows ME Software zu installieren. Er wollte sich noch überlegen, ob er alternativ eine XP Lizenz kauft.

Nun schreibt mich mein Bekannter an, ich hätte ihn betrogen. Er gibt vor, von mir das Notebook mit Windows XP Lizenz und Office XP Lizenz erworben zu haben und da diese Lizenzen gestohlen seien möchte er das Geschäft rückabwickeln oder einen Ausgleich für die XP Software.

Und nun die Überraschung: Er behauptet, mir in bar 900 Euro gegeben zu haben. Er verlangt also, das ich das Notebook zurück nehme und ihm 900 Euro gebe, obwohl ich damals nur 600 Euro erhalten habe. Von der Digitalkamera sagt er nix. Und was ist mit einer Entschädigung für die Nutzung des Notebook; immerhin für ca. 8 Monate.

Alternativ möchte er 300 Euro von mir haben. Soviel würden die Software Lizenzen kosten und die müsste ich schließlich bezahlen.

Mein Bekannter schreibt weiterhin, das er seit Januar 2004 arbeitslos und in einer "... prekären finanziellen Situation ..." ist. Er setzt mir eine Frist bis zum 26. Mai d.J. für die Rückabwicklung bzw. die Zahlung von 300 Euro.

Eine Windows XP Professional Lizenz kostet ca. 120 Euro (z.B. eBay). Ich habe angeboten, mich mit 50% an den Kosten zu beteiligen, da ich Ärger aus dem Weg gehen möchte. Mein Bekannter besteht auf die Rückabwicklung nach seinem Muster oder auf 300 Euro.

Er droht mit seinem Anwalt und einer Strafanzeige wegen Betrug und Softwarediebstahl.

Ich ärgere mich am meisten über mich selbst. Ich habe ein Geschäft unter Freunden gemacht und Vertrauen investiert. Ich habe gedacht unter Freunden braucht man keine Verträge. Ich habe mich geirrt. Hätte ich als Geschäftsmann und nicht als Freund gehandelt, hätten wir heute schriftliche Verträge und es gäbe keine Probleme.


Was gegen mich spricht:

1. Ich habe meine XP Software auf dem Notebook belassen. Ich hätte alles löschen sollen und die tatsächlich verkaufte Windows ME Software aufspielen sollen.

2. Ich hätte einen Kaufvertrag abschließen sollen.


Was gut für mich ist:

1. Es gibt keinen Kaufvertrag, keine Quittung. Meinem Bekannten ist es nicht möglich nachzuweisen, ob und wieviel Geld er für das Notebook inkl. Software plus Digitalkamera/ Speicherkarte bezahlt hat.


Und jetzt meine Frage: Wie soll ich mich verhalten?

SL_55
19.05.2004, 10:54
Hau ihm was auf´s Maul - oder besser noch, nimm die 300,- ? die er von Dir haben will und lass ihm was auf´s Maul hauen !! :evil:

16610 LV
19.05.2004, 10:59
hat er Geld für den Anwalt wenn er in einer finanziell prekären Situation ist.....????????? ;)

Insoman
19.05.2004, 11:01
ich gehe fast davon aus, daß er die 300 ? in die eigene Tasche steckt ohne dafür eine Lizenz zu kaufen.
Wenn Du Dich auf den 300 ? Deal einlässt: Anzeige bei Microsoft!



Ansonsten würd ich mich auf keinerlei Diskussionen einlassen. Soll er doch erstmal mit seinem Anwalt kommen.

Ich halts für heiße Luft die er da ablassen will um seine finanzielle Lage kurzfristig zu pushen

SL_55
19.05.2004, 11:01
Im Ernst - wenn es keine Verträge gibt unterstell ihm doch das er sich Dein XP widerrechtlich angeeignet und instaliert hat - und verlange die Herausgabe.

Tut er´s nicht droh ihm mit einer Diebstahlsanzeige denn es handelt sich, wenn ich das richtig verstanden habe und Deine Lizenz ;)

THX_Ultra
19.05.2004, 11:04
Geh auf keinen Fall auf seine Forderungen ein. Ich mein du hast keinen Kaufvertrag, aber er auch nicht - sag ihm du zeigst ihn wegen Diebstahl an ;)
Er hätte dir ja das notebook auch stehlen können, melde es als gestohlen...

SL_55
19.05.2004, 11:06
Genau, schlag die S.. mit eigenen Waffen !!

Er hat Dir Dein Notebook geklaut - mal sehen wie er sich da rausreden will !!

Und lass ihm dennoch was auf´s Maul hauen :D :D

Setz ihn über Deinen Anwalt eine Frist zur Herausgabe - und droh ihm mit Strafanzeige ;)

Olly
19.05.2004, 11:09
Original von THX_Ultra
...
Er hätte dir ja das notebook auch stehlen können, melde es als gestohlen
...


Sehr gute Idee :D

Aber ist das nicht ein bißchen spät, 8 Monate danach? Und es gibt ja noch mein e-Mail mit dem Kauf-Angebot :wall:

Ingo.L
19.05.2004, 11:10
Hi,

was auf dem Notebook ist, ist SCHEIßEGAL !!!!!!!!!!!!!

Damit er das Notebook nutzen darf, muss ER im besitz einer gültigen Lizenz sein, d.h. die Lizenzunterlagen und den Lizenzschlüssel haben.

Hat er Beides nicht, macht ER sich strafbar. Er wäre verpflichtet gewesen die für ihn nicht lizensierte Software SOFORT zu löschen. Macht er es nicht und nutzt die für ihn illigelae Softwareinstalltion macht ER sich strafbar. Er nutzt also qausi eine Raubkopie (egal wer sie auf dem Notebook installiert hat)

Er kann Dir nicht beweisen, daß DU sie installiert hast.

Da Du aber im Besitz der Lizenzinterlagen bist, kannst DU zweifelsfrei beweisen, daß du Inhaber der Lizenz bist und Dein Bekannter diese unrechtmäßig nutzt. Ausserdem kannst Du noch Microsoft benachrichtigen, daß Du Kenntnuis davon erhalten hast, das er eione Raubkopie einsetzt. Dann hat er die Idioten auch noch am Hals !


Sollte er Dich nocheinmal darauf ansprechen, versuche einen unabhängigen Zeugen dabei zu haben, vielleicht macht er sich ja durch sein Verhalten zusätzlich der Nötigung oder der versuchten Erpressung strafbar.

SL_55
19.05.2004, 11:15
Original von Olly

Original von THX_Ultra
...
Er hätte dir ja das notebook auch stehlen können, melde es als gestohlen
...


Sehr gute Idee :D

Aber ist das nicht ein bißchen spät, 8 Monate danach? Und es gibt ja noch mein e-Mail mit dem Kauf-Angebot :wall:



Na und ?? War doch nur eine Offerte und er wollte das Teil sehen ehe er sich zum Kauf entschließen wollte.

Das er es heimlich in seine Aktentasche gesteckt hat ist Dir entgangen, Du warst doch kurz auf den sanitären Anlagen und bei dem Chaos in Deiner Bude ...........

Und das es verschwunden ist ist Dir erst am vergangenen Wochenende aufgefallen weil ich Kaufinteresse bekundet habe und Du mir das Teil verkaufen wolltest ;)

Kannst Dich doch bestimmt noch an unseren harten Preiskampf erinnern !! :))

Ingo.L
19.05.2004, 11:16
Original von Olly
Und es gibt ja noch mein e-Mail mit dem Kauf-Angebot :wall:

In Gerichtsverfahren gilt dies: Elektronische Dokumente sind nicht per se als Beweismittel anerkannt. Der Urkundsbeweis ist nur bei (klassischer) Schriftform zulässig (§ 416 ZPO). Das heißt aber nicht, dass elektronische Dokumente vor Gericht ohne jegliche Beweiskraft wären, wie ein verbreitetes Missverständnis lautet. Stattdessen sind sie ohne weiteres der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) zugänglich. Dies galt auch schon bisher. Durch das genannte Formanpassungsgesetz ist zum 01. August 2001 die Zivilprozessordnung ergänzt worden. Der neue § 292 a ZPO regelt nunmehr einen Anscheinsbeweis hinsichtlich der Echtheit bei elektronischer Signatur: Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenes Dokument gilt bis zum Beweis des Gegenteils grundsätzlich als echt.

Olly
19.05.2004, 11:19
Original von Ingo.L
...
Ein mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenes Dokument gilt bis zum Beweis des Gegenteils grundsätzlich als echt.


Digitale Signatur? Die versende ich nicht (GMX-Nutzer) ;)

Ingo.L
19.05.2004, 11:21
Eben, er kann nicht beweisen, daß die email von Dir ist. Sie kann auch gefälscht sein.

siehe hier (http://www.jurpc.de/rechtspr/20020332.pdf)

Insoman
19.05.2004, 11:25
davom mal ganz abgesehen:

Wie will er ohne Quittung beweisen, daß er wirklich schon gezahlt hat???

Vielleicht hast Du ja noch überhaupt kein Geld von ihm bekommen, obwohl Du schon geliefert hast....

Ingo.L
19.05.2004, 11:31
Genau,

wenn Du noch im Besitz der Unterlagen bist, die Dich als ersten Besitzer ausweisen, dann schicke ihm einfach eine Mahnung und fordere Ihn auf, das Notebook endlich zu bezahlen . Oder er soll es Dir zurückgeben und Dich für die Nutzung entschädigen. Wie wär's mit 300.- Euro ? :D

Olly
19.05.2004, 11:33
Puh ... da bin ich jetzt aber erleichtert :]

Jetzt fehlt mir nur noch ein gescheiter Anwalt, der wg. Diebstahl, Nötigung/ Erpressung und der Nutzung von Raubkopien aktiv wird.

Hat jemand von Euch eine Empfehlung für einen entsprechenden Anwalt?

Angriff ist die beste Verteidigung :D

Ingo.L
19.05.2004, 11:43
da lohnt die Mühe nicht......


Laß ihn einfach ins Leere laufen.

Wenn er sagt:"Ich geh zum Anwalt" lächle ihn an und frage ihn, ob Du ihn hinfahren sollst. Wenn er wirklich pleite ist, gibt das mit dem Anwalt nie was.

Wenn Du zum Anwalt gehst, gibst Du zu ihm das Notebook verkauft zu haben. Dann kommt er als nächstes mit Garantieansprüchen zu Dir.

Nach EU Recht ist es so, daß Du auch als Privatmann 24 Monate dafür aufkommen musst. Es sei denn Du solche Ansprüche schriftlich ausgeschlossen (siehe alle eboy Auktionen). Da Du aber nix schriftliches hast, bestreite ENERGISCH das Du das Notebook an Ihn verkauft hast. Um diesem Ärger und dem mit der Lizenz aus dem Weg zu gehen, kannst Du, sollte er es doch nach schaffen einen Anwalt zu bezahlen, immer behaupten, das er:

a) das Notebook bei Dir geklaut hat
oder
b) Du ihm das Notebook geschenkt hast


ABER DU HAST ES IHM NIEMALS VERKAUFT, EGAL FÜR WELCHEN PREIS. DAS KÖNNTE IM NACHHINEIN SEHR TEUER FÜR DICH WERDEN

Insoman
19.05.2004, 11:48
jepp,

wie auch ich Dir schon gesagt habe:

kommen lassen. Wer was will soll sich melden, oder es sein lassen...

@ Ingo

nicht das der Tünnes so klug war sich für den Mist Beratungshilfe bewilligen zu lassen.....

roberto
19.05.2004, 14:43
Ein Kv kann nur angefochten werden wegen Irrtum 119 BGB und Täuschung und Drohung, 123 BGB, ich denke beides ist nicht gegeben.
Ein Kv hat auch mündlich seine Wirkung. Was nach Abschluss und nach der Übereignung also der Erfüllung des KV passiert, berechtigt nicht nach guter Launer zur einer Anfechtung.
Wenn Dein Bekannter unmittelbar im Oktober gesagt hätte, ich war mir nicht im klaren das ich im Jan. 04 arbeitlos sein werde. Dann hätte er warscheinlich den kv. wirksam anfechten können.
Wegen den Lizenzen und der Software sowie bei der Höhe des Preises und was tatsächlich geflossen ist. steht Aussage gegen Aussage. Du könntest schließlich auch behaupten, dass Du die Sachen für 360 Euro vertickert hast.
es ist nicht 100 % juristisch wasserdicht, da bei der Anfechtung noch eine Menge Interpretationen möglich sind, aber das Argument der soz. Notlage bei greingwertigen Gütern ist wohl nicht durchsetzbar, zumal dann doch 8 Monate ins Land gezogen sind.
Ich kann nur sagen : liebe Bekannte!!!
Gruß Roberto

Andreas
19.05.2004, 18:14
u.U. lohnt sich auch der Gedanke, das Du ihm das Gerät nur geliehen hast...das erklärt einwenig die 8 Monate zu Deinen gunsten, da Du schon die Rückvorderung seit Wochen mit Deinem "guten Be....." mündlich versuchst voreinander zu bekommen, da Du natürlich aufgrund seiner veränderten sozialen Lage Angst hast, dass er die Geräte weiter veräußert. So ungefähr...

Auch an Deinem Wohnort kann man Fachanwälte über die Anwaltskammer heraus finden, aber ich denke Du brauchst keinen Anwalt mit aussergewöhnlichen, fachspezifischen PC Vertragskenntnissen. Fordere die Leihgabe schriftlich unter Fristensetzung zurück und nach Ablauf der Frist, lässt Du Deine Forderung durch einen Anwalt u.U. auch vor Gericht durchsetzen.

Natürlich hast Du Zeugen, das es eine Leihgabe war, weder eine Schenkung noch ein Verkauf.

Der Rest ist bekanntlich wie auf hoher See...


Eine Gute Zeit wünscht. . .

Insoman
01.06.2004, 16:24
Gibts schon Post vom Anwalt??

Olly
01.06.2004, 18:12
Nö :D